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Topographia Superioris Saxoniae: Leipzig

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Topographia Germaniae
Leipzig
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 112–126.
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Leipzig. Lipsia.

Die Statt Leipzig ist alter Ankunfft / gehört in Europam, vnnd liegt im Land zu Meissen / vnter dem Himlischen Zeichen deß Stiers / in einem feinen ebenen blachen Felde / an einem schönen lustigen fruchtbaren Orte. Ist viereckicht / vnnd helt im Bezircke / oder Vmfang 8954. Ehlen. Ist vmb vnd vmb mit geschmeidigen Mawren / Pasteyen / vnnd Thürnen auß gebackenen Steinen vmbgeben. Hat ziemliche tieffe vnd weite Graben / vnnd vier Thor / das Peters / Grimmische / Hällische / vnnd Ranstätische / vnd 3. Pforten / das Parfüsser / Thomaser / vnd Hällische Pförtgen / dardurch mit wagen nicht gefahren wird. In der Rinckmawer seynd zu finden 945. Häuser / vnnd 36. Gassen / groß / vnd klein. Die Vorstädte / sind auch groß / vnd nach dem Anno 1631. erlittenen Brandschaden / widerumb mit der Auffbauung ein guter Anfang gemacht worden. Vmb die Statt liegen folgende Stätte / vnnd zwar gegen der Sonnen Auffgang liegt Newhoff / Grimma / Wurtzen / Colditz / Leißnick / vnd Rochlitz. Gegen Mittag ligt Rötha / Lucca / Born / Penick / vnd Altenburg. Zwischen Mittag / vnnd Abend / Pegau / vnd Zeitz. Gegen Abend Lützen / Merseburg / Weissenfelß / vnd Naumburg. Zwischen Abend / vnd Mitternacht / Skeuditz / Hall / vnnd Delitz. Mitternachtwerts / Taucha / Eilenburg / Dieben / vnd Torgaw. So seynd auch vmb sie her viel stattliche Forwerge / vnd Dörffer / zu befinden / sonderlich aber die fünff Kohlgärten / welche durchs gantze Jahr die Statt mit Milch / Käse / Butter / Kraut / weissen / rothen / vnd gelben Rüben / Zwiebeln / Obst / vnnd dergleichen Zugemüse / versehen. An schönen Gärten / guten Aeckern / herrlichen / vnd schönen grünen Awen / vnd Wiesen: Item schönen Gehöltz / vnd Wäldern / ist auch kein mangel. So fliessen auch nahe bey der Statt 3. ziembliche Wasser / die Pleisse / Elster / vnd Barde. Die Elster entspringet im Voigtlande / nicht weit vom Stättlein Elster; fleußt vff Plawen / Elsterburgk / Geitzsch / Berga / Weida / Gera / Zeitz /Pegaw / Leipzigk / vnnd Schkeuditz / vnd fleust vor dem Ransteter Thore. Die Pleisse entspringt bey Milla / oder Neumarck / vnnd Hirschfeld; fleußt vor Milla / Werda / Camitzsch / Schmölen / Jeßnitz / Altenburg / Lobschütz / Rötha / Zwenckau / vnd Leipzig / vor dem Petersthor. Die Barde entspringet zwischen Newhoff / vnd Grimma / vnd fleust vor Taucha / ehe es auff Leipzig kompt vor dem Hällischen Thore. An der Pleisse sind 2. Kunstreiche Wasserthürn / darinnen das Wasser gehoben / durch Röhren in die Statt geleytet / vnd vnter die Burgerschafft dermassen vertheylet wird / daß fast alle fürnehmbste Häuser mit Wasser versehen. Auff gedachter Pleisse ist auch eine stattliche Holtzflösse / da Järlich etlich tausend Klaffter Holtz / auß den eussersten Voigtländischen Wäldern / auff ein halbe viertel Wegs / ja wol näher an die Statt geflösset / vnnd der Burgerschafft käufflichen gelassen wird. Die Häuser vnd Gebäwde der Statt seyn groß / geraum / ordentlich / stattlich / vnd wol gebawet; auch ein groß Theyl / steinern / vnnd gemeiniglich 3. Gemach hoch / vnd mit Ziegeln gedeckt; inwendig aber in den Stuben / vnnd Zimmern / sauber / zierlich / vnnd ansehnlich / vnd mit Zinn / Teppichten / vnd schönen kostbaren Taffelwerck / so wol auch andern Zierath mehr / geschmücket / vnnd geputzet. Die Strassen / vnnd Gassen / sind lang / eben / vnd breit / reinlich / mit Steinen außgepflastert / vnd abhängig / davon das Wasser allzeit seinen Abschuß haben mag. Hat 2. grosse Pfarrkirchen / eine zu S. Niclas / die ander zu S. Thomas genant / so gantz steinern / mit hohen Pfeilern / vnd Werckstücken auffgeführt / vnnd oben gewelbet / auch mit fürtrefflichen schönen Orgeln / Predigtstühlen / Altarn / Tauffsteinen / Vorkirchen / vnd vielen herrlichen Epitaphiis gezieret. Man hat allda ein gar stattliches Geleute von allerley Glocken / so auff 2. grossen Thürnen / die an die Kirchen [113] gebawet seyn / hangen. So ist in diesen Kirchen kein mangel an schönen Caseln / Meßgewanten / Patenen / Kelchen / Kannen / vnd anderen: Item 2. stattlichen Bibliotheken / vnd dergleichen. Es seyn in beyden Kirchen acht Diener / darunder 2. Pfarrer / deren einer das Superintendenten Ampt zugleich verwaltet. Vnder den besagten Thürnen / ist der zu S. Thomas hoch von der Erden / biß oben an deß Knopffsspitze 105. Ehlen. Soll vber ein hundert tausendt Gulden zu bawen kostet haben. Der S. Niclas-Thurn ist hoch von der Erden / biß an die Stuben Fenster 73. Ehlen. Die dritte Kirch ist am Pauliner Collegio, vnd