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ADB:Tribbechow, Adam

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Artikel „Tribbechow, Adam“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 595–598, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tribbechow,_Adam&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 15:29 Uhr UTC)
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Tribbechow: Adam T., latinisirt Tribbechobius, evangelischer Theolog und geistlicher Dichter, geb. am 11. August 1641 in Lübeck, der Sohn des drei Jahre zuvor als Lehrer an das dortige Gymnasium berufenen und wegen seiner lateinischen Dichtungen geschätzten Justus T. aus dem lauenburgischen Mölln, zeichnete sich schon im Knabenalter durch ungewöhnliche Begabung und geistige Frühreife aus und verdankte seine wissenschaftliche Vorbildung dem Vater und der genannten Schule, die er 1659 mit der Universität Rostock vertauschte. Von hier, wo besonders sein Landsmann, der Kirchenliederdichter Heinrich Müller, durch Wort und Schrift bedeutsam auf ihn einwirkte, begab er sich dann nach einem kürzeren Aufenthalte in Wittenberg und Leipzig auf die Helmstedter Hochschule, um namentlich unter Friedr. Ulrich Calixtus, Balthasar Cellarius und Herm. Conring seine Studien fortzusetzen. Er wohnte dort in Calixtus’ [596] Hause und konnte so dessen reichhaltige Bibliothek nach freier Wahl benutzen. Eine Unterbrechung seines akademischen Lebens trat ein, als ihn der Lübecker Syndicus und nachmalige Bürgermeister David Gloxin zum Hauslehrer seines einzigen Sohnes Anton Heinrich bestellte. Nachdem er mit diesem eine Zeit lang auf dem Familiengute Dankelroda ein wissenschaftliches Stillleben geführt und zugleich ein ihm angebotenes Lehramt am Lübecker Gymnasium abgelehnt hatte, kehrte er nach Rostock zurück, erwarb sich am 23. April 1662 den Magistergrad, wandte sich, unterstützt durch das nicht unbeträchtliche Schabbel’sche Familienstipendium, das ihm David Gloxin erwirkt hatte, im Mai nach Gießen, las nach einiger Zeit über Geschichte und Philosophie, disputirte öfters und gewann durch sein Buch über die Scholastiker (1664) mit einem Male die Hochachtung der gelehrten Welt. Das infolge dessen ihm angetragene Rectorat in Worms lehnte er ab, folgte dagegen einem durch den Geh. Rath J. A. Kielmann von Kielmannseck (s. A. D. B. XV, 719 ff.) veranlaßten Rufe als außerordentlicher Professor der Moral an die von Herzog Christian Albrecht von Schleswig-Holstein-Gottorp gegründete Hochschule in Kiel, übernahm im gleichen Jahre nach Michael Watson’s Tode das ordentliche Lehramt der heiligen, kirchlichen und profanen Geschichte und setzte diese ersprießliche Thätigkeit bis zum Mai 1672 fort. Da bot ihm Herzog Ernst der Fromme, durch den Hofrath Joh. Francke, einen Schwiegersohn David Gloxin’s, auf ihn aufmerksam geworden, die Stelle eines Kirchenrathes und Consistorialassessors an, für deren Besetzung er schon länger einen würdigen Vertreter gesucht hatte. T. erklärte sich zur Annahme bereit. Auf der Reise nach Gotha lernte er in Erfurt zufällig den damaligen Licentiaten Kaspar Sagittarius kennen und schätzen und trug zwei Jahre nachher durch sein Fürwort bei dem Herzoge nicht wenig dazu bei, daß jener die Professur der Geschichte in Jena erhielt. In Gotha fand er bereits einen Kirchenrath als Collegen, den Lübecker Wilh. Verpoorten (s. d.), der, im J. 1668 berufen, nach Tribbechow’s Anstellung in gleicher Eigenschaft nach Coburg versetzt wurde (Aug. 1673). Sein neues Amt verpflichtete ihn, bei Vacanzen in höheren kirchlichen Aemtern Stellvertretung zu leisten, den Unterricht der fürstlichen Kinder und des Gymnasiums zu überwachen, bei den Visitationen der Kirchen und Schulen mitzuwirken, die theoretische und praktische Ausbildung der Studenten und Candidaten der Theologie zu fördern und sich an der Bearbeitung erbaulicher Schriften zu betheiligen. Eine allgemeine Kirchen- und Schulvisitation hatte er bald darauf im Altenburger Lande vorzunehmen, als dieses nach dem Erlöschen des bisherigen Fürstenhauses an Gotha