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ADB:Schönberg, Hans Dietrich von

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Artikel „Schönberg, Hans Dietrich von“ von Albert Schumann, Paul Mitzschke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 781–783, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%B6nberg,_Hans_Dietrich_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:51 Uhr UTC)
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Schönberg *): Hans Dietrich v. S., Staatsmann, geb. am 23. Oct. 1623 zu Mittelfrohna in Sachsen, der Sprößling eines meißnischen Adelsgeschlechtes, das sich einer ansehnlichen Reihe hervorragender Kirchenfürsten, Heerführer und Staats- und Hofbeamten rühmen darf, war der mittlere von drei Söhnen des sachsen-altenburgischen Kammer- und Hofrathes Anton v. S. und der Christina geb. v. Einsiedel aus dem Hause Schweinsburg. Anfangs von Hofmeistern unterrichtet, besuchte er seit 1638 das Gymnasium in Gera und widmete sich dann sieben Jahre lang der Jurisprudenz, den Staatswissenschaften und der Geschichte: seit 1641 in Wittenberg und seit Ostern 1645 in dem nürnbergischen Altdorf. Im Gegensatze zu den meisten seiner adeligen Zeitgenossen wird von ihm berichtet, daß er seine Studienjahre wohl benutzt habe, worauf seine spätere amtliche Tüchtigkeit ohnehin schließen läßt. Nach der Sitte der damaligen vornehmen Welt, sich in der Fremde Bildung, Erfahrung und äußere Lebensart anzueignen, begab er sich im Herbst 1648 über Augsburg nach Italien, hörte ein halbes Jahr Vorlesungen an der Hochschule in Padua und ging im November 1649 über Venedig und Loretto nach Rom, wo er gerade zu den Festlichkeiten des Jubeljahres eintraf. Nach einem Besuche Neapels kehrte er über Florenz, Siena, Venedig und Wien in die Heimath zurück und langte dort im Frühling 1650 wieder an. Er übernahm nun die ihm 1644 bei der Erbtheilung mit seinen Brüdern zugefallenen Familiengüter Langenleuba und Goldschau, denen er später (5. Oct. 1663) noch den von zwei Schönbergischen Vettern gekauften Antheil an den Dörfern Grüna und Reichenbrand hinzufügte. Während er so einige Jahre mit der Verwaltung seiner Güter beschäftigt war, bediente sich die kurfürstliche Regierung seiner zu mehreren diplomatischen Geschäften. Die geschickte und erfolgreiche Ausführung derselben und die früheren Beziehungen seines Vaters († 1638) zum altenburgischen Fürstenhause bewogen den Herzog Friedrich Wilhelm II., ihm durch seinen Kanzler Wolf Konrad v. Thumshirn eine Hofrathsstelle in der Landesregierung anbieten zu lassen. Er nahm sie an und trat am 29. Februar 1654 in das neue Amt ein. Nachdem er 1659 Vicepräsident und 1668 Präsident des Consistoriums geworden war, bestellte ihn [782] der Herzog durch letztwillige Verfügung vom 21. März 1668 neben vier Anderen zum Untervormund seines einzigen, noch minderjährigen Sohnes, während die Brüder von dessen Mutter, Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen und Herzog Moritz von Sachsen-Naumburg-Zeitz, die Obervormundschaft führen sollten. Diese Bestimmung wurde nach dem Tode des Herzogs (22. April 1669) rechtskräftig; doch dauerte die vormundschaftliche Regierung nicht lange, da der Nachfolger, Friedrich Wilhelm III., bereits am 14. April 1672, kaum fünfzehn Jahre alt, an den Blattern starb. Nach einem kurzen Erbfolgestreit der Häuser Gotha und Weimar, den der friedliebende nächste Agnat, Ernst der Fromme, durch einen Vergleich endete, fielen drei Viertheile des Altenburg-Coburger Landes an Gotha, worauf der Erbprinz Friedrich (I.) im Namen seines kränklichen Vaters die Erbhuldigung entgegennahm und zugleich die Regierung antrat. Gleich den übrigen bewährten Beamten empfing damals auch S. die abgegebenen Insignien seines Amtes, Schlüssel und Siegel des Consistoriums, wieder zurück und sah sich durch den neuen Landesherrn nach Joh. Thomä’s Ableben (2. März 1679) an dessen Statt zum Geheimen Rathe und Kanzler erhoben. Als solcher starb er, zuletzt noch von quälenden Leiden heimgesucht, am 11. October 1682 in Altenburg und fand seine Ruhestätte am 26. dieses Monats in der dortigen Gottesackerkirche. Aus seiner Ehe mit Blandine, der Tochter des Geh. Rathes und Obersteuereinnehmers in Altenburg, auch Hofrichters zu Jena, F. v. Brand, gingen zwei Söhne und vier Töchter hervor, von denen jene und drei der letzteren ihn überlebten. Ein gleichzeitiger Bericht nennt ihn einen Mann von frommer Gesinnung, billig und wohldenkend, einfach in Kieidung und Auftreten, pflichttreu und gewissenhaft in seinem Berufe. Infolge seiner bedeutenden Geschäftskenntniß und staatsmännischen Gewandtheit fand er außerhalb seines gewöhnlichen Pflichtenkreises noch vielfach Verwendung bei diplomatischen Unterhandlungen. So wohnte er u. a. in den Jahren 1654, 1656, 1658 und 1667 als Abgeordneter den sog. Münzprobationstagen in Leipzig bei, betheiligte sich an den Berathungen, die 1658 und 1660 wegen der Hennebergischen Theilung und der Jülichischen Erbfolge in Eisenberg stattfanden, war von 1662–1680 bei den obersächsischen Kreistagen und 1664 und 1665 bei den Conferenzen der ernestinischen Fürsten wegen der Händel mit Mainz thätig, förderte 1668 das Uebereinkommen zwischen den Häusern Gotha, Altenburg und Weimar wegen der bisher gemeinsamen, von der Coburg-Eisenachischen Erbschaft (1638) herrührenden Rentkammer, wirkte 1669 und 1679 bei den Visitationen der Universität, des Hofgerichtes und des Schöppenstuhles in Jena als Bevollmächtigter mit, empfing 1676 in Wien nach dem Tode Ernst’s des Frommen die Reichslehen für Herzog Friedrich I. von Sachsen-Gotha und half mit bei dem Bundesvergleiche zwischen den Kurfürsten von Mainz und von Sachsen, dem Bischofe von Bamberg und Würzburg und den Ernestinern, der die Verhütung und Beseitigung aller ferneren Einquartierungen, Musterplätze, Gelderpressungen und anderer gewaltthätiger Maßregeln bezweckte. – Auch als Schriftsteller hat er sich versucht und 1679 eine von M. Daniel Hartnaccius 1675 begonnene und von Valentin König im zweiten Theile seiner „Sächsischen Adels-Historie“ wörtlich benutzte Geschichte des Schönbergischen Geschlechtes fortgesetzt und vollendet. Wo sich die Handschrift gegenwärtig befindet, hat sich nicht ermitteln lassen. Graf Joh. Friedr. v. Beust (s. u.) glaubte sie im Geheimen Archive zu Gotha bewahrt; aber sie ist weder dort noch in Altenburg vorhanden.[1]

