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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Bürglein

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[166]
16. Bürglein,

Burgelein, Purglin, Burgles, Bürgel, Bürglau, eine Stunde von Heilsbronn. Auf einer benachbarten Höhe stand vormals ein Kastrum. In der Klosterstiftungsurkunde (s. Bd. I, 6) erscheint ein Ezzo von Burgelin als Zeuge, in einer etwas späteren Urkunde ein Otrand von Burgelin, welcher seinen Antheil an einem Prädium in Ketteldorf (s. dort) dem Kloster überließ, dafür aber ein dem Kloster gehöriges Prädium in Burgelin erhielt. Ob Ezzo und Otrand in Bergel bei Windsheim oder in Bürglein auf dem dortigen Kastrum wohnten, ist noch nicht ermittelt worden. Welches Adelsgeschlecht im 12. Jahrhundert das Kastrum Burgelin bewohnte, ist unbekannt. Im 13. Jahrhundert erscheint als Besitzer desselben Gottfried von Sulzburg (Wolfstein), welcher gemeinschaftlich mit seiner Frau i. J. 1249 das Cisterziensernonnenkloster Seligenpforten, Felix porta, stiftete. Dabei unterstützte ihn besonders der 9. Abt Edelwinus in Heilsbronn, welcher bei Gelegenheit einer Reise nach Cisterz (Citeaux) in Frankreich bei dem dortigen Mutterkloster die Sache persönlich betrieb. Über den fortwährenden Verkehr zwischen Heilsbronn und Seligenpforten ist im I. Bande berichtet worden. Bei Ober-Reichenbach werden wir sehen, daß ein Gut des Klosters Seligenpforten an das Kloster Heilsbronn verkauft wurde. Gottfried und seine Frau wurden nicht in Heilsbronn, sondern in Seligenpforten begraben. Konrad von [167] Sulzburg, vermuthlich Gottfried’s Sohn, war nicht, wie sein Vater, dem Kloster Heilsbronn zugethan; er prozessirte gegen das selbe, entsagte aber dem Streit und behändigte 1258 dem Kloster einen Brief, worin es u. A. hieß: renunciavit liti, quam intenderat monasterio propter distractionem castri ipsius in Burgelin. Konrad’s Kinder verkauften 1266 an das Kloster den Wald „Wuneßbach.“ 1268 wurde auch das Kastrum nebst andern Sulzburgischen Gütern in der Gegend von Heilsbronn zur Zeit des 12. Abts Rudolph an das Kloster verkauft, offenbar nach manchen unfreundlichen Begegnungen; denn der Eingang des Kaufbriefes lautet: „Je mehr Verwegenheit und der Menschen Bosheit überhand nehmen, desto nöthiger ist, um Streitigkeiten vorzubeugen, Feststellung durch Briefe und Zeugen. Daher wird durch vorliegendes Instrument erklärt, daß Herr Abt Rudolphus und sein Konvent zu Halesprunne das Schloß Burgelin von den Töchtern des verlebten Konrad von Solzburch, Adelheid und Petrissa, mit Zustimmung ihrer Ehemänner Heinrich und Hildebold, Söhne des Herrn Heinrich von Stein[1] (de Lapide), gekauft haben.“ In den Kauf eingeschlossen waren: das ganze Areal innerhalb des Grabens (intra fossatum) und sämmtliche Sulzburgische Besitzungen in Bürglein selbst, dann in Bellingsdorf, Gottmannsdorf (Godmuzelsdorf), Kapsdorf (Kaphesdorf), ein Hof in Schwaichhausen, ein Haus in Petersaurach (Urach), alle zu den genannten Gütern gehörigen Gärten, Wiesen, Wälder, ein Weinberg und ein Weiher. Vom Kauf ausgeschlossen war ein Haus, welches der Kirche zinspflichtig war (quae doti ecclesiae coherebat). Eine der beiden Verkäuferinnen, Petrissa, war