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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 20. Abt Berthold Stromair

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Der 20. Abt Berthold Stromair[1] (1386–1413)

regierte 27 Jahre lang, vom 25. Juli 1386 bis 27. März 1413. Seine Erwählung erfolgte, als sein quiescirter Vorgänger noch lebte. Er stammte aus einem nürnberger Patriziergeschlechte, das sich Stromair, späterhin Stromer schrieb. Außer ihm und dem [142] 16. Abt Gamsfelder war wohl kein heilsbronner Abt adeligen Geschlechts. Es ist oben bemerkt worden, daß adelige Mönche in Heilsbronn nur selten vorkamen. Vor seiner Erwählung zum Abt war unser Abt Subcellarius, welches Amt nach ihm Heinrich Holzschuher, gleichfalls ein Nürnberger, bekleidete. In den heilsbronner Aufschreibungen aus seiner Zeit kommt der Name Stromair oft vor. 1387 vermiethete er ein seinem Kloster zugehöriges Haus in Nürnberg an Margaretha, Ehefrau des Peter Stromair. Das Haus stand dem heilsbronner Hofe, an dessen Stelle jetzt das Bankgebäude steht, gegenüber. Eine Urkunde von 1389 lautet: „Wir Johannes und Jakobus, Gebrüder, und Cunrad Waldstromair, Oberstforstmeister, bekennen, daß Herr Berthold Abt, unser lieber Bruder, und sein Convent ihr eigen Haus und Hofrait zu Nurnberg, zunächst bei der St. Marthenkirch, die wir selbst gestift und gebaut haben, zu rechtem Erb uns verliehen haben, also daß der Stiftspfleger solch Haus soll inne haben. Davon soll der Pfleger dem Closter Halsprunn jährlich 61/2 Gulden zahlen.“ 1401 vor und nach erhielten Margaretha und Dorothea Stromair im Klarakloster unter dem Titel pensiones jährliche Zinszahlungen von Heilsbronn. Daß außer unserem Abt auch Andere, die seinen Familiennamen trugen, in Heilsbronn beerdigt worden sind, beweist folgender Vortrag in der Bursariusrechnung von 1524: „In der Waldstromer Begencknus pro diversis 74 Talenta.“ Die letzte Stromer’sche Leiche wurde 1547 in Heilsbronn beigesetzt, zeuge eines dort noch vorhandenen Todtenschildes mit dem Familienwappen[2] (zwei gekreuzte silberne Strohgabeln im rothen Felde) und der Unterschrift: „A. D. 1547 am Tag Laurentii verschied der Edel und Vest Berthold Walströmer von Reichelsdorf, der alhie begraben ligt, dem Gott genad. Amen.“ Die gleichlautende Inschrift auf einem Leichensteine ist nicht mehr aufzufinden, vermuthlich, weil sie auf einer in den Grabstein eingelassenen Metalltafel stand und wohl längst [143] eingeschmolzen ist. Die Erweiterung des Namens in „Waldstromer“ wurde bekanntlich durch die Übertragung des Forst- oder Jägermeisteramts an die Familie Stromer veranlaßt.

