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ADB:Premysl Otakar I.

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Artikel „Ottokar I.“ von Johann Loserth in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 764–768, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Premysl_Otakar_I.&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:30 Uhr UTC)
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Ottokar I. (Přemysl Otakar), der vierte Sohn des im J. 1174 gestorbenen Königs Wladislaw II., ein Urenkel des ersten böhmischen Königs Wratislaw II., gelangte in einem für die Entwickelung Böhmens höchst kritischen Momente zur Regierung. Denn bei der großen Anzahl der Mitglieder des Přemyslidenhauses, die sich damals so vermehrt hatten, daß „wir nicht imstande sind, ihren genealogischen Zusammenhang allenthalben nachzuweisen“, bei der gegenseitigen Eifersucht derselben und den eigenartigen Successionsnormen in Böhmen, die dem Adel einen mächtigen Einfluß auf die Besetzung des Herzogstuhles einräumten, schien es als sollte das Streben der Kaiser Friedrich I. und Heinrich VI., die Einheit des böhmischen Herzogthums aufzulösen und eine Anzahl reichsunmittelbarer Gewalten in diesem Lande zu schaffen, bald seine Erfüllung finden. Daß diese Eventualität nicht eintraf, war einerseits die Folge [765] des langjährigen Thronstreits, der nach Heinrichs VI. Tode in Deutschland eintrat, andererseits das Verdienst Přemysl Ottokars, der als kräftiger Realpolitiker die Gunst der Verhältnisse trefflich auszunützen verstand. In seiner Jugend sah er den Niedergang Böhmens, der mit der Resignation seines Vaters im J. 1173 anhob, dann die rasch aufeinander folgenden Regierungen seines Bruders Friedrich und seiner Vettern Sobieslaw und Otto Konrad und sah, wie ein Theil des böhmischen Reiches demselben entfremdet wurde – Mähren, welches Friedrich Barbarossa 1182 als Lehen des römischen Reiches und neue Markgrafschaft dem Herzog Otto Konrad verlieh. In wie weit er 1184 in den Streitigkeiten zwischen seinem Vetter Wenzel II., der auf den Thron zu gelangen suchte, und seinem Bruder Friedrich thätig gewesen, läßt sich nicht ermitteln; daß er für den letzteren aufgetreten, dürfte man schon daraus ersehen, daß ihn Friedrich im folgenden Jahre an die Spitze der Heeresmacht stellte, die er gegen Otto Konrad von Mähren entsandte, welchem man in Böhmen die Abtrennung Mährens zum Vorwurfe machte. Im Winterfeldzuge dieses Jahres gewann er die blutige Schlacht von Lodenitz (im Znaimer Kreise); dagegen stand er in dem Streite Friedrich’s mit dem Prager Bischofe Heinrich Břetislaw, der den Anspruch erhob, ein vom Herzoge unabhängiger Reichsfürst zu sein und seinen Anspruch mit kaiserlicher Hilfe auch behauptete, im Hintergrunde. 1189 starb Friedrich, zwei Jahre später Otto Konrad und zur Regierung gelangte Wenzel II. Gegen den letzteren erklärte sich der reichsfürstliche Bischof Heinrich Břetislaw, der gegen das Versprechen der Zahlung einer Summe von 6000 Mark die Belehnung seine beiden Neffen Přemysl Ottokar’s mit Böhmen und Wladislaw’s mit Mähren am kaiserlichen Hofe auswirkte (1192). Da Přemysl Ottokar die versprochene Summe nicht zahlen konnte und überdies in der Fehde des ihm verwandten Grafen v. Bogen mit dem Grafen v. Ortenburg für den ersteren Partei ergriff und sich dem rheinischen Fürstenbunde gegen den Kaiser anschloß, so entsetzte ihn Heinrich VI. der Herrschaft und übergab dieselbe dem Bischofe Heinrich Břetislaw. Von Ottokars Anhängern gingen die meisten zu dem Bischof-Herzoge, der im folgenden