noch minderjährig. Dieser Umstand konnte bei der „überhandnehmenden Verwegenheit und Bosheit der Menschen“ dem Kloster dereinst leicht Nachtheil bringen. Daher ließ der Abt Rudolph fürsorglich folgende Bestimmung in den Kaufbrief aufnehmen: „Der Schwiegervater Heinrich von Stein und seine Söhne verpflichten sich (fide data vice sacramenti), [168] wenn der Kauf innerhalb eines Jahres angefochten werden würde, das Kloster schadlos zu stellen. Die großjährige Tochter Adelheit entsagt ihren Ansprüchen an das verkaufte Schloß und die genannten Güter sogleich; und daß auch Petrissa nach erlangter Volljährigkeit keinen Einspruch erheben werde, dafür verbürgen sich ihre mitanwesenden Fidejussores.“ Das Instrument wurde auf dem Kastrum Solzburc i. J. 1268 am Sabbath nach Pauli Bekehrung ausgefertigt und besiegelt vom Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg, von Heinrich von Stein und von dem Unterhändler (mediator) beim Kauf, Heinrich von Absperg. Angehängt wurde das nürnberger Stadtsiegel. Von den vielen anwesenden Zeugen sind 16 namentlich aufgeführt, darunter Heinrich von Maienthal, Ulrich Grossus, Stephan und Ulrich von Solzburc und der Amtmann (officialis) Herman von Burglin. Die Gebrüder Heinrich und Hilpolt von Stein besaßen auch nach diesem Verkauf noch einige Eigenthumsrechte in Bürglein, entsagten jedoch denselben in den Jahren 1284 und 86 zu Gunsten des Klosters, welches 1292 abermals Güter daselbst kaufte. Der wiederholt genannte Heinrich vom Stein, kaiserlicher Butiglarius in Nürnberg, und seine Frau, Gertraud, schenkten zu ihrem Seelenheil dem Kloster Gefälle von Gütern in Pollisdorf und Husin, laut einer Urkunde von 1266, welche unten bei Wollersdorf besprochen werden wird. Konrad von Sulzburg starb zwischen 1262 und 68, Ulrich und Gottfried von Solzburg schenkten i. J. 1256 dem Kloster zur Zeit des 13. Abts Heinrich von Hirschlach das Patronat von Bürglein und Gottmannsdorf. In der zu Seligenpforten ausgestellten Schenkungsurkunde (jetzt in Erlangen), ist unter den Zeugen vor Allen der Abt Heinrich genannt. Das angehängte, nur noch halb vorhandene Siegel zeigt das Solzburgische Wappen: zwei übereinander gehende Leoparden, konform mit einer ehemals in der heilsbronner Kirche vorhandenen Todtentafel, darauf zwei Leoparden, roth im goldenen Felde, und die Beischrift: „A. D. 1347 (1327) starb Herr Conrad zu der Sulzburg am Oberstabend, dem Gott gnädig sei.“ Wohn- und Sterbeort ist nicht genannt. Auf die [169] Schenkung des Patronats bezieht sich folgender Eintrag im Vigilienbuch beim 21. Oktober: Servitur de Ulrico et Gotfrido Solzburg, qui dederunt nobis ecclesiam in Burgles cum filia sua Gottmansdorf. Außer den genannten Dorfherren von Bürglein waren auch die Burggrafen von Nürnberg daselbst begütert, bis Burggraf Johann II., dessen eheliche Wirthin Elisabeth und Burggraf Albrecht (der Schöne) all ihre Güter in Mirckendorf, Pürglin, Obern- und Niedern-Velprecht, Andorf, Frickendorf und die Neumühl unter Hartmannsdorf an das Kloster verkauften. Siehe oben I, 116. So wurde allmälig das ganze Dorf Klostereigenthum, eines der beiden Wirthshäuser ausgenommen, welches Vestenbergisches, Pfinzingisches, zuletzt Krailsheimisches Eigenthum war.

