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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 19. Abt Arnold

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Der 19. Abt Arnold[1] (1357–85)

regierte vom 25. Juni 1357 an fast 29 Jahre lang, trat 1385 in Quieszenz und starb am 19. August 1386. Über seine Heimath, Abstammung und Aufnahme in das Kloster kann nichts Näheres berichtet werden. Vermuthlich erhielt er, wie auch seine Vorgänger, seine höhere Bildung in Paris, da in den Mönchsrechnungen aus jener Zeit fortwährend Ausgaben für heilsbronner Mönche vorkommen, welche in Paris studirten. Später finden wir in jenen Rechnungen Ausgaben für Studirende in Prag, wo Kaiser Karl IV., unseres Abts großer Gönner, die erste deutsche Universität gründete. Der erste in der Rechnung von 1385 namentlich genannte, in Prag studirende heilsbronner Mönch war ein adeliger, Johann von Liggartshusen, d. h. Leukershausen, ein Dorf bei Krailsheim. Zwei aus dieser Familie, nämlich Friedrich und Heinrich von Liggartshusen, lebten schon früher als Mönche in Heilsbronn, letzterer war zugleich Verwalter, Magister des Heilsbronner Hofes in Nürnberg. Während seines fast 29jährigen Regiments wirkte unser Abt mit großer Umsicht im Interesse des Mönchsstaates. Gegen Alle, die ihm zur Erreichung seiner Zwecke dienen konnten, bewies er sich höchst freigebig, während er für seine Person sparsam war. Seine zahlreichen und einflußreichen Gäste, namentlich seine Gevatterleute: der Kaiser Karl IV. und der Burggraf Friedrich V., wurden von ihm bei ihrer oftmaligen Anwesenheit im Burggrafenhause stets glänzend bewirthet. Die Beiträge berichten von Seite 76 bis 82 über die damalige außerordentliche Frequenz in Heilsbronn. Oben Seite 29 u. 30 ist berichtet worden, wie unser Abt [128] zur Sicherstellung gegen Schirmvogteigelüste seinen Gönner und einzigen Schirmvogt, den Kaiser Karl IV. in Böhmen aufsuchte und von dort mit den gewünschten Garantien des Kaisers d. d. Prag 29. Jan. 1359 und 2. Idus Sept. desselben Jahres, und des kaiserlichen Hofgerichts d. d. Karlstein, 21. Okt. 1359 heimkehrte.

Die Ersparnisse in seiner Privatkasse verwendete er größtentheils nicht zur Befriedigung kostspieliger Liebhabereien, sondern zum Nutzen des Klosters. In die Privatkasse der Äbte flossen gewisse kleine Bezüge beim Jahreswechsel, bei jeder Rechnungsabhör, dann der Ertrag von einem Weinberge und einem Weiher, der Nachlaß verstorbener Äbte und Mönche, eine Vergütung in Geld, wenn der Abt das ihm zukommende Quantum Weißbrot nur zum Theil konsumirte. Diese Zuflüsse waren nie bedeutend und entzifferten nur selten eine Jahresrente von mehr als 1700 Talenten. Im Mai 1359 wurde das Kloster durch den Abt von Ebrach visitirt. Aus dem Visitationsprotokoll ersieht man, daß die von unserem Abt gemachten Ersparnisse und der Nachlaß seines Vorgängers zur Beseitigung von Nothständen verwendet wurden, z. B. in den heilsbronner Höfen in Randersacker und Sommerhausen, wo Mißwachs wegen Dürre eingetreten war, und in andern Gegenden, wo Klosterunterthanen durch Krieg gelitten hatten. 400 Goldgulden verwendete der Abt aus seiner Kasse auf die Restauration der Klostermühle. 200 fl. schenkte er im J. 1361 der Hauptklosterkasse; in andern Jahren kleinere Summen. Kunst- und Prachtbauten führte er nicht auf. Doch kontribuirte er im Jahr 1364 zur Erbauung des Thürmchens (campanile) auf der noch stehenden Brauereikapelle 40 Talente; der Bursarius trug 122 Talente bei. Der 1381 und 82 vollzogene Umbau des Chors an der heilsbronnischen St. Nikolaikapelle in Nürnberg wurde von der Klosterkasse mit 1114 Talenten bestritten. Ehrenausgaben kamen bei unserem Abt oft vor. Zu Gevatter wurde er gebeten 1361 vom Kaiser Karl IV.; 1358, 71 und 74 vom Burggrafen Friedrich V.; 1360 von Gerlach von Hohenlohe; 1358 von Friedrich von Rinhofen (Seckendorf); 1374 von einem [129] Herrn von Stein (de Lapide); 1375 von einem Herrn von Lenterheim; 1375 von Burkhard von Seckendorf Aberdar; 1376 von einem de Gohsperg (Jochsberg, ein Seckendorf); 1377 von Nolt von Seckendorf; 1378 von einem Heideck; 1379 von Jakob von Rinhoven (Seckendorf); 1379 vom Herzog von Newenburg und 1382 von Gottfried von Hohenlohe. Bei seiner langen Lebens- und Regierungsdauer war es ihm vergönnt, nicht nur seinen zuerstgenannten Gevattermann, den Kaiser Karl IV. bei sich in Heilsbronn wiederholt zu begrüßen, sondern auch des Kaisers Sohn und Thronfolger Wenzel, des Abts Taufpathe, geboren am 17. März 1361. Der Kaiser Wenzel blieb mit dem Abte fortwährend im besten Vernehmen, während das Reich über ihn seufzte. Anders geartet, wie der kaiserliche Taufpathe, waren die vorhingedachten. 1371 und 74 geborenen burggräflichen Taufpathen unseres Abts. Diese Beiden, beim Tode des Abts 15 und 12 Jahre alt, wurden hochgestellte und einflußreiche Männer, geschichtsbekannt unter den Namen Burggraf Johann III. von Nürnberg und Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg, von dem die Könige von Preußen abstammen. Die beiden Brüder liegen in Heilsbronn begraben. Siehe Beitr. S. 83 u. 86–96.

