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ADB:Schaffgotsch, Hans Ulrich Freiherr von

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Artikel „Schaffgotsch, Hans Ulrich Freiherr von“ von Julius Krebs in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 541–545, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schaffgotsch,_Hans_Ulrich_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 05:13 Uhr UTC)
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Schaffgotsch: Hans Ulrich, Freiherr von S., geboren am 28. August 1595 auf dem Schlosse Greiffenstein in Schlesien, erbte nach dem 1601 erfolgten Tode seines Vaters Christoph und eines Verwandten Adam von Schaffgotsch die großen Güter Greiffenberg, Greiffenstein, Kynast, Giersdorf, Schmiedeberg u. a. am Iser- und Riesengebirge, sowie die freie Standesherrschaft Trachenberg-Prausnitz in Niederschlesien. Nach sorgfältiger Vorbereitung bezog er die Universitäten Tübingen, Altdorf, Leipzig und bereiste von 1611–1614 Italien, Spanien, Frankreich, England und die Niederlande. Nach seiner Rückkehr übernahm er die selbständige Verwaltung seines umfangreichen Besitzes. Am Anfange des 30jährigen Krieges wurde er seitens der schlesischen Stände mehrfach zu Gesandtschaften nach Prag verwandt, gehörte 1619 zu der Zahl der schlesischen Defensoren und war bei der Krönung des Winterkönigs zugegen. Am 18. October 1620 vermählte er sich mit der um zwei Jahre älteren Barbara Agnes v. Brieg, einer Schwester der Piastenherzöge Johann Christian und Georg Rudolf. Nach der Schlacht am weißen Berge übernahm er das Oberstenamt [542] im dritten Kreise, leistete am 3. November 1621 auf der königlichen Burg zu Breslau vor Kurfürst Johann Georg von Sachsen den neuen Treueid für Kaiser Ferdinand II. und warb 1626 bei dem Einbruche der dänisch-mansfeldischen Völker in Schlesien auf Befehl des Kaisers ein Regiment Arkebusiere. Im Herbst dieses Jahres focht er mit Pechmann und Dohna gegen die weimarschen Truppen in Oberschlesien und machte 1627 an der Seite des Herzogs von Friedland, zu dem er als Grenznachbar schon früh in nähere Beziehungen trat, den kurzen und glücklichen Sommerfeldzug gegen die Dänen mit. Bei den anläßlich der Krönung Ferdinand’s III. zum böhmischen Könige in Prag veranstalteten Festlichkeiten war er zugegen, betheiligte sich (23. November) bei dem großen Turniere und wurde am 4. December 1627 daselbst vom Kaiser „mit dem Ehrenworte Semperfrei und dem Prädicate Hochwohlgeboren“ ausgezeichnet. Im J. 1630 errichtete er nach der Landung Gustav Adolf’s abermals ein Regiment Arkebusiere für die unter Tieffenbach in Schlesien stehenden Kaiserlichen. Nicht lange darauf, am 24. Juli 1631, starb seine Gemahlin Barbara Agnes, und da seine Stiefschwester Anna Ursula v. Hohenzollern sich seiner noch im jugendlichen Alter befindlichen fünf Kinder treulich annahm, warb er zu seinen Reitern noch ein Fußregiment unter dem Herzoge von Friedland, der ihn am 8. April 1632 zum Generalwachtmeister ernannte. Im Verlaufe des während der Jahre 1632 und 1633 in Schlesien geführten Krieges zeichnete er sich besonders in den beiden Treffen bei Steinau aus; an der am 11. October 1633 erfolgten Einschließung und Gefangennahme des Grafen Heinrich Matthias v. Thurn in den Steinauer Schanzen hatte er den Hauptantheil. Auch bemühte er sich in den genannten Jahren mit Eifer, wenn auch vergeblich, seine Schwäger, die Piastenherzöge, auf die kaiserliche Seite zu ziehen. Nach Waldstein’s Abzuge aus Schlesien erhielt er den Oberbefehl über die in der Provinz zurückgebliebenen kaiserlichen Truppen und versuchte nun die noch von den Schweden und Sachsen besetzt gehaltenen fünf schlesischen Städte in seine Gewalt zu bringen. Dies gelang ihm aber nur mit Liegnitz und Ohlau. Die Stadt Breslau zwang er durch eine für ihren Handel sehr lästige Einschließung zu dem Vertrage vom 11. November 1633, worin sie der schwedisch-sächsischen Besatzung auf dem Dome weitere Unterstützung an Munition und