Jahre auch Mähren gewann, über. Schon zu Ende 1196 machte Ottokar, unterstützt von dem Grafen v. Bogen den Versuch, Böhmen wieder in seine Hände zu bekommen, aber derselbe schlug fehl. Als dann im folgenden Jahre Heinrich Břetislaw „in der kaiserlichen Pfalzstadt“ Eger gestorben war, wählten die Großen Ottokar’s Bruder, Wladislaw von Mähren, aber Ottokar zog mit seinen Anhängern gegen Prag und Wladislaw erklärte sich bereit, seinem Bruder die Herrschaft in Böhmen abzutreten und sich selbst mit Mähren zu begnügen. Mit dem Tode Heinrich’s VI. trat auch in Böhmen ein wichtiger Wendepunkt ein: war es bisher der Reichspolitik gelungen, dem böhmischen Herzoge zwei neue reichsunmittelbare Gewalten an die Seite zu stellen: den Markgrafen von Mähren und den Bischof von Prag, so vertrugen sich nun die beiden bisher feindlichen böhmischen Brüder derart, daß innerhalb des Gesammtumfanges der böhmischen Erblande beide zugleich Fürsten sein sollten, was aber kaum anders möglich war, als daß Mähren, nachdem es 15 Jahre reichsunmittelbar gewesen, unter die Oberhoheit Böhmens kam und so die Einheit des letzteren wieder hergestellt wurde. Noch ehe dieser Vertrag zustande kam, hatte der Herzog Wladislaw auch das Prager Bisthum seiner reichsunmittelbaren Stellung entkleidet, indem er, ohne sich an das Wahlrecht der Geistlichkeit zu kehren, seinen Kaplan Milik mit dem Beinamen Daniel zum Bischof einsetzte. Da sah, wie ein Zeitgenosse, der Abt Gerlach v. Mühlhausen erzählt, „der Clerus zu seinem nicht geringen Schmerz, daß dieser Daniel in seinem bischöflichen Ornate knieend dem Herzoge Wladislaw den Lehenseid leistete, ganz im Widerspruch mit den kaiserlichen Privilegien und der alther gebrachten Freiheit“. [766] Die geänderte Stellung Böhmens fand auch bald ihren äußerlichen Ausdruck: Schon das Jahr darauf verlieh König Philipp auf dem Krönungstage zu Mainz dem Ottokar die königliche Würde. Was bisher nur eine persönliche Auszeichnung einzelner Herzoge gewesen war, blieb von nun an, wenn auch noch nicht erbliches Recht, doch erblicher Besitz. Seit dem J. 1198 ist Böhmen ein Königreich. Es war der Lohn dafür, daß Ottokar sich unter den ersten auf die Seite des Staufers gestellt hatte; im Uebrigen war er weit davon entfernt, seine Sache für immer mit der staufischen Partei zu verknüpfen, zumal da der Papst wirksame Mittel in der Hand hielt, um den Böhmenkönig für die Welfen zu gewinnen. Seit nahezu 20 Jahren war Ottokar mit Adela, einer Tochter des Markgrafen Otto von Meißen, vermählt und hatte mehrere Kinder mit ihr erzeugt, als er sie (1198) verstieß, sich mit Konstanze, der Schwester der ungarischen Könige Emerich und Andreas II., vermählte, und vom Papste die Auflösung des früheren und Anerkennung des neuen Ehebundes verlangte. Vom Prager Bischof verlassen, wandte sich Adela (1199) an den Papst Innocenz III., der aus politischen Motiven die Angelegenheit in überaus lässiger Weise betrieb, ganz im Gegensatze zu jenem schneidigen Auftreten, das er in einer ähnlichen Sache dem Könige von Frankreich gegenüber bekundete. Ein nicht weniger wirksames Mittel wendete der Papst an, als er das junge Königthum Ottokars in Frage stellte. So wenig man, schreibt er an „den Herzog“ von Böhmen, Trauben von Dornen lesen oder aus Stein Honig saugen kann, so wenig könne Philipp eine Krone verleihen. Endlich schwebte auch noch der Streit, den die böhmischen Gegner des Bischofs Daniel vor der Curie anhängig gemacht hatten (1199): Vom Papste hing es ab, ob sich der Prager Bischof unter die böhmische Landeshoheit beugen oder