Den Mönchsrechnungen sind zwei Verzeichnisse einverleibt zum Nachweis, daß während der Regierungszeit unseres Abts 23132 bis 24103 Talente für gekaufte Grundstücke und Gefälle verausgabt wurden, und zwar für Güter oder Gefälle bei Nördlingen, Wippenau, Dietenhofen, Schlauersbach, Stockheim, Weigenheim, Ziegendorf, Schwaighausen, Sperberslohe, Wasserzell, Altendettelsau, Leinach, Trochtelfingen, Neuhof bei Nürnberg, Zell (Wasserzell b. Spalt), Wilhermsdorf, Dürrnfarrnbach, Kaudorf, Reitersaich, Grosselfingen, Mögersheim, Oberndorf, Mumern-Altheim, Dippoldsberg, Mosbach, Gunzenhausen, Oberfeldbrecht, Niedereschenbach, Zumerlach bei Riet (?), Dierersdorf, Neuses bei Oberbach (bei Herrieden), Ergersheim, Ornbau, Neuen-Altheim, Triesdorf, Rohr, Ehringen, Isboltzdorf (Ismannsdorf), Wassertrüdingen, pro [130] foresta, quae vulgariter dicitur Urloz, sita infra villis Mosbach et Suddersdorf; 2990 T. in pagamento pro curia in Sorheim emta ab Henrico Wolf de Elerbach, faciunt 1008 fl.; 5600 T. in pagamento pro bonis emptis a domino de Ahusen, faciunt 1888 florenos. Man ersieht zugleich aus diesem Acquisitionsverzeichnisse, wie sich damals das Talent zum Goldgulden verhielt. Über einige Geschenke, welche das Kloster damals erhielt, ist Folgendes zu berichten:

