Geschichte von Kloster Heilsbronn/Ketteldorf
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ein Weiler bei Heilsbronn. Das Kloster erhielt dort seine ersten Besitzungen vom Bischof Otto, seine erste Besitzerweiterung vom Grafen Rapoto von Abenberg, welcher erst des Klosters Gegner war, dann aber dessen Freund und Wohlthäter wurde. Siehe oben Bd. I, 32 und Beitr. S. 8 und 9. Am Tage der Einweihung der Klosterkirche i. J. 1136 schenkte er dem Kloster Gefälle von einigen Gütern. Bei welchen Orten diese Güter lagen, sagt die Schenkungsurkunde nicht. Aber eine etwas spätere Aufschreibung in einem Heilsbronner Breviarium (von Irmischer mitgetheilt im 2. Jahresber. des hist. Ver. in Mittelfr. S. 28) besagt, daß sie bei Abenberg, namentlich bei „Tilemburch, Wilaren, Buoch, Hofstete, Wulfingesmule und Kurenhoven“ lagen. Diese Orte heißen heutzutag Theilenberg, Hohenweiler, Kaltenbuch, Hofstetten, Wolfsmühle und Kauernhofen. Das Kloster gab einige dieser Gefälle dem Grafen zurück und erhielt dafür von ihm seinen Antheil an einem Hofe in Ketteldorf. Mitbesitzer dieses Hofes waren Otrandus von Burgelin und Kanonikus Vollmarus in Tefersendorf (Defersdorf), welche ihren Antheil gleichfalls an das Kloster vertauschten. Einen zweiten Hof, Eigenthum der Gebrüder [127] Diemarus und Ludewicus, erwarb das Kloster ebenfalls durch Tausch und war somit schon zur Zeit des ersten Abts im Besitz zweier Höfe in Ketteldorf. Nach und nach acquirirte es den ganzen Ort mit 14 Bauernhöfen, 3 Söldengütern und 969 Morgen dem Kloster zehntpflichtigem Ackerland. Die von den Päpsten und Kaisern dem Kloster zuerkannte Zehntbefreiung führte dort, wie allerwärts, zum Streit. Das Kloster acquirirte 1295 von einem dortigen Hofe und zugleich vom Engelhardtshofe in oder bei Großhaslach Felder, welche der Pfarrei Großhaslach zehntpflichtig waren. Allein der Abt Edelwinus verweigerte die Zehntabgabe und wurde deßhalb vom Pfarrer Heinrich zu Großhaslach und dessen Vikar Herman beim Bischof Iring in Würzburg verklagt. Über diesen Prozeß wird nachher bei Großhaslach Näheres berichtet werden.
In einigen Weilern bei Heilsbronn standen oder stehen noch Kapellen, z. B. in Triebendorf, Münchzell und Bonhof. Diese drei Kapellen waren ohne Zweifel vor der Gründung des Klosters noch nicht vorhanden und wurden von diesem erst erbaut, nachdem die genannten Orte theilweise oder ganz heilsbronnisch geworden waren; sie sollten zur Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses der umwohnenden Klosterunterthanen dienen. Ohne Zweifel wurde in dieser Absicht auch die noch stehende Kapelle in Ketteldorf gegründet, nachdem der Ort meist oder ganz heilsbronnisch geworden war. Den Gottesdienst besorgten nach Ketteldorf exponirte und dort wohnende heilsbronner Mönche. Darüber gerieth das Kloster, wie fast überall, wo es sich ansiedelte, in Konflikt mit den Pfarrern, hier mit dem Pfarrer von Großhaslach, in dessen Sprengel Ketteldorf lag. Der Konflikt dauerte fort, bis das Kloster das ganze Pfarrdorf Großhaslach, 1300 auch das Pfarrpatronat erwarb und dann beschloß, daß der Gottesdienst in Ketteldorf nicht mehr von heilsbronner Mönchen, sondern vom Pfarrer in Großhaslach besorgt und Ketteldorf, als nunmehriges Kirchdorf, Filial von Großhaslach werden sollte. Demzufolge bat der Abt Heinrich von Hirschlach den Bischof von Würzburg um Bestätigung dieses Beschlusses. Die [128] Bestätigung des Bischofs Andreas d. d. Würzburg XI Kal. Decemb. 