der Vniversität zuständig: darinnen / vnter andern / ein schöner Predigstuhl / vnd Altar / so wol vnderschiedliche Porkirchen / vnnd Chore / beneben einer grossen / fürtrefflichen / schönen Orgel / welche Anno 1627. auffs new wider gebawet / vnd angerichtet worden / zu befinden. So stehet auch in dieser Kirchen eine grosse Catheder / darauff werden der drey Obern Faculteten Doctores promoviret, vnd proclamiret, auff dem Predigstul aber werden deß Jahrs vber viel schöne Orationes, Declamationes, vnd Parentationes, auch alle Sonnabend von 12. biß 1. Vhr eine Predigt gehalten. So sind auch in dieser Kirchen viel fürnehme Leuthe / vnd darunder / beym Hohen Altar / Marggraff Ditzmann / begraben. Es seyn ferner / in dieser Kirchen / grosse vnd weitläufftige Creutzgänge / darinnen viel Leuthe jhre Schwibbögen / vnnd Begräbnuß haben. So sind / vber diese 3. noch andere 2. Kirchen in der Statt / als zu S. Peter / vnd die Barfüsser Kirche / die aber in langer Zeit nicht gebraucht worden seyn / vnd sehr eingangen. Das Churfürstlich Sächsisch Consistorium, oder Geistlich Gericht / hat auch ein sonderlich wolerbawtes Hauß am Thomaser Kirchhoffe / hinter der Renterey / gelegen; darin sitzen zween Doctores Theologiae, vnnd zween Doctores Iuris, denen die Kirchen / vnd Ehesachen / zu verrichten befohlen seyn. Es hat auch die Statt Leipzig 2. schöne / vnd wolangerichte Particular-Schulen / eine zu S. Thomas / vnd die ander zu S. Niclas / in steinern Gebäwen: Item etliche Teutsche / vnd Rechenschulen für die Knaben: deßgleichen auch etliche Jungfrawschulen / für die Mägdlein. Insonderheit aber ist allhie ein Hohe-Schul / oder Vniversität / so sechs herrlich / vnd wolerbawte Collegia hat. Ferners ist da das Schloß / oder die Vestung Pleissenburg / so von der Pleissen / die beyher fleust / den Namen hat. Liegt im Morrast / vnd am Ende der Statt / oder an der Stattmawer / vom Peters- vnd Thomas Thor; vnnd ist der Statt am selbigen Ort an statt der Ringmawer / vnnd helt / oder schleust dieselbe. Hat einen grossen Platz in sich / vnnd ist mit einer festen Pastheyen / vnnd einem starcken runden Thurn / darauff viel grosse Geschütz / befestiget; auch mit einem / von Kriegsmunition wol angerichtem vnd vollem Rüst- oder Zeughause / versehen. Hat vber diß ein künstliche Mühle / vnd einen schöne Rhörkasten. Dieses Hauß ist auß dem Grunde durch vnd durch gewölbet / hat herrliche ansehnliche / artliche Stuben / vnd Losamenter / auch stattliche grosse Keller / darin / vnder andern / ein gewaltig grosses Faß / mit starcken eysern Reiffen gelegt / darein allein 805. Eymer Wein gehen. Vber dieses hat der Churfürst zu Sachsen noch ein ander schön / herrlich / vnd groß steinern Hauß / nahend bey S. Thomas Kirchen gelegen / die Schösserey / oder Renterey / genant / darin der Ampt Schösser seine Wohnung hat: auch kommen allda zusammen die Churfürstlichen Sächsischen Cammer-Räthe / so wol auch der Land-Rent- vnd Cammermeister / welche alle Märckte / von den Amptleuthen / vnd Schössern / der Landschafft / die Zinsen / Renten / vnnd Stewern / einnehmen / samlen / vnd an gehörige Ort lieffern. Der grosse Marckt / da allerley verkaufft wird / ist ein schöner / grosser / ebener Platz / sauber mit Pflastersteinen außgesetzet 204. Schritte lang 92. breit. Nahe bey demselben / haben die Kauffleute / in einem Gewölbe / jhre sonderliche Zusammenkunfft / welche man die Börse nennet. An dem Marckt aber liegt das Rahthauß / vmb vnnd vmb frey / hat von [114] Grund auß 2. Gewölb vber einander / vnd sind alle Fenster mit starcken eysern Gittern wol verwahret. Hat oben einen herrlichen schönen langen Saal / neben viel zierlichen Stuben; deren drey braucht das Churfürstl. Sächs. Oberhoffgericht / so Jährlich auff die 4. Quatember gehalten wird; vnd seyn darinnen neben dem Praesidenten / die Beysitzer theils von der Ritterschafft / theils aber Doctores Iuris. Vnd werden die Rechtliche Erkendtnüß / Abschiede / vnnd Vrtheil deß Orts / nach dem beschriebenen Keyserlichen / vnnd Sächsischen Rechten / fürnemblich / vnnd allermeist aber auff die Churfürstliche Sächsische Landes Constitutiones, vnd Gerichts Ordnung / gesprochen. Die vierdte Stuben haben die Churfürstlich-Sächsischen Schöppen / darinnen der Senior, vnd sechs / oder sieben Beysitzer / bey denen die Einheimischen / vnd Außländischen/ beydes in Burgerlichen / vnd Peinlichen Sachen / Rechts / vnnd Vrtheil / vmb die Gebühr / sich zu erholen haben. Die fünffte Stube / ist die Rahtstube / darinnen sitzet der regierende Burgermeister / mit zween seiner Baumeister / vnnd neun Beysitzern / auch Ober vnd Vnter Stattschreiber / die gemeine Statt regiren / vnnd Jährlich erwöhlet werden. Der Burgermeister sind drey / vnd hat je einer nach dem andern ein gantzes Jahr lang die Regierung.

