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Zedler:Wein-Recht

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weinreich

Band: 54 (1747), Spalte: 900. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|54|Wein-Recht|900|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Wein-Recht|Wein-Recht|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1747)}}



Wein-Recht, Lat. Jus Vini begreiffet alles dasjenige unter sich, was in denen Rechten wegen des Weins und anderer dahin gehörigen Gerechtigkeiten und Befugnisse verordnet zu befinden. Siehe Wein; Weinbau; Weinberg; Wein-Händler; Wein-Ordnung; Weinschanck; Wein-Verfälschung; und andere unter dem Worte: Wein befindliche Artickel.