Zum Inhalt springen

Geschichte von Kloster Heilsbronn/Verwaltung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Rechtspflege Geschichte von Kloster Heilsbronn
Stand des religiös-sittlichen Lebens in den sämmtlichen heilsbronnischen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
[[{{{WIKISOURCE}}}|{{{WIKISOURCE}}} in Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
[594]
C. Verwaltung.

Die Vorstände der fünf Klostergerichte in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Waizendorf und Windsheim waren zugleich Verwaltungsbeamte, welche Geld- und Naturalgefälle einnahmen, nach Heilsbronn ablieferten, Ausgaben bestritten und Rechnung stellten. Sie hatten unter sich ihre Schultheißen, Förster, Pächter etc. an verschiedenen Orten ihres Bezirks. In den Klosterhöfen zu Nürnberg, Nördlingen und Randersacker fungirten stabil exponirte Mönche als Verwaltungsbeamte. Über alle diese auswärts fungirenden Beamten wird unten im VII. Abschn. bei den genannten Orten Näheres berichtet werden. Jedem derselben war ein in Heilsbronn wohnender Mönch vorgesetzt, an welchen er abliefern, welchem er Rechnung stellen mußte. Fast jeder von diesen in Heilsbronn selbst wohnenden Verwaltern administrirte zugleich eines der Anwesen, welche in und zunächst bei Heilsbronn entweder schon zur Zeit der Klosterstiftung, oder späterhin Klostereigenthum geworden waren. Hier unter Nr. 1 bis 21 die Titel und Funktionen dieser Administratoren:

1) „Der Gastmeister, Magister hospitum,“ ein Mönch, gewöhnlich ein Laienbruder, (z. B. der oben beim 25. Abt genannte Vollstrecker einer Hinrichtung, Konrad Haugk), verwaltete [595] das „Burggrafenhaus, Gasthaus, Fremdenhaus, Kastrum“, welches oben im I. Abschn. erwähnt, in den Beitr. S. 53 ff. ausführlich besprochen wurde. Er administrirte zugleich die Zehnten, Gülten etc. von Weißenbronn, Mausendorf, Neuhöflein und Reuth. Er hatte unter Verschluß, was zur Beherbergung und Bewirthung der eingelagerten Kaiser, Könige, Fürsten, Burggrafen und Adeligen nöthig war, z. B. „30 Betten, 60 Leylachen, lintheamina, 60 Decken, 20 Tyschlach, mensalia, 10 Hantzwehel, manutergia, 44 Zinnschüssel, 21 ollae aeneae (Metalltöpfe) etc.“ Auch halte er die Aufsicht auf den im Weißen Thurm befindlichen Waffenvorrath, z. B. „15 Armbrust, 7 Winden, 27 Helleparden, 8 Krebs, 9 Plechhentschuch, 2 Kettenhentschuch, 12 eiseren Hut, 8 Armröhren, 6 Panzer, 11 Goller, 12 Balisten, ein Nothdurft Pfeil etc.“; nach Erfindung des Pulvers: „18 Hakenpuchsen, 28 Handpuchsen mit Zugehörung etc.“ In seinem Dienste standen „der Gastknecht, der Koch, der Kuchenpube, Subcocus, und der Stubenheizer, Calefactor stubae.“ Das Waschen besorgte die Frau des Gastknechts. Bisweilen erhielt der Gastmeister von seinen eingelagerten Gästen ein Trinkgeld, z. B. der Frater Peter Storr, welcher im J. 1447 schrieb: „A Johanne Marchione (Alchymista) et uxore ejus pro valete 2 fl.“ 1460 schrieb der Gastmeister Con. Pellifex (Kürschner): „Vom Markgrafen Albrecht (Achilles) mir allein zu Letz 1 fl., facit 7 Talenta.“ 1487 schrieb Hans Zigler: „In der begencknus unseres gnedigen herrn Albrechts von brandenburg zu letz 2 fl.“ Die im Burggrafenhause befindlichen 16 bewohnbaren Gemächer sind in den Beitr. S. 57 näher bezeichnet. Dazu kam noch die Küche und ein kleiner Vorplatz.

2) „Der Hofrichter,[1] Hofrichterius, Provisor curiae,“ ein Mönch, bisweilen ein Laienbruder, verwaltete sowohl den Marstall, marstabulum, als auch den Viehhof. Der Marstall (jetzt das letzte Haus links vor dem Austritt am untern Thor) hieß auch „Saalhof.“ Unten waren Stallungen lediglich [596] für Pferde, oben zwei Getreidespeicher. Der Viehhof (jetzt Post), lediglich für Rindvieh, Schweine etc., lag außerhalb der Ringmauer vor dem untern Thor, welches damals nur ein Pförtchen, kein Fahrthor war. Der Hofrichter verzeichnet um das Jahr 1400 im Status gewöhnlich 30 Zug-, Reit- und Eselpferde, 44 Kühe, 2 Farren, 80 Schweine, 80 Gänse, 4 Blockwägen, 28 andere eisenbeschlagene Wägen etc. Er beaufsichtigte die für den Marstall und Viehhof arbeitenden Knechte, Mägde, Hirten, Schmiede, Wagner etc. und schaffte die erforderlichen Viktualien an. Das von ihm bewirthschaftete Gut („Hof, curia“) war unter den Anwesen in Heilsbronn selbst das größte, ohne Zweifel das Prädium, welches der Klosterstifter den fünf abenbergischen Grafengeschwistern abkaufte. (Siehe oben Abschn. I, 3.)

3) „Der Gärtner, Hortulanus, Magister orti,“ bald ein Laienbruder, bald ein Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Waibler und Kötzler), verwaltete eines der im Orte selbst vorhandenen Anwesen mit Scheune, Stallung und einem Hause, bewohnt von einem Knecht und zwei Mägden, welche 114–120 Talente Lohn erhielten und für 2 Pferde, 4 Ochsen und 3 Kühe zu sorgen hatten. Ferner besorgte er den Klostergarten und den Gemüsebau, daher in seinem Status „3 Metz Kabassamen, 5 Metz Penessamen, 6 Metz Mangolssamen, 1 Metz Peterlinsamen.“

4) „Der Schneider,[2] Weber, Camerarius, Magister sartorum et textrinae,“ ein Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Stromer, Wenk und Wirsing), verwaltete gleichfalls ein Ökonomiegut in Heilsbronn mit Dienstboten, 3 Pferden, 5 Kühen etc. Zugleich vereinnahmte er Gülten, Zehnten, Hauptrechte etc. von heilsbronnischen Gütern in der Gegend von Uffenheim und Rothenburg, z. B. in Langensteinach, Equarhofen, Frauenthal, Simmershofen, Gückelhausen, Harbach, Oberscheckenbach, Ruckertshofen und leistete Zahlungen an die dortigen heilsbronnischen Patronatspfarrer und für dortige Kultusbauten, auch zur Führung von Prozessen, z. B. in einem Streite gegen den bekannten Heinrich [597] Toppler von Rothenburg im J. 1403. Den heilsbronner Hof in Weigenheim (s. unten Abschn. VII, B.) und die dortigen heilsbronnischen Güter verwaltete bis 1435 der Magister Weigenheim, ein Mönch, dessen Funktion aber dann dem Camerarius mitübertragen wurde. Er hatte Speicher in Weigenheim, Uffenheim, Klosterfrauenthal und in seinem eigenen Hause zu Heilsbronn, Textrina genannt, eines von den Häusern an der südöstlichen Klostermauer. Allein weit mehr als diese ökonomischen Funktionen nahm ihn die Weberei und Schneiderei in Anspruch. Als Weber, Textor, hatte er das ausgebreitete Tuchgeschäft zu besorgen. Sein Magazin – Textrina, Cameraria, Camera – hieß auch Domus sartoriae, weil ihm auch die Verwaltung der Schneiderei oblag. Die Wolle, welche er theils von den Klosterschäfereien bezog, theils kaufte, ließ er kämmen, spinnen, färben, dann in Heilsbronn selbst weben und das Gewebe walken. Es war im Orte eine Walkmühle und in derselben „Wascherde“ im Gebrauch. Er bezahlte die für ihn arbeitenden lanifices, pectinares, filiatrices, textores. Sein Magazin war immer gut assortirt, daher im Status z. B. i. J. 1343 „39 Zentner weiße und graue Wolle, 17 Zentner gesponnene Wolle.“ Der Vorrath von Leinwand und Zwillig war nie bedeutend, da die Mönche sich nur in Wolle kleideten. Während der drei ersten Jahrhunderte wurden alle Tucharten in Heilsbronn gefertigt; später bezog man den Bedarf aus Eschenbach, Merkendorf, Neustadt, Schwabach, Nördlingen und Nürnberg; von 1514 an von der frankfurter Messe und zwar „Kemmler-, Speyrer-, Doppelspeyrer-, Friedberger- und Schwalbacher Tuche“, von weißer, schwarzer oder grauer Farbe. In der Schneiderei arbeitete fortwährend ein Schneidermeister mit Gesellen.

5) „Der Schuster, Sutor, Magister sutorum,“ ein Mönch, bewirthschaftete, wie der Camerarius, gleichfalls eines der schon vor der Klosterstiftung in Heilsbronn vorhandenen Anwesen mit 2 Pferden, 2 Kühen, einem Knechte, einer Spinnerin, einer Krauterin etc. Zugleich perzipirte er die Zehnten und Gülten von Triebendorf, Reckersdorf und Selgenstadt. Dazu besorgte er [598] großentheils das Ledergeschäft, das Gerbhaus und die Lohmühle. Er beschäftigte fortwährend einen Schuhmachermeister mit Gesellen. In seinem „Schuchhaws“, Magazin, hatte er um 1410 „allerlei Fell 84, unbereitete 6, Ordensschuhe, Kaufschuhe etc.“

6) „Sattler,[3] Sellator,“ hieß derjenige Mönch, welcher Sattelzeug und Pferdgeschirre besorgte und verrechnete. Er betrieb, wie der Sutor, zugleich eine der Ökonomien im Orte selbst mit 2 Pferden etc.

7) „Der Schmied,[3] Magister Fabricae,“ ein Mönch, verwaltete die Schmiede, Fabrica. Im Jahre 1356 verzeichnete er in seinem Inventar circa 1500 fertige Hufeisen, babata praeparata, 9000 Hufnägel, 6000 Schiennägel, 6 Ambose, 9 Blasbälge etc. Dazu bewirthschaftete er ebenfalls ein Ökonomiegut mit 3 Kühen etc.

8) Der Tabularius[3] führte die Aufsicht über die Tischlerwerkstätte, verwaltete gleichfalls eine Ökonomie mit 1 Pferde, 3 Kühen etc. und besorgte den Zehnten von Seitendorf.

9) Der Doliator verwaltete die Büttnerei, „das Püttenhaws“, gleichfalls eine Ökonomie und den Zehnten von Gödeldorf.

10) „Der Förster, Forestarius juxta monasterium,“ ein Mönch, bewirthschaftete die Waldungen zunächst um Heilsbronn und gleichfalls eine Ökonomie. Über das ganze Forstwesen wird nachher Näheres berichtet werden.

11) „Der Vinitor juxta monasterium,“ ein Mönch, bewirthschaftete den „Pfeffergarten“, seit 1591 Ackerland, zuvor Weinberg, jetzt Rebenzaun genannt. Auch er betrieb eine Ökonomie mit 3 Kühen etc.

12) „Der Magister Montis,“ ein Mönch, verwaltete den Berghof, über den im VII. Abschn. berichtet werden wird.

13) „Der Backmeister, Pistor, Molendinarius,“ ein Mönch, (z. B. die nachmaligen Äbte Arnold und Kötzler), hatte ein sehr ausgebreitetes Geschäft. Seine Bäckerei mit 2 Backofen und 5 Gesellen, lieferte allen Brotbedarf nicht nur für Heilsbronn, sondern [599] auch für Bonhof und Neuhof. Er empfing aus den Speichern des Granarius das erforderliche Quantum Roggen und Waizen, um es mahlen und verbacken zu lassen. Hier ein Beispiel über Bedarf und Verwendung: Während des Jahres 1379 erhielt der Pistor Arnold (nachmals Abt) vom Granarius 2027 Simra Roggen, welche er mahlen und verbacken ließ und dann als Brot abgab wie folgt: 700 simra ad refectorium et officinas intra et extra monasterium; 80 ad domum hospitum; 14 ad ortum conventus; 44 ad pfeffergarten; 100 famulis monasterii; 10 ad domum hofrichteri; 2 sutori; 375 ad Bondorf; 232 ad Novam Curiam; 35 ad foenum in Zell et Swobach (zur Heuernte bei Münchzell und am Schwabachfluß); 18 laboratoribus in Arida Curia (Dürnhof); 35 in Geyssendorf (Geichsenhof); 2 ad Montem (Berghof); 12 canibus venaticis; 14 pauperibus; 25 ad autumnum (Weinlese) etc., Sa. 2027. Dazu kam der Verbrauch von Waizen und Waizenmehl, welcher aber weit geringer war. Die aus Roggenmehl gebackenen kleinen Brote hießen „Schwoben“, die größeren „Ritter“. Der Pistor Schuler lieferte im J. 1452 nach Neuhof zur Heuernte 11,000 Schwoben und 400 Ritter, in das Burggrafenhaus 200 Schwoben und 4200 Ritter, zur Heuernte bei Münchzell 4200 Schwoben und 200 Ritter. Die aus Waizenmehl gebackenen Brote hießen, wie noch heutzutage in manchen Gegenden, Semellae, Semmel, vielleicht so genannt, weil sie die Form von Schuhsohlen, französisch semelles, hatten. Dergleichen Brote aus weißem Mehl kamen nur auf die Tafel des Abts und der im Burggrafenhause und in Neuhof eingelagerten Fürsten etc., z. B. im J. 1442 bei den Exequien der Kurfürstin Elisabeth (der schönen Else). Bei der Beerdigung ihres Sohnes, Albrecht Achilles, verrechnet der Pistor 13 Simra. Die Mönche erhielten Weißbrot nur selten, nämlich nur an Jahrtagen, an welchen ihnen, den Stiftungsbriefen zufolge, Weißbrot gegeben werden mußte. Feineres Gebäcke lieferte der Pistor nicht, ausgenommen die Libeti, welche, vermuthlich in Nürnberg erfunden, von 1380 an in Heilsbronn heimisch und in außerordentlicher Menge produzirt wurden. [600] In den Pistorsrechnungen heißen sie Jahrzehnte lang nie anders als Libeti, ohne Zweifel vom Lateinischen libet, sonach: beliebte Kuchenbrote. In späteren Mönchsrechnungen kommen sie unter dem Namen „Lekuchen“ vor, niemals aber unter dem heutzutage üblichen Namen Lebkuchen. Daß sie in Heilsbronn außerordentlich beliebt waren und daher aus der Klosterbäckerei in massenhafter Zahl hervorgingen, zeigen folgende Einträge in den Pistorsrechnungen: „1394 gekauft für 1516 Talente Honig, für 261 Talente Pfeffer und verkauft für 1267 Talente Libetos. 1436 de Libetis venditis 3225 talenta. 1441 ein tun 10 mensurae mellis venerunt ad exequias Marchionis, (Kurfürst Friedrich I.) hat der Pistor im Ganzen gebacken (pistavit) 14,900 Kuchen und hat gelöst aus verkauften Kuchen 2832 Talenta. 1456 hat er verpachen 18 tunnen honigs, die haben geben 7925 kuchen, davon hat er verschenkt 316, et restant adhuc 7609, de quibus recepit 1244 talenta.“ Auch bereitete der Pistor zum Verkauf viel Meth. Es wurden in der Bäckerei jährlich 200 Klafter Holz und darüber verbrannt. Außer der Bäckerei hatte der Pistor auch die Weinberge in Großhaslach, den Zehnten von Ammerndorf, „das Ziegelhaus“ und die Mühle zu verwalten. Von den genannten Gebäuden steht nur noch die Mühle, an deren Nordseite das Backhaus angebaut war. Letzteres wurde im 18. Jahrhundert abgetragen. Im Status des Pistors sind alljährlich circa 4 Pferde, 30 Schweine etc. verzeichnet.

