Zedler:Weinberg, Weingarten, Wingert
Weinberg, Weingarten, Wingert Lat. Vinea, oder Vinetum, Frantz. Vigne, heisset ein fruchtbares Stücke Land oder Berg, so mit Weinreben angebauet oder bepflantzet ist. Der Grund und Boden zu einem Weinberge oder Weingarten soll nicht naß, nicht leimig, nicht steinig, auch nicht gar ohne alle Steine seyn; ist aber dergleichen Grund nicht zu vermeiden, so muß man auf seine Verbesserung bedacht seyn: Nehmlich die übrige Nässe führet man durch Gräben ab, den harten Leimgrund vermischet man mit Sand; die grossen Steine lässet man sammlen und auf die Seite schaffen, den gäntzlichen Mangel der Steine aber ersetzet man mit Kieß. Ein gelindes, trockenes, mit groben Sand oder Kieß vermengtes Erdreich ist hierzu das tauglichste und anständigste, wiewohl solches nicht durchgehends gilt, und auf rauhen Schieferbergen offt gute Weine wachsen. Der auf einer Ebene gepflantzte Weinwachs bekömmt zwar wohl, auf Hügeln und Höhen aber gedeihet er viel besser, insonderheit wenn dieselbigen den Hang gegen Mittag haben, und den ganzen Tag von der Sonne bestrahlet werden können, weil diese zu der Reiffe und Güte der Trauben das meiste beytragen muß. Man soll sich, so viel möglich, hüten, Weinberge nahe an einen Wald anzulegen, weil er den Thieren und Vögeln, so dem Weine nachstellen, einen sichern Aufenthalt giebt; auch nicht nahe an einem Moraste, oder andere sumpfige, stinckende, stillstehende Wasser, weil die daraus aufsteigende Nebel der Weinblüthe gefährlich sind; so vermeide man auch bey Anlegung neuer Weinberge die Oerter, wo hohe Wasserbäche seyn, denn, wenn dieselben anlauffen und sich ergüssen, werden die Weinstöcke von der Gewalt [655] des Wasser überschwemmet und ausgerissen; iedoch, wo man selbige durch Furchen und Gräben wohl fasset und ableitet, können sie alsdenn wenig Schaden verursachen. Wo andere Hauswirthe schon gepflantzet, und die Pflantzung wohl fortgekommen, da kan man sicher nachfolgen. Hat man einen Platz zum Weinberge ausersehen, muß man den hierzu erwehlten Grund und Boden von den alten Wurzeln und Stöcken völlig befreyen, hernach das Erdreich auf anderthalb Schuh tieff einhauen, und das oberste zu unterst das unterste zu oberst kehren, und dabey in Acht nehmen, dass man den Grund doppelt behaue, einmahl von unten hinauf, nach der immer nach und nach steigenden Höhe, und das andere mahl nach der Quere. Je öffter der Berg gegraben wird, ie fruchtbarer wird er. Auf diese Weise wird der Grund von der Kraft der Sonne und der Witterung locker gemacht. Und zwar so muß solches vor dem Winter geschehen, damit das Erdreich durch den Frost mürbe werde. In neuen Weinbergen muß man die Weinstöcke nach ihrer Beschaffenheit in solche Erde setzen, die sich vor sie schickt; also gehören in ein dürre trocken Erdreich dle Weinstöcke, deren Träublein vom Regen oder Thau alsobald anfaulen; dagegen an die feuchten Oerter diejenigen, die von der dürren Lufft gerne verderben. In eine Gegend, die von grossen Ungewittern öffters betroffen wird, oder an der Wind- und Wetterseite liegt, gehören die Rebstöcke, die ein hartes