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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 4. Abt Arnold

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Der 4. Abt Arnold (1182-1210)

war, wie seine Vorgänger, vor Allem auf Mehrung und Wahrung des Klostergutes bedacht. Gleich bei seinem Regierungsantritt (1182) erwirkte er eine päpstliche Bulle, in welcher Lucius III. die Besitzungen des Klosters bestätigte, namentlich in Adelsdorf, Celle (Münchzell), Weiterndorf, Markterlbach, Bonhof, [52] Salinstat (?), Brucge (Bruckberg), Valsenberg (Feldbrecht), Betzmannsdorf, Oberndorf, Ketteldorf, Katterbach, Cennhausen, Selhesbach, item Selhesbach (d. h. Neu- und Altselingsbach), Ingoldesvelden (Ingolstadt), Utelhoven (Ottenhofen), Eich, Suohusbach (Schusbach), Gerbotendorf (Herpersdorf), Ecgehardesberc (Eckenberg bei Emskirchen?), Bernbach und Ahusen (Sommerhausen). Diese Orte insgesammt liegen in den drei Gegenden, wo schon die drei früheren Äbte Güter erworben hatten, nämlich in der Umgegend von Heilsbronn, Markterlbach und Würzburg. Unser Abt trat in ein neues Arbeits- und Erntefeld, in die Altmühlgegend und legte den Grundstein zur „Probstei Altmühl“, die einzige Probstei, in welcher das Kloster nach und nach eine Stadt nicht nur theilweise, sondern ganz acquirirte, nämlich Merkendorf. Unser Abt begann aber sein Acquisitionswerk nicht in Merkendorf, sondern in Heglin, jetzt Heglau, und Sturlesbach (?), indem er daselbst einen der Parochie Armbur, Ornbau, zugehörigen Zehnten erwarb. Er ließ sich vom Bischof Otto von Eichstätt urkundlich bezeugen, daß dieser Zehnte nunmehr dem Kloster Heilsbronn zugehöre. Gleichzeitig ließ er sich, um jeglicher Einsprache von Seiten des Parochus in Ornbau zu begegnen, vom ganzen Domkapitel bezeugen, daß der Bischof Otto von Eichstätt den Zehnten sine ulla contradictione cleri dem Kloster Heilsbronn geeignet habe. Nach Erwerbung dieses Zehnten suchte der Abt auch Grund und Boden in der dortigen Gegend zu erwerben. Nahe bei Heglau lag ein noch nicht kultivirter, theilweise waldiger Landstrich am Nesselbach: locus incultus, quem lacus Nezzelbach circumfluit. Eigenthümer desselben waren früher die schwäbisch–hohenstaufischen Herzoge, zuletzt der Herzog Friedrich, welcher Kaiser wurde und gewöhnlich Barbarossa genannt wird. Der Kaiser vergabte jenen Landstrich an die St. Georgskirche in Bamberg zum Gedächtniß an seinen in Bamberg begrabenen Onkel, den Kaiser Konrad III. und dessen Frau: „in memoriam patrui sui Conradis Regis, qui in nostra requiescit ecclesia, et conjugis Gertrudis“, schreibt der Bischof von Bamberg. Unser Abt [53] bat den Bischof um Überlassung jenes Landstriches, welcher dem Bisthum Bamberg wenig eintrage, gehörig bewirthschaftet aber dem Kloster Heilsbronn von großem Nutzen sein werde. Der Bischof überließ 1190 das Objekt dem Kloster, bemerkte aber in der Schenkungsurkunde: „ut fratres nostrorum memorent 21. Kal. Decembris et unum talentum in die Purificationis nobis persolvant.“ Der Landstrich war nur zur Hälfte bambergisch, zur Hälfte aber eichstättisch. Auf Bitten unseres Abts überließ 1191 auch der Bischof Otto von Eichstätt seinen Antheil dem Kloster, verlangte aber wörtlich dasselbe Gegenreichniß, wie der Bischof von Bamberg. Der Schenkungsbrief deutet an, daß bei der Sache auch die Kirche zu Steinberg (Kalbensteinberg) betheiligt war. Der Schluß lautet: „Regnante Rege Romanorum Heinrico“; denn Barbarossa war im Jahr zuvor auf seinem Kreuzzuge gestorben. Aus der neuen Errungenschaft erwuchsen unserem Abt gleich in den ersten Jahren heftige Kämpfe mit Rudolf von Hürnheim und Meginwardus von Muhr, bald wegen des Zehnten, bald wegen der Viehweide in der sogenannten „Heida“. Der Bischof Hartwicus von Eichstätt entschied 1210 zu Gunsten des Klosters. Die unscheinbare Acquisition am Nesselbach erhielt bald neuen Zuwachs durch die Erwerbung des Mönchswaldes, über welchen im II. Band Näheres berichtet werden wird. 1194 (regnante Imperatore Heinrico) erwarb unser Abt in jener Gegend einen bisher der Pfarrei Kalbensteinberg zugehörigen Zehnten in Lindenbühl und Brucca (wahrscheinlich Wiesethbruck); für den Entgang erhielt die Pfarrei alljährlich vom Kloster eine Entschädigung in Geld. Während dieser Verhandlungen über Acquisitionen in einer vom Kloster bisher noch nicht betretener Region fuhr unser Abt fort, auch in den bereits betretenen Regionen den Klosterbesitz zu mehren. Der 2. Abt hatte (s. dort) Zehnten in der Zenngegend, und zwar in den Orten Mucgenrute, Willehalmesrute, Breminrute, Zigenrugge und Selhespach, der Pfarrei Markterlbach zugewiesen. Diese Zehnten (auch einen Zehnten in Eckehardesperge) brachte unser Abt wieder an das [54] Kloster nach vorgängiger Verhandlung mit dem Parochus Sigefridus in Markterlbach: der jeweilige Parochus sollte für den Zehnten alljährlich zwei Talente Nürnberger Münze vom Kloster erhalten. In der vom Bischof Gottfried von Würzburg i. J. 1189 ausgefertigten Urkunde sind viele Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes, genannt, z. B. laici Eckgehardus comes, Cunr. de Ippetsheim.

