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RE:Iulius 538

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Ursus Servianus, L. cos.III 134 n. Chr., Schwager Hadrians
Band X,1 (1918) S. 882891
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538) L. Iulius Ursus Servianus, der Schwager Hadrians.

a) Name. Der vollständige Name findet sich in Datierungen nach seinem zweiten und dritten Consulat (CIL VI 10244. 31142; L. Iulio Ur[so Serviano] X 1596 = Dessau 4271; auch VI 2191 ist vielleicht [L. Iul. U]rso Serviano zu ergänzen) sowie in der Grabschrift einer Freigelassenen (VI 20421); L. Iulius Servi[anus] CIL III 9759 (s. u.); Iulius Servianus XV 1453–1455 (s. u.). Plin. ep. III 17 (in der Adresse; das Gentile nur im Codex Ashburnhamensis). VII 6, 8. ad Tr. 2, 1; Ursus Servianus oder nur Servianus im Testament des Dasumius CIL VI 10229 (doch könnte Z. 111 [L. Iuli] ergänzt werden); L. Ursus VI 1432 (unter seiner Büste, s. u.). Sonst wird er überall nur Servianus genannt, sowohl in den Jahresbezeichnungen als bei den Autoren (in beiden Quellen ist der Name häufig verderbt: Severianus, Severus, Servillus, Sergianus, Silvanus u. ä., vgl. Mommsen Chron. min. III p. 506. Boissevain zu Dio LXIX 17, 1). Daß er noch den Namen Nonius geführt habe, vermutet Dressel auf Grund von Ziegelstempeln (CIL XV 1453-1455), die jedoch, wie Dressel selbst hervorhebt, auch andere Lesungen zulassen (am ehesten wohl: ex fig(linis) T. S(tatili) M(aximi) Severi ex pr(aedis) Non(ianis) Iul(io) Ser(viano) III cos.). Der Name Servilius, der ihm von manchen Neueren beigelegt wird, geht nur auf Panvinius zurück und beruht auf unechten Inschriften (CIL VI 5, 3111*. 3112*).

b) Leben. Servianus’ Geburt wird um 47 n. Chr. anzusetzen sein (vorausgesetzt, daß die Altersangabe bei Dio LXIX 17, 1 = Zon. XI 24. Hist. Aug. Hadr. 15, 8. 23, 8. 25, 8 [s. u.] exakt ist; jedenfalls kann es sich nur um eine Differenz von wenigen Jahren handeln). Über seine Heimat und die Familie, der er entstammte, sind wir nicht unterrichtet. Einem senatorischen Hause mag er vielleicht nicht angehört haben, aber die Cognomina Ursus und Servianus genügen keinesfalls, um (mit Bergk Z. Gesch. u. Topogr. d. Rheinl. 47) auf niedrige Herkunft zu schließen (war der CIL VI 31 034. 32 445 genannte Calator Ser. Iulius Paederos [s. Nr. 34] wirklich sein Freigelassener, dann wäre Ser. Iulius der Name seines Vaters gewesen). In die erste Hälfte seines Lebens wird die Heirat mit (Aelia) Domitia Paulina fallen, der Tochter des im J. 85 gestorbenen Praetoriers P. Aelius Hadrianus Afer aus Italica in der Baetica und der Domitia Paulina aus Gades (Hist. Aug. Hadr. 1, 2; s. o. Bd. V S. 1519f.; ob diese Ehe den Schluß rechtfertigt, daß er selbst ebenfalls aus Spanien stammte [Borghesi Oeuvr. VI 431], ist mehr als fraglich). Der Bruder seiner Gattin war der spätere Kaiser Hadrian (Hist. Aug. Hadr. 1, 2. 2, 6. 8, 11. 15, 8. Firm. 8, 10). Sie war gewiß älter als dieser (dessen Geburt in das J. 76 fällt), andrerseits aber um vieles jünger als ihr Gemahl, der mit ihrem Vater ungefähr im gleichen Alter stand (vgl. Fayûm papyri p. 115 nr. XIX). Durch seine Heirat wurde Servianus auch (wenngleich im entfernten Grade) verwandt mit dem 91 zum Consulate gelangten M. Ulpius Traianus, dem Vormunde Hadrians.