gefallen war. Sie begann bereits 1672 in den Landgemeinden und endete 1674 in den Ephoralstädten, wohin der Herzog ihn und den Altenburger Generalsuperintendenten Joh. Christfried Sagittarius als Bevollmächtigte gesandt hatte. Nach dem Tode des Herzogs (26. März 1675) und noch vor dessen Beisetzung (4. Juni) hielt er in der Schloßkirche zum Friedenstein die Trauerpredigt (1. Juni) auf den Verstorbenen (gedruckt in der „Wolverdienten Ehren Seule, dem … Herzoge Ernst … aufgerichtet“. Gotha 1678. Fol.) und nach der käuflichen Erwerbung der Herrschaft Tonna durch Friedrich I. in der Kirche des Hauptortes die Huldigungspredigt (29. Oct. 1677), ward nach dem Ableben Joh. Chrn. Gotter’s († am 4. Nov. 1677) zum Generalsuperintendenten erhoben, mußte vom 9.–30. Sept. 1679 mit dem Altenburger Consistorialpräsidenten Hans Dietrich v. Schönberg (s. A. D. B. XXXVI, 781 ff.), seinem Collegen Joh. Christfried Sagittarius und zwei weimarischen Abgeordneten eine Visitation der Universität, des Hofgerichtes und des Schöppenstuhles in Jena vornehmen, wobei man auch die Bibliothek einer solchen unterzog und ihren Bestand an Büchern auf 3670 Nummern feststellte, und verhandelte vom 21. März bis zum 4. April 1680 im [597] Auftrage seines Fürsten mit dem genannten Sagittarius zu Orlamünde über die Beilegung der dogmatischen Fehde zwischen dem strenggläubigen Abraham Calov in Wittenberg und dem milderen Joh. Musäus in Jena, als eben der langwierige synkretistische Streit wieder heftiger entbrannte und eine ähnliche feindselige Stimmung wie zu Flacius’ Zeiten anzukündigen schien. Nachdem sich die Vermittler über gewisse Vergleichspunkte geeinigt hatten, erfolgte die Vorladung der jenaischen Theologen, von denen aber nur Friedemann Bechmann und Joh. Wilh. Baier erschienen, während Musäus sich mit seinem gebrechlichen Alter entschuldigte. Jene beiden fanden die Vergleichspunkte nicht unbillig; doch wagten sie, weil Musäus fehlte, keine entscheidende Antwort zu geben. Die Commissare schrieben indes an Calov und hemmten so eine fernere Befehdung, die ohnehin nicht lange darauf mit dem Tode der beiden Hauptgegner abschloß und über den bald anhebenden pietistischen Streitigkeiten vollends in Vergessenheit gerieth. Am 27. Juli 1680 hielt T. die Weiherede in der von Andreas Rudolphi neuerbauten Augustinerkirche (s. A. D. B. XXIX, 576), verhandelte auch um diese Zeit mit dem belgischen Jesuiten Christoph Spinola über die Herstellung des kirchlichen Friedens zwischen Katholiken und Lutheranern, ohne daß aber dieser ohnehin von ersterer Seite nicht ernst gemeinte Versuch irgend einen Erfolg haben konnte. – Als Theolog von milder Gesinnung und jeder Streitlust abhold, als Prediger anregend, klar und erbaulich, gewann sich T. die Liebe seiner Mitbürger und fühlte sich überdies in seinen Amts- und Familienverhältnissen durchaus befriedigt. Seit dem 10. Aug. 1675 war er mit Sophie Elisabeth geb. Gießbach, der jugendlichen Witwe des Landkircheninspectors Thomas v. Aussen, vermählt. Sie schenkte ihm 3 Knaben und 6 Mädchen, von denen er zwei der letzteren bald wieder verlor. Im J. 1684 fing er an zu kränkeln, und als ihn am Christtage 1686 eine Ohnmacht auf der Kanzel befallen hatte, blieb er von da an der Kirche fern und starb in der Nacht vom 16. auf den 17. August 1687, Morgens zwischen 1 und 2 Uhr. Am folgenden 21. August, einem Sonntage, wurde er Abends bei Fackelschein und unter dreimaligem Läuten der Glocken in der Augustinerkirche bestattet. Sein nachher dort aufgehängtes Oelbild hat die Erinnerung an ihn noch lange bewahrt. – Von zahlreichen Dissertationen abgesehen, hat er sich namentlich durch folgende größere Schriften verdient gemacht: „De doctoribus scholasticis et corrupta per eos divinarum humanarumque rerum scientia liber singularis“ (1665, eigentl. 