Die Ansiedelung des Klosters war auch in Bürglein, wie überall, das Signal zu Prozessen, besonders wegen der privilegirten Zehntbefreiung. Je mehr das Kloster seinen Besitz in Bürglein erweiterte, desto mehr verlor an seinem Einkommen der Ortspfarrer, dem nicht nur der kleine, sondern auch der große Zehnt zustand. Besonders heftig wurde 1368 und 1408 prozessirt, erst beim Bischof in Würzburg, schließlich beim römischen Stuhl, bis es endlich durch den Bischof zu einem Vertrag zwischen dem 20. Abt Stromer von Heilsbronn und dem Pfarrer Ulrich von Bürglein kam. Es wurde bestimmt: „Die Pfarrgrundstücke sollen gült- und zehntfrei sein; der Großzehnt steht dem Kloster zu, der Kleinzehnt dem Pfarrer. Der jeweilige Pfarrer überläßt dem Kloster den Kleinzehnten, empfängt aber dafür vom Kloster jährlich 10 Sra. Korn und 4 Sra. Haber. Der jeweilige Pfarrer hat das benöthigte Brenn- und Bauholz vom Probst in Bonhof zu verlangen und, bei nachlässiger Verabreichung, sich an den jeweiligen Abt zu wenden, welcher für die Abreichung durch seine Förster sorgen wird. Im Filiale Gottmannsdorf hat der Pfarrer wöchentlich wenigstens einmal Messe zu lesen.“ Die vom Notarius publicus Schemitzer und vom Bischof Johann von Würzburg besiegelte Urkunde schließt mit den Worten: Acta haec sunt in Nurmberg in habitatione strenui viri Cunradi Waltstromerii in aula superiori 1408.

[170] Das Kastrum Bürglein, von welchem nichts mehr vorhanden ist als die Umwallung, wurde, der Sage zufolge, im 30jährigen Kriege niedergebrannt. Diese Sage ist grundlos. Wäre das Kastrum in diesem Kriege abgebrannt, so würde es in den genauen heilsbronner Aufzeichnungen nicht unerwähnt geblieben sein; denn diese bezeichnen genau fast jedes Haus, welches in oder um Bürglein zur Zeit des Krieges in Asche gelegt wurde, z. B. das eine der beiden Wirthshäuser, welches heilsbronnisch war und dem Wirthe Ott gehörte, das Schulhaus, die Weihersmühle nebst Scheune, fünf Häuser in Bonhof, darunter das Förster’sche Wirthshaus u. s. w. Dagegen wird ausdrücklich bemerkt, daß das 1621 neuerbaute Pfarrhaus und die meisten übrigen Häuser in Bürglein während des ganzen Krieges nicht durch Feuer gelitten haben. In einigen Orten bei Bürglein, z. B. in Ketteldorf und Weiterndorf, brannte gar nichts ab. Das Kastrum Bürglein konnte in diesem Kriege nicht abbrennen, da es damals, und auch schon während der drei vorigen Jahrhunderte, nicht mehr existirte. Wäre es in der Periode von 1268 bis zum 30jährigen Kriege vorhanden gewesen, so müßten sich in den so ausführlichen Mönchsrechnungen Ausgaben für Reparaturen finden, wie beim Kastrum Bonhof fortwährend; allein in den Mönchsrechnungen und in allen übrigen Aufschreibungen von 1268 an wird des Kastrums Bürglein gar nicht mehr gedacht. Aus der vorstehenden Darlegung ergibt sich folgendes Resultat: Das Kastrum war schon im Verkaufsjahre 1268 zerstört, verfallen, abgetragen, oder es wurde sogleich nach dem Verkauf abgetragen, weil die Unterhaltung desselben dem Kloster keinen Vortheil, wohl aber pekuniären Nachtheil brachte.