Von Servians Ämterlaufbahn unter der flavischen [883] Dynastie haben wir keine Kenntnis. Trotz der prominenten Stellung, die er späterhin einnahm, hat sich keine Ehreninschrift mit seinem Cursus honorum erhalten (der Grund könnte in der damnatio memoriae zu suchen sein, die wohl nach seinem gewaltsamen Ende über ihn verhängt wurde, s. u.). Da er in der Folge die Leitung großer Militärprovinzen erhielt und den Ruf eines vir militaris genoß (s. u.), hat er zweifellos schon in jüngeren Jahren Truppendienst geleistet. Sein (Suffekt)-Consulat wird unter Domitian fallen, da er beim Tode dieses Herrschers bereits 50 Jahre alt war (vgl. Dessau Pros. imp. Rom. II 221 nr. 417; Stech Klio Beiheft X 29 nr. 183 setzt seinen Consulat kurz vor 97 an, weil sein Nachfolger in Pannonien, Q. Glitius Atilius Agricola, in diesem Jahre die Fasces führte; doch war Servians Statthalterschaft eine besondere Vertrauensmission). Als Traian nach seiner Adoption durch Nerva und der Annahme des Caesartitels die Legation von Obergermanien niederlegte (Okt. 97), wurde allem Anschein nach Servianus sein Nachfolger (dies erschlossen bereits Borghesi Oeuvr. III 74f. und Henzen Ann. d. inst. 1862, 147f. aus Hist. Aug. Hadr. 2, 5. 6 und Plin. ep. VIII 23, 5; vgl. noch Dierauer in Büdingers Unters. I 29, 1. Mommsen Ges. Schr. IV 449. Liebenam Forsch. z. Verw.-G. I 216f. Stein o. Bd. IV S. 140; irrig hält ihn Bergk a. a. O. für den Legaten der 22. Legion; daß er ,Oberaufseher der Posten in Obergermanien‘ gewesen sei, wie Schulz Hadr. 1904, 18f. meint, ist ausgeschlossen). Er befand sich in dieser Stellung, als Nerva am 27. Januar 98 starb. Um dem neuen Imperator, der in Köln weilte, die erste Nachricht davon zukommen zu lassen, soll er einen Beneficiarius in die Nachbarprovinz gesendet haben, doch sei Hadrian, der als Tribun (in der Mainzer legio XXII. Primigenia) unter ihm diente, seinem Abgesandten zuvorgekommen; angeblich hatte Servianus den Schwager mit Absicht lange zurückgehalten und seinen Wagen zerbrechen lassen (Hist. Aug. Hadr. 2, 6; daß diese Erzählung an inneren Widersprüchen leidet, zeigt Bergk a. a. O. 48, 2). Auch abgesehen von diesem Rencontre sollen seine Beziehungen zu dem jungen Hadrian einen recht wenig freundlichen Charakter getragen haben. Er gab sich, wie berichtet wird (Hist. Aug. ebd.), Mühe, den Unwillen Traians gegen sein Mündel zu erregen, indem er ihm von dessen Aufwand und Schulden Mitteilung machte. Der Name Servians fehlt unter jenen Männern, die in der Vita (3, 10ff.) als Förderer und Freunde des späteren Herrschers – wohl auf Grund von Hadrians eigenen Aufzeichnungen – genannt werden. Auch die Nachrichten über die angeblichen Ränke des Servianus mögen füglich aus des Kaisers Selbstbiographie stammen (die Argumentation Plews Quellenunters, z. G. Hadr. 1890, 6, daß diese Schrift vor dem Untergang Servians geschrieben sein müsse, ist nicht stichhaltig); Hadrian mußte daran liegen. seinen Schwager, dem er das Todesurteil sprach, mit dem Vorwurf einer von allem Anfang an feindseligen Gesinnung zu belasten. In Wirklichkeit wird sich die Sache nicht so verhalten und Hadrian durch den einflußreichen Gatten seiner Schwester eher Förderung erfahren haben; ist doch gleich in den Anfängen seiner [884] Laufbahn der junge Militärtribun dem Oberkommando seines Schwagers unterstellt worden (vgl. Bergk 48. Ritterling österr. Jhft. X 1907, 309).

