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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Markt Erlbach

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Pfarrei Merkendorf »
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9. Markt Erlbach.

Auch dort trat bezüglich des religiös-sittlichen Lebens im Reformationsjahrhundert keine Besserung ein, weder in der Gemeinde, noch in den Pfarrhäusern. Pfarrer Pöschel hatte von 1530 an bis zu seinem Tode fortwährend zu kämpfen wegen Verweigerung der Zehnten und anderer Reichnisse. Eben so sein Kollege, der Kaplan Gresser. Pöschel starb 1539 und hinterließ weder Weib noch Kind. Kaum hatte er die Augen geschlossen, als der Bürgermeister Schweizer und die sämmtlichen Rathsherren des Ortes in das Pfarrhaus traten, die Verlassenschaft in Besitz nahmen und drei Mann Besatzung in das Haus legten. Das weitere Absehen der Gemeinde war dahin gerichtet, die Besetzung der Pfarrstelle dem Kloster Heilsbronn nicht mehr zu gestatten. [41] Der Abt Schopper sandte sofort seinen Probst Hegwein zu Neuhof nach Mkt. Erlbach mit Protest gegen die Okkupation des Pfarrhauses und gegen die beabsichtigte Pfarrbesetzung, zugleich aber auch mit dem Erbieten, einen Mann zu berücksichtigen, welchen die Gemeinde ihm für die Pfarrstelle vorschlagen werde. Bürgermeister und Rath rechneten auf Unterstützung von Seite der Markgrafen; allein die Markgrafen Georg und Albrecht erklärten sich gegen die Gemeinde und forderten den Abt auf, einen andern Priester zu ernennen und nach Onolzbach zum Examen zu weisen. Die Stelle erhielt (1540) Joh. Herzog, bisher Pfarrer in Ammerndorf, wo wir ihn vorhin bereits kennen gelernt haben. Wie dort, so war auch in Mkt. Erlbach sein Verhalten anstößig. Bald nach seinem Einzuge erkrankt, wurde er von seinem Kollegen Gresser treulich unterstützt. Kaum genesen, entzweite er sich mit demselben wegen eines Reichnisses von 2 fl. Gresser wurde in das Pfarrhaus gerufen, daselbst vom Pfarrer und der Pfarrerin geschmäht und schließlich geschlagen. Der Mißhandelte klagte beim Abt, welcher unter Strafandrohung dem Pfarrer sein rohes Verfahren nachdrücklichst verwies. Gleichwohl fuhr Herzog fort, seinem Kaplan und seinem Schulmeister die ihnen schuldigen 2 fl. und 21/2 fl. zu verweigern. Er motivirte die Verweigerung in folgender Weise: „Die fragliche Zahlung wurde ehedem geleistet, da man noch Vigilien und Seelenmessen hielt, wobei die Leute ihr Seelgericht gaben und opferten. Diese Gaben und Opfer beziehe er aber nicht mehr, nachdem Markgraf Georg eine andere Ordnung eingeführt habe.“ Der Abt entschied gegen ihn. In demselben Jahr wurde ihm von seiner Gemeinde ein Faß Wein, das er nicht verungelden wollte, mit Gewalt aus dem Keller genommen. Auf Anrufen von Weinhändlern mußte der Abt wiederholt Weinschulden bei ihm eintreiben lassen. Trotz der ebengedachten Entscheidung des Abts konnte der Kaplan seine 2 fl. nicht erhalten und verklagte daher abermals den Pfarrer und zugleich die Pfarrerin „wegen täglichen Gezänks, Injurien, Schändens und Schlagens“, worauf der Abt dem Probst in Neuhof befahl, des Pfarrers Zehnten in Ziegenrück in Beschlag [42] zu nehmen, um den Kaplan zu befriedigen. „Um Jakobi 1533 ist Pfarrer Herzog jämmerlich entleibt worden“, berichtet das Jahrbuch ohne näheren Bericht über das Wo und Wie, da Kriminalfälle bei dem Klostergerichte in der Regel nicht ausgetragen wurden.

Seyfried, 1554 Kaplan in Mkt. Erlbach, behauptete, vom Abt Heberlein nur auf ein Jahr angenommen worden zu sein und wollte nun, nach Ablauf eines Jahres, wegziehen. Allein der Abt Dürner, Heberleins Nachfolger, bedeutete ihm: „ein Pfarrer werde nicht, wie ein Knecht, nur auf ein Jahr gedingt; übrigens möge er nach Stellung eines Ersatzmannes wegziehen.“ Solcher Miethlingssinn war im Reformationsjahrhundert bei den Geistlichen auf dem Klostergebiete fast allgemein und nur selten hatten die Gemeinden ein Herz für ihre Geistlichen.

