ADB:Philipp (Patriarch von Aquileja)
Bernhards von Kärnten († 1256) aus der Ehe mit der Přemyslidin Jutta (Boleslawa), Tochter K. Ottokars I. von Böhmen († 1230), sollte P., während der ältere Bruder Ulrich III. für die Erbfolge im Herzogthum ausersehen war, seine Versorgung in der geistlichen Laufbahn finden, für welche ihm allerdings der innere Beruf gänzlich abging. Das Salzburger Capitel hatte sich mit seiner Wahl zum Erzbischof (nach dem Tode Eberhards II., eines der würdigsten Metropoliten) beeilt, da es den päpstlichen Eingriff in seine Rechte, – Papst Innocenz IV. ernannte nämlich kurzweg den Abgeordneten Eberhards am Lyoner Concil, Purkhard von Zizenhagen, zu dieser Würde – nicht ruhig hinnehmen wollte. Glücklicherweise starb Purkhard auf dem Wege nach der Stadt an der Salzach, und so ließ sich denn der Papst endlich den Erwählten des Capitels gefallen, da der bei der Curie bestangeschriebene böhmische Königshof sicherlich intervenirte, und Innocenz IV. die Ueberzeugung gewann, daß P. in dem verhängnißvollen Kampfe zwischen „Kaiserlichen“ und „Päpstlichen“, staufischer und antistaufischer Partei ebenso wie Vater und Bruder zu der letzteren halten würde. Thatsächlich warf sich P. – ein Freund des Kriegswammses – alsbald in die Fehde zwischen Meinhard von Görz, dem „Ghibellinen“, und dem Patriarchen von Aquileja (aus dem Hause Meran) als Bundesgenosse seines Vaters, Herzogs Bernhard, kam dem Auftrage des Papstes nach, wider Herzog Otto von Baiern, als Vollmachtsträger Kaiser Friedrichs II. geistliche und weltliche Waffen in Bewegung zu setzen, erwirkte von Innocenz IV. die Bulle vom 24. Sept. 1248, die ihn berechtigte, alle der salzburgischen Kirche entfremdeten Besitzungen in Oesterreich und Steiermark zurückzugewinnen, und versuchte auch die damals an den Kaiser nach Verona abgeordneten Vertreter der kaiserlich gesinnten Ständeschaft Oesterreichs und Steiermarks an ihrem Vorhaben gewaltthätig zu hindern; eine Haltung, die uns begreiflich macht, daß Kaiser Friedrich II. seinem Anhänger, [44] Meinhard v. Görz, als Verweser der Steiermark den Auftrag gab, den Erzbischof P. zu bekriegen. Derselbe ließ sich jedoch nicht einschüchtern, sondern suchte als Grundherr in der Steiermark seine Stellung zu sichern. Wir begegnen ihm (1256, 1. Juni) zu Fohnsdorf auf dem oberen Murboden im Kreise von steiermärkischen Herren, wie die Pfannberger (s. Art.), Ulrich v. Liechtenstein, die Leibnitzer u. A., die ihm sammt ihren Vasallen (milites) Diensttreue gelobten. Dagegen ließen es die Görzer Grafen an Vergewaltigung des salzburgisch-kärntnischen Gebietes nicht fehlen. So kam es denn auch 1251–2 zu heftigen Fehden zwischen Meinhard und dessen Bruder Albrecht auf der einen, P. v. Sponheim und dessen Bruder Herzog Ulrich III. von Kärnten auf der andern Seite. Schließlich siegte P. (1252) vor Greifenburg und nahm den Grafen Albert gefangen; Graf Meinhard rettete sich mit genauer Noth aus Feindes Hand. Da auch die Macht des Böhmenfürsten, Ottokars, als Markgrafen von Mähren und Herzogs von Oesterreich hinter dem Erwählten von Salzburg stand, so sahen sich die Görzer zum Decemberfrieden von 1253 gezwungen, der zum Vortheile des Erzstiftes ausschlug. P. war auch Parteigänger Ottokars, was dessen Absichten auf die 1252/3 árpádisch gewordene Steiermark und die Aufforderung Papst Innocenz IV. (1254, 8. April und 15. Juli) an P. betrifft, den Schädigungen des Klosters Admont zu steuern, hängt wohl auch damit zusammen, daß