Gleich in den ersten Wochen nach seiner Erwählung machte der Abt mit Gefolge eine Reise nach Rom. Die Christenheit hatte damals zwei einander befehdende Päpste, von welchen der Eine in Frankreich, der Andere in Rom residirte. Es lag im Interesse des Klosters, es mit Beiden zu halten und mit Beiden zu verkehren. Diesmal wurde mit Rom verhandelt, worüber? – sagt keine Urkunde. Erwägt man aber, daß die vorhandenen Verhandlungen zwischen Heilsbronn und Rom, wenige ausgenommen, weder Dogmen noch Disziplinarfragen zum Gegenstand haben, sondern lediglich die äußern Interessen des Mönchsstaates, so gelangt man zu dem Schlusse, daß auch die Mission unseres Abts unternommen wurde, um in Rom über Erweiterung und Befestigung des Mönchsstaates zu verhandeln. Der Nachweis über die Reisekosten findet sich in den Mönchsrechnungen. Vom quieszirten Abt Arnold entlehnte man dazu 100 fl. In Rom zahlte der Abt 427 Gulden an die päpstliche Kammer, an Kardinäle etc. Im Ganzen verausgabte er 550 Gulden, welche Summe er aber nicht baar mitnahm, sondern theilweise, und zwar 327 fl., in Italien erhob, jedenfalls durch Anweisung seiner Verwandten in Nürnberg, da es in der Zusammenstellung der Kosten heißt: „Pagavit per manus Petri Stromair junioris et Cunradi Stromair 327 fl.“ Unter den Begleitern des Abts war einer seiner Mönche, Konrad von Heidenheim, welcher bald darauf zum zweiten Mal nach Rom gesendet worden sein muß, da eine Ausgabsposition in der Bursariusrechnung lautet: „Item Cunrado Heydenheim eunti ad curiam romanam secunda vice 80 fl.“ In derselben Rechnung heißt es: „Item ad cameram generalem in Wienna 60 fl.“ Dieser Ort ist nicht Wien, sondern Vienne in Frankreich, wo damals, wie vorhin erwähnt, ein zweiter Papst residirte, mit dem das Kloster gleichfalls verkehrte. In derselben Rechnung finden sich Ausgaben für einen Studirenden in Heidelberg, ein Beweis, daß die dortige [144] Universität gleich bei ihrer Gründung (1386) von heilsbronner Mönchen besucht wurde. Im zweiten Regierungsjahre unseres Abts schloß die Hauptrechnung wieder ab mit den Worten: Debita nulla. Ungeachtet der großen durch Fehden, Landplagen und Einlagerungen veranlaßten Ausgaben wurden Summen erspart und zu neuen Acquisitionen verwendet.

Im Jahre nach dem Amtsantritte des Abts begann 1386 der sogenannte Städtekrieg und währte bis 1389. Dem Kloster erwuchsen daraus viele Ausgaben und Verluste schon wegen der Durchzüge des Burggrafen Friedrich V., mehr noch durch Verwüstungen (propter lites principum et civitatum, propter guerras, rapinam, incendium) auf dem Klostergebiete, namentlich in und um Linden, Gereuth, Markterlbach, Auerbruch, im Ries und in der Altmühlgegend. Die Klosterbauern, welche durch Raub und Feuer ihre Habe verloren hatten, waren außer Stand, ihre Gefälle an das Kloster zu entrichten, sie mußten vielmehr vom Kloster mit Geld und Getreide unterstützt werden. Im letzten Kriegsjahre wurden die Orte Betzendorf, Bellingsdorf, Bürglein, Hörleinsdorf, Höfstetten, Großhaslach, Ketteldorf, Neuhöflein, Bonhof, Schwaighausen, Weiterndorf, Kleinhaslach und Aich durch Hagelschlag heimgesucht.

Im Jahre 1398 wurde der Burggraf Friedrich V. in Heilsbronn begraben. Der von ihm gemachten Stiftungen ist oben gedacht worden. Dagegen erhellt aus den Rechnungen, welche Geldopfer ihm bald vom Abt, bald aus der Klosterkasse gebracht wurden und welche Naturalleistungen bei seinen alljährlichen Einlagerungen im Burggrafenhause erforderlich waren. Im Todesjahre des Burggrafen war der Kaiser Wenzel mit großem Gefolge von Nürnberg aus zum letzten Mal in Heilsbronn. Nach Nürnberg zurückgekehrt, entsprach er einer Doppelbitte, welche ihm von unserem Abt vorgetragen worden war. Die Doppelbitte betraf Bestätigung der Klosterprivilegien und Befestigung des Ortes Merkendorf. Vor Allem bat der Abt um Bestätigung der oben besprochenen kaiserlichen Garantien, welche der 19. Abt Arnold im Januar und September 1359 in Prag und Karlstein erwirkt [145] hatte, und Wenzel entsprach der Bitte. Im Eingang seines am 16. Juli 1398 zu Nürnberg hierüber ausgefertigten Diploms bezeugt er den heilsbronner Klösterlingen (quorum vita est conversatio a mundanis vanitatibus sequestrata in Dei cultura sacrae religionis ac devocionis studio se exercent) seine besondere Gunst. Dann erklärt er sich bereit, die Bitte des Abts Perchtoldus (honorabilis et religiosus, devotus noster dilectus) zu erfüllen und die von seinem Vater im Sept. 1359 dem Kloster ertheilten Privilegien zu bestätigen und zu erneuern. Nach wörtlicher Einschaltung dieser von seinem Vater ertheilten Privilegien bestätigt er dieselben und befiehlt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, allen Grafen, Baronen, Adeligen, Militen, Clienten, Capitanen, Officialen, Burggrafen, Richtern, Magistris civium et communitatibus civitatum und übrigen Untergebenen des heiligen Reiches, die dem Kloster ertheilten Privilegien zu respektiren. Am Schlusse die übliche Strafandrohung: kaiserliche Ungnade und Zahlung von 100 Pfund reinen Goldes. Die andere Bitte unseres Abts, die Befestigung Merkendorfs betreffend, erfüllte Wenzel acht Tage später durch einen besondern Erlaß, welcher im VII. Abschn. bei Merkendorf besprochen werden wird.

