RE:Cocceius 16
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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[Nerva = Imperator Nerva Caesar Augustus, M. Röm. Kaiser 96 bis 98 n. Chr. | |||
Band IV,1 (1900) S. 133–154 | |||
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16) M. Cocceius Nerva = Imperator Nerva Caesar Augustus, römischer Kaiser vom 18. September 96 bis 25. Januar 98 n. Chr.
I. Quellen. a) Von dem Geschichtswerk Dios liegt für diese Zeit nur die Epitome Xiphilins vor (LXVII 15 bis LXVIII 3), daneben der Auszug bei Zonaras und einzelne Excerpte bei den byzantinischen Chronographen, die nur ausnahmsweise citiert zu werden verdienen. Eine knappe Übersicht giebt Eutrop. VIII 1. 2 und nach ihm Oros. VII 11, zum Teil auch Hieron. ad a. Abr. 2112–2114. Eingehendere und, wie es scheint, bessere Nachrichten liefert die Epitome de Caesaribus, die besonders über Nerva sehr gut unterrichtet ist (c. 12; schon der äussere Umfang des Capitels ist im Vergleich mit denen über alle andern Kaiser, Titus c. 10 ausgenommen, unverhältnismässig stark angewachsen). Weit dürftiger und minder verlässlich ist Vict. Caes. 12. Eine ergiebige Quelle für die Kenntnis der Persönlichkeiten der Zeit, aber auch für die verschiedensten Verhältnisse und Zustände bilden die damals entstandenen Briefe des jüngeren Plinius und seine Dankrede an Traian. Auch bei Martial finden wir mannigfache Anspielungen auf Zeitverhältnisse. Philostratos Lebensgeschichte des Apollonius von Tyana und Biographien der Sophisten geben Einzelheiten aus dem Leben Nervas, ebenso die Reden von Nervas Freund Dio von Prusa. Unter der Regierung Nervas ist auch eine Schrift entstanden, die freilich nur für einen Zweig der Verwaltung, die Wasserleitungen, vollen Aufschluss bietet, die zwei Bücher De aquis von Frontin, dem Nerva im J. 97 das Amt eines curator aquarum übertragen hatte, was für jenen der Anlass zur Abfassung des Buches war (praef. 1. 2), das aber erst nach dem Tode Nervas veröffentlicht wurde (vgl. II 93. 102. 118).
Der Chronograph von 354, Polemius Silvius und Cassiodors chronicon sind nach Mommsen Chron. min. I bezw. II citiert. Die übrigen vereinzelten Notizen sind bei den entsprechenden Gelegenheiten angegeben. Tacitus hatte den Plan, nach Abfassung der Historien gleich die Fortsetzung, eine Geschichte Nervas und Traians, zu schreiben (hist. I 1); aber er wandte sich dann früher der Zeit von Augustus Tod bis zu dem Zeitpunkt zu, wo die Historien einsetzen, und ist nicht mehr zur Ausführung seines früheren Planes gekommen. In gewissem Sinn als sein Fortsetzer ist Ammianus Marcellinus zu betrachten, der die römische Geschichte von Nerva an verfasste (XXXI 16, 9), aber in diesen Teilen nicht erhalten ist. Auch das Werk des Marius Maximus, der als Nachfolger Suetons die Biographien der Kaiser von Nerva bis Elagabal schrieb, ist verloren gegangen,
b) Von Inschriften Nervas ist die gehaltvollste CIL XI 5743, aus der wir seine Laufbahn bis zum ersten Consulat kennen lernen. Recht zahlreich im Verhältnis zur Dauer seiner Regierung sind die Inschriften, die seinen Namen als Kaiser nennen, darunter namentlich viele Meilensteine; vgl. die Indices zum CIL und CIG, Dessau [134] Inscriptiones Latinae selectae I 273–281. Stadtrömische Inschriften: CIL VI 950–954; Suppl. 31213. Militärdiplom CIL X 7890 = III p. 861 dipl. XVIII, vgl. p. 1967 dipl. XXVI. Andere Inschriften sind bei Gelegenheit erwähnt. Die Papyri aus der Zeit Nervas haben weder für die Geschichte noch für die Zeitbestimmung Bedeutung. Die wichtigsten Münzen bei Eckhel VI 403–411. Cohen II⁶ p. 1–15 (die Citate im Text geben die Nummern an). Griechische Münzen bei Mionnet und in den englischen Münzkatalogen zu den einzelnen Städten.
II. Nervas Lebensgang bis zur Kaiserwahl. M. Cocceius Nerva wurde am 8. November (CIL I² p. 255. 276f. VI 10050) um das J. 35 (s. Abschnitt IIIf.) in der umbrischen Stadt Narnia geboren (Vict. Caes. 12, 1. Epit. de Caes. 12, 1). Er stammte aus einer senatorischen und neupatricischen Familie (Dio ep. LXVII 15, 5. 6; letzteres ergiebt sich auch daraus, dass er nach CIL XI 5743 salius Palatinus war; kaum richtig ist daher die Bemerkung bei Eutrop. VIII 1, 1, dass er nobilitatis mediae gewesen sei); sein Stammbaum lässt sich drei Generationen weit zurückverfolgen. Sicher bezeugt ist, dass der Jurist M. Cocceius Nerva Nr. 14, der von 24–33 n. Chr. curator aquarum war, sein Grossvater war (Frontin. de aqu. II 102); danach war wohl M. Cocceius Nerva, der Consul des Jahres 718 = 36 (Nr. 13), sein Urgrossvater und der von den Juristen als Nerva filius bezeichnete (Nr. 15) sein Vater. Auch seine Mutter Sergia Plautilla (CIL VI 31297) gehörte einer senatorischen Familie, den Octavii Laenates, an. Fälschlich wird L. Cocceius Nerva (Nr. 12) als sein Grossvater bezeichnet, Porphyr. ad Hor. sat. I 5, 27 p. 256 ed. Holder.
C.s Laufbahn erfahren wir aus der Inschrift CIL XI 5743 (aus Sassoferrato). Nerva trat zuerst in das Priestercolleg der salii Palatini ein, war VIvir turma[e eq(uitum) R(omanorum)] und dann [quaestor] urbanus. Die Angabe der Inschrift triumphalib(us) [ornamentis] honoratus wird durch Tac. ann. XV 72 bestätigt und näher erklärt. Nach der Unterdrückung der pisonischen Verschwörung im J. 65 liess nämlich Nero wie nach einem siegreich beendeten Krieg die Triumphalornamente an (P.) Petronius Turpilianus, an Ofonius Tigellinus und an C. erteilen; jedoch wurde diesem und Tigellinus noch die Auszeichnung zuteil, dass ihnen ausser der üblichen Triumphalstatue am Forum noch je eine zweite im Kaiserpalast errichtet wurde. Damals war C. Praetor designatus, er hat sonach im J. 66 die Praetur bekleidet. Er wurde dann noch sodalis [Augustalis] und augur; auch war er patronus einer Stadt, vielleicht von Sentinum. Zweimal vor seiner Thronbesteigang ist Nerva zum Consulat gelangt, jedesmal als Consul ordinarius; zum erstenmal im J. 71 mit Kaiser Vespasian cos. III (s. die Consularfasten; ausserdem Frontin. de aq. II 102 und z. B. CIL VI 1984. X 4734. 5405. Ephem. epigr. I 161 nr. 177), als consul iterum im J. 90 mit Domitianus cos. XV (ebd., ferner CIL VI 621. 2067. XII 2602 = Dessau 2118 [nach seiner Thronbesteigung gesetzt]; vgl. Plin. paneg. 90, der wahrscheinlich darauf anspielt: habuerat hunc honorem periculis nostris divus Nerva).
So sehen wir Nerva erst als Freund Neros, [135] dann auch von den Flaviern entschieden begünstigt, da ihm die Ehre zuteil wurde, beidemal mit dem jeweiligen Kaiser zugleich den Consulat bekleiden zu dürfen. Um so überraschender ist es, dass er schon drei Jahre nach seinem zweiten Consulat von Domitian, dem er, wenn wir Apollonius von Tyana bei Philostr. vit. Ap. VII 33, 146 glauben dürfen, treu ergeben war, in die Verbannung nach Tarent geschickt wurde, ja nur mit knapper Not dem Schicksal so vieler vornehmer Männer unter Domitian entging, hingerichtet zu werden (Dio ep. LXVII 15, 5f. Philostr. vit. Ap. VII 8, 132; die Zeit ergiebt sich aus VIII 7, 160: 38 Jahre nach Neros Regierungsantritt; damit stimmt annähernd, dass Apollonius nach seinem Verhör vor Domitian und nach einer längeren Reise über Sicilien im Sommer 93 = Ol. 218 bei den olympischen Spielen erscheint, Philostr. a. a. O. VIII 16, 167; da Domitian aber nach achtmonatlicher Abwesenheit erst im Januar 93 aus dem Sarmatenkriege nach Rom zurückgekehrt war [vgl. Gsell 226f.], so war das Verhör mit Apollonius und die kurz zuvor erfolgte Verbannung Nervas in der ersten Hälfte des J. 93; für dieses Jahr finden wir auch bei Hieron. a. Abr. 2109 = 93 die Notiz nobilium … quosdam … in exilium misit). Die Ursache der Verbannung erfahren wir aus Philostr. a. a. O. VII 8, 132. 11, 133. Er und zwei andere Männer, (Ser. Cornelius Scipio Salvidienus) Orfitus und (M. Mettius ?) Rufus wurden als der Herrschaft würdig bezeichnet und waren daher Domitian verdächtig, der alle drei unter der Anklage der Verschwörung verbannte, Orfitus später sogar tötete (Suet. Dom. 10); ein ähnlicher Grund ist bei Syncell. I 649 und Suid. s. Δομετιανός angegeben; vgl. auch Mart. XII 6, 11f. tu sub principe duro Temporibusque malis ausus es esse bonus. Es ist fast selbstverständlich, dass man später mit beliebter Vaticinatio ex eventu zu berichten wusste, eine Weissagung der Astrologen, die dem Nerva die Herrschaft voraussagte, sei daran schuld gewesen, und diese Version findet sich bei Dio. Das eine aber kann wahr sein, dass Nerva nur der Prophezeiung eines andern ihm wohlwollend gesinnten oder von ihm bestochenen Astrologen das Leben verdankte, dass er ohnedies in wenigen Tagen sterben würde (Dio a. a. O.), und vielleicht hat gerade dies zu der Bildung der Legende Anlass gegeben. Schon nach ganz kurzer Zeit aber scheint er wieder die Verzeihung Domitians erlangt zu haben; denn sonst könnte Martial nicht im J. 94 in so schmeichelhafter Weise von ihm sprechen (IX 26; hingegen erscheint VIII 70 unmittelbar vor der Verbannung geschrieben zu sein). Jedenfalls finden wir ihn zur Zeit der Ermordung Domitians wieder in Rom (Dio LXVII 15; dass hier die Thronerhebung Nervas unmittelbar mit seiner Gefährdung durch Domitian in Zusammenhang gebracht wird, ist nur eine Folge der schon erwähnten tendenziösen Version; die fabulose Nachricht bei Vict. Caes. 12, 2, dass er zu den Sequanern geflohen und dort von den Legionen zum Kaiser ausgerufen worden sei, kann nur der Merkwürdigkeit halber hier Erwähnung finden). Die Verschwörer, die dem Leben des grausamen und allgemein verhassten Monarchen ein Ende machten, mussten vorher über die Person seines [136] Nachfolgers schlüssig geworden sein; ihre Wahl fiel auf Nerva erst dann, als die Unterhandlungen mit mehreren anderen Männern gescheitert waren. Schon daraus ergiebt sich das Zufällige, das in der Wahl dieser Persönlichkeit liegt, und es kann demnach nicht behauptet werden, dass Nerva in den Augen der Verschworenen in jeder Hinsicht die geeignetste Persönlichkeit für den Kaiserthron war.
