Dresden im Kriegsjahre 1809
St.-A. = Hauptstaatsarchiv: Die auf den Krieg zwischen Frankreich und Österreich im Jahre 1809 Bezug habenden Berichte und Nachrichten. Loc. 2309.
- Akta, den zwischen dem kaiserl. französischen und kaiserl. österreichischen Hofe ausgebrochenen Krieg betreffend.
- Correspondance du Roi de Saxe Frédéric Auguste et de l’Empéreur Napoléon. 1806 – 1813. Loc. 2760.
- Aus den hinterlassenen Papieren des Generallieutenant von Thiollaz.
- Rapporte des Major von Brause an den General von Funck.
- Korrespondenz zwischen Thielmann und Funck.
K.-A. = Kriegs-Ministerial Akten. Akta Loc. 39.
- Akta, Campement der Armee 1808 betreffend.
- Verfügungen des Königs aus Warschau.
- Die Zusammenziehung der Armee und Mobilmachung eines Korps von 14 000 Mann im Februar betreffend, bis Monat August reichend.
- Mobilmachung von 1809 betreffend. Loc. 31.
G.-A. = Generalstabs-Akten. Handschriftliche Notizen des Obersten v. d. A. Heinrich Aster. 1854.
- Zustand der sächsischen Armee 1809 von Schubert u. a.
R.-A. = Rats-Archiv-Aktenstücke: G. V. 43 mit Beilagen. G. XXXIV. 77b. – G. XXXIV. 118e. – G. XXXIV. 118v.
Corr. de N. = Correspondance de Napoléon.
R.-L. = Rangliste von 1807 – 1809.
Dr. A. = Dresdner Anzeiger vom Jahre 1809.
H.-J. = Hofjournal vom Jahre 1809, im Königl. Hofmarschallamte.
R. T. = Röbers Tagebuch, Manuskript der Königl. Bibliothek und andere handschriftliche Notizen.
[1] Wer heute den Plan der Stadt Dresden zur Hand nimmt, wird sich schwerlich einen Begriff von der geringen Ausdehnung machen können, welche die Stadt im Jahre 1809 hatte. Die heutigen Tages nur noch unvollkommen vorhandenen Promenaden geben ungefähr die Lage der Festungswerke an, welche die innere Altstadt umgaben; in Neustadt ist die Grenze der Stadt ungefähr durch die heutige Königstraße, den Albertplatz und die Hospitalstraße gezogen. Die Altstadt sowohl wie die Neustadt zerfiel in vier Stadtviertel, deren jedes eine Art Bürgervertreter in den vom Rate gewählten „Viertelsmeistern“ besaß. Was außerhalb der Festungswerke, welche übrigens in sehr verwahrlostem Zustande waren, lag, hieß Vorstadt. Die Vorstädte bildeten zwar nicht mehr im eigentlichen Sinne des Wortes besondere Gemeinden, standen aber hinsichtlich der niederen Gerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht unter besonderen Richtern und Schöffen, denen der Rat seine Verordnungen u. s. w. zur Bekanntgabe übermittelte. In der Altstadt finden wir um das Jahr 1809 noch die Fischer-, Rampische, Pirnaische, Borngassen-, Halbegassen-, Poppitzer, Fischersdorfer, Gerber- und Viehweider Gemeinde; die Friedrichstadt stand allein unter Amtsgerichtsbarkeit. Große Thore mit Zugbrücken davor führten aus der inneren Stadt nach den Vorstädten: in Altstadt das Rampische, Pirnaische, See- und Wilsdruffer Thor, in Neustadt das Weiße und Schwarze Thor.
Dr. Otto Richter giebt in seiner Verfassungsgeschichte der Stadt Dresden deren Einwohnerzahl im Jahre 1806 auf 48 711, im Jahre 1812 auf 51 694 an, wir können daher im Jahre 1809 wohl rund 50 000 Einwohner rechnen. Aus den Ratsakten vom Jahre 1809 erfahren wir auch die Anzahl der vorhandenen Häuser und annähernd deren Wert, wie derselbe für die bei Verteilung der Einquartierung geltende Servistaxe bestimmt war. In einer Eingabe mehrerer Bürger aus Neustadt, welche darum bitten, daß die Einquartierung gerechter verteilt werden möge, heißt es nämlich u. a.:
[2] „In hiesiger Neustadt giebt es nun überhaupt:
a) in allem nicht mehr als 237 Häuser mit Inbegriff der 7 Häuser unter des hiesigen Amtes Gerichtsbarkeit. Die wenigsten der Häuser in hiesiger Neustadt sind 3 Etagen hoch, die meisten nur 2 Etagen und viele bestehen in einer Etage und in einem bloßen Parterre. Von diesen sind hinwiederum 13 Häuser seither zur Einquartierung gar nicht gezogen worden und sonach verbleiben nicht mehr als 224 Häuser.
In der Stadt (Altstadt) innerhalb der Ringmauern hingegen sind gegen 800 Häuser und die meisten sehr bedeutend, 3 bis 4 Stock hoch.
b) Die Servistaxe in hiesiger Neustadt beträgt mit Ausschluß der Gesandtenhäuser und der Häuser der hiesigen Viertelsmeister 842 230 Thaler.
Die Servistaxe der Stadt (Altstadt) innerhalb der Ringmauern beläuft sich mit Ausschluß von 26 Häusern auf 3 914 180 Thaler ohne die ansehnlichen Vorstädte und ohne daß die Servistaxe bei den vielen, seit dem siebenjährigen Kriege neu erbauten und vergrößerten Häusern unverhältnißmäßig niedrig ist." (R.-A. G. XXXIV. 77b.)
Über das geistige Leben in dieser verhältnismäßig kleinen Stadt hat uns Dr. Urbach in den „Dresdner Geschichtsblättern“ 1893 Nr. 1 interessante Mitteilungen gebracht; aber auch das öffentliche und politische Leben war ein höchst dürftiges, und schon beim Passieren des Thorbogens, wo jeder Fremde Namen und Stand angeben mußte, wurde ihm der Bescheid: den Mund zu halten, wenn über politische Dinge geredet werden sollte. – Man führte ein ruhiges, philiströses Stillleben und erfreute sich hauptsächlich an der schönen Natur. Wenn die Offiziere der in der Wilsdruffer Vorstadt und der Friedrichstadt in Bürgerquartieren liegenden Garde du Corps, von denen mehrere eigene Häuser in der Friedrichstadt besaßen und bewohnten, mit ihren Damen eine „Landpartie“ machen wollten, fuhren die Damen, von den Herren zu Pferde begleitet, in großen Kutschen nach dem Linkeschen Bade, welches für damalige Verhältnisse weit vor der Stadt lag.
Von großem Luxus hielt man sich auch in den höheren Ständen noch ziemlich fern. Ein Ball, den vielleicht 1820, also etwa 10 Jahre nach der in folgendem zu schildernden Zeit, der französische Gesandte [3] gab, erregte nach den Berichten eines Augenzeugen deswegen besonderes Aufsehen in der vornehmen Welt, weil das Zimmer, in dem getanzt wurde, mit bunten Papierlampen erleuchtet war.
Dieses Stillleben sollte indessen bald durch die Kriegsereignisse von 1809 gestört werden.
Bereits im Herbst des Jahres 1808 schien die Möglichkeit eines Krieges an die sächsische Armee heranzutreten, allein infolge der friedlichen Zusicherungen, welche Napoleon während des Erfurter Kongresses vom Kaiser Franz erhielt, durften die in zwei Exerzierlagern bei Bautzen und Dresden zusammengezogenen sächsischen Truppen, mit Bewilligung Napoleons, wieder in ihre Garnisonen zurückkehren. Trotzdem hatte Napoleon von Valladolid aus am 14. Januar 1809 durch seinen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Champagny, den französischen Gesandten in Dresden, Bourgoing, zu scharfer Beobachtung der österreichischen Bewegungen anweisen lassen (Corr. de N. 14 700) und den Rheinbundfürsten den Befehl gegeben, ihre Truppen marschbereit zu halten. – Am selbigen Tage schrieb er von Valladolid aus an Davoust, der in Deutschland kommandierte: Il ne faut pas trop chicaner la Saxe sur l’entretien et la nourriture de ses troupes, laissez le Roi se nourrir et s'approvisionner comme il l'entend (Corr. de N. 14 703).
Die Nachrichten, die man bis zu Anfang Februar aus Böhmen erhielt, lauteten durchaus friedlich; von Truppenbewegungen, die einen bedrohlichen Charakter hätten haben können, wurde nichts bekannt, doch versicherten glaubwürdige Personen, daß es im ganzen Lande auf das strengste verboten sei, über Krieg oder Kriegsrüstungen zu sprechen.
Erst in der Zeit zwischen dem 6. und 9. Februar gelangte eine Nachricht nach Dresden, die für zuverlässig gehalten wurde, daß nämlich Österreich nur noch auf eine entscheidende Antwort aus Petersburg warte, um mit einer ansehnlichen Macht in Sachsen einzurücken. Gleichzeitig gewann das Gerücht von dem nahe bevorstehenden Ausbruche eines Krieges zwischen Frankreich und Österreich immer mehr an Boden.
Der König Friedrich August befand sich seit Ende Oktober 1808 immer noch in Warschau, wohin er sich wegen des dort tagenden Reichstages begeben hatte. Am 9. Februar 1809 meldete der Kriegsminister, [4] Generalmajor von Cerrini, obige aus Böhmen eingelaufene Nachrichten dem Könige und bat um gemessene Verhaltungsbefehle.
Darauf antwortete der König in folgendem Schreiben:
Da ich unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht Umgang nehmen kann, einen Theil meiner Armee, von der nämlichen Stärke wie im vorigen Herbste, in marschfertigen Stand setzen zu lassen, so wird es nöthig sein, daß allsogleich durch die General-Inspekteurs der Cavallerie und Infanterie die dazu zu bestimmenden Regimenter angewiesen werden, sämmtliche Beurlaubte allsofort einzuziehen; auch ist das Geheime Kriegs-Raths-Collegium zu veranlassen, die zu den Batterien und zu jeder Gattung von Munition erforderlichen Pferde vom Lande gleich auszuschreiben, damit solche baldmöglichst eingefahren werden können. Bei der von Ihnen zu bestimmenden Ordre de bataille ist Meine Absicht, daß, wie im vorigen Jahre, sowohl auf die Garde du Corps, als Leib-Grenadier-Garde Rücksicht genommen werde, jedoch sehe ich gern, wenn die Regimenter nicht getrennt, auch in den Depots nur so viel Mannschaften behalten werden, als zum Ersatz des Abganges unumgänglich nöthig ist, auch scheint es besser zu sein, das ganze Contingent nur in eine Division zu formiren. Hierbei empfehle ich Ihnen aber sehr, bei der Wahl der anzustellenden Generals und Stabsoffiziere auf rührige und brauchbare Subjekte, ohne Rücksicht auf Ancienneté, bedacht zu sein und Ich erwarte darüber Ihre näheren Vorschläge. Auf hinlängliche Besetzung der Festung Königstein und Verstärkung der dasigen Garnison, sowie die alsbaldige Completirung des in hiesigem Herzogthum stehenden Corps meiner Truppen ist ebenfalls nöthiger Bedacht zu nehmen. Ueber die Lage des letzteren wird Ihnen mein Flügeladjutant, der Major von Gersdorf, den Ich in dieser Absicht an Sie absende, ausführliche Nachrichten geben und er wird auch in diesen Angelegenheiten bei seiner Erfahrung und Diensteifer von Ihnen mit Nutzen gebraucht werden können.
Mit dem Cabinetsminister Grafen von Hopfgarten werden Sie Sich über alle diese Gegenstände vernehmen und es wird derselbe nach der ihm ebenfalls ertheilten Anweisung das Nöthige seines Orts veranstalten, auch für die Anschaffung der nöthigen Geldmittel besorgt sein.
So zweideutig übrigens die mir von Ihnen ertheilten Nachrichten von der gegenwärtigen Lage der Sachen zu sein scheinen, so bleibt Mir doch voritzt noch sehr zweifelhaft, daß etwas Nachtheiliges zu besorgen sein möchte; demohngeachtet werden Sie nicht verabsäumen, [5] Sich beständig davon unterrichtet zu halten und im Falle bedenkliche Umstände eintreten, Mich schleunigst davon zu benachrichtigen, auch an den Herrn Marschall, Herzog von Auerstädt, zugleich Kenntniß gelangen zu lassen. Auf jeden Fall aber werden Sie Ihre Maßregeln also zu nehmen wissen, daß Meine Residenz hinlänglich sicher gestellt und Meine Truppen keiner Gefahr ausgesetzt werden. Ueberhaupt überlasse Ich Ihrer Prudenz und Einsicht hierbei, sowie in allen Fällen, wo Sie nicht Zeit haben könnten, Meine Befehle einzuholen oder selbige zu erwarten, die nöthigen Anstalten zu treffen und in Meinem Namen anzuordnen, wozu Ich Sie auch hiermit ausdrücklich autorisire. Und hiermit etc.
(K.-A.)Durch dieses Schreiben war eine partielle Mobilisierung angeordnet, allein eine Mobilisierung in damaliger Zeit verursachte größere Schwierigkeiten als heute, besonders wenn man die im Jahre 1809 bei der sächsischen Armee obwaltenden Verhältnisse bedenkt.
Die sächsische Armee war entschieden gut; sagt doch der preußische Oberst von Höpfner in seinem Werke: „Der Feldzug 1806 und 1807“, daß die sächsische Armee in allen ihren Einrichtungen der preußischen sehr nahe gekommen sei. Dieser Ausspruch erscheint insofern in mancher Beziehung nicht ganz zutreffend, als, wenn auch die sächsische Armee in manchen Dingen der preußischen nachstand, sie doch in anderen nicht unwesentlichen Punkten entschiedene Vorzüge vor jener aufzuweisen hatte. Übelstände, welche heute vielleicht für unerhört gehalten werden, existierten in allen Armeen damaliger Zeit, außer vielleicht in der französischen, welche eben erst eine Revolution hinter sich hatte.
In allen Feldzügen der letzten Zeit hatte sich die sächsische Armee hervorragend geschlagen; in den Rheinfeldzügen 1793 – 96 waren die sächsischen Truppen, vornehmlich bei Kaiserslautern, rühmlich genannt, 1806 war der Angriff eines sächsischen Reiterregiments den Franzosen so gewaltig erschienen, daß diese beharrlich behaupteten, es müßten vier Regimenter gewesen sein, welche attackiert hätten, und die sächsischen Offiziere, welche das Gegenteil behaupteten, wollten sie nur täuschen. Die Ruhmesthaten des Grenadierbataillons Aus dem Winkel bei Jena 1806 und des Garde-Kürassier-Regiments bei Friedland 1807, vor welchem Regimente der Kaiser Napoleon den Hut abnahm, sind allbekannt.
[6] Nach einem Bericht, den Napoleon am 15. Januar 1809 von Valladolid aus verlangt hatte, zählte die sächsische Armee im Königreich Sachsen 23 512 Mann, im Herzogthum Warschau 5941 Mann, doch dürfte diese Zahl wohl etwas zu hoch gegriffen sein.
Eine neue Bewaffnung der gesamten Infanterie, welche 1808 begonnen hatte, war noch nicht völlig durchgeführt, nur die Regimenter König und Niesemeuschel führten bereits das neue, sogenannte Neusuhler Gewehr. Von den 34 im Jahre 1807 im Lande verbliebenen Schwadronen konnten an den Übungslagern 1808 erst 15 teilnehmen und beim Beginn des Feldzuges 1809 mit Mühe und Not 20 Eskadrons auf den mobilen Etat treten, deren Pferde begreiflicher Weise zum Teil noch jung und unvollständig ausgebildet, also in doppelter Beziehung den Anstrengungen eines Feldzuges nicht gewachsen waren. – Die Artillerie war äußerst vernachlässigt. Die gesamte Artillerie besaß im Frieden nur 8 Pferde, welche die Geschütze aus dem Zeughause nach dem Schießplatze und wieder zurück fuhren. Bei der Mobilmachung erfolgte die Bespannung von der „Roßpartei“, die aus Knechten und Pferden bestand, welche die Ämter zu stellen hatten. Jedes Infanterieregiment hatte 4 Stück 4 pfündige leichte Kanonen mit 4 Munitions- und Requisiten-Wagen und 1 Infanterie-Munitionswagen, welche 480 Kugelschuß, 120 Kartätschschuß und 480 Dutzend Flintenpatronen führten und zu denen 1 Subalternoffizier, 4 Unteroffiziere, 40 Mann Artillerie, 1 Schirrmeister, 17 Knechte und 35 Pferde von der Roßpartei gehörten. Die Grenadierbataillone, welche zum Kriege aus je 2 Regimentern unter einem Stabsoffizier zusammengestellt wurden, hatten nur 2 Geschütze mit der Hälfte der Bedienung. – Der Zopf und gepudertes Haar waren nach 1806 stillschweigend verschwunden; die Unteroffiziere trugen noch Stöcke. (G.-A.)
Generale, die in der Regel nicht verabschiedet wurden, gab es noch bis zu 90 Jahre alt. Nach einer Zusammenstellung aus der Rangliste von 1809 hatten 6 Generale der Infanterie oder Kavallerie ein Durchschnittsalter von 79 Jahren – heute von 64 Jahren –, 8 Generallieutenants ein solches von 72 Jahren – heute von 58 Jahren – und 18 Generalmajors ein solches von 61 Jahren – heute von 54 Jahren –.
[7] Unter den Gemeinen traf man Leute von 40 und 50 Jahren, unter den Unteroffizieren von 60 Jahren. Sehr viele waren verheiratet und nach einer bei der Generalrevision (heutige Musterung) 1806 aufgestellten Tabelle waren in der Armee 7379 Weiber und 12 378 Kinder vorhanden, von denen auf das Regiment König allein 429 Weiber und 589 Kinder kamen. (G.-A.)
Die Verluste an lebendem und totem Material waren 1806 und 1807 sehr bedeutend gewesen. Die offiziellen Verlustlisten der Offiziere weisen 1806 nach der Rangliste von 1807 nach: 12 tot auf dem Platze geblieben, 11 an erhaltenen Wunden gestorben, 115 verwundet – von diesen letzteren allein 43, also mehr als der dritte Teil durch Hieb- und Stichwunden kampfunfähig. Vom Jahre 1807 werden in der Rangliste von 1808 aufgeführt: 6 Tote, 9 an den Wunden Gestorbene, 34 Verwundete. Aber auch an totem Material war viel verloren gegangen: die im Hauptstaatsarchiv enthaltenen Berichte und Nachrichten über den Krieg etc. geben 100 Geschütze als in und nach der Schlacht von Jena verloren an, zu denen nach den hinterlassenen Papieren des Generals von Thiollaz noch 164 Munitions-, Granat-, Fourage- etc. Wagen gerechnet werden müssen. Außer diesen Verlusten während des Feldzuges mußte die Armee an die 1806 durch Sachsen nach Preußen marschierende französische Armee noch abgeben: 65 Geschütze, 16 Stück verschiedene Vorratslaffetten, 60 Stück Munitionsdeckenwagen, 7 verschiedene Fahrzeuge, 11 500 Stück neue Infanterieflinten, 1500 Kavalleriekarabiner, 3652 Kavalleriepistolen, 283 Husarenkarabiner, 676 Husarenpistolen, 400 Kavalleriepallasche, 2 Husarensäbel, 300 Grenadiersäbel, 2052 Musketierseitengewehre u. s. w., außerdem aber, wie bereits oben bemerkt, fast alle Pferde der Kavallerie. (St.-A.)
Man wird begreiflich finden, daß diese Schäden bis zum Jahre 1809 noch nicht wieder hatten ersetzt werden können und daß unter diesen Umständen eine Mobilisierung ihre großen Schwierigkeiten hatte.
Die nächste Folge des Königlichen Schreibens vom 13. Februar aus Warschau war eine Konferenz, zu welcher der Kriegsminister am 21. Februar die Generale von Zastrow, von Oebschelwitz, von Feilitzsch, von Goldacker, den Obersten von Dreßler, die Majore von Gersdorf, von Haacke, von Bose und den Zeughauptmann [8] Förstel herbeizog. In dieser Konferenz wurde beschlossen, die Beurlaubten sofort einziehen zu lassen und die Monate März, April, Mai als diejenigen zu bezeichnen, in denen der Kapitän gehalten ist, seine Kompagnie zusammen zu berufen. Die Stärke, in der die Regimenter ausrücken sollten, wurde noch nicht festgestellt, wohl aber bestimmt, daß jedes Regiment ein Depot von 1 Offizier, 10 Unteroffizieren und 50 Gemeinen formieren sollte, dem die Aufgabe zufiel, „die nötigen Rekruten sofort aufzusuchen und zu dressieren“. Die Regimenter sollten sich so bereit halten, daß sie auf erhaltene Ordre binnen 3 Tagen „und wenn es erfordert wird, noch eher“ marschieren könnten. Den Trainknechten wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet, da deren Einrichtung sehr der Verbesserung bedurfte und, wie folgendes Beispiel beweist, der Artillerie großen Schaden gethan hatte. In den nachgelassenen Schriften des General von Thiollaz findet sich folgende Notiz ohne Unterschrift: „Beim Rückzuge vom Schlachtfelde von Jena fanden S. D. der Herzog von Weimar in der Gegend von Braunschweig eine chursächsische 4 pfündige Batterie verlassen auf dem Felde aufgefahren. Sie ließen sie durch ein Königlich Preußisches fliegendes Pferdedepot bespannen und der Reserveartillerie attachieren. Als der Mangel an Pferden eintrat, mußte diese Batterie in Havelberg verlassen werden. Sie blieb auf der Domfreiheit aufgefahren und der dortige Kapitelsaufseher erhielt den strengsten Befehl, diese Kanonen in eine Scheune zu bringen und bis zur bald erfolgenden Rückkunft der Armee zu verwahren. Dies ist geschehen; aber dem Vernehmen nach hat der Postmeister von Havelberg einige Monate später (um sich den französischen Behörden angenehm zu machen) angezeigt, daß sich die Batterie auf der Domfreiheit befinde, worauf sie dann auch von französischen Behörden in Empfang genommen worden ist.“
Die Trainknechte sollten mit alten vorrätigen Seitengewehren bewaffnet und die überschießenden Unteroffiziere und Mannschaften der Artillerie als Unterschirrmeister angestellt werden. Die Regimenter sollten in der Lausitz, dem Voigtlande und in der Leipziger Gegend enger zusammengezogen werden, und auch der Festung Königstein wurde in der Konferenz gedacht. Da es unthunlich erschien, die Verteidigung derselben dem 90 Jahre alten General von Boblik zu belassen, beschloß man, den 72 Jahre alten Generalmajor [9] von Burgsdorf zu seiner Unterstützung zu befehligen. Als Besatzung hielt man indessen Halbinvaliden noch für genügend.
Diese Beschlüsse der Konferenz, welche an den König nach Warschau berichtet worden waren, wurden von demselben durch Schreiben vom 26. Februar gut geheißen. Bevor jedoch dieses Schreiben in Dresden anlangte, gingen am 25. und 26. Februar wieder sehr beunruhigende Nachrichten aus Böhmen ein: es verlautete, daß alle Naturalvorräte aufgekauft und in Magazine geschafft würden, daß bedeutende Rekrutierungen stattfänden, daß am 21. die Reserven bei den Regimentern eingetroffen seien und daß in Prag alles zum Aufbruch am 1. März bereit gehalten würde.
Nach Eingang dieser Nachrichten berief der Kriegsminister eine Konferenz für den 1. März, an welcher außer ihm die Minister Graf von Hopfgarten und Graf Marcolini, der Major von Gersdorf und der Geheime Kriegsrat von Watzdorf teilnahmen. Unter anderem wurde hierbei beschlossen, daß „sich das Genauere der Verteidigungsanstalten erst nach dem Angriffsplane des Feindes bestimmen lassen werde“. Am 2. März versammelte der Kriegsminister abermals die Generale von Reitzenstein, von Zastrow, von Oebschelwitz, von Goldacker, von Feilitzsch und von Zezschwitz, die Obersten Birnbaum und Backstroh, den Oberstlieutenant von Zeschau und den Major von Gersdorf um sich, um mit denselben über den Operationsplan zu unterhandeln. Man kam zunächst darin überein, daß erst, nachdem die nötigen Nachrichten von den Bewegungen des Feindes eingegangen sein würden, festgestellt werden könne, was zu thun sei. Dresden sei nur gegen ganz schwache Abteilungen oder einen unbedeutenden coup de main zu verteidigen, im übrigen aber müsse die Armee den Rückzug rechtzeitig antreten, um sich entweder bei Magdeburg oder bei Erfurt mit der französischen Armee zu vereinigen. (St.-A.)
Nachdem hierauf am 3. März die Akten und Schriften aus dem Geheimen Kabinet und dem Geheimen Archive nach dem Königsteine gebracht worden waren, fand am 4. März nochmals ein Ministerrat statt, in dem zunächst darüber beraten wurde, wann die Königliche Familie abzureisen hätte, welche Route sie einschlagen sollte und wie die dazu erforderlichen Pferde (100 pro Station) sicher zu stellen seien. Demnächst wurde beschlossen, die für das mobile Kontingent erforderlichen Knechte und Pferde, die schon [10] ausgeschrieben waren, nunmehr einzuziehen und die Depots in die Gegend von Heldrungen und Weißensee zu schicken. Der Hauptpunkt dieser Konferenz war aber der Beschluß: bei einem feindlichen Angriff eine Deputation des Ministerii und des Magistrats an den feindlichen kommandierenden General abzusenden.
