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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Bechhofen (Das Amt An der Wieseth oder Waizendorf)

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5. Bechhofen,

Kirchdorf, Filial von Königshofen, Marktflecken, vormals ein Sitz der Herren von Seckendorf, hatte mancherlei Dorfherrschaften, zu welchen nun auch das Kloster Heilsbronn kam. Dieses kaufte daselbst i. J. 1300 von Arnold v. Seckendorf, genannt Pfaff, Gefälle (54 Pfund Heller) von Gütern; 1311 für 80 Pfund, welche Magister Konrad von Mainz dem Kloster geschenkt hatte, [498] Gefälle von der Weißmannsmühle (in fluvio Wiesent prope Bechhofen), wahrscheinlich der jetzigen Weihermühle. Die Ansiedelungen des Klosters führten auch hier, wie überall, zum Streit, 1424 mit Heinz Helchner. Dieser erschien vor dem beiderseits erwählten Schiedsrichter mit Fürsprecher, der Kornschreiber Ulrich Kötzler, nachmals Abt, gleichfalls mit Fürsprecher. Der Schiedsspruch lautete: „Ich Tanner zu Arberg gesessen, wegen Zwietracht und Stöß zwischen Helchner, zu Pechhoven gesessen, über Wiesen, Äcker und Holz in der Osam, zum Schiedsrichter erwählt, bekenne wie folgt: Helchner behauptet, das Kloster habe jene Güter mit Gewalt genommen und verliehen, was aber der Kornschreiber verneint. Schiedsspruch: Das Kloster soll dem Helchner jene Güter für dießmal wieder in seine Hand leihen ohne Silber und Geld und ohne Handlohn; dagegen soll er dem Kloster jährlich 30 Pfennige Gült geben und er und seine Erben sollen Erbrecht daran haben.“ 1444 schloß das Kloster mit dem Müller Großmann auf der Weißmannsmühl einen Bestandvertrag ab. 1445 verkauften Wolf von Seckendorf zu Stopfenheim und dessen Frau Margaretha 21/2 Tgw. Wiesen bei der dem Kloster gehörigen Mühle für 115 fl. an den Abt Ulrich Kötzler. In demselben Jahre urkundete Hans von Seckendorf: „Ich Hans von Seckendorf zu Birkenfels thue kund, daß ich unter Bechhofen an der Wiesenth an des Klosters Mühle 21/2 Tgw. Wiesen, die Lentersheimer genannt, die mir zugefallen ist in der Theilung mit meinem Bruder Wolf von Seckendorf, zu Stopfenheim gesessen, der auch 21/2 Tgw. erhalten hat, für 130 fl. an das Kloster verkauft habe.“ Während der Jahre 1516 bis 22 prozessirte das Kloster gegen Hans von Seckendorf, welcher die Zahlung der Hirtenpfründe verweigerte, aber unterlag, denn das richterliche Urtheil lautete: „Wir Räthe der Herren Markgrafen Kasimir und Georg bekennen in dem Streit zwischen Abt Sebald und Hans von Seckendorf zu Bechhofen, welcher die Hirtenpfründ verweigert, daß er diese zu geben schuldig ist, wie alle Gemeindeglieder.“ Seckendorf appellirte an das Kammergericht; der Gerichtshof zu Onolzbach erklärte aber die Appellation in dieser [499] Bagatellsache nicht für statthaft. Das höchstinstanzliche Urtel lautete: „Wir Karl V., römischer König, bekennen: Unser lieber getreuer Hans von Seckendorf glaubt sich beschwert durch den Ausspruch der Herren Markgrafen Kasimir und Georg. Allein es handelt sich um eine Bagatellsache im Werth von nur 400 fl. (100 fl.) Daher erkennt das Kammergericht, daß die Appellation muthwillig und frivol ist und daß von Seckendorf die Kosten zu ersetzen hat. Urkund dieses Briefes besiegelt mit unserem kaiserlichen anhängenden Insiegel, gegeben in unserer und des Reiches Stadt Nürnberg am 15. Dezember 1522, unseres Reiches des römischen im 4. und der anderen aller im 7. Ad mandatum domini Imperatoris ppm. Ambrosius Dietrich, Doctor; Casp. Hammerstetter, judicii camerae imperialis Protonotarius.“ Großes kaiserliches Siegel in einer Kapsel. Die soeben besprochenen Verhandlungen sind sehr weitläuftig; aber mehr als dreimal größer ist der Umfang „der Gerichtsvota und Urtelbriefe in Sachen der heilsbronnischen Unterthanen zu Bechhofen contra Hans von Seckendorf wegen eines Holzes zu Bechhofen, dessen sich von Seckendorf angemaßt, und dann wegen des Triebes auf der Schlottwiese, vom kaiserlichen Landgericht“, v. J. 1527. Hier der summarische Inhalt: Seckendorf klagt, daß heilsbronner Unterthanen ihm 40 Klafter aus seinem Gehölz weggeführt hätten. Vernehmung einer Unzahl von Zeugen. Urtheil: „Seckendorf hat den Klägern um Walburgis und Michaelis die Weide auf der Schlottwiese wie auf andern Wiesen zu gestatten und die Prozesskosten zu zahlen.“ Wie Nold von Seckendorf i. J. 1541 die heilsbronner Unterthanen in Bechhofen terrorisirte, ist I, 405 berichtet worden. In diesen Anfechtungen von Seite des Adels suchten und fanden die dortigen Klosterunterthanen Schutz bei ihren Lehensherren, den Äbten, von welchen sie weniger beschwert wurden, als die Unterthanen der Adeligen von ihren Oberherren. Daher ihr Leidwesen 1554 bei der Nachricht, daß Hans Arnold von Seckendorf sie durch Tausch zu acquiriren beabsichtige. Es waren damals acht Anwesen in Bechhofen heilsbronnisch. Um das Projekt zu hintertreiben, kamen die Besitzer [500] dieser Anwesen insgesammt klagend und weinend nach Waizendorf zum 33. Abt Schörner, der im Herbst dort auf dem Fischen war. In ihrem schriftlich dem Abt übergebenen Gesuche erinnerten sie an die Seckendorfischen Eingriffe bezüglich der Hirtenpfründe, des Gemeindeholzes, der Weide, und baten, sie nicht gegen Seckendorfische Unterthanen in Winterschneidbach (s. dort) zu vertauschen. Allein der Abt mußte wider Willen den Tausch eingehen, da der Markgraf auf Seckendorfs Seite trat. Nur die Mühle blieb heilsbronnisch; die übrigen sieben heilsbronnischen Anwesen kamen an die Herren von Seckendorf. In dem Vertrage hieß es zu Gunsten der Vertauschten, daß sie bei ihren bisherigen Rechten bleiben, mit Frohnen, Gülten und andern Auflagen nicht weiter belastet und nicht mehr, wie bisher, von denen von Seckendorf angegriffen werden sollten. Dadurch noch nicht beruhigt, machten die sieben heilsbronnischen Familienväter noch einen Rettungsversuch, indem sie passiven Widerstand leisteten; allein sie kamen deßhalb nach Onolzbach ins Gefängniß und mußten nach ihrer Entlassung sich fügen.

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