Proviant zu versagen gelobte. Ein von ihm am 25. November unternommener Angriff auf die Dominsel hatte keinen Erfolg. Gegen Ende des Jahres 1633, um die Zeit, wo Graf Gallas mit Rudolf Colloredo in Glogau eintraf und das Obercommando in Schlesien übernahm, erhielt S. in Ohlau plötzlich den Befehl, vor dem General in Pilsen zu erscheinen. Da er damals noch mit den Breslauern in Unterhandlung stand, so nahm er an, die Vorladung beziehe sich auf seine Tractaten mit der Stadt. Unverzüglich reiste er ab und erreichte schon am 4. Januar 1634 Pilsen. Hier theilte ihm am folgenden Tage Ilow den Grund der Verstimmung des Generals gegen den Wiener Hof und Waldstein’s Absicht das Commando niederzulegen mit und forderte den Freiherrn auf, mit den übrigen Officieren den Feldherrn um Aenderung seines Entschlusses zu bitten; auch schlug er schon jetzt eine schriftliche Verwahrung der sämmtlichen höheren Officiere gegen die Questenberg’sche Instruction wegen der Quartiere vor. Der durch diese Eröffnungen bestürzt gewordene S. äußerte sein Bedenken über letzteren Vorschlag, der ihm als Verstoß gegen die militärische Disciplin vorkam, und machte seine weiteren Entschließungen von einer Rücksprache mit den übrigen Officieren abhängig. Gleich darauf wurde der Freiherr zu einer längeren Besprechung mit dem General befohlen, in der die 19 Punkte des bekannten Memorials „Statum Silesiae betreffend“ zwischen beiden Männern berathen wurden. Ein Theil dieser Punkte war rein militärischer Natur, und S. that einfach seine Pflicht als Soldat, wenn er als [543] Untergebener und als mit den Verhältnissen Schlesiens vertraut seinem Feldherrn dabei mit Rath an die Hand ging. Andere Theile des Memorials enthielten dagegen unzweifelhafte Eingriffe des Generals in die Rechte des Landesherrn. Der durch das Vertrauen des allmächtigen Herzogs von Friedland berauschte, in politischen Dingen ganz unerfahrene S. erkannte dies entweder nicht, oder er nahm die Vorschläge seines Generals, von denen er recht wohl wußte, daß sie bei der Eigenart der schlesischen Verfassung ganz unausführbar waren, ohne Widerspruch entgegen, weil ihm der Muth fehlte, dem gewaltigen Mann seine Gedanken darüber offen zu enthüllen. Damit betrat er die abschüssige Bahn, die ihn dann rasch dem Ende seiner Laufbahn zuführte. Ungewandt und wie immer das Herz auf der Lippe tragend, zeigte sich der Freiherr ferner auf einem zwischen dem 6. und 12. Januar abgehaltenen Gastmahle bei Trzka; seine daselbst gethanen Aeußerungen hat der bekannte Croatenführer Isolano später als Belastungsmaterial gegen S. dem Hofe kundgegeben. Seine anfänglichen Bedenken gegen eine schriftliche Verwahrung der höheren Officiere ließ er nach der Besprechung mit den mittlerweile in Pilsen eingetroffenen höheren Befehlshabern bald fallen. Nach dem Gastmahl der Generale hatte der Freiherr eine dritte Audienz bei dem Herzoge. Derselbe befahl ihm seinen Rückweg nach Schlesien über Glogau zu nehmen, dem dort befindlichen Generallieutenant Gallas Ordre zur Abreise nach Pilsen zu überbringen und an seiner Stelle, wie schon im October 1633, den Oberbefehl in Schlesien zu übernehmen. Gleichzeitig gab ihm der ohne Wissen des Freiherrn zum Feldmarschall ernannte Piccolomini ein Schreiben an Gallas mit, einen wahren Uriasbrief, den er bei Kenntniß seines Inhalts wohl kaum befördert haben würde. Bei seiner Ankunft in Glogau, wo die Generale Gallas, Colloredo, Hatzfeldt und Götz gleichsam im Mittelpunkte der militärischen Gegenverschwörung weilten, wurde S. arg enttäuscht. Nachdem er seinen Auftrag bestellt, eröffnete ihm Gallas, daß nach dem vom Freiherrn abgelieferten Briefe Piccolomini’s nicht S., sondern der gleichfalls ohne Wissen des Freiherrn zum Feldmarschall beförderte Colloredo das Commando in Schlesien übernehmen werde. S. war im ersten Augenblicke ganz starr vor Staunen und brauchte einige Zeit, bis er dies „verstanden“. Dann zeigte er sich jedoch bereit, zurückzutreten und sich nach seinem alten Quartier Ohlau zu