und starckes Laub haben, als Muscateller-Gut-Edel, Schwarz-Welsch, Zibeben,Fränckisch, u. s. w. Denn dieser Art Weintrauben können sich vor dem Ungewitter desto besser halten. Die zarten muß man an einen warmen Ort pflantzen. In einen fetten Grund, die vollkommenen und stärksten, die viel Holtz gewinnen, in ein dürres und lockeres Erdreich aber, die Reben, welche wenig Holtz geben. Die Stöcke werden nach Gelegenheit, etwan sechs oder sieben viertel Ellen weit von ein ander gesetzet. Dem Weinberge ein besseres Ansehen zu Wege zu bringen, soll man die Weinstöcke Schnurgerade nach Linien pflantzen, als welches auch in der Weinlese besser seyn würde, weil solchergestalt die Stöcke von den Lesern nicht so leichte versehen werden können. Man könte auch die Sorten der Weinstöcke von einerley Art in gewisse Quartiere pflantzen, z.E. den Blauen zusammen, den Gutedel zusammen, und so weiter, so könte man sie bey der Weinlese und im Pressen nach Gefallen, entweder mit einander vermengen, oder jedes abgesondert tractiren. Man pflantzet insgemein auch gerne allerhand Obst-Bäume in die Weinberge, und setzet sie entweder auf die Grasraine, oder in die Mitten, oder an die Mauren und Geländere. An die Mauren setzet man die Quitten, Mispeln und Lampertsnüsse, auf die Grasraine die Aepfel- Birn- und Pflaumenbäume, in die Mitten die Morellen- Apricosen- und Pfersichbäume. Man muß aber nicht allzu viel Bäume in die Weinberge unter die Weinstöcke pflantzen, indem nicht allein der Dünger, der den Weinstöcken sonst zu Gute käme, ihnen gar zu sehr entzogen wird, sondern auch der Schatten der Bäume, wenn sie sich [656] zu weit ausbreiten, ihnen gar zu sehr schädlich ist. Insonderheit aber taugen die Nußbäume in den Weinbergen gar nichts: Denn so weit die Trauffe von denselbigen gehet, soweit verderben die Weinstöcke. Endlich muß auch ein sorgfältiger Hauswirth auf die Vermachung seines Weinberges, vor Menschen und Thieren bedacht seyn, sonderlich aber vor den wilden Säuen wohl verwahren, welche einen ungemeinen Schaden darinnen zu verursachen pflegen. Hierbey muß er sich nach der Landes-Art richten, wie es sich den Materialien nach, die man derselbigen Gegend hat, am besten schicken will. Bruchsteine geben die beste und dauerhafftigste Vermachung da weder Schwein noch Dachs, weder Fuchs noch Hase durchkriechen kan. Nach diesem folgen die Plancken oder Bretwände, und endlich die gemeinen Bauerzäune. Im Anfang und bevor er des Grundes und Bodens vollkommen versichert ist, und ehe er weiß, daß der Wein rechte Art hat, wird der verständige Hauswirth keine kostbare Vermachung, sondern nur eine leichte Umzäumung um seinen Berg vor die Hand nehmen, bis er wahrnimmt daß der Weinberg mehrerer Unkosten werth sey. Endlich ist auch noch ein Gebäude bey einem Weinberge nöthig, in welchem die Presse stehet, und der Winzer seine Wohnung hat. Wer will, kan sich auch an dem höchsten Orte des Weinberges ein kleines Lusthaus bauen, so unten nach unterschiedenen Ecken offen, oben aber mit einem reinlichen und bequehmen Zimmer versehen, damit man sich an dem lustigen Prospect ergötzen könne, unten aber der Winzer bey regnerischen und stürmischen Wetter unter Obdach seyn, und des Nachts bisweilen zu der Zeit, da die Weintauben reiff, die Diebe und allerhand den Weinbeeren schädliche Thieren entdecken und verscheuchen möge. In dem Gelobten Lande wurde ein Weinberg für das vornehmste Gut und Eigenthum gehalten, 1 Könige XXI, 1. 