Reichsfürst sein solle. Unter diesen Umständen konnte der Notar des päpstlichen Stuhles schon im September 1201 den König Ottokar zu den „Unsrigen“ (nobiscum) zählen. Aeußerlich freilich gehörte dieser in die Reihe der Fürsten, die sich noch zu Anfang 1202 für Philipp erklärten. Bereits am 5. Mai 1202 war die Frage des Prager Bisthums im Sinne des Königs entschieden. Dem Cardinallegaten Guido, der während des Winters 1202/3 in Prag verweilte, gelang es, den Böhmen ganz für Otto IV. zu gewinnen und dieser erhielt an ihm eine derartige Hilfe, daß Philipp vor seinem Gegner zurückweichen mußte. Philipp sprach nun Böhmen dem Könige Ottokar ab und belehnte einen Vetter desselben, Theobald III., der damals aus Böhmen verbannt war und in Magdeburg die Schule besuchte. Otto IV. erhob nun auch seinerseits den neuen Verbündeten zum Könige, der hierauf von dem Cardinallegaten Guido am 24. August 1203 zu Merseburg gekrönt wurde. Innocenz III. erkannte die königliche Würde Ottokars an und war auch geneigt auf die von diesem beabsichtigte Loslösung des Bisthums Prag von der Mainzer Metropole und die Erhebung Prags zum Erzbisthum einzugehen. Schon im folgenden Jahre wandte sich das Glück der Waffen gegen Otto IV. und den Böhmenkönig. Als der letztere seinem Verbündeten, dem von Philipp bedrängten Landgrafen von Thüringen zu Hilfe zog, rückte Philipp mit seiner ganzen Macht gegen Ottokar vor, der einen schmählichen Rückzug antreten mußte. Durch einen Kriegszug nach Mähren geschwächt und von seinen böhmischen Gegnern, den Anhängern der „Theobalde“ bedrängt, suchte er die Gnade Philipp’s nach, stellte Geiseln und zahlte 7000 Mark Schadenersatz. Theobald und seine Brüder wurden aus der Verbannung zurückberufen und mit ihren väterlichen Theilfürstenthümern ausgestattet (1205). Im folgenden Jahre fand die Verlobung Wenzel’s, des Sohnes Ottokar’s, mit Kunigunde, der Tochter Philipp’s statt. Ottokar blieb nun dem staufischen Haufe treu und stand, als Philipp durch [767] Meuchelmord gefallen und Otto IV. allseitig als König anerkannt wurde, dem letzteren lange Zeit kühl gegenüber, ja er verlangte, bevor er ihn anerkannte, von dem Papste bestimmte Zusagen rücksichtlich seines Ehescheidungsprocesses. Als nach der Kaiserkrönung Otto’s IV. die Freundschaft zwischen Papst und Kaiser einer erbitterten Feindschaft Platz machte, gelang es dem ersteren leicht, den Böhmenkönig auf seine Seite zu ziehen; denn noch hatte er in der Ehescheidungssache das letzte Wort nicht gesprochen, und als dann Adela am 2. Februar 1211 starb, ohne daß ihr auf Erden Recht geworden wäre, lebte noch ihr und Ottokar’s Sohn Wratislaw als eine beständige Drohung für die Kinder Ottokars aus zweiter Ehe. Daher schloß sich dieser ohne Zaudern an Friedrich II. an, wogegen Otto IV. dem böhmischen Könige, dessen Vorgehen in Böhmen selbst nicht allgemeinen Beifall fand, Böhmen absprach und es Adelens Sohn Wratislaw zuerkannte. Um so fester hielt Ottokar zu Friedrich II. und die ersten wichtigeren Verfügungen, die dieser auf deutscher Erde traf, galten dem Böhmen. Schon am 26. September 1212 sicherte er in Basel demselben die königliche Würde für immer zu und normirte die Rechte des böhmischen Königs dem Kaiser gegenüber. Namentlich wurde dem König Ottokar der Besitz aller Gebiete zugestanden, die ehedem zu Böhmen gehört hatten und demselben auf irgend eine Weise entfremdet worden waren; auch erhielt er das Recht der Investitur der Bischöfe des Königreiches. Böhmen stand nun mächtiger da als jemals früher. Um den im Lande üblichen Thronstreitigkeiten ein Ende