Die Protokolle über die Konferenzen wurden an den König nach Warschau geschickt, es fanden aber die darin enthaltenen Beschlüsse den Allerhöchsten Beifall nicht, denn Se. Majestät erwiderte:
Auf die Mir unterm 4. März zugeschickten Protokolle im Detail zu antworten, würde überflüssig sein, weil unterdessen die nöthige Anweisung von Mir schon werden erhalten haben. Ich verlasse Mich ganz auf Ihren erprobten Eifer und Muth, den Sie gewiß auch unter den jetzigen Umständen nicht werden sinken lassen. Einige Bemerkungen finde doch nöthig, noch anzuhängen.
Erstens hätte ich gewünscht, daß zu der Conferenz über die erste Basis des Operationsplanes nicht so viel Personen wären zugezogen worden, weil dadurch das Geheimniß in Gefahr gesetzt wird und der Feind ihn alsdann in Erfahrung bringen kann. Zweitens habe ich Ihnen schon letzthin Meine Intention zu erkennen gegeben, daß außer dem Contingent alle übrigen auch nur auf dem Flecke zu fechten taugliche Mannschaft und Pferde, das Bataillon in Leipzig ausgenommen, nach Dresden gezogen werde und mit der nöthigen Artillerie versehen werden soll. Da es dabei verbleibt, so fällt die Zusammenziehung bei Heldrungen weg. Endlich kann Ich den Gedanken von einer aus Dresden dem Feinde entgegen zu schickenden Deputation auf keine Weise genehmigen und will nicht hoffen, daß davon etwas sollte bekannt geworden sein. Es wäre das sicherste Mittel, den Feind im Vertrauen auf diese Disposition zu veranlassen, etwas gegen Dresden zu wagen. In diesem Falle muß man nicht allein einen unbedeutenden, sondern einen jeden coup de main, sobald nur Meine Truppen ihm einigermaßen gewachsen sind, zur Erhaltung der Ehre Meiner Waffen zurück zu treiben suchen. Sie haben von Mir unumschränkte Vollmacht an Meiner Statt zu handeln erhalten und Ich verlasse Mich mit vollem Zutrauen auf Ihren Eifer und Klugheit etc. Ich ersuche Sie dieses Schreiben den beiden anderen Cabinets Ministern zu communiciren etc. ....In dem vorausgesetzten Fall hat der Generalmajor von Zastrow Ihre Anleitungen zu befolgen.
Am Rande steht: „Muß gleich mundirt werden“. (Eigenhändiges Konzept des Königs vom 7. März, K. M.)
[11] Die Anweisung, auf welche sich der König in diesem Schreiben bezieht, war in einem unter dem 4. März an den Minister Graf Hopfgarten gerichteten und „Punkte, welche unter den jetzigen Umständen zu beobachten sind“, betitelten Erlaß enthalten; derselbe hatte sich mit den nach Warschau geschickten Protokollen über die Konferenzen am 1., 2. und 4. März gekreuzt. In den „Punkten“ heißt es:
1. Muß nicht allein das Contingent, sondern auch alle übrigen Mannschaften und Pferde, so nur im Stande sind auf dem Platze zu fechten, gleich bei Dresden zusammen gezogen werden. Außer der wirklich dadurch vermehrten Kraft, wird auch durch den Alles vergrößernden Ruf, die Stärke dadurch erhöhet.
2. Werden die in Freiberg und Bautzen aufgestellten Regimenter kein feindliches Corps aufhalten, es wird daher anheim gestellt, ob es nicht besser wäre, diese Regimenter in die Gegend von Dresden zu ziehen, als sie sich selbst zu überlassen. Die Grenzen auf beiden Seiten der Elbe müssen mit Avertissements-Posten besetzt bleiben, um von allen Bewegungen, besonders über das Gebirge gegen Leipzig unterrichtet zu sein. In Leipzig kann ein Bataillon bleiben.
3. Auf dem Königstein müssen die unbrauchbaren Invaliden gegen andere Mannschaften ausgetauscht werden.
4. Mit dem französischen General-Commando muß eine beständige Correspondenz unterhalten werden, um dasselbe in beständiger Bekanntschaft mit der Lage der Dinge, mit den Militäranstalten überhaupt und besonders in Rücksicht von Dresden mit dessen Vertheidigungsmitteln und deren möglicher Dauer zu erhalten. Die von selbigem kommenden Anleitungen sind auf das Genaueste zu befolgen.
5. Den Fall ausgenommen, daß es von dem französischen General-Commando selbst abgerathen würde, ist Dresden auf das Aeußerste zu vertheidigen.
6. Zu dem Ende wird der Cabinetsminister von Cerrini einen General bestimmen, welcher im Stande ist, während der Belagerung die Defension von Dresden zu dirigiren und unter dem Gouvernement selbst für die Behauptung der Festung verantwortlich bleibe.
7. Daher muß auch Dresden ohne alle Rücksicht in den bestmöglichen Vertheidigungszustand gesetzt werden.
8. Für die Formirung der Batterieen, die zu der außer dem Contingent zusammen zu ziehenden Mannschaft nöthig sein möchten, ist Sorge zu tragen.
9. Muß vorläufige Anstalt zur Rettung der Kassen, des überflüssigen Geschützes, Pulver, Munition etc. getroffen werden.
10. Die Anstalten zur Rettung der Königlichen Familie werden dem Cabinetsminister Grafen Marcolini hauptsächlich anvertraut.
[12] 11. Sobald die Königliche Familie Dresden verlassen hat, können sich auch die übrigen Staatsbeamten entfernen. Der Cabinetsminister v. Cerrini aber verläßt Dresden nur mit der Armee.
Durch diese Verfügung wurde also die bisher angeordnete partielle Mobilisierung in eine allgemeine umgewandelt. Die Königlichen Schreiben vom 2. und 7. März bilden aber auch in ihrer Festigkeit und Klarheit einen eigentümlichen Gegensatz zu der Ängstlichkeit und Unsicherheit, die sich in den Protokollen der Ministerialkonferenzen ausspricht. Obgleich der König nicht selbst Soldat war, legte er doch auf die Wahrung der Waffenehre ein größeres Gewicht, als die zur Wahrung dieser Ehre ausdrücklich berufenen Generale. Selbst wenn andere Dokumente nicht vorhanden wären, würden doch diese beiden Schreiben allein schon genügen, um den Charakter des Königs als einen festen und selbstständigen erkennen zu lassen.
Die nächste Folge der unter dem 4. März vom Könige aufgestellten „Punkte“ war, daß das Geheime Kabinet Anordnungen traf, noch drei leichte Batterien aufzustellen. Zu einer allgemeinen Mobilmachung konnten sich indessen die Minister noch nicht entschließen; sie zogen zwar diejenigen Truppenteile, welche in dem Kontingent von 14 000 Mann nicht mit begriffen waren, mit Ausnahme des Bataillons Oebschelwitz, auch nach Dresden, machten sie aber nicht mobil. – Mit der Verteidigung Dresdens wurde der Generalmajor von Oebschelwitz beauftragt und für den Königstein bessere Anordnungen getroffen. Dort befanden sich 30 dienstunbrauchbare Invaliden als Besatzung und außerdem 37 Weiber mit 41 Kindern. Diese wurden sämtlich von der Festung herunter in das Städtchen verlegt. Dafür erhielt die Festung eine Besatzung unter dem Major von Wurmb des Regiments Prinz Anton, bestehend aus 2 Offizieren, 6 Unteroffizieren, 2 Zimmerleuten, 49 Kanonieren der Artillerie und 12 Offizieren, 28 Unteroffizieren, 3 Chirurgen, 6 Tambouren, 402 Gemeinen von den Regimentern Prinz Anton, Prinz Friedrich August und von Niesemeuschel.
Inzwischen hatten sich die Regimenter teils in Marsch gesetzt, teils schon bei Dresden versammelt und versuchten, sich auf den [13] Etat zu bringen. Die größte Schwierigkeit hatte dies bei der Kavallerie, der es noch immer an Pferden fehlte.
Die Unterbringung der Truppen traf sofort auf Schwierigkeiten. Die Stadt Leipzig remonstrierte am 1. März dagegen, daß das Bataillon von Oebschelwitz in der Stadt einquartiert werde, „es sei dies gegen die seit Jahrhunderten bestandene Verfassung“. Auch Dresden, das allerdings durch die französischen Durchmärsche stark in Anspruch genommen worden war, bat, die Truppen aus der Stadt zu verlegen. Das Gesuch fand eine wohlwollende Beurteilung, die Kantonnements wurden etwas erweitert.
So fanden sich am 14. März in und bei Dresden vereinigt: 16 Musketier-, 6 Grenadierbataillone, 16 Schwadronen und 4 Batterien. Die Kantonnements umfaßten einen Rayon, der begrenzt wird von den Ortschaften Radeburg, Radeberg, Niederpoyritz, Laubegast, Mockritz, Potschappel, Wilsdruff, Coswig.
Um eine bequemere Verbindung zwischen den Kantonnements auf beiden Elbufern herzustellen, wurde am 13. März eine Schiffbrücke bei Uebigau zu schlagen angeordnet.
Zur Beobachtung der österreichischen Grenze wurden Detachements aufgestellt, welche von Adorf über Jöhstadt, Marienberg, Frauenstein, Breitenau, Berggießhübel, Sebnitz, Löbau bis Seidenberg reichten.
Der ausdrückliche Befehl des Königs, daß Dresden so lange wie möglich verteidigt werden solle, machte die Ausbesserung der alten Werke und die Anlage neuer nötig. Man beschränkte sich jedoch vorläufig darauf, einige Werke vor der Friedrichstadt zu errichten. Erst als Anfang April auch von Napoleon größerer Wert auf die Befestigung Dresdens gelegt wurde, ging man thatkräftiger zu Werke. Vom 7. April an arbeiteten täglich 600 Mann, zu denen später noch weitere 1000 Mann kamen. Jeder Mann, der zum Schanzenbau angestellt war, erhielt einen Zehnkreuzer zur Belohnung.
Der französische Divisionsgeneral Morand, welcher vom Marschall Davoust, dem Kommandeur des 3. Armeekorps, nach Dresden geschickt worden war, um sich von dem zu unterrichten, was bei der sächsischen Armee vorging, billigte die getroffenen Anordnungen und bestimmte nur geringe Änderungen; ehe dieselben aber zur Ausführung kommen konnten, änderten sich die Befehlsverhältnisse, [14] da die sächsischen Truppen aus dem Verbande des 3. Armeekorps ausschieden und unter die Befehle des Marschalls Bernadotte, Fürsten von Ponte Corvo, traten. Derselbe traf am 22. März abends in Dresden ein, nahm nach dem Hofjournal Quartier in dem für ihn hergerichteten Brühlschen Palais, erhielt eine Ehrenwache von 1 Offizier, 2 Unteroffiziers, 1 Tambour und 30 Grenadieren und wurde durch die Königlichen Officen bedient.
Am 24. März besichtigte der Marschall die Artillerie, worüber der Oberst v. d. A. Heinrich Aster in seinen handschriftlichen Notizen (G.-A.) sich folgendermaßen ausspricht: „Die Artillerie hatte im Frieden noch nie mit bespannten Geschützen exerziert und hatte eben erst die Pferde und die dazu nötigen Stückknechte, Schirrmeister und Wagenmeister bekommen, wie dies in den Kriegswirren beschrieben ist, als Marschall Bernadotte in Dresden eintraf und der Artillerie sogleich befahl, ein Batterieexerzieren vor ihm auszuführen. Kein Offizier konnte, ausgenommen die Stabsoffiziere und Adjutanten (doch schlecht genug), reiten. Die alten, zum Teil sechzigjährigen Unteroffiziere, welche nur Paradeschritt zu gehen gewöhnt waren, waren unvermögend Trab zu laufen. Kein Kanonier hatte mit bespannten Geschützen exerziert, noch weniger manöveriert. Das dazu vorhandene, geschriebene Batterie-Exerzierreglement glich einem Tanztourenbuch, worin große und kleine 8en enthalten waren, in dem aber alle Einfachheit fehlte und die kein Mensch noch praktisch ausgeführt hatte, am allerwenigsten aber mit der Bespannung und Bedienung. Mit einem Worte, als die erste Seitenbewegung der exerzierenden Batterie vor Bernadotte beginnen sollte, kam alles durcheinander und Bernadotte höchst ungehalten, schickte augenblicklich die ganze Gesellschaft nach Hause und sah wohl, daß hier noch viel zu thun war, bevor diese Waffe gehörig gehandhabt werden konnte.“
Am nächsten Tage, dem 25. März, wurde die Infanterie vor dem Schwarzen Thore und auf dem Sande beim Blasewitzer Tännicht besichtigt und am 26. März wurde die Kavallerie vorgestellt. Diese machte einen sehr guten Eindruck auf Bernadotte, der allerdings noch aus dem Feldzuge von 1806, in dem ihm bei Schleiz das Regiment Prinz Johann Chevaux-legers gegenüber gefochten hatte, eine hohe Meinung von der sächsischen Kavallerie hatte.
[15] Am 31. März abends 7 Uhr traf der König mit der Königin und der Prinzeß Auguste nach einer Abwesenheit von 5 Monaten wieder in Dresden ein, wobei jedoch jeder offizielle Empfang verbeten war. Wie sehr sich der König, der doch bekanntlich nicht Soldat war, um alles kümmerte, beweist, daß er bereits am 5. April zu Pferde die vor den Thoren der Stadt in Angriff genommenen Schanzarbeiten besichtigte.
Am 12. April wurde der Armee die erfolgte Kriegserklärung Österreichs in folgendem Generalbefehl bekannt gegeben:
„Es wird den Truppen bekannt gemacht, daß von seiten Oesterreichs die Kriegserklärung erfolgt ist; der österreichische General Bellegarde hat schon am 9. d. Mts. den französischen Vorposten den Anfang der Feindseligkeiten angesagt, gleichwohl darf zur Zeit kein Militär die Grenze überschreiten.“
Geichzeitig wurde folgende Ansprache Napoleons in der Leipziger Zeitung abgedruckt:
Soldaten! Ihr werdet bald neue Lorbeeren einerndten und ein Reich vernichten, welches ein niedriges, schwaches Ministerium hat, das seinen schwachen Kaiser zu einem neuen Krieg mit Frankreich reizt, indem es uns und unseren Alliirten das streitig zu machen sich erfrecht, was mit so vieler Franzosen Blute so theuer erkauft und erworben ward.
Ich kenne sie alle, die daran Theil nehmen, ich will sie züchtigen. Alle ihre Güter werde ich einziehen und unter meine Armee vertheilen. Das ist der Lohn von Austerlitz, wo alle ihre Länder in unserem Besitz waren. Damals konnte ich Oesterreich vernichten und den Kaiser aus der Zahl der Regenten streichen. Ich handelte großmüthig und gab ihm Alles wieder, aber jetzt soll er seiner gerechten Strafe nicht entgehen. Von dem Tage an, daß die Kriegserklärung ergangen, wird er von der Zahl der souveränen Mächte Europas ausgestrichen und nicht mehr existiren.
- De anno 1809.
Obgleich nun die Mobilmachung noch nicht als vollendet angesehen werden konnte, denn es fehlten noch der Pontontrain, die für die Verpflegung des Korps erforderlichen Kolonnen und die Bespannung für 6 Bataillone, so erhielt doch am 14. April abends Generallieutenant von Zezschwitz, der zum Kommandeur des Korps ernannt worden war, durch den General Gerard den Befehl, am 15. mit dem Korps aufzubrechen und zunächst in die Gegend von Meißen zu rücken. Erst während der nun folgenden Märsche wurde [16] der Parc de vivres organisiert und bespannt und wurden die zur Bespannung der nachträglich aufgestellten 3 Batterien bestimmten Pferde – deren Geschütze nach Wittenberg geschickt worden waren – hierzu, sowie zur Bespannung eines Pontontrains benutzt.
Am 16. April früh 5 Uhr reiste der König mit der Königin und der Prinzeß Auguste ebenfalls nach Leipzig ab; in ihrem Gefolge befanden sich, wie das Hofjournal berichtet, Kabinetsminister Graf Marcolini nebst dem Herrn Oberküchenmeister Freiherrn von Racknitz und der Herr Kammerherr von Gablenz. Auch gingen die drei Herren Kabinetsminister Graf von Hopfgarten, Graf von Bose und Herr von Cerrini ebenfalls nach Leipzig ab. – Sämtliche Prinzen und Prinzessinnen, bis auf die hochbetagte Prinzeß Elisabeth, welche standhaft aushielt, hatten schon am Tage vorher Dresden verlassen und sich nach Leipzig begeben. Das Hofjournal berichtet dann noch: „In dem Königlichen Schlosse wurden zur Vermeidung aller Unordnung, da auch die Garde du Corps abmarschiert war, alle Nebeneingänge und Pförtchen im Schlosse sowohl als im Palais verschlossen und es blieb bloß das Hauptthor nach der Schloßgasse bei der Schweizergardenwache zum Aus– und Eingang offen.“ – Die Schweizergarde war natürlich nicht mit ausgerückt.
Am 14. April war ein Schreiben des Kriegsministers an den Rat gelangt, des Inhalts, daß „das Königliche Haus, nicht minder alle Truppen und alle übrigen Militärpersonen, sowie der Herr Gouverneur, ingleichen der Platzmajor und das Kadettenkorps, Befehl erhalten, Dresden bis auf weiteres zu verlassen“ und daß unter so bewandten Umständen die Stadt und das Festungsgouvernement dem hiesigen Stadtrate zu übergeben und erstere durch die Bürger besetzt werden solle. (R.–A.)
Der Rat zu Dresden richtete daher am 15. April ein Schreiben an den Gouverneur der Residenz, General von Reitzenstein:
Ew. Exzellenz wollen gütigst geruhen unsere gehorsamste Bitte, die wir mit morgen anhebender Besetzung der Wachen durch unsere Bürger zu thun uns in mehrerer Rücksicht veranlaßt finden, gütigster Gewährung zu würdigen, die Bitte nemlich, daß der Kriegsrath Reuth nebst seinem Personale angewiesen werde, seine Funktion, wie bisher, solange die dermaligen Zustände vorwalten, unter Vernehmung mit uns zu verwalten.
Es würde dieses die große Bürde der uns bei dem Weggange sämmtlicher Militär-Behörden auch zugleich mit obliegenden, vor das [17] Königl. sächsische Gouvernement gehörigen Geschäfte, gar sehr erleichtern.
Wir benützen diese Gelegenheit, um den innigsten Wunsch hinzuzufügen, daß der Allgütige Gott Ew. Exzellenz recht bald in Dresdens Mauern zurückführen möge.
Dresden den 15. April 1809.
General von Reitzenstein antwortete:
Nachdem Ihre Königl. Majestät mittelst höchsten Rescripts vom heutigen dato mir zu eröffnen geruhen, daß da nach dem Ausmarsch der hiesigen Garnison, während derselben Abwesenheit, die Wachen hiesiger Residenz durch die Bürgerschaft zu besetzen und alle von Seiten des mir untergebenen Gouvernements zu besorgende Angelegenheit E. Hochedlem Stadt-Magistrat allhier zu übertragen wären, letzterer demgemäß von mir instruirt werden solle: als wird E. Hochedlem Stadt–Magistrat davon hierdurch Nachricht ertheilt und ist der hiesige Platzmajor Herr v. d. Mosel von mir angewiesen, in Ansehung des hiesigen Wachdienstes, die nöthige Auskunft zu ertheilen.
Dresden am 15. April 1809.
Dieses Schreiben überbrachte nachmittags 5 Uhr der Gouvernementssekretär Ferber und teilte mündlich mit, daß auch die zu des Herrn Kriegsrats Jeffert gehörigen Geschäfte dermalen ebenfalls vor den hiesigen Stadtrat gehörten und daß Se. Exzellenz nichts dawider hätten, wenn sich der Stadtrat mit letzterem mündlich vernehmen wolle.
Gleichzeitig habe er – Ferber – aber auch den Kopist Kadner instruiert, die bisher von ihm besorgten Geschäfte, da er mit denselben sehr vertraut sei, im Namen des Stadtrates weiter zu besorgen.
Mit der formellen Übergabe des Gouvernements wurden dem Bürgermeister Dr. Heyme durch den Artilleriemajor Engel die Schlüssel zum Zeughause ausgeantwortet und ihm anvertraut, daß in demselben, ausgenommen Kanonen, noch viele Waffen und andere Dinge befindlich wären.
Dies gab den ersten Anlaß zu Differenzen, denn als der Herr Oberauditeur Hebenstreit vom Zeughaus-Artillerie-Kriegsgericht vor den Stadtrat geladen wird, um mit ihm über die [18] Baugefangenen zu verhandeln, äußert dieser, daß er die Schlüssel zum Hauptzeughause ebenfalls und zwar vom Herrn General von Wintzler – dem Hauptzeughausdirektor - erhalten und auch vom Wagenhause und von mehreren Schuppen, worin viel Vorräte befindlich wären, die Schlüssel in seiner Verwahrung hätte und daß ihm der General aufgetragen, eine Konsignation der vorhandenen Vorräte anzufertigen.
Darauf wird nachmittags der Wachmeister Laurin zum Herrn Oberauditeur Hebenstreit abgeschickt, mit dem Auftrage, daß er sich der Konsignation der im Zeughause vorhandenen Gegenstände ohne Vernehmung mit dem Magistrat nicht unterziehen möchte. Hebenstreit aber antwortet einfach, „das wäre seine Sache, das wäre alles schon geschehen“.
Nachdem aber der Artilleriemajor Förstel seine Schlüssel zum Hauptzeughause ebenfalls an den Stadtrat, aber versiegelt, abgegeben, berichtet der Stadtrat an das Geheime Konsilium und giebt endlich am 2. Mai an dieses sämtliche Schlüssel zum Zeughause ab.
Wichtiger als diese Angelegenheit war aber die notwendig werdende Besetzung der Wachen. Es ward daher noch am 15. April eine Ratssitzung gehalten, zu welcher die Viertelsmeister vorgefordert und denen aufgetragen wurde, für den anderen Morgen 4 Uhr die erforderlichen Mannschaften von der Bürgerschaft zur Ablösung des Militärs zu stellen, in Rücksicht der Anzahl aber mit dem Platzmajor Herrn von der Mosel Rücksprache zu nehmen. Die Verpflichtung, den Wachdienst zu versehen, nahm man sehr ernst und erließ eine dahin zielende Verordnung, welche an allen Straßenecken gedruckt angehängt wurde; dieselbe lautete:
Da Allerhöchsten Beschlusses zufolge vom 16. ds. Mts. die Wachen in hiesiger Stadt durch die Bürgerschaft zu besetzen sind, so wird dieserhalb angeordnet:
1. Jeder Bürger, er sei angesessen oder unangesessen, hat seine Bürgerwachten, wenn ihn die Reihe trifft und er hierzu bestellt wird, in Person zu leisten, und können keine Lohnwächter, wenn der Bürger nicht durch bescheinigte Krankheit, Gebrechlichkeit oder hohes Alter, welches ihn zu diesem Dienste unfähig macht, abgehalten wird, an seiner Stelle angenommen werden.
2. Von diesen persönlichen Wachten sind allein die Königlichen Herrn Räthe und Kanzlei–Verwandten, welche bei uns das Bürgerrecht gewonnen haben, ausgenommen; jedoch werden dieselben blos wirkliche [19] Bürger an ihre Stelle gestellen und dieselben mit Zeugnissen, worin der Name des gestellten Bürgers ausgedrückt ist, versehen, indem ohne dergleichen zu producirendes Zeugniß Niemand angenommen werden kann.
3. Sämmtliche die Wacht beziehenden Personen erscheinen in reinlicher Kleidung und Anzuge.
4. Jeder Wacht leistende Bürger hat die Posten zu versorgen, die ihm angewiesen werden, und selbige nicht eher zu verlassen, als bis er abgelöst wird.
5. Wer sich mit einer vorgeblichen Krankheit entschuldigt, hat zu erwarten, daß sein Zustand wird näher untersucht, und wenn die Krankheit ungegründet befunden, das Ungebührniß bestraft werden wird.
Dresden am 15. April 1809.
Der Platzmajor von der Mosel hatte das Wachquantum nach Weglassung aller nunmehr überflüssig werdenden Ehrenposten – für jetzige Verhältnisse allerdings noch sehr hoch – nur auf 1 Offizier, 19 Unteroffiziere, 1 Tambour und 144 Gemeine bemessen, doch begnügte man sich damit bald nicht mehr, denn ein in den Ratsakten befindlicher Wachrapport vom 30. Juni weist nach: 2 Lieutenants, 5 Sergeanten, 16 Korporale, 9 Gefreite, 29 Ordonnanzen, 4 Tamboure und 183 Gemeine. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß Dresden noch Festung war und daß alle Thore und Schläge mit besonderen Wachen besetzt wurden.