Zur Zeit unseres Abts wurden die Burggrafen Johann II. († 1357) und Albrecht der Schöne († 1361) in Heilsbronn begraben. Beide hatten 315 Pfund und 70 Heller dem Kloster „zum Selgeret gegeben und geschickt.“ Für diese Summe kaufte das Kloster in Wasserzell von einem Hofe die jährliche Gült (6 Sra Korn, 6 Sra Haber etc.), bisher einem nürnberger Bürger, Friedrich Berner, zustehend. Burggraf Friedrich V., Johanns II. Sohn und Albrechts Neffe, ertheilte am St. Severinstage (23. Okt.) 1363 den oberlehensherrlichen Konsens und schenkte zugleich dem Kloster die dem Burggrafen als Lehensherrn zustehenden Gefälle. Zur Sicherung des Besitzes ordnete der Abt fünf Tage darauf seinen Bursarius Heinrich Holzschuher (er war Bursarius von 1363 bis 80) nach Nürnberg ab und ließ vom Stadtschultheiß Konrad Groß und den Schöffen die Acquisition bestätigen. Dieses geschah in folgender, damals üblicher Weise. Mit dem Bursarius erschienen vor dem Schultheiß und den Schöffen drei gerichtsbekannte angesehene Männer aus der Stadt (Einer derselben war Berthold Holzschuher) und sagten eidlich aus: daß Friz Berner den Hof zu Wasserzell, welcher vom Herrn Burggrafen zu Lehen gehe und von Tanner und Fischer gebaut werde, dem Konvent zu Halsprunn verkauft habe. Burggraf Friedrich V. fügte zu der von seinem Vater und Onkel gemachten Schenkung eine weitere, so daß sich der Gesammtbetrag auf 800 Pfund belief. Aus der dießbezüglichen Urkunde von 1366 geht hervor, daß der Burggraf Friedrich V. den Dreikönigsaltar mitten in der Kirche gestiftet und gleichfalls mitten in der Kirche die Hauptgruft[2] [131] erbaut hat, letztere zur Bestattung seines Vaters und seines Onkels, die ersten dort begrabenen Leichen. Der Altarstein wurde 1771 abgetragen; der Altargrund fand sich bei den Aufgrabungen im J. 1853 östlich von der Gruft.[3] Die Schnitzwerke und Ölbilder am Altar sind noch vorhanden und sehr sehenswerth. Mehr darüber unten beim 26. Abt Wenk. Wie es bezüglich der burggräflichen Stiftung gehalten werden sollte, erhellt aus der gedachten Urkunde, in welcher unser Abt erklärte: „Wir Bruder Arnold und die Sammung zu Halsprunn verjehen, daß der hochgeboren unser gnädiger Herr Burggraf Friedrich uns und unserem Kloster gegeben hat 800 Pfund guter gezehlter Heller von der Seelgeret wegen Grafen Johannsen seligen seines Vaters und Grafen Albrecht, seines Vetters und aller seiner Vordern, darum wir kauft haben gewisse Güter und Gült, zu dem ersten zu Wasserzell um 300 Pfund und 30 Pfund, minder 55 Pfennige, die Güter uns der Herr Graf Friederich von sondern Gnaden auch geeignet hat. Das übrige Geld haben wir gelegt an die Güter zu Truhteluingen (Trochtelvingen juxta Nordelingen, nicht Treuchtlingen), die wir kauft haben um den vesten Ritter Herrn Kraften von Niedlingen. Von den Gütern und von den vorgenannten Gütern zu Wasserzell soll man geben Gült als viel, als sich um das vorgeschrieben Geld antreffen mag, einem Unterkellner und einem Custer zu ihren Amten, damit sie ewiglich thun sollen, das hernach geschrieben steht: Zu dem ersten sollen wir ewiglich alle Tag ein Meß haben auf dem Altar der heiligen drey König, der an dem Sarg (Sarkophag) stehet, da dieselbige Herrschaft innen begraben liegt, die beide, Altar und Sarg, der Herr Graf Friderich gestiftet und gemachet hat. Und vor demselben Altar sollen wir ein ewiges Licht haben zu dem Licht, das zuvor vor des heiligen Creutzes Altar gebrannt hat. Auch sollen wir der seligen Herren Grafen Johannsen und Albrechts Jahrzeit an ihrem Jahrzeittag begehen mit Messen, Vigilien [132] und schönen Kerzen, die wir vor den Altar und Sarg thun sollen. Und an denselben Tagen soll unser Unterkellner von der obgeschriebenen Gült unseren Herren in unserm Reventer dienen mit schönem Brot und gutem Wein und mit Fischen. Darüber zu Urkund, daß wir ewiglich diese vorgeschriebenen Artikel alle mit gutem Trawen halten, verbinden wir uns und alle unsere Nachkommen mit diesem Brief, daran wir unser Insiegel gehenket haben. Deß sind auch Zeugen Bruder Friderich Volse, der Prior; Bruder Herman von Nordeling der Kamerer; Bruder Berthold Königsfelder, der Portari; Bruder Heinrich Holtschuher, der Bursner; Bruder Cunrad von Bopfing, der Kellner; Bruder Heinrich Bilgram, der Custer und Bruder Johannes Einkurn, der Supprior, Mönche unsers Closters; Herr Albrecht von Lewenrod, der Schenk; Herr Burckhart von Seckendorff der Hörauf; Friedrich von Seckendorf Rinhofen, der Hoffmeister, Ritter etc. Dieser Brief ist geschrieben da man zält nach Christi Geburt 1366 an dem nächsten Tag vor St. Valentins Tag.“ (14. Februar.) Aus dieser Urkunde erhellt, daß die Burggrafen Johann II. und Albrecht I. in dieser Gruft begraben worden sind [4], nicht, wie in den Beiträgen S. 13 gesagt ist, im östlichen Chor. Der Sarkophag mit seinen acht Statuetten ist in den Beiträgen S. 84–86 besprochen worden. Die Jahrtage der beiden Burggrafen sind in den Todtenkalendern mit folgenden Bemerkungen verzeichnet: Am 7. Okt.: anniversarium domini Johannis burggravii de Nurnberg, missa trium magorum, pis. pa. vi. de bonis Trochtelvingen, et obiit 1357. Am 5. April: anniversar. domini Alberti, burggravii Nurnbergensis. pis. pa. vi. de bonis in Wasserzell, missa trium regum, obiit a. d. 1361.