Wohl noch im J. 98 wurde Servian von Germania superior nach Pannonien versetzt (vgl. Plin. ep. VIII 23, 5; sein Vorgänger war Cn. Pinarius Aemilius Cicatricula Pompeius Longinus, als Legat bezeugt am 20. Februar 98, Asbach Rhein. Mus. XXXVI 1881, 45. Ritterling Arch. ep. Mitth. XX 1897, 14; daß Obergermanien gegenüber Pannonien als die ranghöhere Provinz galt, wie Mommsen Ges. Schr. IV 450 meint, ist nicht zu erweisen). Der Grund für die ungewöhnlich rasche Aufeinanderfolge der beiden Legationen lag wohl darin, daß die mit vier Legionen besetzte, von Grenzvölkern gefährdete Donauprovinz gerade in den Anfängen der neuen Regierung einen unbedingt verläßlichen und zugleich militärisch erprobten Gouverneur erforderte (Mommsen a. a. O.); hat doch Traian selbst den Winter 98/99 in Pannonien verbracht, um die Grenzsicherung persönlich zu überwachen (vgl. Plin. pan. 12, 3f. 16, 2. Dierauer 31f. Mommsen a. a. O.). Daß die Aufgabe, die Servian zu lösen hatte, nicht ganz gefahrlos war, lehrt ein Brief des Plinius (III 17), in welchem sich dieser in besorgtem Tone nach dem Befinden seines vielbeschäftigten Freundes erkundigt (Mommsen Index Plin. 415 setzt das Schreiben in diese Zeit). Auch die militärische und politische Vorbereitung des dakischen Krieges wird Servianus, soweit sie Pannonien betraf, zugefallen sein; als der Krieg im J. 101 ausbrach, war er jedoch bereits von Q. Glitius Atilius Agricola in der Statthalterschaft abgelöst (Asbach a. a. O. 46. Ritterling 14). Seine Wirksamkeit muß des Kaisers volle Anerkennung gefunden haben; denn er erhielt für das J. 102 den zweiten Consulat als ordinarius und zum Kollegen den nächsten Freund und Berater des Imperators, L. Licinius Sura (Hist. Aug. Hadr. 3, 8 [dazu o. Bd. I S. 498]. CIL III 7754 = Dessau 2300. VI 2185 = 31034. 8826 = Dessau 7276; Consulfasten, z. T. mit falscher Datierung Senecione et Sura, die sich vielmehr auf das J. 107 bezieht, vgl. Mommsen Chron. min. I 285. 418. II 140. III 506. Vaglieri Diz. epigr. II 1029. Liebenam F. cos. z. J.). Servian führte die Fasces länger als Sura, der von L. Fabius Iustus (s. o. Bd. VI S. 1772) abgelöst wurde; mit letzterem zusammen ist er am 1. März (CIL VI 2191 = Dessau 4965) und am 10. März (oder Mai) als Consul nachweisbar (VI 10244; in einer Inschrift aus Aequum, CIL III 9759, vgl. p. 2328156, liest Mommsen L. Iulio Servi[ano ?] L. Solli[o? … cos.], die Lesung des zweiten Namens ist jedoch völlig unsicher, überdies unbestimmt, ob I. und welcher seiner Consulate gemeint ist; es könnte auch nur L. Iulio Servi[ano III cos.] und im folgenden ein zu der Liste, die die Inschrift enthält, gehöriger Name ergänzt werden). Vermutlich während seines Consulates wurde er von Traian zum Richter in einer Kriminalsache bestimmt; Plinius führte die Verteidigung und Servian entschied in seinem Sinne (Plin. ep. VII 6, 8. 9; bei einer späteren Wiederaufnahme des Verfahrens übte Attius Suburanus, Consul II im J. 104, das Richteramt aus, vgl. [885] Mommsen Ges. Schr. IV 461; daß die Delegation der kaiserlichen Rechtsprechung in diesem Falle an den Consulat geknüpft war, gibt die beste Erklärung für den Wechsel der Richter [vgl. Mommsen Strafr. 270, 5]; die Ausführungen Allains Pline I 598, 2 sind daher unnötig). Obwohl wir kein ausdrückliches Zeugnis dafür besitzen, darf man doch vermuten, daß Servianus unter Traian zur Losung um die Proconsulate von Asia und Africa gelangt sei und den letzteren erhalten habe (die Proconsuln von Asia in der traianischen Zeit sind fast sämtlich bekannt). Wenn die freilich recht unsichere Gleichsetzung mit dem Patron des Ser. Iulius Paederos (s. Nr. 34) zutrifft, dann ist er vor dem J. 101 in das Pontifikalkollegium aufgenommen worden.

Unsere Überlieferung schweigt über den Anteil, den Servian an der glorreichen Regierungstätigkeit Traians genommen hat. Daß dieser nicht gering gewesen, daß Servianus zu den nächsten amici des Herrschers gehörte, unterliegt kaum einem Zweifel. Als geschulter Militär, der den Dienst sehr genau nahm (exactissimus vir Plin. ep. VIII 23, 5) – schritt er doch noch mit 90 Jahren in aufrechter Haltung die Wachposten ab (Hist. Aug. Hadr. 23, 8) – war Servianus der Mann dazu, das Vertrauen des soldatischen Kaisers in hohem Maße zu gewinnen. Plinius, der infolge seiner (anscheinend persönlich vorgebrachten) Fürsprache gleich zu Beginn der neuen Regierung £ das Dreikinderrecht erhalten hat, bezeichnet ihn in dem Dankschreiben an den Imperator als einen ,vortrefflichen und diesem ganz ergebenen Mann‘ (optimi viri tuique amantissimi ad Tr. 2, 1). Nach Dio (LXIX 17, 3) hielt ihn Traian sogar der Regierung für würdig; als er einst bei einem Gastmahle seine Freunde aufforderte, sie mögen ihm zehn zur Herrschaft geeignete Männer nennen, fügte er gleich selbst hinzu: ,nennt mir nur neun; einen kenne ich schon – Servianus‘ (die Handschriften des Xiphilinus nennen den Kaiser Τραιανός; dagegen erzählt Zonaras XI 24 dasselbe von Hadrian, dessen Namen aus diesem Grunde und wegen Hist. Aug. Hadr. 23, 2 Reimarus und, ihm folgend, Boissevain bei Dio einsetzen, doch ist ebensogut ein Versehen bei Zonaras möglich). Daß sich Servianus ernstlich auf die Alleinherrschaft Hoffnung gemacht und daher Hadrian als Nebenbuhler verfolgt habe (wie Allain Pline I 451 f. glaubt), ist bei seinem vorgerückten Alter – er war älter als Traian und zählte bei dessen Tode bereits 70 Jahre – nicht glaublich.

