MKL1888:Ausgleichungssteuern
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[115] Ausgleichungssteuern nennt man jene Abgaben, welche zur Ausgleichung der steuergesetzlichen Verschiedenheiten im Innern des Deutschen Reichs als eine Art Zwischenzoll, besonders auf Bier und Branntwein, erhoben werden; s. Übergangssteuern.