In der Maingegend hatte das Kloster bereits eine Besitzung in Ahusen, d. i. Sommerhausen. Weit mehr erwarb es in Randersacker. Die erste Acquisition daselbst machte unser Abt i. J. 1198 durch den Ankauf eines Weinberggutes, Velletor genannt. Der Verkäufer, Kanonikus Berno, hatte es von seinem Vater, dem Scultetus Heinrich in Randersacker, geerbt, jedoch nur theilweise; er erwarb aber das ganze Gut durch Tausch, indem er seinen Miterben Gefälle von der Mühle „Bleicha“ und von Gütern in Bleichfeld überließ, dafür aber von ihnen ihren Antheil an dem Gute Velletor empfing. Darauf verkaufte er das ganze Gut an unsern Abt; wie theuer? sagt der vom Domkapitel Würzburg ausgefertigte Kaufbrief nicht. Der Brief nennt viele geistliche und weltliche Zeugen, z. B. Wolfram von Brozoldisheim und sein Sohn. Das Gut Velletorum, auch „heilsbronner Mönchshof“ genannt, wurde späterhin Sitz des heilsbronner Verwalters oder Probsts und wird unten im II. Band bei Randersacker näher besprochen werden. Um diese Zeit erwarb das Kloster ein Haus innerhalb der Stadt Würzburg, der große Baumgarten genannt; deßgleichen auch ein Haus innerhalb der Stadt Eichstätt.

