ADB:Eberhard II. (Erzbischof von Salzburg)
Friedrichs II. – Die Ansichten über seine Herkunft sind getheilt. (Vgl. A. v. Meiller, Regesta archiep. Salisb. 505 sqq. u. Willibald Hanthaler, Abstammung und nächste Verwandtschaft des Erzbischofs Eberhard II. v. Salzburg in den Mittheilungen der Gesellschaft f. Salzburger Landeskunde XVI. Vereinsjahr. 1876. S. 86 ff.; gleichzeitig auch im Jahresbericht des f. n. Collegium Borromaeum erschienen, wo die verschiedenen Meinungen zusammengestellt und gewürdigt sind.) Den Anstoß zu den verschiedenen Ansichten dürfte die in späterer Ueberlieferung erhaltene Grabinschrift gegeben haben, in welcher E. „dapifer“ genannt wird. Daher hielten ihn die einen für einen Sprößling des kärntnerischen Adelsgeschlechtes der Truchsen (Trixen), während andere ihn entweder von mütterlicher oder von väterlicher Seite aus Schwaben stammen ließen und bald mit den unter einander verwandten Häusern Truchseß von Waldburg, Krenkingen, Regensberg und Adelsreute in Verbindung brachten. E. selbst bezeichnet in einer Urkunde von 1210 die aus dem freiherrlichen Geschlechte von Krenkingen (im Alpgau) stammenden Bischöfe Diethelm von Constanz und Walter von Gurk als seine mütterlichen Oheime. Auch mit den Regensbergern stand er durch seine Mutter in Verbindung, da er in einer Urkunde Liutold IV. von Regensberg als seinen „frater couterinus“ sowie dessen Sohn Liutold V. als seinen „nepos“ bezeichnet. Dagegen wird uns die Familie des Vaters nicht überliefert. Nur soviel ist gewiß, daß er nicht aus dem salzburgischen Adel stammte, auch nicht der Familie der Truchsen angehörte, sondern daß Schwaben seine Heimat war, wie sowol er selbst angibt (Urk. 1237, October 6), als auch der Reimchronist Ottokar (c. 297) versichert. Möglich also, daß er dem den Staufern so ergebenen schwäbischen Hause der Truchsesse von Waldburg väterlicherseits angehörte. Aber auch mit dem Hause Adelsreute scheint E. verwandt gewesen zu sein, da er wol nur mit Rücksicht auf diesen Umstand nach dem Erlöschen jenes Hauses (1202) von dem durch dasselbe gestifteten schwäbischen Kloster Salem (Salmansweiler) zum Schutzvogt ersehen wurde.
Eberhard II., Bischof von Brixen (1196–1200), später Erzbischof von Salzburg (1200–1246), ist eine der hervorragendsten Persönlichkeiten in der Geschichte des deutschen Reiches nach der Doppelwahl von 1198 bis gegen den Ausgang der Regierung KaiserEberhards Geburt dürfte um das J. 1170 fallen. Zweifelhaft ist seine Identität mit dem in einer Urkunde von 1190, 15. Juli genannten Constanzer Canoniker: „Eberhardus de Reginsperch“. In noch jugendlichem Alter wurde er nach dem am 19. Juli 1196 erfolgten Tode des Bischofs Heinrich von Brixen auf diesen bischöflichen Stuhl erhoben. Doch brachte E. die meiste Zeit außerhalb des Bisthums auf auswärtigen Schulen mit theologischen und juristischen Studien zu, weshalb ihn Papst Innocenz III. tadelte. Die wenigen urkundlichen Nachrichten von ihm aus dieser Zeit findet man gesammelt bei Sinnacher, Beiträge z. Gesch. v. Säben u. Brixen III, 628 ff. und bei Chmel in den Sitzungsber. d. Wiener Akad. XXVII, 14, aus deren einer letzterer folgert, daß E., wie dies damals öfters vorkam, erst als Bischof Priester geworden sei. Dagegen ist Eberhards von O. Abel angenommene Betheiligung als [538] „Brixiensis electus“ an der berühmten Speierer Erklärung gleich der Entstehungszeit der letzteren zweifelhaft. Vgl. Winkelmann, Philipp von Schwaben und Otto IV. Erläut. IX.
