Zum Inhalt springen

Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 27. Abt Johannes Schopper

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Der 26. Abt Johann Wenk Geschichte von Kloster Heilsbronn
Der 28. Abt Sebastian Wagner »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
[[{{{WIKISOURCE}}}|{{{WIKISOURCE}}} in Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
[316]
Der 27. Abt Johannes Schopper[1] (1529–1540),

geboren in Abenberg, regierte 11 Jahre lang, vom 29. Sept. 1529 an, an welchem Tage sein Vorgänger resignirt hatte, bis zum 25. Okt. 1540, an welchem Tage er gleichfalls resignirte. Er war, wie fast alle heilsbronner Mönche und Äbte, von bäuerlicher oder bürgerlicher Herkunft. Sein Bruder Ulrich Schopper machte sich in Schwabach ansässig, verarmte daselbst und wurde von seinen Gläubigern verfolgt, bis sein Bruder, unser Abt, die Gläubiger befriedigte, ihn als Waldaufseher nach Münchzell versetzte und dort sammt Weib und Kindern zeitlebens speiste und kleidete. Seine Schwester Barbara heirathete einen gewissen Braun in Schwabach, wurde frühzeitig Wittwe und verarmte gleichfalls. Ihr Bruder, unser Abt, kaufte ihr für 90 fl. ein Gütchen in Aich, wo sie mit ihren drei Kindern vom Abt fortwährend gespeist [317] und gekleidet wurde. Eines dieser drei Kinder, einen Knaben, nahm der Abt eine Zeit lang in die von ihm errichtete, nachher zu besprechende Schule auf. Die andern beiden Kinder, Töchter, verheiratheten sich so ärmlich, daß sie gleich bei ihrer Verehelichung vom Kloster mit Geld und Kleidern unterstützt werden mußten. Nachdem der Abt resignirt und sich nach Ansbach zurückgezogen hatte, nahm er seine verwittwete Schwester zu sich. Diese machte nach dem Tode des Abts in sehr zudringlicher Weise Anspruch auf dessen Nachlaß, wurde aber mit ihrem Begehren abgewiesen. Sie ließ jedoch nicht ab, bei den Klosterbehörden und beim Markgrafen zu petitioniren und brachte es dahin, daß ihr ein alljährliches Reichniß von 6 fl. aus der Klosterkasse bewilligt wurde.

Seine höheren Studien machte unser Abt in Heidelberg, wo er 1515 Baccalaureus und 1521 Doktor der Theologie wurde. Daß er während seines Aufenthalts daselbst auftragsgemäß dort das alte St. Jakobskollegium verkaufte und ein geräumigeres Lokal für die in Heidelberg studirenden heilsbronner Mönche acquirirte, ist beim vorigen Abt berichtet worden. Die fünf Jahre zwischen seinen beiden Promotionen brachte er in Heilsbronn zu; er scheint daher mit Luther, welcher in dieser Zwischenzeit (1517) in Heidelberg war, nicht persönlich bekannt geworden zu sein. Aber genau kannte er Luthers Lehren und Schriften; ebenso die Bibel und die Kirchenväter. Er sprach sich mit Wärme und entschieden für die Nothwendigkeit einer Reformation in Luthers Sinn aus. Wir haben ihn, da er noch Prior war, beim vorigen Abt als Verfasser des Gutachtens über die vom Markgrafen Kasimir vorgelegten 23 Artikel kennen gelernt. Er stimmte mit Luther überein in der Lehre über die Rechtfertigung allein durch den Glauben, über den freien Willen, über den Abendmahlskelch, über Ablaß, Cölibat, Anrufen der Heiligen, verbotene Speisen und Unfehlbarkeit des Papstes. Dagegen hielt er es nicht für unstatthaft, ein sichtbares Oberhaupt der Kirche, die lateinische Messe, die Todtenmesse, die Ohrenbeichte und die Frohnleichnamsfeier beizubehalten. Er verwaltete nebst dem Bursarius, dem Richter [318] Hartung und einem markgräflichen Beamten das Kloster, während der Abt Wenk und alle übrigen Konventualen auf Anordnung Kasimirs im Bauernkriege anderwärts in Sicherheit gebracht wurden.

Nach Beendigung des Krieges hielt der Markgraf einen Landtag in Ansbach, welchem unser Abt, damals noch Prior, beiwohnte. Auch bei dieser Gelegenheit sprach sich Schopper reformatorisch aus in folgender Weise: „Den Obrigkeiten ist von Gott die Sorge für den Gottesdienst anbefohlen. Demzufolge ordnete David das levitische Kirchenwesen. Hiskia und Josias waren bemüht, Abgötterei und Menschensatzungen abzuschaffen und die Religion nach Gottes Gesetz wieder herzustellen. Ähnliches thaten Konstantinus, Theodosius, Karl der Große, Ludwig der Fromme, Karlomann und andere Fürsten. Dasselbe haben auch Euer Fürstlich Gnaden als ein frommer fränkischer Fürst unternommen. Unleugbar ist die christliche Religion verfallen und das Volk, durch falsche Priester verleitet, in Seelengefahr gestürzt worden. Es ist daher aller Fleiß anzuwenden, daß die reine Religion wieder eingeführt werde. Ich sage: diejenige Religion, welche unser liebster Heiland aus dem Schoß seines Vaters hervorgebracht, welche die heiligen Apostel gepredigt und die ehrwürdigen Väter der ersten Kirche beständig gehalten haben. Diese uralte und wahre Religion soll nun in diesem Burggrafthum Nürnberg und, Gott gebe, überall gelehrt werden. Papst Adrianus hat auf öffentlichem Reichstag durch seinen Nuncium frei bekannt, die deformirte katholische Kirche müsse reformirt werden. Nachdem aber diese höchstnöthige Kirchenreformation von dem Papst, den Kardinälen und den Bischöfen nicht nur vernachlässigt, sondern noch der Aberglaube, verkehrte Lehren und Mißbräuche alles Ernstes gehegt und bestärkt werden, so müssen wir uns und unserem Gewissen rathen. Gott wird unsere gottselige und heilige Bemühung um Besserung der Kirche in keinem Wege mißfallen.“

Der Markgraf Georg schätzte den Sprecher dieser Worte sehr hoch, verkehrte viel mit ihm und erholte sich gerne bei ihm [319] Raths, u. A. bei folgender Veranlassung: Adam Weiß, Pfarrer zu Krailsheim, einer der eifrigsten und tüchtigsten Reformatoren im Fürstenthum, schrieb im Frühling 1526 an den Markgrafen Kasimir: „E. F. G. haben vorigen Jahres nicht allein zugelassen, sondern auch befohlen, daß im Fürstenthum das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde und nach gestillter Empörung diesen Befehl erneuert. Das haben E. F. G. als ein christlicher Fürst, der seinen Herrn auch im Himmel erkennt, fürgenommen. Allein E. F. G. ernstliche Meinung ist bisher wenig vollstreckt. Nicht allein in etlichen Orten, sondern auch in E. G. fürstlichen Stadt und Hof wird dem ausgegangenen göttlichen auch fürstlichen Befehl zuwider gelehrt und gelebt. Daher großes Ärgerniß des Volkes und Abfall Vieler vom Evangelio. Eine sondere Freude des Satans, aber ein herzliches Leid der Frommen. Noch immer wird die Messe als ein tägliches Opfer Christi gehalten, auch für Verstorbene, was noch viel schädlicher und aus Geiz eingerichtet worden ist. Wegen dieser und anderer gotteslästerlicher Mißbräuche ist meine allerunterthänigste Bitte und Ermahnung an E. F. G. als einen christlichen Fürsten, den Gott vor Andern mit Verkündigung seines h. Evangeliums begnadigt hat, solche Ungeschicklichkeit abzuschaffen.“ Darauf folgt eine zweite Bitte und Ermahnung, veranlaßt durch ein Schreiben, welches Weiß vom Markgrafen erhalten hatte. Es war datirt: Montag nach Mariä Geburt und adressirt: „Dem Würdigen und Hochgelehrten, Unserem Rath und lieben getreuen Herrn Adam Weiß, der heiligen Schrift Licentiat, Pfarrherr in Crailsheim.“ Es war, da Kasimir eben krank darnieder lag, von seinem Bruder Georg ausgefertigt und enthielt Folgendes: „Wir schicken euch hiermit einen Abdruck, wie abermals unser Befehl ist, daß das h. Wort Gottes lauter und rein gepredigt werden soll. Und weil wir berichtet worden, daß viele Pfarrer im Kapitel Krailsheim sich diesen unsern Befehlen nicht gemäß halten, sondern Menschentand predigen, so befehlen wir: ihr wollet alle solche Pfarrer zu euch fordern, ihnen unsern Befehl anzeigen und befehlen, daß sie sich demselben gemäß halten und unsere Strafe Leibs und [320] Guts vermeiden. Auch wollet ihr Jeden examiniren und ein Kundschaft bestellen, wie er sich in seiner Pfarr halte und uns berichten, auf daß wir uns mit der Straf zu Handhabung unseres Befehls wissen zu halten. Verlassen wir uns gänzlich zu euch.“ Weiß verfuhr nach Vorschrift, examinirte die Pfarrer und theilte nun im zweiten Theil seines Schreibens seine, leider unerfreulichen Prüfungsresultate mit. Er schrieb an Kasimir: „Es hat Herr Markgraf Georg voriges Jahr zur Zeit E. F. G. Schwachheit mir unter dem Namen E. F. G. einen Befehl zugeschickt, alle Pfarrherren des Kapitels, welche über 30 sind, zu berufen, ihnen E. F. G. Befehl vorzuhalten, auch Jeden zu examiniren und E. F. G. eines Jeden Geschicklichkeit anzuzeigen. Leider habe ich bei Vielen geringen Verstand heiliger Schrift befunden. E. F. G. sind amtshalben schuldig, der Unterthanen Wohlfahrt, Seel, Leib, Gut und Ehre belangend, zu verschaffen. Solche Versorgung seines Volkes wird der Allmächtige von E. F. G. als von Gott verordnetem Fürsten zu der Stunde seines strengen Gerichts erfordern, nicht von Bischöfen und Prälaten, die sich selbst in den Schafstall Christi gestohlen. Deßhalb wolle sich E. F. G. durch keine Gewalt, Gunst noch Ehr auf Erden vom Worte Gottes abfällig machen lassen, sondern bedenken die Worte unseres Herrn Jesu Christi: „„Wer mich bekennet vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater etc.““ Es werden gewiß unsere Bischöfe mit seltsamen Praktiken bei kaiserlicher Majestät listiglich zukaufen. Darum ist E. F. G. vonnöthen, sich wohl vor ihren listigen Handlungen zu hüten und Gott mehr als die Welt sammt ihrem Fürsten, dem Teufel, zu fürchten. Noch ist ein Sach, die ich amtshalben E. F. G. nicht verhalten kann, nämlich das schändliche Wesen unseres Amtmanns Wilhelm von N. und Conrad von N., welche öffentlich mit leichtfertigen Personen haushalten. Dieweil aber das Wort Gottes, freundlich und ernstlich ihnen durch mich vorgehalten, noch nicht Frucht geschafft hat, will E. F. G. das Schwert fürstlicher Obrigkeit zu gebrauchen gebühren. Bedenke E. F. G., wie ernstlich die göttliche Majestät solcher gottloser Menschen Verschoner im 50. [321] Psalm Vs. 16–22 anredet.“ Bekanntlich wollte Kasimir zweien Herren dienen: Luther und dem Kaiser, und gerade diese wunde Stelle berührt Weiß ohne Rückhalt im vorstehenden Schreiben. Es verdient lobende Anerkennung, daß Kasimir dem freimüthigen Schreiber deßhalb nicht zürnte. Dieses erhellt aus seinem Antwortsschreiben d. d. Mittwoch nach Palmarum 1526, worin es heißt: „Würdiger etc. Euer Schreiben und Ermahnung, uns dieser Tage in unsere Hand gethan, haben wir getreuer christlicher und guter Meinung von euch vernommen. Wir hoffen auch, uns in alle Wege, so viel uns Gott Gnade verleiht, als ein christlicher Fürst zu halten, und mögen leiden, daß ihr euch nach der heiligen Zeit in eigener Person zu uns hieher gen Onolzbach fügt. Wollen wir von den Sachen weiter mit euch reden.“ Im folgenden Jahr wurde Kasimir in Heilsbronn begraben. Er hatte nicht im Sinne des Pfarrers Weiß durchgreifend reformirt. Ein durchgreifendes Vorgehen erwartete man von seinem Bruder und Nachfolger Georg. An diesen richtete daher Weiß ein dem obigen ähnliches Schreiben und ermahnte ihn: „bei dem heiligen göttlichen Wort zu bleiben und durch keine Gewalt, Gut, Gunst und Ehr auf Erden vom angefangenen geneigten Sinn und Muth zu dem h. Wort Gottes abzufallen.“ Der Markgraf schloß dieses Ermahnungsschreiben dem Prior Schopper zu mit dem Auftrage, sich gutachtlich darüber zu äußern. Schopper sagte in seinem Gutachten u. A.: „Als ich kurz verschienener Tage bei E. F. G. zu Onolzbach gewesen, haben E. F. G. an mich begehrt, daß ich des Pfarrherrn von Crailsheim an E. F. G. schriftliche Ermahnung beim Kanzleiverwalter Georg Vogler suchen und lesen, auch E. F. G. mein Judicium oder Gutbedünken über solche Schrift nicht verhalten sollte. Und wiewohl ich’s derselben Zeit zu lesen nicht hab erobert, haben doch E. F. G. mir solch Schreiben bald hernach zugeschickt und mich abermals solch Libell zu lesen schriftlich ersucht. Ich befinde in des Pfarrherrn Schreiben nichts Anderes, denn ein recht christlich verständig Gemüth. Ja es ist sein Schreiben an einen christlichen Fürsten eine getreue und gottselige Ermahnung, [322] darin man spürt die Art eines recht christlichen Lehrers, der mit Gottes und des Nächsten Liebe in Demüthigkeit das bischöfliche Amt zu vollbringen begehrt, wie ich vor der Zeit bei Leben E. F. G. Bruder Kasimir von ihm selbst mündlich hab vernommen. Ein christlicher Prediger soll das Wort Gottes, nachdem die zuhörenden Personen geschickt sind, reichlich austheilen, wie der treue und kluge Knecht Matth. 24, 45. Der Knecht ist ein Prediger, treu darum, daß er nur handelt nach seines Herrn Befehl, dessen Ehr und Nutz er allein sucht; klug, daß er weiß, wie, wann und mit wem er handeln soll, nämlich daß er Etliche lehren muß, Etliche trösten, Etliche strafen, Etliche loben, Etliche vermahnen. Das thut nun der Pfarrherr in seinem Schreiben, darum er auch mit dem bischöflichen Schwert, dem Wort der Wahrheit, recht schneidet, mit dem er E. F. G. treulich ermahnt, bei dem göttlichen Wort zu bleiben, eingedenk der Worte unseres Herrn Jesu Christi: „„Wer mich bekennt vor den Menschen etc.““ E. F. G. ist vor vielen Andern von Gott durch Christum mit Gnaden der Erkenntniß seines lebendig machenden Wortes begabt, darum zu hoffen, daß auch alle E. F. G. Unterthanen zu rechter Erkenntniß der Wahrheit kommen und mit einem christlichen Leben die Erkenntniß des göttlichen Wortes sammt E. F. G. beweisen. Demnach haben wir als die treuen Unterthanen Gott täglich zu bitten für E. F. G. und dieselbigen zu ermahnen, bei dem göttlichen Wort beständig zu bleiben und mit guten Exempeln zu reizen. E. F. G. hat gute Historien in der Schrift, wie Gott so gnädig sei gewesen den Fürsten, so seinem Wort gehorsam gewesen sind; wiederum auch, so ein Haupt von Gott ist abgewichen, sind oft alle Unterthanen gestraft worden. Etliche zu unsern Zeiten lästern Gott und sein h. Wort und sagen: Weil das Evangelium an den Tag gekommen, sei alles Unglück im deutschen Land erwachsen, dürfen es wohl auch eine teuflische Lehr heißen; so doch das unchristliche Leben meist aus der falschen Propheten Lehre und bösen Exempeln in dem Volk erwächst und nicht aus dem heilsamen Worte Gottes. In den Städten, und noch mehr auf dem Lande, beklagen sich die [323] Unterthanen, daß Niemand wisse, wie er sich halten solle, darum daß an etlichen Orten Menschensatzungen und Kirchengebräuche abgethan, an andern Orten noch gehandhabt werden. Dazu wird der gemeine Haufe durch unverständige Prediger gereizt. Unsträfliche Gewohnheiten und Gebräuche, so zu der Lieb des Nächsten dienstlich sind, sollte man nicht bei Todsünden, sondern als gute bürgerliche Ordnung gebieten, damit die geile Jugend in Zucht erhalten und die schwachen Gewissen zur Besserung gereizt werden. Daraus ist zuletzt viel Schaden zu besorgen, welcher mit Hilf des Allmächtigen durch eine christliche Obrigkeit mag abgewendet werden. So E. F. G. in dieser Sach christlich wollt handeln, wäre nicht ohne Noth, daß man gelehrte und bescheidene Prediger, auch eines ehrbaren Lebens, verordnete, die solche Gebräuche eher aus den Herzen, denn aus den Augen vertrieben. Aber dergleichen geschickten Prediger ist leider auf dem Lande eine kleine Zahl, darum auch das schlecht einfältig Bauernvolk ohne alle Zucht und Scham erzogen wird. Es sind aber nicht allein die ungeschickt, so alte und schädliche Mißbräuche vertheidigen, sondern auch die, so eher mit der Hand als mit dem Worte Gottes stürmen. Was richten solche Stürmer an? Sie thun Zehnen oder Zwölfen, die der Schrift bericht sind, ein Gefallen und haben von ihnen groß Lob; dagegen aber Hunderten, die noch schwach sind, ein groß Mißfallen, daraus folgt, daß dieselbigen der Predigt abhold werden. Dorfleute, so in dem göttlichen Wort noch kleinen Verstand haben, sind halsstarrig und verlassen nicht leichtlich die gewohnten Mißbräuche. Darum habe ich oben angezeigt, daß man in solchem Thun und Veränderung der Dinge fromme, gelehrte Pfarrherren haben soll. Dazu hab ich E. F. G. Kanzleiverwalter Vogler ein Büchlein, so Doctor Martin Luther (Melanchthon) gemacht hat, gegeben, darin sich E. F. G. besehen mag. Verhoffe gänzlich, es soll E. F. G., ein christlich Leben einzurichten, sehr dienstlich sein. Und dieweil mir solch Büchlein ist zugekommen und hab’s E. F. G. mögen schicken, bin ich geursacht, von fürgenommener Arbeit dießmal abzutreten. Denn so ich nach jetzt ausgegangenem Büchlein Luthers [324] von solcher Handlung schreiben wollte, wäre so viel, als ob ich bei scheinender Sonne ein Licht angebrannt. Derhalb ich mein Schreiben gespart will haben, und bitt damit, E. F. G. wolle dieß mein ungeziemlich Schreiben in allem Besten verstehen und annehmen.“ Eine andere Hand, vermuthlich Vogler’s, schrieb bezüglich des erwähnten Büchleins an den Rand des Briefes: „Das ist das Büchlein von der Visitation zu Sachsen, der mein gnädiger Herr selbst auch eins zu Culmbach kauft hat.“

Schopper hielt, dieser Mittheilung zufolge, die Kirchenvisitation für nützlich und nothwendig und empfahl sie daher dem Markgrafen. Allein die Art und Weise, wie man sie im Jahr 1528 vollzog, hielt er für allzu radikal und stürmisch. Er sprach sich daher offen gegen dieses Verfahren aus in einem von Statthalter und Räthen von ihm verlangten Gutachten. Das war nicht im Sinne Vogler’s, welcher ihm daher antwortete, wie folgt: „Würdiger, lieber Herr und Bruder! Ich hab euer Schreiben, der vorgenommenen christlichen Visitation halben, vernommen und verstehe daraus eine ganz klösterliche Kleinmüthigkeit bei euch. Euer Gutbedünken ist allein auf Weltweisheit, das Kreuz zu fliehen, gestellt. So wird man nimmer die Mißbräuche abstellen und Gottes Ehre und Dienst aufrichten. Bei uns ist keiner Schwachheit mehr zu verschonen, sondern gebührt sich, gottloser Halsstarrigkeit zu widerstehen und die Blinden, die nicht erleuchtet sein wollen, mit ihren blinden Führern fahren zu lassen. Euer Judicium würde mehr zur Zerstörung als zur Bauung christlichen gottseligen Lebens gedeihen. Gott der Allmächtige gebe auch seinen Geist reichlicher und stärker, nicht allein ein Prediger und Zuhörer des Wortes Gottes, sondern auch ein Mitthäter zu werden durch Christum unsern Herrn. Ich verhoffe, ihr werdet mir ein anderes Judicium schicken. Wo nicht, so ist besser, das jetzt empfangene unter die Bank zu schieben, als an das Licht zu geben, wie ich auch desselben, so wir zusammen kommen, mehr christlich Ursachen darthun mag. Hiermit Gottes Gnade und Barmherzigkeit befohlen. Georg Vogler, Vicekanzler.“