Die Seele der Verschwörung gegen Domitian und zugleich der Erhebung Nervas zum Kaiser waren der Gardepraefect T. Petronius Secundus und Domitians Kämmerer und Günstling (Ti. Claudius) Parthenius; unter ihren Helfern werden genannt der kaiserliche Freigelassene Stephanus, der den ersten Streich gegen den Kaiser führte, Parthenius Freigelassener Maximus, dann Sigerius (identisch mit Saturius bei Suet. Dom. 17?), der gleichfalls Kämmerer war, der Cornicularius Clodianus und der Freigelassene a libellis Entellus; aber selbst des Kaisers Gemahlin Domitia Longina und der zweite Gardepraefect Norbanus waren in das Complot verwickelt. Die That gelang; Domitian wurde am 18. September 96 n. Chr. ermordet (Suet. Dom. 16. 17. Dio ep. LXVII 15. 17. Plin. paneg. 92. Eutrop. VIII 1, 1 = Euseb. Hieron. chron. ad a. Abr. 2112 = Oros. VII 10, 7. 11, 1; vgl. Eutrop. VII 23, 6. Vict. Caes. 11, 7. Epit. de Caes. 11, 11f. Tertull. apolog. 35. Zosim. I 6, 7. Suid. s. Δομετιανός; das genaue Datum ist aus Suet. Dom. 17 und Philocal. CIL I² 255. 272, neuerdings auch aus Not. d. scavi 1894. 96 vgl. mit Plin. paneg. 92 bekannt; vgl. auch CIL VI 472; eine besonders reiche Legende bildete sich über den Tod Domitians hinsichtlich der Vorausverkündigung des Tages, ja der Stunde und der Art seines Todes; Dio ep. LXVII 18, 1. 2 teilt eine darauf bezügliche Vision des Apollonius von Tyana mit, die ausführlich bei Philostr. vit. Apoll. VIII 26f. vgl. VII 9, erzählt ist, citiert bei Zonar. XI 19 p. 61 Dind.; Syncell. I 655 und Kedren. I 431 berichten, dass Apollonius auch das Ende Nervas vorausgesagt[1] habe; ähnlich nennt Kedren. I 430 den bei Dio ep. LXVII 16, 3 ungenannten Astrologen Askletario [Suet. Dom. 15], der für die Vorausverkündigung von Zeit und Art seines Todes von Domitian bestraft worden sei, durch Missverständnis Nerva; eine andere Weissagung von Seiten des Larginus Proculus bei Dio ep. LXVII 16, 2. Kedren. a. a. O. Jo. Antioch. FHG IV 579f., 107. Georg. Monach. III 134, vgl. Boissevain Herm. XXII 162f.; ferner Suet. Dom. 14). Wohl wurde im ersten Augenblick, als die Wache, von der Schreckensbotschaft alarmiert, herbeilief, der Mörder Stephanus niedergemacht; aber da die beiden Gardepraefecten (Norbanus schloss sich seinem Collegen an) die Verschwörung begünstigt hatten, so beruhigten sich die Truppen, wenn auch nur allmählich (Suet. Dom. 23. Vict. Caes. 11, 9–11; Malal. 267 und Chron. Pasch. I 468f. bringen die erfundene Nachricht, dass ein Volksaufstand deshalb ausgebrochen sei, weil Domitian im Iuppitertempel ermordet worden sei) mit dem neuen Zustand der Dinge. C. war dadurch Kaiser geworden.
III. Die Regierung Nervas. a) Name und Titel. Sein Name als Privatmann lautet M. Cocceius Nerva (CIL XI 5743; bei Angabe seines [137] ersten und seines zweiten Consulats CIL VI 621. 1984. X 4734. 5405; nur auf einer Inschrift, die seinen zweiten Consulat angiebt, aber offenbar nach seiner Thronbesteigung gesetzt ist, CIL XII 2602 = Dessau 2118, wird er imperator Nerva genannt und allein als Consul angeführt). Als Kaiser heisst er Imperator Nerva Caesar Augustus (auf Inschriften und Münzen), seltener Imperator Caesar Nerva Augustus (z. B. CIL III 216. 3006. X 6820. 6824. 6826). Nachdem er im J. 97 den Ehrenbeinamen Germanicus erhalten hatte und zum Imperator acclamiert worden war (s. u.), hiess er gegen Ende seiner Regierung mit vollem Namen und Titel Imp. Nerva Caes. Aug., Germanicus, pontifex maximus, tribuniciae potestatis II, imp. II, cos. IV, pater patriae, vgl. CIL V 4314 und Cohen 85–98. Als Anomalie muss es betrachtet werden, dass er auf einer unedierten Inschrift aus Lagina als Kaiser noch mit seinem Vor- und Geschlechtsnamen genannt ist. Proc(onsul) in CIL II 4724 ist nur Abschreibefehler; diesen Titel hat sich Nerva, der Italien während seiner Regierung nicht verliess, nirgends beigelegt. Bei Schriftstellern wird er gewöhnlich Nerva, auch Cocceius Nerva (z. B. Hist. Aug. Aurel. 14, 6. 42, 4) oder divus Nerva, zu Lebzeiten Nerva imperator und Nerva Augustus (Frontin. de aqu. pr. 1) genannt.
b) Erste Regierungsmassnahmen. Nerva konnte sich gleich anfangs nicht des ungetrübten Besitzes seiner Herrschaft erfreuen. Kaum war er zum Kaiser ausgerufen, so erscholl das unbegründete Gerücht, Domitian lebe und werde sogleich herbeikommen. Nur der kräftigen Einwirkung des Parthenius gelang es, den alten Mann, der deutliche Spuren des heftigsten Schreckens zeigte, zu ermutigen, so dass er alsbald seine Zuversicht wieder gewann (Epit. de Caes. 12, 2). Als er zum erstenmal in den Senat kam, wurde er durch laute freudige Kundgebungen begrüsst. Das Gefühl der Erleichterung, der Befreiung von einer unaufhörlich schwebenden Gefahr, der jedermann zum Opfer fallen konnte, das war die allgemeine Stimmung, die Domitians Ermordung zunächst erzeugte; wer immer sein Nachfolger sein mochte, war sicher, Anklang zu finden; umsomehr Nerva, von dem man Milde hoffte, ja vielleicht nur Schwäche erwartete. Wie sehr dies aber anderseits seine Stellung erschwerte, das erkannte am besten sein treuer Freund Arrius Antoninus, der inmitten des allgemeinen Jubels den Staat zu seinem neuem Herrscher beglückwünschte, diesen selbst aber wegen der Übernahme einer so schweren Bürde bedauerte (Epit. de Caes. 12, 3. Hist. Aug. Pius 1, 4). Noch in derselben Senatssitzung wurde Domitian geächtet, die Damnatio memoriae in vollem Umfang gegen ihn zur Anwendung gebracht (Plin. paneg. 52. Suet. Dom. 23. Dio ep. LXVIII 1, 1. 2. Lactant. de mort. pers. 3. Macrob. I 12, 37. Euseb.-Hieron. Chron. a. 2113. Euseb. hist. eccl. III 20, 8. Hieron. de vir. illustr. 9. Procop. anecd. 8. Syncell. I 653; auf Inschriften ist Domitians Name fast ausnahmslos eradiert). Wie es fast jedesmal bei solchen Gelegenheiten zu geschehen pflegte, so wurde auch dies zum Ausgangspunkt massloser Verfolgungen genommen. Der Sturm der Leidenschaften, der da entfesselt war, und der manchem auch zur Befriedigung persönlicher [138] Rachsucht diente (Plin. epist. IX 13, 4), forderte seine Opfer; mehrere Delatoren, darunter (M.) Palfurius Sura (Schol. Iuven. IV 53) und der Philosoph Seras, wurden getötet (Nerva griff hierin auf Verfügungen des Kaisers Titus zurück, Plin. paneg. 35), aber schliesslich obsiegte Nervas versöhnlicher Charakter und zugleich seine kluge Erwägung; auch die Vorstellungen des Consuls (suffectus Ti. Catius Caesius) Fronto blieben nicht ohne Wirkung auf ihn (Dio ep. LXVIII 1–3). So hörte die Verfolgung der Anhänger Domitians auf, und es konnte sogar geschehen, dass wir Männer, die unter Domitian die berüchtigtesten Angeber gewesen waren, wie (A. Didius Gallus Fabricius) Veiento, unter den intimeren Gästen des Kaisers sehen (Plin. epist. IV 22, 4–6. Epit. de Caes. 12, 5) und den verächtlichen M. Aquilius Regulus, der unter Nerva, wenn auch nicht geehrt, so doch geduldet wurde, noch im J. 100 im Senat finden (Plin. epist. I 5. II 11, 22). Anderseits hatte die Rescission der Acte Domitians die erfreuliche Wirkung, dass viele unschuldig Verbannte zurückgerufen und ungerecht confiscierte Güter zurückerstattet wurden (Dio epist. LXVIII 1, 2. 2, 1. Euseb. Hieron. a. a. O. Oros. VII 11, 2; Beispiele dafür sind C. Iulius Bassus, Plin. epist. IV 9, 2, Iunius Mauricus, ebd. I 5, 10. 15. 16. III 11. 3; vgl. Tac. Agr. 45, Valerius Licinianus, ebd. IV 11, 14; vgl. Suet. 8 [sein Exil wurde, da er nicht ganz unschuldig gewesen zu sein scheint, nur gemildert], Arria und Fannia [Plin. epist. III 11, 3. VII 19, 6. 10. IX 13, 5], vielleicht auch Mettius Modestus [Plin. a. a. O. I 5, 5; vgl. Dessau Prosopogr. II 373 nr. 404], ferner der Rhetor Dio Cocceianus aus Prusa, vgl. Dessau Prosopogr. imp. Rom. II 13 nr. 78 und H. v. Arnim Leben und Werke des Dio von Prusa, 305ff.; eine spätere Version erst meldet, dass auch der Apostel Johannes aus seiner Verbannung in Patmos, wohin er angeblich unter Domitian habe gehen müssen, damals befreit worden sei und sich nach Ephesus begeben habe, Euseb. Hieron. a. a. O. Euseb. hist. eccl. III 20, 8 = Kedren. I 434f. = Georg. Monach. III 134 = Malal. 268 = Chron. Pasch. I 469. Hieron. de vir. ill. 9. Suid. s. Δομετιανός und Νέρβας; Clem. Alex, quis div. salv. 42 ist kein directer Beweis dafür, vgl. H. Ziegler bei Keim Rom und das Christentum 194–196). Im Grunde genommen derselbe Gedanke leitete den Kaiser, wenn er Männer, die sich unter Domitian hatten verborgen halten müssen, wieder zum Betreten der politischen Laufbahn veranlasste. So zog er seinen persönlichen Freund, den ehrwürdigen, über 80 Jahre alten L. Verginius Rufus, der nach einer ruhmvollen Vergangenheit ein Menschenalter in stiller Zurückgezogenheit gelebt hatte, aus der Vergessenheit hervor und liess ihn seinen dritten Consulat als Consul ordinarius im J. 97 zugleich mit dem Kaiser selbst antreten, der gleichfalls cos III wurde (Plin. epist. II 1. Dio ep. LXVIII 2, 4. Frontin. de aq. II 102. Mart. XI 4). Allerdings hat Rufus diese Auszeichnung nicht lange überlebt, da er noch im selben Jahre starb, worauf Nerva das Andenken des Toten durch ein funus publicum ehrte (die Leichenrede hielt der damalige Consul Cornelius Tacitus, Plin. a. a. O.; über das Jahr hat zuletzt Hirschfeld Rh. Mus. [139] 1896, 474f. geschrieben; vgl. auch J. Asbach Röm. Kaisertum und Verfassung bis auf Traian, Köln 1896, 127. 191).