Zu derselben Zeit erhielt das Kloster eine Schenkung von dem Magister Mengos[5] und von dem Erzbischofe Heinrich Anavarsensis. Der Magister, Meister Friedrich Mengos (Mengozz, [133] Mengotus, wahrscheinlich eine Abkürzung von Megingaudus), war Arzt des Burggrafen Friedrich V. und auch der heilsbronner Mönche, welche in Heilsbronn selbst niemals einen Arzt hatten. Um 1352 erhielt er alljährlich ein Honorar aus der Klosterkasse. Im vorgerückten Alter gab er seine Praxis in Nürnberg auf und wohnte als Pensionarius oder Pfründner in Heilsbronn. Schon 1358 stiftete er 70 Talente ad missam comparandam. 1364 kaufte er von einem Nürnberger Bürger, Bernold Cramer, die auf 3 Gütern in Rohr ruhenden Gefälle, ließ den Kauf durch den Schultheiß Konrad Grozze und die Schöffen in Nürnberg bestätigen und holte auch den lehensherrlichen Konsens ein. Diesen ertheilte ihm der Burggraf Friedrich V. durch einen Brief folgenden Inhalts: „Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg, bekennen, daß für uns kommen ist der ehrsam Meister Mengozz von Nürnberg und bat uns, daß wir ihm eignen sollten die drei Güter zu Rohr, die er gekauft hat von B. Cramer und von uns zu Lehen gehen. Nun haben wir angesehen seine Bete und seine getreuen steten nutzbaren Dienste, die er uns oft erzeigt hat und fürbaß thun mag, und eignen ihm die drei Güter, und sollen fürbaß nimmermehr von uns und unsern Nachkommen zu Lehen gehen. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief mit unserem Insiegel. Mittwoch vor Ambrosius 1364.“ Meingos starb 1370 zu Heilsbronn. Nach seinem Tode erhärteten seine Testamentsexekutoren, die Herren Hartwig Volkmar der Aeltere und Seytz Weygel von Nürnberg, vor dem dortigen Schultheiß Heinrich Geuder und den Schöffen, unter Vorzeigung einer gerichtlichen Vollmacht: „daß der ehrwürdige Herr Heinrich, Erzbischof von Anavarazar, und Meister Friedrich der Arzt berathen hätten, daß sie thun möchten, was sie wollten, mit Allem, was Meister Meingozz seliger, hinterlassen habe, und daß sie von demselben Gewalt hätten, dem Kloster Halsprunn zu geben durch Gott und durch des Meisters Meingozz Seelen willen zwei Güter zu Rohr, auf deren einem Konrad Hegner sitze und jährlich 6 Sra. Korn etc. gebe; auf dem andern sitze Heinrich Pirlein, und habe 4 Sra. Korn etc. jährlich [134] an das Kloster zu geben. Auch sagten sie, daß der Erzbischof Heinrich und Meister Friedrich veriehen hätten, daß Meister Meingozz, da er noch gelebt, die zwei Güter dem Kloster geschafft (legirt) habe.“ Demzufolge wurde sogleich, Dinstag nach Bonifacius, das Besitzdokument für das Kloster ausgefertigt und dem mitanwesenden ehrbaren geistlichen Mann, Bruder Johannes von Dickershausen zu Halsprunn, eingehändigt. Allein das Kloster wurde wegen dieses Besitzes von einem Herman Steinlein angefochten und 1378 beim kaiserlichen Landgerichte zu Nürnberg (Landrichter war Konrad von Seckendorf Aberdar) verklagt. Steinlein unterlag und unser Abt ließ seinem Kloster den Besitz durch folgende stadtgerichtliche Urkunde sichern: „Ich Heinrich Geuder, Schulheiß, und die Schöffen veriehen, daß für uns kommen ist Herr Hans Hübner, Custos zu Halsprunn, vom Herrn Abts Arnold und Convents wegen, mit den Zeugen Herrn Michael Gruntherr, Berthold Pfinzing und Konrad Haller, die sagten auf ihren Eid in der Irrung zwischen dem Closter und Steinlein von der zwei Güter wegen in Ror, die Meister Meingoz selig dem Closter geschickt hat, daß Steinlein seine angeblichen Rechte auf diese Güter aufgegeben habe und keine Forderung mehr deßhalb mache und abstehe von seiner Klage beim Königs-Hofgericht. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief. 1380, Montag nach Laurenzi.“ Zum Gedächtniß des Doktors Mengos wurden alljährlich fünf Jahrtage gehalten: am 21. Januar, 3. Mai, 22. Juni, 29. Aug. und 24. Sept. Bei den Einträgen dieser Jahrtage im Vigilienbuche heißt es: Magistri Mayngoti, qui dedit nobis bona in Rorr etc. De magistro Friderico medico in Nurmberga etc. Die Mönche erhielten am ersten und fünften dieser Tage Weißbrot, Fische und Wein, am zweiten Fische für 3 Talente, am dritten und vierten Fische oder Krebse.