[325] Im folgenden Jahr 1529 am 6. September wurde Schopper zum Abt erwählt. Das Verfahren dabei ist beim vorigen Abt mitgetheilt worden. Eine seiner ersten Ausfertigungen als Abt war die Beglaubigung einer Urkundenabschrift für den Markgrafen Georg. Der Kaiser Karl V. hatte 1521 auf dem bekannten Reichstage in Worms ein lateinisches Diplom ausgestellt, worin er dem Markgrafen Kasimir wegen seiner Verdienste um das kaiserliche Haus versprach, ihm ein italienisches Lehen, im Werthe von 30,000 Dukaten, zu verleihen, wenn ihm (dem Kaiser) die Wiedereroberung Italiens gelingen würde. Kasimir hielt es sowohl mit dem Kaiser, als auch mit der Reformation, da Beide ihm einen Gewinn in Aussicht stellten: der Kaiser durch ein Lehen im fernen Italien, die Reformation durch den Anfall von Klostergütern in der Nähe oder innerhalb des Markgrafthums. Das italienische Lehen wurde ihm nicht zu Theil; wohl aber, in Folge der Reformation zur Zeit des Bauernkrieges, wie oben gezeigt wurde, viel vom heilsbronner Klostergut, welches dem Neffen Kasimirs völlig zufiel, wie beim letzten Abt berichtet werden wird. Der Markgraf Georg verlor das seinem Bruder Kasimir eventuell zugesicherte Lehen in Italien nicht aus dem Auge. Er sendete den kaiserlichen Lehensbrief nebst Abschrift durch Johann Tettelpach, Schreiber beim burggräflichen Landgericht, nach Heilsbronn und bat in seinem und seines Neffen, Albrecht Alcibiades, Kasimirs Sohn, Namen unsern Abt um Beglaubigung der Abschrift, „um sich derselben ad eorundem (Georg und Albrecht) necessitates aut commoda bedienen zu können.“ Schopper entsprach der Bitte, „fand das Original unversehrt, vom Kaiser Karl eigenhändig unterzeichnet, mit dem kaiserlichen Siegel versehen und die Abschrift gleichlautend mit dem Original.“ Schließlich bezeugt er dieses durch Beifügung des Abtssiegels. Datum 14. Septbr. 1529. Welchen Gebrauch Georg von dieser Urkundenabschrift machte zur Realisirung seiner Zwecke in dem fernen Italien, melden die Jahrbücher nicht; daß aber seine Blicke unverwandt auf das nahe Heilsbronn gerichtet waren, bestätigen die Jahrbücher augenfällig. Je mehr Schopper des Markgrafen und seiner [326] Räthe Annexionsplan durchschaute, desto mehr kühlte sich sein reformatorischer Eifer ab. Abt geworden, hätte er manches Wort, das er als Prior im wohlgemeinten Eifer für die Reformation gesprochen hatte, gern zurückgenommen. Denn er erkannte, daß der Markgraf nicht bloß Kirchenverbesserung, sondern auch Gebietserweiterung auf Kosten des Mönchsstaates beabsichtigte. Zwar fuhr er fort, Hand in Hand mit dem Markgrafen zu reformiren, um das religiös-sittliche Volksleben zu verbessern; allein er trat auch dem Markgrafen energisch entgegen, um die Selbstständigkeit seines Mönchsstaates zu wahren. Er glaubte, daß sein Mönchsstaat, trotz der Annahme des lutherischen Lehrbegriffs, werde fortbestehen können. Wir werden sehen, daß es ihm nicht gelang, ein lutherisches Kloster zu stiften und zu erhalten. Seine energische Opposition gegen den Markgrafen und dessen Räthe hatte zur Folge, daß er nicht mehr so oft wie bisher zu Gutachten bezüglich der Reformation aufgefordert wurde, auch nicht in dem für die Reformation so wichtigen Jahre 1530. Des Markgrafen reformatorische Haltung beim damaligen Reichstage zu Augsburg ist bekannt, besonders seine Erklärung: „Man möge von ihm nichts verlangen, was wider Gottes Wort sei; er wolle lieber durch Henkers Hand sich den Kopf abschlagen lassen, als einer irrigen Lehre beipflichten.“ Andern Berichten zufolge sprach diese Worte nicht der Markgraf Georg, sondern der Kurfürst Johann von Sachsen. (Beitr. S. 135). Das Jahrbuch von 1530 gedenkt dieser Äußerung nicht, und berichtet überhaupt nichts über Georgs reformatorische Haltung in Augsburg. Erst das Jahrbuch von 1535 enthält einen Hinweis darauf, wie nachher berichtet werden wird. Dagegen berichtet das Jahrbuch von 1530 wiederholt, daß Georg und seine Räthe während ihres Aufenthalts in Augsburg Heilsbronn nicht aus den Augen verloren und viel mit unserem Abt verhandelten. Die Verhandlungen berührten aber die Reformation mit keinem Worte; sie betrafen lediglich Haber, Holz und Geld. Auf Georgs Befehl ließ Schopper um Laurenzi 1530 Haber nach Augsburg führen. Als Rückfracht wollte er Salz nach Heilsbronn bringen lassen; er bat [327] daher bei der Kanzlei in Ansbach um einen Zollbrief, damit die Fuhr, als eine markgräfliche, zollfrei passiren könne. Der andere Verhandlungsgegenstand betraf Bauholz, um welches der Markgraf für Abgebrannte in Langenzenn gebeten halte. Der Abt ließ den Verunglückten 252 Baustämme aus dem „Hirschberg“ abliefern. Der dritte Verhandlungsgegenstand betraf Geld. Im Frühling, vor dem Aufbruch nach Augsburg, war dem Markgrafen „eine Landeshilfe, geistliche Hilfe, der hundertste Pfennig,“ von den Ständen zugesichert worden. Die von Schopper zugesicherte Summe erschien dem Markgrafen und seinen Räthen zu gering. Diese verlangten daher von Jenem Vorlage der Klosterrechnung, um aus derselben die Mehreinnahme und die größere Leistungsfähigkeit der Klosterkasse zu entnehmen. Schopper ging darauf nicht ein, erklärte jedoch, mit dem Markgrafen nach dessen Rückkehr von Augsburg mündlich über die Sache verhandeln zu wollen. Allein der Markgraf, dem dieses nach Augsburg berichtet wurde, erneuerte das Verlangen, Rechnung zu stellen, wie andere Klöster bereits gethan hätten. Um diesem Verlangen einen Schein des Rechts zu geben, berief sich der Markgraf darauf, daß schon seinem Bruder Kasimir im J. 1525 vom Kloster Rechnung gestellt worden sei und daß sein Bruder alljährliche Rechnungsstellung angeordnet habe. Schopper entgegnete hierauf: „Markgraf Kasimir nahm damals das Kloster in seine Verwaltung zum Schutz desselben gegen den Pöbel im Bauernkriege. Wir unterwarfen uns und die Folge war, daß wir zur Unterhaltung des markgräflichen Kriegsvolks fast alle unsere Kirchengeschmeide, Wein, Getreide, unser Vermögen hergeben mußten. Dieses geschah ohne Widerrede, da der damalige Abt Wenk und die Mönche anderwärts zerstreut lebten, während das Kloster zum Theil durch markgräfliche Beamte verwaltet wurde, von welchen der Markgraf mit Recht Rechnungsstellung verlangen konnte. Ganz anders gestaltete sich’s, als Markgraf Kasimir durch seine Kommissarien Alles wieder in integrum restituirte, als nach der Empörung Abt und Konvent zurückkehrten und wieder in den Besitz aller Güter und Freiheiten eingesetzt wurden. Ich war damals Prior [328] und erhielt mündlich vom Markgrafen Kasimir die Versicherung, daß er von uns keine Rechnung fordere, sondern nur verlange, daß wir im Fall eines Krieges ihm mit unserem Vermögen helfen sollten, wofür er, als unsere von Gott verordnete Obrigkeit, uns schützen und schirmen werde. So gnädig wie er haben sich auch seine Vorfahren gegen uns erzeigt und uns in unsern kaiserlichen und königlichen Privilegien geschützt. Dazu wäre Rechnungsstellung wider unsern Eid und Gewissen. Daher wollen wir lieber todt sein, als durch Willigung in solche Zumuthung gegen Gewissen, Eid, Privilegien, Recht und Gerechtigkeit handeln. Will E. F. G. wissen, worin die Klostereinkünfte bestehen, so ist das durch die Verwaltung im Bauernkrieg genugsam bekannt. Wenn sich E. F. G. darauf berufen, daß auch andern Klöstern Rechnungsstellung anbefohlen worden sei, so kümmern uns diese nicht; vielleicht haben sie auch nicht solche Privilegien.“ Der Markgraf Georg ging auf diese Vorstellung nicht ein und erneuerte von Augsburg aus unterm 8. Juli sein Begehren, worauf Schopper erwiderte: „E. F. G. beharren also, trotz unserer Gegenvorstellung, darauf, daß wir unsere Steuerverzeichnisse vorlegen sollen und wollen uns und unsern armen Leuten unerträgliche Bürden auflegen. Wir vermögen aber nicht, ohne Verletzung unseres Eides, unsern armen Leuten, nach so vielen Auflagen für die Herrschaft, noch neue Lasten aufzulegen. Die Zeiten sind schwer, die Armuth unserer Unterthanen ist groß, so daß wir unsere Zinsen und Gülten nicht bekommen können zur Tilgung der Schulden, die wir machen mußten wegen E. F. G. Herrn Bruders. Auch sind wir von dergleichen Auflagen und Steuern frei laut unserer Privilegien von Päpsten, Kaisern, Königen und E. F. G. Vorfahren. Wir bitten daher, uns bei diesen zu lassen und darin zu schützen. Wir sind bereit, diese Privilegien und unsere Beschwernisse mündlich auseinander zu setzen, oder auch schriftlich mitzutheilen.“ Schopper sendete diese Erwiderung nach Augsburg an den Markgrafen, zugleich auch zwei Schreiben an Hans von Seckendorf zu Sugenheim und an Veit von Lentersheim, welche Beide im Gefolge Georgs in Augsburg und [329] mit Schopper sehr befreundet waren. Beiden schrieb er: „S. F. G. haben den hundertsten Pfennig von unserem Gotteshausvermögen und Einkommen und von dem unserer armen Leute, und zuvor pflichtmäßigen Nachweis darüber begehrt. Das befremdet und bekümmert uns, da wir durch allseitige Privilegien von dergleichen Auflagen befreit sind. Sollte sich nun S. F. G. über unsere Weigerung und Gegenvorstellung entsetzen und gegen unsern Konvent ungnädig sein, so bitten wir, uns zu vertreten, bis man uns verhört und der Wahrheit auf den Grund gesehen hat.“ Georgs Antwort lautete: „Er wünsche sowohl nähere Bezeichnung der vom Kloster gebrachten Opfer, als auch Mittheilung der zitirten päpstlichen, kaiserlichen, königlichen und brandenburgischen Privilegien.“ Schopper säumte nicht, dem zweifachen Wunsche zu entsprechen. Er schrieb an den Markgrafen: „Im Bauernkriege gaben wir E. F. G. Bruder zur Erhaltung von Land und Leuten, wie billig, all unsere Kirchenkleinodien und Geschmeide, nichts verschont und hinterhalten, Wein, Getreide, all unsern Vorrath, nichts ausgenommen, nach Markterlbach und Onolzbach, versetzten unsere Zinsen und Einkünfte gutwillig und unterthänig vor Andern, um der Herrschaft über 2000 fl. vorstrecken zu können. Wir haben S. F. G. Herrn Markgrafen Georg bei seinem Regierungsantritt 2525 fl. in seine Rentmeisterei gezahlt, unsere Unterthanen über 2000 fl. Brandschatzung und Schadengeld. Wir haben aus unserem Gotteshaus und aus unsern andern Pfarrkirchen Kelche, Monstranzen und was dergleichen vorhanden war, überantwortet, zur Türkenhilfe 400 fl. baar erlegt, zur Erhaltung der (vom Markgrafen gestifteten) Schule in Onolzbach 150 fl. und entblößten uns dadurch zu Gunsten der Herrschaft Brandenburg so, daß wir uns in langer Zeit nicht erholen können. In Kästen und Kellern ist uns nichts geblieben. Unsere Unterthanen klagen in dieser übertheuren Zeit noch mehr wie wir und können ihre Gefälle größtentheils nicht entrichten. Wir müssen ihnen noch Geld und Getreide leihen. Wo wir sie anfordern, da kommen sie uns mit Weinen und Klagen entgegen, bitten um weitere Darlehen, um dem Hunger zu wehren, und wir sind vor Gott [330] schuldig, ihnen in dieser schweren Zeit zu helfen, nachdem sie uns bisher mit ihrer Arbeit gedient haben. Ferner erlitt unser Einkommen einen großen Ausfall durch Abtretung des jus patronatus in Nördlingen mit zwei guten Zehnten und jährlichen 50 fl. Ewigzins vom nördlinger Rathhaus. Ferner werden uns 72 fl. jährlich von der Pfarrkirche zu Kelheim und 19 fl. von den beiden Pfarrkirchen zu Hirschau und Kirchthumbach vorenthalten. Ferner müssen wir jährlich 300 fl. und 3 Fuder Wein an unsern alten Prälaten (Wenk) abgeben. Ferner haben wir E. F. G. zur Türkenhilfe 400 fl. willig gegeben, das Bergwerk (bei Lichtenberg in Oberfranken) zu bauen, 160 fl. bewilligt. Dazu der große Aufwand für E. F. G. Amtleute, Jäger, Falkner und anderes Gesinde, für tägliche Gastung, so daß wir von Ostern 1529 bis Ostern 1530 1825 und von da bis jetzt 393 Pferde gefüttert haben. Zwar haben uns E. F. G. durch unsern Prälaten (Wenk) den gnädigen Befehl gegeben, wir sollten den Gästen zum Theil heurigen Wein und Bier geben; aber damit will sich Niemand begnügen; Keiner will geringer als der Andere sein; Jeder will alten Wein haben, von dem das Fuder 36 bis 40 fl. kostet. Aus dem Allen erhellt, daß wir unmöglich eine Baarschaft haben können. Zwar haben wir jetzt in unserem Konvent weniger Personen; allein wegen ihres Alters und ihrer Schwäche geht für sie nicht weniger auf als zuvor, und wir gedenken nicht, ihnen etwas abzubrechen. Ferner der tägliche Aufwand für Dienstbothen und Handwerker, um das Kloster, wie E. F. G. selbst befohlen haben, in baulichem Stand zu halten. Ferner zwei Jahre nacheinander die Steuer zur Landeshilfe, die unsere armen Leute noch nicht verschmerzt haben. Über unsere Privilegien und Freiheiten lege ich hier die Urkunden in beglaubigter Abschrift bei. Ich bitte nun demüthig, uns der unmöglich zu erschwingenden Hundertpfennigsteuer zu überheben und uns bei unsern Privilegien zu schützen.“ In Folge dieser Darlegung that der Markgraf in dem zu Ende gehenden Jahre 1530 keine weiteren Schritte mehr. Aus den ihm mitgetheilten Privilegien konnte er ersehen, daß das Kloster Heilsbronn nicht ihm, sondern [331] unmittelbar dem Kaiser untergeben und eine ihm gleichberechtigte Korporation war, von welcher er nichts zu fordern, sondern nur zu bitten hatte, was er auch, wie wir nachher sehen werden, förmlich anerkannte. Ein weiteres direktes Vorgehen widerrieth ihm auch der Ausgang des augsburger Reichstages, welchem derselbe Kaiser Karl V. vorsaß, der neun Jahre zuvor auf dem wormser Reichstage die Klosterprivilegien bestätigt hatte, wie beim vorigen Abt Wenk berichtet wurde.

So hatte denn Schopper in seinem ersten Regierungsjahre die erste Lanze mit dem Markgrafen gebrochen. Dabei unterschied er aber mit richtigem Takt die Person von der Sache und fuhr fort, im übrigen Verkehr sich gefällig und ehrerbietig zu beweisen. Gleich nach der Rückkehr des Markgrafen von Augsburg wurde er von diesem um einen Zelter gebeten. Seine Antwort an den Markgrafen lautete: „E. F. G. begehrten von mir, ein Reitpferd nach Onolzbach zu senden, auf welchem ein Kommissarius zu den verordneten Räthen nach Augsburg abgefertigt werden soll. Tags darauf haben E. F. G. mein Zelterlein begehrt, welches Thomas Clayber von Augsburg herab geritten, um es dem Herrn Hans von Seckendorf zu geben. Dieses mein Zelterlein habe ich gleich auf das erste Schreiben nach Onolzbach geschickt und auf demselben ist ein Kommissarius nach Augsburg geritten. Kommt dieser mit dem Zelterlein nach Onolzbach zurück, so mögen es E. F. G. gleich dort behalten und damit den Herrn von Seckendorf versehen, mit dem unterthänigen Erbieten, was ich E. F. G. Mehreres und Höheres zu Dienst und Gefallen thun könnte, daß mich E. F. G. hierin allezeit unterthänig, willig und gehorsam finden soll. Datum Merkendorf, 9. Okt. 1530.“ Eben so gefällig schrieb er acht Tage darauf an den Markgrafen, der ihn um einen bespannten Rüstwagen gebeten hatte: „Die Menen sind alle nach Randersacker gegangen, dazu noch zwei gemiethete. Hätte ich zuvor gewußt, daß E. F. G. einen Wagen nöthig haben, so hätte ich einen dahier behalten. Kann es anstehen bis zur Rückkehr, so stehen nicht bloß ein, sondern zwei Wägen zu Befehl.“ Ein dießjähriges Christgeschenk für den Markgrafen [332] und seine Gemahlin begleitete der Abt mit folgendem Schreiben: „Auf E. F. G. Begehren schicke ich derselbigen Gemahlin, meiner gnädigen Frau, ein Fäßlein voll zweierlei Birnen, die besten, so ich hab mögen auserlesen, bittend, dieselben gnädig anzunehmen. Was ich E. F. G. in einem Andern und Mehreren zu Wohlgefallen erzeigen kann, wäre ich allezeit willig. Damit Gottes Gnade befohlen. Datum Hailsbrunn am Christabend.“

Der Augsburger Reichstag fiel in das erste Regierungsjahr unseres Abts. Die dortigen Verhandlungen waren bezüglich der Reformation im Allgemeinen von großer Bedeutung; allein die Landbewohner auf dem ganzen Klostergebiete verhielten sich gegen dieselben theilnahmslos, obgleich auf dem Klostergebiete die Reformation fast allgemein oktroyirt war. Auch nach dem Jahr 1530 findet sich in den Jahrbüchern kein einziges Beispiel von brüderlichem Zusammenschließen, von religiös-sittlicher Belebung in den Gemeinden, sondern nach wie vor unablässige kleinliche Kompetenzkonflikte zwischen den Dorfherrschaften, Schlägereien an Sonntagen und Kirchweihen, Hader in den Gemeinden über Schaftrieb, Hut, Wässerung, Gemeindearbeiten, Hirtenhäuser, Wege und Stege etc., z. B. in Weiterndorf, Aich, Bürglein, Schwaikhausen, Reuth, Dettelsau, Ammerndorf, Merkendorf, Heglau, Dürrnhof, Ergersheim, Külsheim, Katterbach, überhaupt in den meisten Ortschaften. In Buchheim wurde während der Kirchweih der Pfarrer von einem reisigen Knecht erstochen. Die Aktenmittheilungen im VI. Abschnitt werden zeigen, daß während des ganzen Reformationsjahrhunderts das religiössittliche Leben in den Gemeinden und Pfarrhäusern auf dem ganzen Klostergebiete höchst unerfreulich war. Wie kleinlich Dorfherrschaften und deren Hintersassen einander quälten, mögen folgende Beispiele zeigen:

In dem Kirchdorfe Wieseth geboten im 16. Jahrhundert nicht weniger als sechs Dorfherren: das Kloster Heilsbronn, das Stift Herrieden, Wolf von Königsberg (Künsberg zu Weiltingen), Hans v. Seckendorf zu Bechhofen, Apel v. Seckendorf zu Forndorf und der Markgraf. Die Gemeinde wählte, [333] wie überall, den Hirten und setzte diesen in das unbelastete Hirtenhaus. Da fiel es dem Apel v. Seckendorf ein, obgleich seine Hintersassen die Wenigstbegüterten im Orte waren, eigenmächtig einen Hirten zu setzen und das Hirtenhaus zu belasten. Am 10. Juni 1530 versammelte man sich in dem benachbarten Königshofen zu einem Vergleichsversuche. Unser Abt begab sich selbst dahin. Die anderen Gutsherren von Wieseth sandten Stellvertreter, Apel von Seckendorf seinen Sohn Anstand. Letzterer beharrte darauf: die Obrigkeit in Wieseth, die Fraisch ausgenommen, stehe seinem Vater Apel zu, welcher auch die meisten Armenleut daselbst habe; er wolle insoweit nachgeben, daß die Gemeinde den Hirten dingen möge, der Hirt müsse aber in Forndorf Recht suchen und nehmen, auch dorthin eine Fastnachtshenne geben. Da aber die andern Betheiligten nicht darauf eingingen, so wurde beschlossen, die Sache in Onolzbach durch Statthalter und Räthe austragen zu lassen. Der Markgraf war beim Reichstag in Augsburg. Der Streit betraf nicht nur das Hirtenhaus, sondern auch das Fischen in der Wieseth und im Flindsbach, auch Hut und Weide. Unser Abt sah, dass bei diesen Plackereien der Dorfherren die Dorfbewohner am Meisten litten. Daher sein Bemühen, Frieden zu stiften. Unt. 15. Aug. lud er die Dorfherren insgesammt zu einer abermaligen Besprechung in Königshofen ein und bat, wo möglich, persönlich zu erscheinen. Bei der Zusammenkunft am 24. August fanden sich in Person ein: unser Abt, der Dechant Dürr von Herrieden mit seinem Senior Knorz, Apel von Seckendorf mit seinem Sohne Anstand, Wolf von Kunigsperg, Mathern von Haltermannstetten, genannt Stetner zu Wiesethbruck und Hans von Seckendorf zu Bechhofen. Als Bevollmächtigte des Bischofs von Eichstätt und des Markgrafen erschienen die Kastner von Arberg und Truhendingen. Ein Hauptpunkt des Streites war das unablässige Fischen und das Ausfischen auch der Brut. Man beschloß daher Folgendes: „In den Pfarrbezirken Wieseth, Königshofen und Arberg darf Jedermann, doch nur an zwei, in der Fastenzeit an drei halben Tagen wöchentlich in den genannten Bächen fischen und krebsen, aber nicht durch Reußenlegen, [334] legen, auch nicht des Nachts. Das Flachsrösten in diesen Gewässern ist bei Strafe verboten.“ Das über den Akt verfaßte Friedensinstrument wurde von allen Anwesenden besiegelt. Der Friede war aber nicht von Dauer; denn sechs Jahre später beschwerte sich der genannte Junker Anstand bei unserem Abt, der sich eben in Waizendorf aufhielt, aufs Neue wegen des Hirtenhauses in Wieseth, wegen des Viehtriebes in Deffersdorf und wegen des wieder überhandnehmenden Fischens bei Tag und Nacht.

In ähnlicher Weise stritt man in Külsheim, wo gleichfalls mehrere Dorfherrschaften geboten, darunter unser Abt, welcher auch hier als Friedensstifter erscheint. Die an ihn gelangte Beschwerdeschrift der dortigen Gemeinde besagte: „Wir haben den Viehtrieb auf dem langen Wasen über Menschengedenken ungehindert. Unser Hirt tränkt das Vieh in dem daranstoßenden, nach Windsheim gehörigen Erbelsee. Der Rath von Windsheim, welcher das Tränken nicht mehr dulden will, pfändete uns eine Kuh, die er noch inne hat. Der schon in früheren Jahren hierüber obwaltende Streit wurde durch einen Vergleich beigelegt, welchen aber Windsheim jetzt bricht.“ Unser Abt lud seine Mitdorfherrschaften – die Äbtissin Kunigunde von Birkenfeld und den Amtmann Albr. Gayling von Hoheneck – zu sich nach Neuhof ein, wo man beschloß, in einem gemeinschaftlichen Schreiben Bürgermeister und Rath zur Auslieferung der Kuh, zur Haltung des Vergleichs und zu einer allseitigen Zusammenkunft aufzufordern.

Zu den alljährlich wiederkehrenden Funktionen der Heilsbronner Äbte gehörten ihre Reisen auf die „Paudung“, d. h. Zins- und Gülterhebung in den Probsteien und Ämtern. Sie vernahmen bei dieser Gelegenheit „die Anliegen“ ihrer Unterthanen und schlichteten Streitigkeiten. Seine erste Paudungsreise machte unser Abt, begleitet von seinem Richter Hartung, nach Windsheim. Dorthin berief er, zur Beilegung eines Streites, den Pfarrer J. Lerch von Weigenheim und den dortigen Schultheiß. Die gleichfalls wegen eines Streites einberufenen heilsbronner Unterthanen von Ulsenheim blieben aus, weßhalb ihnen [335] der Abt durch ihren Schultheiß Hans Ulrich die verwirkte Strafe ankündigen ließ. Die zweite Paudung hielt Schopper in Neuhof und schlichtete dabei einen Konflikt zwischen Pfarrer und Zehntholden in Kirchfarrnbach. Eben so wurden bei den übrigen Paudungen in demselben Jahr 1530 in Merkendorf und Waizendorf vom Abt „Irrungen verhört und darin Bescheid gegeben.“ Die bei diesen Paudungen im J. 1530 zur Sprache gebrachten Anliegen und Irrungen betrafen insgesammt nur materielle Interessen; die Reformation kam an keinem Ort zur Sprache. Überhaupt berühren die Hunderte von Einläufen und Ausfertigungen, welche das Jahrbuch von 1530 enthält, die Reformation direkt mit keinem Worte; indirekt deuten nur die folgenden zwei Verhandlungen darauf hin:

Sigmund von Heßberg, Amtmann in Kadolzburg, bat unsern Abt um einen Priester. Da aber der Personalstand im Kloster in Folge der Reformation sehr gering war, so antwortete Schopper: „Wir haben im Kloster selbst Mangel an Konventualen, können kaum unsere Stiftungen im Chor (in der Klosterkirche, wo das Volk keinen Zutritt hatte) versehen, und auch oben in der Kirche (Katharinenkirche) können wir für das gemeine Volk, für das Singen und Predigen des Wortes Gottes, Personen, welche dazu geschickt sind, nicht auftreiben. Einen ungeschickten Priester wollen wir euch nicht schicken.“

Die andere Verhandlung veranlaßte der Markgraf Georg. Dieser hatte im Sinn der Reformation eine Lateinschule zu Onolzbach errichtet: „eine christliche Schule, sagt unser Abt –, die an viel Enden hoch gelobt wird, also daß auch ehrbarer Leute Kinder von Nürnberg und andern Orten dahin geschickt werden, wo treffliche Lektoren und ihre Helfer täglich und alle Stunden ob ihren Schülern sind.“ Schopper kontribuirte für diese Anstalt „zu Ehren und Guten der Herrschaft“ jährlich 150 fl. Unter den Zöglingen der Anstalt waren zwei Söhne des Ritters Sebastian von Eib zu Vestenberg und Neuendettelsau, den wir schon beim vorigen Abt als Beförderer der Reformation kennen gelernt haben. Er blieb als lutherischer Christ, was er als katholischer [336] war: ein Störenfried, der alle Umwohnenden durch Schaftrieb etc. beeinträchtigte, so daß bisweilen der Markgraf dreingreifen mußte. Dazu stand er seinem eigenen Hause nicht wohl vor. Seine beiden Söhne erwiesen sich auf der Schule zu Onolzbach „als muthwillige Buben von Haus aus, die viel brauchten für Essen und Trinken, lieber hinter die Schule als hinein gingen, der Buberei nachgingen, dem Vater das Geld unnützlich verthaten und dem Studium nicht geneigt waren.“ Der Vater klagte dem Markgrafen in einem Briefe sein Leid über seine Söhne, „die ihm viel kosteten, nichts lernten und nichts taugten“, und bat den Markgrafen um Fürsprache bei unserem Abt, welcher einen seiner Mönche namhaft machen möge, den er sodann bitten werde, „seine Söhne in das Kloster aufzunehmen, sie zu unterrichten, auf Gottes Wort zu weisen, wie es der Abt zu Speinshart mit adeligen Knaben halte. Die Klöster seien ja des Adels Spital, und das Kloster Heilsbronn könne um so mehr seine Söhne aufnehmen, da seine Eibischen Vorältern dort Jahrtage gestiftet hätten, welche aber dort nicht gehalten würden.“ Diesen Brief schickte der Markgraf mit einem Begleitschreiben an unsern Abt, welcher hierauf dem Markgrafen antwortete: „Aus Herrn Sebastians Brief erhellt, daß seine Söhne muthwillige Buben und zum Studium nicht geneigt sind. Möchten diese gerne studiren, so würden sie es auf E. F. G. gerühmten Schule gethan haben, besser als in Heilsbronn oder an einem andern Orte, wo jene trefflichen Lehrer und Aufseher nicht sind, wie in Onolzbach. Auf einen armen Mönch werden sie gar nicht achten. Auch ist dieser durch seinen Kirchendienst verhindert, stete Aufsicht zu halten. Wie viel mir daran liegt, daß allenthalben, sonderlich beim Adel, gelehrte Leute erzogen und zur Gottesfurcht angehalten werden, zeigt mein jährlicher Beitrag von 150 fl. zur Schule in Onolzbach. Allein zu Heilsbronn ist kein Studium für Adelige oder Andere, die nicht endlich gesinnt sind, das Klosterleben anzunehmen; denn in den Klöstern wird gemeiniglich nichts Anderes studirt, als was zur Möncherei und zum geistlichen Stand gehört. Allein ich kann denken, daß Herr Sebastian [337] leiden möchte, daß seine Söhne vergebens (gratis) auferzogen würden, sie lernten etwas oder nichts, wenn ihm nur nicht viel darauf ging. Die Klöster sind und waren nicht, wie Herr Sebastian meint, des Adels Spital. Der Vorwurf des Herrn Sebastian, als würden die von seinen Vorfahren gestifteten Jahrtage nicht gehalten, ist unwahr; denn diese werden bis heute ihrer Fundation gemäß gehalten. Herr Sebastian gebraucht dieß nur als Vorwand, um seine Söhne unterzubringen. Denn es ist bekannt, daß er als Liebhaber der evangelischen Wahrheit nichts von Jahrtagen und dergleichen Stiftungen hält. Was das vom Herrn Sebastian weiter angeführte Beispiel meines Freundes, des Abts zu Spainshart betrifft, so geht das mein Gottshaus und mich nichts an; denn dort sind Abt und Konvent meist adelig und dort werden meist Kinder vom Adel zu Ordenspersonen erzogen, was bei meinem Kloster nicht herkömmlich ist. Herr Sebastian, als ein evangelischer Mann, ist wohl nicht Willens, aus seinen Söhnen Mönche zu machen. Nehmen wir die Eibischen Söhne auf, so werden andere Adelige bald Gleiches wollen auf Kosten unseres Klosters.“ In diesen bestimmten Termen wurde das Begehren des reformatorisch gesinnten Ritters von dem gleichfalls reformatorisch gesinnten Abt zurückgewiesen. Der Ritter Sebastian that keine weiteren Schritte und starb bald darauf. Sein ältester Sohn, Hans, Bruder der beiden Wildlinge, überkam die Gutsherrschaft, ein markgräfliches Lehen; er war, wie sein Vater, ein Störenfried.