2. 3. und war eine besondere Gabe und Seegen GOttes, wenn er iedermann seinen Weinberg im Friede pflantzen, besitzen und genießen ließ, Ps. CVII, 57. Ezech. XXVIII, 26. 5 Mose VI, 11. Jos. XXIV, 13. Nehem. IX, 15. 2 Könige XIX, 20. Es. XXXVII, 20. Cap. LXV, 21. 22. Jer. XXXV, 5. Amos IX, 14. 1 Macc. XIV, 12. 1 Cor. IX, 7. wie es im Gegentheil grosse Strafe GOttes war, wenn die Menschen um der Sünde willen ihrer Weinberge nicht geniessen konten, 5 Mose XXVIII, 30. 39. Amos V, 11. Zephan. I, 3; oder wenn sie auf mancherley Weise verderbet und verwüstet wurden: durch Verwildern, Sprüchw. XXIV, 30.31. Es.V, 6. Jer. II, 21. durch Mangel des Regens, Es. V, 6. durch Beraubung, Ps. LXXX, 13. Es. III, 14. Abhütung, Jer. XII, 10. Abfressen der Raupen, Amos IV, 9. der Würmer und Ungeziefers, 5 Mose XXVIII, 39. des Viehes, 2 Mose XXII, 5. oder Wildes, Ps. LXXX, 14. Es. V, 5. Hohenlied. II, 15. durch Feuer, Buch der Richt. XV, 5. Ps. LXXX, 17. oder auch Feinde, Es. XVI, 8. 9. 10. Jer. XLVIII, 32. 33. Jer. V, 17. u.d.g. Darum gehörten die Weinberge unter die auserlesenste Güter, 2 Könige V, 26 wornach so begierig gestrebet ward, Sprüchw. XXXI, 16. und [657] woran der Haus-Vater seine meiste Lust hatte, und deswegen offt besuchte, Hohenlied, VII, 12. auch seinen meisten Fleiß darauf wandte, Ps. LXXX, 15. Es. V, 24. Matth. XXI, 33. und wohl verwahrete mit Zäunen, Mauren, Leimwänden oder Stein-Hauffen, 4 Mose XXII, 24. Matth, XXI, 33. Marc. XII, 1. Es. V, 2. Sprüchw. XXIV, 3l. Mich. I, 6. oder man setzte Hüter dazu, Hohelied. I, 6. Cap. VIII, 12. Es. XXVII, 3. Jerem. XXXI, 6. 8. welche auf den Thürnen Wache hielten, Es. V, 2. Matth. XXI, 33. Marc. XII, l. oder in besondern Häuslein hüteten, Es. I, 8. oder man that ihn den Wein-Gärtnern ein, entweder Früchte oder Geld davon zu geben, Matth. XX, 1. Cap. XXI, 28. 33. 34. 41. Marc. XII, 1. 2. Luc. XX, 9. 10. Hohenlied, VII, 11. und haben sich so gar Könige auf den Wein-Bau der Weinberge geleget, z E. David, I Chron. XXVII, 27. Salomo, Predig. Salom. II, 4. Hohenlied, VIII, 11. Usa, 2 Chron. XXVI, 10. und ihre Bedienten damit belohnet, 1 Sam. VIII, 14. Cap. XXII, 7. Ins besondere war wegen der schönsten, edelsten, fruchtbarsten und besten Weinberge der Stamm Juda berühmt, der in seinem Erbtheil so viel Weinstöcke gehabt, daß er auch die Esel und Füllen daran binden konnte, und solchen Uberfluß am Wein, daß er auch die Kleider darinn waschen konnte, wie im Wasser, 1 Mose XLIX,11. 12. Hiller Hierophyt P. l. c. 36. p. 340. u. f. und Cap. XXXII, p. 314. Also heißt die Stadt Anab oder Mahanab in Juda so viel als locus uvarum, ein Ort, wo gute Trauben wachsen, Jos. XV, 50. Cap. XI, 21. So waren auch berühmt die Weinberge Engeddi, Hohenlied, I, 14. zu Samaria, Jer. XXXI, 5. die Weinberge bey Silo, Buch der Richt. XXI, 21. zu Baal-Hanon, Hohenlied. VIII, 11. der Weinberg Naboth zu Jesreel, 1 Könige XXI, 1. die Weinberge bey Abel, Buch der Richt. XI, 33. die Weinberge zu Sibma und Heßbon, Es. XVI, 7. 