Das Patronatsrecht übten die Äbte in der Weise, daß sie den Bischof ersuchten, den von ihnen ernannten Pfarrer zu investiren. Ein solches Gesuch des Abts Bamberger lautete: Reverendissimo in Christo patri ac domino Laurencio episcopo herbipolensi frater Sebaldus abbas humiles in domino preces cum reverencia debita et devoto complacendi animo. Ad parochialem ecclesiam S. Johannis Baptistae in Burgles [171] vacantem ex libera resignatione honorabilis viri domini et magistri Jodoci Beck de Windscheim, sacerdotis herbipolensis, ejusdem novissimi possessoris, cujus collatio ad nos dinoscitur pertinere, discretum virum dominum Caspar Beck, presbyterum herbipolensem, pro rectore perpetuo vestrae reverendae paternitati praesentibus duximus praesentandum. Datum in fonte salutis 1498 quinta mensis Octobris.

In keinem der Pfarr- und Kirchdörfer, welche das Kloster acquirirte, wurde das Lokalkirchenvermögen dem Klosterfond einverleibt. Auch Bürglein behielt nach wie vor sein eigenes Kirchenvermögen, aus welchem die Kosten für Kirchenbedürfnisse und Kultusbauten bestritten wurden. Das Kirchenvermögen war aber zu allen Zeiten gering, daher oft unzureichend für das Bedürfniß. Trat dieser Fall ein, so leistete das Kloster Zuschuß, z. B. i. J. 1445 plebano in Burgles pro constructione domus suae 20 fl. = 106 talenta; i. J. 1488 für das Pfarrhaus 10 Sra. Getreide. Über die Zustände in Bürglein im Reformationsjahrhundert ist oben, besonders Abschn. VI, 1 berichtet worden.

Während der drei ersten Jahre des dreißigjährigen Krieges trat in Bürglein noch keine sehr empfindliche Störung ein, so daß 1621 der Neubau des Pfarrhauses ungestört vollzogen werden konnte. Im darauffolgenden Jahre 1622 beschränkten sich die Kriegsschäden im Pfarrhause auf „etliche von den bayerischen Reitern und Streunern eingeschlagene Kacheln und Fenster, für deren Reparatur die Kirchenstiftung 1 fl., 4 Ort, 6 dl. zahlte. 1623 wurde die Synode „wegen durchziehenden fremden Volks“ vertagt; doch hielt der Pfarrer G. L. Renner seine Kapitelspredigt nachholend am 18. Juli in Langenzenn und erhielt seinen Gulden Diäten aus der Kirchenstiftung vergütet. Bei dieser Stiftung ergab sich noch sieben Jahre lang keine wesentliche Änderung bezüglich der Einnahmen und Ausgaben. Jahr für Jahr konnten die Rechnungen abgehört, auch an Durchreisende, „die anderwärts durch das Kriegsvolk verderbt worden waren,“ Almosen gezahlt werden. Die Diöcesansynode wurde bisweilen [172] abgesagt, aber 1630 wieder gehalten. In diesem Jahre wurde in Bürglein die Jubelfeier zur Erinnerung an die Konfessionsübergabe begangen und ein Theil der bei dem Pfarrhausbau gemachten Schuld gezahlt. 1631 ergaben sich einige Zahlungen „für Fenster, durch die Tilly’schen Reiter zerbrochen.“ Diese „Tilly’sche, potius diebische Plünderung“ erfolgte im November, gleichzeitig mit dem Tilly’schen Einfall in Heilsbronn; es kam aber dabei in Bürglein nicht zum Sengen und Brennen. Nach Abzug der Reiter wurde der durch sie verursachte Schaden amtlich ermittelt. Größere Drangsale kamen über Bürglein im folgenden Jahre 1632 durch das Zirndorfer Lager. „Da ist nun das friedländische kaiserliche Volk eingefallen und ist das Rauben und Stehlen, Verwüsten und Verheeren, Verwunden und Morden verübt worden. Gott steure solchem Übel!