Die Opferfreudigkeit der Bürger für diesen Dienst scheint übrigens eine sehr große gewesen zu sein, denn bereits am 16. April erklärt die Dresdner Kaufmannschaft durch die Ältesten der Kaufmannsinnung, Herrn Siepmann und Herrn Nötter, daß sie bereit sei, ein eigenes Korps für diesen Dienst zu stellen, und nur darum bäte, daß die zu diesem Korps gehörigen Personen stets auf eine Wache zusammen befehligt würden. Der Rat nahm dieses Anerbieten nur unter der Bedingung an, daß das Korps der Kaufmannschaft so groß sein müßte, daß es eine eigene Wachtparade formieren könnte. Dies wurde sehr bald ins Werk gesetzt und am 23. April bezog das Korps zum ersten Male die Wachen. (R.-A.) Dasselbe war uniformiert, trug dunkelblaue Röcke mit weißen Gilets und graumelierte Beinkleider, dreieckige Hüte mit goldenen Kordons und weiß, schwarz und gelber Kokarde, überhängende, schöne, große Säbel an schwarzlackierten Degenbehängen; die Offiziers mit goldenen [20] Epaulettes und goldenen Degenkoppeln um den Leib. (R. T.) Aus diesem Korps ist später die National-Bürgergarde hervorgegangen.
Der Rat zu Dresden hatte aber noch weiter für die Sicherheit der Stadt zu sorgen. Denn wie der Stadtschreiber Beyer berichtet, wurde in einer Ratssitzung am 16. April „denen heute convocirten Herrn Viertelsmeistern a senatu zu erkennen gegeben: es sei seine Absicht, daß zur Sicherheit der hiesigen Residenz eine reutende Gens d'armerie von rechtlichen und verständigen Leuten aus der hiesigen Bürgerschaft errichtet werden sollte, daher sie zuvörderst zwei qualificirte Personen erkiesen möchten, die dazu als Chefs ernannt werden könnten, wobei jedoch darauf Rücksicht zu nehmen sei, daß Personen, welche eigene Pferde hätten, dazu auszuerwählen wären“. (R.-A.)
Schon am anderen Tage berichten die Viertelsmeister, daß der Hoffaktor (Hoffleischermeister) Scheffel und der Bauverwalter Haufe sich bereit erklärt hätten, ein Korps berittener Gendarmen aus hiesigen Bürgern zu errichten, wenn der Rat sich verpflichte, den Unberittenen Pferde zu stellen, den Berittenen aber Futter für ihre Pferde zu gewähren. Nachdem der Rat diese Bedingungen zugebilligt, haben Scheffel und Haufe bis zum 18. April einige und 70 Mann Gendarmen gestellt und erklären nun wieder, daß auch die Unberittenen bereit seien, selber Pferde zu stellen, wenn man ihnen 8 Ggr. für jede Woche und Futter für die Pferde geben wolle. Auch darauf geht der Rat bereitwillig ein und verspricht auch noch für Säbel und Pistolen zu sorgen, an denen es vielfach mangelte. Die Königliche Rüstkammer liefert denn auch bald 20 Kavalleriedegen und 8 Paar Pistolen, welche, nachdem sie von einem Schwertfeger und einem Büchsenmacher repariert worden, leihweise an die Gendarmen verabreicht werden.
So war denn kurz nach dem 18. April das Korps der berittenen Gendarmerie vollständig organisiert: Scheffel war Rittmeister, Haufe Stabsrittmeister, Daniel Hoyer, August Roch, Samuel Roch und Fincke waren Lieutenants, unter denen 1 Fourier, 8 Korporale und 89 Gendarmen funktionierten. Jeden Abend 7 Uhr wurden von 1 Lieutenant, 2 Korporalen und 21 Gendarmen die Wachen bezogen, deren es 3 gab: im Gasthof zur Stadt Berlin, im Gasthof zur Stadt Leipzig und im Trompeterschlößchen; der Offizier hatte seinen Aufenthalt auf der Jüdenhofwache, welche von [21] der Bürgergarde besetzt war. Während der Nacht wurden in der Stadt und den Vorstädten Patrouillen geritten und früh 5 Uhr traten die Wachen wieder ab.
Für die Gendarmen, sowie für die Bürgerwachen war eine genaue Instruktion ausgearbeitet, in welcher besonders für die zu stellenden Schildwachen Vorschriften enthalten waren, was auf den einzelnen Posten besonders zu beachten sei. Ein Posten der Bürgergarde stand z. B. auf der Elbbrücke; der einzige Punkt seiner Instruktion lautete dahin, daß er das Feilhalten von Waren auf den Brückenbogen zu verbieten habe.
Sehr großes Vertrauen scheint man übrigens in diese Wachen nicht gesetzt zu haben, denn der Rat ersucht die Königliche Polizeidirektion in einem besonderen Schreiben: sie möchte die sogenannten freien Nächte bis auf Weiteres vollständig verbieten, da zu befürchten stände, daß die von den Bürgern besetzten Wachen, besonders da erstere nur mit Untergewehr bewaffnet wären, nicht die gehörige Autorität besäßen, etwa entstehende Ruhestörungen zu verhindern.
Am 24. April wird auch das Geheime Finanzkollegium durch Schreiben ersucht, anzuordnen, daß die Laternen während der Nacht in der Stadt brennen bleiben.
Das Anerbieten der unberittenen Gendarmen, sich selber Pferde zu ermieten, war auf Schwierigkeiten gestoßen, und sie richteten daher eine Beschwerde an den Stadtrat darüber, daß die Dresdner Pferdeverleiher den abnormen Preis von 2 Thalern für das Leihen eines Pferdes auf eine Nacht verlangten. Der Magistrat war sehr resolut, er bestellte sofort sämmtliche Pferdeverleiher Dresdens auf die Ratsstube. Dies waren: Gottlob Gleisberg, Carl Schaar, Dominico Cacorgi, Gottlob Weise, Georg Schütze, Gottlob Ebert, Christoph Hase, Carl Wätzig. Diesen Herren wurde sehr kategorisch anbefohlen, daß denen in der Qualität als Gendarmes diese Wacht versehenden Bürgern die Pferde unweigerlich zu geben, wogegen sie für jedes Pferd auf eine Nacht 22 Ggr. bar und 1½ Metze Hafer, nebst 10 Pfund Heu bekommen sollten, – bei nachdrücklicher und, nach Befinden, Gefängnisstrafe.
Selbstverständlich kostete dies dem Rate eine Menge Geld und die Viertelsmeister, die genaue Einsicht in die Stadtrechnungen nahmen, machten einen Vorschlag, welcher dahin ging: Laut einer Rechnung über die Wachkosten der berittenen Gendarmen auf den [22] Zeitraum vom 18. April bis 6. Mai, also auf 19 Tage, wären 920 Thaler verausgabt worden. Es würde daher geraten erscheinen, 23 Pferde zu kaufen und dieselben von eigenen Knechten warten zu lassen. Die Anschaffungskosten betrügen allerdings:
für 23 Pferde à 100 Thaler (während der Mobilisierung hatte ein Militärpferd nur 73 Thaler 29 Ggr. 10 Pf. im Durchschnitte gekostet) | 2300 | Thaler |
Sattel und Zeug für 23 Pferde à 12 Thaler. | 276 | „ |
Sa.:
|
2576 | Thaler. |
Die Unterhaltungskosten dagegen im Monat: | ||
Futter und Streu für 23 Pferde à 12 Thaler. | 276 | Thaler |
Hufbeschlag desgl. à 1 Thaler | 23 | „ |
Lohn für 2 Knechte à 6 Thaler | 12 | „ |
Sa.:
|
311
|
Thaler. |
Zu Ende dieser Eingabe heißt es dann:
„Schon diese Summe macht nur ein paar Thaler mehr aus, als ein Drittel der obengedachten verausgabten Summe von 920 Thaler, welche noch dazu nicht die Ausgabe für einen ganzen Monat, sondern nur, wie obenerwähnt, für 19 Tage ist. Die Ersparnis in jedem Monat wird daher mehr als zwei Drittel betragen und dadurch in etlichen Monaten nicht nur die Kaufsumme für die erkauften Pferde, nebst Sattel und Zeug, gänzlich gewonnen, sondern auch die Kaufgelder für die künftig wieder zu verkaufenden Pferde und Sattel und Zeug sämtlich der ersprießlichste Vorteil und die beträchtlichste Zubuße zu dem monatlichen Betrag der Wachkosten sein. Indessen würden solche Pferde und Geschirre zu dem Marstall der Stadt gehören.“
Die Preise dieses naiven Vorschlages sind der Art, daß man heutigen Tages nicht mehr damit konkurrieren könnte. Der Magistrat scheint auf den Vorschlag nicht eingegangen zu sein, denn in den Stadtrechnungen findet sich kein Nachweis.
Das Korps der Gendarmerie, welches nur eine schwache Schwadron stark war, hatte sich kaum erst formiert, als auch, wie es bei dergleichen Formationen gewöhnlich zu geschehen pflegt, der Wunsch auftauchte, eine eigene Standarte zu besitzen. Eine darauf zielende Bitte an das Geheime Konsilium wurde unter dem 24. Mai, unterschrieben vom Minister von Globig, mit der Bedingung von [23] Sr. Majestät dem Könige genehmigt, daß „die Standarte ein anderes Aussehen habe, als die Königlichen Standarten der Kavallerie“. – Nachdem hierauf eine Probe aufgestellt, dieselbe genehmigt und mit der Zeichnung der Standarte im Urkundenarchiv des Rates niedergelegt worden war, wurde die Standarte am 3. August unter besonderer Feierlichkeit auf das Rathaus gebracht. Das Königliche Hofjournal schreibt darüber:
„Heute den 3. August vormittags um 10 Uhr hielt die von den hiesigen Bürgern errichtete Gendarmerie einen öffentlichen Aufzug, um die mit Allerhöchster Konzession angefertigte neue Fahne auf dem Rathause zu deponieren. In dieser Absicht versammelte sich dieselbe vor dem Pirnaischen Thore bei ihrem Lieutenant, dem Hofbauverwalter Haufe, unter dessen Anführung sie von einigen Mann Kürassierregiments von Zastrow begleitet, durch die Stadt nach Neustadt zu ihrem Kapitän, dem Hoffaktor und Hofmetzger Scheffel ritten. Hier erhielten sie die auf ihre Kosten verfertigte Standarte, von dunkelblauem Taffet, mit goldenen Fransen, in welche auf einer Seite die Worte „Gendarmerie von Dresden“ auf der Rückseite „Fide et concordia“ gestickt waren. Mit derselben ritten sie in Prozession, zugleich von der hiesigen Kaufmannschaft und der Schützengesellschaft zu Fuß begleitet, über die Brücke durch das Georgenthor, die Schloßgasse hinauf, vor das Rathaus, wo die Standarte zur Aufbewahrung abgegeben ward.“
Große Sorge mußte dem Rat zu Dresden die ihm zur Last fallende Bewachung der Baugefangenen machen. 64 derartige, zum Teil so schwere Verbrecher, daß sie auf Lebenszeit interniert waren, hatte man in ihren in einer Bastion – gegenüber dem heutigen Preuß’schen Hause an der Gewandhausstraße – gelegenen Gefängnis zurücklassen müssen. Oberauditeur Hebenstreit vom Hauptzeughaus-Artilleriekriegsgericht hatte sie in juristischer Beziehung unter sich und von einer Militärwache waren sie bisher im Gefängnisse bewacht worden. Wenn sie zur Arbeit außerhalb des Gefängnisses verwendet wurden, waren Soldaten mit scharf geladenem Gewehr beigegeben. Das war nunmehr nicht mehr möglich, man traf daher in Vereinbarung mit dem Oberamtmann Hofrat Näcke die Verfügung, daß zu ihrer Bewachung einige armierte Amts- und bewaffnete Ratswächter angestellt wurden, denen man für Tag und Nacht 10 Ggr. – nämlich für den Tag [24] 6 Ggr. und für die Nacht 4 Ggr. – zubilligte. – Der Bauprofos Erdmann, der vor den Rat geladen wurde, da er die Verpflegung und Bewachung ganz speziell unter sich hatte, redete eine sehr siegesgewisse Sprache, denn er erklärte dem Rate, „die Baugefangenen seien gut hinter Schloß und Riegel, 6 Bauknechte leisteten ihm Beistand bei der Bewachung, ihre Behältnisse seien fest verschlossen und unter mehreren Thüren und Schlössern verwahrt; ein Durchbruch sei nicht möglich, auch sei nicht leicht eine Meuterei zu besorgen, da er in jedem Behältnisse Vertraute unter ihnen habe, die so etwas sogleich entdecken würden. Ihre Anzahl beliefe sich dermalen auf 64 Mann. Übrigens würde keiner derselben weiter auf Arbeit herausgelassen werden, sondern dieselben in ihren Behältnissen Tag und Nacht verschlossen bleiben und immer sorgfältig visitiert werden“. (R.-A.)
Die Bewachung scheint trotzdem keine sehr sichere gewesen zu sein und sind die Baugefangenen trotz des Bauprofosen Versicherung doch noch zur Arbeit außerhalb ihres Gefängnisses verwendet worden, wie aus folgendem Schreiben des Rates an das Hauptzeughaus-Artilleriekriegsgericht hervorgeht: (R.-A.)
Da aus denen von der hiesigen Gouvernements-Canzlei unterm 13. und 15. hjs. erstatteten Rapporten hervorgeht, daß 1., bereits am 8. dieses ein Baugefangener, Namens Zeughanns, welcher in das General-Kriegs-Gerichtshaus zur Arbeit, und 2., am 13. dieses wieder einer, Namens Herbst, welcher bei der Katholischen Kirche zum Kehren detachirt gewesen, von dem Festungsbaue entsprungen sind und nicht wieder aufgefunden werden können, diese höchst strafbare Nachlässigkeit des Bau-Profoses und derer Knechte aber nicht länger angesehen werden kann.
Als ergeht kraft des uns beschehenen Allerhöchsten Auftrages und Interims-Gouvernements hiesiger Residenz und Festung an die Wohllöbl. K. S. Haupt-Zeughaus-Kriegs-Gerichte andurch Verfügung, daß sie wegen dieser Ungebührnisse zuvörderst den Bauprofos Erdmann zu constituiren und zur nachmerklichen Angabe derer Bauknechte, welche zur Aufsicht auf die entsprungenen obbenannten beiden Gefangenen beordert gewesen, anhalten, sodann aber die namhaft gemachten Knechte über die gröbliche Fahrlässigkeit, die sie sich haben zu Schulden kommen lassen, zu vernehmen, die gehaltenen Protokolle aber zur Gouvernements-Canzlei einzureichen, des fördersamsten und ungesäumt belieben wollen.
Dresden den 16. Mai 1809.
Der Rath zu Dresden
in aufhabenden Interims-Gouvernement
hiesiger Stadt und Festung.
[25] Der Oberauditeur Hebenstreit scheint sich mit der Untersuchung dieser Angelegenheit nicht besonders beeilt zu haben, denn nachdem am 3. Juni die am 16. Mai verlangten Protokolle immer noch nicht eingegangen sind, wird das Hauptzeughaus-Artilleriekriegsgericht durch Schreiben vom 3. Juni gemahnt, nun endlich die Protokolle einzusenden.
Die Bewachung der Gefangenen scheint aber immer noch nicht mit größerer Sorgfalt betrieben worden zu sein, denn am 15. Juni sind abermals 12 Baugefangene, darunter 2 schwere Verbrecher, entwichen. Am 27. sind „alle bis auf einen, Namens Böhme, von der Karasek'schen Bande“ wiedererlangt, letzterer aber am 28. ebenfalls wieder eingebracht worden.
Damit hatten aber die Entweichungen noch kein Ende, denn eine Bekanntmachung des Dresdner Anzeigers vom 31. Juli, welche vom 26. Juli datiert und von dem Hauptzeughaus-Artilleriekriegsgericht unterzeichnet ist, teilt mit, daß am 29. vorigen Monats – also vor länger als 4 Wochen! – aus dem Bollwerke zu Dresden mehrere Festungsbaugefangene nebst einigen daselbst während der Untersuchung verhafteten Verbrechern feindlicherseits gewaltsam entführt worden seien.
Nach dem darauffolgenden Steckbrief, der die genaue Personalbeschreibung jedes Einzelnen enthält, waren es nicht weniger denn 24 Verbrecher und 3 in Untersuchungshaft befindliche. Von den Verbrechern waren 6 „anstatt der ihnen wegen verübten Raubes zuerkannten Todesstrafe“, zur Arbeit in der 1. Klasse des Festungsbaues zeitlebens verurteilt, 5 andere waren „anstatt der ihnen wegen verübten Aufruhres zuerkannten Todesstrafe, zur Arbeit in der 1. Klasse des Festungsbaues“ ebenfalls zeitlebens verurteilt, die übrigen hatten 3, 6 und 8 Jahre, einer „bis auf Weiteres“, alle aber wegen Dieberei, Strafe zu verbüßen.
Ob und wann dieselben wiedererlangt worden, ist aus den Akten nicht zu ersehen.
Man darf sich nicht wundern, wenn zu der Zeit, als die Truppen, die Militärbehörden und endlich auch der König mit dem gesamten Hof die Residenz verlassen hatten, eine gewisse Angst und Bangigkeit, nicht nur in der Bürgerschaft, sondern auch beim Magistrat, überhand nahm. Hatte doch die Unschlüssigkeit der Generale während des Februar und März Eingang bis in die [26] unteren Schichten der Bevölkerung gefunden, hatte man doch allerseits schon genug davon erfahren, daß es die Absicht der leitenden Generale war, sich bei Zeiten mit der Armee zurückzuziehen und Dresden seinem Schicksal zu überlassen. Alle Vorräte aus dem Zeughause, soweit man sie für transportabel hielt, waren nach den rückwärtsliegenden Festungen Torgau und Wittenberg in Sicherheit gebracht, der Bau an den Verschanzungen war eingestellt worden, Dresden fühlte sich daher verlassen und einem mutmaßlichen Einfalle der Österreicher hilflos preisgegeben. Unter diesen Umständen hielt es der Polizeidirektor für geboten, durch eine öffentliche Bekanntmachung das möglichste zur Beruhigung der Gemüter beizutragen. Die im Dresdner Anzeiger vom 19. April abgedruckte Bekanntmachung lautet:
Bei der Ueberzeugung, daß die Abreise Sr. Majestät, unseres innigst verehrten Königs, und des ganzen Königlichen Hauses unter den Bewohnern der Residenzstadt Dresden mancherlei bange Sorgen und Erwartungen erregt hat, hält das Direktorium der K. S. Polizei-Commission es für Pflicht, Alles, was es vermag, zur Beruhigung des hiesigen Publici beizutragen.
Der Unterzeichnete eilt daher, öffentlich zu versichern, daß die Entfernung Sr. Königl. Majestät nicht durch irgend eine eingetretene Gefahr veranlaßt worden sei, sondern daß Allerhöchstdieselben der Nothwendigkeit allein nachgegeben haben, die Ihnen werthe Residenz beim Ausbruche des Krieges auf einige Zeit zu verlassen, um Sich mehr von der Grenze ab, in das Innere des Landes zu begeben.
Wir dürfen auch mit Zuversicht darauf bauen, daß Se. Königl. Majestät uns mit Ihrer Huld und väterlichen Fürsorge nicht fern sein werde.
Dresden am 16. April 1809.
Carl Friedrich von Brand
K. S. Geheimer Rath und Direktor der
Polizei-Commission.
Der beschleunigte Abmarsch der Truppen aus Dresden, der, wenn auch vielleicht längst vorausgesehen, nicht mit der nötigen Ordnung ausgeführt worden zu sein scheint, trug ebenfalls dazu bei, Beunruhigung unter der Bürgerschaft zu erwecken. „Das Unverhoffte, die Schnelligkeit und der Mangel an Gewehren (bei der Besetzung der Wachen) verursachte allerdings, da selbige bloß mit [27] umhängendem Seitengewehr und einer sich sehr kontradizierenden Bekleidung erschienen, einen nicht günstigen Eindruck und gab auch zu mancherlei Spott Veranlassung. Überhaupt war dieser so schnelle Wechsel von der noch vor ein paar Tagen stattfindenden eifrigsten Verteidigungsanstalt der Stadt mit der nun auf einmal vorgenommenen, so auffallenden gänzlichen Entblößung derselben, allen Militärs ein für die Bewohner Dresdens, ja fast in der ganzen sächsischen Geschichte noch nicht erlebter Fall, wo eine Festung und Residenz auf einmal auch aller nur im geringsten entsprechenden Verteidigungen an Wehrhaften und der dazu gehörigen Mittel beraubt und dadurch jedem feindlichen Überfall gänzlich frei gegeben ward, und allerdings eine düstere und mutlose Stimmung hervorbrachte, zumal als nachstehender allgemeiner Aus- und Abmarsch – und selbst die Abreise der Allerhöchsten Herrschaften, ja selbst der Gesandten, Minister und Militärbranchen und Bureaus erfolgte.“ (R. T.) Am Morgen nach dem Abmarsche war auf der Wilsdruffer Thorwache ein Soldatengewehr und vor dem Pirnaischen Thor, in Rammischer Gemeinde, ein Gewehr mit Unteroffizierskartusche, gefüllt mit scharfen Patronen, gefunden worden. Die eilig verlassenen Schanzen aber befanden sich in großer Unordnung. Stadtschreiber Beyer berichtet darüber: „Nachdem die Nachricht eingelangt, daß alle Kanonen auf den Wällen von hier abgeführt und zur besseren Transportation von den großen eisernen Kanonen die Räder und Laffetten abgeschlagen wurden, hierauf aber mehrere unberufene Leute sich eingefunden hätten, welche Holz- und Eisenwerk sich zueigneten; gleichergestalt auch die Anzeige geschehen, daß von den äußeren neuen Schanzen vor den Schlägen von dem angefahrenen Holze zu Faschinen und Pallisaden vieles weggeschleppt würde, auch da bei den Kanonen auf den Wällen in Neustadt Kugel- und Pulverpatronen liegen gelassen worden, welche zum Teil von Erwachsenen und Kindern weggenommen worden; so ist von Herrn Stadtrichter Kretzschmar wegen der noch vorhandenen Patronen sofort deren Sammlung veranstaltet, in Rücksicht des Eisenwerks von den Kanonen und des Holzwerkes daran, auch wegen des Reißigholzes und der Stämme zu den Pallisaden, auch dieser letzteren selbst, dem Festungszimmermeister Neiße die obige Meldung mitgeteilt und von demselben des morgenden Tages zur Wegschaffung und Aufbewahrung Verfügung getroffen werden würde, zurückvermeldet worden“ etc.
[28] Auch der Oberamtmann Näcke schreibt an den Magistrat vom 17. April wegen dieser Unordnung und ersucht ihn, „diesem Unternehmen (der Einwohner) durch strenges Verbot baldigst Einhalt zu thun, auch die Wachen an Thoren und Schlägen zu bedeuten, die Personen, welche dergleichen Holzwerk hereinbringen, anzuhalten und solches einstweilen in Verwahrung bringen zu lassen.“
Der Stadtrat ersucht darauf noch am 17. April den Oberamtmann: den mit einer Schwadron Garde du Corps noch in der Stadt befindlichen Oberstlieutenant Chev. de Browne zu veranlassen, mit seiner Mannschaft Patrouillen zum Schutze der Schanzen abgehen zu lassen, da die nur mit Seitengewehr bewaffnete Bürgermiliz und die an den Schlägen aufgestellten Bürgerwachen nicht im stande seien, dem Unfug allein zu steuern.
Auch das Geheime Kriegsratskollegium beschloß endlich am 20. April, nachdem es in Erfahrung gebracht, „daß die Raubsucht sogar angefangen, sich an den Verpallisadierungen etc. zu vergreifen, die Uferbaukommission anzuweisen, diese Gegenstände in Verwahrung zu nehmen“ – und am 21. April gelangt ein Schreiben des Geheimen Rats von Broizem an den Magistrat, in welchem eine Menge Leute namhaft gemacht werden, welche in dem Verdachte stehen, Pallisaden etc. gestohlen zu haben, und worin um deren Ermittelung und Bestrafung gebeten wird. (R.-A.)
Bei der großen Besorgnis, welche alle Gemüter besonders vor einem etwaigen Einmarsch österreichischer Truppen befangen hielt, wird man es erklärlich finden, daß seiten des Magistrats Schreiben an verschiedene andere, der Grenze nahe gelegene Städte gerichtet wurden, mit der Bitte, den Magistrat von Dresden rechtzeitig und, wenn es notwendig erschiene, durch reitende Boten, welche man auch bezahlen wolle, davon zu benachrichtigen, wenn ihnen Nachrichten über den Anmarsch österreichischer Truppen zugehen sollten. Derartige Schreiben an Dippoldiswalde, Schandau, Neustadt, Sebnitz, Bischofswerda und Bautzen werden allgemein sehr gefällig beantwortet, nur Neustadt schreibt dazu, man bäte, dieses Schreiben sofort zu vernichten, damit der Feind, wenn er davon erführe, die Stadt nicht dafür verantwortlich machen könnte. Auch an einen Herrn Jauch, Inspektor des Gutes Friedrichsthal bei Berggießhübel, wird in demselben Sinne geschrieben und berichtet derselbe auch sehr fleißig, allein seine 10 oder 12 in den Akten noch vorhandenen [29] Briefe haben keinen besonderen Wert, da er keine Fakta schreibt, sondern sich nur in Vermutungen ergeht, von wo aus der Feind anmarschieren könne; nur in einem Briefe schreibt er, daß ein Unteroffizier von den braunschweigischen Husaren besoffen gewesen, sich von Schandau aus verritten hätte und gefangen nach Pirna gebracht worden wäre. Am 18. April hat sich aber in Dresden das Gerücht verbreitet, die Österreicher wären bereits in Freiberg eingerückt. Darauf wird der Stadtgerichtskopist Grahl sofort zu Pferde nach Freiberg entsendet, um Gewißheit darüber einzuholen; derselbe kehrt mit einem Briefe des Bürgermeisters Ehrenhaus zurück, welcher also lautet:
Ew. Wohlgeboren habe die Ehre zu benachrichtigen, daß nicht nur die Sage, als ob österreichische Einquartierung bei uns angesagt sei, ganz ungegründet ist, sondern daß wir auch zuverlässige Nachricht haben, daß an der ganzen böhmischen Grenze hin von Altenberg, Frauenstein, Marienberg und St. Annaberg kein österreichisches Militär mehr steht, auch viele Meilen hineinwärts dergleichen nicht zu spüren ist. Ueberhaupt ist seit 2 Tagen alle Furcht für den Oesterreichern bei uns verschwunden, seitdem alle Nachrichten aus Franken das gute Benehmen derselben gegen die Landes-Einwohner rühmen und versichern, daß sie selbst im Bambergischen keine Cassen, die der Landschaft oder Städtischen oder anderen Corporationen gehören, sondern bloß die Königlichen in Beschlag nehmen. Sollten uns künftig andere Nachrichten (welches wir vorjetzt doch gewiß nicht fürchten) zukommen, so werde ich nicht ermangeln, Ihnen sofort durch reutende Bothen schleunige Nachricht zu geben. Bitte aber zugleich Ew. Wohlgeboren, daß falls bei Ihnen Einquartierung fremder Truppen angesagt werden sollte, Sie uns davon ebenfalls schleunige Nachricht zu ertheilen die Güte haben wollen. Mit innigster etc.