der wichtige Aprilfriede (1254, Ofen) zwischen König Ottokar II. und König Béla IV., worin die Begrenzung der steiermärkischen Herrschaft der Arpaden abgegrenzt erscheint, das Ennsthalgebiet als salzburgisches Hoheits-Territorium ausschied, da in der bezüglichen Urkunde ausdrücklich die Wasserscheide zur Mur hin als steierisches Landgemärke erwähnt erscheint. Bald aber zog sich über dem Erwählten von Salzburg ein Gewitter zusammen, das seine ganze Stellung bedrohte. Er hatte nämlich, abgesehen von dem Abgange jedweder theologischen Bildung, die Priesterweihe noch nicht angestrebt und benahm sich so schroff gegen das Capitel, andrerseits so ganz und gar nur als Welt- und Kriegsmann, daß die Domherrn an dem Decrete des neuen Papstes, Alexander IV., – wonach jeder „Erwählte“ binnen 6 Monaten die Weihe erlangen oder vom Hochstifte abtreten müsse – einen willkommenen Halt zur Action gegen P. fanden. Ueberdies war er den Arpáden und bairischen Wittelsbachern als Verbündeter König Ottokars II. ein Dorn im Auge. Und so finden wir ihn denn nicht nur vom Domcapitel sondern auch von den Bischöfen zu Freising, Passau, Regensburg, Chiemsee, Seckau und Lavant angeklagt, unter Anderem auch dessen, daß er „vielerlei Fehden des Ungarnköniges mit den Vornehmen der Steiermark und mit dem Böhmenkönige veranlaßt habe“. P. kehrte sich aber nicht daran, sondern wirthschaftete nur um so gewaltthätiger, verstärkte die Besatzungen seiner Schlösser, schloß ein Schutz- und Trutzbündniß mit seinem Bruder, dem Kärtnerherzog, der ihm aus der väterlichen Erbschaft (Herzog Bernhard war am 10. Januar 1256 zu St. Paul bestattet worden) die Schloßherrschaften Himmelberg, Wartberg, Osterberg und Wireck ausantwortete, und hielt wie zum Hohne statt einer Synode, ein kostspieliges Turnier in Mühldorf ab. Aber auch die Gegenpartei war zum Handeln entschlossen, wählte zu Hallein den Seckauer Bischof Ulrich zum Erzbischof von Salzburg und sandte eine Botschaft an den Papst zu Gunsten des neuen „postulirten“ Erzbischofs, indem sie um die förmliche Entsetzung des bisherigen bat. P. behauptete sich jedoch weit entschiedener und länger, als die Gegner glaubten, trotzdem die Ungarn für Ulrich Partei nahmen. Trotz der Mandate und Drohungen des Papstes, der anderseits durch die Finanzmisere des neuen Hochstiftscandidaten übellaunig geworden, blieb P. im Hochstiftslande sitzen; sein Bruder und der Böhmenkönig unterstützten ihn. Die Kärntner schlugen den Erzbischof Ulrich [45] bei Radstadt (1258) in die Flucht und brachten den Ungarn (1259) eine tüchtige Schlappe bei. Ende Dec. 1259 wurde überdies die Arpádenherrschaft in der Steiermark von den dortigen Landherrn gestürzt und 1260 Ottokar II. als Landesfürst anerkannt. Erzbischof Ulrich gerieth auf dem Wege zum Baiernherzog Heinrich in die Hände seiner Gegner und erlebte eine kurze Gefangenschaft in Steiermark, aus der ihn allerdings König Ottokar II. freigab, aber sonst für die Sache Philipps zu wirken fortfuhr. Obschon sich nun die Bürger von Salzburg selbst Philipps entschlugen und Herzog Heinrich von Baiern ins Hochstiftsland als Beschützer Ulrichs eindrang, so versuchte P. dennoch weiterhin sein Glück. Die Baiern brachen aber neuerdings in das Salzburgische ein, dagegen versuchten wieder die Böhmen festen Fuß im Hochstiftsgebiete zu fassen. Endlich aber erkannte wol P. das Erfolglose weiterer Anstrengungen, und Ottokar II. selbst ließ ihn fallen, um (da Ulrich, der schwergeprüfte Metropolit 