Blos die Privilegien und wohlthätigen Stiftungen, die von Domitian herstammten, wurden von der Damnation nicht berührt, sondern sogar ausdrücklich als zu Recht bestehend erklärt. Plin. ad Trai. 58 Beil., vgl. Mommsen St.-R. II³ 1130f.
c) Die Adoption Traians. Nerva war, wie schon erwähnt, von Anfang an einer schweren Aufgabe gegenübergestellt. Dazu kamen noch einzelne Unruhen und Verschwörungen gegen ihn. Die Nachricht von Domitians Tode gab dem Statthalter von Syrien Anlass zu einem Empörungsversuch (Plin. ep. IX 13, 11), der aber jedenfalls niedergeschlagen wurde, wir wissen nicht, wann und auf welche Weise. Ebenso fand an der Donau eine Erhebung statt, die durch das Eingreifen des Redners Dio von Prusa im Keime erstickt wurde (Philostr. vit. soph. I 7; v. Arnim a. a. O. vermutet, dass sich die Scene in Viminacium abgespielt habe, das wäre also im Lager der legio VII Claudia). Auch in Rom bildete sich im J. 97 eine Verschwörung gegen sein Leben, die aber gleichfalls fehlging. (C.) Calpurnius Crassus (Frugi Licinianus) wagte den Versuch, Nerva zu stürzen, indem er die Soldaten durch ungeheure Versprechungen für sich gewann; seine Umtriebe wurden jedoch aufgedeckt, und Nerva schüchterte die Verschworenen durch die nur bei dieser Gelegenheit bewiesene Unerschrockenheit völlig ein. Er begnügte sich damit, Crassus samt seiner Gattin (Agedia Quintina, CIL VI Suppl. 31724) nach Tarent zu verbannen (Dio ep. LXVIII 3, 2; vgl. 2, 3. Epit. de Caes. 12, 6), wo er selbst unter Domitian eine Zeit lang hatte leben müssen; der Senat tadelte seine allzugrosse Milde, obwohl Nerva hierin nur den zu Beginn seiner Regierung geleisteten Eid befolgte, wonach er Senatoren auf keinen Fall töten zu lassen versprach (Dio ep. LXVIII 2, 3; vgl. Giesen 11). Gefährlicher war ein anderer Aufstand, der in offener Auflehnung gegen die Autorität des Kaisers bestand. Casperius Aelianus, der schon unter Domitian Gardepraefect gewesen war, wurde es unter Nerva nochmals, als Nachfolger des Norbanus. Der nun schürte, kaum zur Macht gelangt, den niemals ganz zurückgedrängten Unmut der Praetorianer gegen die Mörder Domitians, dessen Tod ihre Hoffnungen auf ein ausgiebiges Donativum zu nichte gemacht hatte. In entschiedenem Aufruhr verlangten die Garden die Tötung aller Schuldigen. Nerva war wohl durchaus nicht gewillt, die Männer, denen er seine Herrschaft verdankte, der Wut der Praetorianer zu opfern, aber die drohende Haltung der zum Äussersten entschlossenen Soldaten flösste ihm Schrecken ein, der ihn wieder gänzlich übermannte. Auch als er sich dann gewaltsam bezwang, hatten weder die würdigen Worte, die er an die Meuternden richtete, noch die auf Erregung von Mitleid schlecht berechnete Selbstpreisgebung irgend eine Wirkung; die Hauptanstifter der Ermordung Domitians, Secundus und Parthenius, mussten fallen. Nicht genug damit, zwang Aelianus den Kaiser noch zu der Demütigung, den Soldaten dafür öffentlich zu danken (Dio ep. LXVIII 3, 3. Vict. Caes. 11, 9–11. [140] Epit. de Caes. 12, 6; vgl. Plin. paneg. 5. 6. Suet. Dom. 23). Das konnte Nerva nicht so leicht verwinden; immer deutlicher ward ihm,, dass seine eigene Kraft nicht ausreiche, die Herrschaft zu führen. So entschloss er sich zu dem bedeutsamen, aber in seiner Lage begreiflichen und gerechtfertigten Schritt, einen Teil der Regierungsgewalt auf jüngere, kräftigere Schultern abzuwälzen. Für den Geeignetsten dazu hielt er den damaligen Statthalter von Germania superior, M. Ulpius Traianus, den er adoptierte und zum Mitregenten ernannte. Um die Adoption möglichst feierlich zu gestalten, vollzog er sie vor dem Altar des Iuppitertempels auf dem Capitol (Dio LXVIII 3, 4. Plin. paneg. 1. 5. 7–10. 23. 47. 88f. 94. Eutrop. VIII 1, 2. Vict. Caes. 13, 1. Epit. de Caes. 12, 9; über die Analogie dieser Adoption mit der Pisos durch Galba vgl. Dierauer 23, 1. Mommsen St.-R. II³ 1138, 2; 3 dass Traian damals Legat von Germania superior war, folgt aus Hist. Aug. Hadr. 2, 5; zur Zeit von Nervas Tode befand er sich freilich in Köln, Eutrop. VIII 2, 1. Epit. de Caes. 13, 3, da hatte er aber als Mitregent eben schon ein höheres proconsularisches Imperium über ganz Germanien, ähnlich wie z. B. Tiberius unter Augustus oder Germanicus in Syrien, vgl. Henzen Ann. d. Inst. 1862, 146f. Dierauer 30, 4. Herzog 339, 2; es hat daher auch kaum, wie Mommsen St.-R. II³ 1159, 1 annimmt, ein Unterschied zwischen seiner Gewalt in Germanien und der des L. Aelius in Pannonien bestanden; übrigens war in dieser Zeit sicher schon L. Iulius Ursus Servianus Statthalter von Obergermanien, Hist. Aug. Hadr. 2, 6. Plin. VIII 23, 5, vgl. dagegen Th. Bergk Zur Gesch. u. Topogr. d. Rheinl. 44–48 und ihm folgend Asbach Westd. Ztschr. III 13; dass Traian erst von Nerva Ende 96 oder Anfang 97 nach Germanien geschickt wurde, zeigen Mommsen Herm. III 40, 2. Dierauer 17. Asbach a. a. O. 24f. Dessau Prosopogr. III 464 mit Hinweis auf Plin. paneg. 5. 9. 44. 94, noch sicherer wird dies aus c. 23 dimissus osculo fueras, was in diesem Zusammenhang sicher nicht von Traians Verhältnis zu Domitian gesagt werden konnte). Die Adoption fand im Spätherbst des J. 97 statt (Epit. de Caes. 12, 9; vgl. Plin. paneg. 10; s. u.). Naturgemäss nicht gleichzeitig, aber wohl unmittelbar danach erfolgte die Erhebung Traians zum Mitregenten (Plin. Dio. Epit. de Caes. a. a. O.; Vict. Caes. 12, 2 verwirrt die Erzählung dahin, dass er dies Ereignis für eine Abdankung Nervas hält; derselbe Irrtum Lactant. de mort. pers. 18). Obwohl Plinius Worte (paneg. 8 simul filius, simul Caesar, mox imperator et consors tribuniciae potestatis et omnia pariter et statim factus es) nach dem Sprachgebrauch seiner Zeit der Annahme einer mit der Adoption ziemlich gleichzeitig erfolgten Erhebung zum Mitregenten einige Schwierigkeit entgegensetzen, so können sie doch mit Herbeiziehung von Dio ep. LXVIII 3, 4 und 4, 1 nicht anders gedeutet werden, als dass nach der von Nerva aus eigener Machtvollkommenheit ausgesprochenen Adoption die Erteilung der proconsularischen Gewalt im Senat erfolgte, da sie nur durch Senatsbeschluss, wenn auch auf Initiative des Kaisers, in Kraft treten konnte, vgl. Mommsen St.-R.³ 1153. Durch diese Acte [141] wurde also Traian Nervas rechtlicher Nachfolger, er nahm jetzt das Cognomen Nerva an mit gleichzeitiger Abwerfung seines Vor- und Gentilnamens (Dios Bericht ep. LXVIII 3, 4, dass C. bei der Adoption den Namen M. Ulpius Nerva Traianus ausgesprochen hahe, ist nicht als Document zu nehmen; diese Namensform ist nicht gut denkbar und wäre überdies in dem vorliegenden Fall eine eigentümliche Prolepsis) und erhielt den dem kaiserlichen Prinzen zukommenden Caesar-, aber nicht den Augustustitel, das Imperium maius oder die höhere proconsularische Gewalt mit dem Wirkungskreis in Germanien, wo er sich eben befand, und das er während der Regierung Nervas nicht verliess (s. o.), und endlich Anteil an der tribunicischen Gewalt, wie ja die Inschriften Traians zeigen, dass seine tribunicische Gewalt von dieser Zeit an gerechnet wird (z. B. CIL III Suppl. p. 1970, dipl. XXX; CIL VI 451 beweist nichts dagegen). Da zur selben Zeit die Nachricht von einem in Pannonien über die Sueben erfochtenen Sieg eintraf, nahm Nerva den Siegerbeinamen Germanicus an, den auch Traian erhielt. Auch wurde dieser wie üblich zum Consul ordinarius zugleich mit Nerva für das J. 98 designiert.