Zum Erzbischof von Salzburg wurde E. am 20. April 1200 erwählt. Er trat hier unter ziemlich schwierigen Verhältnissen die Regierung an. Wenige Wochen vor seiner Wahl war der größte Theil der Stadt Salzburg durch Feuersbrunst verwüstet worden. Zu den Herzögen Ludwig von Baiern und Leopold von Oesterreich stand das Erzstift in gespannten Verhältnissen. Doch gelang es E., sich wenigstens mit letzterem auf einer Zusammenkunft zu Wels dauernd zu vergleichen. Am 28. Mai 1200 wohnte er in Wien der Schwertleite des Herzogs bei. Auch in Rom stieß Eberhards Anerkennung anfangs auf Schwierigkeiten. Man nahm es dort E. sehr übel, daß er, ohne den Papst zuvor zu befragen, seinen bisherigen Bischofsitz verlassen und daß er sofort seinen Oheim, den Abt Walter von Dissentis, in das vacante Suffraganbisthum Gurk berufen hatte. Der Propst Berthold, den E. nach Rom sandte, um das Pallium zu holen, starb (7. Oct. 1200), ehe die Verhandlungen zum Ziel gelangt waren. Dies veranlaßte E., sich persönlich dahin zu begeben. Daß ihm der Papst endlich die Erlaubniß zur Annahme des Erzbisthums und das Pallium ertheilte (zu Anfang des J. 1201), auch die Einsetzung des Gurker Bischofs nachträglich genehmigte, hatte E. gewissen Versprechungen zu danken, zu denen er sich wol bei dieser Gelegenheit und nicht erst bei seiner zweiten Anwesenheit in Rom (1202) in Betreff seiner künftigen Haltung im deutschen Thronstreite verstand.
Dies hinderte aber E. nicht, als der Papst bald darnach offen Otto’s IV. Partei ergriff und den Cardinallegaten Guido von Praeneste nach Deutschland sandte, um die Fürsten, darunter auch unsern Erzbischof, zu Treue und Gehorsam gegen seinen Schützling zu ermahnen, vielmehr an dem gebannten Staufer Philipp festzuhalten. So wohnte er am 8. Sept. 1201 zu Bamberg den mit der feierlichen Erhebung der Gebeine der h. Kunigunde verbundenen Berathungen der staufisch gesinnten Fürsten bei und wurde er zu Anfang des J. 1202 zugleich mit dem Abte Eberhard von Salem, dem Propste Walther von Lauterberg und dem Markgrafen Konrad von der Ostmark (Lausitz) an Innocenz III. nach Rom abgesandt, um demselben die von den Anhängern Philipps ausgegangene Protestation gegen die anmaßliche Einmischung des Cardinallegaten in die Wahlrechte der deutschen Fürsten zu überreichen. Freilich erreichten die Gesandten ihre Absicht nicht. Persönlich wurden sie zwar vom Papste mehrfach ausgezeichnet; aber zugleich billigte Innocenz das Verfahren seines Legaten und bereitete E. und dessen Genossen die Demüthigung, daß er, nachdem er den Streit um das Mainzer Erzstift zu Gunsten Sigfrids von Eppstein, eines Anhänger Otto’s IV., entschieden hatte, diesem in ihrer Gegenwart das Pallium verlieh.
Der Streit des Papstes mit dem Staufer Philipp veranlaßte E., sich in der nächstfolgenden Zeit von den Reichsangelegenheiten möglichst ferne zu halten. Im Herzen freilich blieb E. seiner staufischen Gesinnung treu und auch äußerlich näherte er sich Philipp wieder, sobald sich dessen Stellung in Deutschland (seit 1205) besserte. So finden wir ihn im Mai 1205 zu Nürnberg bei König Philipp und, obgleich ihm dies den Tadel des Papstes zuzog, auch im März 1207 in der Umgebung des Staufers, noch vor dessen bald darnach erfolgter förmlichen Wiederaufnahme in die Kirche, bei welchem Acte zu Worms E. ebenfalls zugegen war.
Nach Philipps Tode erkannte auch E. Otto als König an. Als Anhänger des staufischen Hauses blieb er jedoch insofern sich consequent, daß er in seiner Kanzlei die Regierungsjahre Otto’s erst von Philipps Tode an zählen ließ. Im Sommer 1210 folgte E. dem König Otto nach Italien, wo er aber die Verhältnisse [539] vollständig geändert antraf. Otto, der mit dem Papste zerfallen war, suchte sich der Treue der deutschen Fürsten zu versichern und ließ E., als dieser einer ähnlichen Verlockung widerstand, gefangen setzen. Wol nur, um sich der Haft zu entziehen, ließ sich endlich der Erzbischof bewegen, dem Kaiser das urkundliche Versprechen abzugeben, bei einem ausbrechenden Streite desselben mit dem Papste treu zu ihm zu stehen. Dreimal wiederholt übrigens der Erzbischof in der Urkunde, daß er sich nur unter der Bedingung verpflichte, wenn es sich um die Ehre des Reiches und des Kaisers handle. Wol deshalb säumte E. nicht, sich dem Staufer Friedrich von Sicilien bei seinem Erscheinen in Deutschland sofort anzuschließen.