1. Sept. 1265 es vorgezogen, auf Salzburg zu verzichten) seinen Verwandten, den schlesischen Fürstensohn Wladislaw, als Erzbischof durchzubringen und Baierns Nebenbuhlerschaft darin lahm zu legen. Philipps Hoffnungen knüpften sich vorderhand an die Möglichkeit seiner Erbfolge in Kärnten, denn die beiden Ehen seines herzoglichen Bruders, Ulrich III., waren kinderlos geblieben und in den J. 1256 und 1267 versicherte ihn der Herzog aller seiner Güter und Lehen im Falle des eigenen erblosen Ablebens. Aber eine andere Versorgung des Bruders und Vetters hatten Herzog Ulrich III. und König Ottokar II. im Auge, da Letzterer den weiteren Ausbau seiner Ländermacht im südöstlichen Alpengebiete plante und den Sponheimer Fürsten zu behandeln verstand. Hinter dem Rücken Philipps kam es auf Schloß Podiebrad an der Elbe den 4. Dec. 1268 zu einem Vertrage zwischen Ulrich III. und dem Böhmenkönige, worin jener Ottokar zum bedingungsweisen Erben seiner Länder (Kärnten und Krain) erklärte. Und nun beeilte man sich den auf diese Weise um das Kärntner Erbe gebrachten P. mit dem Patriarchate Aquileja zu versorgen. Der Tod des dortigen Metropoliten (Gregor Montelongo, † 8. Sept. 1269) kam sehr gelegen. Ulrich III. und Ottokar betrieben in Friaul die Wahl Philipps, und diese fand auch thatsächlich am 23. Sept. 1269 in Cividale statt. Einen Monat später (27. Oct.) erlag Herzog Ulrich III. dem Tode. Der letzte Sponheimer Herzog war dahingegangen, denn P. sollte es nicht gelingen, den Thron des Bruders zu besteigen. Immerhin war er entschlossen, für sein Erbrecht einzutreten und so standen sich P. und Ottokar Nebenbuhler gegeneinander. P. baute auf die seinem Hause ergebene Partei, hoffte als „Generalcapitän Friauls“ Kriegsmacht von dort zu erhalten, schloß ein neues Bündniß mit dem Gegner Ottokars, König Stephan V. von Ungarn, dem er sogar die eventuelle Herrschaftsfolge in Kärnten, Krain und der Mark versprach, brachte Pordenone in seine Gewalt und band mit den Görzern im Friaulischen an, die mit Ottokar auf gutem Fuße standen. Seine Rührigkeit führte sogar zu einer Erklärung und Bitte seitens 5 Suffraganbischöfe Aquilejas, ihm die Bestätigung als Patriarchen zu verleihen. Das Cardinalscollegium war jedoch, abgesehen von der Vergangenheit Philipps, schon durch Rücksichten für den Böhmenkönig nicht gewillt, diesem Wunsche zu entsprechen. Auch der Plan, gegen die seit 1270 begründete Herrschaft Ottokars II. in Kärnten und Krain einen Aufstand alldort hervorzurufen, erwies sich bald als hoffnungslos und der Friede, den König Stephan V. (2. Juli 1271) mit dem Premisliden einging, gab die Sache Philipps und seiner Anhänger preis. Da P. überdies auch in Friaul angesichts des Einmarsches der Truppen in dieses Land, jeden Halt verlor, so mußte er sich in seiner vollständigen Isolirung und Mittellosigkeit zum Ausgleiche mit dem böhmischen Vetter bequemen. Denn das Friauler Parlament fand sich bestimmt, den Böhmenkönig zum „Generalcapitän“ [46] und dessen Vertrauten, Propst Heinrich von Maria-Wörth, zum Vicedom der Kirche Aquilejas zu wählen (Mai 1272). Ottokar bestellte nun P. zum immerwährenden Statthalter und Hauptmann (perpetuus vicarius et capitaneus) Kärntens, ließ ihn jedoch durch die eigentlichen Landesverweser, Ulrich v. Dürnholz und s. Sommer 1278 Ulrich v. Taufers, beaufsichtigen. Der drückenden Figurantenrolle müde, suchte nun P., seit der Wahl Rudolfs von Habsburg (29. Sept. 1273) im Reiche mit neuen Hoffnungen erfüllt, seinem