Etwas mehr als über seine amtliche und politische Tätigkeit in den anderthalb Jahrzehnten seit seinem zweiten Consulate erfahren wir über Servians persönliche Verhältnisse. Mutmaßlich zwischen 105 und 107 (vgl. Mommsen Ges. Schr. IV 384f. Peter Abh. sächs. Ges. d. Wiss. XLVΙI 1Ι03, 107f.) verlobte er die Tochter, die ihm Domitia Paulina geboren hatte, mit dem jungen Patrizier Cn. Pedanius Fuscus Salinator, dem Sohne des gleichnamigen Consulars. In einem erhaltenen Briefe (VI 26) beglückwünscht ihn Plinius, zu dessen Verehrern der gebildete Jüngling gehörte (vgl. ep. VI 11. VII 9), zur Wahl dieses Schwiegersohnes und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß ihm einst beschieden sein werde, den ihrem Vater gleichenden Enkeln des Servianus [886] seine Liebe zu bezeigen. Dieser Wunsch sollte nicht in Erfüllung gehen, denn Plinius starb vor der Geburt des Enkels, und diesen hatte das Schicksal zu einem frühen und tragischen Ende ausersehen.

Mit Plinius, der ihm durch die Erwirkung des ius trium liberorum zu Dank verpflichtet war (s. o.), verband den weit älteren Mann enge Freundschaft. Dies lehrt der Inhalt und herzliche Ton des eben erwähnten Briefes sowie des Schreibens, in welchem der Redner seiner Sorge pro capite amicissimo Ausdruck gibt (III 17, 3; s. o.). Vielleicht stand Servian auch in näherem Verkehr mit Tacitus, mit dem er gemeinsame Freunde hatte (Plinius und Dasumius). Der jung verstorbene Dichter der Argonautica, Valerius Flaccus, war, wie es scheint, mit Servianus verwandt (s. u.). Daß dieser – obwohl in erster Linie Verwaltungsbeamter und Militär – den literarischen Bestrebungen seiner Zeit Verständnis entgegenbrachte, beweisen die Worte, mit denen ihm Plinius den jungen Fuscus empfiehlt (VI 26, 1). Zu den Freunden Servians gehörte auch der Consular L. Dasumius (s. o. Bd. IV S. 2223f.). In seinem inschriftlich erhaltenen, im Sommer 108 verfaßten Testamente setzt Dasumius die Tochter des Freundes und wahrscheinlich auch diesen selbst zu Miterben ein und bittet Servian, den er als dominus meus bezeichnet, um die Erfüllung wesentlicher Pietätsakte (CIL VI 10229, 8. 111ff. = Bruns-Gradenwitz Font. i. R. I⁷ nr. 117; an der ersten Stelle kann nur [f]ilia Serviani, nicht [Sext]ilia ergänzt werden, da ja Domitia Paulina die Gattin des I. war). Von jungen Männern, die unter Servianus ihre militärische Ausbildung empfingen, ist uns außer Hadrian noch der früh gestorbene Iunius Avitus bekannt, der ihm als Legionstribun vom Rhein an die Donau folgte (Plin. ep. VIII 23, 5). Als im J. 117 Hadrian zur Regierung kam, hätte man erwarten mögen, daß Servianus, der nächste Verwandte des Kaisers, an Macht und Geltung noch gewinnen werde. Es kam jedoch anders. Allerdings hat ihn Hadrian, wenn wirklich früher eine Entfremdung zwischen ihnen bestanden hatte, diese keineswegs entgelten lassen – mußte ihm doch bei seinen gespannten Beziehungen zu einer angesehenen Gruppe von Senatoren viel daran liegen, den Einfluß des hochgeachteten Mannes für sich auszunützen (vgl. Schulz Hadr. 49). Er behandelte ihn persönlich mit großer Ehrerbietung (Serviano …, cui tantum detulit, id ei venienti de cubiculo semper occurrerit Hist. Aug. Hadr. 8, 11). Als er zum erstenmal nach seinem Regierungsantritt den Consulat übernahm (im J. 118), erkor er Servians Schwiegersohn, Fuscus Salinator, zum Kollegen (s. o. Bd. I S. 502; I. selbst konnte nicht sein Kollege werden, weil er dann dem Kaiser im Range vorangegangen wäre, vgl. Mommsen St.-R. III 976, 4 zu Hist. Aug. Hadr. 8, 11). Schwerlich hat der alte Mann Hadrians große Reisen im Gefolge des Kaisers mitgemacht (seine Gattin scheint sich im J. 123 auf Kreta und 129 in Pamphylien bei ihrem Bruder befunden zu haben, vgl. Le Bas-Waddington III 1360. Cagnat IGR III 773. Weber Unters. z. G. Hadr. 145. 226), doch unterhielt Hadrian mit seinem [887] Schwager vielleicht einen ständigen Briefwechsel, der nach dem Tode der beiden Männer publiziert worden sein mag (vgl. Grenfell-Hunt-Hogarth Fayûm Pap. 115); nach einer derartigen Vorlage könnte das Hist. Aug. Firm. 8 mitgeteilte, angeblich aus Phlegon übernommene (ebd. 7, 6) Schreiben des Kaisers entstanden sein, das aber inhaltlich nichts weiter als ein ,spätes Machwerk‘ ist (Mommsen R. G. V 576, 1. 585, 2. Schulz Hadr. 111, 332. Stein o. Bd. V S. 1520. Weber Hadr. 39, 139; irrig nehmen Dürr Reisen Hadr. 88f. und Gregorovius Hadr. 2 164 einen authentischen, nur ,durch Interpolationen entstellten Grundstock‘ an). Den Inhalt des Briefes, der – wenn man die Adresse Serviano consuli genau nehmen wollte - in das J. 134 gehören müßte (vgl. o. Bd. V S. 1520), bildet eine höchst ungünstige Schilderung des ägyptischen, namentlich alexandrinischen Volkscharakters; zum Schluß kündigt Hadrian die Übersendung von Geschenken für Schwager und Schwester an (Paulina lebte im J. 134 nicht mehr!).