Diesem Kaiser blieb E. bis an sein Lebensende unverbrüchlich treu. So lange Friedrich in Deutschland weilte, treffen wir E. öfters an dessen Hofe, und als derselbe nach Italien zurückkehrte, am Hofe des jungen Königs Heinrich VII. Wiederholt (1227 und 1230) reiste E. selbst nach Italien, um sich an den Vermittlungsversuchen zwischen dem Papste und dem gebannten Kaiser zu betheiligen. Abwechselnd bei dem Papste und bei dem Kaiser weilend, kehrte E. erst im Herbst 1230 von der zweiten Reise zunächst nach Oesterreich zurück, um in Lilienfeld die Leiche des Herzogs Leopold, der in S. Germano gestorben war, beizusetzen. Auch zwischen dem Kaiser und dessen Sohne Heinrich VII., sowie zwischen diesem und dem Herzoge Otto von Baiern übernahm E. anfangs die Vermittlerrolle. Als aber der Verrath Heinrichs gegen seinen Vater ganz offenbar wurde, trat E. entschieden dagegen auf und that ihn als einen Eidbrüchigen in den Bann. Im nächstfolgenden Frühjahr (1235) eilte er dann dem Kaiser nach Neumarkt in Steiermark entgegen, als derselbe zwar ohne Heer, aber auf die Treue der Fürsten bauend, im Reiche erschien.
Auch in der Fehde zwischen dem Kaiser und dem Herzoge Friedrich II. dem Streitbaren von Oesterreich stand E. auf der Seite des Reichsoberhauptes, obgleich er sich als „verus amator pacis“ von den gegen den Herzog beginnenden Feindseligkeiten vollständig ferne gehalten zu haben scheint, weshalb er sich später zum Vermittler in diesem Streite besonders eignete. Zu Anfang des J. 1237 wohnte E. der Wahl Konrads zum deutschen Könige bei und um Pfingsten dieses Jahres gelang es ihm, zwischen dem Herzog Otto von Baiern und dem Bischof Konrad von Freising, die sich heftig befehdeten, einen Frieden zu vermitteln. Doch entbrannte diese Fehde bald neuerdings und nahm, da der Papst sich inzwischen mit den Lombarden gegen den Kaiser verbunden hatte und Otto’s Partei ergriff, einen sehr ernsten Charakter an. Vergebens reisten E. und die Bischöfe von Passau und Freising nach Italien, um das heraufziehende Gewitter zu beschwören. Sie weilten zu Padua bei dem Kaiser, als Gregor IX. diesen in den Bann that. Zu Eger (Juni 1239) betheiligte sich E. an einem zweiten Vermittlungsversuche und es gelang ihm, wenigstens die Gegner des Kaisers, die Herzöge von Oesterreich und Baiern und den König von Böhmen, von einander zu trennen und Friedrich den Streitbaren mit dem Kaiser auszusöhnen (1239). Allein Papst Gregor IX. nahm diese Bemühungen Eberhards sehr übel auf und befahl seinem Agenten, dem berüchtigten Archidiakon von Passau, Albert von Possenmünster, selbe dem Erzbischof strengstens zu untersagen und im Weigerungsfalle E. mit dem Kirchenbanne zu belegen. Also willfähriger Vollzieher der päpstlichen Aufträge säumte Albert nicht, dem Herzog von Oesterreich, dem Erzbischof von Salzburg und dessen sämmtlichen Suffraganen mit dem Banne zu drohen, ja denselben im August 1240 in der That über sie auszusprechen. Albert von Possenmünster schickte den Abt von Pomuk mit zwei Begleitern nach Salzburg, um dem Erzbischof seine Strafe anzukünden. E. beantwortete die ihm zugefügte Schmach damit, daß er die ihm überreichten Schriftstücke mit Füßen [540] trat und drohte, daß, wenn es in Zukunft noch einmal Jemand wagen sollte, ihm derartige Briefe zu überbringen, er dies nicht ungestraft thun würde. Weder er noch sein Domcapitel würdigten den Archidiakon einer Antwort. Dafür citirte derselbe beide zur Verantwortung nach Landshut, und als sie hier nicht erschienen, vielmehr E. den Bann und das Interdict, welches inzwischen Albert über Herzog Friedrich und sein Land gesprochen, für nichtig und ungiltig erklärte, so wurde auch gegen das Capitel von Albert die Excommunication ausgesprochen und der Papst um die Genehmigung dieser Sentenzen angegangen. Diesem Treiben konnte nur ein Ende bereitet werden, wenn sich die bisherigen Gönner Alberts, der Herzog von Baiern und der Böhmenkönig, entschlossen, ihre Sache von der seinigen zu trennen. In der That gelang es E., den Herzog von Baiern mit seinen Gegnern, den Bischöfen von Freising und Regensburg, auszusöhnen. Die Folge davon war, daß endlich (1241) Albert von Possenmünster aus Baiern ausgewiesen wurde. Die Wirkung des, wegen der Persönlichkeit des Vollziehers an und für sich nicht sehr beachteten Bannstrahles, der auf Eberhards Haupt gefallen war, hatte übrigens nach dem schon am 21. August 1241 eingetretenen Tode des Papstes Gregor IX. ihre Kraft einstweilen verloren.