Weitere Schenkungen erhielt das Kloster um diese Zeit, wie bereits erwähnt, vom Erzbischof Heinrich,[6] welcher mit dem Magister Mengos in nahem Verkehr stand. Seine Schenkungen [135] fallen zwar nur zum Theil in die Zeit unseres Abts, doch soll gleich hier im Zusammenhang mitgetheilt werden, was über ihn und seinen Verkehr mit Heilsbronn gesagt werden kann. Die Schrift auf seinem in Heilsbronn vorhandenen steinernen Grabdenkmal nennt ihn Heinricus archiepiscopus anavarsensis. In den soeben besprochenen Urkunden von 1370 und 78 wird er Erzbischof von Anavarazar genannt. In den seine eigenen Käufe und Schenkungen in Feldbrecht und Einersdorf betreffenden Dokumenten von 1387 und 90 heißt er: Heinrich, Erzbischof von Ananarsaw oder Ananarschaw. Einem Pergamentcodex (Hocker, Biblioth. S. 61) sind die Worte beigeschrieben: Hunc librum dedit conventui reverendus in Christo pater et dominus Heinricus archiepiscopus anarizzensis anno 1385. Wo der Ort Anavarsa, Anavarazar, Ananarschaw oder Anarizza, von welchem der Erzbischof seinen Namen erhielt, zu suchen ist, sagt keine dieser Aufschreibungen. Auch ist nirgends gesagt, wo der Titularerzbischof wohnte. Daß er nicht in weiter Ferne gewohnt haben kann, erhellt aus seinem nahen Verkehr mit dem nürnberger Doktor Mengos und mit Heilsbronn. Vermuthlich war er Hilfs- oder Weihbischof in Bamberg und Titularerzbischof. Es ist bekannt, daß die Päpste dergleichen Würdenträgern ihre Titel bisweilen von solchen Orten gegeben haben, welche vormals christlich und Bischofssitze waren, aber in Folge der muhamedanischen Invasion muhamedanisch geworden sind. Ein solcher Ort mag Anavarsa etc. gewesen und der Name desselben dem bamberger Weihbischof Heinrich vom Papste beigelegt worden sein. Daß er in Heilsbronn begraben wurde, beurkundet sein Monument[7] mit der Inschrift: A. D. 1390 in vigilia omnium sanctorum obiit reverendus in Christo pater dominus Heinricus archiepiscopus anavarsensis, qui hic est sepultus, cujus anima requiescat in pace. Amen. Seine letzten Lebenstage scheint er als Pensionär in Heilsbronn verlebt zu haben, wie manche Andere, z. B. der Arzt Mengos und gleichzeitig ein Abt des Klosters [136] Pelisium, Namens Heinrich, dessen Leichenstein um 1600 in der heilsbronner Kirche noch vorhanden und folgendermassen beschriftet war: A. D. 1380 I. Jd. Maji obiit dominus Heinricus, abbas de Pellis decimus. Die Ausgaben bei seiner Bestattung sind in der Mönchsrechnung notirt (ad exequias abbatis de Pelisio 2 ur. 13 ciph. vini). Daß sein Kloster in Ungarn lag, erhellt aus dem beim 24. Abt zu besprechenden Verzeichniß über alle Cisterzienserklöster, in welchem u. A. eingetragen war: A. D. 1183 fundata est abbatia de Pelisio in Ungaria. Auch ein Abt von Ebrach zog sich nach Heilsbronn zurück und wurde daselbst begraben, laut folgender Schrift auf seinem nicht mehr vorhandenen Leichensteine: A. D. 1448, 17. Kal. Nov. obiit venerabilis pater dominus Herman, quondam abbas ebracensis. Er machte, den Mönchsrechnungen zufolge, während seines Aufenthalts in Heilsbronn dem Abt daselbst alljährlich ein Geldgeschenk. Die Güter, welche der Erzbischof Heinrich kaufte und dem Kloster schenkte, lagen bei Rohr, Ammerndorf, Feldbrecht, Einersdorf und Neuses.[8] Laut Vigilienbuch wurden zur Erinnerung an den Geber alljährlich drei Jahrtage gehalten: am 14. Aug., 31. Okt. und 2. Nov. Der erste Eintrag lautet: Servitur de domino Heinrico, archiepiscopo anavarsensi de bonis in Amalraczdorf, Einharczdorff, Newses et Veltpach. Die Mönche erhielten an den Gedächtnißtagen Fische, Weißbrot, Wein, Honig und Lebkuchen.

