4) Ti. Catius Caesius Fronto (der vollständige Name in den Acta Arvalium), Consul suffectus mit M. Calpurnius ... icus am 10. October 96 n. Chr. (CIL III p. 861 dipl. XVIII; vgl. Suppl. p. 1967 dipl. XXVI), also gleich nach Nervas Thronbesteigung. Als damals die Processe gegen die Angeber um sich griffen, äusserte sich der Consul Fronto, es sei schlimm, einen Kaiser zu haben, unter welchem niemandem etwas erlaubt sei, aber noch schlimmer, einen solchen, unter dem allen alles erlaubt sei. Diese Worte bewogen Nerva, die Anklagen gegen die Delatoren zu verbieten (Dio LXVIII 1, 3). Im J. 99/100 verteidigte Fronto im Senate den von den Africanern angeklagten Marius Priscus gegen Tacitus und Plinius (Plin. epist. II 11, 3. 18). Im J. 103/104 sprach er für den von den Bithyniern belangten Iulius Bassus (Plin. epist. IV 9, 15). Ungefähr 107 antwortete er dem Claudius Capito in der Angelegenheit des gleichfalls von den Bithyniern angeklagten Varenus Rufus (Plin. epist. VI 13, 2). Als frater Arvalis erscheint er in den Jahren 101 und 105 (CIL VI 2074. 2075 Acta Arvalium). Er muss zu den bedeutendsten Rednern dieser Zeit gehört haben; als vir movendarum lacrimarum peritissimus wird er von Plinius (epist. II 11, 3) [1793] bezeichnet, und an anderen Stellen berichtet dieser, dass Fronto mirifice (epist. IV 9, 15) und graviter et firme (epist. VI 13, 2) gesprochen habe. Vielleicht ist er identisch mit dem Fronto, welchen Iuvenal (I 12) als Dichtermaecen seiner Zeit nennt, dem Gönner Martials, den dieser, mit den Worten clarum militiae, Fronto, togaeque decus anredet (Mart. I 55). Denn die rednerische Thätigkeit Frontos schliesst durchaus nicht gleichzeitige militärische Bewährung aus. Bei Aelian I 2 dürfte allerdings Fronto in Frontinus zu ändern sein (s. o. Bd. I S. 482f.). Fronto war wohl ein Verwandter des Dichters Ti. Catius Silius Italicus (Nr. 12). Seine Sclaven werden CIL IX 3571. 3578 (pagus Fificulanus) genannt.