begeben, wenn ihn Gallas bei dem Feldherrn entschuldigen und ihm weitere Verhaltungsmaßregeln aus Pilsen zusenden wolle. Ein Versuch des Freiherrn, die wahre Gesinnung des Generallieutenants zu erkunden, schlug fehl. Gallas blieb diplomatisch verschlossen, bestärkte S. nur in dessen Entschlusse, den Pilsener Revers nicht von den kaiserlichen Officieren in Schlesien unterschreiben zu lassen, und hat später ebenfalls einige Aeußerungen, zu denen sich S. bei ihrem Gespräche hinreißen ließ, den Proceßacten gegen den Freiherrn überliefert. Am 25. Januar traf Hans Ulrich wieder in Ohlau ein und sah, vereinsamt und unfähig sich der großen Autorität seines Feldherrn zu entziehen, dem weiteren Verlaufe der Ereignisse mit Bangen entgegen. Denn seine Lage war durch den Ende Januar erfolgten Abfall der Stadt Breslau vom Novembervertrage und ihren neuen Bund mit den Schweden erheblich erschwert worden, und alle seine Handlungen wurden von Colloredo, Hatzfeldt und Götz aufmerksam überwacht. In dieser schlimmen Lage ging ihm nun plötzlich aus Pilsen die Weisung zu „allen seinen Commandanten und Officieren zu befehlen, keine Ordre vom kaiserlichen Hofe anzunehmen oder einer solchen zu parieren“. Damit war er vor die Entscheidung gestellt: entweder für oder wider den Kaiser! Als politisch unerfahrener Schlesier, der weder für Ferdinand II. noch für Waldstein besondere Sympathien empfand, entschied er sich für das Gefährlichste, was er in seiner Stellung thun konnte; um es mit keinem von beiden zu verderben, wählte er einen [544] Mittelweg. Er beschloß, in der Meinung, „daß alle Generalspersonen es mit dem Friedländer hielten“, als scheinbar treuer Diener des Herzogs diesen „durch Buchstaben und Schreiben, so Ihrer Majestät nit schaden mögen, zu contentiren und bei guter Hoffnung zu erhalten“ und in Wahrheit doch nichts gegen den Kaiser vorzunehmen. Infolgedessen berichtete er auf Trzka’s Drängen fleißig nach Pilsen und stellte sich dort als treuesten Parteigänger des Friedländers hin; daher galt er daselbst als unbedingt zuverlässig, wurde auch weder zum Feldmarschall befördert, noch zum zweiten Male nach Pilsen beschieden. Was er aber von Ohlau an Trzka meldete, war nach seinen eigenen Worten nur „der Schein der Wahrheit“, er schrieb, „was da nit geschehen, noch geschehen können oder doch Ihrer Majestät nicht schädlich sein mögen“. Diesem unbedachten Entschlusse entsprach dann sein Handeln völlig. Er führte die ihm von Pilsen zugehenden Befehle entweder garnicht oder, wenn es zur Abwehr des Verdachtes nicht anders ging, in lauer und schwächlicher Weise aus. Den Pilsener Schluß legte er seinen Officieren nicht zur Unterschrift vor, aber er that dies im tiefsten Geheimniß und gewann somit keinen Zeugen für diese im Sinne der kaiserlichen Partei verdienstvolle That. Auf die von Trzka erhaltene Nachricht, daß Colloredo nach Pilsen berufen worden sei, bemächtigte sich seiner die Befürchtung, derselbe könne die Wahrheit über sein doppeltes Spiel an den Tag bringen. „Um mit der Vorklag’ gegen Colloredo bei Zeiten einzukommen“, schrieb er in letzter Stunde, als anderwärts die Würfel schon gefallen waren, den bekannten Ziffernbrief vom 23. Februar, worin er seine Ergebenheit gegen den Herzog in übertriebenster Weise betheuert. Schon zwei Tage vorher beriethen Hatzfeldt und Colloredo, der insgeheim einen Theil der Obersten des Freiherm schon vorher gewonnen hatte, über die gegen S. zu ergreifenden Maßregeln. Am 24. Februar wurde er zu Ohlau durch den von Colloredo gesandten Hauptmann d’Espaigne vom Aldringenschen Regiment auf kaiserlichen Befehl verhaftet und nach Beschlagnahme seiner Papiere (darunter befanden sich die Gegenziffer für seinen Schriftwechsel mit Trzka und das sogenannte Memorial) am folgenden Tage nach der Festung Glatz geführt. In dieser Stadt blieb er etwa acht Wochen zuerst in milder, dann, nachdem die Nachricht von dem zu Troppau erfolgten Aufstande des Oberstlieutenants Freiberg und des Schaffgotsch’schen Fußregiments