Bei den Aufgrabungen i. J. 1853 fand man im östlichen Chor der Kirche, nordöstlich vom Hochaltar aus, südwestlich vom Sakramenthäuschen aus, unter der Pflasterung ein Grab, darin ein männliches Skelett und ein zerfressenes Bleitäfelchen, worauf aber weder Schrift noch Wappen zu entdecken war. Spuren von einem hölzernen Sarge fanden sich nicht. Das Skelett wurde 1853 zwar herausgenommen, aber in einem schmalen einfachen Sarge an derselben Stelle wieder beigesetzt. Es lag in einem [137] Steinsarge, welcher ganz mit Erde ausgefüllt und nicht mit einem Grabstein bedeckt war. Die 1853 gleichfalls aufgefundene Backsteinpflasterung ging über das Grab hin, welches durch ein aus kleinen Backsteinen gebildetes Kreuz bezeichnet war. Die Grabstätte vor dem Hochaltar läßt auf eine distinguirte Persönlichkeit schließen. Vermuthlich wurde der Erzbischof Heinrich an dieser Stelle begraben, was um so wahrscheinlicher ist, da sein steinernes Monument ursprünglich dort stand, später aber in die Heideckerkapelle gebracht wurde. Jetzt steht es in der Kirche bei Nr. 94. Vergleicht man dieses Monument mit dem in Temperafarben gemalten, fast gleichzeitigen Gedächtnißbilde (Nr. 122) des Arztes Mengos, so sieht man, wie damals in Heilsbronn und Nürnberg die Plastik schon weit fortgeschritten war, während die Malerkunst noch in der Wiege lag.

Die Urkunden gedenken noch eines Pensionärs, welcher zur Zeit unseres Abts in Heilsbronn starb und das Kloster beschenkte. Von dem Filialdorfe Weitersdorf in der Pfarrei Roßstall führte eine adelige Familie ihren Namen, die eine Grabstätte in Heilsbronn hatte. Laut Kaufbrief von 1370 kaufte Götz von Weitersdorf[9] für seinen Sohn Heinrich eine Pfründe im Kloster und überließ diesem zum Unterhalt des Sohnes die Gefälle von zwei Gütlein in Mosbach mit der Bestimmung, daß nach dem Tode des Sohnes die Gefälle dem Kloster verbleiben sollten. Die Familie Weitersdorf besaß ferner von einem Gute in Altendettelsau Gefälle, welche das Kloster für 49 Pfund Heller kaufte. Drei Jahre darauf (1373) verkaufte Heinrich von Weitersdorf, Richter zu Abenberg, drei Tagw. Wiesen im Brühl bei Unter-Eschenbach an das Kloster. Ein Peter Weitersdorf[9] verkaufte i. J. 1410 Grundgefälle in Ammerndorf an das Kloster, indem er urkundlich erklärte: „Ich Peter Weitersdorf, zu Amalratdorf gesessen, und Margaretha meine eheliche Wirthin bekennen, daß wir verkauft haben Herrn Berchtold, Abt, und dem Konvent zu Halsbrunn 8 Pfund ewiger [138] Gült von einem Gütlein zu Amelratdorf, da der Rot auf saß und dem Kloster eigen ist. Darob haben sie uns geben 30 Gulden. Darob verbinden wir uns und unsere Nachkommen, die 8 Pfund Gült dem Kloster alle Jahr zu geben. Deß zu Urkund gebe ich diesen Brief versiegelt mit meinem und des ehrbaren Herrn Friedrich Kirchenvogt’s, Pfarrers zu Burglin, anhangdem Insiegel. Und ich Friedrich Kirchvogt bekenne, daß ich zu einem Gezeugnuß des obgeschriebenen Kaufens mein Insiegel auch an diesen Brief gehangen hab. Und wann ich Margareth, Peter Weitersdorfer’s eheliche Wirthin, eigenes Siegel nicht hab, so verbind ich mich unter des Herrn Pfarrers Friedrich zu Burglin und meines Wirthes Insiegeln, ganz und stet zu halten alles, das hiervor geschrieben steht. Gegeben Montag nach St. Jakobstag 1410.“ Bezüglich eines in Heilsbronn begrabenen Johann Weitersdorfer[10] verausgabt der Subcellarius im Jahre 1418 20 Talente ad exequias domini Johannis Weitersdorffer, und im Jahre 1430 4 Talente pro lapide ad sepulchrum Johannis de Weytersdorff. Zeuge eines in Heilsbronn bei Nr. 107 noch vorhandenen Todtenschildes führte die Familie in ihrem Wappen einen Stiefel mit einer Krone. Bei den Aufgrabungen i. J. 1853 fand sich in der Ritterkapelle dieses Wappen auf einem Stein, jetzt bei Nr. 32, ohne Zweifel der erwähnte Leichenstein von 1430. Weder auf diesem Steine, noch auf jenem Todtenschilde findet sich eine Schrift.