14) „Der Weinschließer, Cellarius, Clausor vini,“ ein Mönch (z. B. der nachmalige Abt Büchelberger), bewirthschaftete kein Ökonomiegut in Heilsbronn selbst; doch wurde ihm bisweilen die Verwaltung eines auswärtigen Klosterhofes vorübergehend übertragen. Er besorgte den größten Theil des Weingeschäfts. Das Kloster baute viel Wein; den besten in den heilsbronnischen Weinbergen bei Würzburg, Sommerhausen, Randersacker, Dettelbach und Iphofen; geringeren bei Weigenheim, Neuhof, Bonhof und Heilsbronn. Aller in den Klosterweinbergen bei den genannten Orten gewonnene Most wurde nach Heilsbronn [601] in die Proca, d. h. Weinlager des Bursarius geliefert. Der Cellarius besorgte das Ablassen, Auffüllen und den Verschleiß. Da aber „das eigene Gewächs“ für den Bedarf bei Weitem nicht ausreichte, so mußte alljährlich viel Wein dazu gekauft werden; denn man trank in den Klosterwirthshäusern zu Heilsbronn, Weißenbronn, Neuhof etc., überhaupt auf dem ganzen Klostergebiete, fast ausschließlich Wein, eben so bei der Heu- und Getreideernte und beim Fischen („Gesellenwein“). Die zum Ankauf erforderlichen Summen wurden vom Cellarius[4] in Gemeinschaft mit dem Prior und dem Granarius durch die Impositio vini oder pro potu aufgebracht, d. h. Jeder der genannten und noch zu nennenden Kassebeamten lieferte jährlich einen nach dem Stand seiner Kasse bemessenen Beitrag, z. B. 1488 der Bursarius 200 fl., der Granarius 300, der Kamerarius, der Pistor und der Probst von Neuhof je 50, der Probst von Bonhof 30 fl. etc., zusammen 770 fl. Bisweilen machte man auch Anlehen beim Münzmeister (Monetarius) in Schwabach oder bei den Spezereilieferanten Stayber in Nürnberg. Man hatte jährlich etwa 200 Fuder geringern Wein (pro usu quotidiano) nöthig und kaufte diesen in der Gegend von Uffenheim und Windsheim, namentlich in Ippesheim, Reusch, Ulsenheim, Ergersheim, Bullenheim, Hüttenheim, Willanzsheim, Külsheim, Wibelsheim, Ikelheim, Ober- und Unterntief, Humprechtsau (Humertsaw), Bergel, Rüdisbronn (Rudigersprunn) und Westheim. Cellarius, Prior und Granarius ließen durch ihre Emissäre (z. B. durch den Pachtwirth Georg Mukas) den Most an jenen Orten kaufen und nach Heilsbronn transportiren. Ihre deßfallsigen Einträge lauten z. B. in den Jahren 1495 und 96 wie folgt: „In Ippesheim (Hypsheim) 23 Fuder, 7 Eimer 12 Maas gekauft, das Fuder zu 13 fl. Aliae expensae in Ippesheim: zu laden den Schrottern 18 Talenta; zu aichen 6 T.; pro sumtibus ementium 24 T.; item 27 T. zu Weinkof; Hospiti (dem Wirth) 8 T.; cuidam nuncio misso ab advocato in Ippesheim pro precio 2 T. 6 dl.“ [602] Der Name des Vogts oder seines Gutsherrn ist nicht genannt. 1518 wurden dort 46 Fuder gekauft und dem Vogt oder Dorfmeister Lebkuchen verehrt (pro libetis honorando praefectum in ippesheim et hospitem in pullnheim 2 talenta). 1523 wurden daselbst 530 Eimer gekauft. Die Mostfuhren gingen von Ippesheim, Bullenheim und Reusch über die heilsbronnischen Haltstellen Weigenheim und Neuhof. Auch an der Tauber (Königshofen, Niklashausen, Marbach) und am Neckar kaufte man Most. Die Preise waren verschieden. 1476 zahlte man für das Fuder in Randersacker 6–12 fl., in Humbrechtsau 4 fl.; 1483 in Reusch 6–7 fl.; 1490 in Külsheim und Wibelsheim für den Eimer 11 Talente; 1493 für das Fuder an der Tauber 15–17 fl. Vinum latinum und andere fremdländische Weine für hohe Gäste im Burggrafenhause wurden nur selten gekauft und niemals ohne Lebkuchen kredenzt. Den Ankauf dieser theuren Sorten besorgte nicht der Cellarius, sondern der Bursarius. Bier wurde im Kloster und in den Wirthshäusern auf dem Klostergebiete wenig getrunken, daher war damals noch keine Brauerei in Heilsbronn. In dem weinarmen Jahre 1517 bezog der Cellarius 30 Fuder Bier von Schwabach, das Fuder Winterbier zu 5, Sommerbier zu 62/3 Gulden.

15) „Der Unterkellner, Subcellarius,“ ein Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Stromer und Wegel), hatte keine Ökonomie an Ort und Stelle, aber bisweilen auswärts einen Klosterhof, oder Gülten und Zehnten (z. B. in Waldmannshofen und Sainsheim) zu administriren. Wein- und Kellergeschäfte besorgte er nicht, sondern das domus coquinae, d. h. nicht die Küche, sondern das Speisegewölbe. Die darin vorhandenen Gegenstände waren Fische, Krebse, Butter, Schmalz, Käse, Eier, Honig, Reis, Mandeln (amigdala), Weinbeeren, Zucker, Rosinen (uvae passae), Feigen, Pfeffer, Zimmtröhren, Gewürznelken, Muskatblüthe, Ingwer, Salz, Senf, Zwiebeln, Safran, Seife. Der Subcellarius erhielt jährlich vom Bursarius und von den übrigen Offizianten einen Geldbeitrag, kaufte dafür die genannten Gegenstände, welche er dann gegen Zahlung an die übrigen Offizianten [603] abgab. Die Lebensweise der Mönche war kümmerlich, ihre Verköstigung kärglich. Dieß weckte Mitleid und veranlaßte die Stifter von Seelenmessen (s. z. B. oben beim 24. Abt die Jahrtagsfeier zum Gedächtniß des Kurfürsten Albrecht Achilles), in ihren Schenkungsbriefen ausdrücklich zu bestimmen, daß alljährlich bei der Feier des Seelenamts den Mönchen bessere Kost gereicht werden sollte: Fische, Weißbrot, Honig, gewürzte Speisen, Lebkuchen, Wein. Endlich hatte der Subcellarius auch einige Bestandweiher in der Nähe von Heilsbronn zu administriren. Seine meisten und größten Weiher hatte das Kloster in ferneren Gegenden, z. B. bei Waizendorf, Heglau etc. Die in der Nähe gelegenen Weiher waren großentheils nicht Klostereigenthum und mußten gepachtet werden. Daher heißt es in den Rechnungen des Subcellarius: „Plebano (dem Pfarrer) in Burglas für vier Jahre Zehnt eines Bestandweihers des Hansen Pauer in Gottmannsdorf 6 Talenta 9 dl. Dem Hans Meßner zu Haag hab ich abbestanden einen Weiher zwischen Haag und Wotzendorf auf sieben Jahr um 21 fl. Die Weiher alle wohl besetzt mit Hechten, Karpfen und Orfen.“

16) „Der Siechmeister, Infirmarius,“ war derjenige Mönch, welcher nebst einem andern Mönch und einem Diener in dem Infirmitorium die kranken Mönche verpflegte und den Gottesdienst daselbst beim St. Lorenzaltar und am St. Georgenaltar in der Kaiserkapelle besorgte. Näheres über das Infirmitorium siehe oben beim 23. Abt. Nur akut Kranke wurden darin verpflegt, chronisch Leidende aber im Heilsbronner Hofe zu Nürnberg. In Heilsbronn selbst war, so lang das Kloster bestand, weder ein Arzt[5] noch eine Apotheke, jedoch ein Bader. Im Status des Infirmarius finden sich keine Medikamente, wohl aber, ähnlich wie im Speisegewölbe des Subcellarius, Reis, Erbsen, Mandeln, Zucker, Salz, Rosinen, Wein, Gewürze, Eier, auch Geflügel, Fleisch, dessen Genuß den kranken Mönchen gestattet war, zumal wenn Epidemien herrschten. Daher verrechnet der [604] Infirmarius i. J. 1463: infirmis fratribus tempore pestilenciae pro carnibus, pullis, ovis, speciebus, vino et aliis 33 talenta; famulis servientibus fratribus defunctis ad sepeliendum 6 t. Er bezahlte den von Nürnberg berufenen Doktor, den Apotheker daselbst und die Boten, welche den Urin der Kranken dahin trugen. Er hatte unter Verschluß 20 Betten mit Zubehör, Tisch- und Küchengeräthe etc., in den genannten beiden Kapellen 1 Kelch, 1 Missale, 4 Matutinalia, 2 Psalteria, parvum libellum de arte moriendi, 6 Meßgewänder etc. Als Nebengeschäft war ihm die Perzeption von Gefällen in fernen Orten übertragen, z. B. in Ziswingen und Sohrheim im Ries und in Neunhof bei Nürnberg.

17) „Der Spitalmeister, Hospitalarius,[6] Magister hospitalis,“ ein Mönch (z. B. der nachmalige Abt Kötzler), hatte das Hospital[6] zu verwalten, d. h. nicht das soeben besprochene Krankenhaus für kranke Mönche, sondern das westlich von den Klostergebäuden gelegene Spital: ein Armen- und Pfründnerhaus, worin nicht Mönche, sondern erblindete, arbeitsunfähige Klosterknechte, Kastenmesser, herabgekommene invalide Bauern, auch Präbendarii, die ihre kleine Habe einbrachten und dann bis an ihren Tod beherbergt und gut verköstigt wurden. Hatte der Abt mit seinen Altherren ein Aufnahmsgesuch besprochen und die Aufnahme beschlossen, so wurden die Angehörigen des Petenten vorgerufen, welche dann nach Stellung zweier Bürgen in einem notariellen Akt erklärten, nach dem Tode des Pfründners dessen Bett, Kleider und Baarschaft nicht zu beanspruchen. Nach dem Tode des Pfründners wurden seine Effekten zum Besten des Spitals verkauft oder vom Abt an andere Spittler verschenkt. Mehr als 14 Individuen konnten nicht in dem Spitalgebäude untergebracht werden. Es hatte ein Krankenstüblein mit drei Betten und ein Badstüblein. Nach Auflösung des Klosters wurden auch invalide markgräfliche Diener ausgenommen. Von 1265 an wurden bisweilen kleine Schenkungen speziell für das Spital [605] und für die theilweise noch stehende Spitalkapelle gemacht. Den Gottesdienst in der Kapelle besorgte der Hospitalarius. Der Begräbnißplatz für die im Spital Verstorbenen war zunächst an der Kapelle. Neben den bezeichneten Funktionen besorgte der Hospitalarius auch eine Ökonomie mit 2 Pferden, 3 Kühen etc., die innerhalb der Ringmauer liegende „Spitalwiese“, einige Morgen Ackerland außerhalb und die Einnahme von Gülten und Zehnten in Neuhöflein, Bellingsdorf, Malmersdorf etc. Das Spitalgebäude wurde 1423 gründlich renovirt, dann noch 200 Jahre lang jährlich von 12 bis 14 Männern bewohnt, auch noch im 30jährigen Kriege. Allein seine Bewohner wurden, als Mangel und Hunger während des Krieges in und um Heilsbronn ihren Höhepunkt erreichten, schnell hingerafft. Von den i. J. 1630 noch vorhandenen 13 Spittlern (aus Hornsegen, Großhaslach, Petersaurach etc.) lebte fünf Jahre darauf keiner mehr. Nach dem Kriege wurde das Spital nicht mehr von Männern, sondern meist von Wittwen und Waisen bewohnt, z. B. von Pfarrers-, Konrektors-, Gegenschreibers- und Küchenmeisterswittwen. Nach Aufhebung der Fürstenschule kaufte 1751 der Gegenschreiber Jakob Weinhard das Spital und ließ es niederreißen. Die darin wohnenden Wittwen mußten ausziehen, erhielten aber je 4 fl. Hauszins. Die Grundfläche des Hauses wurde ein Garten, welchen Weinhard an Nik. Schröppel verkaufte. Mit Genehmigung der beiden Fürstenhäuser kaufte der Schneider Fürbinger i. J. 1708 die Kapelle und baute darauf mit einem Aufwand von 900 fl. ein zweites Stockwerk „zur Zierde des Klosters“, wie er in einem Konzessionsgesuche sagt. Verwalter und Adjunkt bezeugen ihm: „Daß er ein ansehnlich neues Haus mit großen Kosten in’s Kloster erbaut habe.“ Der Aufbau ist keine Zierde für Heilsbronn, der Unterbau aber, trotz seiner Verunstaltung, sehenswerth, insonderheit das Chörchen, darin jetzt die Esse eines Schlossers.

