Geschichte von Kloster Heilsbronn/Heilsbronn
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war, wie in den Beitr. S. 11 ff. nachgewiesen wurde, schon vor der Gründung des Klosters ein Kirchdorf mit zwei kirchlichen Gebäuden: Grabstätten der Grafen von Abenberg und der Herren von Heideck. Daß die fünf Abenbergischen Geschwister, welche das Areal zur Gründung des Klosters hergaben, Dorfherren [121] in Heilsbronn waren, versteht sich wohl von selbst. Daß sie aber nicht alleinige Dorfherren daselbst waren, beweist zwar keine geschriebene Urkunde, wohl aber das Vorhandensein der Heideckschen Grabkapelle. (Beitr. S. 48–53.) Ohne Zweifel waren die Heidecke Mitdorfherren, neben ihnen wohl auch noch Andere; denn wir werden in diesem Abschnitte sehen, daß fast in jedem Orte, wo das Kloster sich ansiedelte, damals mehr als eine Dorfherrschaft war. In späterer Zeit erscheint das Kloster als alleiniger Dorfherr und als Eigenthümer aller Häuser und Anwesen in Heilsbronn. Jedes dieser Anwesen wurde vom Kloster fortwährend in eigener Regie bewirthschaftet unter Aufsicht eines Mönches. Ob das abenbergische Kastrum im Orte gleich bei der Erwerbung des Prädiums in den Besitz des Klosters kam, sagt die Stiftungsurkunde nicht. Späterhin erscheint es als Klostereigenthum, während jedoch die Burggrafen, dann die Kurfürsten und Markgrafen ein unbestrittenes Recht auf den Genuß desselben hatten und es wie ihr Eigenthum benützten. (Beitr. S. 54.) Ob die Mühle im Orte schon vor der Stiftung des Klosters vorhanden war oder erst vom Kloster erbaut wurde, ist nicht zu ermitteln. Über die übrigen Bauten im Orte und über die weiteren Vorgänge daselbst ist oben und in den Beiträgen bereits Vieles mitgetheilt worden. Mehreres hierüber in den folgenden Abschnitten.