Mit gleicher Entschiedenheit trat Schopper, wie vorhin berichtet wurde, im J. 1530 dem Markgrafen entgegen unter Vorlage seiner Klosterprivilegien, und der Markgraf ließ sich herbei, im J. 1531 diese Privilegien förmlich anzuerkennen und zu erklären wie folgt: „Wir Georg etc. für uns und anstatt unseres jungen Vetters Albrecht. Nachdem uns der würdige, unser Prälat, Rath, Herr Abt Johannes, unangesehen (ungeachtet) seines Klosters Privilegien bewilligt hat, uns zur Zahlung unserer Herrschaft schweren Schulden eine dreijährige Hilfe des hundertsten Pfennigs zu geben, und zwar 1000 fl. in jedem dieser drei [338] Jahre, so bekennen wir mit diesem Brief, daß wir solches mit besonderem Dank angenommen als eine getreue unterthänige Gutwilligkeit und nicht als Gerechtigkeit. Wir haben ihnen, Abt und Konvent, auch zugesagt, daß ihnen solche Hilfe an ihren päpstlichen, kaiserlichen, unserer Vorfahren und unserer selbst Privilegien unschädlich und unabbrüchig sein soll. Zu Urkund mit unserem Insiegel besiegelt, gegeben zu Onolzbach.“ Schopper registrirte dieses Dokument im Jahrbuche mit dem Beifügen: „Kopei des Briefes, daß Herr Markgraf Georg die 3000 fl. auf drei Jahre aus keiner Gerechtigkeit vom Kloster empfangen habe, sondern für eine getreue unterthänige Gutwilligkeit.“

Nachdem der Markgraf in diesem Dokumente unumwunden erklärt hatte, daß er verbunden sei, die ausgedehnten Privilegien des Klosters zu respektiren, so war Schopper darauf bedacht, dieses Palladium durch Bestätigung des Kaisers unantastbar zu machen. Der Kaiser Karl V. war aus den Niederlanden zurückgekehrt, um im J. 1532 einem Reichstage in Regensburg beizuwohnen. Schopper that die erforderlichen Schritte, um die kaiserliche Bestätigung „aller des Gottshauses Collationes“ zu erwirken. Seinen Sachwalter, den Sindicus Joh. Erbar in Nürnberg, weihte er in Alles ein und übersandte ihm schon vor Eröffnung des Reichstags „die Konfirmation der Klosterprivilegien von jetziger kaiserlicher Majestät auf dem letzten Reichstag zu Worms“, mit der Bitte, diese Dokumente nicht Jedermann kund werden zu lassen. Erbar erwirkte in Regensburg die gewünschte kaiserliche Bestätigung für 22 Goldgulden.

Im Jahr 1531 bat der Markgraf, seinen geistesschwachen Vater sammt seinem Hofgesinde auf Rechnung des Klosters in das Burggrafenhaus aufzunehmen. Wie Schopper das Ansinnen zurückwies, ist in den Beiträgen S. 146 zu lesen. Der Markgraf erneuerte seine Bitte nicht. Wohl aber bat er noch vor Jahresschluß um Geld, da der von den Ständen ihm bewilligte hundertste Pfennig den Bedarf nicht deckte. Er hielt sich eben in Schlesien auf und von dort aus beauftragte er seine Räthe in Onolzbach, die Prälaten und Prälatinnen des Landes zu ersuchen, [339] ihm behilflich zu sein. Schopper schlug das Gesuch rund ab. Statthalter und Räthe antworteten hierauf: „Wir hatten uns von euch keines Abschlags versehen, unser gnädiger Herr wohl noch weniger, da ihr euer Einkommen habt wie zuvor, dabei weniger Mönche, auch weniger Aufwand für unsern gnädigen Herrn, wenn er in Schlesien bleibt. Daher bitten wir nochmals freundlich, bei der auf künftigen Montag in Onolzbach anberaumten Zusammenkunft der Prälaten und Prälatinnen euch gutwillig zu erzeigen.“ Der erste und einflußreichste Prälat des Landes war der Abt von Heilsbronn und sein Für oder Gegen maßgebend für die Übrigen. Das sahen die Räthe wohl ein. Daher ihr abermaliges Bemühen, den Abt zu gewinnen; allein dieser schlug ihre Bitte abermals rund ab, wieder erinnernd an des Klosters Unvermögen und Privilegien. In Betreff des angeblich geringern Aufwands zur Zeit der Abwesenheit des Markgrafen bemerkte er: „Unser gnädiger Herr sollte nur stets daheim sein; er verursacht uns nicht den größern Aufwand und Überlast durch seine Anwesenheit. Wäre er nicht in Schlesien, so hätten wir nicht im Kloster das tägliche Ab- und Zureiten vom Adel, so daß wir durch des Fürsten Abwesenheit fast keinen Vortheil haben. Wir haben wahrlich schon über Vermögen geleistet, ohne es schuldig zu sein. So haben wir kürzlich 3000 fl. geleistet und unsere Güter verpfändet. Weiterer Versatz oder Verkauf von Gotteshausgütern gereicht der Herrschaft Brandenburg, uns und unsern Nachkommen zum Schimpf und Verderben.“ Da kam ein markgräflicher Rath, Valentin Kyfer, nach Heilsbronn, um durch mündliches Benehmen den Abt zu gewinnen, allein vergeblich. Schopper beharrte auf seiner Weigerung, bat um Vertagung der Verhandlung bis zur Rückkehr des Markgrafen und versprach, von seiner Zahlungsverweigerung zu schweigen um der übrigen Prälaten und Prälatinnen willen. Darauf schrieb ihm der Markgraf aus Jägerndorf: „Unsere Statthalter und Räthe zu Onolzbach berichten uns, daß die ganze Geistlichkeit die von uns auf etliche Jahre begehrte Hilfssteuer bewilligt hat; nur ihr nicht. Das hätten wir uns von euch nicht versehen, [340] eingedenk des gnädigen Willens, den wir euch allewege angezeigt haben. Da euer Kloster, das stattlichste in unserem Lande, bei Vertheilung der Hilfssteuer nicht überbürdet ist, so begehren wir, gnädigen Fleißes gütlich bittend, ihr wollet uns in unserem Begehren keine Zerrüttung machen und unser Begehren nicht abschlagen. Das wollen wir wiederum in einem andern Wege gegen euch und euer Kloster gnädig bedenken.“ Die Räthe zu Ansbach forderten in Abwesenheit des Markgrafen den Abt abermals auf, in Onolzbach zu erscheinen und über des Klosters Einnahmen und Ausgaben Auskunft zu geben, erhielten aber zur Antwort: „Wir können ohne Verletzung unserer Ordensgelübde, Eide, Gewissen und Privilegien der Einladung zur Rechnungsablage nicht folgen.“

So hatte Schopper auch in seinem zweiten Regierungsjahre den Kampf gegen den Markgrafen recht ritterlich bestanden. Er unterschied aber wieder die Person von der Sache und fuhr fort, im übrigen Verkehr sich dem Markgrafen mit seinen Angehörigen gefällig zu beweisen. An Georgs Schwester schrieb er unter der Adresse: „An die durchlauchtigste Fürstin Frau Margaretha, Markgräfin zu Brandenburg,“ Folgendes: „Auf E. F. G. Begehren schicke ich denselbigen bei diesem Zeiger ein wenig gebrannten Wein, so viel ich deß dieser Zeit des besten hab haben mögen. Und so E. F. G. deß mehr bedürfen und diesen verbraucht haben, dann wollen wir mehr schicken, auch in anderem billigen Weg in unterthänigem Wohlgefallen willig und gehorsam sein.“ Die Empfängerin war bereits leidend; der übersendete Liqueur sollte ihre Gesundheit stärken. Sie starb aber schon im folgenden Jahre. Eben so wohlwollend lautete ein Begleitschreiben „zu einem Fäßlein mit guten Birnen“ für den Markgrafen und zu einer Sendung „Wurzscherben“. (Beitr. S. 142). „Das neue Tanzhaus zu Onolzbach, darunter die Fleisch- und Brotbank, auch Krämerläden sind“, ließ der Markgraf von Neuem bauen. Er bat den Abt, durch des Klosters Ziegler Friz 30,000 Ziegel auf seine (des Markgrafen) Kosten brennen zu lassen. Schopper besprach sich mit dem Ziegelbrenner, schickte diesen nebst einem Schreiben [341] an den Markgrafen und zugleich vorläufig Fuhren mit 8,700 Ziegeln.

Auch der Markgraf fuhr fort, die Person von der Sache zu unterscheiden und den Abt zu achten. Anna, eine Schwester Georgs, war an den Herzog von Teschen verheirathet, aber nach kurzer Ehe gestorben. Die bei ihrer Verehelichung gemachten Feststellungen wurden dem Abt zugeschlossen mit der Bitte um Beglaubigung einer Abschrift. Schopper urkundete hierauf wie folgt: „Wir Johannes Abt thun kund mit diesem Brief, daß uns Herr Markgraf Georg zur Ausstellung eines vidimirten Transumpts einen Heirathsbrief der Frau Herzogin von Teschen zu seiner Gnaden Gebrauch vorgelegt hat. Wir finden Siegel und Schrift unversehrt und geben das verlangte vidimirte Transumpt mit unserem Abteisiegel.“

Im folgenden Jahre 1532 war der Markgraf fortwährend außer Landes. Seine Abwesenheit wurde wieder von den Räthen benützt, den Abt zu necken und zu chikaniren. Im Januar kündigten Statthalter und Räthe eine Versammlung des Landtagsausschusses im Kloster an „zu einer wichtigen Berathung über Land und Leute.“ Der Berathungsgegenstand war die Finanznoth des Markgrafen. Schopper antwortete: „Wir beschweren uns deß nicht, weil der Herrschaft so hoch daran gelegen ist, und werden uns auf die bestimmte Zeit daheim befinden. Weil wir aber mit Wildpret nicht versehen sind, so ist an euch unsere Bitte, durch den Jägermeister ein gut Stück hieher senden zu lassen, damit wir euch desto gütlicher thun mögen.“ Als aber Statthalter und Räthe ankündigten, am Sonntag Trinitatis und Tags darauf werde der ganze Landtag: „sämmtliche Prälaten, die Vornehmsten der Ritterschaft und der gemeinen Landschaft mit 200 bis 300 Pferden zu Heilsbronn in Schuldsachen berathen“, da schlug Schopper das Begehren geradezu ab, unter Hinweisung auf den Mangel an Raum und Vorräthen und auf die zwei theuren Jahre, da man den Unterthanen so viel Getreide habe vorstrecken müssen. Dann fährt er fort: „Wir glauben, es sei euer Schimpf und gar kein Ernst. Es ist unerhört, daß ein solcher [342] Landtag hieher verlegt wurde, sondern nur zuweilen ein Landtagsausschuß, und auch dieser nicht immer hieher, sondern auch in andere Klöster, damit ein jegliches seine Ladung und Bürde tragen möge. Man halte den Langtag in Onolzbach oder anderwärts, wo Jeder auf seine Kosten zehrt. Über 80 Personen können wir hier nicht unterbringen. Wir spüren und merken offenbar, daß unserer gnädigen Herrschaft und euch an unserem Verderben wenig gelegen ist.“ In Folge dieser kategorischen Abweisung wurde der Landtag nicht in Heilsbronn gehalten. Als aber bald darauf Statthalter und Räthe baten, wieder einen Landtagsausschuß in Heilsbronn versammeln zu dürfen, gestattete es ihnen der Abt, requirirte aber wieder einen Hirsch.

Eben so kategorisch wies Schopper im Oktober einen anderartigen Einmischungsversuch zurück. Seiner reformatorischen Richtung entsprechend hatte er die Messe im lutherischen Sinne umgestaltet, vorzugsweise aber beim Gottesdienst die Predigt berücksichtigt, sowohl in der Klosterkirche, als auch, und zwar ganz besonders, in der Katharinenkirche, der eigentlichen Volkskirche für das subalterne Klosterpersonal und für die Landleute der Umgegend. Er hielt das Predigen für das wirksamste Mittel zur Veredlung des religiös-sittlichen Volkslebens. Eine Zeit lang predigte er selbst. Allein vielfach anderweitig beschäftigt und oft abwesend, konnte er nicht ununterbrochen predigen und die Sakramente verwalten. Seine wenigen Mönche, insonderheit sein Prior Hegwein, welche ihn bisher bei diesen Funktionen unterstützt und vertreten hatten, konnten wegen Alters diese Geschäfte nicht mehr ausreichend besorgen. Er berief daher zwei fremde, reformatorisch gesinnte jüngere Predigermönche, deren Predigten ihm besonders gefielen. Da er es aber ohne vorgängiges Benehmen mit Statthalter und Räthen that, so wurde er von diesen, ob sie gleich dazu gar nicht befugt waren, förmlich zu Rede gestellt. Er schrieb ihnen hierauf u. A.: „Gestrenge, Hochgelehrte, Edle und Veste, liebe Herren und Freunde! Ihr wisset, wie wir in dem Stande unserer Prälatur, auch davor unseres Priorats, unserem Beruf und Vermögen nach unsern Mitbrüdern, [343] auch andern Klosterunterthanen nach dem Bemelden Christi das Wort Gottes fleißig gepredigt und, wo wir Geschäfte halben dasselbe mit eigener Stimme nicht verkündigen mögen, daß wir unserem Prior solches zu vollenden befohlen haben, also daß, ohne Ruhm zu reden und ohne Zweifel in keinem Kloster im Fürstenthum, dasselbige so stattlich und fleißig gepredigt wird. Nun wir aber, je länger je mehr mit größeren Geschäften und Unmüßen überfallen, nicht allweg vorhanden sein mögen und unser Prior, mit Alter beladen, am Gedächtniß abnimmt, auch wir der übrigen Professen, zum Theil des Predigens und Sakramentreichens ungeübt, außerhalb des Chors unserer Stiftung nicht gerathen mögen: so haben wir aus trefflicher Nothdurft und sonderlich bei jetzigen sterblichen Läuften diese zwei Männer, die wir bisher nicht anders denn fromm, gelehrt und eines christlichen Wandels gespürt, auf ein Jahr zum Versuchen angenommen, damit uns, unserem Konvent und Unterthanen das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde. Der Eine hat seinen Fleiß mit christlicher Lehre fürzuwenden; der Andere wolle sich zu Reichung der Sakramente und anderem christlichen Werk im Kloster, auch im Chor mit Singen und Lesen brauchen lassen. Das ist darum von uns fürgenommen, so wir entweder in unseres gnädigen Herrn, oder unseres Gotteshauses Geschäften nicht anheim sein mögen, daß nichtsdestoweniger das Volk mit dem Worte Gottes versehen sei; und achten dafür, wir haben mit diesem christlichen Fürnehmen wider unsern gnädigen Herrn oder euch gar nichts gehandelt. Wollten wir euch auf euer Begehren nicht bergen, denen wir zu gemeinem Wohlgefallen allezeit geneigt sind. Datum Heilsbronn, Montag nach Galli 1532.“ Auf diese bescheidene Replik verfügten Statthalter und Räthe nichts; sie hatten lediglich eine kleine Chikane beabsichtigt, nicht die Entfernung der evangelischen Predigt, da sie sich selbst als evangelisch gerirten. Schopper behielt seine beiden Prediger und übertrug Einem derselben, Mich. Gersdorfer, späterhin die Leitung seiner Schule, von deren Errichtung nachher die Rede sein wird.

Sechs Wochen nach dieser Diskussion bot sich wieder eine [344] erwünschte Gelegenheit, von Onolzbach aus einen giftigen Pfeil gegen das Kloster abzuschießen. Der Markgraf war noch immer außer Landes, unser Abt momentan gleichfalls in Geschäften abwesend. Da erhielt der Richter Hartung vom Kanzler Vogler die Aufforderung, über Folgendes ausführlich zu berichten: Ein Adeliger, Martin von Gundelsheim, sprengte aus: „was Unzucht und Hochmuth ihm und seinem Schwiegersohn Michael von Wallenrod und dessen Schwester kürzlich im Wirthshause zu Heilsbronn von der Wirthin und Dreien aus dem Konvent, von welchen Jeder seine Hure bei sich gehabt haben soll, begegnet sei, woraus Zwietracht und Verwundung gefolgt sei.“ Der Richter Hartung war Augenzeuge bei dem Vorfall und berichtete Folgendes an Vogler: „Nach altem Brauch hielten unsere fünf Bäcker im Backhause ihren Jahrtag im Wirthshause mit Genehmigung ihres Herrn, des Kornschreibers, welcher ihnen vier Hühner und einen Kalbsbraten geschenkt hatte. Unter den von ihnen geladenen Gästen war auch ich mit meiner Frau; der Meister in der Bäckerei ist meines Vaters Schwestersohn. Ein Sohn dieses Meisterbäckers wird von zwei Mönchen unterrichtet, welche daher mit Erlaubniß des Priors gleichfalls geladen waren und in Zucht und Ehren beiwohnten. Wir saßen in allen Ehren beisammen in der obern Stube des Wirthshauses. In der untern saßen und sangen Martin von Gundelsheim, sein Tochtermann und dessen Schwester. Als ihnen die Wirthin zur Bettzeit ihre Schlafstellen anwies, fing Gundelsheim mit der Wirthin Streit an, so daß sich die Wirthin zu uns in das obere Zimmer flüchtete. Wallenrod und ein Bedienter desselben verfolgten die Wirthin mit dem Schwert bis in unsere Stube. Einer der Bäcker, welcher die Wirthin schützen wollte, wurde von dem Bedienten verwundet, worauf Wallenrod unser Zimmer verließ. Mittlerweile kamen die Gastknechte und Handwerker des Klosters den Bedrängten zu Hilfe. Allein Wallenrod setzte sich gegen sie auf der Stiege zur Wehr, bis er durch einen Schweinsspieß verwundet, sich ergeben mußte. Bei der Wirthin war keine Spur von Unzucht und Hochmuth, wie ihr überhaupt Niemand etwas Unehrliches [345] nachsagen kann. Was von Gundelsheim über angeblich drei Mönche ausgesprengt hat, ist eine boshafte, grundlose, rein erfundene Verleumdung.“ Am andern Morgen vermittelte Hartung die Sache dahin, daß man beiderseits einander verzieh und daß die Ruhestörer angelobten, dem Abt und Kloster nichts nachzutragen, worauf Jene wegritten. Auf Hartungs Bericht erfolgte kein Bescheid aus Onolzbach. Die Räthe, besonders Vogler, hatten es darauf abgesehen, das Kloster in Absicht auf Unzucht und Völlerei in üblen Ruf zu bringen. Der Versuch mißlang, da unser Abt, gleich seinen Vorgängern, streng auf Zucht und Ehrbarkeit in seinem Kloster hielt.

An den besprochenen Angriffen gegen Schopper und sein Kloster betheiligten sich nicht alle markgräfliche Räthe. Einige derselben standen mit Schopper fortwährend auf recht freundschaftlichem Fuße, z. B. Hans von Seckendorf zu Sugenheim und Veit von Lentersheim zu Neuenmuhr, welche wir oben als Begleiter Georgs bei seinem Zuge nach Augsburg kennen gelernt haben. Besonders war Veit von Lentersheim dem Abt sehr zugethan. An ihn schrieb Schopper im J. 1531: „Wir sind noch eingedenk der Verehrung, die ihr uns zum öfternmal mit Wildpret und Anderem gethan habt, und wäre wohl billig, daß wir euch solches sollten verglichen haben. Weil wir aber kein Waidmann sind, so schicken wir euch hiermit, nicht zur Vergleichung, sondern zur Anzeigung unseres guten Willens gegen euch, hundert Pomeranzen, die man bei uns jetzund für neue Frucht achtet, freundlich bittend, dieselben gütig anzunehmen.“ Gegen Ende des Jahres schickte der Abt dem Ritter Veit, der ein Freund von fremdartigem Geflügel war, zwei lebendige neapolitanische Rebhühner. Als Gegengeschenk erhielt Schopper in Merkendorf, wo er sich eben aufhielt, dreierlei Wein, wofür er dem Ritter dankte und ihn „zur Vergeltung“ nach Heilsbronn einlud. Neuenmuhr, wo der Ritter wohnte, liegt nahe bei Merkendorf. Am Thomastag 1531 schrieb der Abt an den Ritter: „Wir schicken hiermit euch und eurem Sohne Friedrich ein paar leipziger Pfefferkuchen für ein Weihnachtsbrot. Ihr wollet [346] solche geringe Verehrung für ein Zeichen unseres freundlichen und nachbarlichen Willens vermerken und wünschen euch ein glückseliges neues Jahr.“ In den ersten Wochen des neuen Jahres starb Veit. Sein Sohn Friedrich erhielt von Schopper ein herzliches Kondolenzschreiben, darin aber auch die Aufforderung, sich darüber zu freuen, „daß sein Vater christlich, vernünftig und mit allen Sakramenten verwahrt gestorben sei.“ Friedrich von Lentersheim blieb, wie sein Vater Veit und dessen Wittwe, dem Abt sehr zugethan. Eben so Kaspar von Seckendorf, an welchen Schopper beim Jahresanfang 1535 schrieb: „Dem Edeln vnnd Vesten Casparn von Seckendorff, Haubtman Im Haus Zw Onnoltzbach, unserm lieben Herrn vnnd frevndt. Unser frevndtlich Dinst Zevor. Edler vnnd vester lieber Herr vnd frevndt, Wann es evch glücklich vnnd wol stünde das horten wir allzeit gern, Nun wir aber bericht sein, das Ir nach dem willen Gottes Inn seiner götlichen handt mit leiblicher widerwertiger kranckhait beladen ernider ligen vnnd beschwerd sein sollt, deß tragen wir warlich mit euch bekomerlichs mitleiden, vnnd wo In vnnserm vermögen stündt, euch damit behülfflich zesein, darzw hetet Ir vnnß on Zweifel geneigt vnnd gutwillig, Wann wir aber der Hoffnung sein vnnd nit zweifeln, Ir last euch disen vnnd andern willen Gottes gefalln, können vnnd mögen wir euch dißmals höher nit trösten, dann allein freundtlich bitten, Ir wöllet solche widerwertigheit mit Christlicher gedult vberwinden, So Zweifeln wir nit sein götliche genad werden die wider Zum besten vnnd frölicher gesundtheit wenden, Vnnd schicken euch hiemit diser Zeit von seltzamkeit vnnd begirlicher labung wegen, ain wenig newer Pomerantzen, Vnnd wo euch diselbigen schmeckten angenem oder ergetzlich, das were vnnß souil des lieber, Vnnd damit ewer freuntlichen lieben hausfrawen zum Newen Jar ainen Peütel vnnd ein par messer, sich deß Ires gefallens haben zegebrauchen, mit erbieten WarInn wir euch In alle pilliche wege freundtlichen vnnd guten willen zw erzeigen westen, euch Inn denselbigen gern Zw willfarn, damit Gottes gnaden beuolhen. Datum Heilsbron am Newen Jarstag anno 1535.“ Seckendorf genas. Als Schopper [347] erfuhr, daß der Rekonvaleszent wieder Lust zu gewöhnlichem Gemüse habe, so schickte er ihm heilsbronner Habermehl mit einem freundlichen Schreiben. Auf gleich gutem Fuße stand Schopper mit Sigmund von Zedwitz, Witthumsverwalter zu Neustadt und Amtmann in Kadolzburg, früher in Windsbach. Der vorige Amtmann in Kadolzburg, Sigmund von Heßberg, vom Kaiser zum Kriegsrath gegen die Türken ernannt, bat vor seinem Abzug unsern Abt um ein Faß Habermehl, welches der Abt ihm übersandte mit dem Wunsch, daß Gott ihn gegen den grausamen Tyrannen der Christen schützen möge. Der Markgraf Friedrich von Ansbach, Domprobst zu Würzburg, welcher mit auszog, erbat sich von unserem Abt zwei Pferde und Kleidung für seinen Obersten. In den Beiträgen S. 137 ist berichtet worden, daß der Markgraf Friedrich, Georgs Bruder, lutherisch gesinnt und mit Schopper sehr befreundet war. Er verließ seine Domprobstei und wurde kaiserlicher Feldhauptmann im Türkenkriege. Die Jahrbücher melden von seinen Thaten gegen die Türken nichts, wohl aber, daß er im Januar 1533 sich in Ansbach aufhielt und unserem Abt fünf junge Hunde zuschickte mit der Bitte, sie auf drei Vierteljahre aufzunehmen und erziehen zu lassen. Schopper antwortete ihm: „Bin dazu ganz willig; habe die Hunde in meine Probstei gen Bonhof gethan, wo sie viel besser als im Kloster aufbewahrt und nach E. F. G. Gefallen sauber gehalten und erzogen werden. Und als sich E. F. G. gnädig erbieten, mich und mein Konvent in Kurzem persönlich heimzusuchen, um zu sehen, wie es um mich, mein Gotteshaus und Konvent gestaltet ist, das wünsche ich herzlich und bitte unterthänig, es nicht zu unterlassen. Denn E. F. G. sind mir und meinem Konvent allezeit ein gnädiger Gönner und Herr und Gast.“