Wenn in der Hist. Aug. (Hadr. 23, 2) und vielleicht auch bei Dio (LXLX 17, 3. Zonar. XI 24 p. 75 D.; s. o.) gesagt wird, Hadrian habe daran gedacht, seinen Schwager zum Nachfolger zu bestimmen, so wird diese Nachricht kaum auf guter Überlieferung beruhen. Servianus war um fast 30 Jahre älter als der Kaiser und bei aller Rüstigkeit doch schon ein hochbetagter Greis. Zudem scheint ein wahrhaft herzliches Verhältnis zwischen den Schwägern nicht bestanden zu haben und von einem politischen Einfluß Servians auf die Regierung des Reiches war gerade unter einem derart selbständigen Herrscher wie Hadrian, der übrigens so vielfach andere Wege wie sein Vorgänger einschlug, vollends keine Rede. Es sei darauf hingewiesen, daß der Caesar seiner Schwester den Titel Augusta, den Traian sogar einer Nichte verliehen hatte, nicht gewährte, und daß er dem Schwager erst in dessen höchstem Alter, nach Paulinas Tode, den dritten Consulat verlieh (s. u.), den doch Annius Verus und wohl auch andere erheblich früher erhalten hatten (vgl. Hist. Aug. Hadr. 8, 4; die Worte der Vita 8, 11 Serviano … tertium consulatum, nec secum tamen, cum ille bis [ante] Hadrianum fuisset, ne esset secundae sententiae, … concessit sollen wohl, wie Mommsen St.-R. III 976, 4 bemerkt, den Grund angeben, warum ihn Hadrian nicht zu seinem Kollegen im J. 118 oder 119 bestimmte). In den – allerdings seltenen – Ehreninschriften der Paulina (s. o. Bd. V S. 1520) wird ihr Gatte nicht erwähnt, was dafür sprechen dürfte, daß er nicht zum kaiserlichen Hause im engsten Sinne gerechnet wurde. Als Paulina um 130 starb, ließ ihr der Bruder keine Ehren erweisen, was allgemein Tadel fand (Dio LXIX 11, 4: o. Bd. I S. 512. V S. 1520. Weber Hadr. 252f.; vielleicht sah Hadrian gerade im Hinblick auf I. und dessen Enkel – dieser wäre dann divae nepos gewesen – von ihrer offiziellen Konsekrierung ab; in Ägypten ist ihr bald die Apotheose zuteilgeworden, Weber a. a. O.). Erst nach Paulinas Tode verlieh er seinem Schwager, ohne daß dieser darum nachgesucht hatte, für das J. 134 den dritten Consulat (Hist Aug. Hadr. 8, 11 [s. o.]. CIL VI 1482) zusammen mit T. Vibius Varus (in einer [888] einzigen Inschrift, CIL III 10281, ist der Name seines Kollegen eradiert; da überdies Varus nicht in die Lücke paßt, vermutet v. Domaszewski, daß der Mitconsul des I. verurteilt und an seine Stelle Varus getreten sei; doch haben wir dafür sonst keinen Anhaltspunkt – sollte sich der Steinmetz geirrt und statt Servians Namen den seines Amtsgenossen getilgt haben? –; in einem offiziellen Papyrus wird das Jahr nur mit Vibio Varo cos. bezeichnet, BGU II 696 = Wessely Schr. Taf. III nr. 6. Mommsen Ges. Schr. VIII 554; in allen Inschriften, außer CIL III 10281 und vielleicht noch 9759 [s. o. beim J. 102], wird nach I. und Varus oder nach I. allein datiert, auch in solchen, die aus dem J, 134 selbst stammen: Serviano III et Varo cos. CIL III 43. 44. 8110 [ohne III]. VI 31142. IX 1617 [= Dessau 2117]. X 5864 und oft auf Ziegelstempeln: CIL XV 92. 94f. 207. 288f. usw. Not. d. scav. 1900, 25. Bull, com. 1901, 134 [irrig ist Tuccis Lesung Röm. Mitt. XXVI 287]; Serviano III cos. CIL III 45. VI 209 [= Dessau 2097; vgl. auch 4271] und gleichfalls auf vielen Ziegelstempeln IX 6078, 12f. X 8043, 31ff. XV 250. 515. 562 usw., die hsl. Consulfasten bieten Serviano [II., III. oder ohne Iterationsziffer; der Name oft verderbt] et Varo [oder Vero], vgl. Mommsen Chron. min. III 508. Vaglieri Diz. epigr. II 1029. Liebenam F. cos. z. J.). Am 2. April 134 war bereits T. Haterius Nepos Amtskollege des Vibius Varus (s. o. Bd. VII S. 2515).