Freiberg den 18. April 1809.
A. H. Ehrenhaus.
N. S. In voriger Nacht haben 10 österreichische Deserteurs im Gasthause zum Wildenmann (in hiesiger Vorstadt) übernachtet. Vielleicht hat dieses zu der Sage von österreichischer Einquartierung Anlaß gegeben. Sie kamen über Plauen, Zwickau, Chemnitz mit einem Paß der voigtländischen Kreyß-Deputation und Oederan'scher Bürger-Eskorte anhero und sind von hier nach Dresden eskortirt worden.
Ehrenhaus.
Ganz anders zuversichtlich und siegesgewiß war das Auftreten Napoleons, welches wir aus seiner Korrespondenz kennen lernen. So schrieb er:
[30]Ingolstadt le 19. Avril 1809.
etc. etc. Le Ministre d’Autriche à Dresde doit être chassé sans délai, celui de Saxe à Vienne rappelé et la guerre déclarée. Le Roi doit, je pense, quitter Dresde pour se rapprocher du Rhin. Je n'ai pas besoin de vous dire, que tous mes palais de France sont à sa disposition. Toutefois son absence de sa capitale ne sera pas longue. Depuis deux jours, que je suis arrivé à l’armée, tout est en mouvement. Il n’y a encore rien d'important. Avant sept ou huit jours il se passera des événements, qui confondront l’orgueil et l’ingratitude de l’Autriche. (Corr. d. N. Nr. 15 095.)
Ein Brief gleichen Inhalts ging am 19. April auch an den König Friedrich August ab. (Corr. de N. Nr. 15096.)
Desgleichen schrieb er an den König:
Rohr 21.Avril 1809.
J'écris à V. M. sur le champ de bataille. Je ne lui dirai qu'un mot. Les journées du 19 et du 20 ont été pour l’armée autrichienne ce que la journée de Jéna a été pour l’armée prussienne. J'écrirai plus au long à V. M. lorsque j'aurai eu un moment de repos. Si Elle n’a pas quitté Dresde Je pense qu’Elle y peut rester sans inquiétude. Je serai dans peu de temps à Vienne. Dieu s’est plu à accorder une éclatante protection à la justice de ma cause et à punir l’ingratitude, la perfidie et la mauvaise foi de la cour d’Autriche. (Corr. de N. Nr. 15 101.)
Desgleichen an denselben: Regensburg, 25 Avril 1809. Mitteilung über die Siege von Eckmühl und Regensburg etc. „j’éprouve une singulière satisfaction à voir que les Etats de V. M. n’ont point été inquiétés par l’ennemi et qu’Elle pourra sous peu de jours rentrer dans sa capitale“. (Corr. de N. Nr. 15118.)
Wer diese Briefe Napoleons liest, wird es wohl erklärlich finden, daß die grenzenlose Verehrung des Königs, die derselbe seit der ersten Zusammenkunft 1807 gegen diesen Mann hegte, nur noch wachsen konnte. Sie spricht sich auch in allen Erlassen des Königs aus jener Zeit aus; vor allem in der Proklamation, welche von Leipzig aus erlassen wurde. Dieselbe lautet:
Proclamation.
Friedrich August v. G. G. König von Sachsen
Herzog von Warschau etc.
Europa weiß es, daß Oesterreich ohne alle Veranlassung und ohne irgend eine vorausgegangene Streitigkeit seit einiger Zeit so beunruhigende [31] militärische Maaßregeln ergriffen und eine so drohende Stellung angenommen hat, daß seine Nachbarn nicht umhin konnten, sich auf Vertheidigung vorzubereiten.
Jetzt ist diese Macht unter dem eitlen Vorwande, einem Angriff zuvorzukommen, soweit gegangen, S. M. dem Kaiser der Franzosen, König von Italien, den Krieg zu erklären und in das Gebiet des rheinischen Bundes, dessen Beschützer S. K. M. ist, feindlich einzufallen.
Schon dieser ungerechte Ueberfall nöthigt uns zu gemeinschaftlicher Vertheidigung, und uns mit dem Durchlauchtigsten Beschützer des Rheinbundes und mit den mit uns verbündeten Fürsten zu vereinigen.
Ganz neuerlich ließ indeß der Wiener Hof auch noch seine Truppen aus Galizien in unser Herzogthum Warschau ohne Kriegserklärung einrücken und daselbst eine Proklamation verbreiten, die zur Absicht hat, unsere Unterthanen, Bewohner des Herzogthums, zur Abtrünnigkeit von ihrem rechtmäßigen Herrscher zu verleiten.
Dies sind die von Oesterreich angenommenen Grundsätze!
Einwohner Sachsens! Wir kennen eure Liebe zu Uns, sowie ihr diejenige kennt, die Wir gegen euch hegen und Wir sind überzeugt, daß ihr von der Unserem Durchlauchtigsten Beschützer, Uns selbst und Unseren Alliirten wiederfahrenen Beleidigung durchdrungen, dieselbe rächen, und eure Bemühungen mit den Unsrigen vereinigen werdet, um das Vaterland vor dem Schicksal zu sichern, das man ihm bereiten möchte.
Tapfere Soldaten! Führt die Waffen gegen Oesterreich mit Vertrauen auf die göttliche Vorsehung. Diese wird das Unrecht bestrafen und durch den unüberwindlichen Arm des großen Kaisers, Unseres Alliirten, rächen, der schon zugegen ist, um den Feind zurückzutreiben, euch zum Siege zu führen, und endlich eine feste und dauerhafte Ruhe herzustellen, welche Unser, euer, und aller Völker Wunsch ist.
Leipzig am 24. April 1809.
Friedrich August.
Das Original ist französisch und von dem König mit mehreren eigenhändigen Korrekturen verschen. (St.-A.)
Desgleichen heißt es in dem für das Land angeordneten allgemeinen Kirchengebet: „In einem Kampf wider Unrecht und Gewalt, in einem Kampf für unsere Sicherheit und Wohlfahrt verwickelt, wenden wir uns demütig und vertrauensvoll zu Dir etc.“ – und dann: „Verherrliche Dich noch ferner an dem Beschützer des Bundes, zu welchem wir gehören, und kröne ihn nebst allen seinen Verbündeten mit neuen Siegen.“
Noch drastischer tritt uns die Verehrung des Königs gegen Napoleon in einem Mandate entgegen, welches in Frankfurt a. M. [32] unter dem Eindrucke von Nachrichten verfaßt ist, welche man aus dem unterdes von Österreichern besetzten Lande erhalten hatte.
Mandat. Wir Friedrich August von Gottes Gnaden König von Sachsen etc. Die göttliche Vorsehung hat zeither Unsere Regierung so wohlthätig ausgezeichnet, daß Uns immer nur die angenehme Pflicht oblag, derselben die Huldigung des inbrünstigsten Dankes darzubringen, und Wir erfüllten sie um so eifriger, als Unser Herz keine größere Freude kennt, als die glücklich zu wissen, die Uns anvertraut sind.
Insonderheit hatten wir in den letztvergangenen Jahren Ursache, die Güte Gottes innigst zu preisen, als Wir Unsere schon verlorenen Staaten von dem großmüthigen Sieger wieder zurück erhielten, und noch theurer ward uns das dadurch erlangte Glück, als die persönliche Bekanntschaft mit jenem großen Manne zu den Gefühlen der Rührung und der Dankbarkeit auch die der aufrichtigsten Bewunderung und Verehrung Seiner nie genug erkannten Eigenschaften gesellte und eine ungeheuchelte Achtung begründete, auf welcher Unser Beider Bündniß ebenso fest als auf den Verträgen besteht und daher doppelt unverbrüchlich ist.
Selbst in der gegenwärtigen, unruhevollen Zeit gereichte es Uns zu nicht geringem Troste, daß Wir Unser Königreich in einem fast vollkommenen Ruhestand erblicken konnten, während in anderen Ländern die abermals entzündete Fackel des Krieges ihre Verheerungen erneuerte. Zwar fanden Wir der Lage der Umstände nach für nöthig, Unsere gute Stadt Dresden auf einige Zeit zu verlassen und Unseren Sitz in dem nahen Leipzig aufzuschlagen. Wir verhofften jedoch daselbst Unsere Fürsorge für Unsere getreuen Unterthanen ungestört fortsetzen zu können, zumal da nach dem Gange des Krieges ein feindlicher Einfall in Unsere Lande nichts weniger als wahrscheinlich war.
Um so schmerzlicher fiel es Uns, diese Hoffnung unerfüllt zu sehen und Uns auch von Leipzig wieder weiter entfernen zu müssen, bis Wir durch Ueberschreitung der Linie, in welcher die aus Böhmen nach Sachsen und Franken hervorbrechenden Truppen Unsere Person und Unser Königliches Haus umringen konnten, dieser Gefahr nicht mehr ausgesetzt blieben.
Wir leben aber nunmehr des sicheren Vertrauens zu der göttlichen Vorsehung, daß sie unsere Anstrengung zur Befreiung des Vaterlandes vom Feinde segnen werde, und daß Wir, unterstützt von der Macht Sr. Majestät des Königs von Westphalen, Unseres treuen Nachbars und Bundesgenossen, baldig dahin werden zurückkehren können.
Wir halten es für Unsere Pflicht, euch, getreue und geliebte Sachsen, diese Zuversicht aus der Ferne zur Beruhigung mitzutheilen. Zugleich danken Wir euch öffentlich dafür, daß ihr in dieser Zwischenzeit eure Lage mit Ruhe und Würde ertragen, dem Feinde in keiner Art Gehör gegeben und so die Liebe und Anhänglichkeit gegen Uns, die [33] Unser Glück ausmacht und die Wir so herzlich erwidern, aufs neue bewährt habt.
Desto vertrauensvoller laden Wir euch ein zu einer immer festeren Anschließung an Unsere Grundsätze, welche zeither unter Gottes Segen noch immer das Glück des Landes beförderten, zugleich aber zur Beachtung und Vereitelung der Nachtheile, welche Uebelgesinnte durch Verbreitung einer irrigen Denkart euch zu bereiten suchen möchten.
Denn es hat Uns nicht unbekannt bleiben können, daß in Unseren Staaten es noch einige, theils Schwache und Verführte, theils aber auch Boshafte giebt, welche Unserem System, Unseren Regierungs-Grundsätzen, Unseren, von Unserem Standpunkt richtigeren Ueberzeugungen, nicht allein entgegen denken, sondern auch sich erdreisten, ihnen entgegen sich zu äußern, oder wohl gar ihnen entgegen zu handeln.
Allen und jeden Behörden und Obrigkeiten Unseres Königreiches wird daher gemessen aufgegeben, auf alle diejenigen, welche dergleichen Gesinnungen sich verdächtig machen, besonders aber auf die, welche sich entweder durch unziemliche Aeußerungen derselben oder gar durch ordnungswidrige Thathandlungen etwas Strafbares zu Schulden kommen lassen, ingleichen auf die Verbreiter von Nachrichten, durch welche wohlgesinnten Bürgern des Staats Besorgnisse erweckt und Unsere eifrige Bestrebungen für die ungestörte Ruhe Unserer Unterthanen zum Theil unwirksam gemacht werden, eine verdoppelte Aufmerksamkeit zu richten und überhaupt ihrerseits nichts zu verabsäumen, damit Unserer in obigen erklärten ernstlichen Gesinnung von Unseren Unterthanen sich gemäß bezeigt und Unser wohlmeinender Wille in Erfüllung gesetzt werde.
Zu dessen mehrerer Urkunde haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel vordrucken lassen.
So geschehen und gegeben zu Frankfurt a/Main den 18. Juni 1809.
(L. S.)
Friedrich August.
Georg Wilhelm Gf. v. Hopfgarten.
Dr. Karl Christian Kohlschütter.
Dieses vom 18. Juni datierte Mandat wurde erst am 3. Juli im Dresdner Anzeiger veröffentlicht. Man hatte dies wohl während der Anwesenheit der österreichischen Truppen, welche am 29. Juni Dresden verließen, nicht thun wollen. Wer unter denjenigen zu verstehen war, welche mit den Ansichten des Königs nicht übereinstimmten, dürfte jetzt nicht schwer zu erraten sein, da Beweise genug vorhanden sind, daß diese Leute nicht in den unteren Schichten der Bevölkerung, sondern in höheren Stellungen zu suchen waren.
[34] Wegen der in dem Briefe Napoleons vom 21. April an den König erwähnten Siege der französischen Truppen wurde befohlen, daß Sonntag den 30. April Te deum gesungen und abends die Stadt erleuchtet werden sollte; dieser Befehl wurde dem Magistrat durch das Geheime Konsilium mitgeteilt. Außer der offiziellen Mitteilung befindet sich aber in den Ratsakten noch ein von der Hand des Geheimen Rathes Grafen Hohenthal geschriebenes Quartblatt folgenden Inhalts:
Da wegen des bei Rohr von den französischen Truppen über die österreichischen erfochtenen Sieges künftigen Sonntag Abend die Stadt auf Allerhöchsten Befehl erleuchtet werden soll, so säume ich nicht Ew. Wohlgeboren davon Nachricht zu geben. Große Vorrichtungen deshalb zu treffen, gestattet die Kürze der Zeit nicht.
Dresden den 28. April 1809.
P. C. W. Graf von Hohenthal.
Das Königliche Hofjournal erwähnt dieser Begebenheit ausführlicher, indem es schreibt:
„30. April: Heute wurde wegen eines von den kaiserlich königlich französischen Truppen über die kaiserlich österreichische Armee am 19. und 20. dss. Mts. in Baiern erfochtenen Sieges, das Te deum in den hiesigen Kirchen, unter Begleitung einer Salve von dem dermaligen wenigen allhier befindlichen, auf dem Platze vor der katholischen Kirche aufmarschierten Militär, gesungen. (Kanonen konnten hierbei nicht gelöst werden, weil alles hier vorrätige Geschütz und Ammunition kurz vorher auf der Elbe eingeschifft und nach Wittenberg transportiert worden war.)
Abends war die Stadt erleuchtet, wobei vorzüglich das mit Brillantfeuer schön eingefaßte große Thor des Schlosses, ingleichen das Georgenthor, an welchem von innen, sowohl nach der Schloßgasse zu, als von außen nach der Brücke zu eine Sonne, in deren Mitte der Buchstabe N als der Anfangsbuchstabe Sr. Kaiserlich Königlichen Majestät Napoleons, über welchem ein Adler schwebte, herrlich glänzte, und das mit Wachslichtern erleuchtete, von den Königlichen Prinzen bewohnte Königliche Palais am Taschenberge sich auszeichnete.“
Von der Anbringung des Namenszuges des Königs von Sachsen ist nirgends die Rede. Außer einer an den Fronten des Schlosses [35] angebrachten Sonne mit dem Buchstaben N, worüber ein Adler schwebte, war an keinem Hause in der ganzen Stadt eine Dekoration oder Devise zu bemerken und nur der italienische Kaufmann Pusinelli hatte folgende transparente Inschrift an seinem Gewölbe:
Supremis jussis, maximo cum gaudio,
ad meliora ac prospera illumino tempora.
(R. T.)
Mittlerweile hatte sich die anfangs ziemlich hochgehende Beunruhigung der Bürgerschaft etwas gelegt; am 22. April hatte man den Cantatejahrmarkt wie im tiefsten Frieden abgehalten, und da der Kommandierende der kaum 2000 Mann betragenden, im Lande verbliebenen Truppen, der Oberst Thielmann, bei mehreren, an die Grenze und über dieselbe hinaus unternommenen Rekognoszierungen auf keinen Feind gestoßen war, glaubte man vor dem gefürchteten Einmarsch der Österreicher sicher zu sein. Als der Oberst Thielmann am 12. Mai außerhalb der Stadt bei Gorbitz ein Lager bezog, war damit ausgesprochen, daß, wenn auch feindliche Truppen ankommen sollten, Dresden keinesfalls verteidigt werden sollte. Indessen schien Vorsicht geboten und es wurden die Thore der Festung abends ½9 Uhr und die Pforten um 10 Uhr geschlossen; die Festungsgräben aber, trotzdem man sich nicht verteidigen wollte, angespannt, d. h. voll Wasser gelassen. – Darüber erhoben die Pächter der Gräserei im Stadtgraben, Köhne und Konsorten, sofort eine Beschwerde und baten dringend, daß das Wasser aus den Gräben wieder abgelassen werde, da sie sonst kein Futter für ihr Vieh hätten und außerdem die in das Wasser ausgehenden Kloaken einen verderblichen Gestank verbreiteten. – Der Rat ging auch auf die Beschwerde ein und genehmigte das Gesuch unter der Bedingung, daß Köhne und Konsorten sich zur Übernahme der bei aufziehen und einlassen der Schützen erforderlichen Kosten verbindlich machten.
Da auf den Wällen, weil alles abgeräumt war, keine Posten mehr standen, promenierte das Publikum auf diesen sonst verbotenen Orten. Dagegen erhob wieder der Kabinetsminister Graf Marcolini Klage als Oberstallmeister, da das Stallamt die Grasnutzung auf den Wällen zwischen dem Schwarzen und dem Weißen Thor gepachtet hätte und daß für die königlichen Pferde bestimmte Gras von dem Publikum niedergetreten würde. – Auch diesem wesentlichen [36] Übelstande wurde abgeholfen, indem Plakate angeheftet wurden, welche das Betreten der Wälle verboten.
Die Überwachung der einpassierenden Reisenden war zwar stets eine strenge gewesen, aber von jetzt an hielt man es für nötig, sich auch über die auspassierenden Reisenden zu informieren. Die Thorwachen erhielten daher Anweisung, alle auspassierenden Reisenden zu notieren und früh die Zettel nach der Hauptwache zu schicken, von wo sie durch den capitaine du jour an die Polizeikommission zu gelangen hatten.
Die große Furcht vor der österreichischen Armee wich immer mehr, je mehr von derselben Deserteure in Dresden eintrafen. Die Desertion muß allerdings in großem Maßstab betrieben worden sein, denn die noch im Ratsarchiv vorhandenen Wachrapporte der Bürgerwache geben allein in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 466 österreichische Deserteure an, welche bis zu 55 an einem Tage nach den Wachen gebracht wurden. Die Deserteure, die man doch unmöglich in Dresden behalten konnte, wurden gewöhnlich, wenn sie aus außerösterreichischen Staaten gebürtig waren, einfach in ihre Heimat entlassen und nur wenn sie geborene Österreicher waren, unter Eskorte von Bürgergarden, meistens zu Schiffe, nach Torgau oder Wittenberg transportiert. (R.-A.)
Der Monat Juni war bereits herangekommen, ohne daß man von den Unbilden des Krieges zu leiden gehabt hätte, als mit dem Einrücken der Österreicher die Verhältnisse andere wurden.
Der Stadtschreiber Beyer berichtet hierüber:
„Den 11. Juni: Nachdem gestern abend um 5 Uhr das K. S. Militär wiederum von den hiesigen Wachten abgezogen und von hier ausgerückt, so haben sofort die hiesigen Bürger die Wachten wieder besetzt, dieselben auch heute wieder bezogen.
„Diesen Nachmittag rückte, nachdem am Vormittage Nachricht eingelangt, daß in Dippoldiswalde 150 Mann k. östr. Ulanen eingerückt, welche eine beträchtliche Lieferung an Heu, Hafer und Stroh verlangt und das Eintreffen eines starken Corps angesagt, zwischen 5 und 6 Uhr ein beträchtliches k. östr. Armee-Corps, unter Befehlen des Herrn Generalmajor Am Ende, ingleichen ein Corps eigener und eine Anzahl Hessischer Truppen, unter den Befehlen des Herrn Herzogs von Braunschweig, zum Dippoldiswalder Schlag und durch das Seethor in hiesige Stadt.
[37] „Herr Bürgermeister Dr. Heyme bekomplimentirte den Herrn Herzog von Braunschweig-Oels vor seinem Quartier im Ludwig’schen Hause vorm Seethor, Herr Bürgermeister Claußnitzer den Herrn Generalmajor Am Ende vor hiesigem Rathhause.
„Die Truppen stellten sich auf dem alten Markte auf und wurden in der Stadt und Vorstädten so eilig, als es sich thun ließ, einquartiert, welches sich jedoch bis gegen 12 Uhr des Nachts verzog. Vor der Einquartierung selbst besetzten die k. östr. Truppen alle Wachten in der Stadt, an den Thoren und Schlägen, und verschlossen die äußeren Thore und Schläge, ohne jemand aus- und einpassiren zu lassen.
„Für die Wachten wurden Mundportionen von den hiesigen Speisewirthen, Bier von den Brauereien und Branntewein angeschafft und abgeliefert.
„Herr Generalmajor Am Ende hat sein Quartier im Hotel de Pologne genommen.“ (R.-A.)
Seiten des Obersten Thielmann wurde in der Nacht vom 11. bis 12. Juni eine Alarmierung Dresdens vorgenommen, welche verursachte, daß die kaiserlich österreichischen Truppen früh gegen 2 Uhr ausrückten, worauf es in der Nähe von Wilsdruff zu einem kleinen Gefechte kam, nach welchem sich Thielmann auf Nossen zurückzog, die Österreicher aber ohne die braunschweigischen und hessischen Truppen nach Dresden zurückkehrten und nun fast ohne Unterbrechung bis 30. Juni hier verblieben.
Dem kommandierenden General der kaiserlich österreichischen Truppen war als Zivilkommissar der kaiserlich königliche Intendant Herr Beierweck beigegeben. Als General Am Ende die sächsische Grenze überschritt, hatte er eine Proklamation erlassen, in welcher er besonders hervorhob, daß die von Thielmann begonnenen Feindseligkeiten den Grund zu seinem Einmarsch gegeben hätten, daß er aber in jeder Weise auf strenge Mannszucht halten werde etc. Auf diese Proklamation sich beziehend, richtete der kaiserlich königliche Intendant Herr Beierweck folgendes Schreiben an den Magistrat:
Aus der Proklamation des k. k. Herrn Generals Am Ende wird der Magistrat ersehen, daß S. M. zur Besorgung der politischen Geschäfte einen Intendanten dem Armeecorps beigegeben haben. Die erste Sorge des Unterzeichneten ist, die Bedürfnisse des Corps zu decken, die ich bereits dem Herrn Bürgermeister mittelst eines Verzeichnisses [38] übergeben habe, die aber nach Verschiedenheit der Operationen sich vermindern oder vermehren werden. Außer dieser in selbem angemerkten Etappen-Verpflegung ist der Soldat zu nichts berechtigt, alles übrige hängt lediglich von dem guten Willen des Quartiergebers ab, und jeder Exzeß wird sorgfältig auf Allerhöchst eigenen Befehl Sr. Majestät vermieden, oder wenn er doch vorfallen sollte, streng geahndet werden. Dies sind die Maßregeln, nach welchen sich das österreichische Corps benehmen wird, die ich die Ehre habe dem Magistrat bekannt zu machen.
Dresden den 11. Juni 1809.
Jos. Beierweck
k. östr. Intendant.
(R.-A.)
Das Auftreten der österreichischen Machthaber war, wie wir auch aus dem Folgenden noch ersehen werden, ein durchaus gemessenes, strenges und zielbewußtes, und kontrastierte jedenfalls mit dem bisher gehandhabten. Die Mannszucht unter den österreichischen Truppen wurde sehr streng gehandhabt und die Dresdner bekamen bereits am 13. Juni ein Beispiel davon zu sehen, als „ein Soldat auf dem alten Markte in einem von der Truppe gebildeten Karree 60 Stockstreiche ad posteriora erhielt, angeblich wegen Diebstahl“.(R.-A.)
Trotzdem hatte sich im Publikum die Meinung verbreitet, die Österreicher würden die Stadt plündern. Der Intendant Beierweck hielt sich daher verpflichtet, diesen Gerüchten durch eine Bekanntmachung entgegenzutreten, welche im Dresdner Anzeiger vom 16. Juni durch den Rath veröffentlicht wurde:
Es ist von schlechten und übelgesinnten Menschen aus gar leicht zu errathenden Ursachen die lügenhafte und schändliche Sage verbreitet worden, als ob die dermalen hier eingerückten k. k. östr. Truppen die Einwohner hiesiger Stadt plündern würden.
Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich und Königs von Ungarn und Böhmen Herr Intendant haben sich daher bewogen gefunden, nachstehendes Schreiben an uns zu erlassen:
praes. den 14. Juni 1809.
Einige Uebelgesinnte haben in der Stadt ausgestreut, die Kais. östr. Truppen werden in der Stadt plündern. Diese Zumuthung ist um so kränkender, als die Proklamation des k. k. Herrn Generals Am Ende und die Befehle Sr. Majestät unseres Monarchen gerade das [39] Gegentheil enthalten, welchem zufolge jeder Exzeß ja selbst mit dem Tode bestraft werden muß. Ich ersuche daher den Magistrat, jeden dieser Menschen zu arretiren, welcher den Kaiserlichen Truppen dies zumuthet, und ihn zur Genugthuung der österreichischen Truppen zu bestrafen.
Dresden den 14. Juni 1809.
J. G. v. Beierweck
k. k. östr. Intendant.
Um nun die hiesigen Einwohner darüber zu beruhigen, den Ausstreuern solcher schändlichen Verbreitungen aber Einhalt zu thun, bringen wir diesfalls ertheilte Erklärung des besagten Herrn Intendanten hierdurch zur Kenntniß des Publikums, mit der ernstlichen Verwarnung, daß auf dem Betretungsfalle ein jeder, welcher dergleichen dem löbl. k. k. östr. Militär, dessen Betragen während ihres hiesigen Aufenthaltes
untadelhaft und musterhaft ist, nachreden würde, sofort arretirt und auf das schärfste werde bestraft werden.
Dresden den 14. Juni 1809.
Der Rath zu Dresden.
Zum Stadtkommandanten von Dresden war der österreichische Major Fürst Lobkowitz ernannt worden, der ebenfalls, hauptsächlich wegen der in der Nacht nach dem Einrücken erfolgten Alarmierung eine Bekanntmachung erließ, welche ziemlich spät, erst am 19. Juni, im Dresdner Anzeiger abgedruckt wurde; sie lautet:
Das Armeecorps Sr. k. k. apostolischen Majestät ist am 11. Juni Abends 6 Uhr mit klingendem Spiel und fliegenden Fahnen in Dresden eingezogen und von Seiten der Einwohner dieser Stadt mit der ruhigen Willfährigkeit empfangen worden, die sich von einem Volke erwarten läßt, welches deutsche Brüder und ehemalige Alliirte zu bewillkommnen und dennoch seinem Landesherrn treu zu bleiben weiß.
Bei der Ueberlegenheit der k. k. Truppen ließ sich voraussetzen, daß das K. S. Truppencorps, welches im Lager bei Dresden stand, die gegen dasselbe beobachtete Schonung zu einem schleunigen Rückzuge benützen und die Uebel eines durch das unglücklichste Verhängniß herbeigeführten Krieges zwischen den beiden Nachbarstaaten nicht durch ganz unnütze Angriffe vermehren würde.
Nichtsdestoweniger wurde die Stadt wenige Stunden nach der Ankunft der k. k. Armee durch Angriffe von Seiten des sächsischen Truppencorps allarmirt. Selbige sind zurückgewiesen, die sächsischen Truppen zum Rückzuge genöthigt und dem feindlichen Anführer im freien Felde ein beträchtlicher Theil des k. k. Armeecorps gezeigt worden, damit nicht ferner durch falsche Rapporte über die Anzahl der Truppen unnützes Blutvergießen veranlaßt werde. Sollten diese schonenden [40] Maßregeln noch fernerhin von dem sächsischen Anführer mißverstanden werden, so ist die brave sächsische Nation nunmehr in Stand gesetzt, zu beurtheilen, auf wessen Rechnung die unausbleiblichen, unglücklichen Folgen der gegenwärtigen Fehde zu setzen sind.
Anton Isidor Fürst von Lobkowitz,
k. k. öster. Stadt-Kommandant.
Desgleichen richtete er am 15. Juni noch folgendes Schreiben an den Magistrat:
Das k. k. hierortige Stadtcommando ist durch die Erfahrungen der letzten Tage überzeugt worden, daß sich von Seiten des k. sächs. Truppencorps keine schonende Rücksicht auf die Ruhe dieser Stadt erwarten läßt. So wenig auch überhaupt eine Vertheidigung von Dresden möglich und bei dermaliger Ueberlegenheit der k. k. Streitkräfte in Sachsen gedenkbar ist, so hält sich dennoch der Kommandant der Stadt für verpflichtet zu sorgen, daß die Ruhe der Einwohner und der Betrieb ihrer Geschäfte gegen alle Neckereien von Seiten k. s. Streifparteien vollständig gesichert werde.
Ein löblicher Königlicher Rath des Magistrats hat daher die Zugbrücken an den Thoren der Stadt aufs schleunigste in Stand zu setzen und dafür zu sorgen, daß die Nothwendigkeit, dieser wohlthätigen Maßregel und der dabei obwaltende Zweck den Bürgern einleuchte.
Das k. k. Stadtcommando, indem es auch jede augenblickliche Unordnung abzuwehren sucht, glaubt der Stadt einen Beweis zu geben, wie sehr es die wohlwollenden und entgegenkommenden Gesinnungen der Einwohner zu achten weiß und sie zu erwiedern strebt.
Der allhier befindliche k. k. Artillerie-Hauptmann Exel wird die Leitung zur schleunigen Herstellung dieser Zugbrücken übernehmen. (R.-A.)
Fürst von Lobkowitz
Major und Stadt-Kommandant.
Neben diesen weitschweifigen und schwülstigen Schreiben, welche den Geist der damaligen Zeit wiedergeben, macht ein kurzes Schreiben des Generals Am Ende selbst, welches er persönlich an den Stadtrat richtet, wegen seiner militärischen Kürze und Energie einen
wohlthuenden Eindruck. Er schreibt eigenhändig:
Ich fühle mich veranlaßt, den löbl. Rath zu ersuchen, sogleich die Verfügung zu treffen, daß ohne meine spezielle Erlaubniß nichts, was auf mein unterhabendes Armeecorps Bezug hat, in den hiesigen Druckereien gedruckt werde, sondern es ist, wenn ein solches Begehren [41] von jemand gestellt werden sollte, vorher meine Genehmigung dazu einzuholen.
Hauptquartier Dresden
am 16. Juni 1809.
Am Ende
Commandirender General.
(R.-A.)
Dadurch, daß der Rat vorstehendes Schreiben an sämtliche Buchdruckereien Dresdens zur Insinuation sendet, erfahren wir, daß es damals nur fünf Buchdruckereien gab: die Gerlach’sche in Friedrichstadt, die Meinhold’sche Hofbuchdruckerei, die Walther’sche,
die Gärtner’sche und Meinhold jun.
Trotz der von Beierweck im Dresdner Anzeiger erlassenen Bekanntmachung, daß man sich loser Reden über die österreichischen Truppen enthalten solle, sind doch Fälle der Art zur Kenntnis des Stadtkommandos gekommen, denn der Stadtkommandant schreibt:
Es ist der Wunsch des k. k. östr. Stadtcommandos, daß der Vorfall, worüber die Beilage den näheren Aufschluß enthält, zur Kenntniß des Publikums gebracht werde, um einerseits die ganz ungebildete, aber zu furchtsame Klasse Menschen, die sich durch ähnliche Abgeschmacktheiten, wie es die Erzählung des Bürgers (Name unleserlich) ist, etwa irre führen lasse, zu beruhigen, andrerseits aber auch jenen zur Warnung zur dienen, die sich wahrlich aus den unnobelsten Absichten mit Verbreitung solcher Nachrichten herabwürdigen.
den 15. Juni 1809.
Ant. Isid. v. Lobkowitz
k. k. östr. Stadt-Cdt.
N. S. Die Beilage erbittet man nach gemachtem Gebrauch wieder zurück. (R.-A.)
Was der Bürger verbrochen hatte, und wie derselbe hieß, ist damit der Vergessenheit anheim gefallen; Stadtschreiber Beyer berichtet aber, daß ein Bürger wegen unbedachtsamer Reden zu Arrest gebracht und dies auch öffentlich bekannt gemacht worden sei. Der Dresdner Anzeiger, in dem mehrere derartige Veröffentlichungen enthalten sind, bringt über diesen Fall nichts, man scheint daher denselben sehr diskret behandelt zu haben.
Wie es aber stets gewesen ist und auch stets wieder vorkommen wird, blieben Reibereien zwischen den Einwohnern und dem fremden Militär nicht aus. Schon am 14. Juni hatte der Rath folgenden Erlaß bekannt gegeben:
[42] Den Gerichten der vorstädtischen Gemeinden wird andurch auf das Strengste und bei Vermeidung eigener, strengster Verantwortung anbefohlen, bei ihren Gemeinden sofort und durch persönlichen Umgang bekannt zu machen, daß jeglicher Einwohner sich aller Mißhandlungen gegen die k. k. östr. oder die herz. braunschweigschen Truppen, bei Vermeidung der nachdrücklichsten Ahndung, gänzlich zu enthalten habe.
Sollten übrigens von einzelnen dieser Truppen gegen hiesige Einwohner Gewaltthätigkeiten verübt worden, so ist solches sofort auf der nächsten Wacht zu melden, auch sind die Exzedenten, bis die Wacht herbeikommen kann, einstweilen zu verwahren, hierbei jedoch, wie hierbei nochmals auf das Strengste untersagt wird, alle und jede Mißhandlung derselben schlechterdings zu vermeiden, weil hieraus nothwendig die allernachtheiligsten Folgen für hiesige Stadt entstehen müssen.
Dresden, den 14. Juni 1809.
(R.-A.)
Der Rath zu Dresden.
Sehr häufig können übrigens Exzesse nicht gewesen sein, denn nur eines einzigen wird Erwähnung gethan und der „Durchlauchtigste Fürst, gnädigste Fürst und Herr“ Major Lobkowitz wird „submissest“ gebeten, Patrouillen von der kaiserlich königlich
österreichischen Kavallerie während der Nacht vor dem Schwarzen und Weißen Thor reiten zu lassen, weil auf den Scheunenhöfen beim Gastwirth Schulze im Adler in der verwichenen Nacht ein Exzeß stattgefunden hat.
Am 25. Juli[VL 1] traf der österreichische Feldmarschall-Lieutenant Baron von Kienmayer in Dresden ein, wurde im Brühl’schen Palais verquartiert und durch den Haushofmeister Kempfe von der Ressource auf Kosten des Rates verpflegt. Derselbe war von Österreich geschickt, um die beiden Korps der Generale Am Ende und Radivojeviz, welcher letztere im Vogtlande operierte, unter einheitliches Kommando zu nehmen. Er verließ Dresden auch wieder am 26. Juli und begab sich nach Stauchitz. Mittlerweile war aber der König Jérôme von Westfalen in ansehnlicher, aus westfälischen, holländischen und bergischen Truppen bestehender Stärke von Leipzig gegen Dresden im Marsch, so daß sich General Am Ende genötigt sah, Dresden mit seinen Truppen wieder zu verlassen.
Fürst Lobkowitz schrieb am 29. Juli[VL 2] an den Magistrat: „Nachdem die k. k. österreichischen Truppen einstweilen Dresden verlassen haben, sind die Wachen wieder von Bürger-Militär zu besetzen“.
[43] Nachmittags 1 Uhr desselben Tages rückten denn auch sämtliche österreichische, braunschweigische und hessische Truppen aus Dresden, bezogen ein Biwak bei Seidnitz und marschierten am folgenden Tage, den 30. Juni, über Pirna nach Peterswalde ab.
Denselben Abend noch traf der Oberst Thielmann mit der aus Sachsen bestehenden Avantgarde des Armeekorps des Königs von Westfalen in Dresden ein und wurde in der Stadt und den Vorstädten verquartiert.
„Den 1. Juli Vormittags sind“, wie Stadtschreiber Beyer berichtet, „Se. Maj. der König von Westfalen unter dem Geläute der Glocken und Paradirung der formirten Bürger- auch Schützen-Compagnie, welche vom Schloßthor an bis an das Brühl’sche Palais ein Spalier formirt, allhier eingetroffen, haben ihren Einzug zu Pferde gehalten und sind am Wilsdruffer Thor von Hr. Bürgermeister Dr. Heyme in französischer Sprache bekomplimentirt worden. Se. Maj. haben sich sehr gnädig darüber geäußert, Ihr Wohlwollen der Stadt zugesichert und, daß Sie Ihre Ankunft Sr. Maj. unserem allergnädigsten Herren melden wollten und derselbe binnen 5 oder 6 Tagen vielleicht allhier eintreffen würde, hinzugefügt“. (R.-A.)
Das Hofjournal fügt noch hinzu, daß Sr. Majestät von den königlich sächsischen Officen bedient worden wären.
„Abends war Oper in dem gewöhnlichen Theater, wo das Singspiel „Il matrimonio segreto“ aufgeführt ward. Ihre Königl. Westfälische Majestät wohnten demselben in der Loge unseres Allergnädigsten Königs und Herrn, gleich an dem Theater, bei, der Anfang war um 7 Uhr.“ (H.-J.)
Das Auftreten des Königs muß den Dresdnern ganz besonders imponiert haben, denn auch Röber berichtet in seinem Tagebuche noch ausführlicher darüber. Der König entfaltete aber auch eine Pracht, die man während eines Krieges wohl auch damals nicht erwartet hatte. Außer 21 höheren Offizieren, meist Obersten, 4 anderen hohen Hofbeamten und mehreren Pagen, führte er an Dienerschaft mit: 2 Kammerdiener, 1 Kontroleur, 2 Serviermeister, 1 Konditor, 1 Mundschenk, 2 Konditorburschen, 8 Köche, 1 Oberlakai, 12 Unterlakais und 6 Kuriers, außerdem aber die Dienerschaft seiner zahlreichen Begleitung. (R. T.)
Von kriegerischen Unternehmungen bemerkte man während seiner Anwesenheit nichts. Nachdem er am 2. Juli vormittags ein Te deum [44] (für was ?) hatte abhalten lassen, dinierte er in dem „Pavillon im Brühl’schen Garten“, promenierte dann daselbst, besuchte die Bildergalerie und machte abends eine Gondelfahrt auf der Elbe bis Blasewitz. – Am 3. Juli hielt er früh eine Revue über die sächsischen Truppen bei Leubnitz und nachmittags über seine eigenen Truppen auf dem Palaisplatze in Neustadt ab. – Am 4. Juli aber marschierte er mit seiner Armee wieder von Dresden ab, nicht etwa hinter dem schon weit vorausgegangenen General Am Ende her, sondern nach Freiberg, und überließ es dem Oberst Thielmann, mit seinen schwachen Kräften die sächsische Grenze von Peterswalde bis Marienberg zu decken. Dresden konnte nur froh sein, daß seine äußerlich sehr schönen Truppen nicht länger in der Stadt verblieben, denn dieselben hatten keinen guten Ruf um sich verbreitet. Major Brause, der Generalstabsoffizier des Obersten Thielmann, schreibt in einem offiziellen Bericht an den General von Funck (welcher mit dem Könige in Frankfurt war) aus Jena den 15. Juli: – „Wie schlecht sich die westfälischen und besonders die holländischen Truppen aufführen, ist nicht glaublich. Sie plündern förmlich, besonders die Dörfer, und zwischen Schleitz und Neustadt a/O. habe ich Dörfer gefunden, welche total geplündert waren. Ihre Prätensionen in den Quartieren sind unsaglich, und kein Feind kann mehr verlangen. Zum Glück nehmen unsere Truppen keinen Theil, im Gegentheil sie betragen sich artiger und humaner als ich sie je gesehen habe.“ (St.-A.)
Die Viertelsmeister reichen am 11. Juli eine Petition ein, es möchte für die westfälischen und holländischen Truppen nicht, wie bisher bestimmt, nur 12 Ggr. pro Kopf, sondern wie für die französischen Truppen 16 Ggr. gezahlt werden, um so mehr, als erstere viel anspruchsvoller gewesen wären und viel mehr verlangt hätten. (R.-A.)
Die Unannehmlichkeiten mit den westfälischen Truppen hatten mit deren Abmarsch noch nicht ihr Ende erreicht, denn bereits am 5. Juli kam aus Freiberg die Ordre, daß man die in Dresden gesammelten Gefangenen, welche der Civilobrigkeit beim Abmarsch übergeben und in der Schneiderherberge auf der Webergasse untergebracht worden waren, nach Halle abgeben solle. Dieselben wurden daher auf Wagen geladen und durch bürgerliche Gendarmen und Schützen bis nach Meißen transportiert. Die Wagen waren von [45] dem Meißner Kreis-Kommissariat gestellt und jedem Mann von der Eskorte 1 Thaler 8 Ggr. Auslösung zugesichert worden. Kaum war dies geschehen, so wurden am 6. Juli abermals Gefangene aus Freiberg eingebracht mit der Ordre, diese und alle transportablen Kranken aus den Lazarethen in Dresden nach Magdeburg zu transportieren. Diesmal werden dieselben auf Elbkähne verladen und ebenfalls nach Meißen gefahren, von wo sie etappenweise elbabwärts weiter transportiert und eskortiert werden. Der Bürgeroffizier Öfer verbleibt aber bei dem Transport bis nach Magdeburg. (R.-A.)
Den 6. Juli abends rückt der sächsische Major Wolan mit einem schwachen Bataillon von 480 Mann sächsischer Truppen in Dresden ein und nimmt mit seinen Truppen Quartier in der Nähe des Gouvernementsbüreaus in der Altstadt.
Schon am folgenden Morgen richtet Major Wolan an den Magistrat folgendes Schreiben:
Indem ich mir die Ehre gebe, Ew. Wohlgeboren ganz ergebenst anzuzeigen, daß ich auf höchsten Befehl Sr. Maj. des Königs von Westfalen mit einem Detachement K. S. Truppen allhier eingetroffen bin, um nöthigen Falls die Residenz Dresden vor feindlichen Anfällen zu decken, rechnen nur erwähnte Ihre Majestät in den an den Herrn Obersten Thielmann deshalb erlassenen und hier originaliter folgenden Schreiben (um dessen Zurückgabe an mich bitte) auf den thätigen Beistand der hiesigen Bürgergarden.
Demzufolge ersuche ich Ew. Wohlgeboren ganz ergebenst, die hiesigen Bürgergarden ungesäumt zu bewaffnen und solche an mein Commando zu weisen, damit ich nöthigen Falls über selbige sofort disponiren kann.
Dresden den 7. Juli 1809.
Thomas von Wolan,
Major.
(R.-A.)
Das aus Freiberg den 5. Juli datierte Schreiben, welches beigelegt war, lautete:
Monsieur le colonel. Sa Majesté, d’après les inquiétudes, que lui témoignent les ministres de S. M. le Roi de Saxe sur l'entier abandon de Dresde, s’est décidée à détacher de son corps assez de [46] troupes pour s’opposer à des parties que l’ennemi pourrait y envoyer. Elle me charge en conséquence de vous donner l’ordre de choisir dans les troupes, sous vos ordres les trois cents hommes, les moins bien exercées, quatre vingt chevaux légers, et les deux pièces d'artillerie à pied, que vous ferez partir demain pour Dresde. Ce détachement sera commandé par un officier intelligent. Dans l’instruction, que vous lui donnerez, l’intention de S. Maj. est, que vous lui recommendiez, de s’opposer vigoureusement à toute entreprise, que l'ennemi pourrait faire, de se faire aider par la garde bourgeoise, S. Maj. étant persuadée que l’ennemi ne tentera rien de bien majeur contre cette ville.
J’ai l’honneur etc.Général Reubell.[1])
(R.-A.)
Zum Verständnis dieser Schreiben muß bemerkt werden, daß Napoleon schon längere Zeit den Plan gefaßt hatte, die Bürger in Deutschland zu bewaffnen, um Aufständen entgegenzutreten, wie sie eben aus dem Volke, aus den Bürgern hervorgingen. So hatte er in diesem Sinne an den Minister Champagni in Wien geschrieben:
Schönbrunn 12. Juin 1809.
M. de Champagni écrivez au sieur Bourgoing, que je donne ordre au Prince de Ponte Corvo de faire réarmer et fortifier Dresde; que désormais cette capitale n’a plus rien à craindre que l’incension de quelques partisans; qu’il serait bizarre en effet qu’un corps de partisans vint piller et rançonner cette grande ville; que je désire, que le Roi y concentre ses dépots et ses troupes, et que en cas, qu’un corps d’aventuriers vînt forcer ses frontières, tout cela se réunisse pour défendre Dresde, qu’il est nécessaire de créer dans les différents quartiers huit bataillons de garde bourgeoise, chacun de 7 à 800 hommes, ce qui ferait un petit corps de 5 à 6000 hommes, qu’il eût été ridicule qu’un bandit comme Schill, ou le duc de Brunswick, ou l’électeur de Cassel, ou tout autre, eût fait contribuer une ville, comme Dresde, etc....(Corr. de N. Nr. 15 338.)
Außerdem hatte Napoleon aus Schönbrunn am 24. Juni auch noch an den König Friedrich August direkt geschrieben.
Zuerst beruhigt er den König: die 7 bis 8000 Mann starken Österreicher hätten nur drei Bataillone „de véritables soldats“. Zwei Brücken seien über die Donau geschlagen, Raab habe kapituliert; daß Dresden bei Eröffnung des Feldzuges nicht befestigt gewesen, [47] sei gut, da sonst die Armee dort hätte eingeschlossen werden können; nach der Schlacht von Regensburg sei aber eine ernste Invasion nicht mehr zu befürchten: 3000 hommes avec le concours des habitants étaient plus que suffisant pour mettre cette capitale à l’abri des misérables troupes, qui sont entrées à Dresde.“ Sobald der König zurückgekehrt sei, müsse Dresden befestigt werden etc. (Corr. de N. Nr. 15432.)
Der Magistrat von Dresden, der von den Plänen Napoleons und den übrigen Vorgängen keine Ahnung hatte, war selbstverständlich in hohem Grade überrascht über das Schreiben des Majors von Wolan. Es wurde sofort eine Ratssitzung gehalten, in welcher einstimmig der Beschluß gefaßt wurde, dem Schreiben des Majors von Wolan keine Folge zu leisten, und am anderen Tage wurde folgendes merkwürdige Schreiben abgesendet:
- Dem
- Hochwohlgeborenen Herrn
- Herrn Thomas von Wolan,
- Sr. Kgl. Maj. von Sachsen
- wohlbestalten Major der
- Infanterie, unserem
- hochverehrtestem Herren.
Ew. Hochwohlgeboren haben uns mittelst Schreibens am 7. hjs. unter Beziehung auf das anbei originaliter zurückfolgende Schreiben des Kgl. Westfälischen Herrn General Reubell an den Herrn Obersten Thielmann veranlaßt, die hiesigen Bürgergarden ungesäumt zu bewaffnen und solche an deren Commando zu verweisen, damit dieselben nöthigen Falls über dieselbe disponiren könnten.
Erlauben jedoch Ew. Hochwohlgeboren an denenselben die Gründe in strengster Wahrheit darzulegen, weshalb wir uns außer Stande befinden, dero Antrag entsprechen zu können, und die Bedenken unumwunden zu eröffnen, welche selbst bei der Möglichkeit der Realisirung des Antrages dennoch hierbei nothwendig eintreten müßten.
Wir können dero Antrag nicht entsprechen, weil
1. die Armirung der Bürger nicht das Geschäft einer Civilobrigkeit ist, da wir in einem souveränen Staate leben, in welchem das Recht über Krieg und Frieden und das damit verbundene Recht der Bewaffnung (jus armorum) lediglich dem Landesherren zusteht, wir daher durch Bewaffnung der hiesigen Bürgergarden, zum Behufe zu leistender Kriegsdienste, uns etwas anmaßen würden, was gänzlich außer den Grenzen unserer Befugnisse liegt.
[48] 2. weil über unsere Bürger uns mehr nicht als die Gerichtsbarkeit zusteht, diese aber sich keineswegs dahin erstreckt, die Bürger in Soldaten umzuschaffen und sie einem Militär-Commando zu untergeben, um sie zu möglichen Kriegsdiensten gebrauchen zu können.
3. unsere Bürgergarden, als sie während der dermaligen Abwesenheit des K. S. Militärs zur Aufrechterhaltung der guten Ordnung und Ruhe in der Stadt sich freiwillig in Corps vereinigte, sich ausdrücklich vorbehalten haben, weder zur Vertheidigung der Stadt und der Wälle, noch zum Dienste außer der Stadt und den Vorstädten gebraucht zu werden.
Angenommen aber auch einmal, die Landesverfassung ertheilte uns das Recht und die Gewalt, die Bürger zu bewaffnen, angenommen es stände kein Vorbehalt der freiwilligen Bürgergarden, welcher als ein stillschweigender Vertrag anzusehen ist, uns hierüber entgegen, und vorausgesetzt, die hierzu erforderlichen Feuergewehre wären dermalen allhier vorhanden, welches jedoch bei der durch die k. k. östr. Behörden erfolgten gänzlichen Ausleerung des hiesigen Hauptzeughauses ebenfalls nicht der Fall ist, so würden dennoch die traurigen Erfahrungen von den mannichfachen höchst verderblichen Folgen einer dergleichen Bürgerbewaffnung auf unsere obrigkeitliche, pflichtmäßige Beherzigung den gerechtesten Anspruch zu machen haben.