Schopper sprach sich entschieden für den reformatorischen Fortschritt aus; aber eben so entschieden auch, wie oben berichtet wurde, für Beibehaltung der lateinischen Messe, der Seelenmesse und der Ohrenbeichte. Die ebengenannten ihm befreundeten adeligen markgräflichen Räthe theilten seine religiöse Anschauung und besuchten daher gerne den Gottesdienst in seiner Kirche, besonders [348] zur österlichen Zeit. In Erwartung eines zahlreichen Zuspruchs trug er Montag vor Ostern 1532 seinem Probst in Neuhof auf, Heu nach Heilsbronn zu liefern, „da in der heiligen Woche etliche Gäste nach altem Brauch hieher kommen werden, das Sakrament des Altars zu empfangen.[“] Auch im folgenden Jahr hatten sich wieder viele Gäste bei ihm angemeldet, so daß zur Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses die Zahl der noch vorhandenen Mönche kaum ausreichte. Er sah sich daher gezwungen, der Aebtissin Margaretha von Seligenpforten, die ihn für die österliche Zeit um einen Beichtvater gebeten hatte, zu antworten: „Aus merklichem Mangel und Abgang unserer Ordenspersonen sind wir selbst aller unserer geschickten Priester nothdürftig, die unsere Nachbarn vom Adel und anderes fremdes Volk, deß eine tapfere Anzahl jährlich um diese Weil zu uns kommt, mit Predigen, Beichthören und Sakramentreichen versehen sollen. Hierum ist unser freundlich Bitten, ihr wollet uns dieß Abschlagen nicht verargen. Worin wir euch in anderem Weg helfen oder rathen mögen, habt ihr uns allezeit gutwillig. Datum in Eil. Onolzbach, Freitag nach Judica 1533.“ Gleichzeitig mit der Äbtissin hatte Friedrich, Pfalzgraf zu Rhein und Herzog in Bayern und Herr von Seligenpforten, um einen Priester von Heilsbronn zum Meßlesen, Beichthören, Predigt und Sakrament gebeten, aber von Schopper zur Antwort erhalten, daß in Heilsbronn keiner dazu tauglich sei, insonderheit nicht zum Predigen. „Alle Religion – schreibt er – nimmt ab. Niemand will mehr in einer Klostertracht geistlich werden. Die Meisten im hiesigen Kloster sind krank und alt, in einem Jahr fünf gestorben, in einer Woche zwei, so daß ich meinen Chor kaum versehen kann.“ Zwei Jahre darauf wiederholten die Äbtissin und mit ihr der bayerische Hofmeister (Schlammersdorf) sammt seinen Räthen in Neumarkt dieselbe Bitte, erhielten aber von Schopper wieder zur Antwort: „Noch immer ist derselbe Mangel an Ordenspersonen, so daß wir unsern Chor kaum versehen können und sogar mit Schülern versehen müssen. Ämter, die sonst durch Professen versehen wurden, müssen jetzt durch [349] Laien versehen werden.“ Um die Osterzeit dieses Jahres beging der vorhin genannte Friedrich von Lentersheim die Gedächtnißfeier seines im Vorjahr verstorbenen Vaters Veit mit Vigilien und Seelenmessen in (Neuen-)Muhr. Zur Bewirthung seiner dazu geladenen Gäste bat er unsern Abt um seinen Koch. Allein Schopper antwortete: „Er woll ihm den Koch nicht schicken wegen eines von Statthalter und Räthen gestern erhaltenen Abschieds, dessen Veranlassung er wohl selbst erfahren werde.“ Vermuthlich war „der gestern erhaltene Abschied“ die neue Kirchenordnung, von welcher nachher die Rede sein wird. Friedrich von Lentersheim war seines Vaters Nachfolger als Amtmann von Neustadt, wohnte aber mit seiner verwittweten Mutter auf seinem Schloß zu Neuenmuhr. Dorthin schrieb ihm Schopper am 28. Dez. 1533: „Besonders guter Freund und Nachbar! Wenn es euch, eurer lieben Hausfrau und Mutter glücklich und wohl stünde, das hörten wir allezeit gern von euch sagen. Wir haben die Latwerge, die ihr uns von eurer Frau Mutter wegen zugeschickt, empfangen, bedanken uns desselbigen gegen euch aufs Freundlichste. Und wiewohl wir euch auch gern mit etwas Seltsamen verehren wollten, so haben doch deßgleichen bei uns nichts Sonderliches. Aber zu Anzeigung unseres gutnachbarlichen Willens schicken wir euch einen leipziger und einen heilsbronner Pfefferkuchen. Wiewohl dieselben schlechtes und geringes Werthes sind, bitten wir doch, ihr wollet mit denselbigen unsern guten Willen und Freundschaft vermerken. Damit wünschen wir euch, eurer Hausfrau und lieben Mutter von Gott ein gottseliges neues Jahr.“ Mit der Lentersheimischen Familie in Neuenmuhr blieb Schopper zeitlebens in freundlichem Verkehr, während er mit den Lentersheimischen Familien in Altenmuhr oft in Unfrieden lebte. In Altenmuhr wohnten in den Jahren 1530 bis 38 Christoph, Hans Wolf und Kraft von Lentersheim. Bei den zwei Erstgenannten beschwerte sich Schopper über den Sohn des Ersteren, welcher sich unterfangen hatte, „auf den zwei heilsbronnischen Weihern bei Heglau und Dürrnhof mit seinen Mithelfern gehend und fahrend Garne auf Entvögel zu stellen.“ [350] Im Heilsbronner Wald bei Dürrnhof hatte das Kloster einen Vogelherd. Allein Frau von Lenterheim befahl dem Heilsbronner Förster zu Heglau, den Vogelherd zu räumen, da sie dort einen Erbherd habe. Im Weigerungsfalle werde ihr Junker seine Leute hinschicken und den Herd räumen lassen. Schopper bat nun Statthalter und Räthe (der Markgraf war beim Reichstag in Augsburg), gegen Christoph von Lentersheim einzuschreiten, der sich durch kein Bitten und Schreiben bewegen lasse, seinen Vogelherd aus dem Klosterwald zu entfernen. Bei Kraft von Lentersheim, der seine Hirten anwies, ihre Ziegen in die heilsbronner Waldungen zu treiben, beschwerte sich Schopper und drohte mit Klagstellung höheren Orts. Christoph von Lentersheim ließ „einen neuen Weiher am Nesselbach, nahe bei Stadeln und allernächst beim Heilsbronner Mönchswald beim Dürrnhof“ graben und zog dazu ohne Umfrage ein halbes Tagwerk heilsbronner Grund und Boden. Schopper stellte daher Klage beim Markgrafen, gleichzeitig auch die Städte Merkendorf und Eschenbach, deren Wiesen am Nesselbache dadurch Schaden litten. Der Beklagte forderte einen Augenschein, wies aber den Ausspruch desselben trotzig zurück. Übergriffe und Konflikte dieser Art, dazu Raufhändel und andere Excesse kamen 1533 häufig vor, trotz der seit zwei Jahren herrschenden Noth und der umsichgreifenden Pest, gegen die Schopper für sich und 25 andere Personen um ein Präservativ beim Doktor Magenbach in Nürnberg bat. Der Abt und sein Richter hatten fortwährend zu richten und zu schlichten, auch in höheren Regionen.

Viel Plage und Verdruß erwuchs dem Abt aus einem Streit über den heilsbronner Klosterhof in Onolzbach. Wie oben erwähnt, hatten die Stände dem Markgrafen Georg die Hundertpfennigsteuer bewilligt. Der in der Klosterkasse eben vorhandene Baarvorrath reichte nicht aus zur Zahlung der auf das Kloster repartirten Steuerquote, so daß man da und dort Anlehen machen mußte. 500 fl. entlehnte man vom Kanzler Vogler, welcher mit seiner Frau, Kleopha, im heilsbronner Klosterhof zur Miethe wohnte. Zur Sicherstellung des Darleihers verpfändete man ihm [351] auf Lebenszeit den Hof. Dem am Sonntag Oculi 1531 abgeschlossenen Vertrag zufolge sollten die Vogler’schen Eheleute zeitlebens den Hof innehaben, nießen und gebrauchen. Der Vertrag wurde in Abwesenheit des Markgrafen von seinen Räthen (Kasp. von Seckendorf, Wilh. von Wiesenthau u. A.) besiegelt. Der Markgraf bestätigte nach seiner Heimkehr den Vertrag, jedoch mit der Bestimmung, daß nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute die Herrschaft den Hof kaufen dürfe gegen Zahlung der 500 fl. an die Vogler’schen Erben und Vergütung der von Vogler geleisteten Bau- und Reparaturkosten. In einer späteren Feststellung wiederholte der Markgraf ausdrücklich, daß die Herrschaft erst nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute den Hof wieder lösen dürfe. Allein man brach das gegebene Wort, als am Ende des Jahres 1533 Vogler in Ungnade entlassen und die Kanzlerwürde dem Doktor Sebast. Heller übertragen wurde. Den nunmehrigen Kanzler, und noch mehr dessen Frau, gelüstete nach Voglers schöner Wohnung und der Markgraf ließ sich bewegen, sein schriftlich gegebenes Wort zu brechen und Vogler aus der ihm verpfändeten Wohnung zu verdrängen. Um zum Ziel zu gelangen, verfuhr man wie folgt: Unser Abt erhielt vom Markgrafen Georg den Auftrag, den Hof von Vogler wieder an das Kloster zu bringen. „Wir gedenken – schrieb der Markgraf an den Abt – den Hof bei Niemand zu suchen, als bei dem Kloster, und uns sonst mit Niemand in Unterhandlung einzulassen, daß wir nicht mehr Beschwerung, Verdruß und vielfältiges Anlaufen haben. Manu propria.“ Nächst dem Markgrafen sind unterzeichnet: Kasp. von Seckendorf, Sebast. Heller und der Sekretär Berchtold. Es entspann sich nun eine weitläuftige Korrespondenz zwischen Schopper und Vogler, welcher seinen Feinden in Ansbach aus dem Wege gegangen und nach Windsheim gezogen war. Vogler erklärte sich gegen Schopper bereit, den Hof zurückzugeben, wenn ihm nicht nur die dargeliehenen 500 fl., sondern auch 240 fl., die er in den Hof verbaut habe, gezahlt würden. Schopper, als bestellter Zwischenträger, theilte dieses nach Ansbach mit; die darauf empfangene Antwort, in welcher die angeblich verbauten [352] 240 fl. bekrittelt und beanstandet wurden, schickte er nach Windsheim an Vogler, welcher darauf an Schopper schrieb: „Gott sei mit uns wider den Fürsten dieser argen Welt und alles sein Hofgesinde. Amen. Meine Bauausgaben wurden nicht, wie meine Feinde dem Markgrafen angeben, auf Unnöthiges verwendet, sondern auf Nothwendiges, nämlich auf den Brunnen, welchen ich obendrein mit schriftlicher Genehmigung des Markgrafen angelegt habe; ferner auf Stallung, Fischkasten, Badstube und Lusthäuslein im Garten. Ich beharre auf Erstattung der Baukosten, werde deßhalb mein Recht weiter bei Gericht verfolgen, oder die Sache durch den Druck veröffentlichen und der Gottlosen Thorheit offenbaren und dort öffentlich anzeigen, daß man aus Haß und Neid gegen mich verfährt, nicht von Seite des frommen Fürsten, dem ich keine Schuld beimesse; aber Sein Gnaden müssen sich von meinen Feinden überreden lassen, wie sie wollen. Ich will sehen, wer mir mein Eigenthum mit Gewalt nehmen will.“ Zwei spätere Briefe an Schopper beginnt Vogler mit den Worten: „Gott unser Trost, Schutz und Schirm wider alle List des Teufels.“ Schopper schickte diese Briefe an den Markgrafen und erhielt von diesem zur Antwort: „Von Gottes Gnaden, Georg etc. Dem würdigen, unserem Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen, Abt. Wir haben die Antwort Voglers von euch vernommen. Und möchten ihm, dem Vogler, wohl gönnen, daß er sich selbst bedächte und sich seines spitzigen Schreibens und Anziehens enthielte. Es gibt aber vielleicht die Natur anders nicht. Doch ist ein gemein Sprichwort: Es war nie keiner so böse, man findet einen Böseren. Vogler soll seine Baukosten genau verzeichnen.“ Vogler übersendete dem Abt das verlangte Baukostenverzeichniß mit dem Beifügen, daß er an den spezifizirten 240 fl. keinen Pfennig nachlasse, wenn sein Haus in die Hände seiner Feinde, und nicht in die des Klosters kommen würde. In seinem Begleitbriefe schrieb Vogler an Schopper: „Ich schicke Euer Gnaden hierbei das Verzeichniß über meine in den Hof verwendeten Baukosten. Meine Widerwärtigen sind auch Euer Gnaden Widerwärtige. Es ist mir leid und höchst leid, daß E. [353] G. meinen Brief mißverstanden haben. Denn ich halte E. G. für einen frommen, gerechten und christlichen Prälaten und allzeit meinen gnädigen Herrn, und wollte durchaus nichts gegen euch und gegen das Kloster vornehmen, wie man E. G. fälschlich berichtet. Es ist nie ein böser Gedanke gegen E. G. in mein Herz gekommen.“ Daß Vogler nicht immer in dieser Weise an und über unsern Abt schrieb, haben wir oben gehört. Das von Schopper nach Ansbach gesendete Kostenverzeichniß wurde dort scharf kontrolirt und manche Position darin beanstandet, z. B. eine Bank, welche Frau Vogler hatte wegbrechen lassen, um eine Bettstelle anzubringen. Vogler beantwortete dieses Notat in folgender Weise: „Man lasse die Bank wieder herstellen für jene 10 fl., welche meine Frau der seligen Gemahlin des Herrn Markgrafen Georg (Hedwig, gest. 1531 in Lignitz, nicht in Heilsbronn begraben) geliefert hat, wie die Wittwe des Herrn Veit von Lentersheim und Meister Martin, Schneider in Onolzbach, bezeugen können. Diese 10 fl. hat meine Frau, ungeachtet ihres unterthänigen Ersuchens nicht erhalten können. Für diese Summe kann man nicht bloß die Bank herstellen lassen, sondern jedes etwa noch vermißte Nägelein an den Wänden, daran Einer ein Barett hängen möchte. Sollten Schrauben und Nägel fehlen, so bin ich dafür nicht verantwortlich, da Jörg Platner durch seinen Sohn mit Lügen und Trügen, ohne und wider meinen Willen einen Schlüssel zu meinem Haus bekommen hat, wobei ihn mein gnädiger Herr geschützt hat.“ Endlich gab der Markgraf, des Handels müde, unserem Abt den Auftrag, sich mit Vogler wegen der Baukosten abzufinden und ihm sein Darlehen von 500 fl. heimzuzahlen. Beides geschah am 2. Juli 1534. Bald darauf kam der Kanzler Heller nebst Frau nach Heilsbronn, um sich mit Schopper wegen des Einzugs in den Hof zu benehmen.

Die vorstehenden Mittheilungen sind zwar an sich unwichtig, aber gleichwohl beachtenswerth, da sie die bei dem Streit über den Hof Betheiligten genau charakterisiren. Drei der Betheiligten hatten sich ein bis drei Jahre zuvor in Augsburg einmüthig [354] und feierlich zum Evangelium des Friedens bekannt: der Markgraf Georg, der damalige Kanzler Vogler und dessen Nachfolger Heller. Auch Kasp. von Seckendorf und Wilh. v. Wiesenthau waren auf dem Reichstage. Die dort einmüthig waren im Bekenntniß, traten nun als erbitterte Feinde einander gegenüber. Aus dem in den Beiträgen S. 108 bis 149 Mitgetheilten erhellt, daß der Markgraf Georg von Jugend an bis zu seinem Tode mit Heilsbronn verkehrte, daß man wohl an keinem Orte seine Licht- und Schattenseiten so genau kannte und seine guten Seiten so aufrichtig anerkannte und schätzte, wie in Heilsbronn. Er erscheint in den ihn betreffenden sehr zahlreichen heilsbronner Aufschreibungen als wohlgesinnt, aber auch als unselbstständig und stets abhängig von seiner Kamarilla, die ihn beherrschte, so daß er Manches that oder unterschrieb, was in seiner Individualität eigentlich nicht lag. Seine in Augsburg bewiesene Energie und die angeblich von ihm an den Kaiser gerichteten energischen Worte lagen nicht in seiner Individualität, wohl aber in der seines Kanzlers Vogler, der ihn damals noch ganz beherrschte. Vergleicht man Voglers Schreib- und Redeweise mit der gedachten Handlungs- und Redeweise des Markgrafen in Augsburg, so erkennt man leicht, daß der Markgraf bei Allem, was er dort that und sprach, hauptsächlich von Vogler angeregt und geleitet wurde. Da aber Voglers Art und Weise anzuregen und zu leiten meist leidenschaftlich und stürmisch war und daher der evangelischen Sache bisweilen mehr schadete als nützte, so hielt man für gerathen, den Kanzler aus der Nähe des Markgrafen in Augsburg zu entfernen und ihn nach Ansbach zurückkehren zu lassen. Über das Verhalten des Markgrafen in Augsburg nach Voglers Entfernung sagt Hieron. Baumgärtner, den Nürnberg zum Reichstag kommittirt hatte, in einem von Augsburg aus an Lazarus Spengler in Nürnberg geschriebenen Briefe: „Philipp (Melanchthon) ist kindischer denn ein Kind; Brentius ungeschickt, grob und rauh; Heller voll Furcht. Diese Drei haben den frommen Markgrafen ganz irre und kleinmüthig gemacht, bereden ihn, was sie wollen, wiewohl ich merke, [355] daß er gerne recht thäte. Der fromme Vogler muß in seinem Abwesen viel von ihm reden lassen; wo er hier (in Augsburg) wäre, hätten wir so viel Gutes und Friedliches nicht ausgerichtet.“ Eben so unselbstständig und von seiner Umgebung beeinflußt erscheint der Markgraf in den mitgetheilten Verhandlungen über den heilsbronner Hof in Onolzbach, indem er sich verleiten ließ, ein seinem Günstling Vogler schriftlich gegebenes Wort zu brechen, nachdem derselbe in Ungnade gefallen war, und ihm dann in einer einem Fürsten nicht ziemenden Weise zu schreiben. Der Markgraf und der Kanzler waren beide eifrige Reformatoren; allein ihre durch unsern Abt vermittelte und in seinem Jahrbuch registrirte Korrespondenz über den onolzbacher Klosterhof durchweht kein reformatorischer Hauch.

Mehr als der Klosterhof nahm unsern Abt die neue Kirchenordnung in Anspruch, welche von der markgräflichen Regierung gemeinschaftlich mit dem Magistrat Nürnberg im Jahr 1533 verabfaßt wurde. Wie oben berichtet, wurde schon fünf Jahre zuvor auf Anregen unseres Abts im Markgrafthum und auf dem ganzen Klostergebiete visitirt und die kirchliche Ordnung in Luthers Sinn umgestaltet. Doch damals nur interimistisch; ein Definitivum und völlige Gleichförmigkeit wurde nun erst durch die zwischen Onolzbach und Nürnberg vereinbarte Kirchenordnung hergestellt. Zur Zeit des Abschlusses derselben war Vogler noch am Ruder. Es war sein letztes Amtsjahr, der Markgraf noch immer in Schlesien, wohin ihm die neue Kirchenordnung zur Einsicht, Genehmigung und Befürwortung gesendet wurde. Er sandte das Elaborat zurück mit einem Jägerndorf, 17. Jan. 1533 datirten Vorwort, worin von ihm „befohlen“ wurde, „daß es in seinen und seines Vetters Albrecht Landen in allen Pfarr- und andern Kirchen mit christlicher Lehre und Ceremonien nach dieser Ordnung gehalten werden solle. Wer diese Kirchenordnung nicht einhält, soll uns und in unserer Abwesenheit unseren Statthaltern und Räthen angezeigt und unnachlässig an Leib und Gut gestraft werden, was von den Kanzeln zu verkünden ist. Ohne unser und unserer Statthalter und Räthe Wissen und Willen [356] darf nichts daran geändert oder unterlassen werden, bei unserer schweren Ungnade und Strafe. In zweifelhaften Fällen hat man sich bei uns Bescheid zu erholen. Die Kapläne sollen den Pfarrern im Vollzug dieser Kirchenordnung behilflich sein. Kein Kaplan darf angenommen werden ohne unser Wissen und Willen und ohne Examen durch unsere verordneten Visitatoren und Examinatoren zu Onolzbach. Also ergangen an alle Amtleute, Kastner, Bürgermeister, Räthe, Dorfmeister und Gebauerschaft eines jeden Amts.“

Die Klöster und Stifter sind unter diesen Adressaten nicht genannt. Allein auch ihnen wurde von den Räthen in Abwesenheit des Markgrafen die neue Ordnung zugesendet, namentlich dem Probst Konrad in Langenzenn und dem Cisterziensernonnenkloster Frauenthal, jetzt würtembergisch. Der Probst von Langenzenn, zur Annahme der Kirchenordnung nicht geneigt, erholte sich Raths bei unserem Abt und erhielt von diesem zur Antwort: „Euer Schreiben, darin ihr anzeigt, wie vergangenen Sonntag Reminiscere auf Befehl unseres Herrn Markgrafen bei euch ob offener Kanzel ernstlich geboten worden sei, der neuen Kirchenordnung nachzukommen, deß ihr euch aufs Höchste beschwert, und uns, wie ihr euch hierin halten sollt, um getreulichen Rath anlangt, haben wir vernommen, wären geneigt, euch zu willfahren. Dieweil aber solche Ordnung, ohne Zweifel auch an andere Orte allenthalben im ganzen Fürstenthum mit dergleichen Befehl geschickt, verkündet und zum Theil angenommen werden wird, sind wir gleichwohl gar kürzlich vor Überantwortung eures Briefes anheim gekommen und sammt unserem Konvent, die wir wahrlich eures Raths als eines gelehrten und mehr verständigern selbst wohl nothdurft, unsers Thuns und Lassens hierin noch gar unbedacht und achten dafür, ihr als ein verständiger langregierender Prälat wißt euch auf euren vorigen Bescheid und Befehl unseres gnädigen Herrn wohl zu halten. Könnten wir aber euch in anderem Weg retig und helflich sein, daran sollt ihr keinen Mangel spüren.“ Die Priorin von Frauenthal, eben so wenig wie der Probst von Langenzenn zur Annahme [357] der Kirchenordnung geneigt und in dieser Abneigung durch ihren Beichtvater, den Cisterzienserabt von Brumbach an der Tauber bestärkt, erbat sich gleichfalls den Rath Schoppers, welcher antwortete: „Wir geben euch zu verstehen, dieweil solche Ordnung fast an alle Ämter und Pfarren dieses Fürstenthums geschickt und zum Theil schon gehalten wird, daß wir euch wider den Willen unseres Landesfürsten nicht rathen können. Weil ihr aber anzeigt, wie euer geistlicher Vater zu Brumbach solch Annehmen euch widerrathen möchte, den habt ihr um seinen Rath zu ersuchen. Sein Ehrwürden, als ein hochverständiger und lang regierender Prälat, wird euch mit väterlichem Rath aufs Getreulichste und besser denn wir versehen.“