Indessen hatten die Agitationen Alberts von Possenmünster, wie es scheint, doch so viel bewirkt, daß im Schooße des Salzburger Domcapitels sich bereits eine Partei bildete, welche mit der Stellung des Erzbischofs nicht einverstanden war. Daher erging von Seiten des neuen Papstes Innocenz IV. die Einladung, das Concil zu Lyon zu beschicken, lediglich an das Domcapitel von Salzburg; des Erzbischofs E. wird darin durchaus nicht erwähnt. Vermuthlich veranlaßte dies E., sich im Sommer 1245 in Begleitung seiner Suffraganen von Passau, Freising und Seckau nach Verona zu begeben, wohin der Kaiser die ihm anhängenden Fürsten zu einer Zusammenkunft und Besprechung der zu ergreifenden Maßregeln berufen hatte. In Folge dieser Besprechung schickte E. seine beiden Suffragane Konrad von Freising und Ulrich von Seckau nach Lyon, von denen der erste jetzt die Partei des Kaisers und seines Erzbischofs verließ und zum Papste übertrat. Auch liefen hier vom Salzburger Domcapitel – oder vielmehr von der antistaufischen Partei in demselben – Beschwerden gegen E. ein, daß er nämlich mehr Prälaten, als ihm rechtlich zustände, mit der Inful beschenkt habe und daß die Kleidung mehrerer Canoniker nicht die vorschriftsmäßige sei, und alsogleich erschien ein strenger päpstlicher Befehl, gegen diese Mißbräuche mit aller Schärfe einzuschreiten. Man hat wol mit Recht hervorgehoben, daß nichts die untadelige Haltung Eberhards als Bischof mehr ins Licht stellen könne, als eben diese Klagepunkte von so minutiöser Bedeutung, das einzige, was seine Gegner finden konnten, um ihn für seine politische Gesinnung zu bestrafen. Nebenbei zeigte sich nun auch Albert von Possenmünster, der sich in Lyon befand, überaus rührig. Sei es, daß er aus der Zurückstellung ihm früher entzogener Salzburger Pfründen auf einen Gesinnungswechsel des Erzbischofs schloß, oder daß er durch eine scheinbare Dienstleistung eigenen Gewinn ziehen und E. weiter berücken wollte, kurz er begann Verhandlungen mit dem Papste über eine Aussöhnung desselben mit E., ohne daß dieser, soweit wir wissen, dazu ein Mandat gegeben. Der Papst verlangte von E. die Deponirung einer gewissen Geldsumme, dann sei er, wie Albert versicherte, bereit, dem Erzbischof die Absolution und noch andere Gnaden, die er verlange, zu ertheilen. Da aber E., diesen offenbaren Schacher mißbilligend, durchaus keine Eile zeigte, die gestellten Bedingungen zu erfüllen, ging Albert endlich zur Drohung über, der Papst werde, falls E. bis zur nächsten Martinioctave nicht selbst erscheine oder eine feierliche Gesandtschaft sende, zu seiner Absetzung schreiten.
[541] Vermuthlich traf dieser Brief E. nicht mehr am Leben. Der greise Erzbischof starb zu Friesach am 1. Dec. 1246. Der Beisetzung der Leiche zu Salzburg scheint sich die Gegenpartei des Domcapitels widersetzt zu haben. Halben Weges zwischen Friesach und Salzburg wurde dem Leichenzuge Halt geboten und der entseelte Körper Eberhards zu Radstadt beigesetzt; „fuit corpus eius suspensum (?) in Radstadt ad vnam testudinem“ berichtet Johann Serlinger, ein Schriftsteller des 15. Jahrhunderts, dem wol salzburgische Hausnachrichten über diese Details vorgelegen haben werden. 42 Jahre ließ man dort den Leichnam Eberhards unbeachtet liegen, bis ihn endlich Erzbischof Rudolf l. von Hoheneck, ein Landsmann Eberhards, im J. 1288 bei Gelegenheit und aus Anlaß einer Translation der Reliquie des h. Virgilius in der Domkirche zu Salzburg feierlich beerdigen ließ.