Bezüglich der unaufhörlichen Zehntstreitigkeiten ist zu bemerken, daß besonders Wolf von Stetten, Anna Schenkin von Unternbibart und Wolf von Wilhermsdorf den beiden Pfarrern zu Mkt. Erlbach den Zehnten von Unterulsenbach und Wilhermsdorf verweigerten. Der Zehnt von Oberulsenbach war im J. 1510, sonach sieben Jahre vor der Reformation, für die Frühmesse von den Gebrüdern Adam und Sebastian Schenk von Schenkenstein zu Unternbibert gestiftet worden „dem allmächtigen Gott und seiner Mutter Maria zu Ehren, um Heil und Trost willen aller unserer Vorfahren seeliger Seelen. Der gegenwärtige Frühmesser Gebhard und all seine Nachfolger haben jährlich zweimal in der Messe das Volk zu ermahnen, für alle Verstorbene aus dem Geschlecht der von Schenkenstein ein Paternoster und Ave Maria zu beten.“ Diese Stiftung wurde 1553 von Frau Anna von Aw, geborne von Stetten, angefochten und reklamirt. Regenten und Räthe in Onolzbach pflichteten ihr bei und entschieden wie folgt: „Adam und Sebastian machten ihre Schenkung ohne Consens des Markgrafen, ihres Lehensherrn; sie ist daher ungiltig. Die Zehntreichung erstreckte sich nur auf den damaligen Frühmesser.“

An die Stelle des entleibten Pfarrers Herzog setzte der Abt [43] Heberlein seinen Klosterprediger Adam Schneider, welcher aber wenige Wochen nach seinem Aufzuge in Mkt. Erlbach starb. (Siehe nachher bei Heilsbronn.) Die Stelle erhielt darauf (1553) Joh. Winkler, bisher Pfarrer in Großhaslach, wo er, wie oben berichtet wurde, viel Ärgerniß gab. Wegen seines ärgerlichen Wandels dort war ihm nach Mkt. Erlbach ein übler Ruf vorangegangen. Hier sehen wir ihn bald in einen schmutzigen Prozeß verwickelt, da sein Parochian Hertlein zu Mkt. Erlbach ihn bezichtigte: „er habe als Pfarrer zu Großhaslach mit einer Elisabeth aus Beutellohe, deren Ehemann in Langenzenn enthauptet worden sei, ein Kind erzeugt.“ Der Pfarrer klagte in Heilsbronn beim Richter Weikersreuter, welcher einige Männer von Großhaslach eidlich vernahm, deren Aussage dahin ging, daß sie nie etwas davon gehört hätten. Der Richter schloß diese Aussage dem Pfarrer zu. Winkler war 35 Jahre lang bis (1588) zu seinem Tode in Mkt. Erlbach. Von den in diesem Zeitraum ihm nach und nach zur Seite stehenden fünf Kaplänen waren die zwei ersten gleichfalls nicht wohlgesinnt: Seyfried, wie so eben berichtet wurde, wenigstens ein Miethling; er verweilte nur ein Jahr lang. Ihm folgte als Kaplan Joh. Münch, welcher nach 12 Jahren Pfarrer in Linden wurde, wo wir ihn und sein würdeloses Verhalten bereits kennen gelernt haben. Winkler und Münch waren Zöglinge aus Schopper’s Schule. Nach Münch’s Wegzug wurde 1567 Leonh. Kettner Kaplan, welcher zuvor Mönch in Heilsbronn war und dort mit G. Ernst, G. Oeder und dem Abt Wunder den letzten Rest des Konvents bildete. Er verehelichte sich mit Jungfrau Anna, Georg Döberlein’s von Forchheim nachgelassenen Tochter, wurde getraut vom Pfarrer Porphyrius in Heilsbronn, starb schon 1572 in Mkt. Erlbach, hinterließ Schulden, kleine Kinder und eine Wittwe. Sein Nachfolger, der Kandidat Jak. Dölderlein aus Nördlingen, „nachdem er neun Jahre lang mit besonderem Ruhme die Kaplanei in Mkt. Erlbach vertreten hatte“, wurde Pfarrer in Trautskirchen. Das Verhalten der Gemeinde gegen ihre Geistlichen war fortwährend feindselig, nicht nur gegen den Pfarrer Winkler und den Kaplan Münch, [44] die durch ihren unwürdigen Wandel Anstoß gaben, sondern auch gegen den wohlgesinnten Dölderlein. Bürgermeister und Rath gestatteten den Geistlichen nicht mehr, 2 bis 4 Eichelschweine und Rindvieh unverpfründet zu treiben etc., bis sie von Heilsbronn und Onolzbach aus zurechtgewiesen wurden. Allein jede Zurechtweisung vermehrte die Erbitterung, so daß die heilsbronner Beamten nach dem Tode des letzten Abts bei den Räthen in Onolzbach bitten mußten, den Pfarrer und den Kaplan gegen die Beeinträchtigungen der Gemeinde zu schützen. Es handelte sich wieder um den Viehtrieb, um die Herstellung eines Zaunes etc. In ihrem Bittbericht sagten die Beamten: „Dieweil die Sachen jetztmals also geschaffen, daß fast Niemand dem Gottesdienst mit dem wenigsten Heller helfen will, auch wo man es zu thun schuldig ist, sondern vielmehr, wo ein Jeder kann, davon zu reißen sich untersteht, wie sich die zu Mkt. Erlbach unverständig genug gegen ihre Kirchendiener erweisen, aber solche Grobheit nicht zu billigen ist: so ist unser unterthänig Bitten, denen zu Markt Erlbach zu befehlen, den Pfarrer laut den alten Verträgen vier Stück Vieh weiden, auch dem Kaplan den Zaun machen zu lassen. Sieht man einem Jeden zu, so werden die Pfründen in Kurzem so schmal werden, daß sich die Diener nimmer behelfen können.“ Der Hader zwischen der Gemeinde und ihren Geistlichen über den Viehtrieb war schon lange vor der Reformation durch einen vom Kurfürsten Albrecht Achilles im J. 1447 bestätigten Vertrag geschlichtet worden. Mit Bezugnahme auf diesen Vertrag entschied nun der Markgraf Georg Friedrich: „Die Gemeinde hat ihren beiden Pfarrern den Viehtrieb zu gestatten, den Zaun machen zu lassen, sich dankbar gegen ihre Seelsorger zu beweisen und diesen ihr Amt nicht zu erschweren.“ Trotz dieser Entscheidung dauerte der Hader fort, namentlich wieder wegen einer Zaunreparatur, welche von Bürgermeister und Rath dem Pfarrer Winkler zugemuthet wurde. In seiner deßfallsigen Anzeige und Beschwerde an das Klosteramt bemerkte der Pfarrer (1586) zwei Jahre vor seinem Tode: „Die Erlbacher sind Mißgönner alles dessen, was mir Gott zu meinem und der Meinigen Unterhalt gegeben, streiten [45] mit mir als ihrem von Gott vorgesetzten Seelsorger, kühlen ihr Müthlein an mir, betrüben mich in meinem hohen unvermöglichen Alter. Aber der Herr wird es ihnen auf ihren Kopf vergelten. Ich muß mich wundern, daß mir von meinen Pfarrkindern, bei welchen ich 33 Jahre her Pfarrer gewesen, solche Beschwerungen aufgedrungen werden wollen.“ Drei Jahre nach dem Tode des letzten Abts begehrten Bürgermeister und Rath von dem markgräflich gewordenen Klosteramte Heilsbronn Reparatur ihrer Kirche auf Kosten des Klosteramts; sie erhielten aber von diesem zur Antwort: „Allerdings sind die beiden Pfarrstellen und der Heilige zu Markterlbach heilsbronnische Lehen. Allein Markterlbach hat seinen Heiligen immer selbst verwaltet und den Äbten nie Rechnung darüber gestellt. Auch hat das Kloster dort keinen Zehnten, sondern andere Zehntherren, welche sonach baupflichtig sind. Das Kloster hat überhaupt von dort nichts aufzuheben und gibt vielmehr den dortigen Pfarrern Addition.“