8. 9. 10. Cap. XXXIII, 9. Jer. XXVIII, 32. 33. Die Weinberge Syriens und am Libanon, Hos. XIV, 8. und vornehmlich bey der Stadt Chelbon oder Chalybon am Berge Pierio, Ezech. XXVII, 18. Die Weinberge in Assyrien, 2 Könige XVIII, 32. Es. XXXVI, 17. die Weinberge der Philister Buch der Richt. XV, 5. bey Thimnath, Buch, der Richt. XII, 5. am Bach Soreck und im Thal Escol. Cap. XVI, 4. 4 Mose XIII, 23. Die Weinberge in Idumäa, 4 Mose XX, 17. besonders bey der Hauptstadt Bozra, Es. XIII, 1. 2. so von der Weinlese den Nahmen hat, eben wie die Stadt Maßreck von den edelsten Weinstöcken, 1 Mose XXXVI, 36. die Weinberge in Arabien, Hiob XXIV, 6. und auch einige wenige in Egypten, Ps. LXXVIII, 47. weil sonst die Egyptier statt des Weins, sich eines Trancks aus Gerste und Wasser bedieneten; Reland. Palaest. L. I. c. 57. p. 381. Herodot. L. 2. c. 77.
Die Gesetze, so GOtt der HErr von den Weinbergen gestellt, waren: 1) Daß dieselben nicht mit mancherley Saamen solten besäet werden, 5 Mose XXII, 9. 3 Mose XIX, 19 Josephus Antiqv. Judaic. L. 4. c. 8. doch wurden Feigen-Bäume dahinein gepflantzet, Luc. XIII, 6; 2) Daß niemand aus eines Fremden Weinberge [658] Trauben in einem Gefäße mit heraus nehmen muste 5 Mose XXIII, 24. 3) Daß der, der einen Weinberg beschädigte, Wiedererstattung thun solte, 2 Mose XXII, 5; 4) Daß der, der einen Weinberg erst angeleget, von Krieges-Diensten und Heer-Zügen frey seyn solle, 5 Mose XX, 6; 5) Daß die Weinberge im 7 und 50. Jahre gemein seyn sollen und man zwar davon essen, aber nichts einsammlen könnte, 3 Mose XXV, 3. u.f. 6) Daß man erst im fünfften Jahr von der ersten Frucht des Weinberges essen solle, 3 Mose XIX, 23. 24. 25.
Die Arbeiten, so alle Jahre in den Weingebürgen zu verrichten nothwendig, sind nach der Churfürstl. Sächsischen Weinbergs-Ordnung vom Jahre 1588, die wir dem Artickcl: Weingebürgs-Ordnung, nach ihrem völligen Inhalte mittheilen werden, folgende: 1) Das Aufziehen, 2) das Räumen, 3) das Schneiden, 4) das Rebenlesen, 5) das Pfähleschärffen, 6) das Pfählestecken, 7) das Bögenen, 8) das Sencken, 9) das Krauten, 10) die erste Hacke, 11) das Brechen, 12) die erste Heffte, 13) das Krauten, 14) die andere Hacke, 15) die andere Heffte, 16) das Krauten, 17) die Beerhacke, 18) das Verhauen, 19) das Berghüten, 20) die Weinlese, 21) das Pfahlziehen, 22) das Tüngen, 23) das Decken. Wenn vorherstehende Arbeit an einem Weinberge, und sonderlich die letzte, so man auch die Ruhr nennet, verrichtet, gehören die Früchte dem ietzigen Besitzer und dessen Erben, wenn ein Lehn oder Leibgedinge dem Lehnsfolger abgetreten werden muß, C. 32 P. III. wiewohl man sonst hierbey auf den St. Urbans-Tag siehet. Land-Recht Lib. III. Art. 58. Doch sollen auch, wo sonst Getreide gestanden und zum Ackerbau dienliche Felder zu machen, keine Weinberge angeleget werden. Mandat von 1684. Cod. Aug. T. I. p. 1671.