Kaiser Ruprecht, Wenzels Nachfolger, erscheint schon vor seiner Erwählung oft unter den von seinem Schwiegervater, dem Burggrafen Friedrich V. und von dessen Söhnen nach Heilsbronn geführten Gästen. Als Kaiser kam er gleichfalls oft dahin. In Folge seiner Anwesenheit daselbst im J. 1402 erhielt er einen Steuerbeitrag von 2500 fl., wovon 2120 fl. von den Klosterunterthanen in den sämmtlichen Probsteien erhoben wurden. Im Jahre 1404 erhielt er Subsidien aus der Klosterkasse, in Folge dessen es am Schlusse der Jahresrechnung von 1405 heißt: „Debita 1228 flor.“ Daß während der ganzen Regierungszeit unseres Abts die Zahl der Einlagerer groß war, erhellt daraus, daß für Fremdenpferde nur selten 5000 Rationen jährlich abgegeben wurden, meist aber 8 bis 15,000. In den Beiträgen Seite 82 bis 87 ist noch Anderes über die Vorgänge in Heilsbronn während dieser Periode mitgetheilt worden. Die erste [146] Anwesenheit des auf Ruprecht folgenden Kaisers Sigismund 1414 und den Anfang des Konzils in Konstanz erlebte unser Abt nicht mehr. Über die Erwerbungen zu seiner Zeit und durch ihn Folgendes:

1387 erhielt das Kloster von einer Frau Stromeierin zu Nürnberg 154 Gulden. Der Bursarius vereinnahmt diesen Betrag in seiner Rechnung mit dem Bemerken: „De curia nostra in Nurnberg propter Stromeierin ad tempora vitae suae vendita 154 florenos, de quibus defalcavit pro clinodiis.“ Aufschluß über diesen Eintrag gibt die von unserm Abt ausgestellte Empfangsbescheinigung, worin es heißt: „Wir Bruder Berthold, Abt zu Halsprunnen, und Konvent bekennen, daß wir unsern eigenen Hof zu Nürnberg, der von unserem Hof daselbst, da wir innen wohnen, über den Weg gelegen ist, da bisher Herman Löslein selig gewohnt, der Frau Margaretha, Peter Stromairs des Älteren eheliche Wirthin, besonderer Freundschaft willen zu einem Leibgeding zu kaufen haben geben um 140 fl., die wir an Schulden unseres Klosters gelegt haben. Den soll sie, weil sie lebt, inne haben und in gutem Bau halten. Dazu sollen wir ihr schicken Zimmerholz, wie viel sie bedarf. Sie soll denselben Niemand verkaufen, keine Hausgenossen einnehmen, keine offene Schenke darin halten. Auch sollen wir und unsere Knechte, Pferde und Wägen bei ihr Herberge haben. Nach ihrem Tode soll der Hof wieder an unser Kloster fallen. Zeugen: Johann Einkurn, der Prior; Bruder Heinrich Holzschuher, der Weinschließer (Subcellarius); Bruder Johann Hübner, der Weinschließer (Cellarius). 1387, Montag nach Gregorii.“ Das in Rede stehende, dem Kloster Heilsbronn gehörige Haus mit Stallung stand vermuthlich in der Häuserreihe, welche von der St. Lorenzkirche gegen das Findelhaus hinabgeht. Es wurde an Frau Margaretha nicht verkauft, sondern auf Lebenszeit vermiethet, und zwar für ein Aversum, nicht für einen jährlichen Miethzins. Das Aversum betrug 154 Gulden, der Empfangsbescheinigung zufolge nur 140 Gulden. Woher diese Differenz kommt, erhellt aus dem soeben mitgetheilten Eintrag in der Bursariusrechnung: Frau [147] Margaretha hatte 154 fl. zu zahlen, zahlte aber baar nur 140 fl., den Rest durch Lieferung von Kleinodien im Werthe von 14 fl., welche sie an dem Aversum von 154 fl. in Abzug brachte. Den unter den Zeugen genannten Prior Einkurn und seine Reden werden wir im IV. Abschn. näher kennen lernen. Für Kleinodien und Pretiosen zahlten einige heilsbronner Äbte große Summen.