1309 lautete: Ex parte vestra (Abt Heinrich von Hirschlach und sein Konvent) nobis exstitit supplicatum, quod cum grangiae vestrae (d. h. Bauernhöfe, welche früher einen Weiler bildeten, der aber nun, nach Erbauung der Kapelle, ein Kirchdorf ist) in Nova Curia (Neuhof bei Mkt. Erlbach) et in Ketelndorf sint in villas (Kirchdörfer) redactae et fratres, qui Capellas et homines earundem villarum regebant, ad vestrum monasterium sint translati, nos, ne dictae Capellae divinis carerent officiis, Capellam in Nova Curia parochiali ecclesiae in Trutskirche et Capellam in Ketelndorf ecclesiae parochiali in Haselach annectere dignaremur: nos itaque supplicacionibus vestris annuentes, Capellam villae Novae Curiae ecclesiae Trutskirche, Capellam vero villae Ketelndorf ecclesiae Haselach utpote filias annectimus, ordinantes, ut quilibet plebanorum dictarum ecclesiarum suam Capellam suae ecclesiae utpote filialem sic annexam officiare et plebibus ad eam spectantibus tanquam ipsorum plebanus sacramenta perpetuo debeat ministrare, quodque plebes suo plebano ex qua decet reverentia obedire, de suis juribus respondere et habere de perceptione suorum ecclesiasticorum sacramentorum respectum, perpetim teneantur. Diesem Erlaß zufolge wurde Ketteldorf nicht mehr von heilsbronner Mönchen, sondern von den Pfarrern in Großhaslach pastorirt und dadurch manche Kollision beseitigt. Aus diesem Erlaß erhellt, daß die kirchlichen Verhältnisse in Neuhof in ähnlicher Weise geregelt wurden, wie in Ketteldorf, wovon unten bei Neuhof weiter die Rede sein wird. Die Reparaturen an der Kapelle in Ketteldorf bestritt Jahrhunderte lang das Kloster. Allein schon vor der Klosterauflösung, und noch mehr späterhin, mußten auch die Ortseinwohner, wider ihren Willen, zur Reparatur der Kapelle und des Thürmleins beitragen. Gleichwohl bestritt 1623 das Klosteramt Baukosten „von der Kirche zu Ketteldorf, da die eine Seite über den Haufen gefallen.“ Die Kapelle hatte damals eine eigene Kirchenstiftung, aber ein sehr geringes Vermögen, [129] weder Kapitalien noch Grundstücke, nur wenige Kreuzer jährlich „Beständigzinsen“, z. B. „vom Vogtshäuslein auf dem Berg und von einem Aellerlein“, 311/2 Kreuzer vom Klingelsack bei den drei jährlichen Predigten. „Summa aller Einnahmen bei dem armen Gotteshäuslein 3 fl. 1 kr.“ Daher fortwährend subsidiäre Beihilfe der Klosteramtskasse. 1670 berichtete das Klosteramt: „Das Thürmlein steht auf dem Einfall; der Heilige hat nur 3 fl.; die Bauern werden nichts hergeben: so wird das meiste halt eben wieder auf das Kloster kommen.“ Die markgräflichen Räthe dekretirten hierauf: „Man hat nicht Ursach, dem Kloster neue Lasten aufzubürden. Jedoch läßt man geschehen, daß das Thürmlein, jedoch ohne Consequenz, reparirt werde.“ 1716 wurde die alte Kapelle niedergerissen und neu gebaut. Die dazu erforderlichen 546 fl. wurden mit Genehmigung der beiden Regierungen von Ansbach und Bayreuth aus dem Gotteshause von Kleinhaslach entnommen.
Eines der Anwesen in Ketteldorf mit 9 bis 10 Kühen und 2 bis 4 Pferden wurde vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Der dasselbe verwaltende Mönch führt in den Rechnungen den Namen „Opilio, Schäfer von Ketteldorf“, da er zugleich eine Schäferei zu besorgen hatte. Diese bestand aus circa 900 Schafen, meist Mutterschafen, aus deren Milch jährlich mehrere Hundert Käse bereitet wurden. Nach Auflösung des Klosters wurde die Schäferei verpachtet. Der Pächter erhielt 1582 den Genuß von 34 Tgw. Wiesen, mußte dafür an das Klosteramt 51 fl. baar zahlen, an die Haushaltung in Heilsbronn (d. h. für die Fürstenschule) ein bestimmtes Quantum Käse liefern und den Erlös aus Stechschafen, Wolle und Schmalz gleichheitlich mit dem Klosteramte theilen. 1705 verkaufte das Klosteramt das Schäfereigut für 4000 fl. Die auf den Höfen in Ketteldorf ruhenden Lasten waren bedeutend. Um 1580 mußten von 12 Bauern jährlich über 200 Sra. Gült- und Zehntgetreide an das Klosteramt entrichtet werden. Es kam oft zum Streit mit den Pflichtigen. 1354 wurde in einem Prozeß gegen den Besitzer eines Hofes der Hof dem Kloster zugesprochen. 1541 [130] kamen sieben Bauern in’s Gefängniß, „weil sie dieses Jahr nichts von ihrer Gült in’s Kloster geführt.“ Im 30jährigen Kriege litt Ketteldorf nicht so viel, wie manche umliegende Orte, z. B. Weiterndorf. Der Ort blieb während des Krieges meist bewohnt. Doch verödeten vier Anwesen und fielen der Herrschaft zu. Eines derselben war 1688 noch öde.
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