Nur drei Folgen wollen wir hier berühren:
1. durch die Umwandlung der Bürger in Soldaten wird aller Handel, Nahrung und Gewerbe niedergeschlagen und unvermeidliche Armuth herbeigeführt, dadurch aber die Möglichkeit, die dringendsten Staatsabgaben noch fernerweit entrichten zu können, in einem hohen Grade gefährdet.
2. die dem Bürger während eines Krieges angewiesene Bestimmung wird dadurch zum Nachtheil der vaterländischen und verbündeten Truppen selbst gestört. Die Bestimmung des Bürgers während des Krieges ist, zur Unterhaltung der Armee beizutragen. Wird aber der Bürger selbst Soldat, so kann er jene Pflicht für das Vaterland nicht mehr erfüllen, keine Einquartierung mehr in sein von ihm verlassenes Haus aufnehmen, keine Beiträge zu den Kriegskosten leisten.
3. die unbewaffneten Bürger einer Stadt werden von dem Feinde friedlich und schonend, die bewaffneten und als Soldaten gebrauchten hingegen feindselig behandelt und mit ihnen die Stadt selbst dem Unglücke des Krieges in vollstem Maaße unterworfen. Welch einem traurigen und jammervollen Verhängniß würde sonach im Falle eines unglücklichen Ausganges die Residenz unseres Allergnädigsten Königs und Herren und die sämmtlichen zum Theil so angesehenen und achtbaren Bewohner derselben Preis gegeben werden.
[49] Und welche Vortheile – erlauben Ew. Hochwohlgeb. uns diese Frage – welche Vortheile stehen alle den nicht zu berechnenden, traurigen Folgen gegenüber? Hat die Geschichte des Krieges, seit der Zeit, als der Nähr- von dem Wehrstande durch die Staatsverfassung streng geschieden worden ist, irgend ein Beispiel aufzuweisen, daß ein Häuflein bloß für friedliche Verhältnisse erzogener und in den Waffen ungeübter Bürger gegen den Feind irgend eine günstige, militärische Wirkung hervorgebracht habe?
Die zweckmäßige, wirkliche und einzig reelle Hülfe dagegen, welche die hiesigen Bürgergarden Ew. Hochwohlgeboren leisten können, ist diese, daß selbige die Wachen besetzen, patrouilliren, überhaupt allen Verrichtungen einer Militär-Besatzung in Friedenszeiten sich unterwerfen, was sie bisher unverändert gethan haben, und, wie wir des festen Vertrauens zu ihnen sind, auch noch fernerweit und so lange, als die gegenwärtigen Verhältnisse obwalten, verrichten und Ew. Hochwohlgeboren Vertrauen und Zufriedenheit sich werth zu machen, gewiß bestreben werden.
Die wir mit vollkommenster Hochachtung zu sein die Ehre haben:
Dresden den 8. Juli 1809.
(R.-A.)
Der Rath zu Dresden.
Eine Abschrift dieses Schreibens, nebst denen des Majors von Wolan und des Generals von Reubell, wurde am 10. Juli an das Geheime Konsilium eingereicht und der König allerunterthänigst gebeten, den Ansichten des Rates zu Dresden beizustimmen.
Die Angelegenheit wurde zur Zeit nicht ausgetragen, da die eintretenden Kriegsereignisse eine ganz veränderte Sachlage herbeiführten, sollte indessen später, wie wir sehen werden, bei der Gründung der National-Bürgergarde noch ein Nachspiel haben.
Da der König von Westfalen, trotz der nicht unbedeutenden Truppenmacht, über welche er gebot, gar nichts gegen den nach Böhmen ausgewichenen General Am Ende unternahm, sondern, nachdem er Dresden verlassen, in Begleitung seiner eigenen Truppen, noch andere Städte Sachsens bereiste und sich, um nicht in unangenehme Berührung mit den österreichischen Truppen zu kommen, längs der böhmischen Grenze durch die schwachen sächsischen Truppen unter Oberst Thielmann decken ließ, rückte der General Am Ende, sobald der König weit genug entfernt war, wieder in Sachsen ein, bezog in der Nähe von Dippoldiswalde ein Lager und lebte nun wieder auf Kosten von Feindes Land.
[50] Infolge dieser unheimlichen Nähe der österreichischen Truppen verließ der Major von Wolan am 13. Juli früh 3 Uhr Dresden, nachdem er Vorsorge getroffen hatte, daß die im Militärhospital noch befindlichen Kranken nach Magdeburg transportiert würden; welcher Transport auch vormittags zu Schiff auf der Elbe ausgeführt wurde.
Am 14. Juli vormittags 10 Uhr rückt darauf ein österreichischer Major von Wagner mit einer stärkeren Patrouille von Infanterie und Kavallerie, ungefähr 180 Mann stark, in Dresden ein, besetzt die Wachen und schickt eine Meldung, daß Dresden nicht besetzt sei, durch einen bürgerlichen Gendarmen zu Pferde nach Frauendorf ins Lager des Generals Am Ende, worauf noch denselben Abend 10 Uhr der Major Fürst Lobkowitz mit 2 Bataillonen Landwehr in Dresden eintrifft und von der Stadt wieder förmlich Besitz ergreift.
Nach der Schlacht von Wagram am 5. und 6. Juli war der Kaiser von Österreich genötigt, um einen Waffenstillstand nachzusuchen, welcher am 12. Juli zu Znaim zu stande kam. Die Nachricht davon wurde durch Kuriere an alle datachierte Korps gesendet und am 15. Juli kam ein französischer Oberst, Adjutant des Marschalls Lefebre, nach Dresden, um auch den dortigen Truppen die offizielle Mitteilung dieses Waffenstillstandes zu überbringen. Da man die näheren Bedingungen desselben noch nicht kannte und vermutlich hoffte, daß die beiderseitigen Truppen in den Stellungen stehen bleiben würden, welche sie bei Empfang der Nachricht inne hätten, wurde der Kurier seiten der Österreicher in Dresden festgehalten, der General Am Ende aber veranlaßt, so schnell als möglich nach Dresden einzurücken, wo man die Zeit des Waffenstillstandes angenehm zu verbringen hoffte.
Über die Bewegungen des Thielmannschen Korps berichtet der Major Brause an General von Funck nach Frankfurt: „Kahla, den 15. Juli. – Den 14. brach das ganze Corps (von Schleitz) auf und marschirte nach Kahla. Das Thielmannsche Corps machte die Arrieregarde und stellte sich bei Hummelshayn auf; es ist heute hierher gerückt, der König von Westfalen hat heute sein Hauptquartier schon in Erfurt und wir sind bestimmt, nach Dresden zu marschiren und solches zu decken, doch wird dasselbe schon wieder in feindlichen Händen sein, denn der Major von Wolan hat es [51] verlassen müssen.“ – „Zwecklos ist unsere ganze Anstrengung gewesen und wir sind weiter zurückgedrängt, als bei der Vereinigung mit dem d’Albignac’schen Corps, und angestrengt sind wir worden! Denn heute ist der 13. Tag, daß wir, ohne zu rasten, marschiren. Die Infanterie geht fast barfuß und die Pferde können auch kaum fort. Dies ist das Resultat unseres zeitherigen Feldzuges.“ – Eisenberg, den 16. Juli: „Wir befinden uns auf dem Wege nach Dresden etc. Vorgestern sind die Österreicher daselbst eingerückt – Major Wolan ist nach Altenburg zurück. – Auch an Artillerie muß er uns überlegen sein, denn wir haben nur noch die reitende Batterie und zwei 4-Pfünder, die übrigen 2 Batterien hat der König von Westfalen an sich behalten. – Eigentlich geht nun eine neue Periode unseres Feldzuges an; gebe nur die Vorsehung, daß sie besser als die erste endet.“ (St.-A.)
Oberst Thielmann eilte nun nach Kräften, um bald nach Dresden zu kommen; da man schon Gerüchte von einem Waffenstillstand erfahren, so gab er seiner Arrieregarde den Befehl, einen etwa ankommenden Kurier nicht vorwärts zu lassen, um nicht vorzeitig die offizielle Nachricht vom Abschluß eines Waffenstillstandes zu erhalten. Es gelang ihm auch, ohne diese Nachricht erhalten zu haben, am 20. Juli mittags vor dem Freiberger Schlage vor Dresden anzukommen, welches indessen von den Österreichern bereits besetzt und dessen Thore verschlossen waren.
General Am Ende hatte sich nicht gerade besonders beeilt, den Rat des Major von Lobkowitz, schnell nach Dresden zu kommen, zu befolgen; trotzdem war es ihm geglückt, am 20. Juli vormittags, nur wenig früher als die sächsischen Truppen vor dem Freiberger Schlage eintrafen, in Dresden einzurücken. Die 5 Bataillone Infanterie, 1 Schwadron Ulanen und 6 Geschütze, welche er mitbrachte, waren auf dem Altmarkte aufmarschiert und hatten kaum eine halbe Stunde hier gestanden, als der sächsische Oberstlieutenant von Gablenz von den Husaren, mit einem Trompeter als Parlamentär, in die Stadt geritten kam und die Übergabe der Stadt an den Oberst Thielmann verlangte. General Am Ende verweigerte die Übergabe unter Hinweis darauf, daß ein Waffenstillstand abgeschlossen sei und jede der feindlichen Parteien auf dem Flecke stehen zu bleiben habe, den sie gerade besetzt halte. Oberstlieutenant von Gablenz versicherte, daß dem Obersten Thielmann kein Befehl über [52] den Abschluß eines Waffenstillstandes zugekommen sei, und wenn der General Am Ende Dresden nicht räume, werde Oberst Thielmann Dresden mit Sturm nehmen. – Gablenz konnte mit gutem Gewissen sagen, daß der Befehl über Abschluß des Waffenstillstandes noch nicht eingetroffen sei, denn nach dem offiziellen Bericht des Major Brause an General von Funck traf dieser Befehl erst nachmittags des 20. Juli beim Obersten Thielmann ein. Indessen würde es wohl schwer gehalten haben, mit den schwachen sächsischen Truppen, nur von einer reitenden Batterie und zwei 4-Pfündern unterstützt, Dresden mit Sturm zu nehmen.
Trotzdem entstand unter der Dresdner Bürgerschaft, bei welcher sich nach Gablenz’ Entfernung das Gerücht von dem bevorstehenden Sturme verbreitet hatte, große Aufregung, und eine Deputation des Magistrats: Bürgermeister Dr. Heyme und Claußnitzer, Stadtrat Schulz und Syndikus Hermann, begaben sich zum General Am Ende mit der inständigsten Bitte, alle Feindseligkeiten zu verhindern. General Am Ende schickte indessen die Deputation an den Oberst Thielmann mit der Weisung, bei diesem ihr Glück zu versuchen; dieser aber empfing die Deputation sehr ungnädig und erklärte, daß er in militärischen Dingen nichts mit dem Magistrat zu thun haben wolle; wenn bis nachmittags 3 Uhr kein österreichischer Parlamentär zu ihm käme, werde er angreifen.
Darauf ritt der Major Fürst Lobkowitz in Begleitung des Ulanenrittmeisters von Thümmel und eines Trompeters zum Freiberger Schlage hinaus und hatte „in einem Garten, gleich linker Hand“ eine Unterredung von einer halben Stunde mit dem Obersten Thielmann, dem er noch besonders betonte, daß General Am Ende nicht selbständig handeln könne, denn der Feldmarschalllieutenant von Kienmayer habe das Kommando in Sachsen und von diesem sei General Am Ende abhängig.
Die Folge dieser Unterredung war, daß der Oberst Thielmann, unter ansehnlicher Suite beiderseitiger Adjutanten und militärischer Eskorte, zur Freude der Dresdner, zu dem General am Ende, um auch mit diesem gemeinschaftlich zu unterhandeln, herein geritten kam. (R. T.)
In dieser ziemlich lange währenden Verhandlung wurde endlich festgesetzt, daß beide Parteiführer Kuriere an ihre vorgesetzten Behörden entsenden sollten, daß bis zu deren Eintreffen alle Feindseligkeiten [53] zu unterbleiben hätten und erst nach dem Eintreffen von Instruktionen weiter gehandelt werden sollte.
Während man beiderseits Vorposten stehen ließ, wurden die sächsischen Truppen in Plauen und den nächstgelegenen Dörfern verquartiert.
Den 21. Juli vormittags traf ein österreichischer Kurier, vom Erzherzog Karl kommend, in Dresden ein und brachte den Befehl zum Abmarsch.
„Um 12 Uhr ward von allen Seiten Alarm geschlagen, worauf sich alles stellte und zum völligen Abzug formierte, und um 3 Uhr endlich zog das ganze Korps unter dem General Am Ende, welcher noch zuvor auf dem Markte, sowie auch der Fürst von Lobkowitz, von den anwesenden Bürgern und Zuschauern sehr liebreich Abschied nahm und beide auffallend genug ihre aufgestellten Truppen streng ermahnten, sich unterwegs sittsam und ruhig zu verhalten und dem Getreide keinen Schaden zuzufügen, in folgender Ordnung etc. unter Musik und fliegenden Fahnen zum Pirnaischen Thor hinaus.“ (R. T.)
Auch der Stadtschreiber Beyer berichtet: „Kurz vor dem Ausmarsche haben Herr Bürgermeister Claußnitzer im Namen des Magistrats Herrn General Am Ende und Herrn Fürsten von Lobkowitz aufgewartet, für das gütige Benehmen und die gute Manneszucht, auch Genügsamkeit der Truppen, gegen die auch nicht eine einzige Klage eingelaufen, sich höflichst bedankt und beiden, besonders den ersteren, der den Herrn Bürgermeister umarmt und mit einiger Rührung Abschied genommen, sich und die Stadt für jede Zukunft auf das beste empfohlen.“ (R.-A.) – Ob Thränen dabei vergossen worden, ist nicht besonders erwähnt.
Außer dieser rührenden persönlichen Aussprache richtete aber der Fürst Lobkowitz noch folgendes Schreiben an den Stadtrat:
Nachdem auf ausdrücklichen, diesen Morgen angelangten Befehl Sr. des Erzherzogs, Generalissimus Kaiserl. Hoheit, die k. k. östr. Truppen Dresden verlassen, um einer anderen Bestimmung entgegen zu gehn, kann ich mir’s nicht versagen, den biederen Bewohnern Dresdens für das wohlwollende Zutrauen hiermit öffentlich zu danken, durch welches sie mir während der Zeit, als mir das Stadt-Commando anvertraut war, stets zuvorgekommen sind. Dies Zutrauen läßt mich hoffen, daß vielleicht jene strenge scheinenden Maßregeln, welche augenblickliche [54] Ereignisse oder eine erklärte Mißgunst mich zu ergreifen zwangen, von den billig denkenden nicht verkannt werden dürften. Daß ich im Sinne meiner Regierung und meiner unmittelbaren Vorgesetzten zu handeln bemüht war, sagt mir mein Bewußtsein, sowie die freundliche Aufnahme, welche die k. k. österreich. Truppen bei ihren deutschen Brüdern fanden, ein Beweis, daß meine Bemühungen nicht ganz ohne Erfolg geblieben sind.
Den bürgerlichen Corps, deren Rechtlichkeit und Sorgfalt die Bewachung der Stadt bis zum Einrücken der K. S. Truppen überlassen bleibt, danke ich insbesondere herzlich für ihre ebenso thätige, als parteilose Mitwirkung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ruhe.
Auch wird das Andenken an jene glücklichen Tage, die mich in nähere Verhältnisse mit dieser Hauptstadt brachten, meinem Herzen theuer sein, und im Augenblicke des Abschiedes bleibt mir nur der Wunsch übrig, diese Gesinnungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht zu wissen.
Dresden am 21. Juli 1809.
von Lobkowitz. (R.-A.)
Es ist keine Frage, daß die österreichischen Machthaber mit der korrekten Haltung der Dresdner Bevölkerung sehr zufrieden sein konnten; aber auch die Dresdner waren entschieden beruhigt, als sie das zwar strenge, aber sehr korrekte Walten der österreichischen Behörden zu fühlen bekommen. Als aber durch die mehrfach ausgeschriebenen, in einem Kriege doch unvermeidlichen Requisitionen Ansprüche an den Geldbeutel der Dresdner gestellt wurden, glaubte der Magistrat, daß es nur eines Wortes des Kaisers bedürfe, diesen Requisitionen sofort Einhalt zu thun. In dieser naiven Auffassung begriffen, wurde ein Schreiben des Stadtrates an den Kaiser von Österreich verfaßt, welches folgenden Wortlaut hatte:
P. P. etc. Ew. Kaiserliche Majestät Truppen sind nebst den Herzogl. braunschweigischen und den hessischen Corps in hiesige Stadt eingerückt. Das musterhafte Betragen Ew. Kaiserl. Majestät Truppen und die edle Humanität des Befehlshabers derselben, sowie die beigegebene Intendantschaft des Gubernialrathes v. Beierweck und Hofrathes Eichler gegen die hiesigen Einwohner erkennen wir mit den lebhaftesten Gefühlen des ehrfurchtsvollsten Dankes. Mit dadurch befestigtem Vertrauen wagen wir aber auch zugleich die allerunterthänigste und allergehorsamste Bitte, Ew. Kaiserl. Maj. wollen in huldreichster, mildester Rücksicht die vielen erschöpfenden Ausgaben, welche hiesige Stadt und mit ihr das ganze Land bereits seit dem Jahre 1805, theils durch Theuerung, theils [55] durch Kriegsereignisse, insonderheit durch die vielen Truppendurchmärsche bis jetzt betroffen haben, die hiesigen Einwohner, außer der den Truppen gebührenden Beköstigung, mit Requisitionen, dergleichen bereits von den herzogl. braunschweigschen Corps auf Equipirung von 2000 Mann gemacht werden wollen, verschonen zu lassen, damit selbige wenigstens noch so weit bei Kräften bleiben, daß sie Allerhöchst dero Truppen gehörig verpflegen können, in angestammter Huld und Milde allergnädigst geruhen etc.
Dresden den 14. Juni 1809.
Der Rath zu Dresden. (R.-A.)
Daß dieses Schreiben wirklich abgegangen ist, scheint gewiß zu sein, da desselben in einem Briefe an den Herzog von Braunschweig vom 16. Juni Erwähnung gethan wird. Ungewiß bleibt aber, ob dasselbe nicht im Verein mit einem anderen Schreiben des Geheimen Konsilii vom 19. Juni gemeinschaftlich abgegangen ist. Letzteres Schreiben lautet:
An den Erzherzog Carl etc. Ew. Kaiserl. Hoheit werden aus der Inlage zu ersehen geruhen, was in Abwesenheit unseres Königs, wir dessen Geheime Räthe und Conferenz-Minister an Höchstdero Herrn Bruder, des Kaisers Majestät gelangen zu lassen uns gedrungen gesehen haben. E. K. H. werden nach Dero angestammten, wohlwollenden Gesinnungen für das Wohl bedrängter Landes-Unterthanen und bei dem Höchstdenenselben anvertrauten General-Commando aller K. Oesterreichschen und mit ihnen in Verbindung getretenen Truppen, unseren unterthänigsten Bitten Höchstdero Beifall nicht versagen und eine allerhöchste gewierige Entschließung einzuleiten und zu befördern, gewiß gern geneigt sein. Wir bitten darum unterthänigst und verharren etc.
Beigegebenes Schreiben an den Kaiser:
Dresden, den 19. Juni 1809.
E. K M. commandirender General Am Ende hat, als er mit seinem Corps am 11. d. Mts hier eingerückt ist, durch seine an die Sachsen gerichtete Proklamation am 9. ds. zugesichert, daß das Ungemach des Krieges von ihnen abgewendet werden sollte, auch sie Plünderungen nicht zu besorgen und bei jeder billigen Klage schleunige Abhilfe zu erwarten hätten.
Dieser feierlichen Zusicherung hat derselbe bis jetzt vollständige Genüge geleistet und eine solche Ordnung und Mannszucht beobachtet, daß das Betragen von Ew. etc. Truppen allen Ruhm verdient.
Dagegen haben die von dem Herrn Herzog vom Braunschweig-Oels commandirten Truppen diese Proklamation nicht geachtet und an den Orten, wo ihr Chef hingekommen ist, gegen dessen anfängliche [56] Zusicherungen, sich Plünderungen, Brandschatzungen, Rekrutirungen und Requisitionen aller Art, an Pferden, Montirungen und Armatur, ingleichen an Gelde erlaubt, so daß die Städte Wilsdruff und Meißen, wo bisher das Hauptquartier des Herzogs gewesen ist, nebst deren Umgebungen, die mit jedem Kriege verbundenen Drangsale im reichsten Maße empfunden und ihren gänzlichen Ruin offenbar vor Augen sehen. Die mündlichen und schriftlichen Gegenvorstellungen bei des H. Herzogs Durchl. sind alle fruchtlos gewesen, und ebenso hat der commandirende General Am Ende sie von sich abgelehnt, und unter der Äußerung, daß der Herzog von Braunschweig als verbündeter Reichsfürst ein besonderes Corps formire, dessen Ausrüstung und Verpflegung er selbst besorge, uns an Ew. etc. unmittelbar verwiesen.
Da des Königs von Sachsen Majestät, unser Herr, seine Lande vorjetzt zu verlassen durch den Drang der Umstände veranlaßt worden ist und uns, seinen Conferenz-Ministern, das Wohl des Landes aufs Herz gebunden hat, so dringt sich von selbst uns die Verbindlichkeit auf, Ew. etc. diese äußerst drückende Lage des Landes in tiefster Unterthänigkeit vorzutragen. Ueberzeugt, daß Ew. etc. ein solches mit dem allgemeinen Völkerrecht nicht vereinbarliches und mit dem Benehmen Allerhöchstdero eigener Truppen so sehr contrastirendes Verfahren nicht billigen werden, wagen wir die allerunterthänigste Bitte:
Ew. etc. wollen den Herzog von Braunschweig-Oels dahin anzuweisen allergnädigst geruhen, daß er sich aller Anwerbungen, Brandschatzungen, Plünderungen und Requisitionen in den K. S. Landen gänzlich zu enthalten, auch sowohl für sich, als die von ihm commandirten Truppen, Eingangs gedachter Proklamation nachzukommen und allem demjenigen gemäß sich zu bezeigen habe, was von dem commandirenden General Am Ende, sowohl wegen Verpflegung der Truppen, als sonst, bereits angeordnet worden ist.
Damit verbinden wir noch eine allerunterthänigste ebenso dringende Bitte:
Daß Ew. etc. allergnädigst geruhen mögen, die sowohl der Commandantschaft als der Intendantur allhier ertheilten Instruktionen dahin zu erläutern, daß sowie jedes Privat-Eigenthum, also auch das Eigenthum des Königs, unseres Herren, ingleichen das Aerarial-Eigenthum durchaus geschont und außer allem Anspruch gelassen werde, demnächst sie sich aller Requisitionen zu enthalten haben, da die Mittel, durch welche solche herbeigeschafft werden sollen, theils uns entnommen sind, theils dem durch die bisherigen Ereignisse völlig erschöpften Lande ganz unmöglich fallen.
Wir getrösten uns von Ew. etc. nach Dero preiswürdigen Gerechtigkeitsliebe und den nachbarlichen Verhältnissen, selbst wenn nahe Verwandtschaft mit dem Königl. Hause nicht geltend gemacht werden könnte, [57] allerhuldreichste Gewährung und beharren in tiefster Ehrfurcht Ew. etc. allerunterthänigste, gehorsamste:
Hans Ernst von Globig.
Johann Wilhelm Siegmund von Zeschau.
Peter Carl Wilhelm Graf von Hohenthal.
Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
(St.-A.)
Wie es wohl kaum anders zu erwarten war, erregte dieses merkwürdige Schreiben, als es zur Kenntnis des Königs kam, dessen größtes Mißfallen, diesem Gefühle gab er denn auch unverhohlen Ausdruck in einem Schreiben an die Geheimen Räte d. d. Frankfurt, den 25. Juni 1809, in dem es u. a. heißt:
„Euch aber mögen Wir insbesondere nicht verhalten, daß Wir die von Euch anfangs durch ausführliche, schriftliche Vorstellung und nachher sogar durch Absendung eines Geschäftsträgers unternommene Verwendung an den Kaiser von Oesterreich mißfällig verstehen, auch für nöthig gefunden haben, diesen letzten Schritt öffentlich zu desavouiren. Ihr habt euch daher aller ähnlichen Verhandlungen mit fremden Mächten ohne vorherige Anfrage bei Uns künftig ganz zu enthalten, und es ist, dafern von dem Oesterreichischen Kaiser oder dem Erzherzog Karl eine Antwort versiegelt eingesandt werden sollte, solche uneröffnet an Uns zu schicken etc.“
Der Minister Graf Hopfgarten, welcher sich mit dem Könige in Frankfurt befand, bat darauf am 26. Juni, daß die öffentliche Desavouirung unterbleiben möchte, da sich die Mitglieder des Geheimen Consilii dadurch leicht zu schwer gekränkt fühlen dürften und einzelne vielleicht sogar ihre Entlassung nehmen könnten.
Der König aber erwidert darauf sofort noch am 26. Juni: „Mein lieber Graf von Hopfgarten. Die Bekanntmachung ist schon angeordnet und kann nicht zurückgenommen werden. Sie ist an sich selbst unumgänglich nothwendig und kann vielleicht noch einige Mitglieder des Geh. Consilii erhalten. Was übrigens die Herrn dabei thun werden, muß ich abwarten und werde wohl Männer finden, die wenigstens ebensoviel Beurtheilungskraft besitzen, als jene anjetzo gezeigt haben etc.“
Es blieb somit dabei. (St.-A.)