Schoppers landkundig lutherische Richtung und seine Übereinstimmung mit den Grundsätzen der neuen Kirchenordnung waren den Prälaten in Langenzenn und Brumbach zuverlässig bekannt; sie hatten daher nicht nöthig, sein Gutachten einzuholen oder einholen zu lassen. Er sagt übrigens in den beiden obigen Gutachten deutlich genug, daß er nicht gegen, sondern für die Einführung der neuen Kirchenordnung sei. Noch unzweideutiger sprach er dieses aus, als er zwei Jahre später von dem Cisterziensernonnenkloster Birkenfeld aus in derselben Angelegenheit befragt wurde. Er antwortete der dortigen Verwalterin Dorothea von Hirscheid, welche vom Markgrafen die Kirchenordnung erhalten hatte mit dem Befehl: diese bei Strafe und Ungnade anzunehmen und zu vollziehen: „Der Markgraf hat diese Ordnung in all seine Flecken und Städte geschickt und in den meisten Orten ist sie bereits angenommen. Weil nun S. F. G. unsere und euere von Gott verordnete Obrigkeit ist, so achten wir dafür, daß ihr nicht wider unseres Ordens Obersten Willen und noch viel weniger wider uns handelt, wenn ihr sie annehmt und haltet, da wir sammt unserem Konvent in S. F. G. Schutz und Schirm und Landen gesessen und S. F. G. zu gehorchen schuldig sind. Meint ihr aber bei eurem Visitator, dem Abt von Ebrach, bessern Rath zu bekommen, so möget ihr bei ihm darum ansuchen.“

Auch aus Onolzbach erhielt Schopper eine Aufforderung, [358] sich über diese Sache gutachtlich zu äußern. Das Gumbertusstift hatte in Abwesenheit des Markgrafen von Statthalter und Räthen die Kirchenordnung erhalten mit der Weisung: „nichts zu ändern oder zu unterlassen ohne Wissen und Willen des Markgrafen und seiner Räthe.“ Allein zwölf Stiftsherren, mit Schopper gleichgesinnt, wünschten, Einiges in ihren überschwänglichen Gebeten, Horis und Gesängen zu ändern und zu kürzen; sie reichten daher bei Statthalter und Räthen eine Vorstellung deß Inhalts ein: „Unseres gnädigen Herrn christliche Kirchenordnung und desselben Befehl ist uns in unserem Kapitel verlesen worden. Diesem christlichen Befehl und Ordnung haben wir mehrentheils schon vormals gemäß gelebt und wollen auch künftig danach leben. Nun werden wir aber berichtet, daß in Stiftern und Klöstern die Horas gehalten werden sollen; das wollen wir auch unterthänigst halten. Die Horas haben wir bisher wegen ihrer Menge und Länge behend gesungen und gemurmelt ohne allen Verstand. Wir erbieten uns, dieselben künftig langsamer, zierlicher und verständlicher zu singen. Hierzu bitten wir, uns zu gestatten, etliche Psalmen auszulassen und die Horas zu kürzen, besonders aber die Metten, wie es der Herr Abt zu Heilsbronn bereits schon gethan hat. Müßten wir alle Horas mit den Psalmen und Precibus wie bisher singen, aber mit Verstand und Zierlichkeit und nicht mehr gemurmelt, so würde es zu lang währen und keine Zeit übrig sein zum Lesen und zu den Lektionen in der verordneten (vom Markgrafen Georg gestifteten Latein-) Schule. Weiter bitten wir, die Vesper, welche nach papistischem Gebrauch zuweilen früh gehalten wird, zur rechten Stunde Nachmittags vier Uhr halten zu dürfen, damit das papistische Wesen ausgereutet werde. Die Verständigen in unserem Stift urtheilen zwar selbst, was Gottes Wort entgegen ist; aber Keiner will dem Andern nachgeben. Wir sind daher uneinig und bitten daher um einen verständigen Befehl, damit sich Jeder darnach richte und Uneinigkeit vermieden werde. E. G. unterthänige Diener: Kellner, Hofmann, Kon. Prunner, Wolfg. Prunner, Sauermann, Merkle, Oel, Seehofer, Külmeyer, Kraft, Limpacher, [359] Schlosser.“ Zwei dieser Unterzeichneten überreichten die Supplik dem Doktor Heller. Statthalter und Räthe, die sich in der Sache nicht recht orientiren konnten, ließen die Bittsteller von Invocavit bis Johannis ohne Bescheid, worauf die zwölf genannten Chorherren und Vikarien an Erledigung erinnerten. Statthalter und Räthe erbaten sich von unserem Abt gutachtlichen Bericht, um die Supplikanten danach bescheiden zu können. Schoppers gutachtlicher Bericht lautete: „Unsere langen Lectiones der Metten, welche besonders im Winter mit Widerwillen gelesen und gehört werden, haben wir schon vor zehn Jahren mit Bewilligung unseres Obersten in Cisterz abgekürzt, aber keine ganz abgehen lassen, sondern wir halten sie täglich und lassen sie gar singen, wenn die Person nicht krank ist. An den Horis haben wir gar nichts abgebrochen, halten sie aber nicht zu lang. Die andern Preces, welche unsere Ordensstatuten nicht gebieten, überlassen wir Jedem nach seinem Gefallen außer dem Chor zu verrichten.“

So hielt es Schopper in der Klosterkirche, wo er überhaupt das bisher Übliche, wenn es nicht den reformatorischen Grundsätzen geradezu widersprach, beibehielt, in der Meinung, durch dieses konservative Verfahren seinen Mönchsstaat aufrecht erhalten zu können. In der Katharinenkirche, der eigentlichen Volkskirche, hatte er längst Alles im lutherischen Sinne geordnet, zuversichtlich erwartend, durch Einführung des lutherischen Lehrbegriffs und Kultus werde das religiös-sittliche Volksleben nothwendigerweise veredelt werden. Von dieser Erwartung beseelt, hatte er in der Katharinenkirche schon längst theils selbst in evangelischer Weise gepredigt, theils durch zwei Predigermönche predigen und die Sakramente verwalten lassen. Als er aber sah, daß dadurch das Volksleben nicht besser wurde, nicht einmal bezüglich des öffentlichen Gottesdienstes, so erließ er am ersten Adventsonntag 1533 eine „Verordnung, wie man sich unter der Pforte zur Zeit der Predigt an Sonn- und Feiertagen halten soll.“ Die Katharinenkirche wurde gewöhnlich Ecclesia in porta genannt, weil sie an der Pforte stand, welche durch die Ringmauer herein [360] zum Kloster führte. Die Verordnung lautete: „Wir Johannes Abt, von Gott zu unserem Stand und unseres Gotteshauses Obrigkeit verordnet, sind vor Allem verpflichtet, die Ehre und das Wort Gottes zu fördern, welches wir Zeit unseres Regiments rein und lauter dem gemeinen Volk bei uns zu Heilsbronn alle Feiertage zu predigen fürgenommen haben. Nun werden wir berichtet, wie demselbigen zum Nachtheil unsere Unterthanen und andere Manns- und Weibspersonen dem entgegen der wenigste Theil, zur Zeit dasselbige gepredigt wird, solches hören und der meiste Theil außer der Kirche Kaufschläge halten und Geschrei treiben, das dem Prediger beschwerlich und den Zuhörern und Liebhabern des hl. Evangeliums ärgerlich ist. Uns als christlicher Obrigkeit ist es Pflicht, dagegen einzuschreiten, über unseren Unterthanen zu wachen, sie besonders an Feiertagen mit dem Wort Gottes zu versehen, wie wir denn auch thun, was Jeder, der herein geht, hören kann von uns selbst und andern von uns Verordneten. Wir schärfen ein, das Reich Gottes zu suchen, des Sabbaths zu gedenken und an demselben die Predigt des Wortes Gottes zu hören und aus demselben zu lernen, was wir thun und glauben sollen. Dem Allen widerspricht solches Kaufen und Verkaufen. Solcher Mißbrauch bei solchen rohen Menschen muß abgestellt werden. Wir wollen daher, daß an Feiertagen, die Zeit man das Wort Gottes predigt, kein Krämer, Schuster, Hafner und Beck soll feil haben. Sobald man solche Predigt anfängt, wozu man ein Zeichen mit der Glocke gibt, soll Jeder seine Kaufmannschaft einschlagen und bis Ausgang der Predigt verwahren. Alle Personen sollen unter der Predigt nicht auf dem Platz, oder vor der Kirche unter dem Gewölbe (Thorweg, welcher unter der Katharinenkirche durchführte) stehen, schwatzen, lachen, noch andere Leichtfertigkeit treiben, wie bisher ein böser unchristlicher Gebrauch gewesen, sondern sollen in die Kirche gehen, das Wort Gottes hören, oder gar daheim bleiben und den Prediger und Zuhörer nicht hindern. Nach Ausgang der Predigt wollen wir ihren Handel, wie bisher beschehen, nicht abschlagen. Wer sich gegen diese väterliche Warnung ungehorsam zeigt, hat Leibes- [361] und Geldstrafe zu erwarten, die theils unsern achthabenden Gerichtsknechten, theils den Armen zufällt.“ Diese Verordnung wurde so wenig befolgt, daß sie schon nach zwei Jahren erneuert werden mußte. Und wieder ein Jahr später hieß es in einem in Schoppers Namen erlassenen Mandat: „Nachdem mein gnädiger Herr von Heilsbronn vergangenes Jahr ob offener Kanzel hat verkünden lassen, daß an Feiertagen außerhalb der Kirche Niemand nichts verkaufen und ungebührlich auf dem Platze schwatzen soll, sondern in der Kirche das Wort Gottes hören: so hat sich Pößler von Gottmannsdorf unterfangen, auf Sonntag nach Peter und Paul unter der Predigt Sicheln feil zu haben, und mit ihm haben Kolb und Wolf von Weiterndorf und Zan von Ketteldorf dermassen laut geredet und gelacht, daß sie mehrmals vom Gerichtsknecht zum Schweigen vermahnt worden, was aber nichts half. Darum sind sie vor Sein Gnad (Schopper) geführt und gestraft worden.“ Die Excedenten kamen sofort ins Gefängniß, wurden aber noch an demselben Sonntag nach geleisteter Bürgschaft und Urphede wieder entlassen. Schopper schied aus dem Amt und aus dem Leben, ohne daß es ihm gelungen war, in seiner nächsten Nähe kirchliche Ordnung herzustellen. Drei Jahre nach seinem Tode mußte sein Nachfolger aufs Neue befehlen: „Wir sind verpflichtet, das Wort Gottes zu fördern, sonderlich in dieser Zeit, da wir seinen Zorn in großen Kriegen, Überfall der Türken, unerhörten Krankheiten und großer Theuerung merken. Daher ermahnen wir, diese göttlichen Strafen zu bedenken, von Sünden zu lassen, insonderheit von Gotteslästerung, Ehebruch und Zusaufen, dagegen Gottes Wort fleißig zu hören und danach zu wandeln. An den Feiertagen, wann das Wort Gottes gepredigt, das hl. Abendmahl gehalten, oder Lobgesänge und Litanei gesungen wird, daß Niemand außer der Kirche stehe, schwatze, Brantwein verkaufe oder trinke, noch andere Handthierung oder Kaufmannschatz treiben soll. Auch sollen sie zu jeder Zeit in unserem Wirthshaus und anderswo auf Unserm (Gebiet) alles Gotteslästern, Ehebrechen, Hurerei und Zusaufen, daraus Verletzung etc. kommt, meiden. Übertreter werden mit Thurmstrafe bei [362] Wasser und Brot, oder mit Geld bestraft.“ Eben so wohlmeinend hatte der Markgraf Georg in seinem Bereich befohlen: „daß zur Förderung des Wortes Gottes und unser Aller Seelenheil die Unterthanen die Kirchen und Predigten an den Feiertagen, zuvoraus auf dem Lande, fleißig besuchen sollen, damit dem unordentlichen Wandel des gemeinen Volks gesteuert und christliche Zucht gefördert werde.“ Allein weder im Bereich des Markgrafen, noch in dem des Abts trat die erwartete Besserung ein. Wir werden im VI. Abschnitt sehen, daß trotz der allgemein eingeführten neuen Kirchenordnung das religiös-sittliche Volksleben im Laufe des Reformationsjahrhunderts nicht besser wurde.

Neben dem Bestreben, durch Einführung der Reformation das religiös-sittliche Volksleben zu verbessern, verlor Schopper ein anderes Ziel nicht aus den Augen: seinen erschütterten Mönchsstaat vor weiterem Verfall zu bewahren und ihn wieder empor zu bringen. Zur Erreichung dieses Zieles hielt er für nöthig: mit Rom und Cisterz in Verbindung zu bleiben, die Ordensregel und Ordenstracht und den herkömmlichen Ritus in der Klosterkirche beizubehalten, durch Errichtung einer Schule sein Kloster zu rekrutiren, und zu erwirken, die in seiner Schule gebildeten Zöglinge selbst weihen zu dürfen. Es soll nun gezeigt werden, was Schopper that zur Erreichung dieser Ziele und mit welchem Erfolg er es that.

Nach seiner Ansicht sollte zwar in Luthers Sinn im Allgemeinen reformirt, aber nicht in Luthers Sinn mit Rom gebrochen werden. Er sprach dieß aus in seinem beim vorigen Abt mitgetheilten Gutachten über die vom Markgrafen Kasimir zur Begutachtung vorgelegten 23 Artikel. Beim 21. Artikel lautet sein Gutachten: „Der sichtbaren Kirche möchte noch gestattet werden, ein sichtbares Oberhaupt zu haben, das der Kirche vorginge mit der Lehre Christi, aber nicht herrsche, wie die weltlichen Fürsten. Die Päpste haben oft schwer gesündigt, geirrt, auch offenkundig im Glauben. Die sagen: der Papst könne nicht irren, erheben ihn über alle Apostel, die gestrauchelt haben im Glauben.“ Sein [363] Votum ging sonach dahin, daß die sichtbare Kirche auch ferner ein sichtbares Oberhaupt haben sollte. Er hielt diese Beibehaltung für nöthig zur Sicherung seines Mönchsstaates, und fuhr daher fort, mit Rom zu verkehren. Man kannte dort zwar seine lutherische Gesinnung, verkehrte aber gleichwohl mit ihm um Geldgewinnes willen, wie nachher gezeigt werden wird, und beantwortete seine Petitionen niemals durch eine Bannbulle.

Seine Petitionen betrafen zunächst die Ordenstracht und die Priesterweihe. Sein Sachwalter bei der päpstlichen Kurie war „der ehrwürdige, edle und veste Herr Ambrosius von Gumpenberg, Protonotarius apostolicus, jetzt römischer kaiserlicher Majestät verordneter Sollicitator bei päpstlicher Heiligkeit in Rom.“

Zuerst verhandelte man über die Ordenstracht.[2] An die Stelle der dem Landvolk verhaßten weißen Ordenstracht war im Bauernkriege ein schwarzes Priesterkleid getreten. Wie die Wiederherstellung der weißen Tracht durch die Markgrafen Kasimir und Georg verzögert und verhindert wurde, ist oben berichtet worden. Aus dieser Verhinderung erwuchs dem Kloster mancher pekuniäre Nachtheil. Denn die Bischöfe von Würzburg und die Herzoge von Oberpfalz, in deren Territorium viele heilsbronner Klostergüter lagen, verboten die Abreichung von Gefällen an das Kloster Heilsbronn, „weil es lutherisch gesinnt sei, ordenswidrige Gebräuche eingeführt, die weiße Tracht abgelegt habe, sekularisirt, ketzerisch geworden und daher exkommunizirt sei.“ Schopper’s wiederholte Aufforderungen an die Debenten waren fruchtlos. Er bat daher den Markgrafen Georg um seine Verwendung und stellte vor: „Man verweigert uns diese Reichnisse unter dem Vorgeben: wir hätten gegen die päpstlichen und kaiserlichen Edikte den klösterlichen Habit abgeworfen, hielten uns nicht christlicher Ordnung gemäß und seien daher exkommunizirt. Allein unsere Kleidung ist priesterlich und ehrbar, wie unser ganzes Verhalten.“ Georg antwortete dem Abt: „Wir sind euch zu günstigem und [364] gnädigen Willen wohl geneigt“, und verwendete sich für das Kloster recht kräftig, aber nicht mit dem gewünschten Erfolg. Nun wendete sich Schopper durch Gumpenberg in Rom an den päpstlichen Stuhl. Allein Gumpenbergs Nachrichten lauteten gleich von vornherein nicht tröstlich, da sie unserem Abt die Gewißheit gaben, daß der Name des lutherisch gesinnten Klosters schwarz in Rom angeschrieben war. Gumpenberg notifizirte: er sei durch etliche Leute gewarnt worden, sich der Sache anzunehmen, da das Kloster Heilsbronn lutherisch gesinnt, der Schlämmerei ergeben, dem Papst und dem Kaiser nicht gehorsam sei u. s. w. Schopper schrieb hierauf 1534 seinem lieben Herrn und Freund von Gumpenberg: „Wir haben eure beiden Schreiben des Habits halben empfangen und bedanken uns für euren Fleiß und Mühe bei päpstlicher Heiligkeit. Euer Ehrwürden sind berichtet worden, wie wir und unser Konvent sollen lutherisch sein und unsere Kleinode, Hab und Güter gen Nürnberg gefleht haben, Tag und Nacht schlemmen und demmen, päpstliche Heiligkeit und kaiserliche Majestät und unsere Kirche nicht achten und würden, wo wir solche Dispensation erlangten, uns derselben zu allem Ungehorsam und Undankbarkeit mißbrauchen. Deß tragen wir fürwahr mit Entsetzen Verwundern und zeigen euch mit Wahrheit an, daß wir und unser Konvent mit diesen ungegründeten Beschuldigungen ganz unwahrhaftig von unsern Mißgönnern verklagt und versagt werden. Wir begehren diese Dispensation in keiner andern Meinung, denn daß wir dadurch unseres Ordens Statuten und Ceremonien erhalten und unser Lebenlang vollbringen mögen, wie wir denn unsere Stiftung mit Meßsingen und Lesen, auch die gewöhnlichen horas canonicas keinen Tag unterlassen haben, auch unser Hab und Güter, auch unsere tägliche Unterhaltung sämmtlich bei und miteinander haben in Gehorsam und Einigkeit, ohne Ruhm zu reden ordentlicher, züchtiger und ehrlicher, denn sonst an viel andern Orten. Hierum wir solcher Dispensation aus keiner andern Ursach begehren, denn, wie obgemeldt, zur Erhaltung derselbigen und ordentlichen Zucht bis in unsern Tod. Und bitten demnach aufs Höchste und Freundlichste, [365] ihr wollet uns und unsern Konvent des angezeigten ungegründeten Bezüchts bei päpstlicher Heiligkeit entschuldigen. Denn uns in Wahrheit ungütlich geschieht.“

Der zweite Gegenstand, über welchen Schopper durch Gumpenberg mit Rom verhandelte, war die Priesterweihe. Die heilsbronner Mönche wurden vom jeweiligen Bischof von Eichstätt geweiht. Verweigerte ein Bischof die Weihe, so war der Abt berechtigt, seine Mönche selbst zu weihen, vermöge der S. 55 beim 4. Abt besprochenen päpstlichen Bulle von 1205. Klugerweise ließen es die Bischöfe nicht leicht dahin kommen; es findet sich von 1205 an bis zur Reformation wohl kein Beispiel, daß ein Bischof einem heilsbronner Mönch die Weihe verweigerte. Auch noch im Reformationszeitalter, als die lutherische Richtung des Klosters bereits offenkundig war, fuhren die Bischöfe fort, heilsbronner Klösterlinge zu weihen. Noch im Jahr 1541 gab der Bischof von Eichstätt dem Markgrafen Georg die Versicherung, daß er keinem frommen christlichen Gesellen, welcher eine Pfründe habe, die Weihe verweigern werde. Allein es war Schopper darum zu thun, das Recht der Priesterweihe ohne alle Beschränkung zu erhalten. Dazu autorisirt, glaubte er, die bis auf 17 herabgesunkene Zahl seiner Mönche wenigstens bis auf 30 wieder vermehren zu können. Er war eben im Begriff, die nachher zu besprechende Klosterschule zu gründen, in welcher er Novizen für sein Kloster heranzubilden gedachte. Um bei der Weihe dieser Novizen nicht vom Bischof abzuhängen, suchte er beim Papst um die Erlaubniß nach, die Priesterweihe selbst vollziehen zu dürfen. Gumpenberg notifizirte ihm, daß man in Rom bereit sei, die Erlaubniß zu ertheilen, wenn für jede Weihe 25 Dukaten gezahlt würden. Zugleich erhielt Schopper den Entwurf zur deßfallsigen Bestätigungsbulle. Der Entwurf war nicht in Schoppers Sinn, da er verletzende Ausfälle gegen das Lutherthum enthielt und den Preis für jede Weihe allzuhoch stellte. Er sendete daher den Entwurf zur Abänderung an Gumpenberg zurück und schrieb in einem Begleitbriefe: „Euer Ehrwürden melden, daß der Datari pro quolibet fratre nostri monasterii 25 Dukaten pro compositione [366] haben wolle. Das ist uns sehr beschwerlich. Denn wir haben jetzund nicht mehr denn 17 Personen und hoffen, wenn wir solche päpstlicher Heiligkeit Dispensation erlangen, es werden mit der Zeit mehr Leut zu uns kommen, so daß wir unseres Ordens Statuta und alte christliche Ceremonien stattlich und wohl als hievor vollbringen möchten, dazu uns päpstliche Heiligkeit, wie wir zu Gott hoffen, ohne allen Zweifel, weil es allein zur Erhaltung unserer Stiftung und Gottesdienst fürgenommen, zu fördern geneigt sein und dasselbige mehr um Gotteswillen, denn um hohe Belohnung bewilligen werden, wo wir dann mit der Zeit bis in 30 Personen bekommen, damit wir unsere Stiftung und Ceremonien desto ehrlicher und stattlicher mit Singen und Lesen erhalten möchten; hierum bitten wir euch, als unsern lieben Herrn und Freund, ihr wollet fördern und helfen, daß in solche Dispensation keine Zahl oder Person gesetzt und, weil man um uns gar wenig Priester mehr weihet, daß wir dieselben zum Theil für uns selbst in unserem Kloster zu Priestern oder aufs Wenigste Evangeliern weihen mögen. Solche Dispensation wollen wir um ziemliche Belohnung gern redimiren. Daß wir aber für eine jegliche Person 25 Dukaten geben sollen, das ist wahrlich in unserem Vermögen nicht. Denn es hat unser Kloster in kurzvergangenen Jahren ob 25,000 fl. Schaden genommen und werden noch täglich mit schwerer Gastung und andere Überlagen dermassen beschwert, daß wir uns selbst kaum erhalten mögen. Damit aber päpstliche Heiligkeit sehen möge, daß wir zur Erhaltung des Gottesdienstes in unserem Kloster sonderlich geneigt seien, so wollen wir dem Datario auch in die Kanzlei und für alle andere Kosten, E. Ehrwürden ausgenommen, 400 Dukaten erlegen. Wenn E. E. wieder schreiben, wollen wir solch Geld vor Allerheiligen mit eigener Botschaft gen Rom gegen Ueberantwortung der Bulle überschicken. Und bitten euch aufs Freundlichste, ihr wollet guten Fleiß fürwenden, damit diese Bulle rechtschaffen ausgebracht werde, so wollen wir uns auch gegen E. E. mit solcher Schenkung anzeigen, daran dieselben gut Begnügen haben sollen. Wir bitten E. E. nochmals freundlich, [367] ihr wollet den Eingang der Supplikation nach der Form oder Kopei, die wir euch hiermit zuschicken, in der Bulle ändern. Wir haben unter beiden Theilen (Katholiken und Lutheranern) unsere Güter, und wo wir das Breve bei den Lutherischen auflegen und sie Ketzer schelten würden, würde es uns zu keinem Frieden dienen. Würden diese Worte: damnatae haeresis etc. eingemischt, so wollten wir uns die Sache nicht einen Gulden kosten lassen; denn es würde mehr zu unserem Nachtheil, als zu unserer Besserung gereichen. Und wollet uns auf dieß unser Schreiben aufs Erste mit guter Antwort versehen. Das wollen wir um euch zu obgemelter ehrlicher Schenkung und Verehrung allezeit freundlich verdienen. Damit Gottes Gnade befohlen.“ Die Jahrbücher melden nicht, welche Antwort Schopper erhielt, sie beweisen aber, daß es beim Alten blieb, d. h. daß der Abt nur dann eine Weihe vollziehen durfte, wenn sie vom Bischof verweigert wurde. Allein die Bischöfe verweigerten niemals den Vollzug der Priesterweihe. Schopper hatte in seiner Schule „einen frommen Gesellen“, Johann Winkler, welchen er dem Bischof Konrad von Würzburg empfahl mit der Bitte, ihn zum Priester zu weihen. Der Bischof erklärte sich sofort bereit, ihn zu weihen, wenn er sich über den Besitz eines Titels, einer Pfründe, einer Versorgung, ausweisen würde. Winkler, dessen nachher wiederholt gedacht werden wird, erhielt eine Pfarrstelle, wurde geweiht und verehelichte sich. So hatte denn Schopper vergebens Alles aufgeboten, um im Interesse seines Mönchsstaates die weiße Ordenstracht wieder einzuführen und die Befugniß zur unbeschränkten Priesterweihe zu erlangen.