Über die zahlreichen Acquisitionen des Abts wird Bd. II Näheres berichtet werden, namentlich bei den Orten Petersaurach, Haag, Wollersdorf, Neuses, Ammerndorf, Untereschenbach, Wattenbach, Kleinhabersdorf, Kolmschneidbach, Lentersheim, Dambach, Weidenbach, Weidendorf, Brunnenraisach, Fetschendorf, Oberschönbronn, Ammonschönbronn, Zimmersdorf, Deffersdorf, Sachsbach, Burk, Wassertrüdingen, Hauslach, Laubenzedel, Feldbrecht, Einersdorf, Ehringen, Trochtelfingen, Nähermemmingen, Uffenheim, Weigenheim, Kleinwindsheim, Randersacker.

In den Jahren 1396–1403 ergaben sich keine Überschüsse, sondern Mehrausgaben, so daß kleine Anlehen gemacht werden mußten, z. B. im Jahre 1398 bei Nonnen im Klarakloster zu Nürnberg, von welchen zwei der Familie unseres Abts angehörten. Dieser nennt in den von ihm ausgestellten Schuldbriefen die Klosterfrauen Margaretha und Dorothea Stromairin, Agnes und Katharina Zolnerin. In dem der Agnes Zolnerin zugestellten Schuldbriefe bemerkte er: „Von besonderer Freundschaft, die sie zu uns hat, geben wir ihr Bruderschaft in unserem Kloster.“ Pensionäre waren um diese Zeit Kunz Brochsel und seine eheliche Wirthin Katharina. Sie überließen ihr Gut, unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung, dem Kloster, zogen aber in dasselbe und erhielten daselbst täglich aus der Klosterküche „eine ganze Pfründe: Kost an Fischen und an allen andern Dingen, die ein Herr (Klosterbruder) täglich empfängt.“

Recht freundlich verkehrte unser Abt mit den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen. Dem Letztem hob er im Jahre 1394 ein Kind aus der Taufe. Wie die Grafen gegen [148] den Abt und sein Kloster gesinnt waren, erhellt aus einem von ihnen ausgestellten Zollbefreiungsbriefe. Darin heißt es: „Wir Ludwig und Friedrich, Grafen zu Oettingen, haben angesehen das demüthige und geistliche Leben des andächtigen Abts und Konvents, und daß wir solcher Güter theilhaftig werden an der Statt, da nichts hilft, als was der Mensch in dieser Zeit Gutes gethan hat. Auch sehen wir besonders an die Lieb und Freundschaft gegen uns, und daß sie unserer und unserer Nachkommen in der Woche vor Pfingsten mit Vigilien und Meß jährlich gedenken. Dafür geben wir ihnen Zollfreiheit beim Transport ihrer Güter von und nach ihrem Hofe zu Nördlingen, wie sie solche Gnade und Freiheit schon haben von Kaisern, Königen und Fürsten. Gegeben mit unsern beiden Siegeln, Montag vor St. Martin 1396.“ Bezüglich der hier gedachten Seelenmesse um die Pfingstzeit lautet der Eintrag im Vigilienbuche: Feria quarta ante pentecost. est anniversar. omnium progenitorum totius prosapiae utriusque sexus dominorum de Ottingen, et cantabitur singulis annis una missa pro ipsis ad majus altare. Am 28. Sept. heißt es: Domino Ludevico sen. de Ottingen, qui dedit nobis parochiam in Lentersheim. Zum Gedächtniß der Grafen von Oettingen wurden alljährlich an 5 Tagen Anniversarien gefeiert. (Beitr. S. 218–24).