Exil zu entkommen und entwich auch A. 1275, um den Weg zu dem neuen deutschen Könige einzuschlagen und sein Erbrecht auf die sponheimischen Länder geltend zu machen. In der That erließ König Rudolf I. auf dem Nürnberger Hoftage (27. Febr. 1275) die Kundmachung von der erfolgten Belehnung Philipps mit Kärnten, Krain und der Mark. Wir finden ihn nunmehr als Titularherzog im Gefolge Rudolfs, so auch bei der Zusammenkunft des Habsburgers mit dem Papste Gregor X. zu Lausanne. Ein zweiter Nürnberger Hoftag (22. Januar 1276) erklärte durch förmlichen Rechtsspruch die Nichtigkeit der vom Böhmenkönige erzwungenen Verzichtleistung auf das Erbe seiner Väter, und als der Reichskrieg gegen Ottokar im Gange war, wurden die Stände Kärntens und Krains aus dem Lager vor Passau (21. Sept. 1276) durch Kaiser Rudolf I. neuerdings zur Treue und zum Gehorsame gegen P. ermahnt. Doch sollte sich dieser bald einer neuen und schweren Enttäuschung ausgesetzt finden, die seinen Lebensabend verbitterte und kürzte. Als der Wiener Friede vom 21. Nov. 1276 die Alpenländer von Ottokars Herrschaft bleibend schied, war es ihm nicht vergönnt, die Verwirklichung seiner urkundlich verbrieften, erb- und lehensmäßigen Ansprüche auf Kärnten und Krain, den Lohn seines Anschlusses an die Habsburger einzuheimsen. Rudolf I. standen die Verpflichtungen gegen seinen wichtigen Verbündeten, Meinhard v. Görz, ungleich näher, und P. mußte sich zu einer Uebereinkunft bequemen, die ihm bloß den Herrschaftstitel, Allode und Erblehen seines Geschlechtes, überdies die Grunddienste und Mautgefälle der Stadt Krems und der Schloßherrschaft Persenbeug in Niederösterreich sicherte. Sein Aufenthalt in Krems bis ans Lebensende macht ganz den Eindruck einer halb erzwungenen, halb freiwilligen Internirung. Nie finden wir ihn seither am k. Hoflager, sein letzter Wille vom 19. Juli 1279 gedenkt nicht mit einem Worte des Habsburgers Rudolf I. In diesem Testamente nennt er sich „Dux Carinthiae et dominus Carnioliae“ und bezeichnet als seine Allode die Städte St. Veit und Klagenfurt, die Burgherrschaften: Freiberg, Himmelberg, Neugreifenburg, Völkermarkt und Rechberg, Güter bei Feldkirchen, Wernberg und Heunburg in Kärnten, sodann Stadt und Schloß Laibach, die Schlösser: Osterberg, Nassenfuß, Schiebenberg und Arch in Krain. Es sollen davon alle von ihm einst verübten Kirchenschäden und alle seine Gläubiger befriedigt werden. Auch erscheint darin sein (natürlicher) Bruder Amelrich (Herzogs Bernhards Sohn), dem P. das Dorf Kreuz bei Stein verliehen habe, erwähnt. – Der 22. Juli des J. 1279 machte dem Leben des letzten legitimen Sponheimers, einem bewegten, an Enttäuschungen reichen Dasein ein Ende. Er wurde in der Dominicanerkirche zu Krems beigesetzt.
Philipp von Sponheim, Erwählter von Salzburg 1247–1256; Erwählter von Aquileja 1269, 23. Sept.; † 1279. Als zweiter Sohn Herzog- Lambacher, Oesterreichs Interregnum. – Zauner, Chronik v. Salzburg. II. – Kurz, Gesch. Oesterreichs unter König Ottokar und Albrecht I. – Lichnowski, Gesch. des Hauses Habsburg I. II. – Kopp, Geschichte der eidgen. Bünde I. II. – Palacky, Gesch. Böhmens II. Abth. 2. – Lorenz, Deutsche Gesch. im 13., 14. Jahrh. 1. 2. u. s. Abh. i. den Sitzb. der k. Ak. d. Wiss. Wien. XXIII. Bd. – Tangl, Gesch. Kärntens (Handbuch der Gesch. K. II. Abth.) 1269 ff. – Manzano, Ann. del Friuli III. (1254 bis 1310) [47] – Bianchi, Docum. hist. Forojul. 1200–1299 u. Arch. f. K. oe. Gesch. Qu. XXII. Bd. (1267–1275).