Besser gelang es ihm, den bisher üblichen Ritus in der Klosterkirche großentheils beizubehalten. Die neue brandenburgische Kirchenordnung, mit welcher er im Ganzen einverstanden war, wurde von ihm, wie oben berichtet, gleich nach ihrer Publikation sofort in den Klosterpfarreien, auch in der Katharinenkirche zu Heilsbronn, ohne irgend eine Modifikation eingeführt, nicht aber in der Klosterkirche, wo er das bisher Übliche beibehielt, wenn es der neuen Kirchenordnung nicht geradezu [368] widersprach. Er that dieses im Einverständniß mit dem Markgrafen Georg, welcher sich dahin äußerte, daß er in geistlichen Dingen dem Kloster nichts zu gebieten habe. Schopper verhandelte hierüber mit Cisterz, seinem Mutterkloster, und erhielt von seinem Ordensgeneral die Bestätigung seiner Kombination der alten und neuen Ordnung in der Klosterkirche. Das war aber nicht im Sinne seiner radikalen Gegner am markgräflichen Hofe, auch nicht im Sinne des bereits vom Hofe entfernten Kanzlers Vogler, dessen Groll gegen Schopper und sein Kloster dadurch gesteigert wurde, daß seine (Voglers) Widersacher in Onolzbach ihn beschuldigten: er habe den Abt bestärkt in dem Entschlusse, die neue Kirchenordnung in der Klosterkirche nicht einzuführen. Vogler machte seinem Groll Luft, indem er unterm 9. und 30. Nov. 1534 von Windsheim aus an die Superintendenten in Onolzbach schrieb:[3] „Lieber Herr Gott! Ist es nicht zu Erbarmen, daß Markgraf Georg, der fromme christliche Fürst, durch Gottes Gnade mit dem heiligen Wort, obwohl nicht vollkommen, doch also erleuchtet, daß er den wahren Glauben vor allen Teufeln und Tyrannen zu Augsburg öffentlich bekannt und Leib, Leben und Fürstenthum daran gesetzt, auch mit Nürnberg eine christliche Kirchenordnung wider alle Pforten der Hölle hat ausgehen lassen, daß Markgraf Georg oder seine Gewaltigen so groß öffentliche Gotteslästerung in seinem ihm unterworfenen Kloster Haylsprunn, auch an viel andern Orten leidet. Da hat der Abt vor allen andern Prälaten im Lande evangelisch sein wollen, wie er auch als Prior und folgends als Abt eine Zeitlang Gottes Wort rein und lauter gepredigt, päpstlichen Mißbrauch verworfen, auch bei Markgraf Kasimirs Leben, als sich derselbige Fürst, ehe er durch gottlose Räthe verführt wurde, ganz christlich erzeigt hat. Dawider wird aber die christliche Kirchenordnung im Kloster Haylsprunn nicht angenommen, sondern der päpstliche Mißbrauch aufs Allergräulichste gehalten aus des Satans Eingeben. Erstlich darum, weil der Abt vorwendet, [369] daß er sich in seinem Kloster mit der Kirchenordnung seinem obersten Kloster Cisterz gemäß halten müsse, so er doch sammt seinen Halbmönchen die Kappen abgezogen, die langen Horas abgekürzt, auch viel gute Exercitia, als: Fasten, Beten, Studiren, sich mäßig und züchtig halten, abgelegt, dagegen ein ganz rohes freches Leben eingeführt oder zugelassen hat, als: den ganzen Tag vagiren, im Wirthshaus sitzen, leichtfertigen Weibsbildern nachtrachten, des Tags und zu halber Nacht zu trinken und zu spielen. (Bezieht sich auf die S. 344 mitgetheilte Wirthshausscene mit Mart. von Gundelsheim.) Das soll nun die Regel St. Bernhardi gehalten sein, da doch dem allerschlechtesten christlichen Leben gleich gelebt wird. Dennoch muß sich der fromme Fürst blenden lassen, daß den heiligen Leuten nicht gebühre, rechtschaffene christliche Kirchenordnung anzunehmen, sondern ihre cisterziensische Regel zu halten mit allerlei gottlosen Suffragien, Vigilien, erdichteten Seel- und andern Privatmessen, darin sich der Abt am Allerseelentag hat sehen lassen, und daneben ein frei, frech, ärgerlich Leben. Am Allergräulichsten ist zu hören, daß der Abt zum Schein wiederum ein recht Klosterleben, eine christliche Schule anzurichten, etliche Knaben von Schwabach und andern Orten sammt dem Kantor von Schwabach, der ihr Schulmeister sein soll, angenommen, sie aber in der österlichen Zeit genöthigt hat, das heilige Sakrament unter einerlei Gestalt nach päpstlicher gottloser Weise zu halten. Item hat der Abt einem seiner Kochsfreunde unter seinem Siegel einen Fürderungsbrief zu Sankt Anstand zu betteln gegeben. Wie hat man aber den Fürsten überredet, wider des Abts erdichtete Ausreden nicht zu sein und in seinem gottlosen Leben bleiben zu lassen, so daß der gute fromme Fürst nicht anders wissen soll, als habe er über den Abt als einen Cisterzienser in göttlichen Sachen nicht zu gebieten. Wehe ihnen, die sich unterstehen, einen solchen Fürsten, deß sich die gemeine Christenheit freuen und trösten sollte, mit so erdichteten Ursachen wider Gott und sein heiliges Wort kleinmüthig und abfällig zu machen und alles gottlose Wesen zu gestatten. In der Charwoche wurde vielen Gottlosen des Adels gestattet, [370] auch Balthasar von Wolfstein, gen Haylsprunn zu fahren, Wagen und Pferde vom Hof geliehen, des Orts gottloserweise die eine Gestalt des päpstischen Sakraments zu empfangen, wie dann alle Jahre geschieht, da doch billig durch die Obrigkeit verboten würde, daß die verstockten Mönche andern Leuten zu ihrem Verderben hülfen, ob sie gleich für sich des Teufels sein und bleiben wollen. Sähe man doch auch einwenig auf das weltliche Haushalten zu Haylsprunn, so würde man finden, daß der jetzige Prior, so eine Zeitlang Probst zu Neuhof gewesen, daselbst mit Hurerei und in anderem unziemlichem Wege viel Hundert anworden und Schulden gemacht, darum man ihn wieder ins Kloster gefordert, zu einem Prior geordnet und den vorigen Prior an seine Statt gen Neuhof gesetzt, der vor dem Bauernkrieg im Kloster wohl hausgehalten. Gemelter jetziger Probst zu Neuhof ist auch wenigvergangener Tage in einer Reichsstadt (Windsheim?) bei einem päpstlichen Pfaffen gesessen, dazu sich noch etliche Papisten verfügt, wie die Raben zu einem Aas, und des Probsts Tröstungen gehört haben, der ihnen in ihrem Sinn gute Botschaft gesagt, wie der Kaiser aus Spanien kommen und die Lutherischen ausrotten werde. Der Abt beschwert sich auch, das Geld zur Erhaltung der christlichen Schule in Onolzbach zu geben, da er selbst eine Schule im Kloster angerichtet habe, so er doch (nur) eine Handvoll Knaben hält und dieselben im Gräuel des päpstlichen Wesens aufzieht. Besser, daß nie keiner in das Kloster gekommen und dasselbige in den Grund versunken wäre, denn daß noch mehr unschuldige Jugend darin verführt würde. Man sollte billig an solch Kloster und Schule schreiben: Spelunca latronum, weil sie solche Seelenmörder sind und mit großem Frohlocken hoffen, daß alle fromme Christen, welche sie Lutherische nennen, auch ihre eigene Obrigkeit, Schutz- und Schirmherren, ermordet und ausgerottet werden sollen, wie ihr Gott, der Teufel, von Anfang ein Lügner und Mörder gewesen und noch. Darum ist dem christlichen Fürsten zu rathen und Gott zu bitten, daß S. F. G. bei ihrer Kirchenordnung bleibe, auch dieselbe allenthalben anrichte und durch eine jährliche Visitation [371] handhabe in den Klöstern und Pfarrkirchen, wie in Sachsen geschieht. Ist aber der christliche Fürst so fern verführt, als ob er die Mönche zu Haylsprunn bei ihrer Cisterzienserregel und also im antichristlichen Gräuel zu lassen schuldig sei: so schaffe er, weil sie sich auf solche Regel berufen, daß sie die ganze Regel halten müssen in allen Stücken, die nicht stracks wider Gottes Wort sind, z. B. zu Mitternacht Metten und Horas nach der Länge halten, ohne Federbett schlafen, viel fasten und sonst mäßig sein, studiren, leichtfertige Weiber, Tag und Nacht fressen, saufen, spielen und dergleichen meiden. Es mag auch der löbliche Fürst am Kloster anschlagen, daß man diese Mönche als Gottlose zu erkennen wisse. Der Allmächtige erbarme sich unser Aller und mache ein Ende alles gottlosen Wesens durch Christum unsern Herrn und Heiland.“ „Mich wundert, daß unser Herr Gott nicht noch höher straft, weil man, wie ich in diesen Tagen erfahren habe, so gottloses Wesen noch zu Haylsprunn und andern Orten des Fürstenthums gestattet. Ich bin des Versehens, ihr werdet nicht mehr, wie bisher, nachlässig sein, die Visitation und dadurch Gottes Reich und unserer Seelen Seligkeit fördern und alle gottlosen Mißbräuche ausrotten.“

So schrieb Vogler von Windsheim aus an die Superintendenten in Onolzbach, um das Gerücht zu widerlegen, als habe er unsern Abt in dem Entschlusse bestärkt, die brandenburgische Kirchenordnung nicht sofort und nicht unbedingt einzuführen. Vom Markgrafen wegen dieses Gerüchts zur Erklärung aufgefordert, erklärte Vogler: „Das gottlos ärgerlich Wesen zu Haylsprunn betreffend gestehe ich, daß sich der jetzige Abt erboten hat, sich E. F. G. Willens zu befleißigen. Auch ich habe gerathen, ihn zu einem Abt zu machen und haben uns Alle versehen, weil er sich vor Andern mit Selbstpredigen und sonst christlich erzeigt, er sollte dabei bestanden sein. Daß er sich aber nun viel anders erzeigt, daran sind Andere, dabei er Rath und Schutz sucht, mehr schuld als ich. Wie wohl mir sein Wesen gefällt, weiß er selbst. Ich habe den Superintendenten in Onolzbach nach der Länge geschrieben und begehrt, es E. F. G. vorzutragen. [372] Daraus werden E. F. G. sehen, ob ich des Abts Gunst suche, oder Gottes und E. F. G. Ehre. Ich bitte ganz unterthänig um Gottes und seines liebsten Sohnes willen, E. F. G. wollen die ausgegangene Kirchenordnung mit höchstem Fleiß handhaben, also daß Gottes Ehre gesucht, alle angezeigte Mißbräuche abgestellt, die Übelthäter gestraft, und darin weder das Kloster Haylsprunn, noch jemand Anders, Edel oder Unedel, verschont werde, welches nicht besser geschehen mag als, wie in Sachsen, durch unverzügliche und jährliche Visitation, auch Inquisition. Daß ich die Kirchenordnung bei dem Kloster Haylsprunn anzunehmen getreulich gefördert habe, will ich nicht allein den Abt selbst, sondern auch Herrn Kanzler Heller und Herrn Ziegler zu Zeugen nehmen. Wie sollte ich die Kirchenordnung bei Haylsbronn haben verhindern können oder wollen, so ich dieselbe vor Andern gefördert habe, auch zur Zeit, da sie ausgegangen ist, des Kanzleramts entlassen gewesen bin. Allein die Ungütigen wollen ihr neidisches gehässiges Verunglimpfen nicht lassen. Zu meiner wahrhaften Entschuldigung führe ich auch an, daß der Kammermeister Lienhard von Genndorf im Statthalterrath sagte, daß man mit Anrichtung solcher Kirchenordnung in Haylsprunn ruhen sollte aus Ursachen, die E. F. G. und er wüßten. Er gab uns ferner zu verstehen, daß E. F. G. des Herrn Herzogs Georg von Münsterberg Präzeptor sammt einer tapfern Summe Geldes gen Rom verordnet hätten; darum sollte man verziehen, die Kirchenordnung im Kloster anzurichten. Aus diesen Ursachen, und nicht aus meiner Verhinderung ist E. F. G. Kirchenordnung zu Hailsprunn und in andern Klöstern bisher nicht angerichtet, allein aus Eingebung des leidigen Satans oder seiner Diener. Und damit meine Unschuld noch mehr offenbar werde, so begehre ich, bei Haylsprunn ernstlich zu erkunden, was ich dem Abt bisher zur Förderung der Kirchenordnung geschrieben und mit ihm und etlichen seiner Altherren geredet habe; daß er auch bei seinem Jurament anzeige, wer ihn abgehalten, die Kirchenordnung anzunehmen. Erfindet sich dann, daß ich schuldig sei, will ich Leib, Leben, Ehre und Gut gegen E. F. G. verfallen haben; wo aber [373] nicht, daß die unwahrhaften Angeber in gleicher Strafe stehen. Ich schicke hiermit auch E. F. G. Abschrift, wie ich dieser Tage dem Abt abermals geschrieben.“ Vogler schrieb dieses an den Markgrafen am 28. Dez. 1535. Sein abschriftlich beigefügter, 9 Tage vorher an den Abt geschriebener Brief lautete: „Gottes Gnade mehre sich bei euch. Sammt meinem ganz willigen Dienst zuvor. Hochwürdiger, gnädiger Herr! Wie ich aus rechter christlicher Liebe und Treue herzliche Kümmerniß gehabt habe, daß Gottes rechte Religion und christliche Kirchenordnung im Kloster Haylsprunn nicht angenommen werden wollte, so hat mich wiederum herzlich erfreut, da ich gehört habe, daß euer Gnad die christliche Kirchenordnung jetzt anzunehmen bewilligen und im Kloster anrichten wollen. Der Allmächtige verleihe zu solchem seinen heiligen Geist. Unser getreuer Gott wird euer Gnad und all den Ihrigen darum nicht allein alle Seligkeit in Ewigkeit, sondern auch alle zeitliche Wohlfahrt zufallen lassen, wenn also sein Reich und Gerechtigkeit vor allen Dingen gesucht wird. Daß aber solches in der Papisterei nicht sei geschehen, wissen euer Gnad selbst und ist nicht allein mit euer Gnaden, dazumal Priors, Rathschlag über die 23 Artikel, sondern auch mit einem besondern Rathschlage, Herrn Markgrafen Kasimir zugestellt, zu beweisen, wie christlich euer Gnad zur selbigen Zeit in den vornehmsten Stücken geschrieben, so daß sich euer Gnad meistentheils mit den andern christlichen Theologen verglichen hat; auf welche Rathschläge, als das lautere Wort Gottes, fürter des Herrn Markgrafen Georg und seiner Mitverwandten ganz christliche Confession auf dem Reichstag zu Augsburg gestellt, auch die Kirchenordnung aufgerichtet ist. Und ob sich wohl euer Gnad in ihrem Rathschlag über die 23 Artikel in zwei oder drei Stücken aus Kleinmüthigkeit etwas geirrt, so hat doch euer Gnad solche Kleinmüthigkeit in einer Schrift, hernach an mich mit eigener Hand gethan, selbst bekannt, welches ich erinnerungsweise darum vermelde, daß euer Gnad ihr Gewissen destpaß haben zu erstärken. Denn ohne Zweifel euer Gnad seither im Verstand und Glauben heiliger Schrift nicht schwächer sondern stärker worden sind und [374] das, so euer Gnad als Prior für christlich geachtet haben, jetzt als ein höherer Prälat nicht widersprechen werden, obgleich euer Gnad oder dem Kloster ein zeitlicher Nachtheil daraus sollte folgen. Darum ich rathe, eurer Bewilligung, die Kirchenordnung anzunehmen, die Condition anzuhenken: wenn eurer Gnad oder dem Kloster derhalben echts (etwas) entzogen werden wollte, daß euer Gnad und das Kloster dawider sollte gehandhabt werden. Die Herrschaft selbst wird nicht gestatten, ihren Klöstern etwas abziehen zu lassen, weil sie nicht wenig Interesse dabei hat. Ferner kann ich euer Gnad nicht verhalten, daß ich beim Herrn Markgrafen durch meine Mißgönner angegeben bin, als sollte die Schuld allein mein sein, daß euer Gnad und das Kloster Münchaurach bisher die Kirchenordnung nicht angenommen hätten, so mir doch nicht allein mein Gewissen und alle Handlung, sondern auch euer Gnad selbst des Widerspiels Zeugniß geben können, daß ich allewege nichts Lieberes gesehen, denn daß man im Kloster zu Haylsbrunn, auch in allen andern Klöstern, die Kirchenordnung angenommen hätte. Gott sei ewiges Lob, der es nun allenthalben in der Herren Markgrafen Land zu christlicher Einhelligkeit richtet und Gnade gibt, alle Ärgerniß abzustellen. Das wollt ich euch mit rechter Freude in Gott unserem Herrn nicht bergen. Und worin ich euer Gnad und all den Ihren, wie vor Zeiten, Dienst, Liebe und alles Gute erzeigen kann, das soll ungespart Leibs und Guts geschehen. Hiermit des Allmächtigen väterlichem Schutz und Schirm befohlen. Georg Vogler.“

Der von Vogler urgirte, von Schopper ausgestellte und von Hocker (Ant. S. 271) mitgetheilte Geleitsbrief zum heiligen Anstand wurde durch folgenden Umstand veranlaßt: Hans Lang aus Petersaurach hatte als Koch dem Kloster treu gedient, wurde irrsinnig, erstach im Irrsinn seinen Nebenkoch, wurde zu seinen Eltern zurückgebracht, eine Zeitlang in Fesseln und endlich für besessen gehalten. Da nirgends Hilfe war, so beschlossen die Angehörigen, den Unglücklichen zu einem wunderthätigen Heiligen, Namens Anstand, zu transportiren, „zu Gott dem Allmächtigen hoffend, ihm sollte dort auch, wie andern dergleichen Besessenen, [375] geholfen werden.“ Sie erbaten sich zur Reise einen Geleits- oder Bettelbrief, welcher ihnen von Schopper Dinstag nach Mariä Heimsuchung 1534 ausgestellt wurde. Im Reisepaß ist nicht angegeben, wer und wo dieser Sankt Anstand war. Das Elaborat wurde vom Hauptmann Kaspar von Seckendorf und vom Kanzler Heller in Onolzbach beanstandet, an Schopper zurückgeschickt und bei Seite gelegt.

Die Verhandlungen über den Vollzug der neuen Kirchenordnung kamen in der ersten Woche des Jahres 1536 zum Abschluß. Abt und Konvent ordneten den Kornschreiber Sebastian Wagner (nachmals Abt) und einen zweiten Konventualen nach Ansbach ab zu einer Verhandlung, welcher der Markgraf Georg selbst beiwohnte. Leiter und Wortführer waren der Kanzler Heller, der Dr. Johann Weimann und der Rath Berchtold. Von den beiden Konventualen wurde vorgestellt: „Die Einführung der Kirchenordnung habe zur Folge, daß die Einkünfte von heilsbronnischen, im Würzburgischen, Bambergischen und Oettingischen gelegenen Gütern in Verbot gelegt oder aufgehoben würden.“ Darauf erwiderte der Kanzler: „Nach den Beschlüssen zu Nürnberg und Regensburg dürfe Keiner dem Andern etwas vorenthalten; sollte aber demungeachtet von Würzburg, Bamberg, Oettingen und Andern etwas aufgehalten werden, so werde der Markgraf mit den Besitzungen Jener innerhalb des Fürstenthums Onolzbach eben so verfahren, dadurch das Kloster schadlos halten, überhaupt gegen Männiglich gnädig und getreulich schützen und sein gnädiger Herr sein. Darauf sich die Gesandten unterthäniglich bedankt und erboten haben, was S. F. G. heiße, demselben unterthäniglich Folge zu thun.“ Darauf wurde ihnen bedeutet: „In der Katharinenkirche sei Gesang und Messe deutsch zu halten; in der Klosterkirche aber, wo Jeder Latein verstehe, sei das nicht nöthig; daselbst sei täglich ein Amt zu halten, jedoch dabei Canon, Offertorium, Suffragia de Sanctis und dergleichen wegzulassen.“ Der Kornschreiber antwortete: daß sie nichts, was dem göttlichen Worte zuwider sei, vornehmen würden; sie bäten aber um einen schriftlichen Befehl zum Ausweis, daß sie solches [376] nicht aus Fürwitz fürgenommen hätten.“ Die Bitte wurde gewährt. Sodann beschwerten sich die beiden Konventualen über eine wiederholt ergangene markgräfliche Verordnung, laut welcher Niemand in das Kloster aufgenommen werden dürfe ohne Wissen des Markgrafen. Das sei ihnen beschwerlich; denn die Alten stürben ab; sie hätten viele Ämter, Pfarren und Probsteien zu versehen, den Chor zu erhalten, wozu so wenige Personen nicht ausreichten; daher ihre Bitte: die erforderliche Zahl von Personen aufnehmen zu dürfen, bei welchen jedoch nicht auf Profeß und Vota gedrungen werden sollte. Die Antwort lautete: „Der Markgraf habe diese Verordnung nicht ohne gute Ursache gegeben. Wären die Klöster noch, wie vor Alters, Schulen zur Bildung von Pfarrern, Predigern und dergleichen, so wäre es nicht unbillig, sie Personen aufnehmen zu lassen. Hätten sie zwei oder drei ehrbare Personen nöthig, so möge man es anzeigen und zugleich auch, wozu man die Personen nöthig habe; der Markgraf werde ihnen jedesmal gnädige Antwort geben und ihr gnädiger Herr sein.“ Damit schloß die Verhandlung. Der von den beiden Konventualen zu ihrer Legitimation erbetene, an unsern Abt und sein Konvent gerichtete markgräfliche Befehl lautete: „Georg etc. Würdiger und Andächtiger, Lieber und Getreuer. Auf die viel gepflogene Handlung und langwierige Geduld, die wir mit euch in Sachen der Religion gehabt, hätten wir uns versehen, ihr solltet vorlängst mit Abstellung etlicher Mißbräuche in Lehre und Ceremonien euch unserer Konfession und Kirchenordnung mehr gleichförmig gemacht, als widerwärtig bewiesen haben. Weil ihr aber vielleicht mehr aus menschlicher Blödigkeit und etlicher Entsetzung, als aus freventlichen Ursachen verzogen, uns aber nicht verantwortlich sein will, solchem Verzug länger stattzugeben, und Gottes Wort höher denn nichts Anderes zu halten ist, auch Gott wider die Pforten der Hölle schützen kann, so langt an euch unser gnädiges Begehren und ernstlicher Befehl, ihr wollet Alles, das wider unsere gethane christliche Konfession und Kirchenordnung ist, abthun. Doch wollen wir euch in eurer Klosterkirche, weil daselbst nicht des gemeinen Volks Versammlung geschieht, zu [377] deutschem Gesang und Sprache nicht verpflichten; aber in der Pfarrkirche wollen wir dieselbe gehalten haben bis auf fernere Verordnung eines allgemeinen Concils. Darauf schicken wir euch hiermit unsere Konfession und Kirchenordnung. Wo ihr zu solcher ferneren Unterricht nothdürftig, so wollet ihr den andächtigen, unsern lieben getreuen Herrn Sebastian (Wagner), euren Kornschreiber, herauf zu unsern Verordneten schicken, dem soll jedesmal guter Unterricht gegeben werden, wie denn derselbe nächst allhier unsere Meinung, wie es soll gehalten werden, genugsam vermerkt hat. So Gottes Ehre vor allen Dingen gesucht wird, wird er auch Schutz und Gedeihen geben. Wir wollen auch als Landesfürst gnädiglich ob euch halten und euch gnädigen Willen beweisen. Wollen uns versehen, ihr werdet euch gehorsam verhalten. Manu propria.“

Die mitgetheilten bittern Ergießungen Voglers über Heilsbronn waren die letzten dieser Art. Fortan verkehrte er nur freundlich mit unserem Abt. Von Windsheim aus, wohin er sich nach seiner Entlassung zurückgezogen hatte, bat er den Abt, ihm gegen Zahlung 6 Mltr. Haber von dem dortigen heilsbronner Speicher zu verabreichen. Schopper entsprach der Bitte, „angesehen der Freundschaft und guten Willens, uns und unserem Kloster hievor erzeigt.“ Vogler verlor seine kinderlose Frau, Kleopha, durch den Tod und schloß 1538 seine zweite Ehe mit einer Tochter des Oberrichters und ältesten Bürgermeisters Michael Pernbeck zu Windsheim. Er lud unsern Abt zur Hochzeit nach Windsheim ein, und der Abt versprach auch in einem Gratulationsschreiben, der Einladung zu folgen, wenn Krankheit nicht hindern werde. Mit dem Schreiben überschickte er 9 Gulden Hochzeitsgeschenk.[4] Auch die zweite Ehe Voglers war kinderlos.

