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ADB:Meinders, Franz von

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Artikel „Meinders, Franz von“ von Bernhard Erdmannsdörffer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 220, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meinders,_Franz_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:38 Uhr UTC)
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Meinders: Franz v. M., brandenburgischer Staatsmann, geb. 1630, † 1695. Ueber sein Herkommen und seine Jugend ist wenig bekannt. Er stammte aus der Grafschaft Ravensberg, studirte Jurisprudenz und wurde Licentiat der Rechte. Im J. 1655 begegnet er uns zuerst als Secretär des Grafen Georg Friedrich von Waldeck, der damals der einflußreichste Minister des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg war. Durch ihn wurde er, wie es scheint, in die politische Laufbahn eingeführt und blieb auch nach Waldeck’s Abgang in brandenburgischen Diensten. Er wurde Geheimsecretär des Kurfürsten und machte weiterhin in richterlichen und Verwaltungsämtern, sowie in häufiger Verwendung zu diplomatischen Sendungen die übliche Aemterstaffel durch bis zu seiner Ernennung zum Geheimen Rath (1672). Von hier an erscheint er als einer der angesehensten und einflußreichsten Räthe des brandenburgischen Cabinets, besonders auch in den Fragen der auswärtigen Politik. Zahlreiche Gesandtschaftsreisen wurden ihm anvertraut, nach Wien, nach Paris, nach Holland u. a.; bei den wichtigsten Staatsverträgen der Zeit ist er als Unterhändler thätig gewesen, wie bei dem jülich-clevischen Erbvergleich von 1666 und bei der holländischen Alliance von 1672; den Frieden von Vossem (1673) hat er als alleiniger Bevollmächtigter des Kurfürsten negocirt, ebenso und unter besonders schwierigen Verhältnissen den Frieden von St. Germain und die darauf folgende Alliance mit Frankreich (1679). In den letzten Jahren des großen Kurfürsten, besonders seit dem Tode Schwerins (1679), gilt M., der inzwischen von dem Kurfürsten geadelt worden war und 1682 auch den Reichsadel von Kaiser Leopold erhielt, neben Paul v. Fuchs (Bd. VIII, 170) als der eigentliche leitende Staatsminister in Brandenburg. Auch unter dem Nachfolger, Friedrich III., und neben dem nun bald allmächtigen Eberhard v. Danckelmann wußte er seine Stellung zu behaupten; die letzte bedeutendere Staatsaction, bei der uns seine Hand begegnet, ist der Ausgleich der berufenen Differenz mit dem kaiserlichen Hofe über die Wiederabtretung des Schwiebuser Kreises (1694); bald nachher ist er gestorben. Ein zeitgenössisches Urtheil hebt rühmend hervor, daß M. zu den Männern gehörte, die alles nur sich selbst verdanken und daß er, von den bescheidensten Anfängen ausgehend, nur durch die eigene Tüchtigkeit alle Erfolge seines Lebens errang.

Eingehendes Detail über M.’s politische Thätigkeit findet sich in Pufendorf’s Geschichte des Großen Kurfürsten, sowie in den betr. Bänden der „Urkunden und Actenstücke z. Gesch. d. Kurf. Friedrich Wilhelm v. Br.“; Einzelnes in den Darstellungen von Ranke und Droysen; außerdem vgl. Isaacsohn, Gesch. d. preuß. Beamtenthums II. (1878); v. Salpius, Paul v. Fuchs (1877).