18) „Der Kuster, Custos, Verwalter der Kusterei, sacristia, custodia,“ war derjenige Mönch, welcher die zum kirchlichen Gebrauche bestimmten Gegenstände zu verwahren und in gehörigem Stande zu erhalten hatte. Im Status der Kusterei [606] waren zur Zeit des Reformationsanfanges folgende Gegenstände[7] verzeichnet: 36 Calices, Abendmahlskelche. (Die Ciphi, Becher, zum außerkirchlichen Gebrauche bei Gastmählern, hatte nicht der Kustos, sondern der Abt unter Verschluß.) Einer dieser Kelche, Calix S. Ottonis, war ohne Zweifel ein Geschenk vom Klosterstifter. Auch eine Infula S. Ottonis war in Heilsbronn, wahrscheinlich nach Bamberg extradirt. 19 Monstranzen, darunter eine, in qua est cerebella S. Donati; eine andere cum digito S. Elisabeth; eine andere ausschließlich für den Hochaltar; eine von Elfenbein; eine magna monstrancia et preciosa pro die corporis Christi; eine von Krystall, 1445 vom 22. Abt Kötzler dem Kaiser geschenkt; 2 Turibula deaurata; 2 Ampullae deauratae; 3 Pixides für Hostien, eine von Elfenbein; 1 Crux sollempnis und 3 Cruces argenteae, quarum duae sunt de Abenberg allatae; 4 Virgae oder Baculi pastorales, einer von Elfenbein; 2 Altaria mobilia, einer dem Magister in Bondorf überlassen; 25 Panni, Altarbekleidungen, darunter 12 bei Leichengottesdiensten; eine braun mit goldenen Löwen, eine mit goldenen Adlern, eine mit dem Engelsgruß; 10 Kormäntel; 14 Corporalia ad majus altare; 53 Pallae; 36 vollständige Meßgewänder, vestes integrae cum dalmaticis, darunter eines von der Wittwe des Burggrafen Johann († 1357) von rothem Sammet; eines von einem Herrn von Heideck, eines von dem Konventualen Ulrich Zeiner, gestiftet mit der Bedingung, an Festtagen sich dieses Ornats bedienen zu dürfen; eines von der Frau des 1358 in Heilsbronn begrabenen Grafen Emicho von Nassau; eines von einer Regina Ungariae 1357 geschenkt; eines 1389 von einer Frau von Wenkheim; eines 1415 von Walter von Stopfenheim (Seckendorf); eines vom Kurfürsten Friedrich I.; eines von einer Frau (Seckendorf) von Neuendettelsau; eines, grün, 73 Goldgulden werth, 1482 geschenkt vom 24. Abt Haunolt; eines von demselben Abt, welcher in seiner Jahresrechnung [607] für 1486 bemerkt: „739 Talenta, gleich 88 Gulden for die Infeln, for Pernlein und Goltmacherlon und ander Geschmeyd.“ 31 Casulae (den Purpurmantel, Matthäi 27, 28 bezeichnend), und zwar 23 cum dalmaticis, 8 sine dalmaticis, darunter eine aurea Burggravii, aurea de domino de Eib, una cum liliis, 2 albae de domino Burggravio et de Heideck. Eine Casula „mit Blutstropfen, Perlenkreuz und Bildern“ ist beim 25. Abt besprochen worden. Dann folgen im Inventar die übrigen vorhandenen Meßkleidungsstücke: Stolae, Manipulae, Cappae corales, Albae. Dann inventarisirt der Custos folgende Reliquien, die er unter Verschluß hatte: Caput S. Achatii cum corona sollemniter ornatum; 6 capita XI millium virginum; 1 brachium S. Willebaldi. Hierauf folgende Heiligenbilder: 13 silberne Statuetten, 19 Mark und 1 Loth schwer, 650 fl. werth, den Heiland und die Apostel darstellend, vom 24. Abt Haunolt in den Jahren 1484 bis 96 angeschafft; 2 silberne Statuetten, 23 Mark 12 Loth schwer, die Heiligen Maria und Barbara darstellend, zur Zeit desselben Abts für 274 fl. 3 Talente angeschafft. 1 Misericordia, silbernes Bild des Heilands mit Diadem von Perlen. Dann werden noch inventarisirt: 5 Paar Leuchter, Coelum magnum et parvum, 3 Eisen zum Backen der Hostien, 10 Zentner Wachs und 8 Zentner Öl. Die Ausgaben zur Besserung oder Anschaffung der genannten Gegenstände, zur Reinigung der Kirche etc. bestritt der Custos aus den Einnahmen bei Leichenbegängnissen und Exequien für gelieferte Kerzen und Bahrtücher und aus dem Erlös von einigen ihm zugewiesenen Gülten und Zinsen, z. B. von einigen Häusern in Nürnberg. Von den verzeichneten Paramenten wurden einige in der Kirche aufbewahrt, andere im Klostergebäude, bis der 23. Abt Wegel, wie oben berichtet wurde, eine neue Custodia bauen ließ, welche zur Zeit der Fürstenschule als Karzer diente, i. J. 1858 aber völlig abgetragen wurde. Von all den verzeichneten Inventarstücken des Custos blieb in Heilsbronn bis in die neuere Zeit nur die oben beim 25. Abt beschriebene Stickerei, welche neuerlich nach München abgeliefert wurde.

[608] 19) „Der Kornschreiber, Granarius,“ war derjenige Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Kötzler, Wegel und Haunolt), welcher das Getreide von den Probsteien und Vogteien in Empfang nahm, in Heilsbronn und Nürnberg aufspeicherte und zum Verbrauch oder Verkauf abreichte. Er empfing alljährlich viele Tausend Simra, besonders Roggen und Haber, weniger von andern Getreidearten. Den größten Theil davon lieferte er ab an die Mühle, die Bäckerei und die vorhin genannten Offizianten, welche für die Verköstigung der Mönche, des Dienstpersonals und der Einlagerer im Burggrafenhause zu sorgen hatten. Auch die Pfarrer in Bürglein, Großhaslach, Reuth, Merkendorf und Mkt. Erlbach erhielten ihre Getreidebesoldungen, bedrängte Klosterbauern Saam- und Speisgetreide vom Granarius. Alljährlich lieferte er viele Tausend Haberrationen ab, z. B. von 1380 bis 1460 für Fremdenpferde, equi hospitum, jährlich 10 bis 15,000, für Klosterpferde, equi monasterii, 18 bis 28,000, an die Klostermühle im Orte zum Vermahlen 12 bis 1500 Simra Korn. Unter den Einlagerern im Burggrafenhause, die er zu verproviantiren hatte, standen in erster Reihe die Burggrafen und nachmaligen Kurfürsten sammt den sie begleitenden Gemahlinnen, Kaisern und Trabanten, besonders Jägern und Jagdhunden. Sehr selten verging ein Jahr, in welchem die Burggrafen, durch Kriege, Reichstage oder Konzilien verhindert, im Burggrafenhause nicht einkehrten; ihre Jäger und Hunde blieben in keinem Jahre aus. Siehe alle Granariusrechnungen. In den 46 Jahresrechnungen von 1394 bis 1440 heißt es bei den Ausgaben: „1394 bis 97 jährlich 5 bis 14 Simra Haber zu Hundsbrot, canibus Burggravii; (Friedrich V. † 1398). 1398: 11 Sra. Korn ad exequias domini Burggravii; 14 Sra. Haber canibus Regis (Kaiser Wenzel) und 100 Sra. venatoribus Regis. 1399–1410: 10–18 Sra. jährlich canibus Burggravii, sociis novi Regis (Kaiser Ruprecht) venatoribus et falknern, aucupi. 1411–19 ähnlich 1420: 6 Sra. Korn und 44 Sra. Haber ad exequias domini Johannis Burggravii. 1421–29: 18 Sra. canibus venaticis domini Marchionis (Friedrich I.); 26 Sra. [609] Haber dominae Marchionissae (Else) in Swobach.“ 1430 verrechnet der Granarius Schwab über 1100 Sra. Getreide, die er dem Kurfürsten im Hussitenkriege geliehen hatte: dann bis 1439 sehr viele Fuhren für den Kurfürsten „ad ducendum die Puchsen gein Warmebad, ad dominum Regem gein Eltman und Eger, Fuhren in die Mark, gein Eger et pro expugnatione castri in Swenperg,“ endlich: „den Medicus Georius des Kurfürsten von Nürnberg nach Cadolzburg zu führen.“ 1440 lieferte der Granarius ad exequias Marchionis 28 Sra. Keine dieser Ausgabspositionen ist von einer mißliebigen Bemerkung des Granarius oder seines Rechnungsrevisors begleitet. Erst später, als der Sohn Albrecht Achilles und der Enkel Friedrich nicht mehr, wie die Eltern und Großeltern, baten, sondern forderten (Beitr. S. 94), liest man am Rande der Granariusrechnungen ein unmuthiges: „O Marchio!“ Das Geschäftslokal des Granarius, – Granaria, Kornschreiberei, – jetzt Hs.-Nr. 15, an der südlichen Ringmauer angebaut, ruhte auf zwei Spitzbogen und diese auf einer drei Fuß dicken Sockelmauer. Der Abt Bamberger ließ das Haus aus Eichenholz fast neu aufführen, zeuge der Jahrzahl 1516 im obern Tennen an einer eichenen Dachpfette; daneben eine vermauerte Thüre, von welcher aus eine Treppe an der Ringmauer hinabführte. Es war mit dem Nachbarhause (Hs.-Nr. 14) durch einen Gang verbunden, wurde 200 Jahre später dem Konrektor zur Wohnung eingeräumt und bei dieser Gelegenheit beschrieben, wie folgt: „Ein sehr weitläuftiges, unbequemes und bußwürdiges Gebäude. Das Hinterhaus ist durch einen großen Gang an das Vorderhaus gehängt. Das Hinterhaus enthält eine Stube, ein Stüblein und zwei Kammern, alles sehr baufällig, unten Holzlege oder Stall. Im Vorderhaus sind drei Stuben, Keller, Stall, Backofen und Holzlege.“ In Folge der im XIV. Abschn. zu besprechenden Güterverschleuderung wurden diese ruinosen Baulichkeiten nach langer Feilbietung i. J. 1720 vom Schneider Schauer und zwei andern Ortseinwohnern (Dürnbach und Flurer) gekauft und zu Wohnungen eingerichtet.

20) „Der Burschner, Bursarius,“ ein Mönch (z. B. die [610] nachmaligen Äbte Waibler, Wegel und Wenk), war nicht bloß der Hauptkassier, sondern auch Verwalter des Klosterwirthshauses, „Curia lapidea, Steinhof,“ (Beitr. S. 59 u. 60), später „die alte Post, der grüne Baum“, noch jetzt ein Wirthshaus. Hier hatte der Bursarius ein Weinlager, Proca, in geräumigen Kellern, worin der bessere Wein von den Klosterweinbergen um Würzburg etc. lagerte. Die alljährlich dazu gekauften geringeren Sorten wurden im Konventskeller, Cellare conventus, und anderwärts aufbewahrt. Das Haus zunächst am untern Thore, links beim Eintritt, hieß Bursaria und war das Geschäftslokal des Bursarius, wo er mit Dienstbothen und einem andern Mönch, Subbursarius, eine Feldwirthschaft betrieb. Die Bursaria, bis in die neuere Zeit Haberkasten genannt, wurde vor Kurzem in ein Wohnhaus umgestaltet. Von 1629 an diente sie bei den Ablagern der Markgrafen als Stallung. Die daran stehende Jahrzahl 1504 bezeichnet das Jahr, in welchem sie vom Abt Bamberger mit bedeutenden Kosten restaurirt wurde. Keiner der genannten Verwaltungsbeamten hatte einen so ausgedehnten Wirkungskreis, wie der Bursarius. Er vereinnahmte den jährlichen Erlös aus verkauftem Weine, aus verkaufter Wolle von den Schäfereien (in Ketteldorf, Weiterndorf, Geichsenhof, Dürrnhof, Neuhof, Katterbach und Zu der Eben), aus dem in Heilsbronn verkauften Vieh. Ferner vereinnahmte er die den Unterthanen auferlegten ordentlichen und außerordentlichen Steuern, alle dem Kloster gemachten Geldgeschenke. Waren Anlehen erforderlich, so wurden sie von ihm negozirt und verrechnet. Die Pröbste und Vögte lieferten ihre Baareinnahmen von Geldgülten, verkauften Zehnten, Handlöhnen etc. an ihn ab. Das Besthauptrecht war nur an einigen Orten üblich, z. B. in Volkersgau, Kelmünz und in dem Schulzenamt Equarhofen. Dagegen leistete er an alle Probsteien und Vogteien Zuschuß, wenn sich dort ein Defizit ergab. Seine Ausgaben waren alljährlich sehr groß, und zwar für alle Bedürfnisse und Reisen des Abts, für das Speisegewölbe des Abts und des Subcellarius (ad dicam Abbatis et Subcellarii), für den Haushalt des Hofrichters (s. vorhin Nr. 2), für [611] Baulichkeiten, für den Weinbau in der Maingegend und anderwärts, für die genannten Schäfereien, für die alljährlichen Visitationen, für durchreisende Bischöfe, Äbte und Mönche, für Advokaten in den zahllosen Prozessen, für Cisterz, Morimund und Rom, besonders für die vornehmen Gäste im Burggrafenhause. In allen Bursariusrechnungen lautet ein stehender Ausgabstitel: ad donaria et vexationes. Reichten die Mittel des Bursarius nicht aus, z. B. zur Zahlung der von den eingelagerten Kaisern verlangten Steuern, so wurden diese theils durch Anlehen, theils durch Besteuerung der Unterthanen aufgebracht. Im Jahre 1402 waren für den Kaiser Ruprecht 3465 Goldgulden aufzubringen. Davon repartirte der Bursarius 2120 fl. auf die sämmtlichen Klosterunterthanen; den Rest deckte er durch Anlehen. Ungeachtet aller dieser Baarzahlungen ergab sich doch gewöhnlich am Rechnungsabschluß eine Mehreinnahme, die zur Erweiterung des Mönchsstaates durch Ankauf von Gütern und Gefällen verwendet wurde. Sehr oft schließt der Bursarius seine Rechnung mit einem: Laus Deo! debita nulla!

Über die damaligen Münz- und Preisverhältnisse geben die Bursariusrechnungen folgenden Aufschluß: In die Bursariuskasse kamen mancherlei Münzsorten. Der Bursarius Keser fand im J. 1503 nach dem Tode seines Vorgängers, des mehrjährigen Bursarius Salzmann, in dessen Nachlaß würzburger, bamberger, meissener und insbrucker Grossi, ungarische Gulden, Fünferlich, Kreuzer, markgräfliche Zwölfer und 41 fl. in Gold; aber weder Talente noch Orte, weil diese keine geprägte Münzsorten, sondern nur Rechnungsmünzen waren. Von 1338 an bis in die Reformationszeit berechneten die Bursarien, auch die andern Offizialen, ihre Einnahmen und Ausgaben nach Goldgulden, Talenten und Denaren, selten nach Orten. Der Goldgulden hatte, wie man in den vorhandenen Münzsammlungen sehen kann, ungefähr die Größe und den Werth eines Dukaten. Das Talent, auch Pfund Heller, Liber hallerorum genannt, war eine fingirte Geldsorte und daher außerordentlichen Schwankungen unterworfen. Es repräsentirte um 1338 einen [612] größeren Werth als der Goldgulden, da 4 Talente 5 Goldgulden machten. Um 1365 war ein Talent 1/10 weniger werth als ein Goldgulden. Um 1371 hatte das Talent ungefähr den Werth eines halben Goldguldens; denn 9 fl. waren gleich 19 Talenten, 8 fl. gleich 17 Talenten und 36 dl., 32 fl. gleich 69 Talenten. Um 1396 machten 8 Talente einen Gulden, um 1440 gingen 5 Talente auf einen Gulden, im J. 1456 6 Talente, im J. 1464 7 Talente und 10 dl. 1488 heißt es beim Cellarius und in der Abtsrechnung ausdrücklich: „Ein Gulden facit 8 Talenta 10 dl.; ein halber Gulden facit 4 Talenta 5 dl.; 2 Gulden faciunt 16 T. 20 dl.; 10 fl. faciunt 83 T. 10 dl.“ Das Talent hatte nicht überall auf dem ausgedehnten Klostergebiete denselben Werth. Ein Denar oder Pfennig war, den Bursariusrechnungen zufolge, um 1338 der hundertste Theil von einem Goldgulden, sonach ungefähr so viel werth, als heutzutage ein preußischer Silbergroschen, etwas mehr als ein süddeutscher Groschen. Der Denar sank aber, wie das Talent, nach und nach im Werthe, so daß er um 1492 nur noch den Werth eines guten Kreuzers oder eines französischen Sou hatte. Es gingen deren 30 auf ein Talent. Im 16. Jahrhundert, als man anfing, nicht mehr nach Talenten zu rechnen, hatte ein Talent ungefähr den Werth von 40 jetzigen Kreuzern oder von einem Viertelskronenthaler. Übersehend, daß der jetzige Pfennig einen 4 bis 5mal geringeren Werth repräsentirt als ein Pfennig des 15. und 16. Jahrhunderts, wurde oft behauptet, es sei damals Alles sehr viel wohlfeiler gewesen, als im 19. Jahrhundert. Die Mönchsrechnungen berichtigen diesen Irrthum. Der Bursarius zahlte für 1000 Eier im J. 1511 13 Talente 10 dl., so daß ein Ei etwas über einen halben jetzigen Kreuzer kostete. Das Pfund Butter kostete damals 12–18 unserer Kreuzer, das Pfund Reis 6–12, das Pfund Mandeln 20–38, das Pfund Feigen 14–20, das Pfund Zucker 25–34 Kreuzer, das Pfund Pfeffer 2 unserer Gulden, das Pfund „Zimmtröhren“ 6 fl. 40 kr. bis 71/2 Gulden, das Pfund Hecht 15 bis 40 unserer Kreuzer, Karpfen etwas weniger, eine Maas Bier 21/2 Kreuzer. Most und Wein [613] wurden ungefähr zu denselben wechselnden Preisen gekauft und ausgeschenkt wie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dasselbe gilt von den Getreidepreisen.