Schopper beabsichtigte, durch Wiedereinführung der Ordenstracht und durch Beibehaltung des bisher üblichen Ritus in der Klosterkirche seinen Mönchsstaat aufrecht zu erhalten. In gleicher Absicht errichtete er in seinem Kloster eine Schule. In Onolzbach [378] war schon früher vom Markgrafen Georg eine Schule mit zwei des Lateinischen, Griechischen und Hebräischen kundigen Lehrern errichtet worden. Die Kosten dafür wurden theils vom Markgrafen, theils von Prälaten und Prälatinnen bestritten. Schopper kontribuirte, wie oben erwähnt, jährlich 150 fl. und war dem Institut gleich von vornherein sehr geneigt. Späterhin sprach er sich weniger günstig darüber aus, z. B. in den von ihm im J. 1536 geschriebenen Worten: „Nicht allein zu Onolzbach, sondern allenthalben werden die Lectores sammt ihren Künsten verachtet, verschmäht und ganz gering gehalten.“ Die von ihm in seinem Kloster gegründete Schule hatte eine andere Tendenz als die in Onolzbach. Schoppers Absehen ging (wie Vogler ganz richtig bemerkt) vorzugsweise dahin, sein Kloster aus seiner Schule zu rekrutiren. Er nahm keine Zöglinge im ersten Knabenalter auf, sondern nur Gereiftere, die schon einige Kenntnisse im Lateinischen hatten und im Chor und bei den Lektionen in der Klosterkirche mitwirken konnten. Er hoffte auf diesem Wege Novizen heranzubilden und die auf 17 herabgesunkene Zahl seiner Mönche wieder zu mehren. „Darum haben wir – schreibt er – mit dem Willen Gottes, demselbigen zu Lob und Ehren und Erhaltung seines Wortes, auch zu Nutz unserer Nachkommen für uns selbst in unserem Kloster eine Schule aufgerichtet und darin etlicher armer Leute Kinder, die solche Präceptores nicht zu bekommen oder zu hören vermögen, angenommen mit nicht geringen Kosten, zu Gott hoffend, aus den Schülern den meisten Theil in solchem Gehorsam zu erziehen, daß sie nicht allein unsern Nachkommen, sondern auch andern Leuten mit dem Worte Gottes fürzutragen und anderer guten Lehr nützlich werden sollen.“ Nach Errichtung seiner eigenen Schule bewilligte er für die Schule zu Onolzbach nur noch 60 fl. jährlich. Da seine Schule nur 12 Schüler zählte, so war nur ein Lehrer erforderlich, welcher jährlich 200 fl. und freie Station erhielt. Schüler ohne Vorkenntnisse nahm er nicht auf. Daher antwortete er dem Markgrafen Georg, welcher um Aufnahme des Sohnes eines verstorbenen Küchenmeisters, Oswald Däschlein, wiederholt gebeten hatte: „Der [379] Knabe kann kaum lateinisch lesen und ist daher vorerst noch in Onolzbach auf die Schule zu schicken. Meine Schule ist nur für Reifere, die im Chor mitsingen und lesen können.“ Der Mutter des Knaben machte er ein Getreidegeschenk. Dem Probst von Langenzenn, welcher für zwei Zöglinge um Aufnahme gebeten hatte, antwortete er: „Die Schüler seien noch zu wenig vorbereitet; sie möchten noch ein bis zwei Jahre auf einer andern Schule fleißig lernen und alsdann ihr Gesuch erneuern.“ Seine 12 Zöglinge erhielten im Kloster alles zum Lebensunterhalt Erforderliche, alles Brennmaterial, auch einen Zehrpfennig bei ihren Reisen in die Heimath.

Schoppers Gesuch, seinen Zöglingen auch die Priesterweihe ertheilen zu dürfen, wurde in Rom nicht genehmigt; er mußte daher seine Abiturienten von den Bischöfen ordiniren, zu Priestern weihen lassen, und die Bischöfe versagten den Abiturienten, trotz ihrer lutherischen Richtung, die Weihe nicht, wenn der Ordinand nachwies, daß ihm eine Pfarre oder Pfründe verliehen worden sei. Einer der Zöglinge aus Schoppers Schule, der vorhin erwähnte Johann Winkler, versah nach seinem Abschied von Heilsbronn die Schule seines Geburtsorts Herzogenaurach, wollte dann Priester werden und suchte um die bischöfliche Ordination nach. Auf dem Klostergebiete war eben keine Pfründe erledigt. Auf Schoppers Fürsprache erhielt jedoch Winkler anderwärts eine Pfarre und wurde dann (1539) vom Bischof in Würzburg ordinirt. Bevor er seine Pfarrstelle antrat, kam er nach Heilsbronn, wo er seine ganze Bildung erhalten hatte, und hielt daselbst eine Messe nach dem in der brandenburgischen Kirchenordnung vorgeschriebenen Ritus. Darauf bezog er die ihm verliehene Pfarrstelle, 1541, als Schopper bereits resignirt hatte, eine andere Stelle und heirathete. Bei seiner Übersiedelung und Verehelichung bedurfte er eines „Abschieds“ oder Leumundszeugnisses, welches ihm in Heilsbronn ausgestellt wurde und lautete: „Herr Joh. Winkler hat sich von Jugend auf neben andern Schülern in unserer Schule und Chor mit Singen und Lesen gehorsam erzeigt, sich dann zum Priester ordiniren lassen und verehelicht, [380] und ist Willens, in einer andern Commune dem Wort Gottes und andern Kirchendiensten vorzustehen. Daher geben wir ihm auf sein Verlangen diesen redlichen Abschied. Er hat sich allezeit redlich und gehorsam gehalten.“ Gleichzeitig ertheilte auch der Bischof von Eichstätt ein paar Abiturienten aus Schoppers Schule, „welche zu Priestern und Predigern Lust und Geschicklichkeit genug besaßen,“ ohne Bedenken die Priesterweihe. Zu der Zeit, als Winkler vor seinem Scheiden die gedachte Messe in Heilsbronn hielt, war der Markgraf Georg außer Landes. Die markgräflichen Räthe benützten, wie gewöhnlich, die Abwesenheit des Fürsten zu einer Chikane gegen Schopper, welchen sie zur Berichterstattung über die abgehaltene Messe aufforderten. Schopper berichtete an die Räthe: „Nachdem wir Johannsen Winkler etliche Jahre in unserer Schule erhalten und derselbe für sich selbst, ohne unsere Reizung, zu priesterlichem Stand Lust gehabt, von den edlen und vesten Hans und Christoph Stiebern einen Titel ausgebracht, darauf er sich zu Würzburg zum Priester ordiniren lassen, den wir folgends, dieweil er bei uns in unserer Schul studirt, in unsern Convent angenommen, unsere Ceremonien mit Singen, Lesen und Beten helfen zu vollbringen: hat sich ungefährlich zugetragen, daß er auf Neujahrtag sein priesterliches Amt angefangen, im Münster oder untern Kirch die Meß, nicht nach altem päpstlichen Brauch, sondern nach des Herrn Markgrafen löblicher Ordnung gehalten und das Sakrament Etlichen gereicht hat, den göttlichen und unserer Obrigkeit Verordnungen in keinem Wege zuwider, auch Niemand ärgerlich, welchen wir mit keinen alten Klostergelübden, wie noch in Kaißheim, Ebrach und Lankheim geschieht, unchristlich verbunden haben.“ Winkler, damals noch gut beleumundet, war es nicht mehr als Pfarrer in Großhaslach und Markterlbach, wie wir unten sehen werden.

Schopper schrieb Vorstehendes im Jahr 1540; bald darauf resignirte er. Zur Zeit seines Rücktritts war Michael Gersdorfer Lehrer an seiner Schule: einer der oben gedachten evangelischgesinnten Mönche, die Schopper in seinem Kloster als Prediger angestellt hatte. Gersdorfer kränkelte, erholte sich aber, nachdem [381] Schopper ihn auf einige Wochen „ins Wildbad“ geschickt hatte. Die meisten Zöglinge hatte Schopper auf Empfehlung der Markgrafen Georg und Albrecht, des Pfalzgrafen Otto Heinrich etc. in seine Schule aufgenommen, meist Söhne von subalternen Beamten, oder von Pfarrern, oder von Wittwen, z. B. einen Sohn des Amtmanns Mang zu Osternohe, einen Sohn des Kammerschreibers Enich zu Jägerndorf in Schlesien. Bei der Zahl von zwölf, höchstens zwanzig Schülern reichte zur Unterbringung derselben ein Lehr- und ein Schlafzimmer aus. Viele Aufnahmsgesuche, auch solche, die vom Markgrafen befürwortet waren, wies Schopper zurück wegen Mangels an Raum, oder um seinen Etat nicht zu überschreiten. Die Hoffnung, sein Kloster aus seiner Schule zu rekrutiren, ging nicht in Erfüllung. Keiner seiner Zöglinge zeigte Neigung, Mönch zu werden, und dazu zwingen wollte er nicht.

In der Regel steht es gut um eine von einem wohlgesinnten Mann gegründete Schulanstalt, solang der Gründer lebt. Mit seinem Tode schwindet aus ihr gewöhnlich die Jugendfrische, in seinem Geist wird nur selten fortgewirkt. So war es auch hier. Nach siebenjährigem Bestehen der Schule resignirte Schopper und zog weg. Seine Schule wurde nicht in seinem Geist fortgeführt, wie bei den folgenden Äbten berichtet werden wird.

Der Markgraf Georg schloß im J. 1533 in Sachsen seine dritte Ehe und kehrte im Spätsommer mit seiner jungen Gemahlin Emilie nach Franken zurück. Er residirte zunächst in Plassenburg. Dahin begab sich am 21. September auch unser Abt, begleitet von seinem Richter Hartung, nachdem er zuvor den dortigen Rentmeister Plechschmid schriftlich gebeten hatte, für ihn mit sechs Pferden gegen Vergütung eine Herberge zu bestellen. Zweck der Reise zum Markgrafen war: „um ihm zu seinem ehelichen Stand Glück zu wünschen,“ besonders aber, um mit ihm über den Konflikt mit Vogler wegen des Chorhofes und andere Klosterangelegenheiten zu verhandeln. Schopper kam befriedigt zurück und schrieb am 11. Nov. an den Markgrafen: „Wie ich kurzvergangener Weil bei E. F. G. in Plassenburg gewesen und [382] denselbigen etlichs mein und meines Gotteshauses Anliegen zum Theil angebracht, darauf ich dann von E. F. G. gnädigen Abschied empfangen, deß ich mich unterthänigst bedanke: haben mir E. F. G. u. A. von der Handlung wegen des Hofes zu Onolzbach Abschrift begehrt, welche ich hiermit überschicke.“ Dem Hauptmann Wolf Chph. von Wiesenthau, welcher ihm durch Fürsprache beim Markgrafen gute Dienste geleistet hatte, überschickte er eine niedliche Uhr, die ihn nach Plassenburg begleitet und dort dem Hauptmann besonders gefallen hatte.

Aus Schlesien zurückgekehrt versammelte der Markgraf am 17. Januar 1534 die Landschaft in seinem Bereiche: Ritterschaft, Prälaten, Städte und Bauerschaft ober- und unterhalb Gebirgs. Der Versammlungsort war Kadolzburg. Gegenstand der Berathung war nicht die Reformation, sondern die Aufbringung von Geld zur Deckung der stets wachsenden Staatsschuld, die bei der andauernden materiellen Noth im ganzen Lande immer drückender wurde. Zur Motivirung der Bitte des Markgrafen um Geldhilfe wurde den Versammelten vorgestellt: „Der Markgraf Georg wäre nach dem Tode seines Bruders Kasimir am Liebsten der Last der Regierung und der Vormundschaft über seinen Neffen Albrecht überhoben gewesen; allein alte Verträge hätten ihn bestimmt, sich der Last nicht zu entziehen. Er sei bei seinem Regierungsantritt erschrocken über den finanziellen Zustand des Landes, über den großen „Unrath“, zu dessen Beseitigung die Landschaft schon öfters treulich mitgewirkt habe. Auch er habe durch seine längere Übersiedelung nach Schlesien dem dießseitigen Lande die Last erleichtert. Allein durch das Alles sei keine ausreichende Hilfe geschafft worden. Größere Opfer müßten gebracht werden, wenn die Herrschaft nicht leiden sollte. Leide das Haupt, so litten auch die Glieder. Der Herrschaft durch eine abermalige allgemeine Besteuerung zu helfen, sei nicht rathsam wegen der nun seit Jahren dauernden theuern Zeit. Rathsamer sei die Einführung einer Getränksteuer, welche vorzugsweise die Wohlhabenden, Fremden und Reisenden treffe, weniger den gemeinen Mann und die Ärmeren, die wenig Wein und Bier trinken. Es sollte [383] 10 Jahre lang von jeder Maas Wein ein alter Pfennig und von jeder Maas Bier ein alter Heller gezahlt werden. Von diesem Ungeld (Umgeld) sollten jedoch die Prälaten, Herren und Andere des Adels, auch die markgräflichen Räthe und Rathsverwandten, vermöge ihrer bisherigen Privilegien, befreit sein. Der Ertrag dieses Ungeldes sollte lediglich zur Tilgung der Landesschulden verwendet und der Landschaft jährlich über die Verwendung Rechnung gestellt werden.“ Nachdem das Ungeld von der Landschaft bewilligt worden war, sprach der Markgraf in seinem Abschiede d. d. Kadolzburg, 20. Jan. 1534, der Landschaft für ihre Bereitwilligkeit seinen Dank aus und versprach ihr seinen fernern Schutz. Unser Abt, welcher gleichfalls mit aller Bereitwilligkeit die Getränksteuer bewilligt hatte, befahl sofort seinen Pröbsten und Vögten, alle Wirthe auf dem ganzen Klostergebiete anzuweisen, kein Faß einzulegen, anzustechen und auszuschenken ohne Anzeige bei den geschworenen Ungeldern des Orts. Mit gleicher Bereitwilligkeit publizirte er auf dem ganzen Klostergebiete ein markgräfliches Mandat, durch welches, beim Hinblick auf die herrschende Theuerung und Pest und bei der Aussicht auf Krieg, die Ausfuhr von Proviant und Wein verboten wurde. Dagegen zeigte der Abt keine Bereitwilligkeit, als der Markgraf und dessen Räthe, fortwährend in Geldverlegenheit, die vor zwei Jahren vom Abt standhaft verweigerte Rechnungsvorlage abermals verlangten und notifizirten: „S. F. G. haben sich entschlossen, von den Prälaturen im Fürstenthum Rechnungsablage zu empfangen; der Abt möge daher am 25. Juni 1534 mit seiner Rechnung in Onolzbach erscheinen und über Einnahme und Ausgabe Nachweis geben.“ Schopper antwortete wieder wie in den Vorjahren: „Bezüglich der Publikation des Ausfuhrverbotes werde er dem Wunsch des Markgrafen gern entsprechen, nicht aber bezüglich des Rechnungsnachweises, den er, inhaltlich seiner Ordensregel und seiner kaiserlichen Privilegien, lediglich seinem Konvent zu geben schuldig sei.“ Er schloß mit den Worten: „Ich halte E. F. G. ohne allen Zweifel allezeit für meinen gnädigen Herrn und des fürstlichen und christlichen Gemüths, daß sich dieselben nicht bereden [384] lassen werden zu einem Vornehmen, welches sowohl gegen meine Ordens- und Eidespflicht ist, die ich vor Gott und der Welt zu halten schuldig bin, als auch gegen meine Privilegien und altes Herkommen. Sollte E. F. G. Herrschaft Gefahr drohen durch Krieg oder Aufruhr, alsdann will ich zur Rettung der Herrschaft Brandenburg darstrecken mein Leib und Gut und mich in solchem Fall so redlich und wohl erzeigen, daß E. F. G. und die ganze Herrschaft ein Wohlgefallen tragen werden. Solches christlichen und gehorsamen Gemüths sollen sich E. F. G. zu mir und meinem Konvent gewißlich getrösten, denen ich mich hiermit in gnädigen Schutz und Schirm befehle als meines gnädigen Herrn williger Kaplan, Johannes Abt. Datum Haylsbronn, Freitag nach Johannis Baptistä 1534.“ In den ersten Tagen erfolgte keine Antwort auf diese standhafte Weigerung, wohl aber von Schwabach aus die Bitte um ein Fäßlein oder Legel schneebergisches Bier. Bei Übersendung desselben schrieb Schopper an den Markgrafen: „E. F. G. sende ich hiermit ein Fäßlein meines schneeberger Bieres und bitte, es gnädig anzunehmen, und will auf E. F. G. ferneres Begehren ferner ein Fäßlein bestellen, wenn es in Nürnberg zu bekommen ist.“ Einige Tage darauf sandte er Hechte an den Markgrafen nach Kadolzburg. Von dort aus erhielt Schopper, dessen Verweigerung der Rechnungsvorlage drei Monate lang unerwidert geblieben war, unterm 14. Sept. 1534 folgende Antwort: „Von Gottes Gnaden Georg etc. Eure Widerschrift, vor unsern verordneten Räthen nicht Rechnung zu thun, haben wir vernommen und uns eines solchen Widersetzens von euch nicht versehen in Bedacht, daß solche Rechnung eurem Kloster zu keinem Nachtheil vorgenommen wird. Alle unsere Prälaten, Prälatinnen und Stifter sind erschienen und haben Rechnung gethan. Wir haben uns entschlossen, die Gleichheit zu halten und keinem Kloster oder Stift die Rechnung zu erlassen. So ist denn an euch nochmals unser gnädig Begehren, ihr wollet euch mit des Klosters Rechnung gefaßt machen, wenn wir euch im nächsten Monat einen Tag bestimmen werden, vor uns und unsern Räthen Rechnung zu thun, wie andere Klöster [385] und Stifter auch, und länger nicht ungehorsam erscheinen. Desto geneigter wollen wir euch und eurem Kloster sein. Manu propria, Georg. Ut fiat obedientia.“ Mit unterzeichnet sind H. von Seckendorf, L. von Gendorf und G. Berchthold. Dieser Bescheid wurde im Konvent vorgelesen, und, da er lediglich an den Abt gerichtet war, nunmehr vom Prior Castner und dem ganzen Konvent beantwortet, wie folgt: „Der ehrwürdige Herr Johannes, unser Prälat, hat uns einen Brief, von E. F. G[.] Hand unterschrieben, vorgetragen, in welchem E. F. G. an sein Ehrwürden begehren, im nächsten Monat vor E. F. G. Rechnung zu thun, wie andere Klöster und Stifter. Sein Ehrwürden wäre dazu auch bereit und willig gewesen, wenn es nicht wider unser Gewissen und Schmälerung unserer päpstlichen, kaiserlichen und königlichen Privilegien wäre. E. F. G. haben diese eingesehen, auch das Jurament unseres Prälaten bei seiner Elektion. E. F. G. haben beim Regierungsantritt uns Handhabung und Schirmung unserer Privilegien zugesagt. Warum wollen E. F. G., daß unser Prälat wider seinen Eid und Pflicht thun und Rechnung stellen soll, was er nur uns schuldig ist? Wollte er es thun, so könnten wir es nicht gestatten, als wider unser Ordensstatut; er würde vor Gott sündigen und treulos vor der Welt erscheinen, was E. F. G. Gesinnung nicht sein wird. E. F. G. wollen daher unseres Prälaten und unsere Weigerung entschuldigen. Gott wolle E. F. G. Gesundheit, langes Leben und christliches Regiment verleihen, als unserer von Gott verordneten Obrigkeit, denen wir uns befehlen als unseres gnädigen Herrn unterthänige Kapläne: Nikolaus, Prior und der ganze Konvent.“

Auf diese einmüthige Erklärung erfolgte keine Rückäußerung, kein weiteres Begehren einer Rechnungsvorlage. Schopper ging siegreich aus dem Kampf, nachdem er bezüglich der Rechnungsstellung das Recht seines Klosters und seines Mönchsstaates gewahrt hatte. Ja er brachte es schließlich noch zu einem schriftlichen Übereinkommen, worin der Markgraf die Klosterprivilegien förmlich anerkannte und aufrecht zu halten versprach. Das Übereinkommen lautete: „Von Gottes Gnaden, Georg und Albrecht. [386] Nachdem die würdigen, andächtigen, unsere lieben und getreuen Äbte und Konvent des Klosters zu Haylsbronn bei unsern Voreltern, den Markgrafen und Burggrafen ob 200 und mehr Jahren (vgl. oben S. 26–38 und Beitr. S. 74–76) in Schutz und Schirm gewesen, und das Kloster in unserm Gebiet liegt, und wir demselben eben so geneigt sind wie unsere Vorfahren, so versprechen wir, die gedachten Äbte und Konvent und ihre Nachkommen sammt ihren Zugehörigen an Leib, Hab und Gütern sowohl wie Andere unserer Landschaft mit Gottes Gnade und Hilf gegen Männiglich zu schützen und zu schirmen, damit dieselbigen bei ihren wohl hergebrachten Gerechtigkeiten, Freiheiten und Gütern bleiben mögen; als wir dann hiermit für uns, unsere Erben und Nachkommen gnädiglich versprechen und darum unser Siegel an diesen Brief gehangen haben. Also bekennen auch hinwieder wir Johannes, dieser Zeit Abt, und der Konvent für uns und alle unsere Nachkommen, daß wir gedachte unsere gnädige Herren und derselben Nachkommen wegen ihrer geleisteten Hilfe, Gnade, Schutz und Schirm in den theils verlaufenen, theils noch vorhandenen beschwerlichen und unruhigen Läufen und wegen ihres obigen Versprechens für unsern gnädigen Landesfürsten erkennen, daß wir uns mit aller Treue in ihren Schutz ergeben, kraft dieses Briefes. Alles beiderseits getreulich gegen einander zu halten, darum haben wir Johannes unser Abtssiegel, und wir Joh. Wirsing, Prior (späterhin Abt), Widmann Subprior, Doffinger Bursner, Wagner Kornschreiber (nachmals Abt) und neben denselben gemeiniglich der Konvent das Konventssiegel wissentlich und freiwillig an diesen Brief gethan. Gesehen und gegeben zu Onolzbach am Mittwoch nach Nicolai 1539.“ Auf der linken Seite stehen die Unterschriften der Markgrafen Georg und Albrecht, auf der rechten die der genannten Klösterlinge; darunter: Gerhard von Bödickheim, Hofmeister, Dr. Heller, Kanzler und Joh. Weymann, Doctor.

Auch bei diesem Konflikt unterschied Schopper die Person von der Sache; er wußte wohl, daß die gegen ihn geschleuderten Pfeile nicht vom Markgrafen, sondern von den Räthen geschmiedet [387] waren, und fuhr fort, mit dem Markgrafen freundlich zu verkehren, auch ihm in Geldverlegenheiten auszuhelfen, z. B. 1536 mit 1000 fl., welche der Markgraf „zu einem Zug und Tag in Perlin brauchte.“ Schopper, momentan selbst ohne Geld, entlehnte die Summe beim Magistrat in Nürnberg. Er legte aber bei der Auszahlung dem Kammerschreiber Frauentraut und dem Rentmeister ans Herz: „Ihr wollet Fleiß fürwenden, damit uns mit der Zurückbezahlung Glaube gehalten werde; denn wir haben solche 1000 fl. wahrlich selbst in Nürnberg entlehnen müssen.“ 1539 borgte Schopper 600 fl. zu 5 Prozent bei dem Goldschmied Arnold Wenk in Nürnberg und bei dem Bürger Königsberger in Windsheim zu einem Darlehen für den Markgrafen. Auch der Markgraf unterschied die Person von der Sache und fuhr fort, unsern Abt, „seinen würdigen lieben Gevatter und Getreuen“ hochzuschätzen. In den Beiträgen S. 134–152 ist Mehreres über den Verkehr des Abts mit dem Markgrafen Georg, mit seinem Neffen Albrecht und seiner Tochter Barbara, bei deren Taufe der Abt Mitgevatter war, berichtet worden.