J. Christfried Sagittarius, Wahrer Christen beste Kunst: dem HErrn seine Wege befehlen, und auff Ihn hoffen … Als der weyl … Herr Hans Dietrich v. S. … Mit Christ-Adelichen Leich-Ceremonien den 26. (Oct. 1682) … in seine Ruhe-Kammer ward beygesetzet. Altenburg o. J. Fol. (Herzogl. Bibliothek in Gotha.) – Joh. Seb. Müller, Des Chur- u. [783] Fürstl. Hauses Sachsen, Ernestin- u. Albertinischer Linien, Annales, von A. 1400 bis 1700, Weimar 1701 (s. im Namenregister). – F. G. Gotter, Elogia claror. virorum, qui Altenburgum … illustrarunt, Jena 1713, S. 56–58 (eigentl. 66–68, da die Seitenzahl unrichtig ist). – Val. König, Genealogische Adels-Historie, 2. Thl., Lpz. 1729, S. 1034–1037. – Joh. Friedr. Gauhe, Des Heil. Röm. Reichs Geneal.-Historisches Adels-Lexikon …; weit verm. u. neu verbessert (1. Thl.), Leipzig 1740, Sp. 2179. – Zedler’s Universal-Lexicon, 35. Bd. (1743), Sp. 700 f. u. 743 f. – Joh. Friedr. Graf v. Beust, Altenburgs Kanzler, Dresden 1821, S. 16 f. (Hier fälschlich „Hans Friedrich“ v. S.) – A. Beck, Ernst der Fromme, Herzog zu Sachsen-Gotha u. Altenburg, 2. Thl., Weimar 1865, S. 60; vgl. auch: 1. Thl., S. 267 u. 307. (Außerdem gef. Mittheilungen der Herren: Bibliothekar Dr. H. Georges in Gotha u. Prof. Dr. Kluge in Altenburg.)

[781] *) Zu Bd. XXXII, S. 262.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 782. Z. 6 v. u.: Für geschichtliche Gegenstände besaß Hans Dietrich von Schönberg ein lebhaftes Interesse. Er arbeitete nicht nur für die Geschichte des eigenen Geschlechts, sondern hatte auch weitere Ziele. Insbesondere legte er sich eine große Privatsammlung von Acten wie Urkundenabschriften an und stapelte darin vielerlei Stoff zur Reichs-, Landes-, Orts- und Adelsgeschichte auf. Dieses v. Schönbergische Privatatchiv, 130 starke Actenbände umfassend, wurde 1713 mit dem Herzoglichen Haus- und Staatsarchiv zu Gotha vereinigt und bildet dort noch jetzt die eigene Abtheilung JJJ (oder J3) mit der Registrande XX, die in sechs Haupt- und zahlreichen Unterrubriken viele schätzbare Materialien, besonders zur Geschichte der verschiedenen Sachsen-Ernestinischen Linien in sich schließt. – Vgl. E. C. Löbe, Altenburgica (Altenburg 1878), S. 97, Nr. 2 und P. Mitzschke, Wegweiser durch die historischen Archive Thüringens (Gotha 1907), S. 25 u. 27. (Dazu schriftliche Mittheilungen der herzogl. Archivverwaltung zu Gotha). [Bd. 55, S. 893 f.]