Der Weinberg bildet ab I) das Volck GOttes, oder die Christliche Kirche, so der HErr zu seinem Eigenthum erwehlet, lieb und werth hält, selbst bauet und wartet, Ps. XXX, 9. u. f. Hohelied. VIII, 11. 12. Cap. I. 6. 14. Cap. II, 15. Es. III, 14. Cap. V, 1. 8. Cap. XXVII, 2. 3. Jer. II, 21. Cap. XII, 10. Matth. XX, 1. u. f. Cap. XXI, 28. u. f. und zwar um vieler Ursachen willen: 1) Weil GOtt selbst der Weingärtner oder HErr des Weinbergs ist, Joh. XV, l. Matth. XXI, 33. 40. Cap. XX, 1. 2) Der Weinstock ist Christus, Joh. XV, 5. 3) Die fruchtbringende Reben sind die Gläubigen, Joh. XV, 2. 4. 5. die unfruchtbaren aber alle Heuchler und Schein-Christen, v. 6. 4) Die süssen Trauben oder Früchte, so beydes GOtt und Menschen erfreuen, sind der Glaube, Jer. V, 3. und die Liebe gegen GOtt und den Nechsten, so wieder viele Beerlein hat, 2 Petr. I, 5. u. f. 5) Die Heerlinge sind falsche Lehre, Sünde und Laster. 6) Die Pfähle, daran die Reben gebunden werden, sind das Gesetz und Evangelium, Es. VIII, 20. 7) Das Band, damit sie gebunden werden, sind Glaube und Liebe Eph. IV, 3. 8) Der fette Dünger ist das Blut Christi, I Joh. I. 7. 9) Der Thau und Regen ist das Wort GOttes, Es. LV, 10. 10) Die Sonne, deren Wärme Krafft und Wachsthum giebt, ist Christus, Mal. IV, 2. 11) Die Hacke und das [659] Rebenmesser ist das Gesetz, Röm. III, 20. 12) Die Kelter ist das Creutz, Klag-Lied. I, 15. 13) Der Zaun umher ist die Wagenburg der heil. Engel, Ps. XXXIV, 8. 14) Der Thurn darinnen ist der Schutz der Obrigkeit, Es. V, 2. 15) Die Wintzer und Arbeiter sind alle treue Lehrer und Prediger, welche pflantzen, begiessen, I Cor. III, 6. die wilden Rancken beschneiden, die schwachen unterstützen, das Unkraut ausgäten, von Steinen saubern, I Cor. XII, 28. und gute Wache halten müssen, Ezech. III, 17. Ebr. XIII, 17. 16) Die wilden Säue und listigen Füchse, so den Weinberg verderben, sind die Ketzer und Tyrannen, Ps. LXXX, 14. Hohelied. II, 15. Der Weinberg ist auch II) ein Bild des Königreichs und Landes Juda, besonders in der Verwüstung, Es. XXVII, 2. 10. Joel. I, 7. Es. I, 8. Ps. LXXX, 13. 14. III) Ein beraubter Weinberg bedeutet ausgesogene Unterthanen, Es. III, 14. Schmids Bibl. Physicus p. u. ff. Ubrigens besiehe hierbey den Artickel: Weinbau, und Weinlese; ingleichen Düngung derer Weinberge, im VII Bande, p. 1558. u.f.