Die Umstände, unter denen Nerva auf die Adoption und Annahme zur Mitregentschaft verfiel, zeigen deutlich, dass er sich bei seiner Wahl in erster Linie von der Würdigung persönlicher Tüchtigkeit leiten liess, unbekümmert darum, dass es auffallen musste, wenn zum erstenmal ein Nichtitaliker zur Herrschaft berufen wurde (Dio LXVIII 4, 1. 2). Ausdrücklich wird betont, dass Traian mit dem Kaiser nicht verwandt war (Plin. paneg. 7. Dio ep. LXVIII 4, 1; hier ist auch gesagt, dass Verwandte Nervas vorhanden waren), und was von sonstigen freundschaftlichen Beziehungen Traians zu Nerva mitgeteilt wird, kann nicht zuviel Anspruch auf Glaubwürdigkeit erheben (nach Lyd. de mens. IV 23 p. 81f. Wünsch wäre Traian zum erstenmal dadurch in ein günstiges Verhältnis zu Nerva getreten, dass er ihm sein Vorstadthaus zum Geschenk anbot; eher möchte man annehmen, dass Nerva, wie aus Plin. paneg. 89 hervorzugehen scheint, mit Traians Vater M. Ulpius Traianus befreundet war, der aber wahrscheinlich schon vor der Adoption seines Sohnes gestorben war). Das allerdings mag richtig sein, dass L. Licinius Sura, ein Landsmann Traians, den Kaiser auf dessen hervorragende Eigenschaften aufmerksam machte (Epit. de Caes. 13, 6).
Da Traian zur Zeit seiner Adoption in Germanien war, musste er durch eine Botschaft des Kaisers verständigt werden (Dio ep. LXVIII 3, 4; dass Nerva hiebei das homerische Wort Τίσειαν Δαναοὶ ἐμὰ δάκρυα σοῖσι βέλεσσιν gebraucht habe, ist wohl Ausschmückung, bezeichnet aber die Stimmung ganz treffend; Dessau Prosopogr. III 409 nr. 308 vermutet ansprechend, dass sich Vestricius Spurinna unter den Abgesandten befunden habe). Wahrscheinlich bei dieser Gelegenheit erhielt er von seinem Adoptivvater eine kostbare geschnittene Gemme; wenigstens hat später Hadrian, als sie ihm wieder von Traian geschenkt wurde, aus diesem Umstand Hoffnung auf die Thronfolge geschöpft (Hist. Aug. Hadr. 3, 7). Damals nun war sein Vetter Hadrian unter denjenigen, [142] welche die Glückwünsche der verschiedenen Truppen und Provinzen an den neuen Mitregenten zu überbringen hatten; er wurde als Tribun der legio V Macedonica in Moesia inferior deren Abgesandter zu Traian und blieb dann gleich in Germanien als Tribun der in Mainz stationierten legio XXII Primigenia p. f. (Hadr. 2, 5; vgl. 2, 3 und CIL III 550 = Dessau 308. Henzen a. a. O.); in dieser Stellung konnte er bald danach den Tod Nervas und die Thronerhebung Traians diesem trotz der Ränke seines Schwagers (L. Iulius Ursus) Servianus als erster melden (Hadr. 2, 6).
Die Thatsache der Adoption ist auf Münzen nicht eigens erwähnt, kommt aber auf den Inschriften Traians und der folgenden Kaiser bis Caracalla zum Ausdruck, die eine nur vorübergehend unterbrochene, aber von Septimius Severus an fictive Descendenzreihe bildeten, und in deren Genealogie Nerva als Ahnherr erscheint. Nerva hat so durch sein Vorgehen nicht nur unmittelbar Gutes gestiftet, sondern auch für die Folgezeit durch sein Beispiel ein Princip inauguriert, das für den Bestand und die Regierung des Reiches von der grössten Bedeutung war. Thatsächlich finden wir sowohl bei den Zeitgenossen als auch in den späteren Quellen diese Adoption vom Standpunkt der Staatsnotwendigkeit beurteilt (Dio a. a. O. Hist. Aug. Aur. 14, 6. Eutrop. VIII 1, 2), vor allem aber von Plinius in einer dem Zwecke des Panegyricus entsprechenden Weise über Gebühr hervorgehoben (paneg. 6. 7. 11).
d) Germanenkriege. Über einen unter Nervas Regierung geführten Krieg liegen drei ganz verschiedenartige Zeugnisse vor. Plinius erwähnt Siegesnachrichten aus Pannonien, die an dem Tage von Traians Adoption in Rom einlangten (Plin. paneg. 8. 16. Kedren. I 433f. = Georg. Monach. III 134), auf einer Inschrift wird ein bellum Suebicum unter Nerva genannt (CIL V 7425 = Dessau 2720), und endlich steht durch Münzen und Inschriften fest, dass Nerva und Traian seit Ende 97 den Beinamen Germanicus führen (CIL V 4314. VI 952. X 6651. 6820. 6824. 6826. Eckhel VI 408. Cohen 11. 53. 82–98), und dass Nerva schon damals auch zum Imperator acclamiert wurde, daher imp. II heisst (CIL VI 952; Suppl. 31213. Eckhel a. a. O. Cohen 82–84; die Verleihung des Imperatortitels an Traian bezeichnet nur das proconsularische Imperium, hat aber nichts mit der Ausrufung zum Imperator zu thun; daraus ergiebt sich, dass die Vorgänge in Germanien, von denen Plin. paneg. 56 spricht, und die zu einer Imperatorenacclamation Traians während seines zweiten Consulats im J. 98 führten, erst in die Zeit von Traians Alleinherrschaft fallen). Diese in keinem äusseren Zusammenhang stehenden Nachrichten sind am wahrscheinlichsten in der Weise zu verbinden, dass wir annehmen, der Sieg in Pannonien sei über die Germanen, und zwar über die Sueben erfochten worden, gegen die auch unter Domitian an der Donau gekämpft worden war (vgl. dazu und zum folgenden Mommsen Herm. III 116ff.). Einzelheiten aus diesem Kriege sind uns nicht bekannt (J. Asbach Westd. Ztschr. III 25 bezieht willkürlich die Stelle bei Tac. Germ. 41 auf diesen Krieg; dass die c. 38–45 der bald danach entstandenen taciteischen [143] Schrift von Anspielungen auf die Zeitereignisse nicht frei sind, vgl. Hirschfeld Ztschr. f. d. österr. Gymn. XXVIII 1877, 815f., wird allerdings nicht bestritten werden können). In diesen Rahmen passt aber weniger hinein der militärische und politische Erfolg, den Vestricius Spurinna am Rhein errungen hat (Plin. ep. II 7, 1. 2), und den Dessau a. a. O. schon mit Rücksicht auf das hohe Alter Spurinnas der flavischen Zeit zuweist (vgl. über die Kriege gegen die Germanen in den J. 97 und 98 Mommsen Herm. III 39f. Asbach Bonn. Jahrb. LXIX 3–6; Westd. Ztschr. III 12–15. H. Schiller Jahresber. XXVIII 354f., deren Ausführungen mir nach dem oben Erklärten zum Teil unrichtig erscheinen). Dass an dem Siege über die Germanen Traian einen Anteil hatte, ist trotz Kedren. I 433f. kaum anzunehmen (vgl. Dierauer 25), da sonst Plinius im Panegyricus ein solches Ereignis mit Nachdruck verwertet hätte, statt nur eine flüchtige Anspielung zu machen (paneg. 9), aus der wir vermuten könnten, Traian habe den Siegernamen Germanicus sich selbst zu verdanken.
e) Innere Regierung. Nerva machte es sich zum Princip, seine Herrschaft auf den Senat zu stützen; nicht nur, weil er sich dessen bewusst war, dass er anders den unter so grossen Gefahren errungenen Purpur kaum behaupten und nur so das Dankenswerte des neuen Regierungssystems im Vergleich zum alten eindringlich vor Augen führen konnte, sondern auch, weil dieser Grundsatz durchaus in den Traditionen seiner Familie begründet war. Als eine der wesentlichen Errungenschaften des Senats muss man den Schwur Nervas betrachten, keinen Senator töten zu lassen (Dio ep. LXVIII 2, 3, s. S. 139). Dies hat häufig einen der leitenden Punkte in dem Ringen des Senats mit dem Princeps gebildet: von Titus wurde gerühmt, dass unter ihm thatsächlich kein Mitglied des Senats hingerichtet wurde; aber schon Domitian hat ein darauf bezügliches Versprechen abzugeben ausdrücklich verweigert (Dio ep. LXVII 2, 4); erst Traian (Dio ep. LXVIII 5, 1. 2) und Hadrian sind dem Beispiel Nervas gefolgt (Dio ep. LXIX 2, 4. Hist. Aug. Hadr. 7, 4; vgl. Dierauer 30. Mommsen St.-R. II³ 961f.).