21) Der Prior hatte die Aufsicht über die Mönche, übrigens kein weiteres Verwaltungsamt. Auch der Pförtner, Portarius, hatte, außer seinem Pförtnerdienst, keine weitere Funktion.

So viel über die im Kloster selbst stationirten Verwaltungsbeamten. Über die auswärts in den Probsteien und Ämtern Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Nördlingen und Randersacker wohnenden wird im VII. Abschn. berichtet werden.


22) Betrieb und Verwaltung der Jägerei.

Den Mönchsrechnungen aus dem 14. und 15. Jahrhundert zufolge kamen die Burggrafen von Nürnberg und die Kurfürsten ihres Stammes in jener Zeit nicht nur bei Leichenbegängnissen, sondern auch alljährlich, in den meisten Jahren öfter als einmal in das Burggrafenhaus, um in der Umgegend zu jagen, und mit ihnen jagten daselbst alle im 14. und 15. Jahrhundert regierenden Kaiser. Die Mönche und Äbte notiren genau die bei jedem Jagdaufenthalt erwachsenen beträchtlichen Kosten, aber nie mit dem Bemerken, daß dadurch dem Kloster widerrechtlich eine Last aufgebürdet werde. Sie erkennen vielmehr förmlich an, daß die Burggrafen etc. berechtigt seien, im Burggrafenhause Herberge, Futter und Mahl zu beanspruchen und in der Umgegend zu jagen. Der terminus a quo kann urkundlich nicht angegeben werden. Allein es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß diese Berechtigung von der Zeit der Klosterstiftung her datirte und damals durch eine Feststellung etwa in folgender Weise geregelt wurde: „Die fünf Grafengeschwister abenbergischen Stammes (s. Abschn. I u. II und Beitr. S. 11) verkaufen ihr Prädium zur Dotirung des Klosters, jedoch mit der Bestimmung, daß den Abenbergen und deren Nachkommen und Erben Herberge, Futter und Mahl im Kastrum gewährt und das Recht, um Heilsbronn auch ferner zu jagen, gewahrt werde, Letzteres aber nur bezüglich der hohen Jagd, denn die Ausübung der niedern Jagd soll dem [614] neugestifteten Kloster zustehen.“ Daß die Feststellung so gelautet haben muß, geht daraus hervor, daß es durch alle Jahrhunderte bis zur Klosterauflösung genau so gehalten wurde: die Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen übten fort und fort die hohe, das Kloster fort und fort die niedere Jagd. Das Kloster erlaubte sich nie einen Eingriff in die hohe Jagdberechtigung. Der 29. Abt Greulich schrieb im J. 1548: „Wir haben außer Hasen anderes Wildpret zu fahen keine Freiheit noch Macht.“ Wünschte man Hochwild zur Erhöhung der Tafelfreude, z. B. bei Abtswahlen, so wurde der Markgraf darum gebeten, wie oben wiederholt berichtet wurde. 1541 brachte der Müller von Göddeldorf einen Hirsch, der von Wölfen unter das Mühlrad getrieben und dadurch getödtet worden war, nach Heilsbronn. Der Abt Wagner zeigte es dem Markgrafen an, erbot sich, den Hirsch nach Onolzbach liefern zu lassen und schloß mit den Worten: „Wo aber E. F. G. solches mir und meinem Konvent aus Gnaden vergönnen, so wollen wir es zu unterthänigem Dank annehmen und die Fastnacht mit einander verbrauchen.“ Während das Kloster sich nie einen Übergriff erlaubte, erlaubten sich die Hochwildberechtigten wiederholt Eingriffe in die Kleinwildberechtigung des Klosters, wurden aber jederzeit gebührend zurechtgewiesen, z. B. der Markgraf Georg vom Abt Schopper, wie in den Beitr. S. 140 zu lesen ist. 1557 kam der Windhetzer Preus nach Heilsbronn, um nach Hasen und Feldhühnern, angeblich für die verwittwete Markgräfin Emilie, zu jagen. Sofort legte der Abt Schörner folgenden Protest ein: „Das kleine Wild gehört bloß für die Klosterküche. Dazu hält man im Kloster eigene Jäger, Hunde und Garne. Das ist ein Eingriff in unsere Klosterprivilegien.“

Man rechnet zum Hochwild mehrere Thierarten. Von diesen fand man um Heilsbronn Hirsche, Wildschweine, Auer- und Birkhühner. In welcher Weise diese Thiergattungen in früheren Jahrhunderten gejagt und erlegt wurden, wird nicht ausführlich berichtet. Auf Hetzjagden deuten die vielen mitgebrachten Hunde, auf Vogelbaizen die Falkner, welche den Kaiser Wenzel, und der [615] Vogelsteller, welche den Kaiser Ruprecht nach Heilsbronn begleiteten. Zur Zeit der Burggrafen und Kurfürsten war noch kein maßloser Hochwildstand vorhanden; erst zur Zeit der Markgrafen von Ansbach und durch sie wurde das Hochwild maßlos gehegt und eine Geißel für den Landmann, wie in den Beiträgen zu lesen ist. Die Markgrafen Kasimir und Georg verordneten im J. 1522: „Der Jägermeister und noch ein Knecht sollen beritten sein und von 4 Knechten zu Fuß und noch 2 Knaben begleitet werden, in Summa 8 Personen. Die sollen nachfolgendergestalt unterhalten werden: 6 Wochen lang zu Heilsbronn und Neuhof, 3 Wochen lang zu Wülzburg, 3 zu Ahausen, 3 zu Heidenheim, 3 zu Kloster Sulz, 3 zu Virnsberg, 3 zu Frauenaurach, 2 zu Münchaurach, 2 zu Solnhofen, und jedes Kloster oder Deutschhaus, dahin die Jäger kommen, soll diesen 8 Personen 14 Maas Wein geben. Jeglicher Abt, Komthur oder Äbtissin soll 2 Personen, um jagen zu helfen, mitschicken.“ Man sieht hieraus, daß die Wildbahn um Heilsbronn für die Markgrafen die ergiebigste in ihrem Territorium war. Zur Zeit des Bauernkrieges kam Wilddiebstahl öfter vor als sonst, wurde aber von Kasimir und Georg nicht in roher, grausamer Weise bestraft, doch immer noch hart genug. Martin Kelsch in Großhaslach hatte 1525 ein Wild geschossen. Das Straferkenntniß lautete: „Sieben Tage Thurm und Zahlung des vierten Theiles seines Vermögens.“ Dieser vierte Theil wurde auf 6 Goldgulden 1 Ort angeschlagen. Nachdem er 5 fl. an den Kastner in Onolzbach gezahlt hatte, wurde vom Abt Wenk und vom Richter Hartung um Erlaß des Restes gebeten und die Fürbitte dadurch motivirt, daß gleichschuldige Nachbarn nur um den fünften Theil ihres Vermögens bestraft worden seien. Dergleichen Fürbitten der Äbte um Strafmilderung konnten nach Auflösung des Klosters nicht mehr vorkommen; daher hinderte den Markgrafen Georg Friedrich nichts mehr, seine Leidenschaft für die Jagd schrankenlos zu befriedigen. Es ergoß sich nun eine Fluth von Jagdmandaten. Sechs Jahre vor der Klosterauflösung erhielt der Abt Wunder zur Publikation ein markgräfliches Mandat, das Halten und Laufenlassen von Hunden, [616] insonderheit Fleischer- und Schaafhunden, das Tragen von Feuergewehren und die den Übertretern angedrohten Geldstrafen betreffend. Gleichzeitig war man auf geschärfte Maßnahmen gegen den Wilddiebstahl bedacht, da sich mit der Mehrung des Wildes auch die Zahl der Wilddiebe mehrte. Statthalter und Räthe äußerten sich darüber in Abwesenheit Georg Friedrichs gutachtlich wie folgt: „Die Erfahrung hat bisher gelehrt: Obgleich ein Wildschütz mit Ruthen gehauen und des Landes („über die vier Welte“) verwiesen wurde, so achtete doch keiner darauf und hielt seine geschworene Urphede nicht, sondern befleißigte sich mehr als zuvor des Wildpretschießens. Wurden ihnen dann als Meineidigen und Urphedbrechern die Finger abgehauen und nochmals Ruthenstreiche gegeben, so half es abermals nichts, sondern sie schoßen abermals Wildpret, drohten die Wildmeister zu erschießen; selbst der Fürst war vor ihnen nicht sicher. Sonach haben die bisherigen Strafen nur zur Vermehrung der Meineide Ursach gegeben. Verurtheilung zu ewiger Gefängniß- und Arbeitsstrafe wäre höchst kostspielig, dazu auch in anderem Wege bedenklich. Daher haben Statthalter und Räthe einhellig votirt: 1) Wenn die Wildpretschützen ein- oder mehrmal ihre Urphed nicht gehalten haben, so soll ihnen gleichwohl das Leben nicht genommen werden, wie denn in dergleichen Fällen die Herren des Schöffenstuhles zu Brandenburg Frizen Fürensattel, sonst Teufel genannt, und Michel Adel das Leben nicht abgesprochen haben. Wir schlagen vor, daß sie bei fürstlichen Bauten in Springketten zu arbeiten condemnirt werden, so daß sie ihr Brod erwerben, dabei zur Kirche gehen, zu christlicher Buße und Besserung vermahnt werden und auch das hochwürdige Sacrament empfangen können. 2) Bei Wildschützen, die zum ersten Mal bestraft werden, ist wohl zu bedenken, ob sie aus Armuth und Hunger Wild geschossen und für Weib und Kinder verbraucht haben. Sie sind nicht so hoch zu strafen, wie in kaiserlicher und brandenburgischer Halsgerichtsordnung sub titulo: Stehlen in rechter Hungersnoth, begriffen ist. Solche möchten mit Ruthen und Landesverweisung zu strafen sein, oder, so sie taugliche Bürgen stellen, um eine [617] Summe Geldes, jenachdem einer viel oder wenig geschossen hat. Eben so, die sie hausen, ihnen Unterschleif geben oder Wildpret wissentlich abkaufen.“ Dieses Votum enthält manches Gute, berührt aber gerade den Hauptpunkt nicht: Beschränkung des Wildstandes bis auf ein Minimum, wodurch allein der Wilddieberei nachhaltig Einhalt gethan werden konnte. Dieses ihrem Fürsten vorzuschlagen und darauf zu dringen, wagten wohl die Votanten nicht. Desto nachdrücklicher aber drangen darauf der letzte Abt und seine Nebenbeamten, indem sie aufs Eindringlichste das Elend der schwer heimgesuchten Unterthanen vorstellten. Allein vergebens; Georg Friedrich setzte seiner Leidenschaft für die Jagd keine Schranken (Beitr. S. 189), um so weniger, nachdem er nach dem Tode des letzten Abts unumschränkter Gebieter auf der heilsbronner Wildbahn geworden war. Wie sich deßhalb die Volksstimme über ihn aussprach, namentlich in Nürnberg, zeigt folgender Hergang: Der markgräfliche Wildmeister Herold von Bonhof traf auf der kitschendorfer Flur einen Bauer, einen nürnberger Hintersassen. Es waren eben zwei Hirsche in den Acker des Bauers gedrungen. Dieser forderte den Wildmeister auf, die Hirsche wegzutreiben. Antwort des Wildmeisters: „Dazu habe ich von meinem gnädigen Herrn keinen Befehl; thue es selbst!“ Der Bauer: „Da sollte man euch und euren Fürsten wie einen wüthigen Hund erschlagen!“ Der Wildmeister hinterbringt dieses den heilsbronner Beamten Kornberger und Faber, welche von Nürnberg Auslieferung des Bauern verlangen, um diesen wegen solch’ aufrührerischer Äußerung zu bestrafen. Die Antwort von Nürnberg lautete: „Wir verweigern, unsern Untersassen vor euer Gericht zu stellen, da er allen Grund hat, sich über den Wildmeister zu beschweren. Leider ist es in eurem Markgrafthum also beschaffen, daß das Wildhegen und der Muthwille der Wildmeister den Bauersleuten unerträglich ist, welche man deßhalb einfängt und mit tyrannischer Gewaltthätigkeit torquirt und zu peinlicher Tortur bringt.“ Das Wild blieb fortwährend die Geißel der Landbewohner. Das Mandat über das Führen von Hunden und Tragen von Gewehren wurde alljährlich von den Kanzeln publizirt, [618] das Mandat gegen den Wilddiebstahl verschärft, unterm 27. Febr. 1589 wie folgt: „Ungeachtet unserer bisherigen Mandate nehmen die Wildpretschützen überhand, welche daneben auch rauben, wohl gar morden. Diese und Alle, die ihnen Unterschleif geben, bedrohen wir mit dem Galgen. Die daneben rauben oder morden, sollen gerädert werden. Die Wildpret unterschlagen, sollen ebenfalls durch den Strang vom Leben zum Tode gebracht werden; eben so Alle, die den Wilddieben Vorschub leisten, oder darum wissen, ohne die Verbrecher anzuzeigen. Das Schießen von wilden Hühnern, Enten, Gänsen, Trappen, Auerhühnern, Geiern, Kranichen und Hasen ist bei 20 fl. Strafe verboten.“ Die niedere Jagd, vormals dem Kloster zustehend, war nun auch dem Markgrafen zugefallen. In diesem Betreff wurde befohlen: „Unterthanen, die dem kleinen Waidwerk nachstellen, sind auch am Leib zu strafen.“ Die von Georg Friedrich abgehaltenen Jagden waren nun noch kostspieliger, als zur Klosterzeit. 1599 hieß es in der heilsbronner Amtsrechnung: „65 Sra. 2 Metz Korn, welche das Jahr über auf Jäger und Jagdhunde in der Hirschfaist und Schweinshatz aufgegangen und auf I. F. D. allhier liegende Hetzhunde und Staiber aufgewandt, nämlich 1684 Laib Brot. Dazu noch 44 Sra. Haber für Hundsmehl, den für Pferde verfütterten Haber nicht gerechnet.“ Ähnlich lauten die Einträge in der folgenden Jahresrechnung. In manchem Jahre erhielt der Klosterverwalter vom Oberjägermeister Denninger den Auftrag: „200 Pferde zu den Wildwägen, zum Führen der Garn, Tücher etc.“ zu bestellen. Doch wurde für jede Fuhr das Futter geliefert und 42 dl. gezahlt. Man glaubte zur Erleichterung der Unterthanen schon viel gethan zu haben durch folgende Konzession: „Seine Durchlaucht erklären sich gnädigst zufrieden, daß die Felder, wie vor Alters, mögen verlantert, oder daß, wie bei den Schaafpferchen, Hürden vor die Felder gestellt, aber weggethan werden, wenn das Getreide aus den Feldern ist. Jedoch keine Zäune, darin sich das Wild spießen kann.“ Die Einfriedigungen wurden gefertigt, aber nicht entsprechend befunden. Es erging daher nach Heilsbronn folgende Vollzugsinstruktion unter [619] Beifügung einer Zeichnung: „Die Zäune sind theils zu spitzig, theils zu hoch gemacht, und also dem Wildpret schädlich, müssen also niedriger gemacht werden, 31/2 Fuß hoch, nach dem beiliegenden Muster.“ Gleichwohl spießte sich bisweilen ein Hirsch beim Überspringen über die Zäune. 1593 betrug in den Wildbahnen Bonhof und Neuhof die Zahl der Gespießten oder Angeschossenen 26, worauf der Markgraf befahl, diese getödteten Hirsche nach Heilsbronn zu bringen und, wenn noch brauchbar, daselbst in der Fürstenschule und im Viehhof zu verspeisen, das Nichtbrauchbare für die Hunde zu verwenden. Der Markgraf ließ im Jahr vor seinem Tode das Mandat über die Zäune nochmals einschärfen.