“ Brandstiftung kam jedoch nur selten vor. Durch Pikolomini’sche Reiter in Brand gesteckt wurde das untere, größere Wirthshaus, auch das Schulhaus, welches 1651 noch in Asche lag. Jedoch wurde Bürglein nicht so schwer heimgesucht, wie einige andere Orte der Umgegend. Auch erholte es sich bald. 1636 werden sieben Höfe daselbst als öde bezeichnet. Zwei Jahre nach dem Kriege heißt es: „Ganz bewohnt, außer zwei mehrentheils eingefallenen Höfen.“ Doch waren die Zustände von 1632 an immerhin traurig genug. „In dieser bösen Zeit wurden elf Jahre lang keine Heiligenpfleger bestellt. Nur in zwei Jahren nahm das Gotteshaus einige Gefälle ein; von den Wiesen gar nichts. Die zwei Tgw. Wiesen bei Kleinhaslach und der Weihersmühle wurden gar nicht verliehen; durch den Klingelsack in diesen elf Jahren nur 6 fl., 1/2 Ort, 10 dl. eingenommen. Doch konnte die Kirchenkasse jährlich dem Pfarrer einen Gulden an seiner Besoldung zahlen, einige Almosen reichen und einige Reparaturen am Pfarrhause bestreiten. Der Pfarrer Renner, früher Diakonus in Windsbach, kam lang vor dem Kriege nach Bürglein und starb daselbst 1645. Von den Kriegsvölkern vertrieben, floh er einmal nach Ansbach. 1642 vor und nach versah er zugleich die Pfarrstelle in Großhabersdorf, welche nicht sofort wieder besetzt werden konnte, weil dort [173] die Einnahmsquellen zur Subsistenz eines eigenen Pfarrers versiegt waren. Aus gleichem Grunde war dort Jahre lang kein Schulmeister. Der Pfarrzehnt ertrug fast nichts, da die Felder meist unbebaut und die Leute gestorben waren. Renner mußte nicht nur Großhabersdorf, sondern auch, im Verein mit andern benachbarten Pfarrern, Heilsbronn Jahre lang pastoriren, weil der dortige Pfarrer Snoilsik vom Hunger vertrieben worden war, worauf eine achtjährige Vakanz eintrat. 1642 berichtete Renner: „Ich bin 59 Jahre alt, habe zwei Töchter, nachdem meine andern Kinder und mein Weib von Hunger und Kummer verschmachtet und verkommen sind. Möchte künftig vielleicht auch uns also geschehen, welches Gott im Himmel geklagt und befohlen sei.“ Nach seinem Tode ergab sich, daß er noch 56 fl. baar, 38 Sra. Korn und 2 Sra. Haber vom Klosteramt zu fordern hatte. Die Regierung beschloß, dieses Guthaben nach und nach an die beiden Töchter auszuhändigen, eingedenk, daß ihr Vater bei Regen und Wind zu Fuß nach Großhabersdorf habe wandern müssen, um die Pfarrakte zu verrichten, und daß er, in Folge des Krieges, fast ohne Besoldung und daher gezwungen gewesen sei, das Heirathsgut seiner beiden Frauen zuzusetzen und bei den Gotteshäusern in Bürglein und Langenzenn Gelder zu entlehnen. Eine seiner Töchter heirathete den Schuster Merk in Bürglein. Auf Renner folgte 1645 Kasp. Iring, welcher zuvor Pfarrer in Weißenbronn war, nach dem Kriege aber nach Großhabersdorf kam, wo durch Wiederanbau der Felder die Existenz eines Pfarrers ermöglicht worden war.