zu machen, ließ er im J. 1216 seinen Sohn Wenzel zum Nachfolger wählen und die Wahl durch den Kaiser bestätigen. Daß er die alte Senioratserbfolge, die wie man meint in Böhmen seit anderthalb Jahrhunderten bestand, abgeschafft und die Primogeniturerbfolge eingeführt habe, ist eine unrichtige Behauptung, die man leider noch in allen Werken über böhmische Geschichte liest. Indem Ottokar seinen Sohn wählen und die Wahl vom Kaiser bestätigen ließ, beseitigte er die Ansprüche seines älteren Sohnes, jenes Wratislaw, den Otto IV. früher belehnt hatte. Durch diese Wahl fand sich übrigens auch die přemyslidische Seitenlinie der „Theobalde“ verkürzt. Theobald III. versuchte eine Schilderhebung, bei der er umkam. Seine (5) Söhne gingen (1222) ins Exil nach Schlesien, wo ihr Stamm nach einem Menschenalter erlosch. Von den Přemysliden, über deren übergroße Zahl – und sie alle wollten herrschen – einstens der „böhmische Herodot“ Cosmas von Prag lebhafte Klage geführt, blieben allmählich nur Ottokar und seine nicht eben zahlreiche Nachkommenschaft übrig; es fehlte nun der Grund zu den vielen Thronstreitigkeiten, die es früher in Böhmen gab; die Consolidirung des Reiches machte daher von Neuem wesentliche Fortschritte. Noch in demselben Jahre gerieth Ottokar mit Andreas, dem weniger gefügigen Nachfolger des 1214 gestorbenen Bischofs Daniel II., in einen Streit, dessen Genesis und einzelne Phasen nicht völlig klar zu Tage liegen. Nach den Urkunden handelte es sich um Zerwürfnisse in Betreff der bischöflichen Competenz. Der Kampf endete (am 2. Juli 1221) damit, daß dem Bischofe in wesentlichen Dingen Concessionen gemacht wurden. Von einer Wiederherstellung der Reichsunmittelbarkeit des Bischofs war selbstverständlich keine Rede mehr. Ueber die Regierung Ottokars in den nächsten Jahren ist wenig bemerkenswerthes überliefert. Er war der erste Přemyslide, der in umfassender Weise deutsche Bauern und Bürger ins Land rief und sie mit deutschem Rechte bewidmete, eine Sache, die auch von den geistlichen Corporationen des Landes und vom Adel emsig betrieben wurde. Nach dem Tode seines Bruders Wladislaw Heinrich von Mähren (1222) ließ er dies Land durch zwei Jahre in seinem eigenen Namen verwalten und gab es dann seinem zweiten Sohn Wladislaw. Nach dessen Tode (1226) kam Mähren neuerdings unter die unmittelbare Regierung des [768] Königs. Aus demselben Grunde, der ihn einstens bewog, seinen Sohn Wenzel zu seinem Nachfolger wählen zu lassen, krönte er denselben noch bei seinen Lebzeiten (1228) zum Könige von Böhmen und nun wurde der jüngste Sohn Ottokars Přemysl zum Markgrafen von Mähren ernannt. Ottokar selbst entsagte damit nicht der Regierung, die er vielmehr mit seinen Söhnen theilte. Er starb am 15. December 1230 und hinterließ das Reich, das er in dem Zustande arger Zerrüttung übernommen und das seiner förmlichen Auflösung entgegen ging, als eine in sich geeinte, Achtung gebietende Macht.

Palacky, Gesch. von Böhmen. I. und II. Bd. – Schlesinger, Geschichte Böhmens. – Schlesinger, die Deutschböhmen und die přemyslidische Regierung im V. Bd. der Mitth. d. Vereins f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen. – Höfler, kritische Wanderungen durch die böhmische Gesch. Ebenda. VII. Bd.– Dudik, Gesch. Mährens. IV. Bd. – Winkelmann, Philipp von Schwaben u. Otto IV. von Braunschweig. 1. u. 2. Bd. – O. Abel, König Philipp der Hohenstaufe. – Schirrmacher, Kaiser Friedrich II. 1. Bd. – Winkelmann, Gesch. Kaiser Friedrichs II. – Huber, Gesch. Oesterreichs. 1. Bd.– Krones, Handbuch d. Gesch. Oesterreichs. 1. Bd.