ADB:Ulrich (Erzbischof von Salzburg)
Friedrich II. von Oesterreich und Steiermark, zu dieser kirchlichen Würde. Bis zum Jahre 1249 tritt U. im politischen Leben wenig hervor; damals scheint ihn der römische Stuhl vermocht zu haben, seine neutrale Stellung zwischen Kaiser und Papst aufzugeben und entschieden Farbe zu bekennen. Dies erhellt aus einer Verfügung des apostolischen Legaten Konrad von Speier (vom Februar 1249) zu Gunsten Seckau’s. Ueberdies beauftragte Papst Innocenz IV. den Bischof (21. Jan. 1249), sich der Rechte des Bisthums Freising gegen die Sponheimer Herzoge Kärntens anzunehmen. Inzwischen hatte nach dem Tode Erzbischofs Eberhard II., dieses reichstreuen Kirchenfürsten und Gründers der Bisthümer Seckau (1218) und Lavant (1228), der ihm höchst ungleiche Sponheimer Philipp, Bruder des Kärntner Herzogs Ulrich III., als „Erwählter“ von Salzburg sein kriegerisches und willkürliches Regiment angetreten. Zur Zeit seiner Mühldorfer Provinzialsynode, der auch U. beiwohnte (1248), ahnte allerdings noch Niemand die schweren Verwicklungen im Salzburger Hochstifte, in deren Bereich auch der Seckauer Bischof gerathen sollte. 1252 sollten die Bischöfe von Seckau und Lavant für die Summe von 80 Mark Silber aufkommen, um die Bedürfnisse des päpstlichen Legaten Hugo zu decken. Doch kam es vorher zu einer Versammlung des steierischen Clerus in Leoben, deren Beschlüsse unbekannt blieben. Als noch 1253 Ottokar II. (s. E. 1251 Herr Oesterreichs) bestrebt war, auch in der Steiermark festen Fuß zu fassen und hier Parteigänger besaß, finden wir auch Bischof U. in der damaligen Umgebung Ottokar’s M. Mai zu Leoben. König Béla IV. von Ungarn brachte aber durch eine Partei und mit Waffengewalt die Steiermark an sich, und Bischof U. fügte sich dieser Sachlage, um so mehr als König Ottokar II. den Ofner Frieden vom April 1254 mit Ungarn schloß und dessen Herrschaft im Steierland gegen Gebietsabtretungen anerkannte. – Als Bevollmächtigter Papst Innocenz IV. führte U. 1254 Mai die Amtshandlung gegen die Aebte von Tegernsee, Ebersberg, Rot, Attl, Weihenstefan, Scheiern, Peuerbach, Zell und Untersdorf in Radstadt durch, und erscheint auch in anderen Streitsachen von der Curie delegirt. Als im J. 1255 Philipp, der Erwählte von Salzburg, mit dem Domcapitel ganz zerfiel und dasselbe seinen Zorn fühlen ließ, kam es zur Anklage Philipp’s in Rom und zur Wahl Ulrich’s von Seckau an Philipp’s Stelle (1256). Wie verhängnißvoll sich dieser Lebenswechsel für U. gestaltete, ist an andrer Stelle bereits angedeutet worden (s. A. D. B. XXVI, 43, Art. Philipp von Sponheim). Während Ulrich’s Gegner über die Machtmittel seines Hauses und die politische Freundschaft seines Vetters, des Böhmenköniges verfügte, konnte U. auf die Sympathieen Baierns und auf den ungarischen Hof als Gewalthaber in der Steiermark zählen, dem er auch Pettau als salzburgische Pfandschaft überließ. Bei seinem Versuche, sich Salzburgs zu bemächtigen, von den Gegnern in die Flucht gejagt, später als er den Weg gen Baiern einschlagen wollte, gefangen gesetzt (die ihm verbündeten Ungarn hatten 1259 eine Schlappe von den Kärntnern erlitten), sah sich später (1262) U. allerdings von der Hoffnung geködert, das Erzbisthum wieder zu erlangen, weil der Rücktritt Philipp’s in Aussicht stand, aber der römische Stuhl, über die Zahlungsunfähigkeit Ulrich’s erbost, bedrohte diesen mit kirchlichen Zwangsmaßregeln, so daß der Vielgeplagte, an seiner Zukunft verzweifelnd, die undankbare erzbischöfliche Würde niederlegte und sich (1265) auf sein Seckauer Bisthum zurückzog. Hier finden wir ihn in [234] geräuschloser Thätigkeit bis an sein Lebensende, theils in Seckau, theils auf der Hauptpfarre Piber weiland. Er starb am 6. Juni 1268, auch in dem ruhigen Besitze Pibers schließlich angefochten.
Ulrich, Bischof v. Seckau, Erzbischof von Salzburg (1243–1267). Nach dem Ableben des Seckauer Bischofs Heinrich gelangte 1243 der Passauer Domherr U., der Schreiber (scriba) des Herzogs- S. d. Art. über Philipp v. Sponheim, A. D. B. XXVI, 45.