Auf den Krieg folgte in Bürglein, wie auch anderwärts, kein besseres religiös-sittliches Leben. Vier Jahre nach dem Kriege zog dort der Pfarrer M. Wattenbach auf. Die Berichte von ihm und über ihn kennzeichnen ihn und seine Gemeinde. Von den Behörden aufgefordert, berichtete er i. J. 1656: „Die Pfarräcker kann der Pfarrer kaum zur Hälfte benützen, weil noch etliche mit Holz bewachsen sind, weil er keinen Anspann halten kann und weil der Feldbau in jetziger Zeit viel kostet. Zwar soll der Pfarrer jährlich 9 Pfund Geld aus dem Gotteshaus empfangen; weil [174] aber dieses nichts vermag, als was in der Kirche gesammelt wird und solches bisher zur Erhaltung der Kirche hat verwendet werden müssen, so habe ich davon noch nichts empfangen. Die Accidenzien sind gering, weil die Leute arm, die eingepfarrten Weiler noch nicht völlig besetzt sind und die Pfarrkinder mit ihren Diensterzeigungen je länger je hartnäckiger und in Abrichtung des kleinen Zehnten von Tag zu Tag vortheilischer werden.“ 1664 gerieth er in Konflikt mit dem Rittmeister Schwoll von Falkenberg, Besitzer des nach Bürglein gepfarrten Schloßgutes Bonhof (s. dort). Da dieser wegen pfarrlicher Akte sich nicht nach Bürglein, sondern nach Heilsbronn wandte, so schrieb ihm Wattenbach einen derben Brief. Schwoll schickte den Brief an den Richter Eyermann in Heilsbronn, welcher erwiderte: „Wattenbach ist ein einrissiger Pfarrer. Sein eigenes Weib kam durch ihn auf etliche Tage nach Ansbach in’s Gefängniß, die sogenannte Kohlenkammer, daraus ich sie mit harter Mühe gebracht. Dieser unruhige Mann hat sein waschhaftes Weib schon öfter dahin gebracht, daß sie ihn zerkratzt und er mit zerkratztem Angesicht auf die Kanzel steigen mußte. Ich will ihm, wiewohl ungern, dergestalt begegnen, daß er auf eine Pönitenzpfarre promovirt wird. Dieses Mannes Ungestümen ist nicht länger auszudauern.“ Verwalter und Richter berichteten (1670) über ihn an die Regierung: „Es ist bekannt, daß man ihn öfter im Viehstall, oder beim Mistwagen und hinter dem Pflug, als über der Bibel antrifft. Das Ackern am Sonnabend ist ihm angelegener, denn das Beichtsitzen, und müssen die Pfarrkinder deßwegen oft lange warten, oder wohl gar unverricht wieder nach Haus gehen. Dagegen muß die Fastnacht celebrirt werden. Da läßt man zweimal in die Kirche läuten. Dann geht man aufs Küchleinessen nach Kelmünz und bleibt das Zusammenläuten und Betstundhalten unterwegs. Da ist stetiges Zanken. Er führt ein ärgerliches Leben, macht auf der Kanzel die ganze Gemeinde zu Todtschlägern.“ Darauf wurde Wattenbach nach Buchheim versetzt. Gleiches Ärgerniß gab der nachfolgende Pfarrer V. Ziegelmüller. In seinem Betreff erging folgender Konsistorialerlaß: „Nachdem beim Konsistorio vorgekommen, [175] als sollte der Pfarrer Ziegelmüller auf offenem Platz mit dem Bauerngesinde ohne Scheu herumgetanzt, zu Dietenhofen mit Schergen und dergleichen Burschen sich toll und voll getrunken, auch übermäßige und ihm nicht gehörige Gebühren erfordert haben: also haben Verwalter und Richter zu Heilsbronn hierüber zu berichten. Onolzbach, 9. Aug. 1675.“ Verwalter Junius und Richter Appold vernahmen viele Ortsleute, welche protokollarisch erklärten: „Ja, der Pfarrer Ziegelmüller tanzte bei einer Hochzeit mit dem Bauerngesinde. Er betrinkt sich in Wirthshäusern, schimpft im Beichtstuhl grobe Flegel, die ihm nichts geben, zecht mit liederlichem Gesindel. Da ist Fluchen und Gotteslästern, wenn ihm der Mund aufgeht, und stetes Zanken mit den Gemeindegliedern, was er dann auf die Kanzel bringt. Letzten Sonntag nannte er den Schuhmann auf offener Kanzel einen Dieb, weil er ihm von einem Wieslein, auf dem 11 dl. Zehnt ruhen, den Zehnten nicht in natura gibt.“ Ziegelmüller wurde kassirt.