1664; Ed. II., 1719, von Chrph. Aug. Heumann mit einer Vorrede und der Parentation W. E. Tenzel’s herausgegeben); „Exercitationes V ad Baronii Annales, inde ab eo, quo Is. Casaubonus desiit, continuatae“ (1667 und 1708); „Hieronymi Opera“ (12 Thle. in 4 Foliobdn., 1684); „Historia Naturalismi a prima sua origine ad nostra usque tempora per suas classes deducta“ (1700), von seinem Sohne Johannes (s. d.) aus dem Nachlasse veröffentlicht. Von handschriftlichen Werken hinterließ er u. a. seinen eigenen Lebenslauf (s. u.), sowie Bruchstücke eines Commentars über die ganze Bibel und einer „Kirchengeschichte Luthers bis auf unsere Zeit“. Außerdem schrieb er im Auftrage Ernst des Frommen zwei Erbauungsbücher, von denen das eine aber erst nach dessen Tode herauskam: „Andachten vom ewigen Leben, aus dem Freuden-Spiegel des ewigen Lebens Dr. Phil. Nicolai gezogen“ (1674) und „Die gecreutzigte Liebe, Das ist: Andächtige Betrachtung einer gläubigen Seelen über die Historia des bittern Leidens und Sterbens JESU CHristi“ u. s.w. (1676, 1695, 1718, 1720). Das Titelkupfer des letztgenannten Buches zeigt inmitten eines Herzens den gekreuzigten Christus und als Umschrift Tribbechow’s bekanntes Lied: „Meine Liebe hängt am Kreuz; Ich will ihn daselbst umfassen“ (3 fünfzeil. Strophen). Von da ist es bald in die evangelischen Liedersammlungen übergegangen: [598] zunächst in den Anhang des „Geistlichen Gesang Buches“ (Gotha 1691) und zwar mit einer vierten Strophe Joh. Heinrich Rumpel’s, damaligen Professors am gothaischen Gymnasium († 1699 als Superintendent in Salzungen). Das Lied führt das von T. erwählte Ignatianische Symbolum „Amor meus crucifixus est“ hymnologisch aus, was auch von Ludw. Andreas Gotter, Joh. Ernst Greding und Joh. Mentzer (?) in dreien ihrer Lieder geschehen ist. Von den beiden Melodien findet sich die ältere (es es as as b b c) in der „Psalmodia sacra“ (1715; wiederholt als „Neues Cantional Mit dem General-Bass“, o. J., aber 1720) des gothaischen Capellmeisters Chrn. Friedr. Witt, während die jüngere (g g as g c d h) in dem Pförten’schen Gesangbuche von 1761 steht (beide in L. Erk’s Vierstimmigem Choralbuch, Berlin 1863, Nr. 181 und 180).

Vita Adami Tribbechovii ab ipsomet manu propria scripta. (Hdschr. im Herzogl. Haus und Staatsarchiv zu Gotha, bezeichnet: QQ. XII, 45.) – Henrich Fergen, Gott liebender theurer Kirchenlehrer Weh und Wohl. Leichenpredigt. Gotha 1687. 85 S. Fol. (Lebenslauf 17 S.). – H. Witte, Diarium biographicum, Tom. II., Riga 1691, S. 143 ab. – Casp. Sagittarius, Historia Gothana, Jena 1700, S. 189–194. – W. E. Tenzel’s Parentation bei H. Pipping, Memoria Theologorum, Dec. II., Leipzig 1705, S. 187–201; wiederholt in der 2. Ausg. von Tribbechow’s Buch „De doctoribus scholasticis“, Jena 1719, S. XXXIII-XLVII. – Joh. Fabricius, Historia Bibliothecae Fabricianae, Pars IV., Wolfenbüttel 1721, S. 438 f. – J. C. Wetzel, Lieder-Dichter, 3. Thl. (1724), S. 315 f. – Zedler’s Universal-Lex., 45. Bd. (1745), Sp. 579–581. – Jöcher, Lex. IV (1751), 1310 f. – (J. G. Brückner,) Kirchen- und Schulenstaat im Herzogth. Gotha, II. Thl., 12. Stück, Gotha 1760, S. 61–77; dazu: I. Thl., 12. Stück (1757), S. 2 u. II. Thl., 3. Stück (1758), S. 8. –– Chrph. Sachse, Onomasticon literarium, Pars V. (1785), S. 119 f. u. 606. – J. H. Gelbke, Kirchen- u. Schulen-Verfassung des Herzogth. Gotha, 1. Thl., Gotha 1790, S. 105, 155 f. u. 160. – G. L. Richter, Lexikon alter u. neuer geistl. Liederdichter (1804), S. 412 f. – A. Beck, Ernst der Fromme, 2. Thl., Weimar 1865, S. 71 f.; dazu: 1. Thl., S. 520, 562, 656 f. u. 818. – E. E. Koch, Kirchenlied, 3. Aufl., 4. Bd. (1868), S. 75–78. – W. Tümpel in den Blättern für Hymnologie, hrsg. von A. Fischer und Johs. Linke, (6.) Jahrg. 1888, Kahla, S. 87. – Vgl. auch: Joh. Seb. Müller’s Annales des Chur- u. Fürstl. Hauses Sachsen, Weimar 1701, S. 533 f. u. 537. – A. Fr. W. Fischer, Kirchenlieder-Lex., II. Hälfte (1879) S. 50 ab u. 479 b. (Hier u. bei Koch ist nach Brückner der 16. August 1684 als angebliches Todesdatum genannt.) – J. u. E. Löbe, Gesch. d. Kirchen u. Schulen des Herzogth. S.-Altenburg, 1. Bd., Altenb. 1886, S. 57 u. 3. Bd. (1891), S. 649. – W. Tümpel, Gesch. d. ev. Kirchengesanges im H. Gotha, I. Thl., Gotha 1889, S. 51. (Außerdem eine gef. Mitthlg. von Hrn. Stadtkirchner E. Böttner in Gotha.)