Georg Friedrich starb 1603. Allein seine Leidenschaft für die Jagd lebte 170 Jahre lang fort in allen nachfolgenden Markgrafen von Ansbach, bis endlich die Unterthanen durch die preußische Herrschaft von dieser Geißel befreit wurden. Zwar ließ Joachim Ernst, Georg Friedrichs Nachfolger, bei seinem Regierungsantritt in den Wildfuhren Bonhof und Münchzell 132 Hirsche niederschießen und verkaufen, das Pfund zu 7 Pfennigen; allein dadurch wurde der übergroße Wildstand kaum merklich gemindert und somit auch nicht das Wehklagen des Landvolks und die Zahl der Wilderer. Joachim Ernst ließ in seinem 3. und 4. Regierungsjahre von den Kanzeln innerhalb der Wildbahn Bonhof publiziren: „Wir gedenken, uns nichts schmälern zu lassen an der uns angefallenen Wildbahngerechtigkeit, als ein sonderes hohes fürstliches Regal, ebenmäßig als unser in Gott ruhender Herr Vetter Georg Friedrich und sein Herr Vater. Als befehlen wir euch (Verwalter, Straß und Richter Keck in Heilsbronn), ihr wollet ob unseres Vetters Liebden Wildbahnsmandaten steif und fest halten. Doch werde gegen den armen Bauersmann diese Limitation von euch observirt, daß sie ihre Aecker um gebührliche Bezahlung des Holzes mit Zäunen verwahren, mit kleinen Hunden, welchen Querprügel angehängt werden sollen, das Wild aus den Feldern in unser Gehölz jagen mögen, die Schreckschuß aber und das hochverbotene Platzen einstellen. Wir haben bei Antretung unserer Regierung verordnet, daß das Wild geringert werde, [620] und ist auch bereits eine große Zahl weggefangen worden. Da aber demungeachtet sich Wildschützen rottiren, Wildpret schießen und verkaufen, dabei auch Leute berauben, wohl gar morden, wie Etlichen unserer Diener allbereits begegnet, so verordnen wir: „Wer einige Stücke Wild schießt, sonst aber nichts weiter begangen, soll mit Geld, Gefängniß, Landesverweisung oder Ruthen bestraft werden; wer 10 Stücke gefällt, mit dem Galgen; wer darüber raubt, mit dem Rad. Wer auf unsere Wildmeister anschlägt oder losbrennt, wird am Leben gestraft. Ein Wildschütz, der den Andern anzeigt, wird begnadigt.“ Joachim Ernst wurde 1625 während des 30jährigen Krieges in Heilsbronn begraben, nachdem er daselbst oft gejagt und manches Jagdmandat dahin erlassen hatte; darin auch folgende Befehle: „Geweihe sind nicht anderwärts an Messerschmiede etc. zu verkaufen, sondern, bei 10 fl. Strafe, nach Onolzbach zu liefern, gegen gebührliche Zahlung. Vogelherde sind nicht an Fremde zu verleihen. Wiesen, Weiher und Brachfelder dürfen nicht verzäunt werden. Die spitzige Zäune aufrichten, zahlen 10 fl. Strafe; Hirten und Schäfer, die ihren Hunden keine Zwerchprügel anhängen, 5 fl. Vogelschlingen dürfen nur zwei Roßhaare stark sein; für jedes Roßhaar mehr werden 10 Kreuzer Strafe gezahlt.“

Auf Joachim Ernst folgte sein Sohn Albrecht, unter dessen Regierung sich das Wild in Folge des Krieges ungemein vermehrte, weßhalb ihn die Unterthanen mit Bitten und Klagen bestürmten. Er befahl daher, den Wildstand zu konstatiren und darüber zu berichten. In dem Berichte über die Wildbahn Bonhof hieß es: „Die Zahl kann nicht genau angegeben werden. Aber gewiß ist, daß oft 30 bis 40 Schweine so ungescheut auf einen Acker kommen, daß sie durch Schreien und Schläge nicht abgetrieben werden können.“ Hierauf verfügte Albrecht im Jahre 1641: „Da des schwarzen Wildprets halben immer mehr Klagen einlaufen, wir aber durch dasselbe unsern äußerst bedrängten Unterthanen nicht weitern Schaden zufügen lassen wollen: als ist hiermit unser ernster Befehl, daß ihr alles schwarze Wildpret wegpürschen und einliefern sollt. Säumige Wildmeister sind am [621] Leib und Gut zu strafen.“ Ungeachtet dieses „ernsten Befehls“ blieb es beim Alten. Einem Anzeigebericht des Verwalters und Richters zufolge erwiesen sich die Wildmeister von Petersaurach, Weißenbronn und Bürglein säumig. Noch wütete um Heilsbronn der Krieg, in welchem Albrecht, wie unten berichtet werden wird, namentlich in Heilsbronn selbst viel Bitteres erfuhr. Gleichwohl befahl er 1644, das frühere Mandat über die spitzigen Zäune, über die den Schäferhunden anzuhängenden Querprügel etc. von Wort zu Wort ob allen Kanzeln zu publiziren. Er kam während des Krieges wiederholt nach Heilsbronn zur Hasenhatz und nach dem Kriege zur Hirschfaist und Schweinshatz alljährlich 3 bis 7mal Tage lang, begleitet von Grafen von Langenberg und Oettingen. Er beauftragte den Klosterverwalter: „täglich 70 Stück Anspann, 12 Zeugwägen, jeden mit 6 Stück bespannt, parat zu halten, 60 Mannspersonen täglich zum Jagen zu bestellen, 8 zu den Leithunden, 18 zu den englischen Hunden.“ Ähnlich mußte es in Neuhof gehalten werden.

Noch schlimmer wurde es durch den nachfolgenden Markgrafen Johann Friedrich, welcher gleich bei seinem Regierungsantritt verordnete: „Bei Antretung unserer Regierung befehlen wir wegen der eingerissenen Confusion die Fertigung einer Rolle über die Jagdfrohnpflichtigen zum Nachweis, mit wie viel Stück Anspann einer von Altersher zu frohnen hat. Ausbleibende sind zu strafen. Auch die Beamten haben sich beim Jagen einzufinden und die Rolle mitzubringen.“ Der Verwalter Jung verzeichnete auf seiner Rolle alle Jagdfrohnpflichtigen seines Bezirks, an der Zahl 500. Gleich die erste Jagd währte Tage lang und wurde auch am Sonntag continuirt. Es ergaben sich Bestrafungen Ausgebliebener, die wegen Entfernung nicht rechtzeitig bestellt werden konnten, wogegen Verwalter und Richter remonstrirten und zugleich gegen das anbefohlene Mitreiten der Beamten. Bei den Jagden i. J. 1673 mußte das Klosteramt Heilsbronn 144 Gespanne und 155 Mann stellen. Im Januar des dritten Regierungsjahres Johann Friedrich’s war in Heilsbronn drei Tage lang Wolfs- und Luchsjagd, im Juli große Hirschfaist, wozu 100 [622] Mann mit Beilen, 118 Stück Anspann zum Jagdzeug, 3 Wildpretwägen, 4 Pferde zur Hundskalesch etc. requirirt wurden; im Oktober desselben Jahres zur Schweinshatz 80 Stück Anspann zum Jagdzeug, 2 Wildpretwägen zu den Saukästen, 80 Mann zu den Leithunden, englischen Hunden und Rüden. Die Beamten und das Volk murrten und remonstrirten, Johann Friedrich antwortete unterm 8. Okt. 1674: „In unserem Ausschreiben vom 18. Febr. 1673 haben wir Instruktion über das Jagen gegeben. Demungeachtet haben die Beamten nicht an allen Orten sich eingefunden, auch nicht die Unterthanen zum Fleiß angemahnt. Nachdem wir bei der jüngsten Hirschfaist befunden haben, was für große Unordnung und Widersetzlichkeit vorgegangen, indem die Beamten wenigstentheils gegenwärtig und theils Unterthanen, wenn die Wildmeister oder Zeugknechte sie zur Arbeit angewiesen, ihnen das Zubodenschlagen angedroht, welches von den Beamten nicht bestraft worden: so schärfen wir unser Mandat vom 18. Febr. 1673 wiederholt ein. Säumige Beamte haben weitere Strafe zu erwarten.“ Unter Johann Friedrich kehrten um Heilsbronn die Jagden in der beschriebenen Weise alljährlich wieder, bald von Petersaurach, bald von Suddersdorf, Ammerndorf etc. ausgehend. Zur Schweinshatz i. J. 1656 brachte er seinen Schwiegervater, den Herzog von Eisenach, mit. Seine Jagdmandate enthalten meist Altes, aber auch Neues, z. B.: „Wir befehlen, das kleine Waidwerk betreffend, gute Fürsehung zu thun, damit unsere fürstliche Küche besser als bisher mit dergleichen versehen werde. Wo wir das kleine Waidwerk gemeinschaftlich mit Benachbarten haben, soll das Recht das ganze Jahr über fleißig exerzirt werden. Wo wir aber das kleine Waidwerk allein zu exerziren haben, da soll die Reviere gehegt und nichts darin geschossen werden, es sei denn, daß man einen Hasen oder sonst etwas Frisches zu unserer Küchenmeisterei verlange. Die Vogelherde, Gigert und Schnaiten sind entweder um Geld oder um eine gewisse Anzahl Vögel zu verleihen. Jeder Wildmeister hat uns jährlich zwei Füchse und einen Marder zu liefern. Nachdem bei dieser Wärme das Wildpret nicht frisch zu unserer Hofstatt [623] zu bringen ist: als hast du (Klosterverwalter Schaumann) die Hasen zu verkaufen. Den Amtsboten, welche Wild anhero bringen, hast du zu zahlen: von einem Hasen 3 kr., von einer Gans 3, von einer Ente 1, von einem Dutzend Wasserschnepfen 3 kr., von einem Rebhuhn, Haselhuhn oder Waldschnepfe 2 Pfennige, von einem Dutzend Krammetsvögeln, Wachteln und Kübitzen 6 Pf., von einem Dutzend Lerchen 1 kr.“ Besonders streng hielt Johann Friedrich darauf, daß an jedem Ostermontag ob den Kanzeln das Jagdmandat verkündet und den Wilddieben Galgen und Rad angedroht werde.

Nach dem Tode Johann Friedrichs verfügten die zur Vormundschaft verordneten Räthe: „Den Jagdmandaten der Herren Markgrafen Georg Friedrich, Joachim Ernst, Albrecht und Johann Friedrich geschieht je länger je mehr keine Folge. Damit nun der hochlöbliche Prinz bei dero hienächst antretender Regierung an desselben fürstlichen Lust und Ergötzlichkeit nicht gehindert werde, so erneuern wir folgende Mandate: Die Beamten haben den jährlich an Ostern zu verlesenden Edikten von 1623 ff. nachzuleben. Die Äcker sind ohne Spitzen zu umzäunen, laut Mandaten von 1531 ff., die Hunde mit Prügeln zu versehen etc.“ Georg Friedrich, zur Regierung gekommen, jagte um Heilsbronn in väterlicher Weise, begleitet von fürstlichen Personen aus Würtemberg, Baden und der Pfalz. Die vielen früheren Jagdmandate schärfte er aufs Neue ein. Eben so verfuhr der folgende Markgraf Wilhelm Friedrich. An die Gesandten in Regensburg wurden zehn Wildschweine versendet. Der Kurfürst von Bayern erhielt Hirsche und Schweine lebendig. Der Pfarrer Kirchner in Bürglein unterließ nach der Separation der beiden Fürstenthümer und des Amts Bonhof das Ablesen des Jagdmandats am Osterfest, erhielt aber den Auftrag, die Osterlektion nachzuholen. 1721 waren im Amte Bonhof 1318 Unterthanen zu Spann-, 234 zu Handfrohndiensten verpflichtet. Sie mußten frohnen, so oft ein Jagen gehalten wurde. Sie wurden abgelöst, wenn das Jagen länger währte, die entfernteren Ammerndorfer ausgenommen, welche unausgesetzt anwesend bleiben mußten. [624] Jeder Anspänner erhielt täglich 30 kr., jeder Handfrohner 15 kr. Frohngebühr.