Die Unterhaltung der Österreicher, dieser ungebetenen „deutschen Brüder“, hatte dem Magistrate sehr bedeutende Kosten verursacht. Nach dem ersten Verzeichnis, welches der Intendant Beierweck dem [58] Rate am 11. Juni gleich nach dem Einrücken überreichte, hatte die Verpflegung zu bestehen pro Mann aus: zum Frühstück ¼ Seidel Branntwein, zum Mittag zwei Pfund Brot, einer Suppe, ½ Pfund Rindfleisch, einem gesattelten Zugemüse oder Mehlspeise, ½ Kanne Bier, auf die Nacht ½ Kanne Bier, alles nach schwerem Wiener Gewicht berechnet.
In der Stadt waren nach diesem Verzeichnis verquartiert.
„In der Neustadt:
Schwarzenberg-Ulanen | 200 | Rationen, | 6 | Offiziere. | ||
Hessische Truppen | 500 | „ | ||||
Mitrowsky-Infanterie | 1500 | „ | 1 | Major, | 36 | „ |
5 Kanonen mit nöthiger Bedienung. | ||||||
Jägercompagnie | 200 | Rationen, | 9 | „ | ||
In der Altstadt: | ||||||
Erbach-Infanterie | 1500 | Rationen, | 1 | Major, | 30 | Offiziere. |
Lobkowitz-Landwehr | 1000 | „ | 1 | „ | 22 | „ |
Gf. Salm- „ | 1000 | „ | 1 | „ | 22 | „ |
Gf. Clary- „ | 1000 | „ | 1 | „ | 22 | „ |
Gf. Waldstein- „ | 1000 | „ | 1 | „ | 20 | „ |
Gf. Mervelt-Ulanen | 200 | „ | 1 | „ | 6 | „ |
Baron Boewitz-Landwehr | 800 | „ | 1 | „ | 15 | „ |
In die Neustadt zu liegen, wird um 11 Uhr früh eintreffen: | ||||||
v. Dangt-Landwehr | 1000 | Rationen | 1 | Major | 15 | Offiziere. |
Wird morgen den 13. eintreffen, in die Neustadt zu liegen:
Klenau-Chev. leg. 50 Rationen, 1 Offizier.
An Natural-Erfordernissen gleich dermalen:
- Haber: 500 Scheffel oder 1000 f. östr. Metzen.
- Heu: 300 Sächsische oder 300 Wiener Zentner.
- Tabak: 100 Zentner Rauchtabak in kleinen Paketen, wenn es möglich ist. – Ein Aufnahms-Spital auf 450 Köpfe mit 4 Chirurgen. – Ein Magazins-Depositorium auf Haber und Heu, den Tabak in der Stadt.
Die Einquartierung hat dergestalt zu geschehen, daß 10 – 15 – 20, bis 30 Mann zusammen kommen." (R.-A.)
Außerdem lagen aber noch 3000 Mann herzoglich braunschweigische Truppen in der Wilsdruffer und Seevorstadt, welche besonders zu verpflegen waren, so daß es im ganzen 12 950 Mann [59] mit gegen 200 Offizieren, ohne die höheren Stäbe, zu verpflegen gab. – Wenn nun auch nicht diese Truppen alle während der ganzen Zeit der Okkupation in Dresden blieben, so darf man doch auf einen Durchschnitt von täglich 6000 Mann mit vielen Pferden rechnen.
Wenn auch außer der Verpflegung nicht übermäßig requiriert wurde, so ist doch einer Requisition zu gedenken, welche Beierweck am 19. Juni ausschrieb. Er verlangte: 10 630 Paar Schuhe, 584 Paar Stiefel, 580 Paar Tschischmen, wovon 3000 Paar Schuhe, 300 Paar Stiefel und 300 Paar Tschischmen sofort, die anderen aber binnen 8 und der Rest binnen 14 Tagen zu liefern waren.
Zwar wurde auf inständiges Bitten das Quantum um ein geringes herabgesetzt und auf den ganzen Meißner Kreis verteilt, aber es blieb doch für Dresden die Last eine große.
Auch als die Österreicher am 29. Juni die Stadt verließen und bei Seidnitz Biwak bezogen, mußte ihnen die Verpflegung dorthin noch nachgeliefert werden, und zwar: 3000 Brote à 2 Pfund, 32 Tonnen Bier, 2 Eimer Wein, 8 Eimer Branntwein und am anderen Morgen noch 1700 Pfund Fleisch und allerhand Gemüse. (R.- A.)
Die königlichen Kassen waren zwar in Sicherheit gebracht, aber trotzdem wurden immer noch davon 10 112 Thaler 1 Ggr. 9 Pf. gefunden und weggenommen. Aus dem Zeughause wurde, obwohl man dasselbe nach Möglichkeit geräumt hatte, noch Material im Werte von 110 000 Thalern zu Wagen über die Grenze nach Böhmen transportiert. (St.-A.)
Röbers Tagebuch enthält in den Beilagen eine Zusammenstellung des während der österreichischen Invasion in und um Dresden benötigt gewesenen Aufwandes und giebt denselben im ganzen auf 74 333 Thaler 6 Ggr. an, aber leider nennt es seine Quelle nicht, so daß man die Richtigkeit nicht prüfen kann. Dabei sind u. a. mit berechnet: Präsente an die Herren Kommandeure, als: 56 Thaler für 2 Paar bunte Gobelets, 300 Thaler ein Brillantring, 191 Thaler 2 Ggr. 3 Pf. Porzellane aller Art, 264 Thaler ein silbernes Kaffeeservice und 506 Thaler 1 Ggr. 8 Pf. insgemein, worunter vermutlich „60 Thaler für ein plattirtes vierschuhiges Fernrohr, so dem k. k. östr. Hr. Generalmajor Am Ende [60] bei der Occupation von Dresden am 16. Juni 1809 verehrt worden“, mit enthalten sind. Letztere Angabe findet sich in der Stadtrechnung genannten Jahres. (R.-A.)
Die herzoglich braunschweigischen Truppen, welche 3000 Mann stark am 11. Juni mit in Dresden eingetroffen und verpflegt worden waren, marschierten zwar am 12. Juni wieder ab, ließen aber ein Werbedepot zurück, über dessen Wirksamkeit uns Röber in seinem Tagebuch eine drastische Schilderung liefert: „Im Laufe dieser Tage, während die feindlichen Truppen in Dresden standen, wurden von dem braunschweigischen Corps starke Werbungen durch alle Art von Aufrufen und glänzende Versprechungen vorgenommen, welche auch von dem besten Erfolge waren, so daß der dazu beauftragte Hauptmann von Herzberg eine Menge dazugelaufenes Gesindel anzunehmen hatte, von welchem dann täglich ganze Haufen in dem auffallendsten und an Rekruten noch nie gesehenen Negligée in der Neustädter Allee und anderen öffentlichen Plätzen exerziert wurden, welches aber gewiß einen ganz sonderbaren Contrast gewährte. Denn da stand nicht selten ein zerlumpter Bettler barfuß neben einem wohlgekleideten Vagabunden – ein Müllerbursche, kaum erst seinem Geschäft entlaufen, neben einem Feueressenkehrer –, ein Bauer in bloßen Aermeln mit einer Nachtmütze neben einem schon völlig eingekleideten Rekruten in Reih’ und Glied. Ja die Zahl der so zusammen gelaufenen Menschen belief sich auf 400 Mann. Auch nahm sowohl das braunschweigische als hessische Corps Musici an, welche so wie die ganze übrige neu geworbene Mannschaft von hiesigem Rath montirt und verpflegt werden mußte.“ (R. T.)
Die infolge dieser Werbungen gemachten Requisitionen waren ziemlich bedeutend und veranlaßten einen Briefwechsel zwischen dem Herzog und dem Stadtrat, in welchem der Herzog seine Forderungen schließlich immer niedriger stellte und der Stadtrat endlich noch ziemlich gelinde wegkam.
Von Wilsdruff aus hatte der braunschweigische Oberst von Bernewitz an den Rat unter dem 13. Juni geschrieben, daß er seinen Adjutanten, Lieutenant von Pott, beauftragt habe, 40 schwarztuchene Kurtkais, 40 Stiefeletten, 40 filzerne Tschakos mit Totenkopf, 40 Paar Hosen, 40 Paar Schuhe, 40 Hemden, 40 schwarze Binden, 40 Mäntel von grauem Tuche, 10 Ellen himmelblaues Tuch zu Kragen – sofort an einem Tage zu liefern.
[61] Merkwürdiger Weise ist dies auch an einem Tage geliefert worden, denn nach einer vorhandenen Quittung hat ein Lieutenant von Koschenbahr von den braunschweigischen Jägern, der mit der Abnahme beauftragt war, am 13. Juni darüber quittiert. – Jedenfalls eine anerkennenswerte große Leistung für die kurze Zeit, da es damals noch keine Maschinen gab.
Diese Leistung hatte aber die Braunschweiger kühn gemacht, denn bereits am 14. Juni verlangte der Hauptmann von Herzberg für 1000 Mann Infanterie und der Lieutenant d’Avers für 1000 Mann Kavallerie die vollständige Bekleidung und Ausrüstung nicht nur für den Mann, vom Hemde bis zum Rock, sondern auch für die Pferde, vom Sattel bis zum kleinsten Riemchen herab.
Dieser gewaltigen Forderung glaubte der Rat doch nicht genügen zu können und richtete unter dem 16. Juni ein demütiges Schreiben an den Herzog, in welchem er die Not Dresdens darstellte und den Vorschlag machte, 40 Infanteristen und 40 Kavalleristen zu bekleiden und auszurüsten, zu einer größeren Lieferung aber nicht im stande zu sein erklärte.
Trotzdem requirierte Herzberg am 19. Juni wieder für 6 Offiziere die vollständige Bekleidung, u. a. 3 Dutzend feine Herrenhemden, 6 Dutzend feine Taschentücher, Socken, kurz alles, was zum Anzug gehört. – Den 20. Juni verlangt der Lieutenant d’Avers wieder vollständige Bekleidung und Ausrüstung für 3 Offiziere und 100 Ulanen, sowie Herzberg die Bekleidung für 6 Hoboisten.
Darauf geht am 21. Juni die ziemlich energisch gehaltene Antwort des Herzogs von Braunschweig ein:
Dem Wohllöblichen Magistrat zu Dresden gebe ich hiermit auf, nicht nur der Anforderung des Hauptmann von Herzberg Folge zu leisten, sondern mache demselben auch bekannt, daß ich ihm aufgegeben habe, alle Zwangsmittel zu ergreifen, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, um die Einkleidung von 2000 Mann, theils Cavallerie, theils Infanterie, von dem Wohllöbl. Magistrat zu Dresden zu heben, und zu diesem Zwecke die Kgl. Cassen anweise, da es nicht meine Absicht ist, von Unterthanen etwas zu nehmen, sondern erwähnte Einkünfte, wovon ein Theil mir immer zufließen muß, hierzu bestimme.
200 Mann Ulanen müssen gleichfalls in Dresden gekleidet werden, so wie Schwarzenberg-Ulanen, nur daß die Fahnen an den Pieken hellblau und gelb sein sollen und das Braunschweigische Feldzeichen tragen.
[62] Der Dresdner Kreis soll auch 50 Pferde sofort gestellen, die an den Lt. d’Avers abzuliefern sind; insofern die Stadt dabei concurrirt, erwarte ich gleiche Gefälligkeit, wie den hessischen Truppen erwiesen ist. Da ich die zur Formation meines Corps commandirten Offiziers dahin instruirt habe, so versteht sich, daß ungesäumt Alles abgeliefert werden muß, bei harter Strenge und Ahndung.
Alt-Oschatz den 21. Juni 1809.
Wilhelm, Herzog von Braunschweig-Lüneburg.
Infolge dieses Schreibens des Herzogs wurde große Ratssitzung gehalten, in welcher man endlich beschloß, die Montierung für 50 Infanteristen und 50 Kavalleristen zu beschaffen, aber nicht mehr.
Nach der Ratssitzung wurden Hauptmann von Herzberg und Lieutenant d’Avers vorgeladen und ihnen der Ratsbeschluß mitgeteilt. Lieutenant d’Avers erklärt sich einverstanden mit einem Geldaversum, das auf 2562 Thaler 12 Ggr. oder 51 Thaler 6 gr. pro Mann für 50 Reiter festgesetzt wird und erhält darauf sofort 500 Thaler abschlägig ausgezahlt. Hauptmann von Herzberg aber weigert sich, bezüglich der Infanterie auf den Vorschlag einzugehen, verlangt vor allen Dingen die sofortige Einkleidung von 115 Rekruten, welche er dem Herzog nachzusenden habe und eine schriftliche Mitteilung über den Ratsbeschluß, um dieselbe dem Herzog einzureichen. Die geforderte schriftliche Mitteilung wird auch am 22. Juni dem Hauptmann von Herzberg übergeben und von ihm an den Herzog gesendet.
Trotzdem verlangt Herzberg am 22. Juni weiter 100 Paar Schuhe und „soviel Hemden, als nur vorrätig sind“, und am 23. wieder eine Menge Utensilien für den Train u. s. w.
Darauf geht abermals ein Schreiben des Herzogs ein, welches schon etwas milder als das erste gehalten ist:
Einem wohlweisen Magistrat der Residenz Dresden wird auf sein Schreiben vom 22. d. Mts. bekannt gemacht, daß von der Requisition hinsichtlich der zu armirenden und zu bekleidenden Mannschaft nicht abgegangen werden kann und daß dieselbe vollkommen zu leisten ist.
Sollten auch die gegenwärtigen Prästationen etwas schwer fallen, so bedenke man den großen Zweck, für den sie gemacht werden. Ich habe den Hauptmann von Herzberg instruirt, die Equipirung der Mannschaft zu beschleunigen und muß Sie, meine Herrn, ersuchen, bei [63] Meidung unangenehmer Maßregeln, denselben auf alle mögliche Art zu unterstützen.
Uebrigens kann diese Leistung um so weniger drückend sein, da der Magistrat nicht nöthig hat, die aufzunehmenden Requisitionen gleich zu bezahlen, sondern solche von den Kaufleuten auf Credit nehmen kann.
Da ich nun eben wohl Theil an K. S. Cassen habe, so werde ich mich bemühen, diese Lieferungen, so viel möglich und bald thunlichst zu vergüten.
Wilhelm Hz. v. Br.
Aber auch diesem vom 25. Juni datierten Briefe des Herzogs wurde noch nicht willfahrt, so daß sich derselbe genötigt sah, einen immer noch milder gehaltenen Brief zu schreiben:
Einem Wohllöbl. Magistrat der Stadt Dresden ist es mir unendlich leid, meinen verschiedenen Begehren das Ansehen geben zu müssen, als beabsichtige ich nicht, das Interesse unseres deutschen Vaterlandes zu befördern. Hingegen habe ich nur diese Mittel und Wege in Händen, um mich zu verstärken, und um daher dieses zu erreichen, ersuche ich, mir 20 000 Thaler ein für allemal zu geben, wovon die Kaiserlichen Behörden nicht allein unterrichtet sind, sondern auch angewiesen, mich zu unterstützen.
Biwak b. Nossen den 28. Juni 1809.
Wilhelm, Hz. v. Brschwg.-Lbg.
Dieses Schreiben überreichten am 29. Juni vormittags drei vom Herzog besonders zur Regelung dieser Angelegenheit nach Dresden entsendete Offiziere: der Major von Sander, der Major von Kotulinsky und Hauptmann von Scriefer, dem Rate in öffentlicher Sitzung.
Der Rat erklärte vor der Hand, daß er gar nicht im stande sei, diese Summe zu zahlen, worauf der Major von Sander erklärte, der Herzog werde sich dabei nicht beruhigen und der Rat werde für die Befolgung der Forderungen persönlich verantwortlich gemacht; hierauf entfernten sich die drei Offiziere.
In der darauf weiter fortgesetzten Ratssitzung waren die Stimmen sehr geteilt: Bürgermeister Claußnitzer riet, man solle alles verweigern, andere wollten etwas nachgeben, die Viertelsmeister waren sogar der Ansicht, man solle alles bewilligen, denn die Summe sei so groß, daß die jetzt lebenden Einwohner Dresdens dieselbe doch nicht bezahlen könnten, die Nachwelt werde es schon [64] dereinst bezahlen. – Man kam zu keinem Entschluß, und die beiden Bürgermeister begaben sich zum Geheimen Konsilium, um mit den Herren Geheimen Räten Rücksprache zu nehmen. Diese rieten nur, man möge noch weiter verhandeln, vielleicht lasse sich ein Vergleich zu stande bringen. – Darauf gingen beide Bürgermeister in das Quartier des Majors von Sander, und dort gelang es ihnen einen Vergleich dahin zu machen, daß dem Major von Sander 5000 Thaler ein für allemal ausgezahlt würden. Dieselben wurden auch sofort bezahlt und zwar 800 Thaler in Münze und 4200 Thaler in Kassenbillets.
In einem besonderen Schreiben an den Herzog heißt es dann noch: „In dieser traurigen und höchst bedrängten Lage und da wir Ew. Herzoglichen Durchlaucht durch die gelieferten Montierungen und übrigen Requisitionen bereits eine Summe von 10 262 Thalern 12 Ggr. dargebracht haben, ist das äußerste, was wir um jenes Zweckes thun können, wenn wir Ew. Durchlaucht die Summe von 5000 Thalern überreichen.“
Major von Sander stellte eine Quittung und einen Revers aus, daß die sächsischen Lande mit ferneren Requisitionen verschont werden sollten. (R.-A.)
Wären die Herren Stadträte über die militärischen Begebenheiten in ihrem Vaterlande besser unterrichtet gewesen, hätten sie sich vielleicht auch noch diese 5000 Thaler ersparen können, denn wie wir bereits oben gesehen haben, verließen am Nachmittage desselben 29. Juni die Österreicher die Stadt und am 30. Juni rückte bereits der Oberst Thielmann und am 1. Juli der König von Westfalen in Dresden ein. Der Herzog und seine Offiziere waren jedenfalls besser unterrichtet, sonst hätten sich dieselben nicht mit einer verhältnismäßig geringen Summe begnügt.
Zur Ehre Dresdens sei übrigens noch bemerkt, daß sich der Rat wirklich alle erdenkliche Mühe gab, diesen Requisitionen gerecht zu werden. Da in Dresden vorzüglich das von den Braunschweigern verlangte schwarze Tuch selten wurde und auch die Schuhmacher nicht mehr im stande waren, die Mengen verlangter Stiefel und Schuhe zu liefern, wurde an viele benachbarte Städte geschrieben. Aus der hierüber vorhandenen Korrespondenz sei nur einiges angeführt: Freiberg verspricht 100 Ellen Tuch zu 1 Thaler die Elle vom Kaufmann Roch zu liefern, der Transport soll am 21. Juni [65] abgehen. Hayn will, trotzdem es schon viel nach Meißen geliefert hat, 100 Ellen schicken, giebt aber keinen Preis an, Bischofswerda will 102 Ellen liefern zum Preis von 1 Thaler 8 Ggr. bis 1 Thaler 6 Ggr., Kamenz erbietet sich zu 300 Ellen, von denen auch 226 Ellen wirklich entnommen worden, zum Preis von 22 und 21 Ggr. Das Tuch könnte durch einen Schiebböcker nach Dresden gebracht werden, dem auch die Bezahlung anvertraut werden könne, da er ein zuverlässiger Mensch sei. Königstein liefert 150 Paar Schuhe, nur Schandau zeigt sich abgeneigt etc. (R.-A.)
Man wird begreiflich finden, daß der Magistrat von Dresden bemüht sein mußte, Gelder zu beschaffen und flüssig zu machen, um den vielfachen an ihn herantretenden Forderungen gerecht werden zu können. Er verfiel daher zuerst auf eine neue Steuer, die lediglich von den Mietbewohnern getragen werden sollte, da die Hausbesitzer bereits stark in Anspruch genommen waren. Von der Aufnahme einer größeren Anleihe wurde gänzlich abgesehen, da deren Verzinsung wiederum viel Geld absorbiert haben würde. Der Vorschlag einer einzuführenden Mietsteuer, welcher der königlichen Regierung zur Genehmigung vorgelegt wurde, bestand im wesentlichen in folgendem:
1. Sämtliche in der Stadt, Neustadt und den Vorstädten zur Miete wohnenden Personen entrichten von jedem Thaler einer
von | 1 | – | 20 | Thaler | jährlich | betragenden | Miete | 3 | Pf. |
„ | 21 | – | 100 | „ | „ | „ | „ | 6 | „ |
„ | 101 | – | 150 | „ | „ | „ | „ | 9 | „ |
u. s. w. von jedem Thaler steigend.
2. In demselben Maße kontribuieren auch alle Pächter, es mögen selbige Wohnungen, Felder oder Gartengrundstücke, Gast- und Schankwirtschaften oder auch blos Gewölbe, Läden, Pferdeställe, Remisen, Keller, Schuppen oder irgend sonst ein Behältnis oder Raum gepachtet haben, von ihrem Pachtquanto, jedoch mit dem Unterschiede, daß:
a) die Pächter der Stadtfelder ihr Kontingent nur nach Höhe des dritten Teiles ihres Pachtquanti entrichten und
b) wenn ein Pachtquantum, welches es auch sei, die Summe von 1200 Thalern übersteigt, von jedem Thaler über 1200 Thaler nur ein Pfennig und ohne weitere Progression beigetragen wird.
[66] 3. Von dieser Anlage sind lediglich frei:
a) die Hausbesitzer, jedoch mit Ausschluß derjenigen, welche Aubergen oder Gasthöfe besitzen und die darauf haftende Gastgerechtigkeit selbst ausüben, als in welchem Falle sie den dreifachen Betrag ihres Servisquanti zu kontribuieren haben.
b) diejenigen Personen, welche ein öffentliches Almosen haben.
4. Keineswegs aber sind diejenigen Personen ausgenommen, die in königlichen Gebäuden wohnen oder sonst freie Wohnung genießen, vielmehr haben dieselben ihre Beiträge gleich den Mietsleuten zu prästieren.
5. Sämtliche Beiträge werden von den Mietsleuten an die Haus- resp. Grundstücksbesitzer entrichtet und von diesen an die Kassen abgeliefert.
Dieser Vorschlag gelangte am 16. Juni an das Geheime Konsilium, indessen war bei dem damals überhaupt sehr schleppenden Geschäftsgange an eine rasche Erledigung dieser immerhin wichtigen Angelegenheit nicht zu denken; auch muß bemerkt werden, daß das Geheime Konsilium sich nicht wesentlich bemühte, die in jener Zeit stark in Anspruch genommene Stadt hilfreich zu unterstützen.
Am 22. Juni wird die königliche Kassenbillets-Kommission vom Rate gebeten, „in Betracht der zu machenden bedeutenden Ausgaben“ ihm einen unverzinslichen Vorschuß von 20 000 Thalern in Kassenbillets zu gewähren. Dieses Gesuch wird auch am 24. Juni dem Geheimen Konsilium zur Befürwortung unterbreitet. Endlich am 18. Oktober desselben Jahres wird dieses Gesuch genehmigt und auf eine Schuldverschreibung, welche auf den 25. Juni zurückdatiert wird, die Summe unverzinslich ausgezahlt.
Die Stadt hatte bei der Peräquationskasse noch ein Guthaben von 15 000 Thalern von einer aus den Jahren 1807 und 1808 datierenden Lazarethrechnung; darauf waren bisher erst 4000 Thaler ausbezahlt, der Rat bittet daher am 23. Juni die königliche Landeskommission, ihm von dem Guthaben 10 000 oder mindestens 8000 Thaler auszuzahlen, „als Vorschuß auf die Forderung.“ Wie es nach den Akten den Anschein hat, war auch dies vergebens.
Den 22. August endlich bittet der Rat die Meißner Kreisdeputation wieder dringend um die Restituierung eines gemachten Vorschusses, der folgendermaßen spezifiziert wird:
[67]
6133 | Thlr. | 3 | Ggr. | 10 | Pf. |
für französische Einquartierung 1807, 1808 und 1809. |
27 000 | „ | – | „ | – | „ | durch die österreichische und braunschweigische Invasion von |
11. bis 30. Juni verursacht, nach Abrechnung vergüteter | ||||||
6426 Thlr. 18 Ggr. 3 Pf. | ||||||
1 250 | „ | – | „ | – | „ | durch österreichische Besetzung der Stadt vom 14. bis 21. Juli. |
2 600 | „ | – | „ | – | „ | durch die k. westfälischen und holländischen Truppen. |
1 060 | „ | – | „ | – | „ | durch K. S. Truppen verursachter Aufwand. |
2 500 | „ | – | „ | – | „ | Vorschuß zum Lazareth. |
40 543 | Thlr. | 3 | Ggr. | 10 | Pf. | Sa. |
Schon am 23. August wird diesem ein zweites Gesuch nachgesendet, mit der Bitte um Beschleunigung, da die Nachricht eingegangen, daß Ausgang dieser Woche wieder französische Truppen einrücken werden, welche mit voller Verpflegung zu verquartieren sind.
Bei dem allen muß man bedenken, daß in damaliger Zeit baares Geld rar war und die in jetziger Zeit auf einer höheren Stufe der Entwicklung stehenden Kreditverhältnisse noch unbekannt waren.