Daß der westphälische Friede in den Herzen der Geistlichen nicht nachklang, haben wir gesehen. Dasselbe galt auch von der Gemeinde und den Dorfherren. Da war Haß und Hader weit über hundert Jahre lang, besonders wegen der beiden Wirthshäuser. Das eine, größere war heilsbronnisch und tabernberechtigt. Das andere, kleinere war bloß Schenk- oder Heckenwirthschaft, Pfinzingisch, dann Vestenbergisch, dann Krailsheimisch. Schon im Reformationsjahrhundert war steter Hader unter den Dorfherren. Die Herren von Heilsbronn verboten ihren Unterthanen, Hochzeiten und andere Zechen im Pfinzing’schen Wirthshause zu halten. 1562 verglich man sich dahin, daß alle Hochzeiten und Kindschenken im heilsbronnischen Wirthshause gehalten werden sollten, Leihkäufe aber nur, wenn der Käufer markgräflich sei. Da aber der Vergleich nicht gehalten wurde, so folgte neuer Hader und nach langen Verhandlungen 1570 abermals ein Vergleich zwischen den Herren von Heilsbronn und den Gebrüdern Martin und Martin Seyfried Pfinzing. Gleichwohl währte der Hader fort und wurde noch heftiger, nachdem die Markgrafen [176] Herren von Heilsbronn geworden waren. Endlich gebot die gemeinsame Kriegsnoth momentan Waffenstillstand. Das heilsbronnische Wirthshaus wurde von den Pikolominischen Völkern in Asche gelegt. Kaum hatte es sich wieder aus der Asche erhoben, da war wieder der alte Hader. Der Pfarrer Wattenbach publizirte (1663) auf markgräflichen Befehl von der Kanzel: „Den bürgleiner Pfarrkindern wird bei 10 fl. Strafe von Amtswegen befohlen, alle Zechen und Zehrungen bei dem heilsbronnischen Pfarrwirth Riegel anzustellen, auch des Getränkeabholens bei fremden Wirthen sich zu enthalten.“ Daraus erwuchsen neue Konflikte und Verhandlungen. Dem Pfarrer Ziegelmüller wurde befohlen, von der Kanzel Folgendes zu publiziren: „Nachdem sich der Zapfenwirth unterstehen will, an heutiger Kirchweih (1674) warme Speisen aufzutragen, einen Tanz im Stadel zu halten und einen Kegelplatz anzurichten: als wird allen klösterischen Unterthanen und Dienstbothen bei Strafe von 10 fl. geboten, im besagten Wirthshaus keine warme Speisen zu genießen oder zu kaufen und seines Tanz- und Kugelplatzes sich nicht zu bedienen, sondern dergleichen bei der klösterischen Erbwirthschaft zu suchen.“ Der Zapfenwirth wendete sich an seine Patrone Adam Erhard von Vestenberg und Chph. Gottfr. Pfinzing von und zu Henfenfeld, welche sich an den Markgrafen Johann Friedrich wendeten. Dem Pfarrer Schenk, Ziegelmüllers Nachfolger, wurde befohlen, das Publikandum von 1674 abermals und 1679 und 93 zum dritten und vierten Mal von der Kanzel zu verkünden. Über die Heckenwirthschaft in Bürglein wurde zwischen dem Magistrat Nürnberg und den beiden Markgrafen außerordentlich viel verhandelt. Der Magistrat drohte mit Repressalien an markgräflichen Unterthanen in und bei Nürnberg und Lichtenau, die beiden Markgrafen mit Repressalien an Pfinzing’schen Unterthanen in Weigelshof. 1706 schwebten die Verhandlungen noch. Dieselben Konflikte ergaben sich in Großhaslach, wenn ein Pfinzingischer oder Eibischer Unterthan in Reckersdorf, Steinbach und Bruckberg im heilsbronner Wirthshause Kindschenk oder Hochzeit hielt oder halten wollte, oder heilsbronner Unterthanen in einem Pfinzingischen oder Eibischen.



  1. Vgl. Stillfried S. 207, 215.
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