Die Unterthanen hofften auf Erleichterung durch das nunmehr eingetretene Frauenregiment. Die sämmtlichen Ortschaften des Amts Heilsbronn reichten 1724 bei der verwittweten Markgräfin Christiana Charlotte das folgende, von den heilsbronner Beamten kräftig befürwortete Bittgesuch ein: „Sowohl von dem rothen als schwarzen Wildpret geschieht uns drei oder vier Jahre her weit größerer Schaden, als noch jemals. Also ergeht an Ew. Durchlaucht unser demüthig Bitten, gnädigst zu verfügen, daß das Wild, besonders die Schweine, baldigst geschossen werden und zwar in fürstmildester Beherzigung, daß die Meisten unter uns oft in 3 bis 4 Monaten keinen Bissen Brot im Haus haben, auch nach der Ernte, wenn wir unsere herrschaftliche Schuldigkeit entrichtet und zugesäet, kaum so viel übrig haben, um das entlehnte Eßkorn zu ersetzen.“ Hierauf verfügten die Räthe: „Nach den vielfältigen Lamentationen hat unsere gnädigste Fürstin befohlen, eine merkliche Zahl von Hirschen zu pürschen. Man vernimmt aber mißfällig, wie einige Unterthanen sich weigern, gepürschte Hirsche um billigen Preis zu kaufen und allzuwenig darauf bieten: Als haben die Beamten den Gemeinden vorzustellen, daß sie dadurch von der geklagten Last abkommen.“ Da aber anstatt „einer merklichen“ nur eine unmerkliche Zahl gepürscht wurde, so blieb es wieder beim Alten. Die Markgräfin erließ zwar ungefähr ein Dutzend Jagdmandate, aber alle mit dem Refrain: die früheren Mandate aufrecht zu halten und zu vollziehen. Bezüglich der Jagdhunde gab die Markgräfin ein detaillirtes Normativ, worin es hieß: „Für einen Leithund passirt künftig in der Rechnung nur 1 Sra. Korn und 1/2 Sra. Haber; für einen Schweiß-, Hühner-, Wind- oder Kettenhund 1 Sra. Korn; für einen Dachs- oder Mopshund 12 Mtz. 20 bis 25 junge Hunde sollen auf den Mühlen aufgezogen werden. Crepirt ein Hund durch Schuld des Müllers, so zahlt dieser 20 Thaler Strafe.“ Dann wird angegeben, wie viel herrschaftliche Hunde jeder Jagdbedienstete halten könne: „Der Oberjägermeister von [625] Heßberg 1 Leithund; der Forstmeister von Wackerbarth 12 Jagdhunde und 1 Schweißhund; der Forstmeister von Seckendorf 12 Jagdhunde; der Trüffeljäger Schnaufer 4 Hunde; jeder Wildmeister 1 bis 2 Hunde etc.“ Die Jagdhunde waren, wie das Wild, schon von Altersher eine Landplage. Der Markgraf Albrecht eröffnete 1661 dem Klosterverwalter Rephun zu Heilsbronn: „Lieber Getreuer. Die Erfahrung bezeugt, daß unsere Jagdhunde, wenn selbige auf die Mühlen oder andere Güter, so sie zu unterhalten schuldig sind, gelegt werden, gutentheils verloren gehen oder nicht zu Gebühr versehen werden. Daher wir befehlen, mit den Müllern zu traktiren.“ Hierauf berichtete der Verwalter: „Von den 15 Mühlen im Amt sind (13 Jahre nach dem Kriege) vier noch unbebaut und öde: die zu Wollersdorf, Göddeldorf, Wattenbach und die Weihersmühle. Alle vorgerufenen Müller erklärten, daß sie zur Haltung von Hunden von Altersher nicht verbunden seien.“ Darauf erwiderte Albrecht in einem allgemeinen Mandat: „Nachdem die meisten Müller die Hunde nicht gut gehalten oder uns gar um unsere Hunde gebracht haben, so daß von den bei heutiger Hirschfaist vorher hinaus geschickten 140 Hunden nur 70 zurückgekommen sind, weil sie die andern stehlen, oder von den Wölfen zerreißen, oder sonst verderben ließen: so befehlen wir gnädigst, den Müllern, welchen Hunde übergeben werden, anzukündigen, daß sie bei 10 fl. Strafe die Hunde wohl halten und in ihren Häusern an die Kette legen sollen, damit sie von Dieben oder Wölfen nicht verzogen werden. Unsere Wildmeister haben die Hunde wöchentlich zu besichtigen und Mängel anzuzeigen.“

Karl Wilhelm Friedrich wiederholte nach seinem Regierungsantritt die von seiner Mutter Christiana Charlotte gegebenen, überhaupt alle früheren Jagdmandate; nur eines wurde von ihm nicht bestätigt, sondern durch folgenden Erlaß von 1733 aufgehoben: „Unser Großvater hat verordnet, die Raubvögel zu verderben. Wir verordnen dagegen, die Verderbung der Milane, Habichte und Reiher bei scharfer Strafe zu verbieten, inmassen dergleichen Raubvögel durch unsere Fauconerie ohnehin genugsam [626] ausgerottet werden.“ Dieses Markgrafen Passion war die Falkenjagd. Allein auch Hirsche und Schweine jagte er oft um Heilsbronn, wo die hohe Jagd noch einige Jahre lang in obiger Weise betrieben wurde, bis das preußische Regiment die Kalamität beseitigte.

Daß Wilddieben die Finger abgehauen wurden, ist vorhin erwähnt worden. Eingehende Verhandlungen darüber, oder über die Bestrafung durch Galgen und Rad, finden sich in den heilsbronner Akten nicht, da das Kloster in der Regel Kriminaljustiz nicht übte. Die heilsbronner Beamten beschränkten sich auf die Voruntersuchung. Ergab sich bei dieser, daß der Delinquent kein Wilderer von Profession war, so erfolgte nur eine gelinde Strafe. Hier ein Beispiel: Der heilsbronnische Unterthan Ruhel in Stockheim im Amte Neuhof wurde 1587 verhaftet, weil er ein Wildschwein erlegt und verzehrt hatte. Verwalter und Richter erhielten, nach gemachter Anzeige, von Georg Friedrich den Auftrag, zu berichten: ob Ruhel sonst gewildert habe, ob er schlecht beleumundet, Familienvater, arm sei? Der Bericht lautete: „Ruhel ist arm, gut beleumundet, geständig, daß er mit seinem Knecht im Gemeindewald Holz gehauen, das Schwein mit dem Beil erschlagen, heimgetragen, mit Andern verzehrt und die Haut für 36 kr. verkauft habe.“ Georg Friedrich dekretirte hierauf: „Dieweil sich erfinden soll, daß Ruhel, das erschlagene Schwein ausgenommen, dem Wildpret ferner nicht nachgegangen: so sind wir gnädigst zufrieden, ihn für dießmal von statten kommen zu lassen, wenn er seine Azung zahlt, Urphaid schwört, Bürgen stellt und gelobt, sich hinfüro alles Wildprets zu enthalten.“ Hierauf erfolgte der Urphaid, für dessen Haltung sich zwei Bauern von Stockheim verbürgten. Bauern und Schäfer im Amtsbezirk, deren Hunde gejagt oder die vorgeschriebenen Querprügel nicht anhängen hatten, mußten oft Strafe zahlen, wobei Onolzbach und Bayreuth meist in Konflikt geriethen, da Onolzbach diese Strafgelder für sich allein beanspruchte, wogegen aber Bayreuth protestirte.

Stete Konflikte ergaben sich mit den Edelleuten, deren Wildbahnen an die heilsbronner grenzten. 1572 zeigte der Klosterverwalter [627] dem Markgrafen Georg Friedrich an: „Philipp von Leonrod zu Dietenhofen hat bei Münchzell nach Hasen gejagt, auch am Aichach vom Strick nach Schweinen gehetzt. Ich hab es ihm verbieten lassen. Gab er zur Antwort, daß er es von seinen Voreltern habe und sich es nicht wehren lasse.“ Darauf schrieb der Markgraf an den von Leonrod: „Lieber Getreuer. Wir werden berichtet, wie du dich unterstanden, in des Klosters Wildfuhr zu jagen, welch freventlicher Eingriff uns zu sonderem Mißfallen gereicht; hätten wir uns desselben von dir, unserem verpflichteten Lehensmann, nicht versehen. Und ist demnach unser ernstliches Begehren, du wollest uns das durch dich abgefangene Wildpret gewißlich und eigentlich überschicken und dich hinfüro des Klosters Wildfuhr gänzlich enthalten, damit wir nicht zu ernstlicheren Mitteln verursacht werden.“ Dem Klosterverwalter befahl der Markgraf, mit Hilfe seiner Amtleute und Unterthanen den von Leonrod ernstlich wegzuweisen und mit ziemlich guten Jägerstreichen abzufertigen. Ein anderer Angrenzer war Hieronymus von Eib zu Neuendettelsau, welcher auf heilsbronnischem Gebiete Hasen jagte, dem Schreiber des Klosterverwalters Straß ein Rohr abnahm und dem Richter einen Hund erschoß, worauf der Markgraf 1618 den heilsbronnischen Beamten befahl, nach dem von Eib zu fahnden und ihn festzunehmen. Ein dritter Angrenzer war Veit Asmus von Eib, welcher von Vestenberg her die Grenze der heilsbronner Wildfuhr überschritt. 1572 kam ein Vertrag zwischen ihm und dem Markgrafen zu Stande. Die Grenzen wurden durch 15 Fuß hohe Hegsäulen bezeichnet, innen mit dem Wappen des Markgrafen, außen mit dem des Edelmannes. Dieselben Konflikte hatte man wegen der Jagd mit den angrenzenden nürnbergischen Pflegern von Lichtenau und den Edelleuten von Bruckberg. Das Elend des 30jährigen Krieges gebot eine Zeitlang Waffenruhe; allein unmittelbar nach dem Kriege haderte man wieder wegen der Jagd wie zuvor. So viel über das tumultuarische Treiben bezüglich der hohen Jagd.

Weniger tumultuarisch betrieb das Kloster die ihm zustehende niedere Jagd. Zu dieser rechnete man Hasen, Füchse, Feldhühner, [628] Wachteln, Lerchen, Enten, Krammetsvögel und andere kleine Vögel, auch Rehe. Die vom Kloster bestellten „Waidmänner“ sorgten dafür, daß der Kleinwildstand nie gehegt, nie ungebührlich vermehrt und dem Landmann nie schädlich wurde. Es ergab sich bei manchem Jagen, daß man nur zwei Rehe und Hasen schoß, oder auch gar kein Stück sah. Die Wildbahn umfaßte alle zunächst um Heilsbronn gelegenen Fluren und Waldungen, erstreckte sich südlich bis an die Aurach, nördlich bis gegen Kadolzburg, Roßstall, Ammerndorf und Buttendorf, östlich gegen Schwabach bis Prünst und Gaulnhofen. Wie bei der hohen Jagd, so ergaben sich auch bei der niedern oft Kollisionen mit den benachbarten Edelleuten. In seiner Wildfuhr hatte das Kloster zehn Gigerte, Vogelheerde (z. B. auf dem betzendorfer Rangen, in der Kohlengrube, am Kettelbach), wo kleine, zur Speise dienende Vögel mit Garnen gefangen wurden. Diese Vogelherde wurden an benachbarte Unterthanen, „Klostervogler“, gegen einen geringen Pacht verliehen mit der Auflage, daß die gefangenen Vögel gegen festgesetzte Belohnung abgeliefert werden mußten, anderweitig aber nicht verkauft werden durften. Das Kloster besaß auch in seinen Wildfuhren bei Neuhof und Merkendorf einige Vogelheerde. Die hohe Jagdgerechtigkeit erwarb das Kloster auf seinem Gebiete nirgends, in seinem Amte Waizendorf auch nicht die niedere Jagd.


23) Betrieb und Verwaltung der Fischerei.

Das Kloster acquirirte nach und nach 93 Weiher, und zwar 40 im Amte Waizendorf, 6 in der Nähe von Merkendorf, 15 in der Probstei Neuhof, 32 in der Probstei Bonhof. Über die Weiher bei Neuhof und Waizendorf siehe unten Abschn. VII B, a und D, b. Die bei Merkendorf hießen: Dürrnhofer-, Weisbacher-, Neudorfer-, Säg-, Heglauer- und Wattenbacher Weiher; die um Heilsbronn: Bad-, Weiterndorfer-, Ober- und Unterkettelbacher-, Breit-, Alt- und Kleinauracher-, Aicher-, Mausendorfer-, Neuseser-, Wernsbacher-, Betzendorfer-, Haslacher-, Geichsenhofer-, Reuterseicher-, Esbacher-, Neuheiligen-, Schindel-, Eberles-, Ludhorn-, [629] Santer-, Todten-, Judenheit- und Diebsgraben-Weiher. Verwalter aller dieser Weiher waren die zunächst stationirten Pröbste und Vögte. Jeder Weiher wurde alle zwei Jahre abgelassen und ausgefischt. Die dabei gewonnenen Fische wurden theils im Kloster, in den Kastren zu Heilsbronn und Neuhof verspeist, theils verkauft, oder an Pfarrer und Beamte als Besoldung abgereicht. Alljährlich wurde eine umfassende Fischrechnung gestellt. Es ergab sich im Jahre 1567 folgender Ertrag: 19398 Stück Karpfen, 274 Zentner; 1867 Hechte, 22 Zentner, und 1284 Orfen, 11 Zentner. Die Bäche wurden verpachtet und die Pächter verpflichtet, ein bestimmtes Quantum Krebse und Grundeln an das Kloster zu liefern. Um Michaelis wurde täglich, die Sonntage ausgenommen, gefischt. Nach Merkendorf, Waizendorf und Neuhof kam zum Fischen alljährlich der Abt mit Gefolge (auch der Richter), verweilte daselbst einige Tage, erledigte Baudungs-, Gült- und Rechtssachen und lud auch wohl Edelleute, Pfarrer und Beamte in der Nachbarschaft (z. B. in Forndorf, Arberg, Dambach, Königshofen, Lentersheim, Neudorf, Wilhermsdorf) zu sich ein und bewirthete sie.


24) Betrieb und Verwaltung des Forstwesens.

Das Kloster erwarb im Laufe der Jahrhunderte viele Waldungen, darunter einen Antheil an dem 30400 Morgen großen Kitzinger Forst, es mußte aber dagegen jährlich ein Quantum Holz an das Spital in Kitzingen abreichen. Im Klosteramte Nördlingen erwarb es 250 Mrg. Wald, namentlich bei Trochtelfingen und im Hertfeld, „die Kehle, 80–100 Mrg., bergig und ungewächsig“; im Amte Waizendorf 200 Mrg.; in der Probstei Merkendorf 1650, in der Probstei Neuhof 3869, in seiner nächsten Umgebung, nämlich in der Probstei Bonhof 2877 Morgen. Über die Waldungen bei Waizendorf, Merkendorf und Neuhof wird im VII. Abschn. bei B und D Näheres berichtet werden. Über die Waldungen in der Probstei Bonhof, welche im 16. Jahrhundert aus den von A bis K genannten Parzellen bestanden, ist Folgendes zu berichten:

[630] A. Der untere heilsbronner Wald (im 16. Jahrhundert) mit 738 Morgen. Die einzelnen Parzellen waren: 1) das Betzmannsdorfer Lohe, 62 M., mit ziemlich Eichen-, Tannen- und Fichtenholz, liegt im Feld allein. 2) Das Osach, nicht weit davon, 54 M., mit viel Eichen und Tannen. 3) Parzelle vom Betzendorfer Lohe bis an den Mausendorfer Steig, 71 M., mit Eichen, Fichten und Tannen. 4) Parzelle vom untern bis zum obern Mausendorfer Steig, 146 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 5) Parzelle vom obern Mausendorfer Steig bis auf die Aicher Straße, 207 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 6) Parzelle von der Aicher bis auf die Petersauracher Straße, mit Eichen, Tannen und Fichten.