Auch in dieser Periode stand das Kloster fortwährend in persönlichem Verkehr mit den Kaisern. Über Kaiser Wenzel’s letzten Besuch in Heilsbronn siehe oben. Nach Wenzel’s Entthronung schloß sich das Kloster an den darauffolgenden Kaiser Ruprecht an, welcher, wie oben und in den Beitr. S. 82 u. 86 berichtet wurde, schon als Pfalzgraf von seinem Schwiegervater, dem Burggrafen Friedrich V. und dessen Söhnen oft in das Burggrafenhaus zu Heilsbronn geführt worden war. Als Kaiser regierte er von 1400 bis 1410, und diese 10 Jahre fielen ganz in die Regierungszeit unseres Abts, bei welchem der Kaiser fast alljährlich zu Gast war, ein theuerer Gast, dem das Kloster bedeutende Geldopfer brachte, aber auch Schutz und Schirm verdankte. Während seines ersten Hoflagers in Nürnberg behändigte [149] er unserem Abt, auf dessen Bitte, eine Urkunde, worin er die dem Kloster von früheren Kaisern und Königen verliehenen Handvesten und Briefe bestätigte und erneuerte, dem Kloster Schutz und Schirm versprach mit dem Beifügen: „das wir sie, ir closter, leut und gute niemand zu vogten oder zu vogtrechten empfellen noch versetzen wollen, und das kein werenthlich persone sie betruben soll noch steure anvordern.“ Dann folgt die Garantie der selbstständigen Gerichtsbarkeit, Befreiung von Zoll und Umgeld beim Verkauf von Erzeugnissen der Klostergüter und beim Kauf von Gegenständen, die das Kloster mit seinen Amtleuten und Dienern nöthig hat. Ferner die Bestimmung, daß des Reiches Vögte und Beamte dem Abt und Konvent, so wie den Schaffnern und Boten des Klosters auf ihr Anrufen unverzüglich zur Schirmung ihrer Freiheiten und Rechte Hilfe, Gunst und Rath mit allen Sachen thun sollen. Auch soll ein Klosterunterthan künftig nicht mehr, wie ehemals wohl geschehen sei, vor ein Cent- oder Landgericht geladen werden, wenn es sich nicht um die drei Verbrechen: Todtschlag, Diebstahl und Nothzucht handelt. Macht sich aber ein Bewohner des Klosters selbst eines solchen Kriminalverbrechens schuldig, so steht die Untersuchung und Aburtheilung lediglich dem Abt und Konvent zu. Endlich folgen die üblichen Strafandrohungen. Wir werden beim 25. Abt Bamberger und im V. Abschn. sehen, daß das Kloster auch Kriminaljustiz übte, und zwar in der promptesten Weise, wenn es nöthig wurde, Verbrecher, die sich am Leben oder Eigenthum von Klosterunterthanen vergriffen oder dem Kloster abgesagt hatten, sie mochten im Kloster selbst oder auswärts ihren Wohnsitz haben, durch Hinrichtung unschädlich zu machen.

Zeuge vorstehender Mittheilungen fuhr unser Abt fort, umsichtig und beharrlich den Mönchsstaat zu erweitern und zu befestigen. Auch die Bibliothek erhielt durch ihn manchen Zuwachs. Zwei Codices enthalten die Bemerkung, daß sie auf seinen Betrieb in den Jahren 1397 und 1403 abgeschrieben worden sind. Auf kostspielige Bauten verwendete er nichts, auf Gemälde [150] und Standbilder nur wenig, viel dagegen auf die Erbauung des Marstalles.

