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ADB:Meilof, Johannes

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Artikel „Meilof, Johannes“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 218–220, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meilof,_Johannes&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 08:36 Uhr UTC)
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Meilof: Johannes M., Rechtsgelehrter und Theologe des Mittelalters, war aus Greifswald gebürtig und widmete sich, seit Gründung der dortigen Universität am 17. Octbr. 1456, ebendaselbst den philosophischen und juristischen Studien. Nachdem er (1457–59) die Grade eines Baccalars und Magisters in der Artistenfacultät erworben hatte, wurde er bald darauf als Mitglied derselben aufgenommen und wirkte (1464–68) als Examinator bei den Promotionen, sowie (1469) als Decan. Um dieselbe Zeit oder schon früher vereinigte er mit dieser Thätigkeit, unter der Leitung der Professoren Georg Walter und Joh. Parleberg, die Erforschung des Römischen und Canonischen Rechts, und beendete u. A. (1469) eine Abschrift des Textes der Institutionen mit Interlinear- und Randglossen, eine Beschäftigung, welche er auch noch in den folgenden Jahren fortsetzte, als er sich der praktischen Rechtspflege annahm. Sei es, daß er durch persönliche Verbindungen dazu gelangte, oder daß der Ruf, welchen der glückliche [219] Ausgang des Stettiner Erbfolgestreites über die Greifswalder Juristenfacultät verbreitete, die Aufmerksamkeit auf ihn lenkte: seit 1470 begab er sich, mit Unterbrechung seiner Greifswalder Lehrthätigkeit, nach Livland, wo er dem deutschen Orden und der livländischen Geistlichkeit als Rechtsanwalt diente, Anfangs (1471–74) als Rath der beiden Heermeister Johann Wolthusen und Bernhard von der Borch in Riga, dann (1475–76) auf Schloß Kokenhusen als Kanzler oder Official des Erzbischofs von Riga, Silvester Stotwascher, welcher in heftigem Kampfe mit dem Orden über die Herrschaft von Riga stritt. Wie hoch seine Verdienste in diesen Processen geschätzt wurden, läßt sich daraus erkennen, daß ihn der Bischof Johann von Oesel zum Domherrn des dortigen Capitels ernannte. Das letztere wies ihn jedoch, wahrscheinlich als Ausländer zurück, und auch seine gegen dies Verfahren bei der römischen Curie eingelegte Appellation blieb zuerst ohne Erfolg. Dies Mißlingen, sowie die im J. 1476 geplanten Vergleichsvorschläge zwischen Bischof und Orden mochten der Grund sein, daß M. im Sommer 1476 wieder nach Greifswald heimkehrte. Hier trat er Anfangs wieder in die Artistenfacultät und bekleidete (1477–78) aufs Neue das Decanat, dann aber ging er zu den Juristen über, wurde (1478) Baccalar in beiden Rechten und erhielt, nachdem er vorübergehend Römisches Recht vorgetragen hatte, die Professur für das sechste Buch der Decretalen und die Clementinen, führte auch in den Jahren 1480 und 1482 das Rectorat. Zugleich setzte er seine Thätigkeit als Rechtsanwalt nicht nur in Angelegenheiten pommerscher Parteien, sondern auch für Livland fort, unter Anderem für den neuen Heermeister Johann Freitag v. Loringhof und den Bischof Simon von Reval. Ueber diese beiden Gebiete seiner Wirksamkeit, in welcher sich Theorie und Praxis gegenseitig berühren und ergänzen, liegen uns als Originalquellen 12 starke Bände handschriftlicher Aufzeichnungen von M. vor, welche Texte, Commentare und Uebersichten des Römischen und Canonischen Rechtes, sowie ca. 300 Urkunden in Originalen und in Copien enthalten, welche in der Weise angeordnet sind, daß die letzteren zur Erläuterung der betr. Rechtsverhältnisse dienen. Sein gelehrter Ruf sowie seine fortgesetzten Bemühungen für die livländische Geistlichkeit hatten denn auch schließlich zur Folge, daß ihm, neben dem seit 1480 bekleideten Canonicat bei der Nikolaikirche in Greifswald, auch die früher verweigerte Domherrnwürde in Oesel 1482 verliehen wurde. Nach seines Lehrers, des Präpositus Joh. Parleberg Tode (1483) erhielt er auch dessen Stelle als Ordinarius der Juristenfacultät und führte als solcher auch die Universitätsannalen. Um dieselbe Zeit wurde er jedoch in den Streit der Artistenfacultät verwickelt, in welchem auf der einen Seite die Philosophen Melberch, Petri und Ugla, auf der anderen ihre Collegen Sartoris, Vust und Stephani, sowie der Jurist W. Hovener und der Bürgermeister Nikolaus Smiterlow I. (s. d. Art.) standen, und welcher schließlich zu Gunsten der letzteren Partei durch Herzog Bogislaw X. entschieden wurde. Da M. der anderen Richtung zuneigte, so mochte dies ein Grund für ihn sein, dem Universitätsleben zu entsagen und in den geistlichen Stand zu treten. Nachdem er (1484) ein Subdiaconat erhalten und in Neuenkirchen sowie in der Nikolaikirche zu Greifswald gepredigt hatte, wurde er (1485) von dem Camminer Suffraganbischof Livinus zum Priester geweiht und trat auch dem Dominicanerorden in Greifswald bei, in welcher Stellung er jedoch seine litterarische Thätigkeit im Gebiete des Canonischen Rechts fortsetzte und auch noch mit Petrus und Vincentius v. Ravenna (1498–1504) in Verbindung stand. Seine Manuscripte und Bücher gelangten nach seinem Tode an das schwarze Kloster und aus diesem nach der Reformation in die Bibliothek der Gr. Nikolaikirche.

Kosegarten, Gesch. der Univ. Gr. I. 90, 147; II. 198. Pyl, Rubenowbibliothek, die Handschr. u. Urk. der Jur. u. Art. in Gr. Balt. Stud. XX. [220] 2, S. 170 ff.; XXI. 1, S. 1–46. Winkelmann, Joh. Meilof, zur Gesch. d. Röm. Rechts in Livland, Schriften der gel. Estnischen Ges. in Dorpat, 1869, Nr. 7. Pyl, Pomm. Genealogien II, 273–296.