B. Der obere heilsbronner Wald mit 1548 Morgen, nämlich 1) von der Petersauracher Straße bis zum Petersauracher Steig, 317 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 2) Vom Auracher Steig bis an die Stübleinslach und die onolzbacher Straße, 432 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 3) Das Stüblein bis zum Espanweiher, 66 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 4) Von der Onolzbacher Straße bis zum Großhaslacher Steig, 262 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 5) Das Ketteldorfer Holz, vom Haslacher Steig bis zum Faulen Zagel und die Ketteldorfer Felder, 186 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 6) Der Faul Zagel, bis an den großen Haslacher Steig, 128 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 7) Das Lohe, vom Gleizendorfer Gemeinweiher herab an den Urleß und Auracher Gemeinweiher, 39 M., mit Tannen, Fichten, Buchen und gar viel Eichen. 8) Das Urleß, stracks neben dem Lohe gegen Wickleskreut hinauf, 80 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 9) Das Reißach bei Büschelbach, 38 M., liegt im freien Feld, ein Eichenhölzlein.

C. Das Birkach, stößt an die Felder von Dettelsau und die Hölzer der von Eib und der Bauern von Geichsenhof, 35 M., fast lauter Wachholderbusch; (wurde später, als ganz unfruchtbar, verkauft).

D. Die Erzgrube bei Reckersdorf, gegen Habersdorf und [631] Bruckberg, 88 M., mehrentheils Eichen mit jungen Fichten und Tannen vermischt.

E. Das Birklohe, 36 M., mit Tannen, Fichten und ein wenig Birken.

F. Das Jungholz, 28 M., stößt gegen Münchzell, bis hinab den Kelmünzer Grund an das Neuach, hat viel Eichen, zum Theil Steinbuchen und Tannen.

G. Das Neuach, grenzt gegen Münchzell, auf der Höhe an das Jungholz, 19 M., hat Fichten, Tannen, auch ein wenig Eichen.

H. Das Aichach, 219 M., nämlich 1) 119 M. vom Lentersdorfer Bauernhölzlein bis an den Weg bei der hohen Fichte, mit Eichen, Tannen, Fichten und Steinbuchen; 2) 76 M. von der hohen Fichte bis gegen die Bauernhölzer von Schlauersbach und Hörleinsdorf, mit Eichen, Buchen, Fichten und Tannen; 3) 24 M. bis an die Rosenleite gen Habersdorf, mit Eichen, Tannen und Fichten.

I. Das Stöckach, 14. M., stößt an die Felder von Bürglein und Schwaikhausen, ist kleines Reißholz.

K. Das Lindach, 166 M., hebt bei Münchzell an, geht stracks hinauf gen Schwaikhausen, Bürglein und Betzendorf, hat Eichen, Tannen und Fichten. Noch häufiger als Eichen, Buchen, Fichten, Tannen und Birken wuchsen in den von A bis K genannten Walddistrikten Fohren, welche gewöhnlich „Bauholz“ genannt wurden.

Aus dem vorstehenden Verzeichniß erhellt, daß im 16. Jahrhundert fast in allen Waldungen um Heilsbronn „Eichen, viele, gar viele Eichen“ wuchsen. Aber die Angabe fehlt: wie viele, und in welchem Verhältniß zum Nadelholz. Heutzutage findet man in einigen der genannt zehn Waldparzellen, wo damals viele Eichen wuchsen, nur noch wenige. Dieser geringe Eichenbestand soll, wie man oft behauptet, darin seinen Grund haben, daß die dortige Bodenbeschaffenheit der Eichenkultur nicht günstig ist. Das Irrige dieser Behauptung ergibt sich aus den Berichten, Rechnungen und Schlagregistern des 17. Jahrhunderts, welche [632] klar nachweisen, daß die Eichenbestände auf jenem Grund und Boden damals sehr groß waren und mehr als den dritten Theil des ganzen Waldbodenareals einnahmen. Von dem zur Klosterzeit gefällten Holz war immer ein gutes Drittel Eichenholz. Zur Zeit des letzten Abts im J. 1570 wurden 1328 Klafter Holz (à ein Pfund Hauerlohn) im untern und obern Wald (oben A und B) geschlagen, nämlich 520 Klftr. Eichen- und 808 Klftr. Nadelholz. Vom Jahre 1687 an, sonach 100 Jahre nach der Klosterauflösung wurden in den Waldungen A und B gehauen:

im Jahre 1687 0408 Klftr. Eichen- u. 0448 Klftr. Nadelholz;
1692 0360 0985
1693 0302 0321
1694 0436 1755
1695 0492 0998
1696 0527 0927
1697 0224 1349
1698 0209 0870
1700 0148 1341
3106 Klftr. Eichen- u. 8994 Klftr. Nadelholz.

Hieraus erhellt, daß damals von den im Weißenbronner, Petersauracher und Ketteldorfer Wald vorhandenen Holzgattungen ein gutes Drittel Eichenholz war. Das Eichenholz war daher auch nicht viel theurer als das Nadelholz. In Folge des durch den 30jährigen Krieg herbeigeführten Holzüberflusses verkaufte man während der ebenbezeichneten 9 Jahre das harte Holz zu 36, das weiche zu 30 Kreuzern per Klafter. Der Grund, warum in den 10 Waldungen A bis K der Hartholzbestand gegenwärtig ein weit geringerer ist, als damals, liegt nicht in der Bodenbeschaffenheit, sondern in der Vernachlässigung und Devastation der Hartholzbestände. Als Beleg hier einige Rechnungs- und Berichtsauszüge: „1670: das Eichenwäldlein, Reißig genannt (s. oben B, 9), 38 M. groß, abgehauen für das hiesige Bräuhaus zur Malzdarre 308 Klftr. Steinbuchenholz daraus gehauen, à 11 Kreuzer Hauerlohn. 1674: in diesem Jahr 248 Klftr. hart Steinbuchen- und Eichenholz und 551 Klftr. weiches Holz geschlagen, [633] à 10 und 12 kr. Hauerlohn aus dem Petersauracher- und Ketteldorfer Forst. 1688: zum Thiergarten in Triesdorf 200 Eichen gehauen aus dem Reißig und 112 aus dem Sandbühl.“ 1700 requirirte die Regierung wieder 200 Eichen zur Erweiterung des Thiergartens in Triesdorf, nachdem bereits viele Hundert Eichen dahin geliefert worden waren. Auf diese Requisition erwiderten der Klosterverwalter und der Forstmeister: „Zwar ist solches Quantum in den hiesigen Waldungen zu haben, kann aber ohne Verösigung der Wälder nicht abgegeben werden, indem von jungen Eichen nichts nachkommt. In allen heilsbronnischen Wäldern sind keine junge Eichenstangen, geschweige denn ein Mehreres von dergleichen zu finden.“ Allein die Antwort lautete: „Die 200 Stämme sind zu liefern, 50 durch die Unterthanen in der Frohn, 150 um Lohn nach Triesdorf zu führen.“ In demselben Jahr wurden abermals 138 Eichenstämme für den Thiergarten requirirt. Bayreuth protestirte dagegen. Allein Wilhelm Friedrich von Onolzbach befahl dem Verwalter unter Strafandrohung die Ablieferung aus dem Sandbühl und faulen Zagel, wo Eichen noch in ziemlicher Menge vorhanden seien. Die Ablieferung erfolgte, nachdem Bayreuth endlich auch darein gewilligt hatte. „1715: Betzmannsdorfer Lohe (A, 1): Das Wild thut an den Anflügen grausamen Schaden. Obschon im Frühling viele Tausend Eichen hervorwachsen, so sieht man im Herbst gleichwohl nichts mehr davon; doch stehen noch unterschiedliche Eichen. 1715: Stübleinslach, vulgo Bachstelze (B, 3): noch etwas wenige Buchen und Eichen; der ganze Wald sehr dünn und verösigt, das junge Holz kann vor dem Wild nicht aufkommen, an Eichen und Buchen fast gar nichts. 1715: Ketteldorfer Holz (B, 5): gemengt mit Eichen und Buchen, doch alles ganz dünn und ausgehauen; das Wild läßt nichts aufkommen. 1715: das Lohe (B, 7): die Eichen sind meist zum Triesdorfer Thiergarten abgegeben worden; an Buchen sieht man noch weniger als von Eichen. 1715: das Reißach (B, 9): sind noch einige alte Eichen und Buchen vorhanden, das Meiste zum Thiergarten nach Triesdorf angewiesen. 1715: das Birklohe (E.): Birken fast gar keine [634] mehr, leidet großen Schaden durch das Wild und das Vieh vom Schloß zu Bonhof, welches darin zu weiden berechtigt ist. 1715: das Lindach (K.): wie überall, dünn und ausgehauen, wenig gewachsene Eichen; hat auch das Schloß Bonhof die Hut darin.“

Die bezeichneten ansehnlichen Eichenbestände lieferten nicht nur viel Holz, sondern auch viele Eicheln, die zur Schweinefütterung dienten und in fruchtreichen Jahren der Klosterkasse Gewinn brachten. Denn es wurde den Gemeinden von den Äbten gestattet, gegen Zahlung einer gewissen Summe, ihre Schweine in die Klosterwälder zu treiben. Petersaurach trieb 118 Eichelschweine, Ketteldorf 47, Weißenbronn, Mausendorf 62 u. s. w. gegen Zahlung von fünf Pfund von jedem Schwein. Wer Eicheln klaubte, wurde gestraft, z. B. „der Eichelschweinhirt in Weiterndorf und sein Weib, die in die vier Simra Eicheln geklaubt und darüber vom Förster betreten worden sind.“ Unter den Petenten war i. J. 1535 auch der Markgraf Georg, welcher vernommen hatte, daß in den heilsbronnischen Wäldern um Neuhof und anderwärts viel Eicheln seien und wünschte, etliche Schweine dort treiben zu lassen. Allein der Abt Schopper antwortete dem Markgrafen: „Die Eicheln sind heuer nicht gerathen und die wenigen vorhandenen Eicheln habe ich bereits den armen Leuten zugesagt.“ Der Titel, unter welchem der Erlös von Eichelschweinen in den Rechnungen vereinnahmt ist, lautet: „Vom Geäckerig.“

Über „Verösigung, Errösung“ der Wälder und den deßhalb in Aussicht stehenden Holzmangel klagten schon die Äbte in der letzten Klosterzeit. Um der Kalamität zu steuern und vorzubeugen, verboten sie ihren Unterthanen, welche Waldungen besaßen, Holz aus diesen zu verkaufen und dann ihren Holzbedarf wohlfeilen Kaufs oder gratis beim Kloster zu suchen. Auch verboten sie, zur Schonung der Baumpflanzen, das Hüten in den Schlägen. Sie bestraften und entließen pflichtvergessene Förster. Es stand um die Waldungen noch leidlich zur Zeit der Äbte. Die von diesen vorher verkündigte, eigentliche „Verösigung“ kam nach der Klosterauflösung durch die Markgrafen und durch das [635] Wild. Die Regierungsräthe schoben die Schuld auf die Beamten in Heilsbronn, erhielten aber von diesen zur Antwort: „Es ist uns seit 10 oder 25 Jahren befohlen worden, jährlich eine große Menge Holz zu Bauten, Röhren, Brettern, sonderlich aber zu Wildstangen zur Umzäunung der Felder wegen des Wildes, dessen viel Tausende herauskommen, alles Brennholz der Unterthanen und des Klosters zu liefern. Vergebens haben wir Vorstellungen dagegen gemacht. Den Unterthanen kann ohne Verderbung ihrer Güter nichts von ihren Gerechtigkeiten (Waldrechten) entzogen werden. Wegen des großen Wildstandes kann weder hartes noch weiches Holz aufkommen, weil die jungen Eichen und Buchen abgebissen und die kleinen Stämme abgeschält werden.“

Holzdiebstahl kam in der Klosterzeit seltener vor als späterhin, da die Unterthanen ihren vollen Holzbedarf vom Kloster erhielten. Der Abt Wirsing sagt in einem Erlaß an seine Vögte und Förster i. J. 1549: „Die Unterthanen, sonderlich die, so Holzrecht haben, suchen um Brennholz nach, das sie nicht gerathen können. Einem Bauer sollen 10 Klafter, einem Köbler 6 gegeben werden. Dem Bauer N. in Wickleskreut, dessen Gut kein Waldrecht hat, sollen aus Gunst, jedoch nicht als Recht, etliche Afterschläge aufzuhauen gegeben werden. Die von Volkersgau haben kein Waldrecht und der Abt ist ihnen kein Holz zu geben schuldig. Jedoch soll der dortige Klosterbauer N. 20 Bauhölzer aus Gnaden erhalten.“ Die besitzlosen Klosterunterthanen durften täglich Holz lesen. Ungeachtet dieser geeigneten Fürsorge von Seite der Äbte kam Holzdiebstahl, wenn auch nicht oft, doch bisweilen vor, z. B. in der Weise, daß ein Bauer, welcher Frohnfuhren im Kloster gethan hatte und leer heimfuhr, aufgemachtes Scheit- oder Wellholz auflud und nach Hause oder auf den Markt führte. Der Abt verfällte ihn in eine Strafe von 10 fl. 1525 trugen besitzlose Waldarbeiter des Abends bei ihrer Heimkehr Holz mit nach Hause, worauf der Pfarrer in Bürglein vom Abt beauftragt wurde, von der Kanzel zu publiziren: „Etliche in der Pfarrei unterstehen sich, wenn sie im Aichach arbeiten, beim Heimgehen Hopfenstangen mit heimzunehmen. Solches [636] wird bei 10 Pfund Strafe verboten.“ Nach der Klosterauflösung nahm der Holzdiebstahl außerordentlich überhand, da die markgräfliche Regierung den Bauern und Köblern ihre Waldrechte schmälerte, die Holzpreise steigerte und dadurch zum Stehlen reizte. In Folge der vermehrten Frevel mehrten sich auch die Bestrafungen, zeuge der Rechnungen und Strafregister, worin es z. B. heißt: „36 Inwohner in den 11 Orten Petersaurach, Langenlohe etc. Jeder mit 1 bis 2 Ort gestraft, weil er Stangen aus dem Wald getragen. Rau in Petersaurach und 10 bis 12 Andere daselbst und in der Umgegend gestraft, weil sie viel Holz gestohlen und nach Onolzbach auf den Markt geführt.“ Der Wildmeister Wening zu Petersaurach, welcher mit Rau große Untreue in den Gehölzen verübt, mußte 47 fl. ersetzen und wurde des Landes verwiesen. Den Unbemittelten wurde nicht mehr gestattet, täglich Holz zu lesen, was gleichfalls stete Bestrafungen zur Folge hatte. Der 30jährige Krieg brachte Holzüberfluß, und in Folge dessen war Holzdiebstahl selten. Vierzig Jahre nach dem Kriege vernahm man wieder die alte Klage über „Verösigung“ der Wälder, nachdem zur Wiederherstellung der niedergebrannten oder verfallenen Gebäulichkeiten ein ungeheueres Quantum Bauholz verwendet worden war; Brennholz war dagegen auch noch im 18. Jahrhundert reichlich vorhanden, weßhalb damals Forstfrevel nicht oft vorkamen. Auf dem Stock kaufte man die Klafter weiches Holz für 15, hartes für 30 Kreuzer.