Die Staatsfinanzen waren beim Tode Domitians in arg zerrüttetem Zustand; es kostete viel Mühe und aussergewöhnliche Mittel der Sparsamkeit, sowie persönliche materielle Opfer des Kaisers (Dio ep. LXVIII 2, 2. Plin. paneg. 51 usibus suis detrahebat, quae fortuna imperii dederat), um den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und Nerva besass genug Erfahrung in allen Fragen der Staatsverwaltung, um dieser Aufgabe völlig gewachsen zu sein. Seine Finanzverwaltung war mustergiltig; er brachte es zuwege, gleich nachdem die ersten Schwierigkeiten überwunden waren, eine Verminderung der Steuerlasten eintreten zu lassen, er konnte unbesorgt alle ungesetzlichen Abgaben beseitigen, ja er hat schliesslich – und das war der grösste Segen seiner Regierung – eine Reihe von wirtschaftlichen Reformen durchführen können, die auf das Wohl der armen Bevölkerungsschichten abzielten. Um den Senatoren möglichst viel Anteil an der Regierung zu gewähren, und um in seinen Bestrebungen eine entsprechende Stütze zu finden, [144] setzte er mehrere vom Senate ad hoc gewählte Commissionen ein. Zuerst hatten die Vviri minuendis publicis sumptibus (Plin. paneg. 62; epist. II 1, 9; hier wird L. Verginius Rufus als ein Mitglied der Commission erwähnt) in dem vom Kaiser angedeuteten Sinne ihres Amtes zu walten. Man griff bei diesen Bestrebungen selbst zur Einschränkung der Spiele und des Aufwands bei Opfern (Dio 2, 3; die Massregel kann nicht lange bestanden haben, denn nach Plin. paneg. 46 sah sich Nerva sogar genötigt, die Pantomimen, die Domitian abgeschafft hatte, wieder einzuführen; nach Malal. 268 = Chron. Pasch. I 469 wurden Tierhetzen neu eingeführt; bei andern späten Excerpten wie Zonar. III 64 Dind. ist angegeben, dass Nerva die Gladiatorenspiele gänzlich abschaffte, was kaum richtig ist, vgl. Friedländer Sittengesch. II⁶ 298, 7. Giesen 12 bringt damit auch die Legende Neptuno Circens. constitut. einer nicht unverdächtigen Münze, Eckhel VI 406, in Verbindung). Aber der Erfolg ihrer Wirksamkeit zeigte sich auch bald darin, dass Nerva, wie gesagt, Erleichterungen in den Steuerleistungen eintreten lassen und selbst humanitäre Acte vollziehen konnte. Ausser der Herabminderung der regelmässigen Steuern ordnete er eine beschränktere Anwendung der fünfprozentigen Erbschaftssteuer an (Plin. paneg. 37–39; einige Clauseln, die diesen Bestimmungen anhafteten, hat erst Traian beseitigt), er gab nicht zu, dass die Zuerkennung von Geldstrafen der Bereicherung des Fiscus dienen sollte und erliess sie daher meistens (Epit. de Caes. 12, 4); auch verdankte ihm Italien die Abschaffung einer grossen materiellen Last, der Vehiculatio, die darin bestand, dass jede Gemeinde der kaiserlichen Post, die an dem Orte vorbeikam, im Bedarfsfalle Gespann beizustellen verpflichtet war (Eckhel VI 408. Cohen 143f., J. 97: vehiculatione Italiae remissa). In dieselbe Richtung fällt auch eine Neuerung, die er in Ansehung der Steuerprocesse vornahm, indem er zu der bisherigen Zahl (17) der Praetoren einen hinzufügte, qui inter fiscum et privatos ius diceret (Dig. I 2, 2, 32, dazu die Worte bei Plin. paneg. 36 sors et urna fisco iudicem adsignat … saepius vincitur fiscus, die er freilich als Lob Traians ausspricht; vgl. Mommsen St.-R. II³ 226. 1023). Damit hatte Nerva mit all den kleinen und ungerechten Mitteln einer habsüchtigen Finanzpolitik entschieden gebrochen. Er schritt auf dieser Bahn nur noch weiter durch Einsetzung wohlthätiger Stiftungen. Dahin gehört vor allem die Alimentarinstitution, deren Keime vielleicht schon auf Domitian zurückgingen (vgl. Asbach Kaisertum und Verf. 189f.; das Edict, das Nerva erliess, um alle Wohlthätigkeitsacte Domitians zu legalisieren, Plin. ad Trai. 58, spricht auch zu Gunsten dieser Ansicht), und die unter Nerva auch noch nicht vollständig ausgebildet wurde, aber seiner kurzen Regierung ein bestimmtes Gepräge giebt. Die Einrichtung bestand darin, dass er in den meisten Städten Italiens für die Erziehung der freigeborenen (vgl. Mommsen St.-R. III 447f.) Kinder unbemittelter Eltern Beiträge aus der kaiserlichen Kasse aussetzte (Epit. de Caes. 12, 4; Münzen mit der Umschrift tutela Italiae Eckhel VI 408. Cohen 142, aus dem J. 97). Die Kosten [145] für diese Anstalt brachte er in der Weise auf, dass er ein für allemal eine bestimmte Summe auswarf und für die einzelnen Städte bei verschiedenen Grundbesitzern hypothekarisch sicherstellen liess, d. h. die Grundbesitzer erhielten ein Kapital, das wahrscheinlich unkündbar war, und von dem sie nur die Zinsen aus dem Erträgnis des Bodens, auf dem die Hypothek lastete, jährlich an den Fiscus zu zahlen hatten. Die Höhe des Fonds war so berechnet, dass die von den Grundbesitzern zu entrichtenden Zinsen auch bei einem niedrigen Zinssatz ausreichten, um die Erfordernisse dieser Stiftung zu decken (diese Art der Anlegung des Stiftungskapitals lässt sich bei Nerva allerdings nicht direct nachweisen, sondern nur durch Analogieschluss nach dem uns genau bekannten Vorgang Traians ermitteln; auch Plin. epist. VII 18 berichtet genau, wie er bei seiner Alimentarstiftung zu Werke ging; vgl. Mommsen Herm. III 101), und so bedeutete diese Massregel zugleich auch eine Unterstützung der kleinen Grundbesitzer. Schliesslich hatte Nerva dabei wohl auch noch den Zweck im Auge, der überhandnehmenden Ehelosigkeit und der dadurch verursachten fortschreitenden Entvölkerung Italiens vorzubeugen. Dieser Zweck wurde mit der Zeit auch erreicht, weil die folgenden Kaiser diese Verfügungen weiter aufgriffen, und weil das Beispiel der Kaiser lebhaften Wiederhall bei Privaten fand (Plinius that dasselbe nicht nur für seine Person, epist. I 8. II 5; vgl. CIL V 5262, sondern empfahl es auch andern zur Nachahmung, VII 18; andere Beispiele privater Munificenz in dieser Form mehrfach auf Inschriften erwähnt, Ruggiero Diz. epigr. I 408f.; vgl. Hirschfeld Verw.-G. I 114–122. Mommsen St.-R. II³ 1079f. Marquardt-Dessau St.-V. II² 141–147. Herzog 337. Kubitschek in Bd. I S. 1484ff. und die übrige dort verzeichnete Litteratur). Ein anderes Mittel zur Hebung der Landwirtschaft suchte und fand Nerva darin, dass er die alten Landverteilungsgesetze von neuem ins Leben rief (Dig. XLVII 21, 3, 1 ist von einer lex agraria Nervas die Rede; Karlowa Röm. Rechtsgesch. I 624 weist darauf hin, dass dieses Gesetz keine lex data, sondern formell ein Comitialgesetz ist; vgl. auch Mommsen St.-R. II³ 883. 995, wo er seine frühere Ansicht [Abh. d. Sächs. Ges. d. Wiss. 1857, 391] ändert, der sich Kuntze Cursus d. röm. Rechts I 188 angeschlossen hatte). Er erwarb umfangreiche Ländereien und liess sie, wieder durch eine senatorische Commission, den Armen in entsprechend vielen kleineren Teilen anweisen (Dio 2, 1; vgl. Lachmann Röm. Feldmesser 133; die Commission wird auf der Inschrift eines ihrer Mitglieder, CIL VI 1548, ad agros dividendos genannt; Plin. epist. VII 31, 4 gebraucht den Ausdruck emendias dividendisque agris: aus dieser Stelle erfahren wir auch, dass Q. Corellius Rufus in der Commission war, während der dem Ritterstand angehörige Claudius Pollio nur als Beihelfer des Corellius erwähnt wird). Vielleicht hängt damit zusammen die Verstärkung einiger italischer Colonien wie Verulae (Röm. Feldmesser 239), Scyllacium (CIL X 103 colonia Minervia Nervia Augusta Scolacium); aber auch in andern Teilen des Reiches nahm er Neugründungen von [146] Colonien vor (z. B. Sitifis in Mauretanien, das vollständig colonia Nerviana Augusta Martialis veteranorum Sitifensium heisst, vgl. CIL VIII p. 722), und mehrere Städte, namentlich im griechischen Osten, verdankten ihm materielle oder politische Vorteile (Epit. de Caes. 12, 4; Zeugnis dafür legen auch die erhaltenen Ehrungen für den Kaiser in den betreffenden Städten ab; dazu gehören unter anderen, soweit wir wissen, Citium in Cypern, CIL III 216 [vgl. 12103]. S.-Ber. Akad. Münch. 1888, 309, Beroea in Makedonien, der er den Namen einer Metropolis verlieh, vgl. Marquardt St.-V. I² 319, 16, und Lagina in Carien, zufolge der schon erwähnten unedierten Inschrift; was über Anazarba bei Malal. 267f. und Suid. s. Ἀναζάρβας steht, scheint ein so confuses Gemenge nicht zusammengehöriger Dinge zu sein, dass diese Notiz nicht zu verwerten ist). Unverkennbar ist gleichwohl als ein durchgängiger Zug aller dieser Massnahmen die besondere Fürsorge für Italien und die möglichst starke Herbeiziehung des Senats zu ausserordentlichen Regierungsgeschäften (vgl. Münzen mit dem Revers providentia senatus, Cohen 129). In gleicher Weise wie für die arme Landbevölkerung Italiens sorgte Nerva auch für den hauptstädtischen Pöbel durch Frumentationen (plebei urbanae frumento constituto Eckhel VI 406f. Cohen 127 aus dem J. 97; dass die Frumentationen zugleich mit den Spielen [s. o.] anfangs abgeschafft und erst später wieder eingeführt wurden, glaubt Mommsen Röm. Tribus 193) und durch ein Congiarium, wahrscheinlich aus Anlass seiner Thronbesteigung (congiarium populi Romani Eckhel VI 404. Cohen 37–39, Ende 96. Chronogr. v. J. 354). Die Freigebigkeit des Kaisers im allgemeinen rühmt Plin. paneg. 43. Vermutlich um auch Gemeinden zu wohlthätigen Stiftungen zu veranlassen, gestattete er ihnen, Legate anzunehmen, Ulpian. frg. 24, 28. Dig. XXX 122 pr.; 117.