Über das Soll und Haben hatte unser Abt, wie alle seine Vorgänger, stets Prozesse, die aber stets zu seinen Gunsten entschieden wurden. 1397 verklagten ihn Ott und Wilhelm von Vestenberg,[3] welche behaupteten: „das Kloster sei verbunden, ihnen alljährlich vier Filzschuhe, ein Fuder Bier oder Wein, wie es der Convent trinkt, ein Fuder Rüben und einen feisten Hammel zu liefern. Diese Reichnisse seien seit 42 Jahren rückständig, wodurch ihnen ein Schaden von tausend Gulden zugehe.“ Der Burggraf Friedrich VI. (nachmals Kurfürst Friedrich I.) entschied wie folgt: „Wir Friedrich der Jüngere, Burggraf zu Nürnberg, thun kund, daß für uns kommen ist im Gericht Ott und Wilhelm von Vestenberg und klagten mit Fürsprechern gegen Herrn Abt Berthold um vier Filzschuhe u. s. w.“ Auf Grund des vom Abt gelieferten Gegenbeweises entschied der Burggraf d. d. Neustadt an der Eysch Sonntag nach Egidii 1397: „daß der Abt solches zu leisten nicht schuldig sei.“ Derselbe Burggraf und sein Bruder Johann III. urkundeten im Todesjahre ihres Vaters: „Wir Johann und Friedrich, von G. G. Burggrafen zu Nürnberg, thun kund, daß wir von besonderer Gnade wegen, die wir haben zu unsern lieben Andächtigen, den Herrn Abt und die Sammung zu Halsprunn, ihnen und ihren armen Leuten die besondere Gnad und Freiheit gethan haben, daß Niemand sie für unser Landgericht zu Nürnberg laden soll. Und ob das geschähe, das soll ihnen keinen Schaden bringen und keine Kraft haben. Darum gebieten wir euch Landrichter und Landschreiber zu Nürnberg, daß ihr die Genannten bei solcher unserer Gnade bleiben lasset, bis wir das widerrufen. Datum Cadoltzburk, Montag in der Pfingstwoche 1398.“

Im Jahre 1402 war beim Landgerichte Greisbach ein Prozeß anhängig. Es handelte sich um einen Protest gegen Bauveränderungen, die unser Abt bei dem heilsbronner Schlößchen [151] in Waizendorf projektirt oder bereits ausgeführt hatte. In der dem Abt zugefertigten richterlichen Entscheidung hieß es: „Ich Wirich und ich Jobs von Trutlingen, Gebrüder und Landrichter zu Grayspach bekennen um den Bau, den der Herr Abt zu Halsprunn und Convent thut zu Watzendorf an der Wieseth an dem Haus daselbst, das in dem Landgericht zu Grayspach gelegen ist, daß der Bau unser gut Will ist, sprechen ihn auch davon quitt, los und ledig, also, daß sie wegen des Landgerichts keinen Zuspruch nimmermehr dazu haben sollen. Mit Urkund das Landgerichtsinsiegel. An Egidii 1402.“

Die von den Päpsten dem Kloster zuerkannte Zehentbefreiung war fortwährend die Quelle von Prozessen, zur Zeit unseres Abts besonders in der Umgegend von Königshofen. Die Gerichte und Schiedsgerichte entschieden gegen das Kloster. Anders der päpstliche Stuhl, an welchen der Abt sich wendete. Der Papst Gregor XII. kassirte die gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Erkenntnisse und dekretirte, in zwei Bullen von 1406 und 8, daß die heilsbronnischen Güter bei Königshofen zehentfrei seien.

Die Leiche des Abts Stromer wurde nicht, wie die seiner Vorgänger im Kapitol, sondern in der Kirche, im südlichen Seitenschiffe, wo dieses an das Querschiff und die Heideckerkapelle stößt, bestattet. Auf dem Grabsteine stand: A. D. 1413 in die S. Ruperti abbatis obiit dominus Berchtoldus abbas 20. cujus anima etc. Bei den Aufgrabungen im J. 1853 fand sich bei Nr. 99 ein sehr dicker Grabstein, zwar ohne Inschrift, aber mit einem Krummstabe: wahrscheinlich die Grabstätte unseres Abts, welcher unter den Äbten der erste war, den man in diesem Theile der Kirche begrub; aber auch der einzige, welcher nördlich von den schlanken Säulen begraben wurde; südlich von diesen Säulen war damals noch keine Grabstätte, da der südliche Ausbau erst 20 Jahre nach unserem Abt vollzogen wurde. In diesem Ausbau werden wir die Grabstätten einiger späteren Äbte finden. Neben der Grabstätte unseres Abts wurde auch der vorhin genannte Berthold Waldstromer von Reichelsdorf im Jahre 1547 bestattet.


  1. Vgl. Stillfried S. 38. 220.
  2. Siehe dasselbe Wappen über dem Portal der soeben gedachten Marthakirche.
  3. Vgl. Stillfried S. 206.


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