Die sechste / ist die Richterstuben / da der Richter / mit seinen Beysitzern / vnd Gerichtschreiber / die Burgerlichen Klagen / Schuldsachen / vnd andere / anhöret / vnnd recht spricht. Die siebende ist die Schoß stube / da die regierenden Baumeister/ neben jhren zugeordneten / vnd Rentschreiber / das gemeine Gut / Zinß / Schoß / etc. einnehmen / vnnd verwahren; auch alle der Statt Gebäw / Besserung an Wegen / Stegen / Brücken / vnd andern / durch jhren Voigt / bestellen. Die achte / vnd letzte Stube / ist die Landstube / da der Statt angehörte Vnderthanen auffm Lande / im Flecken / vnd Dörffern / mit jhren Klagen / vnd Händeln / von denen darzu verordneten Verwaltern der Land- vnd Ritter Güter verhöret / vnnd entscheiden werden. In dem Obern Gemach ist zu finden die Vorsetzstuben / dahin die Sachen / so vor den Stattgerichten zum ordentlichen Proceß gerahten / gewiesen werden. Vnd verfahren die Advocaten gegen einander von Munde auß in die Feder. Item die Vormundschafft Stube / da sitzen drey Herren deß Rahts / neben jhren zugeordneten Schreiber. Sonst seyn auch noch andere Stuben auff demselben Tabulat zufinden / darein man die Gefangene zusetzen / vnd zuverwahren pfleget. An diesem Hause ist auch ein Thurn gebawet / welchen man den Rahtsthurn zu nennen pfleget / daran stehen drey Zeigervhren / deren 2. auff den seyten deß Thurns / die dritte / vnd mitlere aber gerad auffm grossen Marckt zu sehen / vnd vber derselben die Schlagvhr / welche alle biß auff 12. weisen / vnd schlagen thun. Etwas höher hinauff ist ein Gänglein / darauff die Stattpfeiffer deß Tages zwey mal mit Posaunen / vnd Zincken / blasen. Oben aber auff dem Dach ist ein Thürnlein / in welchem zwey Glocken hangen / deren eine zur Schlagvhr gehörig /die ander aber die Bürger Glocke / weil dardurch die Bürger / in fürfallenden / wichtigen Sachen / auffs Rahthauß zusammen gefodert werden / genennet wird. Deß Rahthauses Vntertheil hat gegen dem Burgkeller eine Durchfahrt / darinnen deß Rahts Fronfeste / oder Bütteley / in welcher der Marckmeister mit den Stattknechten / jhre Stuben / vnd Wohnung / haben / so Tag vnd Nacht wachen / vnd auffwarten müssen. Vnden seyn Gefängnüß / vnnd Kärcker. Aussen vmb vnd vmb seyn feine wolverwahrte Gewölbe: In dero einem der Wardein / oder Probirer / zu finden / der stets / vnd fleissig auffwarten / vnd das Silber / vnd Gold / so jhm vom Rath / oder andern / zu handen kompt / auffhieben / vnd probiren muß: die Andern werden den Kauffleuten / vnnd Kramern eingethan / vnd vermietet. Das Dach vber solchen Gewölben ist mit kupffern Blech beleget. An obgedachtem grossen Marckt [115] stehet noch ein ander schön steinern Hauß / dreyer Gemach hoch: Im Vntersten helt ein Erbar Rath / durch jhren Schencken seinen Weinschanck / an vielerley / sonderlich aber guten Rheinischen Wein. Im andern Gemach ist die Wage / darin allerley Kauffmanswahren / vnnd Fuhrmans-Gut / auffgezogen / vnd gewogen werden / auch das Geleit / vnnd Zoll / eingenommen wird. Vber der Wagen ist der Herren Trinckstube / da man zum Trunck zusammen kompt / auch nach Gelegenheit mit spielen sich ergetzet. Es werden auch daselbsten offtmals stattliche Gastereyen / etc. gehalten. Es muß sich aber ein jeder / nach der Stuben Ordnung / Erbar / vnnd friedlich / verhalten. Hinder dem Rahthause / ist der Fisch / Fleisch / vnnd Naschmarckt / zwo stattliche Garkuchen / da Frembde / vnnd Einheimische / in- vnnd ausser dem Marckt (Jahr Marckt) vmb Geld gespeisset werden. Nechst an dem sind die Fleischbäncke / in einem grossen steinern Gewölbe anzutreffen. Darnach findet man den Burgkeller / darinn viel gute frembde Bier verzapffet werden. Darbey vnten eine grosse Trinckstuben für gemeine Leuthe / vnnd oben darüber eine andere / so Anno 1621. erbawet / vnnd die Zunfft- vnnd Brüderstube genennet wird / darinnen die Burgerschafft / sonderlich aber die Zünffte / ihre Lust / vnnd Ergetzlichkeit / haben mögen. Neben diesem ist das Schuh- vnnd Kirschnerhauß: vnden findet man die Brodtbäncke / darzu Brodwäger verordnet seyn. Ferner ist das herrliche / vnnd weitberühmbte Hauß / so anfänglich von Doctor Heinrich Auerbachen erkaufft / vnnd derowegen noch heutiges Tags der Auerbachs Hoff genennet wird / so von vielen Gewölben / Kammern / vnnd Sälen / stattlich erbawet / auch mit grossem Gut / vnd vielen Wahren / so reichlich versehen / daß es wol einem besondern stattlichen Marckt könte verglichen werden. Vnd seyn deß Friderici Taubmanni Verß davon verhanden / deren zween also lauten:

Quicquid et infecti, factique requiritur auri,
Omnibus AurbachI, venditat una domus.

Es hat auch dieser Hoff / zu besserer Fortsetzung Handels / vnnd Wandels / einen sonderlichen Durchgang / durch welchen Er alle Jahrmärckte beydes von Frembden / vnnd Einheimischen / fleissig besuchet / vnnd im selbigen ein großer Gewerb an Wahren getrieben / vnnd dafür ein groß Geld angelegt / vnnd außgegeben wird. Hinder obgemeldtem Hofe sind zwo Strassen / deren eine der Alte / die andere der Newmarckt genennet wird. Da findet man noch andere drey wolerbawte steinerne Häuser.

Erstlich das Kornhauß / da ein stattlicher Vorrath an Früchten / von vielen Jahren gesamblet.

Das ander der Marstall / darinnen deß Raths Reissige / vnd Fuhrpferde / etc.

Das dritte ist das Gewandhauß / welches groß / vnnd weit vmbfangen / auch durch / vnd durch gewelbet / vnnd mit eysern Gittern / vnnd Fensterladen wol verwahret. Auff solchen haben in den Messen / oder Jahrmärckten / die frembden Tuchmacher / Leinwandthändler / jhr Gewand / vnd Tuch zuverkauffen. Es werden auch die Fecht-Schulen da gehalten. An dieses stost die Kupfferwage / vnnd der Statt Zeughauß / deßgleichen der Zimmerhoff / darinnen deß Raths Vorraht von Zimmerholtz / vnd Brettern / behalten wird.

Gleicher Gestalt ist auch im Brühel ein schön Kornhauß / vnd ein Zimmerhoff / so mit einer Mawer vmfangen / anzutreffen. Oben aber sind schöne Böden / deren etliche den Kramermeistern / vnnd Zünfften / zu jhrem Korn / so sie zu wolfeyler Zeit in Vorrath einkauffen / vnnd wider geschwinde thewre Zeit hinschütten / vermietet / vnd eingethan sind. Gegen vber ist die Flachs- vnnd Heuwage / allda gantze Fuder Hew mit Wagen / vnnd [116] allem / auffgezogen / vnnd nach dem Centner verkaufft werden. Nicht weit davon ist die Roßmühle / ein schön kunstreich Werck.