Auch von andern Seiten des öffentlichen Lebens, denen Nerva seine Aufmerksamkeit zuwendete, wird mehreres überliefert. Wie so viele, musste auch er gegen den Luxus einschreiten (Dio 1, 1. 2, 1; vgl. Plin. paneg. 51; fraglich ist, ob sich Martial. XII 15 auf ihn oder Traian bezieht, vgl. Friedländer z. St.); auch erliess er ein Verbot, Sclaven zu Eunuchen zu machen (Dio 2, 4; ein ähnliches Gesetz war schon von Domitian ausgegangen, Suet. Dom. 7. Dio ep. LXVII 2, 3. Philostr. vit. Apoll. VI 42, 252. Mart. VI 2, 5f. IX 6, 4f. 8, 7f. Ammian. Marc. XVIII 4, 5. Cassiod. II 139. Dig. XLVIII 8, 6 datiert nach einem Consulnpaar in einem nicht bekannten Jahr unter Domitian), und beschränkte die Heirat unter Verwandten (Dio a. a. O.). Anklagen wegen Gottlosigkeit liess er nicht zu, wie er ja überhaupt die Delatoren verfolgte (Dio 1, 2; s. o.), namentlich aber verbot er die Verleumdungen wegen Bekenntnisses des jüdischen Glaubens, die unter Domitian sehr in Schwung gewesen waren, und beschränkte die Judensteuer ausschliesslich auf diejenigen, welche sich öffentlich zum Judentum bekannten (Münzen mit der Legende fisci Iudaici calumnia sublata, Eckhel VI 404. Cohen 54–57, aus den J. 96 und 97; über die Verfolgungen unter Domitian vgl. Suet. Dom. 12). Vgl. die Zusammenstellung [147] bei Hänel Corp. leg. 67–69; hinzuzufügen wäre Dig. XL 15, 4 (Verfügung über Erbschaftsprocesse).
In jener Zeit war die Entfaltung reger Bauthätigkeit ein so gewichtiger Factor der Regierungsthätigkeit des Kaisers geworden, dass sich ihr auch Nerva nicht entziehen konnte, obwohl sein sparsamer Sinn ihm hierin gewisse Grenzen auferlegte. Dem entsprach es wohl, dass er die Aufforderung ergehen liess, ihn auch in diesem Bestreben zu unterstützen (Plin. ad Traian. 8, 1; dass munificentia sich hier nur auf Bauthätigkeit bezieht, geht aus dem Zusammenhang der Stelle selbst hervor und wird auch durch den Gebrauch Plin. paneg. 51 bewiesen; vgl. auch Martial. ep. 2, 7 und die von Friedländer z. St. angeführten Belege, sowie Sittengesch. III⁶ 206 gegen Mommsen Herm. III 101, 4). So bildete seine Mässigung einen wohlthuenden Gegensatz zu der von wahnsinniger Eitelkeit dictierten Bauwut Domitians. Vor allem verdankte Rom dem Kaiser Nerva den Ausbau eines neuen Forums, dessen Mittelpunkt der Tempel der Minerva bildete. Die Anlage des Forums geht freilich schon auf Domitian zurück, worauf auch die Widmung des Tempels an Minerva, die besondere Schutzgöttin Domitians, hinweist; aber Nerva erst hat den Bau vollendet (Suet. Dom. 5. Vict. Caes. 12, 2. Eutrop. VII 23, 5. Vict. Caes. 9, 7; vgl. dazu Jordan Topogr. I 2, 449, 17. Hieronym. a. 2105; hier ist im Katalog der Bauten Domitians auch das forum Traiani angeführt, ebenso verwechselt dieses mit dem Nervaforum Vict. Caes. 13, 7; auch im Mittelalter wurde das Nervaforum forum Traiani genannt, vgl. Duchesne Mélanges d’arch. et d’hist. IX 346–355; Mart. I 2, 8 nach dem Tempel auch forum Palladium genannt; die Erwähnung im ersten Buch Martials zeigt auch, dass der Bau des Forums spätestens 86 begonnen wurde; seine Vollendung fällt zufolge der Dedicationsinschrift CIL VI 953 und p. 841 = Ephem. epigr. IV 779 a, verbessert CIL VI Suppl. 31213, in das J. 97 oder Anfang 98, s. S. 150); der Minervatempel und der anstossende Teil des Nervaforums sind dargestellt auf frg. 116 der Forma urbis Romae; vgl. Jordan Topogr. I 2, 449–452; Herm. IV 240–247. 263–265; Forma urb. R. 27f. t. XVII. Gsell Essai sur le règne de Domitien 105–107). In der Anlage dieses Forums bewies der Architekt grosse Geschicklichkeit, indem er den ganz schmalen Raum zwischen dem Augustus- und dem Vespasiansforum vortrefflich auszunützen verstand. Mitten durch führte eine Strasse, weshalb das forum Nervae auch den Namen forum transitorium erhielt (Hist. Aug. Alex. 28, 6. 36, 2. Macrob. I 9, 13. Serv. Aen. VII 607. Not. region IV, Jordan Topogr. II 547; reg. VIII p. 552 forum Nervae; Pol. Silv. I 545 in seiner verwirrten Aufzählung glaubt, dass forum transitorium verschieden sei von dem forum Nervae; bei Vict. a. a. O. ist die Lesart forum … pervium = transitorium schon von Arntzen z. St. gegen die Emendation Nervium verteidigt worden mit Berufung auf Martial. X 28, 3f., wo der Ausdruck in derselben Bedeutung allerdings nicht vom Forum, sondern vom Ianustempel gebraucht ist). Hier wurde auch ein Heiligtum des Ianus quadrifrons errichtet, dessen Bild angeblich schon nach der Eroberung von Falerii nach Rom gebracht [148] worden war, (Io. Lyd. de mens. IV 1. Martial. X 28. Stat. Silv. IV 3, 9f. Serv. a. a. O.; vgl. Macrob. a. a. O.).
Es ist anzunehmen, dass Nerva bei einer der häufigen Tiberüberschwemmungen, die sich auch unter seiner Regierung ereignete (Epit. de Caes. 13, 12), kräftig unterstützend eingriff. Zu den Strassenbauten, die auf Nerva zurückgehen, gehören u. a. die via Tiburtina et Valeria (CIL IX 5963. 5968f.), die Ausbesserung der Via Appia, und zwar namentlich Trockenlegung des sog Decennovium (CIL X 6813. 6818. 6820. 6822. 6824–6826. 6828f. 6832. 6859. 6861. 6871–73; vgl. Barnabei Not. d. scavi 1895, 29f.), und die Strasse von Puteoli nach Neapel (CIL X 6926–6928); die Strasse im Rheinthal wurde von ihm begonnen, von Traian vollendet (Korr.-Bl. d. westd. Ztschr. 1899, 52f.). Von ihm erst wurde, vielleicht im Zusammenhang mit dem Sieg in Pannonien, die Strasse zwischen Save und Drau angelegt (CIL III 3700); ebenso wurden von ihm Wegbauten in Kleinasien (CIL III 6896f. 6899. 7192. 12158f. CIG II 3482 = Bull. hell. X 403) und Spanien ausgeführt (CIL II 4724) und solche in Afrika in Verbindung mit der Militärpostenanlage zum Schutze der Grenzen, Comptes rendus de l’acad. des inscr. 1891, 293. CIL VIII 10016, vgl. p. 859.
Seine Fürsorge für Wasserleitungen erfahren wir aus verschiedenen Stellen in der Schrift de aquis von Frontin (vgl. namentlich II 87–89), den Nerva als Curator aquarum eingesetzt hatte,
f) Tod. Bald nach dem Antritt seines IV. Consulats, den er im J. 98 zugleich mit Traian Consul II bekleidete (Plin. paneg. 56. 57. 59), starb Nerva, der bereits alt und leidend war, in Rom in seiner Villa in den sallustianischen Gärten, am 25. Januar 98 (Dio 4, 2. Euseb. Hieron. a. Abr. 2113. Epit. de Caes. 12, 11. Eutrop. VIII 1, 2). Dass er schon zu Zeit seiner Thronbesteigung im Greisenalter stand, wird übereinstimmend berichtet (Dio 1, 3. Eutrop. VIII 1, 1. Vict. Caes. 12, 2. 3); aber die Angaben über sein Lebensalter gehen stark auseinander. Nach Epit. de Caes. 12, 11 starb er im 63., nach Eutrop. VIII 1, 2 = Hieron. a. Abr. 2113 im 72. Jahr seines Lebens. Dios scheinbar genaue Bestimmung seiner Lebenszeit: 65 Jahre 10 Monate 10 Tage (4, 2 = Kedren. I 433; nach Malal. 268: 71 Jahre) ist abzulehnen, weil sie mit dem Geburts- und Todesdatum Nervas, das wir sicher kennen, im Widerspruch steht; somit hätte man sich nur zwischen der Angabe der Epitome und der Eutrops zu entscheiden. Von diesen beiden ist aber jene vorzuziehen, weil es dazu am besten passt, dass Nerva im J. 66 Praetor war; denn es ist bei ihm, der in der Gunst Neros stand, anzunehmen, dass er sobald als gesetzlich möglich, das ist im 30. Lebensjahr, oder wenig später zur Praetur zugelassen wurde (vgl. Klebs Prosopogr. I 430); thatsächlich war er damals knapp 30 Jahre alt, wenn wir die Annahme der Epitome gelten lassen, dass er zur Zeit seines Todes im 63. Lebensjahr stand; er war demgemäss am 8. November 35 geboren. Als sein Todestag wird der 25. Januar 98 angegeben Chron. pasch. I 469; auf genau dasselbe Datum kommt man, wenn man zum Tage seiner Thronbesteigung, dem 18. September 96, die bei Eutrop. VIII 1, 2 [149] mit 1 Jahr 4 Monaten 8 Tagen bestimmte Dauer seiner Regierung hinzurechnet. Freilich geben Clem. Alex. strom. I 21, 144, dessen Zahlenangaben sonst zuverlässig sind, und Epit. de Caes. 12, 1, die speciell über Nerva gut unterrichtet ist (aber hier auch die falsche Nachricht von einer gleichzeitig stattgehabten Sonnenfinsternis giebt, vgl. Oppolzer Kanon d. Finsternisse 126), übereinstimmend 10 anstatt 8 Tage an, was zum 27. Januar führen würde; aber das ersterwähnte Datum dürfte doch den Vorzug verdienen, da es in dieser Form die Gewähr einer von den andern Quellen, deren Spuren sich in unserer Überlieferung finden, unabhängigen Nachricht bietet, die wahrscheinlich auf eine sehr gute officielle Angabe zurückgeht (vgl. auch Gelzer Sex. Iulius Africanus II 156). Der Ansatz Dios (4, 2 = Kedren. I 433) von 9 Tagen passt zu keinem der beiden Daten (Dierauer 28, 3 irrt); die Zahlen des Chronogr. v. J. 354, die hier verderbt überliefert sind, lassen uns bei der Entscheidung dieser Frage im Stich, die übrigen teils ungenauen, teils willkürlichen Angaben kann man ebenfalls ruhig beiseite lassen.