Über die in dem vorhin mitgetheilten Acquisitionsverzeichnisse genannten Ortschaften siehe Näheres im VII. Abschn.

Neben den bezeichneten großen Ausgaben für Güter waren auch sehr viel kleinere zu bestreiten, z. B. bei Gelegenheit der alljährlichen Visitationen durch den Abt von Ebrach mit Gefolge. Periodisch visitirten auch die Äbte von Morimund und Clairveaux. Der apostolische Stuhl erhielt wiederholt Beiträge von 50 bis 170 Gulden, decimae papales, vermuthlich in Folge des 1356 [139] in Nürnberg gehaltenen Reichstags, auf welchem vom Kaiser Karl IV. die goldene Bulle gegeben und von einem päpstlichen Nuntius eine Beisteuer von allen geistlichen Gütern beantragt wurde. Die größten Ausgaben zur Zeit unseres Abts forderten die in den Beiträgen besprochenen Einlagerungen in Kriegs- und Friedenszeiten. Die theuersten Einlagerer waren der Kaiser Karl IV. und der Burggraf Friedrich V. Beide anerkannten aber auch die Opferwilligkeit des Klosters und bewiesen sich dankbar. Der Kaiser erklärte in einem Edikt d. d. Nürnberg, St. Niklastag (6. Dez.) 1360: „Wir Karl etc. thun kund: Wann der Apt und der Convent des Closters zu Halsprunn, unser lieben andechtigen, nehest in unser reyse (Krieg) und herfart gen Swaben sulchen grozzen schaden genomen haben, den sie nicht vberkomen mugen, sie werden denn von uns sunderlichen bedacht, darumb wann wir erkennen, daz sie in sulcher notikeit und armut sein, daz sie gastunge zu diesen zeiten nicht gehaben noch geleiden mugen, do haben wir yn die genad getan mit diesem briefe, gote zu lobe und eren, und daz sie gote desder fleizzicleicher mugen gedienen, und wollen, daz sie von weyhenachten, die schierst komen, vber zwey gantze jare nacheinander aller gastunge in dem Closter und uff allen yren guten vberhaben sein sullen, also daz nyemand bey yn ligen sol und sie auch niemand in gastunge empfahen sullen, darumb gebieten wir allen fursten, geistlichen und weltlichen, grafen, freyen, rittern, knechten, burgern und allen andern leuten, daz sie den apt und den Convent in dem Closter oder uff iren guten mit keinerley leger oder gastunge nicht leidigen oder besweren sullen.“ Der Burggraf gewährte dem Kloster Zollfreiheit. In seiner deßfallsigen Erklärung heißt es u. A.: „Wir Friedrich Burggraf bekennen, daß wir angesehen haben das ordentliche, ehrsame, demüthige und geistliche Leben des Abts und Convents, auch mancherlei Gutthat und Tugend, damit sie gegen Gott erscheinen, und daß wir solcher Gutthat theilhaftig werden an der Statt, da nichts hilft, als was der Mensch in dieser Zeit Gutthat begangen hat: darum haben wir ihnen die Gnade und Freiheit gegeben, all ihre Güter zollfrei durch unser Land zu [140] führen, wie sie diese Gnade und Freiheit schon von den Kaisern und Königen erhalten haben. Gegeben am St. Mauritiitag 1372.“ Ergab sich wegen der großen Ausgaben in einem Jahre ein Defizit beim Rechnungsabschlusse, so erscheint es in den folgenden Rechnungen bald wieder als gedeckt und der Rechnungsabschluß lautet: Debita monasterii nulla. Die Klosterkasse zahlte 220 Goldgulden für eine Monstranz, welche unser Abt im Jahre 1358 aus Köln mitbrachte. Wo man, ohne in Schulden und ins Verderben zu gerathen, sich derlei Ausgaben erlauben darf, da herrscht wohl keine „armut und notikeit“. Vgl. den soeben mitgetheilten kaiserlichen Erlaß von 1360.