Außer der Stellung, welche E. zu den großen Fragen seiner Zeit einnahm, und für welche neben den allgemeinen Darstellungen von Schirrmacher und Winkelmann die specielle Abhandlung von Hirn, Erzbischof Eberhards II. von Salzburg Beziehungen zu Kirche und Reich, Aufschluß gibt, haben wir noch seine nicht minder bedeutsame Thätigkeit als Salzburger Metropolit zu betrachten. E. brachte den langjährigen Streit über das kirchen- und reichsrechtliche Verhältniß des salzburgischen Suffraganbisthums Gurk zur Entscheidung. Bei der Gründung dieses Bisthums war nämlich die Bestimmung getroffen worden, daß der jeweilige Bischof von Gurk vom Erzbischof von Salzburg ernannt und mit den Temporalien beliehen werden sollte. In Folge dessen hatte noch E. kurz nach seiner Erhebung zum Erzbischof seinen Oheim Walther in Gurk als Bischof eingesetzt. Nun aber suchte das Gurker Domcapitel das Wahlrecht seines Bischofs und der Gurker Bischof reichsfürstliche Stellung zu erlangen. 1206 versuchte Innocenz III. das Verhältniß durch eine Bulle in der Art neu zu ordnen, daß der Erzbischof fortan bei jeder Vacanz des Gurker Bisthums drei Personen – darunter eine aus dem Capitel – bezeichnen, das letztere aber einen der Vorgeschlagenen zum Bischof wählen sollte. Allein die päpstliche Anordnung gelangte nicht zur Geltung, da E. nicht gewillt war, die Rechte des Erzstiftes so ohne weiteres preiszugeben. Auch hinsichtlich der Temporalienverleihung beharrte E. auf seinem guten Rechte, das ihm und seinen Nachfolgern der Ausspruch eines Rechtshofes zu Nürnberg (1209) neuerdings zuerkannte und sowol Heinrich VII. als auch Kaiser Friedrich II. bestätigten. Zwar appellirte dagegen der Bischof Ulrich von Gurk nach Rom. Aber die Drohung Friedrichs II. von Oesterreich, der, gemäß persönlichen Befehles, als Vollstrecker des Rechtsspruches daran war, mit einem Heere in das Gebiet des Bischofs einzufallen, bestimmte diesen zur Nachgiebigkeit. So kam 1232 eine definitive Einigung zu Stande, der zufolge der von Papst Innocenz III. getroffene Ausgleich dahin abgeändert wurde, daß der Erzbischof dem Gurker Capitel zum Zwecke der Wahl drei Personen nach Belieben, ohne also wenigstens eine aus dem Capitel nehmen zu müssen, zu benennen habe. Zugleich wurde die Lehnshoheit des Erzbischofs von Seite Gurks anerkannt.
Die noch immer sehr große Ausdehnung des salzburgischen Kirchensprengels ließ es dem Erzbischof erwünscht erscheinen, sich in einem und dem andern entlegeneren Theile in ähnlicher Weise Stellvertreter zu bestellen, wie es seiner Zeit Gebhard im Gurkthale gethan hatte. Daher gründete E. drei Suffraganbisthümer zu Chiemsee (1215), Seckau (1219) und Lavant (1221), dotirte sie aus den Einkünften und Gütern seines eigenen Erzstiftes, und erwirkte von den Päpsten den Salzburger Erzbischöfen das freie Ernennungs- und das Investiturrecht bei Besetzung dieser bischöflichen Sitze.
- Vgl. J. Hirn, Kirchen- und reichsrechtliche Verhältnisse des salzburgischen [542] Suffraganbisthums Gurk. Krems 1872 (Gymn.-Progr.); Scheichenberger, Eberhard, Erzb. v. Salzb., Stifter des Bisthums von Lavant in Eichhorn’s Beiträgen z. ält. Gesch. u. Topogr. des Herzogth. Kärnten. 1. Sammlung. S. 237 ff. (unbedeutend); G. A. Pichler, Salzburgs Landesgeschichte. Salzburg 1865. 110 ff.; A. v. Meiller, Regesta archiepiscoporum Salisburgensium. Wien 1866 (Hauptwerk), p. 170 sqq. 505 sqq.