Aus den vorstehenden Mittheilungen erhellt, daß die Zustände in Mkt. Erlbach im Reformationsjahrhundert meist unerfreulich waren. Eben so waren die dortigen Zustände vor der Reformation: dieselben Zerwürfnisse zwischen Pfarrer, Bürgermeister und Rath. Die Streitenden wählten im J. 1498 den Amtmann von Kadolzburg zum Schiedsrichter, und dieser entschied wie folgt: „Ich M. von Wolmershausen, Amtmann zu Kadolzburg, thue kund, daß Herr Jobst Gumpelshofer, Meister der sieben freien Künste (ein heilsbronner Mönch), Anwalt des Herrn Pfarrers Jobst Nußer zu Mkt. Erlbach, eines Theils und andern Theils Bürgermeister und Rath mich zum Schiedsrichter erwählt haben etc. etc.“ Der Schiedsspruch ging nun dahin: „Dem Pfarrer soll man gestatten, vier Eichelschweine ohne Zins in die Eicheln zu treiben. Er soll in der Pfarrkirche St. Jakobs Kapell zu Erlbach, in der Kapell zu Clausaurach die wöchentlichen Messen fleißig halten, für eine Taufe 7 Pfennige, für ein Seelengered 72 Pfennige erhalten, und nicht mehr. Dem Meßner soll er das Gras auf dem Kirchhofe folgen lassen etc. etc.“ Dergleichen Zerwürfnisse und Schiedssprüche kamen in Markterlbach [46] schon früher vor, namentlich zur Zeit des 22. Abts Kötzler. Mehreres über Markterlbach im VII. Abschnitt.

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