Über den ziemlich günstigen Stand der Waldungen des Amtes Bonhof im 16. Jahrhundert ist vorhin berichtet worden. Wie man während der darauf folgenden zwei Jahrhunderte die Forstkultur vernachlässigte und die Waldungen devastirte, ergab sich bei der auf Regierungsbefehl i. J. 1723 vorgenommenen Waldvisitation. Die Erklärung der Visitatoren bezüglich der soeben beschriebenen Walddistrikte A, B, D lautete: „Es ist daselbst kaum eine einzige junge Eiche, deren doch alle Jahre viele Hundert hervorkommen, zu finden, außer etlichen wenigen in dem Wäldlein Reißig; solche werden aber vom Wildpret gleich wieder abgefretzt. Auch das junge Fichtenholz wird durchgehends vom [637] Gewild angegriffen und ist dermassen verderbt, daß nicht einmal eine tügliche Stange, noch weniger ein Bauholz daraus erzeugt werden kann. Dieser Mangel wird sich in wenigen Jahren, wenn die alten Eichen und das beste Bauholz konsumirt sind, zu gnädigster Herrschaft und der Unterthanen empfindlichem Schaden veroffenbaren durch den Mangel an hartem und weichem Holz. Alle diese Waldungen liegen voll Moos und Laub. Wir sind der Meinung, daß dieses dem Saamen hinderlich falle. Man sollte dieses Moos und Laub den Unterthanen gegen einen gebührlichen Preis zur Streu überlassen, um den Holzwuchs zu befördern. Der Saame würde dann eher in die Erde kommen und wurzeln.“ Dieser Vorschlag wurde genehmigt und vollzogen, nach siebenjähriger Praxis aber beanstandet vom Klosterverwalter Bernhold, welcher 1730 vorstellte: „Das den Waldboden enervirende Streurechen sollte auf einige Jahre eingestellt werden.“ Hierauf verfügte die Regierung: „Das Streu-, Laub- und Nadelrechen soll nur für heuer unterlassen werden.“ Ob die Waldstreu schon früherhin als Streumaterial anstatt des Strohes benutzt wurde oder nicht, kann aus den vorhandenen Aufschreibungen nicht ermittelt werden.

Bezüglich des Stockholzes geben die Waldvisitationsverhandlungen von 1723 folgenden Aufschluß: Noch während des ganzen 17. Jahrhunderts ließ man die Stöcke unausgegraben und unbenützt. 1700 berichteten Verwalter und Oberförster: „daß da, wo man die Stöcke der abgehauenen Eichen belasse, nichts mehr aufwachse.“ Auf Grund dieses Berichts erging der Befehl: die Stöcke auszugraben. Diese wurden nun zwar ausgegraben, aber nicht verkauft, sondern den Forstbedienten zu ihrer Behülzung als ein Accidenz überlassen. Als die Regierung späterhin den Verkauf beabsichtigte, stellten die Forstbedienten und das Amt vor: „Weil schwerlich Jemand zu haben ist, der solche (Stöcke) kaufen mag, wie denn bisher sich Niemand angemeldet, der etwas dafür zu geben gewillet, so macht man sich noch fernerweit die Hoffnung, solche als ein geringes Accidenz genießen zu dürfen.“ Noch i. J. 1727 berichtete der Verwalter Bernhold: [638] „Die in der Ketteldorfer Waldung befindlichen vielen Stöcke sind noch nicht füglich anzubringen, uneracht man solche den Leuten die harten um halb, die weichen aber gratis zugesagt.“

Über die vorhin wiederholt erwähnten Waldrechte geben die Äbte folgenden Aufschluß: Die meisten heilsbronnischen Bauern- und Köblersgüter waren im Besitz des Waldrechts, vermöge dessen das Kloster verpflichtet war, an den jeweiligen Besitzer nicht nur ein bestimmtes Quantum Brenn- und Schleißholz jährlich abzureichen, sondern auch alles erforderliche Holz zu Bauten, Brunnen und Zäunen. Die Güter waren im Besitz dieser Berechtigung schon ehe sie, meist von Edelleuten, an das Kloster kamen. Die Lehensherren hatten diese Berechtigung im eigenen Interesse ertheilt; denn dadurch setzten sie die Besitzer, ihre Lehensleute, in den Stand, ihre Anwesen in gutem Stande zu erhalten und ihre Abgaben pünktlich zu entrichten. Die Berechtigung von Seite der Lehensleute und die Verpflichtung von Seite der Lehensherren war in den Kauf- und Lehensbriefen genau festgestellt, und diese Feststellungen wurden aufrecht erhalten, als die Lehensherrschaft an das Kloster überging. Das Kloster kam stets seiner übernommenen Verpflichtung nach und schmälerte niemals die Waldrechte, selbst dann nicht, wenn die Besitzer der Güter die treffenden Erwerbsurkunden nicht mehr aufweisen, wohl aber den Bezug des Waldrechts als hergebracht nachweisen konnten. Wenn die wenigen nichtberechtigten Klosterbauern, z. B. in Volkersgau, Flachslanden etc., um Holz baten, so wurde es ihnen gleichfalls entweder unentgeltlich, oder um einen geringeren Preis gegeben, jedoch mit dem Beifügen: „Aus Gunst, nicht aus Gerechtigkeit.“ Nach der Auflösung des Klosters beabsichtigten markgräfliche Beamte, die Waldrechte zu schmälern, erreichten aber ihren Zweck nicht, da bessergesinnte Beamte in Heilsbronn und Onolzbach den Rechtsbruch verhinderten, wie in den Beitr. S. 193 zu lesen ist. Die bisher besprochenen Waldrechte stammten nicht aus der Klosterzeit, sondern aus weit älterer Zeit. Außer diesen uralten Waldrechten gab es im Amte Bonhof auch Waldrechte von neuerem Datum, insgesammt nicht in der Klosterzeit, sondern erst im Anfang [639] des 18. Jahrhunderts verliehen. Nach dem 30jährigen Kriege konnten die verödeten und der Herrschaft heimgefallenen Anwesen nur mit Mühe an den Mann gebracht werden. Erklärte sich endlich Jemand zur Übernahme eines Anwesens und der darauf ruhenden Lasten (Grundzins, Gült, Handlohn etc.) bereit, so erhielt er als Gegenreichniß zeitweilige Steuerfreiheit, zur erstmaligen Bauführung oder Reparatur alles Bauholz und alljährlich ein im Kaufbriefe genau bestimmtes Quantum Brennholz als Waldrecht. Dieses gab man sehr bereitwillig, da Brennholz (nicht Bauholz) in Folge des Krieges fast werthlos geworden war. Um 1720 war aber die Zeit des Holzüberflusses vorüber, somit auch die Zeit der Waldrechtsverleihungen.


25) Das Kriegswesen.

Das Kloster war seinen einzigen Schirmherren, den Kaisern, oder den von denselben ernannten oder vom Kloster selbst erwählten Stellvertretern kriegsdienstpflichtig und daher verbunden, im Kriegsfalle eine verlangte Zahl von Kriegsleuten zu stellen, jedoch nur für Kriegsdauer, denn stehende Heere gab es damals noch nicht. Die Zahl der von jedem Orte im Mönchsstaate zu stellenden Kriegsleute war genau bestimmt; eben so die Waffenrüstung, in welcher Jeder erscheinen mußte. Die Waffen waren inventarisch den Anwesen einverleibt und wurden dem jeweiligen Erben oder Käufer des Anwesens mit übergeben. Hier zur Erläuterung ein Beispiel aus der Zeit des 24. Abts Haunolt gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Vom Klostergebiete mußten einige Hundert Mann gestellt werden, von der Probstei Bonhof 204. Der Abt beauftragte den dortigen Probst Nikolaus Nagel, diese auf die sämmtlichen Ortschaften und Anwesen in der Probstei zu repartiren. In Folge dieser Repartition wurde in jedem Orte von jedem heilsbronnischen Anwesen ein Mann gestellt: von Aich 16, von Ammerndorf 27, von Betzmannsdorf 2, von Bürglein 12, von Clarsbach 1, von Müncherlbach 3, von Hennenbach 2, von Großhaslach 26, von Kleinhaslach 10, von Immeldorf 2, von Regelsbach 1, von Rohr 4, von Schlauersbach 10, von Steinhof [640] 1, von Volkersgau 8, von Weiterndorf 10 u. s. w. Bezüglich der mitzubringenden Waffen wurde verfügt, z. B. bei Ammerndorf, Clarsbach und Weiterndorf: „Jung Hans in Ammerndorf hat 4 hueb und soll ze iglich hueb haben ein krebs, ein goller, ein helmparten. In Clarspach nur ein gut, Burkhard, soll haben ein krebsgoller, ein par hentschuch, ein puchsen, ein hut. In Weiterndorf Friz Mayr soll haben 1 hut, 1 krebsgoller, 1 par hentschuch, 1 puchsen; Jung Crafft desgleichen und 1 armprust; Jung Grunwald 1 krebsgoller, 1 helmparten, 1 armprust.“ Ähnlich die sieben übrigen Hintersassen in Weiterndorf. Fand der Kriegsherr, z. B. Kasimir im Bauernkriege, nicht für nöthig, das ganze Kontingent mobil zu machen, sondern nur Einige, so wurden diese durch das Loos bestimmt. Traf das Loos das Anwesen eines zum Kriegsdienst Unfähigen oder einer Wittwe, so mußte ein Ersatzmann gestellt und diesem vom Besitzer des Anwesens monatlich 2 fl. gezahlt werden. Jeder vom Loose Getroffene erhielt von seiner Ortsgemeinde ebenfalls monatlich 2 fl. Einige Jahre später, als die Türken bis Wien vorgedrungen waren, wurde vom Markgrafen Georg Landesbewaffnung und die Anschaffung von Waffen, welche nicht nach Bedürfniß vorhanden waren, anbefohlen. Die Unterthanen baten einstimmig „um Gotteswillen“, sie mit dieser Ausgabe zu verschonen, „da Mancher von ihnen für die Seinigen kaum einen Laib Brot kaufen könne; bisher hätten Einige gemeinschaftlich die Waffen angekauft und diese in der Rüstkammer zu Bonhof aufbewahrt, wo ihre Harnische, Hellebarden und Spieße ausreichend vorhanden und stets bereit seien; so werde es auch in den andern Probsteien gehalten; daß Jeder sich bewaffne, sei nicht nöthig.“ Der Abt Schopper stellte vor: „Die Vermöglichen seien hinreichend mit Waffen versehen; die Unvermöglichen, außer Stand, sich selbst zu armiren, könnten jeden Augenblick mit den in den Ämtern vorhandenen Waffen versehen werden; dabei möge man es belassen.“ Allein der Kriegsherr wiederholte den Befehl, daß in allen Klosterämtern jeder Unterthan die ihm vorgeschriebene Waffengattung anschaffen müsse. Wieder 30 Jahre [641] später erhielt der letzte Abt Wunder bei der Aussicht auf einen Krieg den Auftrag, Freiwillige in den Probsteien zum Kriegsdienst aufzufordern und nach Heilsbronn zu schicken, damit man sich mit ihnen wegen des Wartgeldes vergleichen könne.

Nach Auflösung des Klosters wurde vom Markgrafen die Zahl der Wehrpflichtigen im Amte Bonhof von 204 auf 472 erhöht, so daß z. B. Aich 22 Mann anstatt 16, Ammerndorf 43 anstatt 27 zu stellen hatte. Auch der Besitzlose, der Hausgenosse (z. B. in Ketteldorf der Gemeindeschmied, der Bader, der Schafmeister und der Hirt) mußten sich eine Waffe, und zwar einen Federspieß, die niedrigste Waffengattung, anschaffen. Die Wahl der „Befehlsleute“, Trommelschläger und Pfeifer behielt sich der Kriegsherr vor. „Befehlsleute“ waren z. B. „in Heilsbronn der Hauptmann Herold, in Merkendorf der Fähndrich Kaufmann, der Fuhrierer Wolf, in Bonhof der Fuhrierer Schönberg, in Petersaurach der Waibel Pinas.“ 1595 beim Durchzug von 2000 Mann Mansfeldischer Truppen, welche nach Ungarn bestimmt waren, wurden einige Fähnlein zum Schutz des Landes aufgeboten. Das Fähnlein im Amte Bonhof zählte 310 Mann, darunter 8 Hauptleute, 4 Spielleute, 129 mit langen Spießen, 8 mit Hellebarden, 11 mit Schlachtschwertern, 12 Musketiere, 138 Hakenschützen. Von Zeit zu Zeit wurden die Mannschaften an ihre Amtssitze einberufen, wo man sie musterte, um sich zu überzeugen, ob sie mit den vorgeschriebenen Waffen versehen seien. Dabei mußte jeder Hausbesitzer selbst erscheinen; Knechte durften nur von Wittwen geschickt werden. Bisweilen mußten sich auch Klosterunterthanen in entfernten Orten, z. B. in Weigenheim am Hohenlandsberg, bei der Musterung in Heilsbronn einfinden. Übrigens wurde es in den auswärtigen Probsteien und Vogteien gehalten, wie wir es so eben in der Probstei Bonhof gesehen haben. Dem Musterungsverzeichniß von 1588 zufolge waren im Amte Nördlingen nur 18 wehrpflichtige heilsbronner Unterthanen: in Altheim, Baldingen, Ehringen, Nähermemmingen, Reimlingen, Sorheim und Trochtelfingen je Einer, in Grosselfingen 2, zusammen 9 „Doppelsöldner mit ganzer Rüstung und Langspießen oder [642] mit Schlachtschwert“; dazu von denselben Orten 9 Schützen mit Halbhaken und Sturmhauben. Die Unterthanen des Amts Waizendorf wurden 1589 wegen der weiten Entfernung von Heilsbronn in Feuchtwangen gemustert. Bei dieser Gelegenheit schrieb der Vogt Seyfried von Waizendorf nach Heilsbronn: „Wir müssen zur Musterung eine Trommel und eine Fahne anschaffen; aber womit? Bei diesem Amt ist weder Heller noch Pfennig, bei den Unterthanen Sorge um das tägliche Brot. Soll ich dennoch eine kleine Umlage von einem Batzen machen?“ Die Gemusterten mußten sich selbst verproviantiren. Bei andern Aufgeboten erhielt ein Gemeiner täglich 4 Batzen, ein Trommelschläger 8. Bei einer Musterung im Jahre 1598 ergab sich, daß Manche ihre Waffen verkauft und daß die Meisten der Hakenschützen ihr Lebenlang nicht geschossen hatten. Die fehlenden Waffen wurden auf Rechnung der Unterthanen angeschafft. In dem nicht mehr stehenden weißen Thurm zu Heilsbronn und in den Kastren in Bonhof und Neuhof waren stets Waffen vorräthig.






  1. Anders Stillfried S. 8. 84.
  2. Vgl. Stillfried S. 9.
  3. a b c Anders Stillfried S. 9.
  4. Vgl. Stillfried S. 9.
  5. Anders Stillfried Vorwort S. XI und S. 86.
  6. a b Anders Stillfried Vorwort S. XI und S. 86.
  7. Siehe Stillfried S. 308 bis 327, ausführliche Besprechung dieser, theilweise kostbaren Gegenstände.


« Rechtspflege Geschichte von Kloster Heilsbronn
Stand des religiös-sittlichen Lebens in den sämmtlichen heilsbronnischen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert »
[[{{{WIKISOURCE}}}|{{{WIKISOURCE}}} in Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).