Zur Zeit von Nervas Tod war Traian in Germanien (s. o. S. 140; vgl. auch Plin. paneg. 9); sein Verwandter P. Aelius Hadrianus, der spätere Kaiser, überbrachte ihm, wie erwähnt, als erster die Botschaft. Traian liess es an der geziemenden Pietät gegenüber seinem verstorbenen Adoptivvater nicht fehlen; er ordnete an, dass der Leichnam auf den Schultern von Senatoren zum Mausoleum des Augustus getragen wurde, wo die Beisetzung erfolgte (Epit. de Caes. 12, 12; die angebliche Grabschrift beim Mirabilienschreiber Urlichs Codex urbis Romae topographicus 107; vgl. Jordan Topogr. II 436. De Rossi Inscr. Christ. urb. Romae II 1 p. 303; über das Geschenk, das Nerva testamentarisch dem hauptstädtischen Pöbel zur Verteilung an seiner Leichenfeier vermachte, Chronogr. v. J. 354 funeraticium plebi urbanae instituit XLXIIS, s. Henzen Ann. d. Inst. 1844, 11. Mommsen Abh. d. sächs. Ges. d. Wiss. 1850, 653, 62), und veranlasste sogleich dessen Divinisierung (Plin. paneg. 11. Eutrop. VIII 1, 2; er wird dann allenthalben bei Schriftstellern und auf Münzen, wie auf öffentlichen und privaten Denkmälern divus Nerva genannt; Consecrationsmünzen Eckhel VI 409. Cohen 150–153. 160–165; Tesseren aus Anlass der Consecration Rostowzew Rev. numism. 1898, 472f.). Die Erwähnung seines natalis bei Philocalus und Polemius Silvius (CIL I² 255. 276f.) beweist, dass er gefeiert wurde, solange der Kaisercult überhaupt bestand (vgl. Beurlier Le culte imperial 75); ein Zeugnis für diese Feier in den J. 115 und 124 bietet die Inschrift des Wagenlenkers Crescens, CIL VI 10050.
g) Die Zählung der tribunicischen Gewalten. In der Zählung der Kaiserjahre unter Nerva zeigen die Inschriften ein Schwanken, welches sichtlich einer Änderung in der Zählweise zuzuschreiben ist; aber es ist durch nichts bewiesen, dass diese Änderung schon unter Nerva stattfand; wahrscheinlicher ist vielmehr, dass dies in den ersten Jahren von Traians Alleinherrschaft geschah und dann auf die Datierungen von Nervas Regierung Rückwirkung hatte, die unter Traian verfasst wurden. Das feststehende in der Datierung Nervas ist die Angabe des Consulats, da er 96 noch cos II, [150] 97 cos III und 98 cos IV ist. Das, worauf es ankommt, ist nun die Frage, ob die dritte tribunicia potestas Nervas noch bei seinen Lebzeiten bezeugt ist. Es muss zugegeben werden, dass dies der Fall ist; denn CIL III Suppl. 8703 (Salonae) giebt sicher trib. pot. III, und zwar schon für das J. 97 an; aber dieser einen Provincialinschrift (das Fehlen des Beinamens Germanicus kann nicht Bedenken erregen, Siegerbeinamen werden ja oft ausgelassen, bei Nerva z. B. CIG I 1733. CIL IX 5969 aus dem J. 98) steht gegenüber das unwiderlegliche Zeugnis zahlreicher Münzen aus dem J. 98 (Eckhel VI 409. Cohen 85–98) und Ende 97 (Eckhel VI 408. Cohen 82–84) und ebenso mehrere Inschriften aus derselben Zeit (CIL V 4314 aus dem J. 98. VI 952 Ende 97; in VI 953 [vgl. Ephem. epigr. IV 779 a] hat Hülsen CIL VI Suppl. 31213 unzweifelhaft richtig wieder trib. pot. II eingesetzt, ob aber die Inschrift aus dem J. 97 oder 98 ist, d. h. ob dort cos III oder cos IIII gestanden hat, ist weniger sicher; auf einigen Inschriften aus dem J. 98 und Ende 97 ist die Zahl der trib. pot. wie häufig ausgelassen, so CIG I 1733. CIL IX 5969 und II 956), die alle die II. trib. pot. zählen. Die zwei einzigen Inschriften, wo ausserdem trib. pot. III sicher überliefert ist (selbstverständlich können hier alle die Inschriften nicht herangezogen werden, die gerade in der Überlieferung der Zahlen Unsicherheit aufweisen), CIL X 6820. 6824, sind Meilensteine, die unter Traian im J. 100 gesetzt sind, wo also höchst wahrscheinlich das damals angenommene System in der Zählung der Regierungsjahre hinterher auch auf Nerva angewendet worden ist (das Schwanken in der Zählung auch unter Traian, Mommsen St.-R. II³ 800, 1, zeigt auch, dass diese Änderung erst unter ihm eingetreten ist, und dazu passt es, dass die Provincialmünzen von Syrien, Kappadokien und Cypern seit Traian die neue Zählung nach dem tribunicischen Neujahr befolgen, Eckhel IV 418. B. Pick Ztschr. f. Numism. XIV 314. 337; der von Mommsen vermutete sehr plausible Beweggrund Nervas kann ebenso für Traian gelten). Es kann demnach als ziemlich gut beglaubigt angesehen werden, dass Nervas erste tribunicia potestas vom 18. September 96 bis 17. September 97, die zweite trib. pot. vom 18. September 97 bis zu seinem Tode (25. Januar 98) reichte. Dass auf keinen Fall schon mit dem 10. December 96 die neue Zählung begonnen hat, wird noch weiter bestätigt durch die Masse der Inschriften und Münzen, wo die einfache trib. pot. auch noch im J. 97 erscheint, sowie durch den Umstand, dass andererseits nur eine Inschrift aus dem J. 97 vor der Designierung zum vierten Consulat die Angabe der zweiten trib. pot. enthält (CIL II 4724; dagegen freilich eine stattliche Anzahl von Münzen, Eckhel VI 408. Cohen 8–10. 22. 33–36. 50f. 70–74. 81. 102f. 117–120. 124. 126, die also zwischen dem 18. September 97 und der Designierung zum nächsten Consulat geprägt sein müssen); vgl. zur ganzen Frage auch Mommsen St.-R. II³ 799f.
h) Persönlichkeit. α) Äusseres. Die Schilderungen, die wir über Nervas Körperbeschaffenheit besitzen, gelten fast nur für die Zeit seiner Regierung, also in seinem Greisenalter. Zur Zeit seiner Thronbesteigung war er freilich über sein Alter [151] hinaus schwach und kränklich. Wie sehr die physische Schwäche nachteilig auf seine Regierungsthätigkeit wirkte und Mangel an Energie, sowie Untüchtigkeit zur Folge hatte, geht schon aus der Geschichte seiner Regierung hervor. Dio 1, 3 und Epit. de Caes. 12, 6 berichten im Einklang miteinander, wie oft starke Gemütserregungen bei ihm arge Übelkeiten im Gefolge hatten; auch nach Philostr. vit. Apoll. VIII 7, 160 war sein Körper von Krankheiten zerrüttet, unter denen auch sein Gemüt litt. Möglicherweise fand deshalb der Astrolog, der ihm unter Domitian durch Prophezeiung seines angeblich unmittelbar bevorstehenden Todes das Leben rettete (Dio LXVII 15, 6), leichter Glauben. Die Münzbilder zeigen Nerva natürlich auch nur als Kaiser. Sie bilden die zuverlässigste Quelle für die Kenntnis seiner Gesichtszüge; ihnen zufolge hat er einen ganz charakteristischen Ausdruck: einen länglichen Kopf, eine übermässig lange, gebogene Nase, dichtgelocktes langes, in den Nacken herabreichendes Haar; sein Gesicht ist bartlos und schmal, mit moroser Miene; die ganze Physiognomie macht auch hier den Eindruck der Kränklichkeit. Von zwei Statuen, die ihm in der Zeit seines kräftigsten Mannesalters errichtet wurden, ist bei Tacitus die Rede (s. o. S. 134); als Kaiser beschränkte er die Aufstellung seiner Statuen, indem er verbot, ihn durch goldene oder silberne Bildnisse zu ehren (Dio 2, 1). Erhalten sind nur mehrere sehr gute Büsten; doch ist nicht bei allen die Echtheit festzustellen, vgl. J. J. Bernoulli Röm. Ikonographie II 2 (1891), 67–73; die schöne sitzende Colossalstatue im Vatican (Bernoulli 69 nr. 4, der Kopf T. XXIII abgebildet) wird mit Unrecht für Nerva in Anspruch genommen. Bei Malal. 267 fehlt auch von Nerva nicht die übliche Körperbeschreibung, die aber, ebenfalls wie üblich, grösstenteils erfunden ist (er lässt z. B. Nerva bärtig sein).