Es hat auch die Statt drey stattliche wolerbawte / vnnd wolangerichte Apotecken / so Jährlichen mit fleiß visitiret werden. Im Vntertheil der Statt / am Ransteter Thore / ist ein schöne steinerne Badstuben gantz gewölbet / darinnen viel grosse küpfferne Wannen / bey dero jeder ein hoher messinger Hahn / auß welchem das frische Wasser / auff deß Badegasts begehren / nach aller Lust springen thut: Deßgleichen auch in der andern Badstuben / so vor der Thomaser Pforte anzutreffen / zugeschehen pfleget. Doch ist dieselbe nicht so artlich / vnnd fest / als die obgemelte / gebawet. Bald an der gedachten Ranstetischen Badstuben / im Zwinger / ist ein Schießgraben / darin ein schönes Schießhauß / so mit einem stattlichen Saal gezieret / für die Armbrust Schützen. Das ander Schießhauß vorm Petersthor der Büchsen Schützen / ist Anno 1631. verbronnen. Es hat auch allhie in der Reichsstrassen ein Ballhauß / Anno 1624. auffgerichtet. An den Märckten / vnnd in etlichen Gassen; findet man schöne Wasserreiche Cistern / oder Ziehbrunnen / deßgleichen etliche grosse Röhrkästen.

Insonderheit ist in der Nicolstrassen / bey einem Rathsverwandten / vnnd Handelsmann auff dem Hofe / ein schöner gewölbter Brunn im Keller / welcher sehr Wasserreich / vnd neun Ehlen tieff / vnd im Vmbfang sieben vnnd zwantzig Ehlen weit ist. Damit auch frembde Leuth in den drey Jahrmärckten / oder Messen / desto Baß möchten beherbriget werden / so ist da die Menge an schönen herrlichen Wirths- oder Gasthäusern. Der Gotts-Acker vor dem Grimmischen Thor / darauff der verstorbenen Leichen mit Predigen / singen / vnnd anderen Ceremonien / Christlich / vnnd ehrlich zur Erden bestattet werden / ist sehr groß / vnnd stehet darauff ein schöne stattliche Kirche / so Anno ein tausendt fünffhundert viertzig acht von Grund auff new erbawt worden. Dieser Gotts-Acker ist von aussen mit einer Mawer / vnnd eysern Gitter Thüren wol verwahret: Inwendig aber vmb vnd vmb mit vielen artigen Schwibbogen / vnnd Künstlichen schönen Epitaphiis gezieret / daß seines gleichen in gantz Europa schwerlich zu finden. Daran ist das reiche / vnd herrliche Hospital zu Sanct Johann / in welchem die armen Leuthe mit Essen / Trincken / Kleydern / Betten / Artzneyen / vnd andern nothwendigen Dingen / reichlich / reinlich / vnnd wol versorget werden.

Fast dergleichen Hospital hat gestanden vor dem Ransteter Thore / welches zu Sanct Georgen genennet worden / darinnen viel arme Leuthe / nach Notturfft vnterhalten / so wol auch die Findelkinder / vnnd andere Arme verlassene Waißlein / mit Kleydung / Essen / Trincken / vnnd nottürfftiger Vnterweissung versorget worden; biß so lange die Knaben zum studiren / oder Handwercken / die Mägdlein zum dienen tüchtig gewesen. Es ist aber auch dieses Hospital Anno tausend sechshundert ein vnnd dreyssig / als die Statt allbereit vom Tillyschen Kriegsvolck belagert / mit / vnnd neben den Vorstätten / abgebrand.

Es seyn auch vor diesem Thor die zwey Lazareth / oder Pestilentz-Häuser / zu befinden / welche im Holtz / oder Rosenthal / an das Wasser gebawet; deren eines der Vniversität zuständig. Da werden in Sterbensläufften die Inficirten / vnnd Krancken / hingeschaffet / vnnd mit Seelsorgern / Barbirern / Artzney / vnnd anderer Notturfft / wol versehen. Man findet auch vor der Statt vier schöne Wassermühlen. Es haben in der Landsart / da jetzund Leipzig stehet / vor Zeiten ein Schwäbisch Volck gewohnt / die Hermunduri genandt.

Vngefehr sechs hundert Jahr nach CHristi Geburt / haben sich der Oerter [117] herumb / an der Hermunduren statt / ein Slavonisch Volck / die Sorabi, oder Sorben Wenden genandt / nidergelassen / daselbst Ihnen Hütten erbawet / vnnd den Nahmen Lipz gegeben / weil damahls an diesem Orth viel Linden gestanden / vnnd das Wörtlein Lipz in Wendischer Sprache eine Linde / oder Lindenbusch heissen solle. Auß dem Dorf ist hernach ein Marcktflecken entstanden; vnnd haben Anno 926. die Wenden denselben erweitert / vnnd mit einer schlechten / vnnd geringen Mawer / vnnd starcken Zeunen vmbher verwahret. Sie seyn aber folgends vertrieben / vnnd Teutsche hieher gesetzt worden.

Anno 945. hat Graff Günther zur Pleiß / das newlich erbawte Schloß allda besessen. Vnder Keyser Otten dem Ersten hat Lipz Graff Riddagen von Merseburg gehört.