Im Consulatsjahr Servians kehrte Hadrian von seiner letzten großen Reise nach Rom zurück, das er nicht mehr verlassen sollte (s. o. Bd. I S. 514). Die Frage der Nachfolge mußte nun zur Entscheidung kommen. Angeblich dachte der Kaiser zuerst an Servianus (Hist. Aug. Hadr. 23, 2); es wurde bereits oben bemerkt, daß diese Angabe keinen Glauben verdient, zählte doch Servian damals bereits 88 Jahre! Wohl aber lag es in der Natur der Dinge, daß dieser für seinen Enkel, Pedanius Fuscus Salinator, den Großneffen Hadrians, die Nachfolge erhoffte. Der junge Fuscus selbst glaubte in Wahrsagungen und Wundern Vorzeichen seiner künftigen Herrschergewalt zu finden (Hadr. 23, 3, vgl. Dio LXIX 17,1). Die Verleihung des dritten Consulates an Servianus – die höchste Ehre, die einem Senator zuteilwerden konnte (I. war übrigens der letzte ter consul aus dem Privatstande) – werden Großvater und Enkel gewiß in günstigem Sinne gedeutet haben- In Wirklichkeit hatte sie wohl den Zweck, Servian bei Zeiten damit zu versöhnen, daß die kaiserliche Entscheidung seine Hoffnungen zunichtemachen sollte.

In der zweiten Hälfte des J. 136 adoptierte der Imperator den Consul dieses Jahres, L. Ceionius Commodus, und bestimmte ihn zu seinem Nachfolger (s. o. Bd. III S. 1830f.) Servianus und Fuscus sollen ihre Unzufriedenheit mit dieser Wahl zu erkennen gegeben haben (Dio Xiph. LXIX 17, 1 = Zon. IX 24 vol. III p. 75 Dind.). Der von schweren körperlichen und psychischen Leiden gefolterte Kaiser muß überzeugt gewesen sein, daß nur der Tod der beiden Malcontenten, denen es an Anhängern nicht gefehlt haben würde, den von ihm erkorenen Thronfolger und damit zugleich das Reich vor unabsehbaren Gefahren behüten [889] könne, und so fanden sein Schwager und dessen Enkel, der neunzigjährige Greis und der kaum dem Knabenalter entwachsene Jüngling, auf Befehl des Imperators gleichzeitig den Untergang (Dio Xiph. LXIX 2, 5. 6. 17, 1. 2. Zonar. a. a. O. Petr. Patr. Exc. Vat. 113; Hist. Aug. Hadr. 15, 8. 23, 2. 8. 25, 8. Epit. de Caes. 14, 9 [ohne Namen]; die Katastrophe des I. gehört, wie Dio zeigt, unmittelbar nach die Adoption des Commodus; die Hist Aug. berichtet darüber einmal [23, 8 vor derselben, dann wieder [25, 8] unmittelbar vor dem Tode des Kaisers [sub ipso mortis tempore); beides ist irrig, vgl. Schulz Hadr. 99. 101. Kornemann Hadr. 66). Vor seinem Ende opferte Servianus, wie berichtet wird, den Göttern und rief sie zu Zeugen seiner Schuldlosigkeit an; nur das eine mögen sie ihm noch gewähren, daß Hadrian nicht sterben könne, wenn er den Tod herbeisehne (Dio Xiph. LXIX 17, 1. 2 = Zonar. XI 24 = Petr. Patr. Exc. Vat. 113. Dio LXXVII 7, 5; die Erzählung ist vielleicht aus einer Äußerung Hadrians in einem Briefe abgeleitet, vgl. Dio LXIX 17, 3).