Fast jede der gedachten neuen Errungenschaften hatte zur Folge, daß man das Kloster anfeindete und schädigte, weßhalb unser Abt wiederholt den Papst Innocenz III. um Schutz und Hilfe bat, und nie vergebens. Das Kloster Heilsbronn (und der Cisterzienserorden überhaupt) wurde wegen seiner strengen Zucht vom Volke hochgeehrt, von den andern, meist zuchtlos gewordenen Klöstern aber beneidet, angefeindet und geschädigt. Von Edelleuten und Bischöfen wurde es wegen seiner maßlosen Privilegien [55] gleichfalls angefeindet und geschädigt. Die Bischöfe waren dem Kloster abhold wegen der vielen Schenkungen und Legate, welche es von bischöflichen Unterthanen erhielt. Um sich für diesen Entgang zu entschädigen, erlaubten sich die Bischöfe indirekte Erpressungen, z. B. in der Weise, daß sie für das Weihen der Mönche, Kirchen, Altäre, Gefäße, Gewänder und des Öls übermäßige Taxen forderten. Dem zu begegnen, verfügte Innocenz III. im Jahre 1204 auf Anregen unseres Abts wie folgt: „Weigert sich der treffende Bischof, einen substituirten Abt zu weihen oder sonstige bischöfliche Funktionen bei euch zu verrichten, so steht es euch frei, diese Funktionen durch einen andern Bischof verrichten zu lassen. Auch soll es dem Abt erlaubt sein, wenn er ein Priester ist (si tamen sacerdos fuerit; von Laienäbten, die nicht Priester waren, war oben die Rede), seine Novizen selbst zu weihen und auch andere bischöfliche Handlungen zu vollziehen. Der Bischof (von Eichstätt), in dessen Sprengel das Kloster liegt, mische sich nicht in die Abtswahl. Sollten Bischöfe das Interdikt oder die Exkommunikation über euer Kloster aussprechen, weil ihr keine Zehnten gebt, so erklären wir diesen bischöflichen Ausspruch, als wäre er gegen den apostolischen Stuhl selbst gerichtet, für null und nichtig.“ In einer andern Bulle, welche sich unser Abt erbeten hatte, wird von demselben Papst die Indignation des Allmächtigen und der heiligen Petrus und Paulus denen angedroht, die von des Klosters Neubrüchen und Krautgärten Zehnten zu erpressen sich unterfangen. Der Papst kannte die in Heilsbronn herrschende strenge Zucht und die dortigen Anfechtungen, besonders wegen des Zehnten; er kannte aber auch die in manchen Klöstern der Erzdiöcese Mainz herrschende Zuchtlosigkeit und Rohheit. Daher i. J. 1202 sein Erlaß an den Erzbischof von Mainz mit einer zweifachen Aufforderung: einerseits Heilsbronn gegen Beeinträchtigung zu schützen durch Anathema und Interdikt; andererseits gegen zuchtlose Klöster einzuschreiten, „in welchen Mönche handgemein geworden sind, Blut vergossen, einander verstümmelt, oder sich an einem Bischof oder Abt vergriffen haben.“

Daß der Abt Arnold i. J. 1210 noch regierte, beweist eine [56] Urkunde von diesem Jahr, laut welcher Dominus Cunrad Negelin von Windsheim 50 Talente vom Abt empfing, wofür er seinen Ansprüchen an heilsbronnische Besitzungen in Steinbach bei dem Hofe Schusbach und an eine Wiese bei Malbrechsdorf (?) entsagte.

Von Präbendarien, Pensionären, Pfründnern, welche dem Kloster Güter und Gefälle zubrachten, wird unten wiederholt die Rede sein. Den ersten nennt unser Abt in zwei Urkunden, den eichstättischen Kanonikus Volcmarus, welcher sich eine bescheidene Wohnung (mansiunculam) in Heilsbronn erbat, daselbst seine Tage beschloß und dafür dem Kloster Güter und Gefälle in Kirchfarrnbach, Widogowendorf (Wachendorf bei Kadolzburg) und Specheim (Speckheim) schenkte.

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