Vmbs Jahr 1007. ists an Graff Esicum von Merßburg / vnnd / nach seinem Tode / an Keyser Heinrichen den Andern / sampt der Graffschafft Merseburg / kommen; Der Anno 1022. dieselbe / sampt Leipzig / oder Lipz / Ditmaro, dem damahls Postulirten Bischoffen zu Merseburg geschenckt. Ist also beym Stifft Merseburg dieser Orth / biß auff Ottonem Marggraven zu Meissen / verblieben / welcher endlich Anno 1174. mit dem Stifft Merseburg / wegen etlicher Güter / einen Wechsel getroffen / vnnd also auch Leipzig an sich gebracht / vnnd darfür etliche Schlösser / vnnd Dörffer / oder / wie Etliche darfür halten / das Stättlein Schkeuditz / gegeben. Dieser Marggraff Otto, zugenandt der Reiche / hat/ bey Regierung Keysers Friderici Barbarossae, solchen Orth / oder Flecken / erweitert / vnnd mit einer rechten Mawer vmbgeben / vnd Ihn mit Stattrecht / vnd Statuten / versehen.

Er ist Anno 1189. gestorben / vnnd zu Zella begraben worden. Nach jhm hat sein Sohn Albertus, vnnd / nach dessen Absterben / sein Bruder Marggraff Dieterich Leipzig beherrschet.

Anno 1210. eroberte Keyser Otto IV. Leipzig / schleiffte die Mawren / vnnd zerstörte das Schloß / oder die alte Burgk. Aber Marggraff Dieterich / der es mit Keyser Friderico II. wider Ottonem hielte / bekam Leipzig wider in seinen Gewalt / vnd bawets hernach Anno 1222. das herrliche Closter allda zu Sanct Thomas. Vnnd ist hierauff Leipzig bey seinem Geschlecht blieben / obwoln Keyser Adolphus diese Statt Anno 1295. eingenommen / vnd folgends Marggraff Ditzman / in der besagten S. Thomas Kirchen / Anno 1307. von einem Meuchelmörder / erstochen worden ist / den Graff Philip von Nassau bestelt / der auch hernach Leipzig / mit Hülff Keyser Albrechts / abermahls erobert / aber solche Anno 1313. Marggraff Friederich / deß obernandten Ditzmans Bruder / wider bekommen hat. Vnd nahme diese Statt sonderlich zu / als der Jahrmarckt / oder die Messe / so vorhin zu Merseburg / hernach zu Grimma / vnnd Taucha / gehalten / hieher gelegt / vnnd von Marggraff Dieterichen / mit einem Privilegio begabet worden / die hernach Anno 1496. 97. vnnd 1507. Keyser Maximilian / vnd Anno 1521. Keyser Carolus V. stattlichen confirmiret / vnd mit herrlichen Privilegien begnadet / vnd befreyet / also / daß sie deß Jahrs vber drey mahl / im Frühling / im Herbst / vnd auffs Newe Jahr / zu allen Zeiten gehalten / vnnd besucht werden kan / vnd soll. Vnd kan dieser Messen zu Nachtheil kein ander Jahrmarckt / weder im Halberstätischen / noch Meißnischen / noch Merseburgischen Stiffte / innerhalb fünffzehen Meylen vffgerichtet werden. Als auch / wegen der Vneinigkeit / zwischen der Teutschen / vnd Böhmischen Nation / die Hohe Schul zu Prag zerstrewet wurde / vnnd sich davon 2000. Studenten anhero nach Leipzig Anno 1409. gewendet / vnd sich vnder den Schutz der beyden Marggraven Friederichs / vnnd Wilhelms / Gebrüder / begeben; So seynd / von denselben / jhnen zur Wohnung von ersten eingeraumbt worden zwey Häuser / eines in der Ritterstrassen / das ander in der Peterstrassen / welche [118] die Fürsten mit Freyheiten / wider alle Beschwerungen / begabet / vnnd also die Vniversität fundiret / auch solche Fundation den letzten Novembris bemelten Jahrs / in S. Thomas Kirchen offentlich ablesen lassen. Ist in 4. Nationes, nemblich die Meißnische / Bayerische / Sächsische / vnd Polnische / getheilet / auß welchen die Rectores, wie auch in Facultate Philosophica die Decani jedes halbe Jahr gewehlet werden. Es seyn auch etliche Collegiaturen von den Fürsten gestifftet / vnd mit Einkommen begabet worden. In dem grossen Collegio wurden geordnet zwölff Collegiaten, als / auß einer jeden Nation drey im kleinen Fürsten Collegio aber acht / welches jetzo auch in beyden Collegiis also gehalten wird. Vnd ist Anfangs diese Stifftung der Einkommen / auß der Fürsten eygener Cammer / darzu gegeben worden: Hernacher aber haben sie jhnen / an statt Geldes drey Dörffer / so man die alten Dorffschafften nennet / zugeeygnet. Daher haben von alters her die Collegiaten obgemelter beyden Collegien, mit / vnd neben der Juristen Facultät / vber dieselben drey Dörffer / als / Kötzschin / Werckwitz / vnd Hohenheyde / die Iurisdiction gemein. Vnd dieses ist der Anfang gewesen der Vniversität; vnd hat hernach Papst Alexander V. dieselbe confirmiret / vnd mit Freyheiten mildiglich begabet; auch jhr zum Cantzler / vnd Conservatorn verordnet / den Bischoff zu Merseburg / vnd seyn demselben auch zugegeben die 2. Thumdechanten / zu Merseburg / vnnd Naumburg / wo es die Noth erfordern würde. Der Papst Iohannes XXIII. hat Ihr sechs Canonicat, oder Thumereyen / zugeordnet / zwey auß dem Meißnischen / zwey auß dem Merseburgischen / 1. auß dem Naumburgischen / vnd 1. auß dem Zeizischen Stiffte. Mit diesen Canonicaten werden die Doctores, vnd Professores in der Theologischen / vnnd Juristischen Facultät zum theil besoldet. Anno 1481. ist vom Papst Sixto der Vniversität ein ander Privilegium ertheilet worden / daß nemblich derselben zugethane Glieder / vnd Personen / es sey in was für Sachen es wolle / auch in Criminalibus, für keinen frembden Richter sollen gezogen werden / sie auch für keinen andern Richter / außgenommen / wann das Recht versagt werden solte / sich einzulassen / vnnd zu antworten / solten schuldig seyn. Dieses Privilegium hat hernach An. 1519. Papst Leo. X. renovirt / auch darneben das Recht der Vniversität erweitert / daß nemblich sie Macht haben soll / jhre zugethane Glieder / vnd Vnterthanen / von allen vnd jeden Orten / die auch dreyer Tag reyse weit von Leipzig gelegen seyn möchten / abzufodern. Welches Ius avocandi mit vielen Actibus bestätiget / auch bißhero von den Chur- vnd Fürsten zu Sachsen der Vniversität gnädigst gelassen / vnd sie darbey jederzeit geschützt / vnd erhalten worden. Bey Zunehmung derselben / hat man mehr Häuser / oder Bursen angerichtet; haben auch obgedachte beyde Brüder / nunmehr Hertzogen zu Sachen / zwey Stipendia den Medicis zum besten gestifftet. Bald hernach ist darzu kommen das Frawen Collegium, zu welchem das Geld / so zu Prage zu Erbawung eines Collegii vor die Schlesier gesamblet worden / Iohannes Otto von Münsterberg / der Erste Rector dieser newen Hohen Schul / gewendet / auch das Dorff Drintzin erkaufft hat: wiewol erst nach seinem Tode / sein Landsmann Johannes Hoffmann / welcher hernach Bischoff zu Meissen worden ist / besagtes Frawen Collegium angerichtet / vnd darinnen zu Collegiaten geordnet 5. Schlesier / darzu Sie auch / wann Sie lust hetten / den sechsten / auß der Preußnischen Nation / nehmen möchten / welche das Recht haben / eine gewisse Anzahl Fasse frembdes Bier einzulegen / vnd außzuschencken; welches Recht auch die Collegiaten in grossen / vnd kleinen Fürsten Collegio, bißhero erhalten haben.