Nachdem die österreichischen Truppen am 21. Juli infolge des am 12. Juli zu Znaim abgeschlossenen Waffenstillstandes Dresden verlassen hatten, war der Oberst Thielmann mit seinen sächsischen Truppen am 22. Juli eingerückt und durfte man sich der Hoffnung hingeben, daß die kriegerischen Ereignisse damit ein Ende erreicht hätten. Der Herzog von Braunschweig aber, dessen Korps, nach der am 21. Juli in Zwickau an dasselbe gehaltenen Rede, auf 2010 Mann mit 630 Pferden und 4 Geschützen zusammengeschmolzen war und der die Absicht hatte, sich nach dem Norden durchzuschlagen, führte den Krieg noch auf eigene Hand fort, so daß sich Thielmann genötigt sah, von den in Dresden eingerückten Truppen das Bataillon Einsiedel auf Wagen und 2 Kanonen reitender Artillerie zu seiner Verfolgung zu entsenden.
Der Rat von Dresden erließ folgende Bekanntmachung:
Da des Herrn Fürsten von Oels Durchlaucht an dem zwischen S. M. dem Kaiser der Franzosen und König von Italien und S. M. [68] dem Kaiser von Oesterreich geschlossenen Waffenstillstand nicht Antheil nehmen zu wollen scheint, vielmehr denen eingegangenen Nachrichten zufolge die K. S. Lande feindlich zu behandeln fortfährt, und daher zur Sicherstellung hiesiger Residenz gegen herumstreifende Parteien von Seiten hiesiger Militärbehörden für nöthig gefunden wird, wenigstens vor der Hand die sämmtlichen Thore zur Nachtzeit zu sperren; als wird diese hoffentlich nur auf kurze Zeit nöthige Maßregel, und daß von Abends 10 Uhr an, und nur den Fußgängern nach vorgängiger Examination der Ein- und Ausgang zur Nachtzeit durch die Pförtchen, in Neustadt aber durch das Weiße Thor werde verstattet werden, dem Publikum andurch bekannt gemacht.
Dresden den 26. Juli 1809.
(R.-A.)
Der Rath zu Dresden.
Aber nicht nur die gerechtfertigte Besorgnis vor dem Einfall herumstreifender Parteien gebot eine erhöhte Vorsicht, sondern auch die Besorgnis, daß vieles schon seit dem April herumstreifendes Gesindel überhand nehmen und Unordnung anrichten möchte, veranlaßte scharfe Verordnungen hiergegen. Hatte sich doch schon Mitte April das in Dresden lebende Proletariat an den in den Schanzen zurückgelassenen Militäreffekten vergriffen, war doch der Oberstlieutenant Browne, der mit einer Schwadron Garde du Corps noch zwei Tage nach dem Abmarsch der Armee am 16. April in Dresden verblieb, veranlaßt worden, Patrouillen zum Schutze „gegen das sich herumtreibende Gesindel“ ausreiten zu lassen. Die vielen aus Österreich kommenden Deserteure, deren bereits Erwähnung gethan, trugen auch nicht dazu bei, die Sicherheit des Landes zu vermehren, aber außerdem scheinen Desertionen und Herumtreiben von Soldaten auch anderer Truppenteile sehr an der Tagesordnung gewesen zu sein.
Eine Bekanntmachung, welche im Dresdner Anzeiger vom 26. Juni abgedruckt ist, giebt uns ein Bild des damaligen Zustandes; sie lautet:
Es ist in Erfahrung gebracht worden, daß jetzt mehrere Traineurs und Ausreißer in den K. S. Landen herumziehen und Lebensmittel erpressen. Um nun diesem landesverderbenden Unwesen möglichst zu steuern, so wird hierdurch bekannt gegeben, daß jede Militärperson, von welchem Corps sie sei, wenn sie keine bestimmte Marschroute oder einen von ihrem Capitän ausgestellten Schein zu produciren hat, oder auch ohne einen Feldwebel oder Corporal herumgeht, sogleich arretirt und an den dermaligen hiesigen Herrn Stadt-Commandanten, Se. Durchlaucht [69] den Fürsten von Lobkowitz, abgegeben werden soll. Wonach sich zu achten.
Dresden den 21. Juni 1809.
(L. S.)
Kgl. Sächs. Landesregierung,
Heinrich August von Hünerbein.
Wilhelm Stelzner.
Das Marodieren und Herumziehen solcher Leute hatte nach dem Abschlusse des Waffenstillstandes immer noch nicht nachgelassen, denn am 14. August wurde abermals eine Bekanntmachung im Dresdner Anzeiger erlassen, des Inhalts:
„Vermöge eines unterm 29. Juli ds. Jhrs. erlassenen, schriftlichen Allerhöchsten Generalis sollen alle Soldaten der K. S. Armee, welche sich uncommandirt und ohne Urlaubspaß in hiesigen Landen betreten lassen, nach Weißenfels, um sich bei dem dortigen Militär-Commando zu melden, verwiesen, oder sofern die Desertion zu besorgen sein sollte, dahin mit hinlänglicher Bewachung und einer Notiz transportiert werden“. (R.-A.)
Durch das Gesindel, welches der Herzog von Braunschweig angeworben und von dem uns Röbers Tagebuch eine so drastische Beschreibung geliefert hat, war die Disziplin im braunschweigischen Korps nicht verbessert worden und waren viele wieder desertiert; ja sogar desertierte Offiziere führen die Ratsakten an. Aus den daselbst befindlichen Wachrapporten geht hervor, daß am 7. August zwei desertierte braunschweigische Offiziere in Dresden und zwar der eine, von Heßberg, auf der schwarzen Thorwache, der andere, Hartmann, auf der Palaiswache im Arrest befindlich aufgeführt werden. (R.-A.)
Am 11. August kehrte endlich der König wieder nach Dresden zurück; das Hofjournal schreibt darüber:
„Heute Abend ½7 Uhr hatten die hiesigen Einwohner das Glück, beiderseits Königliche Majestäten, nachdem Allerhöchstdieselben Sonntag, den 6. ds. Mts. von Frankfurt am Main abgereist waren und gestern am 10. in Leipzig einen Ruhetag gehalten hatten, bei Höchsterwünschtem Wohlsein hier wieder eintreffen zu sehen. Allerhöchstdenselben war die Bürger-Gendarmerie bis zum Weißen Roß entgegen geritten und erhielten die gnädigste Erlaubniß, Ihren Majestäten beim Einzug in Dresden vorreiten zu dürfen. Bei der Annäherung wurden Ihre Majestäten durch den Donner von [70] 60 Kanonen und den Schall sämmtlicher Glocken der Residenz begrüßt, und am Weißen Thor von einer Deputation des hiesigen Magistrats mittelst einer devotesten Anrede empfangen. Vom gedachten Thore an war in gerader Linie bis an die Allee und von dort bis an die Statue von den hiesigen Bürgerschützengesellschaften, von letztgedachter Statue an aber, über die Brücke bis an das große Schloßthor von dem hier befindlichen Militär eine Haye gebildet, durch welche Ihre Majestäten zu letztgedachten großen Schloßthor einfuhren und unter der Schnarche abstiegen.
Bei Hofe hatten sich der ergangenen Ansage gemäß die Herrn Minister und sämmtliche Kavaliere versammelt, von welchen Ihre Majestäten beim Aussteigen aus dem Wagen empfangen und die große Treppe hinauf begleitet wurden, worauf Allerhöchstdieselben nach kurzem Verweilen in dem inneren Antichambre-Saal Sich in dero Zimmer zu begeben geruhten.
In Ermangelung der Garde du Corps, welche sich annoch bei der Armee im Felde befand, wurden die Posten im Königlichen Schlosse von dem Regimente von Zastrow-Kürassiers besetzt.“
Der Magistrat hatte auch nach dem Eintreffen Thielmanns in Dresden, der mittlerweile zum General ernannt worden war, das ihm übertragene Gouvernement der Residenz und Festung weitergeführt; nachdem aber der französische General Cara St. Cyr am 14. August in Dresden eingetroffen war und das Kommando der Garnison übernommen hatte, scheinen Schwierigkeiten entstanden zu sein, denn der Rat bat in einem Schreiben vom 21. August „um Differenzen zu vermeiden“ – Se. Majestät möchte ihn des übertragenen Stadtkommandos entheben. Darauf erschien am 22. August folgendes Schreiben:
„Ihre Kgl. Majestät wollen, daß der hiesige Stadtrath des demselben unter dem 15. April d. Jhrs. übertragenen und bisher zu Allerhöchst deren Zufriedenheit geführten hiesigen Stadt-Commandos, nunmehr bei der veränderten Lage der Umstände wieder entledigt werde. Es ist daher solches bemeldetem Stadtrath, auf dessen unterthänigstes Anliegen vom 21. ds. Mts. zur Resolution zu eröffnen.
von Cerrini.
Eine Rechnung über den in der Gouvernementskanzlei in der I. Etage des Breitenbauchschen Hauses am Altmarkt entstandenen
[71] Aufwand an Schreibutensilien, Geleuchte und Reparaturkosten in Höhe von 37 Thaler 9 Ggr. 1 Pf. wurde dem Stadtrate auf sein Ansuchen aus der Feldkriegskasse restituiert.
Der Bürgermeister Dr. Heyme und mehrere Viertelsmeister und Bürger, welche sich verdient gemacht hatten, wurden vom Könige dekoriert, was im Dresdner Anzeiger vom 18. September bekannt gemacht wurde:
„Ihre Königliche Majestät haben nicht nur den Bürgermeister Hr. Dr. Heyme, welcher sich durch seine Bemühungen, die Stadt bei der vor einigen Jahren eingetretenen Brodtheuerung hinlänglich zu versorgen, vorzüglich aber durch seine rastlose Thätigkeit in dem bisherigen kriegerischen Zeitraum, gute Ordnung und Sicherheit in der Stadt zu erhalten, ausgezeichnete Verdienste erworben hat, zum Hofrath der 4. Classe ernannt, sondern auch dem Herrn Hoffaktor Scheffel und den Herrn Viertelsmeistern Zinke, Westmann, Adolf, Leonhard, Hüttig, Voigt und Greifenhagen zur Belohnung ihres patriotischen Eifers die goldene Civil-Verdienst-Medaille mit der Inschrift: „Bene merentibus“ allergnädigst zu ertheilen geruht.“ (Dr. A.)
Nachdem endlich der königliche Flügeladjutant Oberstlieutenant von Langenau, als Kurier von Wien kommend, die Nachricht von dem am 14. Oktober zwischen Österreich und Frankreich abgeschlossenen Frieden am 19. Oktober mittags 11 Uhr nach Dresden gebracht und hier dieses freudige Ereignis durch Abfeuern von 100 Kanonenschuß dem Publikum bekannt gegeben worden war, wurde – wegen des abgehaltenen Jahrmarktes etwas verspätet – am 29. Oktober das Siegesfest durch eine glänzende Illumination gefeiert, welche allerdings unter ganz anders freudigen Kundgebungen der Bürger vor sich ging, als die offiziell angesagte und nur mit geteiltem Herzen ausgeführte Illumination vom 30. April desselben Jahres. Die Kosten der am Rathause angebrachten Dekorationen und deren Beleuchtung betrugen allein 534 Thaler 12 Ggr. 6 Pf., eine für damalige Zeit gewiß sehr hohe Summe. (R.-A.)
Wenn auch das Friedensfest das letzte Ereignis in Dresden war, welches in unmittelbarem Zusammenhang mit dem „Kriegsjahre 1809“ stand, so dürfte doch noch zum Schlusse eines anderen Ereignisses zu gedenken sein, welches zwar nicht unmittelbar mit [72] den Kriegsbegebenheiten zusammenhängt, durch welches aber eine während des Krieges entstandene und unerledigt gebliebene Korrespondenz zwischen dem Major von Wolan und dem Stadtrate nun endlich geregelt wurde, nämlich die Errichtung einer National-Bürgergarde.
Der König Friedrich August hatte am 19. August eine unter dem 15. August ausgefertigte Verfügung an den Stadtrat erlassen, in der es hieß: „Wir finden für gut, in Unserer Residenz Dresden sowohl zur Erhaltung der Polizei, als auch eintretenden Falls zur Vertheidigung der Stadt, eine Bürger-National-Garde formiren zu lassen, und machen euch solches hierdurch bekannt, mit dem Begehren, ihr wollet euch mit Unsrem Generalmajor Thielmann, welchem Wir die Organisation der Bürger-National-Garde aufgetragen haben, auf welche Art die Errichtung derselben am leichtesten und geschwindesten geschehen könne, vernehmen, daran geschieht Unsere Meinung.“
Bis zum 6. September hatte das Kriegskollegium ein Regulativ ausgearbeitet, welches, nachdem es vom Könige bestätigt worden war, am 27. September an den Rat gelangte, mit der Verordnung, die Bürger-Nationalgarde nunmehr danach zu formieren.
Das Regulativ enthielt 8 Punkte, welche in der Hauptsache folgendes besagten:
1. Soll unserer Absicht gemäß sothane Bürger-National-Garde, zu Erhaltung der polizeilichen Ordnung, Sicherung des Eigenthums und Aufrechthaltung der bürgerlichen Gesetze mit zu wirken, auch nöthigen Falls die Stadt gegen einen auswärtigen Feind zu vertheidigen verpflichtet, jedoch außer den Mauern der Stadt zum Dienst gegen den Feind nicht verbunden sein.
2. Bestimmt, daß sie aus 8 Compagnien à 1 Capitän, 1 Premierlieutenant, 2 Souslieutenants und 100 Mann an Unteroffizieren und Gemeinen bestehen soll.
3. Zum Commandanten wird der char. Hauptmann von Bonniot vom Regt. Max ernannt.
4. Giebt die Namen aller zu Offizieren ernannter Bürger Dresdens an.
5. Den Eid der Treue und des Gehorsams sollen der Chef und sämmtliche Offiziere dem Gouverneur der Residenz leisten.
[73] 6. Der Chef trägt die Uniform, wie den Offiziers bei dem Generalstabe der Armee vorgeschrieben ist; die Uniform der Bürgeroffiziers aber, sowie der gesammten Garde, soll in einem dunkelblauen glatten Rock mit gelben Knöpfen, in weißen Unterkleidern, Stiefeln und einem 3 krempigen Hut mit weißer Cocarde, bestehen.
7. Zu Bezeichnung der Grade unter den Offiziers bleibt ihnen nachgelassen, Epauletten wie die Offiziers in der Armee zu tragen.
8. Jeder dieser Bürger-Gardisten hat sich mit 1 Flinte und 1 Säbel zu armiren und mit 1 Patronentasche zu versehen.
Über den Rang der Offiziere wurde noch bestimmt: „daß dieselben, sobald sie in wirklichem Dienst und aktiv sind, sowohl als auch bei Hofe, den Rang und die Prärogativen derer in unserem wirklichen Militärdienst stehenden Offiziers zu genießen haben sollen, doch so, daß der Bürgeroffizier von gleichem Range dem in der Armee dienenden nachtritt.“
Am 7. bis zum 9. Oktober wurden nach einander sämtliche Bürger nach dem Rathause beordert und ihnen die königliche Verordnung, sowie das beigegebene Regulativ bekannt gegeben. Die gesamte Bürgerschaft weigerte sich aber, den ausgesprochenen Forderungen Folge zu leisten, worauf der Rat unter dem 10. Oktober eine Eingabe an den König einreichte, worin er auseinander setzte, daß die Bürger zwar in Ermangelung der Garnison gern bereit wären, die in polizeilicher Hinsicht erforderlichen Dienste auch fernerweit unweigerlich zu verrichten, daß sie sich jedoch dem Kommando eines Militäroffiziers nicht unterwerfen wollten und auf das Bestimmteste erklärten, daß sie sich der Verteidigung der Stadt gegen einen auswärtigen Feind nicht unterziehen würden und endlich nicht in der Lage wären, sich selbst die nötige Kleidung und Bewaffnung zu beschaffen.
Der Rat schlug daher vor, die Bürger von der Verteidigung der Stadt zu entbinden und einen Fonds zur Beschaffung der Kleidung und Bewaffnung zu bilden.
Dieser Eingabe des Rates folgte am 12. Oktober eine von „den Repräsentanten der Bürgerschaft und sämtlichen Innungen“ unterschriebene Petition, in welcher der loyale Sinn der Bürger betont und das Land glücklich gepriesen wird, welches von einem [74] so ausgezeichneten Herrscher regiert werde, wie der König etc., aber auch inständigst gebeten wird, die Bürgerschaft nicht mit der Verteidigung des häuslichen Heerdes zu betrauen. Es heißt darin u. a.: „Und sollte endlich, was Gott verhüten möge, die Vertheidigung der Wälle gegen einen andringenden Feind nöthig werden, in welche höchst unglückliche Lage kämen dann diejenigen, und beinahe der größere Theil der zu errichtenden Nationalgarde, welche ihr Vermögen und ihre Familie in den Vorstädten der Willkühr erbitterter Feinde überlassen müssen, während sie ihre übernommene Pflicht in die Stadt zur Vertheidigung der Wälle riefe.“
Diese Petition der Repräsentanten der Bürgerschaft und sämtlicher Innungen hatte der Ratskonsulent Dr. Kriegel verfaßt, den man darauf beschuldigte, er habe die Bürger zum Widerstande aufgereizt, auch wurde der Inhalt als aufrührerisch angesehen. (Man war in Devotion erstorben!) Er ward daher ernstlich zur Verwarnung gestellt, so daß sich die Bürgerschaft veranlaßt sah, ein Rechtfertigungsschreiben zu publizieren, worinnen sich alle Einzelnen verpflichteten, eidlich zu bestätigen, daß pp. Kriegel sie besonders noch befragt hätte, ob sie eine Erlaubnis von ihrer Obrigkeit zur Einreichung einer derartigen Bittschrift besäßen.
Der König kehrte sich weder an die Eingabe des Magistrats, noch an die Petition der Bürgerschaft. „Am 19. Oktober früh halb 9 Uhr wurden“, wie uns Röbers Tagebuch berichtet, „alle Mitglieder von den Waffen tragenden Bürgern etc. in ihrer Uniform und den bis jetzt getragenen Waffen ins Zeughaus bestellt, worinnen ihnen durch den Generalmajor Thielmann, bei verschlossenen Thüren, abermals der Antrag, die Errichtung einer Nationalgarde, sowie die Ernennung der dazu erwählten Offiziere betreffend bekannt gemacht wurde, worauf sie sich in Kompagnien formieren und vor das Rathaus, wo sie Karree formierten, marschieren mußten.“
„Der General Thielmann kam hierauf im Namen des Königs, um dem Allerhöchsten Befehl zufolge von den Herren Offizieren den Eid der Treue in seine Hände anzunehmen. Die Offiziere versammelten sich vorher auf dem Rathause, wo sie der Herr General mit dem Verlangen des Königs bekannt machte, nach welchem sie sich dann in dem Karree in Linie aufstellten, wo gegenüber der gesamte Magistrat in schwarzer Kleidung trat. Nun hielt der General an selbige eine dem Zweck angemessene Rede, worin er die [75] Absicht des Königs, in Erfüllung der Rheinbund-Verhältnisse, zu denen sich das Königreich Sachsen bekannt, auseinanderstellte; er erinnerte ferner, daß die Sachsen von jeher ein Volk gewesen, welches ihren Fürsten sich stets treu und standhaft in Beobachtung ihrer Pflichten gegen denselben als gute Bürger und Unterthanen gezeigt hätten, auch heute, wo Se. Majestät ihn beauftragt hätten, eine Bürger-Nationalgarde zu organisieren, verspricht er sich den willigsten Gehorsam, daher ermahne er, daß sie den Eid, den sie jetzt ablegen würden, getreu nachzukommen hätten. Sollte jedoch einer oder der andere[VL 3] nach Verlesung der Eidesformel (welche währenddem der Stadtschreiber Beyer verlas), etwas einzuwenden haben, der solle vortreten und sein Bedenken äußern, wenn sie aber nichts dawider hätten, solches mit einem lauten Nein bekräftigen; welches dann auch geschah.“
Die Eidesformel lautete:
„Von Sr. Majestät von Sachsen in Allerhöchsten Gnaden zum Offizier bei der National-Bürgergarde ernannt, schwöre ich N. N. zu Gott, dem Allmächtigen, dem Könige, meinem Herrn, treu zu sein, und kraft der von mir übernommenen Pflicht, zu Aufrechterhaltung der gesetzlichen und polizeilichen Ordnung in der Residenz, ja im Notfalle zu deren Verteidigung innerhalb der Mauern gegen einen auswärtigen Feind nach meinen Kräften beizutragen, so wahr ich ein treuer Unterthan und patriotischer Bürger bin und so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort durch Jesum Christum. Amen.“
Dieser Eid wurde nochmals langsam Satz vor Satz vorgelesen, welches jeder laut mitsagte. Nochmals erinnerte er, daß alle Befehle, die vom König ergingen, durch ihn an den Kommandanten Bonniot und von dem an einen edlen Stadtmagistrat und dann an die Bürger gelangen sollten.
Hierauf mußten alle einzeln beim General vorübergehen und ihm den Handschlag geben. Nachher defilierte das Ganze die Schloßgasse hinab und bei Se. Majestät dem Könige, welcher sich auf der steinernen Gallerie befand, wo ihm die Honneurs und ein Vivat gebracht wurden, vorbei.
Auch mußten nun von Tag zu Tag alle die übrigen Bürger den Handschlag zur neuen Organisation der Nationalgarde auf vorerwähnte Weise ablegen und übrigens alle dienstfähigen Bürger [76] aufs Rathaus sich stellen, wo die seit 1801 Bürger gewordenen ausgehoben und in Kompagnien geteilt wurden, welche Beschäftigung über 14 Tage bis zum Anfang des Monats Dezember dauerte.
Am 29. Oktober hatten die Bürger zwar nochmals einen Versuch gemacht, gegen diese Einrichtung sich aufzulehnen. Sie wurden nämlich zum Wachdienst kommandiert, um das Militär wegen eines auf den anderen Tag fallenden Manövers abzulösen; allein kaum zwei Drittel der Kommandierten erschien, weshalb sich denn noch in der Eile Militär an die Bürgergarde anschließen mußte.
Die sich krank stellenden oder widerspenstigen Bürger wurden hierauf den ganzen Tag über in ihren Logis mit Rats- und Militär-Wache aufgesucht und größtenteils nachgeholt.
Am 29. April des folgenden Jahres 1810 erhielt die Bürger-Nationalgarde auf dem Altmarkte in Dresden eine neue Fahne, auf welche sie bei der Überreichung nochmals schwören mußte. (R.T.)
Damit scheinen alle Differenzen endgültig beseitigt gewesen zu sein, denn diese Bürger-Nationalgarde hat sich stets, bis sie 1830, infolge anderer damals eintretender Verhältnisse, aufgelöst und zur Kommunalgarde umgewandelt wurde, königstreu und von gutem Bürgersinn beseelt gezeigt. Eine Verwendung derselben zur Verteidigung innerhalb der Mauern gegen einen auswärtigen Feind ist niemals eingetreten.
[77]
[78]Heft I (1872): Dresdner Chronik vom 1. Juli bis 31. Dezember 1869. 54 S.
Heft II (1875): Hantzsch, A., Geschichte der Neustädter Realschule in Dresden. 78 S.
Heft III (1880): Hantzsch, A., Geschichte des Dorfes Plauen bei Dresden. 166 S.
Heft IV (1883): Richter, O., der Bußprediger Johannes von Capistrano in Dresden und den Nachbarstädten 1452. – Ders., Ein Brief Melanchthons. – Ders., Dresdner Straßenscenen vom Jahre 1552. – Widemann, E., Alt-Dresden und dessen Brand 1685. – Gurlitt, C., Eine Quelle zur Baugeschichte Dresdens. – Hantzsch, A., Die Spiegelschleife bei Dresden. – Melzer, O., Eine Ordnung für das Alumnat der Kreuzschule aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. – Ders., Über dramatische Aufführungen an der Kreuzschule. 80 S.
Heft V u. VI (1885): Heinze, A., Dresden im siebenjährigen Kriege. 190 S.
Heft VII (1886): Meltzer, O., Die Kreuzschule zu Dresden bis zur Einführung der Reformation (1539). 60 S.
Heft VIII (1888): Neidhardt, A., Der Nachlaß des kursächsischen Premierministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl. – Hantzsch, A., Geschichte des Dresdner Christmarkts. – Ders., Der Reisewitzische Garten in Plauen bei Dresden. – Richter, O., „Verehrungen“ des Rates zu Dresden an hohe Beamte 1680–1718. – Müller, G., die Geistlichkeit der Superintendentur Dresden im Jahre 1578. 110 S.
Heft IX (1889): Neubert, H. M., Zur Entstehung der Dresdner Vorstädte. – Pietsch, K. H., Beiträge zur Dresdner Häusergeschichte: A. Das Burglehn; B. Der Taschenberg. – Knothe, H., Das Augustinerkloster zu Alt-Dresden und seine Besitzungen in der Oberlausitz. – Kade, R., Eine Dresdner Familienchronik 1542–1597. – Müller, G., Eine Instruktion für die Verwaltung des „Gemeinen Kastens“ in Alt-Dresden. 107 S.
Heft X (1892): Buchwald, G., Dresdner Briefe 1625–1670. Ein Bild aus dem Dresdner Leben im 17. Jahrhundert. – Beutel, G., Aus den Reisetagebüchern almosensammelnder Dresdner Bürger nach dem Brande von Alten-Dresden im Jahre 1685. 133 S.
Anmerkungen
- ↑ Derselbe war Generalstabs-Chef des Königs von Westfalen.