Nähere Angaben über das Ende des Servianus fehlen. An ein ordentliches Verfahren vor dem Kaisergericht oder dem Senate ist wohl nicht zu denken (vgl. Dio LXIX 23, 2 τοὺς … φόνους ἅτε καὶ ἀδίκως καὶ ἀνοσίως γενομένους. Vielleicht zwang Hadrian seine Verwandten zum Selbstmord (v. Premerstein Klio Beiheft VIII 38; die Worte ἐφόνευσε und ἀποσφαγῆναι bei Dio Xiph. LXLX 17, 1. 2 [Zonar. a. a. O.] wollen nicht viel besagen, heißt es doch z. B. auch von Barea Soranus bei Dio LXII 26, 3 ἐσφάγη, während Tac. ann. XVI 33 berichtet: Sorano … datur mortis arbitrium; in der Historia Augusta kehren immer dieselben Worte wieder: mori coegit [vgl. Schulz Hadr. 100f.], einmal mit dem Zusatz libere [23, 8], der darauf hinweist, daß es sich nicht um einen Akt geheimer Kabinetsjustiz handelte). Die von Dio Xiph. angegebene Begründung des Blutgerichts (Κόμμοδον … Καίσαρα Ῥωμαίοις ἀπέδειξε, Σερουιανὸν δὲ καὶ Φοῦσκον … ὡς καὶ ἀγανακτήσαντας ἐπὶ τούτῳ ἐγόνευσε LXIX 17, 1 = Zonar. a. a. O.) wird zutreffend, aber nicht erschöpfend sein; in der Vita wird als Hadrians Motiv angeführt ne sibi supraviveret atque, ut putahat, imperaret (25, 8; nur ne sibi superviveret 15, 8), an einer andern Stelle jedoch (23, 8) eine ausführlichere Begründung gegeben: tunc libere Servianum quasi adfectatorem imperii, quod servis regiis cenam misisset, quod in sedili regio iuxta lectum posito sedisset, quod erectus ad stationes militum senex nonagenarius processisset, mori coegit. Es wäre denkbar, daß auch Beschuldigungen dieser Art in der Rechtfertigungsschrift enthalten waren, die Hadrian an den Senat gerichtet haben dürfte. Dem hohen Hause wird nichts anderes übrig geblieben sein, als über die beiden Todesopfer noch die damnatio memoriae auszusprechen (so mag es sich erklären, daß in einer offiziellen Urkunde Servians drittes Consulatsjahr nur nach seinem Mitconsul bezeichnet wird [BGU II 696, s. o. zum J. 134], sowie daß wir keine Ehreninschrift von ihm besitzen). Die vorgebrachten Beschuldigungen legen den Gedanken nahe, daß der uralte Herr – als nächster Agnat des tötlich erkrankten Kaisers und von der Hoffnung geleitet, die Thronfolge [890] seines Enkels doch durchsetzen zu können – sich gewisse Übergriffe erlaubte, sie reichen jedoch nicht aus, um ihm offene Auflehnung zur Last zu legen (so z. B. v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kaiser II 210: ,es scheint, daß Servianus von der Palastwache gefordert hatte, als Kaiser anerkannt zu werden‘; auch Birt Röm. Char.-Köpfe 310 beschuldigt ihn der ,Rebellion‘; sicher unrichtig meint Schulz Hadr. 118, Hadrian habe sich für die in seiner Jugend von I. erlittene Unbill rächen wollen). Die tiefgehende, nach Hadrians Tode zum Ausdruck gelangte Entrüstung der Senatoren, die ohne den Einspruch des neuen Herrschers die Konsekration Hadrians vereitelt hätte (vgl. Dio LXIX 2, 5. 23, 5. LXX 1, 2. 3. Hist. Aug. Hadr. 27, 2. Pius 2, 5. 5, 1. Eutr. 8, 7. Aur. Vict. Caes. 14, 13), spricht gleichfalls für die Schuldlosigkeit des Servianus, die übrigens dieser selbst vor seinem Ende feierlich beteuert haben soll (s. o.).