Vnd ist jetztgedachtes kleine Fürsten Collegium in der Ritterstrassen / auß einem Hauß / genandt Fuchszagel / gebawet worden / darein hernach die Collegiaten auß dem Peters Collegio gezogen seyn / vnd jenes haben stehen lassen. Vnd ward selbiges Hauß in der Peterstrassen das [119] Paedagogium genennet / biß auffs Jahr ein tausendt fünff hundert vnd fünffzehen / da Hertzog Georg zu Sachsen ein Juristen Collegium darauß gemacht / welche zuvor in der Thomaser Kirchen gelehret hatten. Für das Paedagogium aber ist das Newe Collegium, so Anno 1513. auß deß Rahts Marstall erbawet / gegeben worden: das forder Gebäw aber hat die Philosophische Facultät auff jhren eygenen Vnkosten bawen lassen. Auff diese weise sind fünff Collegia worden / das grosse / vnnd kleine Fürsten Collegium, das Frawen Collegium, das Newe / vnd das Petrinum, welche Nahmen sie auch biß anhero behalten. Zu welchen endlich auch das Paulinum kommen ist. In der Juristen Facultet seyn / der Praesident / oder Ordinarius, (dessen Behausung gegen dem Schlosse vber gelegen / neben dem Auditorio, in dem Anno 1632. vnnd 33. vorgangenen Kriegswesen grossen Schaden gelitten / vnd vom Feinde sehr verderbt worden / neben dem newen Auditorio, so im vnter Gebäwde desselbigen Hauses / zu befinden) mit seinen Eylff Collegen, vnd Beysitzern / alle sampt Rechtsverständige / vnnd hochgelehrte Doctores, bey denen sich hohes / vnnd nidriges Standes-Personen / auch auß weit entlegenen Orten / in allerhand Sachen Vrthel / vnnd Rechts vmb die Gebür / erholen. Es ist auß der Philosophischen Facultet Matricul zu befinden / daß Anno 1448. Fürst Iohannes von Anhalt Baccalaureus Philosophiae allhie worden. Vnder den Rectorn dieser Universitet seyn gewesen / Hertzog Vlrich zu Schleßwig / vnd Holstein Anno 1595. Philippus Iulius Hertzog zu Pommern Anno 1602. Hertzog Adolph Friederich zu Meckelburg Anno 1604. Hertzog Johann Philips zu Sachsen / Altenburgischer Linien Anno 1612. Iacobus Hertzog in Lieffland / Churland vnnd Semigallen Anno 1622. Ianussius Radzivil / Dux Birzarum, et Dubinckorum, Anno 1628.