Auch zur Zeit unseres Abts provozirte das Kloster durch seine Privilegien allenthalben Prozesse. Daher in allen Jahresrechnungen Ausgaben in Prozessen, z. B. contra nobilem de Vestenberg, contra Ramungum, contra Bruneck, Giech, Bruckberg, Rothenburg, contra illum de Merking et alios, contra abatissam de Kitzingen, contra Nördlingen, gegen Joh. Wolfskeel, Custos des Stifts zu Würzburg, wegen des Lehens und Handlohns von dem heilsbronner Hofe zu Würzburg, der Alte Berg oder Kleine Baumgarten genannt; ferner gegen Pfarrer, welchen das Kloster den Zehnten verweigerte, z. B. gegen die Pfarrer in Bürglein, Dietenhofen, wegen Zehnten von heilsbronnischen Gütern in Kleinhaslach; besonders gegen die Pfarrer in Hirschau, Kirchtumbach und Kelheim, wo sich das Kloster unter dem 17. Abt angesiedelt hatte. Wie der Papst Gregor XI. in dem jahrelangen Prozeß gegen den Pfarrer in Kelheim entschied, wird im VII. Abschn. berichtet werden. Manche von den Orten, wo diese Prozesse verhandelt wurden, haben längst aufgehört, höhere Gerichtshöfe, kaiserliche Landgerichte, zu sein, z. B. Hirschberg und Graisbach.

Das Klostergebiet erhielt durch unsern Abt einen Zuwachs nicht nur an den in dem soeben mitgetheilten Verzeichniß genannten Orten, sondern auch in Baldingen, Wachfeld, Hainsfarth, Balgheim, Steinheim, Reimlingen, Haundorf, [141] Tauchenroth, Mörlach, Zandt, Speckheim, Adelmannsdorf und Burk. Siehe Bd. II bei diesen Orten.

Von den Personen, deren Grabdenkmale, Todtenschilde oder Votivbilder in der heilsbronner Kirche noch vorhanden sind, wurden die nachgenannten durch unsern Abt zur Erde bestattet: 1357 Konrad von Heidek; 1358 Graf Emicho von Nassau; 1358 Burggraf Johann II.; 1361 Burggraf Albrecht der Schöne; 1362 Graf Johann von Nassau; 1365 Burggraf Berthold, Bischof von Eichstätt; 1370 Magister Mengotus; 1375 Burggräfin Elisabeth; 1376 Konrad von Bruckberg; 1385 Reichhard von Wenkheim.

Um ihren Unterthanen die Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses zu erleichtern, waren einige Äbte darauf bedacht, Filialkapellen von der Mutterkirche zu trennen und zu selbstständigen Pfarreien zu erheben. So verfuhr auch unser Abt, indem er die Kapellen Adelhofen und Ohrenbach von ihrer Mutterkirche Langensteinach trennte, wie Bd. II bei diesen Orten berichtet werden wird.

Im Sommer 1385 legte der Abt den Krummstab nieder, nachdem er während seiner langen Regierung den Plan des Klosterstifters konsequent verfolgt, den Mönchsstaat bedeutend erweitert hatte. Im folgenden Jahre starb er. Die Schrift auf seinem vielleicht noch unter dem Schutt an der Stelle des ehemaligen Kapitols vorhandenen Grabstein lautete: A. D. 1386. Cal. Sept. ob. dom. Arnoldus, quondam Abbas Halsbrun. et est hic sepultus. Im Todtenkalender ist beim 19. August eingetragen: Obiit dom. Arnoldus, 19. abbas halsbrunnensis a. d. 1386, rexit annis 29.


  1. Vgl. Stillfried S. 37.
  2. Anders Stillfried S. 177.
  3. Im Grundriß ist die Stelle zwischen Nr. 72 und 93 durch ein rothes Kreuz bezeichnet.
  4. Anders Stillfried S. 113.
  5. Vgl. Stillfried S. 228.
  6. Vgl. Stillfried S. 229.
  7. Es wird unten Bd. III näher besprochen werden.
  8. einige auch in der Gegend von Herrieden, wie wir Bd. II bei Dierersdorf sehen werden.
  9. a b Vgl. Stillfried S. 207. 221.
  10. 1381 verkaufte er Gefälle an das Kloster. Siehe Band II bei Speckheim.


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