eingetroffen war, in strengerer Haft. Die spätere Untersuchung ergab seine völlige Unschuld an den Troppauer Vorgängen. Auf sein Ansuchen wurde S. in der zweiten Hälfte des April 1634 nach Wien gebracht, wo er ein dreifaches Verhör zu bestehen hatte. Schon jetzt machte man ihm hauptsächlich die Abfassung des Memorials zum Vorwurf und verfügte die Vornahme der Tortur gegen ihn, doch ohne sie vorläufig in Anwendung zu bringen. Im Juni 1634 fand seine Ueberführung zu den übrigen Gefangenen nach Pilsen, bei Baner’s Einfalle in Böhmen am 20. Juli die Abreise sämmtlicher Angeklagten nach Budweis statt; am 18. Februar 1635 trafen sie in Regensburg, dem Sitze des[WS 1] endlich zusammengetretenen Kriegsgerichts ein. Um Mitte März wurden die Sitzungen desselben eröffnet, und schon am 31. März verurtheilte es S., der sich mündlich und in einer 75 Seiten langen Eingabe schriftlich vor dem Gerichtshofe verantwortet hatte, zum Tode. In seiner Vertheidigungsschrift findet sich der Satz: „Ihro Majestät müßten Ihr und denen, so Ihr gerathen dergleichen Gewalt dem Friedländer zu geben, die Schuld beimessen und nit einem treuen Diener, so Sie unter seine Gewalt gegeben.“ Ferdinand II. ließ das Urtheil durch eine besonders dazu gebildete Civilcommission und den Hofkriegsrath wiederholt prüfen und durch beide noch besondere Gutachten darüber ausarbeiten, ob S. der scharfen Frage zu unterwerfen sei. Beide Behörden bejahten es, die Civilcommissare mit der Begründung, daß S. durch seine Verurtheilung zum [545] Tode „als ein Strafknecht; nit anders als ein Cadaver mortuum, wie die Jura reden“ anzusehen sei; der Hofkriegsrath mit den Worten: S. sei der Mitwisserschaft am Verrathe des Friedländers bereits überwiesen, laut des bei ihm gefundenen Memorials habe er den Statum politicum in Schlesien invertiren, Ihrer Majestät Dero hohe Regalien entziehen wollen und sich also gleichsam als einen Director dieses gefährlichen Tradiments erzeigt. Im Widerspruche damit gab aber der unter dem Vorsitz des gegen S. besonders eingenommenen Grafen Heinrich Schlick tagende Hofkriegsrath die Weisung, der Scharfrichter möge von dem Feldprofoßen besonders instruirt werden, damit die vielen starken Präsumptiones in der Anklage durch die Thätigkeit des Henkers und ein umfassenderes Geständniß des S. besser erläutert würden. Die am 4. Juni im Regensburger Rathhause vorgenommene, in elfmaliger Anwendung der Wippe bestehende dreistündige Folterung brachte im ganzen keine neuen Belastungsmomente zu Tage und befreite dadurch auch die übrigen Angeklagten von der gegen sie angeordneten Tortur. Der S., schreibt der Vorsitzende des Kriegsgerichts am 12. Juni, hat in der Tortur nichts bekannt, derowegen die anderen nicht zu der Tortur erkannt worden, weil von dem S. nichts zu bringen gewesen. Trotzdem bestätigte der Kaiser am 5. Juli das Todesurtheil, das am Morgen des 23. Juli 1635 in Regensburg mit dem Schwerte an ihm vollzogen wurde. S. starb muthig und gefaßt. Er ist mit der Ueberzeugung in den Tod gegangen, daß er kein Verbrechen gegen den Kaiser begangen, daß er unter dem Zwange der Verhältnisse gegen den Herzog von Friedland im wesentlichen nicht anders habe handeln können, weil er vom Kaiser zum Gehorsam gegen den General verpflichtet und durch keinen kaiserlichen Befehl von diesem Gehorsam entbunden worden sei. Seine Besitzungen am Gebirge und die Standesherrschaft Trachenberg wurden schon im April 1634 vom Kaiser eingezogen; die letztere verlieh Ferdinand II. am 10. August 1641 an den Grafen Melchior v. Hatzfeldt. Die Güter am Riesengebirge erhielten die Söhne Hans Ulrich’s, nachdem sie um die Mitte des Jahres 1636 katholisch geworden waren, 1641 und 1650 zurück.

Nach meiner im Druck befindlichen, bei W. G. Korn, Breslau 1890, erscheinenden Lebensbeschreibung des Freiherrn, die sich auf das Warmbrunner und das fürstlich Hatzfeldt’sche, die beiden Breslauer und verschiedene Wiener Archive stützt.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: der