Schopper wurde sowohl von Protestanten als auch von Katholiken hochgeschätzt, von Jenen wegen seiner reformatorischen Bestrebungen, von Diesen wegen seines umsichtigen und konsequenten Verfahrens im Interesse seines Mönchsstaates. Sehr hoch schätzte ihn Joh. Brenz, Prediger in Schwäbisch-Hall, einer der Begleiter des Markgrafen Georg zum augsburger Reichstag, ein einflußreicher Beförderer der Reformation. Er hatte, wie Schopper, in Heidelberg studirt. Seine Verehrung bezeigte er dem Abt in einer demselben dedizirten Schrift über die Apostelgeschichte. Er spricht sich im Vorwort sehr dankbar aus für die vielen vom Abt ihm erwiesenen Wohlthaten, insonderheit dafür, daß er ihn zur Herausgabe dieser Schrift ermuthigt und ihm beim Schreiben derselben manche nützliche Weisung gegeben habe. Nach Empfang dieser Schrift trug Schopper in seiner Rechnung von 1534 Folgendes ein: „10 fl. einem Gelehrten, der uns ein Büchlein hat zugeschrieben.“ Brenz rühmt besonders das Verdienst, welches Schopper sich durch Errichtung seiner Klosterschule [388] erworben habe und bezeichnet ihn als den ersten unter den Äbten, welcher erkannte, daß die eigentliche Bestimmung der Klöster sei, den Aberglauben abzustellen, Jünglinge zu unterrichten und zu wahrer Gottseligkeit, besonders zum Kirchendienst zu erziehen.

Dieselbe Anerkennung und Hochachtung sprach Melanchthon aus in zwei Briefen, worin er den Abt bat, zwei verwaiste Zöglinge in seine Schule aufzunehmen. Den ersten dieser Briefe schrieb Melanchthon am 2. Okt. 1540 in Worms: eine Fürbitte für Ulrich Vischer (Piscator) aus Nördlingen, welcher schon früher ein Zögling der Schule Schoppers gewesen, aber unfleißig und unfügsam war. Schopper zeigte dieses den Angehörigen an, ließ sich aber durch die Fürbitte des Bürgers Wolfg. Grau in Nördlingen bewegen, Geduld mit dem Zögling zu haben. Demungeachtet kam Vischer von der Schule weg, worauf Melanchthon unsern Abt brieflich bat, den Jüngling, der nicht wisse, wohin? wieder aufzunehmen. Den zweiten Empfehlungsbrief schrieb Melanchthon im J. 1541 nach Heilsbronn mit der Bitte um Aufnahme eines Schülers Namens Friedrich Nicolaus, den er charakterisirt, wie folgt: „Ist fähig, gutmüthig, des Lateinischen wohl kundig, in den Grundstücken der philosophischen Wissenschaften fein gegründet, wird durch sein stilles Thun den Eltern (Älteren) eine Freude, den Jüngeren ein Exempel und durch seine Gelehrsamkeit andern Studirenden förderlich sein.“ Die beiden Briefe zeigen, daß Melanchthon inmitten seines ausgebreiteten Wirkens auch das Wohlthun im Kleinen nicht vergaß. Als er den zweiten Brief schrieb, hatte Schopper bereits resignirt.

Von einer Korrespondenz zwischen Luther und Schopper ist nichts bekannt; bekannt ist aber, daß Luther den Abt und dessen reformatorische Richtung dem Rufe nach kannte. Denn im J. 1542 schrieb Luther an den Markgrafen Georg: „Gnad und Fried in Christo und unser pater noster. Durchlauchtiger Fürst. Es ist hier ein Bürger Ambrosius Reuter, unter dem Abt zu Heilsprunn geboren, E. F. G. Landskind, der hat oft aus Liebe seines Vaterlands mit mit geredet und gerathschlagt, [389] wie doch dasselbe Kloster möchte zum Evangelio und rechtem Brauch göttliches Dienstes kommen. Darauf (ich) ihm das Exempel vorgeschlagen eines Abts zu Naumburg (Thom. Hebenstreit), welchem dasselbe Kloster von unserem Herrn Churfürsten ganz befohlen, daß er es zur Schule mache und daß er darin Edle und Unedl[e] auferziehe zu Leuten, die man im Kirchen- und weltlichen Regimente brauchen könne, weil es den Armen zu hoch ist, in den hohen Schulen sich zu beköstigen. Also ist er des Namens ein Abt geblieben, aber die Kappen und Möncherei ausgeworfen, ehelich geworden und das Kloster der Jugend und Kirche zum Besten verwaltet. Demnach hab eben mich erbitten lassen, solches an E. F. G. gelangen zu lassen mit Bitte aufs Unterthänigst, E. F. G. wolle solches von mir gnädiglich vernehmen und christlich bedenken. Denn E. F. G. sehen, wie die Schulen zergehen und Niemand dazu thut, daß man Kirchendiener und sonst gelehrte Leute erziehe, ohne Zweifel, daß der leidige Satan mit diesen bösen Grifflein gedenkt, mit der Zeit Gottes Reich, welches ohne Kirchendiener, Prediger und Pfarrer nicht kann bleiben, endlich zu verstören. Daß hier, meines Erachtens, kein anderer Rath und Hilfe sein will, denn daß man die Klöster hiezu brauche. Denn auch unsere Universität zu Wittenberg durch unsern gnädigen Herrn Churfürsten hat müssen von Klostergütern gebessert werden und noch etlicher Stipendia bedarf, damit man jetzt umgeht. Weil ich nun höre, das das Kloster Heilsprunn sehr tüchtig und gelegen dazu sein soll, und mir auch sagen lassen, als sei der Abt dem Evangelio geneigt, und E. F. G. ohne Zweifel Gottes Reich und sein Evangelium gern gefördert sehen, wie sie bisher fruchtbarlich gethan: so will ich solches von E. F. G. demüthiglich gebeten haben, sie wollen hiezu helfen und rathen, soviel es möglich sein kann. So bliebe auch das Kloster fein beieinander dem ganzen Land zu Trost und Nutz, da sonst, wo es zerrissen würde, seiner Güter Niemand weder satt noch froh werden könnte, wie uns viel Exempel der zerrissenen Klöster zeigen. Der barmherzige Gott gebe E. F. G. seinen heiligen Geist, zu thun seinen göttlichen Willen und steure [390] dem Widersacher. Amen. Und E. F. G. wolle mir dies Schreiben gnädiglich zu gut halten. Hiemit in Gottes Gnade befohlen. Amen. Wittenberg, Mittwoch nach Nicolai 1542. E. F. G. williger Martinus Luther.“ Das Antwortsschreiben des Markgrafen, wenn ein solches ergangen ist, enthielt zuverlässig die Bemerkung, daß Schoppers Schule bereits seit neun Jahren im Gang war und früher gegründet wurde, als die des Abts von Naumburg, und daß Schopper nicht mehr in Heilsbronn, sondern als Quieszent in Onolzbach lebte. Im Anfang des Jahres, vor Lichtmeß 1542, war Georg mit einem heilsbronner Gespann in Wittenberg.

Wie mit Brenz, so stand Schopper auch mit den für die Reformation besonders thätigen Geistlichen in und um Onolzbach (Rurer, Altheimer, Weiß) in vertrautem Verkehr. An Andreas Altheimer schrieb er im J. 1536: „Würdiger, besonders guter Freund. Wir haben euer Schreiben erhalten, darin ihr uns anzeigt, wie ihr euch aus nothwendigen Ursachen wiederum verheirathet und künftigen Mittwoch Hochzeit haltet, ohne viel Gepräng, sondern mit 2 oder 3 Tischen aus eurer besten Freundschaft. Derwegen ihr uns ersucht, etwas in die Küche zu bedenken. Zu solchem christlichen und ehrlichen Ehestand wünschen wir euch von Gott Gnade, Glück und Heil und bitten seine Allmächtigkeit, er wolle solchen euren Stand und Amt nach seiner Ehr zu gemeinem und eurer selbst Nutzen richten und euch seinen Segen allezeit mittheilen. Wir schicken euch ein paar Haasen, ein paar heilsbronner Pfefferkuchen und zwei Kreuzkäse, die wollet ihr mit euren Freunden in Fröhlichkeit verzehren. Damit Gottes Gnade und Barmherzigkeit befohlen.“

Wie von Protestanten, so wurde Schopper, trotz seiner reformatorischen Gesinnung, auch von Katholiken fortwährend hochgeachtet. Äbten und Äbtissinnen blieb er nach wie vor eine Autorität; sie fuhren fort, wie oben berichtet wurde, Rath und Beistand bei ihm zu suchen. Der alte Hans von Schwabsberg erkrankte im Bade Wildenstein (1537), und wünschte seine Tochter, eine Nonne im Cisterzienser-Kloster Unter-Schönfeld mit [391] ihren Jugendfreundinnen noch einmal zu sehen, was ihm seit 12 Jahren nicht mehr vergönnt war. Vergebens bat er die Äbtissin, das Wiedersehen zu gestatten; vergebens legte der Markgraf Fürbitte ein; die Äbtissin gestattete das Wiedersehen nicht, es sei denn, daß Schopper es gestatten werde, was er auch that. Gleichzeitig gab er in einem ähnlichen Falle einer Nonne die Erlaubniß, auf einen Monat zu ihrem Bruder Wilhelm von Dersperg nach Wört gehen zu dürfen. Von der Priorin Eugenie im Kloster Marienburg erhielt er gewöhnlich an Neujahr „ein gemaltes Bildlein“; dafür schenkte er ihr 1 bis 3 Goldgulden.

Schopper hatte während seiner ganzen Regierungszeit mit den Bischöfen von Würzburg wegen des „Gülden-Zolles“ zu kämpfen. Das Objekt, von welchem die Bischöfe den Zoll, einen Kreuzer von jedem Gulden, forderten, war besonders der Wein, welchen das Kloster in der Gegend von Würzburg entweder baute oder kaufte. Schopper stellte (1530) dem Fürstbischof Konrad vor: „Durch päpstliche, kaiserliche, insonderheit durch des jetzigen Kaisers Begnadungen ist unser Kloster allenthalben im heil. röm. Reich von allen Zöllen befreit. Kürzlich wurde aber von eurem Kammermeister von einer Weinfuhr Zoll begehrt, trotz Vorzeigung unseres Zollbriefes. Wir bitten, eure Güldenzöllner zu instruiren, auf Vorzeigung unserer Zollbriefe unsere Wägen, wie von jeher geschah, zollfrei passiren zu lassen.“ Als demungeachtet die Vexationen wiederkehrten, so bat Schopper den Markgrafen Georg und seine Räthe um Beistand unter abschriftlicher Mittheilung der Zollbefreiungserlasse des Papstes Innocenz III. von 1205 (siehe oben beim 4. Abt), des Kaisers Karl IV. von 1359 und der Burggrafen von Nürnberg. Der Markgraf und seine Räthe machten die nachdrücklichsten Vorstellungen; die Räthe und der Richter Hartung wurden wiederholt nach Würzburg gesendet; allein der Bischof stellte den heilsbronner Privilegien seine päpstlichen und kaiserlichen Privilegien entgegen, welche den Bischof zum Weinzoll ohne Ausnahme berechtigten und sonach den heilsbronner Privilegien geradezu widersprachen. Der Bischof machte seine Privilegien geltend, indem er heilsbronner Weinwägen, die in [392] Randersacker den Zoll verweigerten, aufhalten ließ. Über die Flottmachung der Wägen wurde zwischen Onolzbach und Würzburg durch expresse Emissäre verhandelt. Allein alles, was vom Bischof erlangt werden konnte, war, daß er gestattete, das dießjährige Weingewächs zollfrei nach Heilsbronn abführen zu lassen, in Zukunft aber nichts weiter. Schopper erwies sich dem Markgrafen dankbar, indem er ihm ein Faß Wein von der flottgewordenen Ladung schenkte. Zur Aufrechthaltung der beanstandeten Zollbefreiung wurde 1541 der Richter Hartung mit einer an den Kaiser gerichteten Beschwerdeschrift auf den Reichstag nach Regensburg gesendet. Die Schrift wurde durch Herrn de Granvella dem Kaiser überreicht und ging dann zur berichtlichen Äußerung an den Bischof von Würzburg. Hartung blieb zwölf Tage in Regensburg, auf Bericht von Würzburg harrend. Indessen „verruckte der Kaiser und wurde in der Sache nichts Fruchtbares gehandelt.“ Im Jahr 1547, vier Jahre nach Schoppers Tod, verhandelten Onolzbach und Würzburg weiter über die Sache, worauf der Bischof zwar arretirte heilsbronner Fuhren frei gab und keinen Weinzoll mehr erhob, aber den Hof in Randersacker durch Einlagerungen und andere Lasten beschwerte.

Ein Konflikt anderer Art veranlaßte im Frühling 1534 unsern Abt, den Markgrafen Georg um Beistand zu bitten. Der Abt Konrad von Kaisheim wurde, besonders wegen seiner lutherischen Gesinnung, von seinem Landesherrn, dem bayerischen Herzog, mit Verjagung bedroht. Er bat nun seinen Freund Schopper, den Markgrafen zu bitten, dem Herzog Vorstellung zu machen. Schopper erfüllte gerne die Bitte und bot zugleich seinem mit Verjagung bedrohten Freunde den heilsbronner Hof in Nördlingen als Asyl an.

„Zur Wiedervereinigung der Kirche“ hatten der Papst und der Kaiser auf den 23. Mai 1537 ein Konzil ausgeschrieben und dazu die Reichsstände nach Mantua eingeladen, auch den Markgrafen und unsern Abt. Nach geflogener Berathung mit dem Markgrafen beschloß Schopper, der Einladung nach Italien nicht zu folgen. Er hatte daheim genug zu richten und zu schlichten, [393] während seiner letzten Amtsjahre nicht mehr in Sachen der Reformation, sondern auf dem ganzen Klostergebiete in Streitigkeiten der Gemeinden und Pfarrer über Zoll, Zehnten etc., über Exzesse aller Art.

Viel Mühe und Verdruß bereitete ihm folgende Angelegenheit: Ebrach, das Mutterkloster von Heilsbronn, besaß den Zehnten in Katzwang. Allein in Folge der Reformation wurde dieser Zehnt im J. 1533 dem Kloster Ebrach von der Stadt Schwabach abgerungen. Ebrach stellte Klage beim kaiserlichen Landgericht in Onolzbach gegen Bürgermeister und Rath zu Schwabach. Letztere motivirten ihren Anspruch dadurch, daß der katzwanger Zehnte ursprünglich für die Pfarrei Schwabach gestiftet worden sei. Das Landgericht erkannte gegen Ebrach, stellte zu Gunsten Schwabachs den Zehnten unter Sequester und bestellte den Abt Schopper als Exekutor und Zehntverwalter. Ebrach appellirte an das Kammergericht in Speier. Bis zu Ausgang der Sache sollte Schopper die mit Beschlag belegten Zehnten und Gülten in Katzwang einnehmen und verwalten, was eine heftige Korrespondenz zwischen ihm und Ebrach, namentlich dem Senior Laytenbach im ebracher Hofe zu Nürnberg veranlaßte. Schopper rieth zur Nachgiebigkeit unter Hinweisung auf den langen Kampf Heilsbronns wegen des Patronats in Nördlingen und auf die jetzt herrschende Stimmung gegen die Geistlichkeit. Das Kammergericht entschied dahin, daß Schopper sich mit der Sequestration nicht weiter befassen, daß er angeben sollte, wie theuer und an wen der Zehnte in diesem Jahre vergeben worden sei und daß er den Ertrag an Ebrach abzuliefern habe. Schopper entsprach dieser Weisung nach vorgängiger Berathung mit Onolzbach. Abzuliefern hatte er jedoch nichts, da er in Katzwang weder Zehnten noch Gülten eingenommen hatte.

Schon 1534 sprach Schopper in einem Schreiben an seinen Freund, den Abt Konrad in Kaisheim, den Wunsch aus: „er möchte gern, wie sein Vorgänger, resigniren und Ruhe haben von den Mühen und Arbeiten.“ Sein Tagewerk war auch wirklich, wie wir gesehen haben, ein sehr mühevolles und verdrießliches. [394] Er hielt es für möglich, daß auch bei lutherischen Grundsätzen ein Mönchsstaat mit klösterlicher Regierungsform bestehen könne; er bot auch Alles auf, diese Idee zu verwirklichen; allein es gelang ihm nicht, sein katholisches Kloster in ein lutherisches umzuschaffen. Auch sein Bestreben, durch Förderung der Reformation das religiös-sittliche Volksleben zu verbessern, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Er sah trotz aller reformatorischen Bestrebungen auf dem ganzen Klostergebiete das alte unchristliche Treiben, Kriminalverbrechen eher sich vermehren als vermindern, und schrieb daher im J. 1536: „daß dieser bösen und unchristlichen Leute von Tag zu Tag je länger je mehr zu Gefängniß gebracht werden.“ So ritterlich und theilweise erfolgreich er auch gekämpft hatte, so sah er sich doch völlig majorisirt und in der Gewalt des Markgrafen, und dazu oft in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, gerade beim Markgrafen Schutz gegen Beeinträchtigung suchen zu müssen. Um diesen Schutz nicht zu verlieren, mußte er im J. 1539, wie vorhin berichtet wurde, die Oberherrschaft des Markgrafen förmlich anerkennen.

Zu seinen vielen Anfechtungen kamen endlich auch Körperleiden, und zwar schon im J. 1535, daher eine Ausgabsposition in seiner Rechnung lautet: „7 fl. an Doktor Magenbach und Magister Jeronymus, daß sie zweimal zu mir in meiner Schwechen heraus von Nürnberg gekommen sein.“ Dinstag nach Jubilate reiste er „ins Wildbad gen Baden“ und kam am 15. Juni wieder zurück. Den Kostenpunkt betreffend heißt es in der Rechnung: „116 fl. hat der Herr verzehrt im Wildbad und auf dem Weg mit fünf Personen.“ In seiner Abwesenheit unterschrieb die Ausfertigungen der Prior Nik. Castner. Die Seele der Geschäftsführung war aber fortwährend der Richter Hartung. Schopper schrieb von seiner Vogtei Waizendorf aus, wo er durch Schwäche, Ohnmachten und Podagra schwerer erkrankte, an seinen Arzt Magenbach in Nürnberg und bat um verstärkte Arzneien. 1539 empfahl ihm sein Freund Konrad, Abt von Kaisheim, einen Arzt in Augsburg; allein Schopper antwortete, daß er zu krank sei und daher nicht nach Augsburg reisen könne. Im Jahr [395] darauf, am 25. Okt. 1540, legte er den Krummstab nieder, zog nach Ansbach in den dortigen heilsbronner Hof und starb daselbst am 18. April 1542 „nach schwerer und steter Krankheit, nach viel zeitlichen Anfechtungen und Bekümmernissen, nach Bekenntniß christlichen Glaubens, mit Bewahrung des hochwürdigen Abendmahls Christi, bei guter Vernunft und williger Ergebung.“ Mit diesen Worten wurde sein Tod vom Kanzler Heller dem an seine Stelle getretenen Abt Wagner nach Heilsbronn notifizirt. Der Kanzler versiegelte auf markgräflichen Befehl Schoppers Nachlaß im Sterbehaus bis zur Ankunft des Abts Wagner. Die Leiche wurde nach Heilsbronn geführt und im südlichen Seitenschiff der Klosterkirche, nicht weit von Nr. 105 beerdigt. Die Metalltafel auf seinem Grabstein kostete 4 fl., wurde 1545 gegossen, bei der Überpflasterung der ganzen Kirche i. J. 1771 vom Grabstein abgenommen, neben dem Grabe in die Wand eingemauert, bei der neuesten Restauration aber bei Nr. 116. Die Inschrift darauf lautet: Anno 1542 14. Kl. Maji obiit reverendus in Christo pater et dominus Johannes Schopperus, hujus monasterii abbas 27, hic sepultus, cujus anima cum beatis requiescat. Auf einer nicht mehr vorhandenen Tafel standen folgende Verse von Bruschius:

Hic Schopperus Johannes dignissimus abbas
Mortuus in Christi divite pace cubat.
Sed corpus tantum cubat hac tellure repostum,
Mens pia in aethereis gaudet ovatque choris.
Quaeque laborabat vere cognoscere Christum,
Haec nunc cum Christo vivit et astra tenet.
Lucis et aeternae fruitur bonitate parata
Amplius et terras curat amatque nihil
Nomen at ipsius et famam vitamque decusque
Convenit aeternis nos celebrare modis.
Nam doctorum hominum semper studiosus amansque
His ipsis etiam curaque amorque fuit.
Ergo illum memores vere celebrabimus omni
Tempore, qui Phoebi pars aliquanta fuit.
 Casparus Bruschius P. L. (poeta laureatus).

[396] Inmitten seiner Vielgeschäftigkeit, seiner vielen Anfechtungen und Verdrießlichkeiten vergaß Schopper nicht, für Hilfsbedürftige recht väterlich bis ins Kleinste zu sorgen. Als er einmal den Förster von Neuhof zu seiner Begleitung auf einer „Paudungsreise“ einberief, trug er seinem Probst in Neuhof auf, in des Försters Abwesenheit die Unterthanen mit Brennholz zu versorgen, damit die Bedürftigen jetzt im Winter nicht erst auf die Rückkehr des Försters warten müßten. Für eine alte Frau aus Königshofen, die sich aber auswärts im Bereich des Nonnenklosters Sulz aufhielt, verwendete er sich bei der Äbtissin, an welche er schrieb: „Die alte Kremerin aus Königshofen, unseres Gotteshauses Verwandte, hält sich eine Zeit lang bei ihrer Tochter zum Dennle, hinter eurem Gotteshaus gelegen, auf und wurde von euch zur Hundertpfennigsteuer angezogen. Bitte, ihr die Steuer zu erlassen.“ Dennle, jetzt Dentlein bei Feuchtwangen, lag im Gebiet des Klosters Sulz. Bei Bürgermeister und Rath zu Windsheim bat Schopper für einen Valentin Santritter aus Ipsheim um ein Stipendium von 20 fl., welches von Joh. Düring, Pfarrer in Trautskirchen, gestiftet worden war.

Während Schoppers Regierungszeit erhielt das Klostergebiet weder durch Schenkung, noch durch Kauf einen Zuwachs. Dagegen erlitt es manchen Verlust, namentlich durch den Verkauf von Gefällen etc. in der Maingegend, wie im VII. Abschnitt berichtet werden wird.

Schopper unterschied sich von Einigen seiner Vorgänger dadurch, daß er nicht durch Aufführung von Kunstbauten oder durch Anschaffung von Kunstgegenständen seines Namens Gedächtniß zu stiften suchte. Bei seinen Bauten hatte er lediglich das Nützliche und Nothwendige im Auge, z. B. bei der Erbauung des fast neu aufgeführten Wirthshauses in Bonhof, wo man im Wirthszimmer an einem Stützbalken die Jahrzahl 1531 und das Cisterzienserwappen sieht. Das Pfarrhaus in Dambach am Hesselberg ließ er abbrechen und neu bauen. Auch in Merkendorf verwendete er viel auf nothwendige Baureparaturen. Dagegen verwendete er nichts auf Malereien, Skulpturen u. dergl. [397] Mit Ausnahme seines eigenen, in den Beitr. S. 151 näher bezeichneten, jetzt bei Nr. 116 hängenden Porträts ließ er kein Bild fertigen. Auf einigen der vorhandenen Bilder sind die Äbte, welche sie fertigen ließen, knieend abgebildet, und zwar Friedrich von Hirschlach, Haunolt, Bamberger, Wenk und Wirsing, nicht Schopper, welcher keines dieser Bilder fertigen ließ.

Wiewohl im Kloster drei Köche waren, im Burggrafenhause, im Konvent und in der Abtei, so herrschte doch in Schoppers Küche und Speisekammer Einfachheit. Wir haben gesehen, daß er daraus gerne mittheilte, aber auch, daß seine Spenden von Obst, Latwerge, Liqueur, Erstlingstrauben (schon im August), Lebkuchen, Feldhühnern und Hasen nicht auf Schwelgerei deuten. So auch seine Spende von einer Metz Habermehl an seinen Nachbar, Apel von Seckendorf in Forndorf, dem er schrieb: „Wir werden berichtet, wie ihr zuweilen zu Habergemüsen Lust habt und doch nicht allemal gutes Mehl dazu bekommen möget. Darum schicken wir euch hiermit eine Meß hailsbruner Mehl, das wir selbst gebrauchen. Davon möget ihr euch eures Gefallens kochen lassen. Sollte euch bedünken, daß solches Gemüse anders, als ihr es wohl zu Hailsbrunn versucht habt, schmecken wollte, versehen wir uns kürzlich zu Waizendorf (nahe bei Forndorf) zu kommen; da wollen wir euch unsern Koch schicken, um den eurigen zu berichten, solches Gemüse nach hailsbrunner Brauch zu kochen.“

Wir werden nun noch acht Klosteräbte kennen lernen, aber finden, daß keiner derselben in Schoppers Geist und Kraft gewirkt hat.


  1. Vgl. Stillfried S. 45.
  2. Vgl. Stillfried S. 28.
  3. Vgl. Stillfried S. 28.
  4. Vgl. Stillfried S. 29.


« Der 26. Abt Johann Wenk Geschichte von Kloster Heilsbronn
Der 28. Abt Sebastian Wagner »
[[{{{WIKISOURCE}}}|{{{WIKISOURCE}}} in Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).