c) Familie. Von Servians Frau und Tochter war bereits die Rede. Vielleicht war die Gattin des Fuscus Salinator nicht sein einziges Kind: im Testament des Dasumius (CIL VI 10 229, 112) ergänzt Mommsen [lectu]m ferri volo per Serviani mei li[beros] (freilich ist auch die Ergänzung libertos] nicht ganz ausgeschlossen, vgl. Rudorff Ztschr. f. gesch. Rechtsw. XII 1854, 381). Der Familie Servians werden ferner C. Valerius Flaccus L. Iulius Ursus (Nr. 537) und der in einem Inschriftfragment aus Doclea in Dalmatien (CIL III 13826) genannte Cn. Sertorius C. f. Brocchus Aquilius Agricola Pedanius Fuscus Salinator Iulius Servianus angehört haben. Will man auf Grund der Namen allein Schlüsse wagen, so ließe sich etwa denken, daß der erstere der Sohn eines C. Valerius Flaccus (des Dichters der Argonautica?) und einer sonst unbekannten Tochter Servians gewesen sei. Den anderen hält Mommsen (CIL a. a. O.) für den leiblichen Sohn eines C. Sertorius Brocchus, der von Cn. Pedanius Fuscus Salinator cos. 118, dem Schwiegersohne Servians, adoptiert worden sei; doch würde sich dann nicht erklären, warum er auch den Namen Iulius Servianus führt. Eher könnte man vermuten, daß er aus der Ehe einer Tochter des eben genannten Fuscus (demnach einer Enkelin Servians) mit einem C. Sertorius Brocchus stammte. In dem gefälschten Briefe Hadrians an Servianus (Hist. Aug. Firm. Sat. 8, 10; s. o.) wird – anscheinend als naher Verwandter des Adressaten – ein Africanus genannt, dessen Name nicht erfunden sein dürfte (Stein o. Bd. V S. 1520 meint, daß er ein Sohn Servians und der Paulina gewesen sei; wer weitere Folgerungen aus der Art seiner Erwähnung ableiten wollte, täte der abgeschmackten Fälschung zuviel Ehre an). Von Libertinen des Servianus kennen wir Crescens (s. u.) und Iulia Corinthias, welcher die von ihr freigelassene Iulia Charite die Grabschrift setzte (CIL VI 20 421 Rom).

d) Eine aus Rom stammende Marmorbüste, die sich jetzt im Besitze des Herzogs von Wellington in London befindet, trägt die nach griechischem Sprachgebrauch verfaßte Unterschrift L. Ursum cos. III Crescens lib(ertus) (CIL VI 1432 vgl. Visconti Iconogr. rom. I 290ff. Hübner bei Mommsen Gesammelte Schriften [891] IV 449, 4. Michaelis Anc. marbl. in Gr.-Brit. 430, 3. Bernoulli Römische Ikonographie I 280f.). Wir sehen das Bildnis eines älteren, bartlosen Mannes von römischem Typus mit energischen Gesichtszügen, kahlem Vorderkopf, gefurchter Stirn und schmalen Lippen (Nase und Ohren sind ergänzt; ungenügende Abbildungen bei Visconti tav. IX. Bernoulli a. a. O.). Die Porträtbüste gäbe uns kein übles Bild von dem exactissimus vir, aber gegen die Beziehung auf Servianus erheben sich gewisse Bedenken, die freilich noch nicht ausreichen, um die Inschrift für unecht zu erklären. Der Stil des Werkes weist eher auf das erste Jahrhundert (vgl. Michaelis und Bernoulli a. a. O.; eine auch nach Bernoullis Ansicht sehr ähnliche Feldherrenbüste im Lateran, Hekler Bildniskunst 223 a. Arndt-Bruckmann Gr. u. röm. Portr. 206/7, wird von Benndorf und Schöne Bildw. d. Lat. nr. 180 in die republikanische, von Arndt, Register 1909, 7, dagegen in flavisch-traianische Zeit gesetzt); ferner stellt das Porträt einen etwa sechzigjährigen Mann dar, während Servianus zur Zeit des dritten Consulates bereits im Alter von 88 Jahren stand (Bernoulli a. a. O.; möglich wäre allerdings, wie Bernoulli hervorhebt, daß die Büste erst nach seinem Tode auf Grund eines älteren Bildnisses verfertigt sei: vielleicht erst unter Pius, als es seinen Freigelassenen wohl wieder gestattet war, das Andenken ihres Herrn zu pflegen). Endlich ist der Name L. Ursus für ihn nicht signifikant, da sein Hauptcognomen Servianus war (s. o. Abschn. a).

Aus dem zuletzt angeführten Grunde dürfte in einem von Pomponius angeführten Rechtsfall (Ulp. Dig. VII 5, 8, 7), wo von dem Besitz eines Ursus Iulius (?) die Rede ist, kaum an Servian zu denken sein (vgl. Nr. 539). Auch auf den Ziegelstempeln CIL XV 1453–1455 sind schwerlich praedia des Servianus erwähnt (vgl. o. Abschn. a).

[Groag. ]