β) Charakter und Fähigkeiten. Sein wenigstens im Greisenalter schwächliches Wesen ist im Vorstehenden gekennzeichnet worden; doch kann man nicht behaupten, dass wir im übrigen von ihm ein genügend klares Charakterbild gewinnen. Sowohl die einzelnen überlieferten Züge als auch was über seinen Charakter unmittelbar geurteilt wird, trägt ein zu einseitiges Gepräge. Seine Schwäche erscheint in freundlicherem Licht, wenn man seine vielfach erprobte Milde und Nachsicht darauf zurückführt; sie artete aber auch, wie gezeigt wurde, bisweilen in Feigheit aus und brachte ihn in unwürdige Situationen (vgl. Plin. paneg. 8 imperator qui reverentiam amiserat). Um so grösser musste seine Selbstbeherrschung sein, wenn er in Augenblicken, wo Rettung nur durch Standhaftigkeit zu erreichen war, Mut an den Tag legte, wie er dies nach der Aufdeckung von Crassus Verschwörung that. Dass Leutseligkeit und Bescheidenheit seinem sanften Wesen (Martial. XII 6, 1 mitissimus [dasselbe von Traian. 9, 1]. Plin. paneg. 6; lenis Iordan. Rom. 266) nicht fern lagen, lässt sich leicht denken. Zutritt hatte zu ihm jeder, seinen Kaiserpalast bezeichnete er selbst publicarum aedium nomine (Plin. paneg. 47). Einmütig hervorgehoben wird seine Ruhe (Martial. V 28. VIII 70, 1) und sein vernünftiges, massvolles Wesen, das aber auch nicht frei war [152] von jener Sorgfalt und Ängstlichkeit, die ihn in allem beherrschte. Schon als Senator trat er immer nur zaghaft das angebotene Amt an; er fürchtete, den Anforderungen desselben nicht entsprechen zu können (Philostr. vit. Ap. VII 33, 146. VIII 7, 160. 27; freilich äussert hier Apollonius sein Urteil vor Domitian nicht ohne Nebenabsicht; moderatus Eutrop. VIII 1, 1. Vict. Caes. 12, 1. Epit. de Caes. 11, 5, vgl. Suet. Dom. 23; gravitas Hist. Aug. tyr. trig. 6, 6). Auch Uneigennützigkeit zeichnete ihn in hohem Masse aus, wie sein Verhalten gegenüber (Ti. Claudius) Atticus (Herodes) beweist, dem er einen von diesem gefundenen ungeheuren Schatz überliess, eine im Vergleich zu dem Verfahren der vorhergehenden Kaiser geradezu unerhörte Freigebigkeit (Philostr. v. sophist. II 1, 2 = Zonar. XI 20; vgl, Martial. XI 5 recti reverentia … et aequi). Dass dieser Mann von nüchterner, einfacher Denkart sich auch dichterische Lorbeeren zu erwerben bemüht hat, würden wir nicht vermuten, wenn es nicht zufällig überliefert wäre. Nero, dem er sich durch diese Seite seiner Thätigkeit empfahl, nannte ihn den Tibull seiner Zeit, allerdings ein Vergleich, der, wenn überhaupt ernst zu nehmen, auf blos stofflicher Gemeinschaft zu beruhen scheint, wie denn thatsächlich die stillen Freuden des Landlebens durchaus seinen Neigungen entsprachen. Auch in seinen Dichtungen konnte er seine angeborne Bescheidenheit nicht verleugnen, die ihn verhinderte, höheren Schwung zu erreichen (Martial. VIII 70; vgl. IX 26. Plin. epist. V 3, 5; ad Traian. 8 wird eine oratio pulcherrima des Kaisers erwähnt). Seine Freundschaft mit Männern, wie Apollonius von Tyana und Dio von Prusa beweist, dass er auch griechischer Bildung nicht abhold war.
γ) Sonstiges. Die wenigen verstreuten Notizen, die sich über Nervas Privatleben erhalten haben, sprechen nicht sehr zu seinen Gunsten, sind aber durchaus nicht ganz unverdächtig. So wird Vict. Caes. 13, 10 ihm gleich Traian Trunksucht vorgeworfen; doch ist der Text an dieser Stelle corrumpiert. Dass Suet. Dom. 1 ihn als Knabenschänder hinstellt, dürfte auf Schmähschriften gegen Domitian zurückgehen. Der Freundeskreis, in dem sich Nerva als Privatmann bewegte, setzte sich aus Personen der verschiedensten Stände zusammen, denen er auch als Kaiser die Freundschaft bewahrte. Eine grosse Zahl davon kennen wir. Als sich Apollonius von Tyana vor Domitian zu rechtfertigen hatte, da bildete die Freundschaft mit dem kurz zuvor verbannten C. und mit Orfitus und Rufus (s. S. 135) den wesentlichsten Anklagepunkt, Philostr. v. Apoll. VIII 7, 160; vgl. VII 8, 132. 32, 145. VIII 27f. Der jüngere Plinius erfreute sich der Zuneigung Nervas (Plin. epist. VII 33, 9 wird ein Glückwunschschreiben C.s an Plinius aus dem J. 93 erwähnt), der ihn nach seiner Thronbesteigung zum Praefectus aerari Saturni machte (vgl. Mommsen Herm. III 89f.) und ihm auch sonst eine Reihe von Gunstbezeugungen erwies (Plin. epist. II 13, 8; vgl. ad Trai. 4, 2). Noch als Privatmann scheint er auch ein entschiedener Gönner Martials gewesen zu sein (Martial. VIII 70. IX 26); als er Kaiser geworden war, liess ihm Martial eine Auswahl aus dem X. und XI. Buch seiner Gedichte durch Parthenius überreichen, der ebenso Günstling Nervas blieb, [153] wie er der Domitians gewesen war (Martial. XII 5 [und Friedländer z. St. und Sittengesch. III⁶ 413]. 6. 11). Sein langjähriger Freund Dio von Prusa war, wie erwähnt, in der Lage, ihm in gefahrvollem Augenblick einen wichtigen Dienst zu leisten; aber auch für ihn selbst bedeutete die Thronbesteigung Nervas das Ende eines langjährigen schmerzlichen und entbehrungsreichen Exils. Den in seiner Heimat so gefeierten Rhetor ehrte nun auch sein kaiserlicher Freund (Dio Chrysost. orat. 44, 6. 45, 2; v. Arnim a. a. O. 315 vermutet, Dio habe damals den Beinamen Cocceianus annehmen dürfen). Wie er bisweilen neben den würdigsten und verdientesten Männern der Zeit, L. Verginius Rufus, Q. Corellius Rufus (Plin. epist. IV 17, 8), Iunius Mauricus, Arrius Antoninus auch bedenkliche Leute bei sich aufnahm, ist schon erwähnt worden (das Witzwort des Iunius Mauricus über dieses Verhältnis Plin. epist. IV 22, 4. Epit. de Caes. 12, 5).
Dass Nerva nicht verheiratet war, lässt sich mit einem Argumentum ex silentio wahrscheinlich genug machen; wenigstens dass er keine directen Nachkommen hatte, wird ausdrücklich zwar nur von Auson. XXI 2, 54 berichtet, ist aber auch nach dem, was wir über die Adoption Traians wissen, vollkommen sicher; Dio 4, 1 spricht von Verwandten, die er dabei überging.
Ob Cocceia Felicula (CIL VI 15923) seine oder eines andern M. Cocceius Nerva Freigelassene ist, sei dahingestellt; sichere Freigelassene von ihm finden wir (um beispielshalber nur stadtrömische Grabschriften zu berücksichtigen) CIL VI 15890 (Plutina). 15893. 15895. 15918 (Chrysippus). 15929 (Carpus). 15936 (Eucolpius).
Wie sehr mit der Thronbesteigung Nervas der Anbruch einer neuen, freiheitlichen Zeit begrüsst wurde (Tac. Agr. 3 primo … beatissimi saeculi ortu; ebd. felicitatem temporum u. Hist. I 1 rara temporum felicitate), geht aus gleichzeitigen Kundgebungen hervor. Ähnlich wie nach dem Sturz Nervas wurde auch jetzt der Libertas ab imp. Nerva Caesare Aug. restituta ein Tempel errichtet (CIL VI 472; vgl. die Münzlegenden libertas, libertas publica, Roma renascens, Cohen 104–121. 130f.), und unter diesem Eindruck spricht wohl Plin. epist. IX 13, 4 von den primi dies redditae libertatis und schreibt Tac. Agr. 3 das berühmt gewordene Wort quamquam … Nerva Caesar res olim dissociabiles miscuerit, principatum ac libertatem. So wird zur Charakterisierung seiner volksfreundlichen Regierung auch ein Ausspruch von ihm mitgeteilt, dass er seine Regierung so eingerichtet habe, dass er jederzeit ungefährdet ins Privatleben treten könnte (Dio 3, 1).
Immer mehr gewöhnte man sich in der Folgezeit daran, Nervas Herrschaft als das Beispiel einer gemässigten, milden und guten Regierung anzusehen und ihn in der Reihe der guten Kaiser zu nennen (Hist. Aug. Aur. 42, 4; Tac. 6, 9; Car. 3, 3. Eutrop. VIII 1, 1. Zosim. I 7, 1. Lactant. de mort. pers. 3; vgl. Philostr. vit. Ap. VII 8, 132. Synkell. I 654; weniger hoch anzuschlagen sind die Urteile Frontins de aq. 64. praef. 1, der ihm dankbar zu sein allen Grund hatte, des Plinius im Panegyricus an sehr vielen Stellen und Martials XII 6). So erklärt es sich, [154] dass Septimius Severus ein Interesse daran hatte, durch fingierte Adoption von Seite des Kaisers Marcus seine Dynastie bis auf Nerva zurückzuleiten (die Widmung in CIL VI 954 richtet Septimius Severus an den divus Nerva, seinen atavus; vgl. Claudian. XXVIII 420 atavum … Nervam), so dass noch in der Filiation Caracallas der Name Nervas vorkommt: aber noch Severus Alexander liess sich als den Sohn Caracallas und Enkel des Septimius Severus bezeichnen, führte also gleichfalls seinen Stammbaum auf Nerva zurück. Man kann daher am besten schon mit seiner Regierung das glücklichste Zeitalter der römischen Kaisergeschichte, das der Antonine, beginnen lassen.
IV. Litteratur. Dierauer in Büdingers Untersuchungen zur röm. Kaisergesch. I 19–28. Mommsen Herm. III 36–40. 89. 101. 116–118. 120f. Giesen De M. Coccei Nervae vita, Progr. Bonn 1864. C. De la Berge Essai sur le règne de Traian (Paris 1877) 14–22. S. Gsell Essai sur le règne de Domitien, Paris 1894, 317–337. Champagny-Doehler Die Antonine I (Halle 1876) 38–46. J. Asbach Römisches Kaisertum und Verfassung bis auf Traian (Köln 1896) 114–127. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 538–543. Herzog Gesch. u. System d. röm. Staatsverfassung II 308. 334–340. 422f. Ranke Weltgeschichte III 1, 264–271. Klebs Prosopogr. I 429f.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage:vorausesagt