Es haben sich allhie viel denckwürdige Sachen zugetragen / deren vnderschiedliche allbereit hieoben seyn erzehlet worden. Vnder den Letztern seyn nachfolgende; als / daß Anno 1418. die Zigeuner / ein loß / diebisch / vnnd zäuberisch Volck / zum erstenmal in Leipzig kommen.

Anno 1420. seyn allhie vber 400. Häuser in die Asche gelegt worden.

Anno 1452. hat Iohannes Capistranus, Bäpstlicher Legat / die Bretspiel / Würffel / vnnd Karten / allhie offentlich verbrand.

Anno 1457. seyn vom Augusto / biß vff den October / in der Statt / vnd deren zugehörigen Dörffern / bey acht tausendt Menschen / vnd auß dem Pauliner Closter 29. Münche gestorben. Darunter einer / Nahmens Martin Drentzig / sich also zu trösten gewust hat: Ich halte alle meine Gerechtigkeit / vnnd gute Wercke / wie den Koth auff der Gassen / gegen dem ewigen Schatz / den mir mein Herr Christus / durch seinen Todt / erworben. Vnd ist auff solches Bekandniß gestorben.

Anno 1494. ist eine wolfeyle Zeit gewesen / vnd hat man einen schönen Ochsen vmb drey Rheinische Gulden gekaufft.

Anno 1494. ist ein Jüdischer Rabbi zu S. Niclas getaufft worden. Als man jhm aber das Patengeld nicht einraumen wolte / ist er wider entlauffen.

Anno 1496. den 11. Decembris / hielt Hertzog Georg seyn Beylager auffm Gewandhause zu Leipzig / mit Fräwlein Barbara / Königs Casimiri in Polen Tochter. Es sind damals beysammen gewesen 6286. Teutsche vnd Polnische Pferde; vnd seyn außgetruncken worden / neun vnd neuntzig Lägel süsser Wein. 1300. vnd etliche Eymer anderer Wein / vnnd 444. Faß allerley Bier. Vnd hat das Beylager gewehret vom Sontag / biß auff den Freytag.

Anno 1515. ist ein fürnehme Jungfraw / so in Mannskleidern ein lange Zeit geraubet / vnd den Kriegen nachgezogen / allhie mit dem Schwerd gerichtet worden.

Anno 1519. ward allda das Gespräch zwischen D. Luthern / vnd D. Johann Ecken / gehalten.

[120] Nicht lang hernach ist Johann Tetzel / der Päbstlich Ablaßkrämer / allhie verstorben / vnnd im Pauliner Closter begraben worden. Auff Bischoff Adolphs zu Merseburg / gebornen Fürstens zu Anhalt / Antrib / ist allhie wider die Lutherischen / in folgenden Jahren / streng verfahren / auch theils am Leben gestrafft worden. Als aber Anno 1526. dieser Bischoff in eigner Person zum Hertzog Georgen von Sachsen hieher kommen / vnd bey jhm angehalten / D. Luthers Lehr mit Ernst zu dempffen; so hat jhn / so bald er wider heimkommen / der Schlag gerühret / daß er gehlings Todes gestorben. Anno 1527. wurden 2. Vbelthäter zum Tode allhie vervrtheilt / einer zum Schwerd / der ander zum Strange. Als es aber dem Hencker mit dem Schwerd mißlungen / ist er / mit seinem Knecht / von den Studenten / vnd anderm Volck / gesteinigt worden. In diesem Tumult / entlaufft der Dieb / begegnet einem reitenden Edelmann / der fragt / ob die armen Sünder gerechtfertigt worden? Er saget / nein / sondern ich bin / der da solte gehenckt werden. Der Edelmann spricht / schweig du Narr / vnnd lauff weil du kanst; steiget auch vom Pferdt / vnnd schneidet jhm die Bande auff; daß er also davon kommen ist.

Anno 1537. ist einem Edelmann / so mit eines Burgers Weibe / welche auch vom Adel / gebulet; vnnd jhren Mann ertödten lassen / neben der Frawen / der Kopff auffm Marckt abgeschlagen worden. Als Hertzog Georg den 24. Aprilis Anno 1539. zu Dreßden gestorben / hat hierauff sein Bruder / Hertzog Heinrich / zu Leipzig reformirt / vnnd D. Luthern hieher beruffen. Vnd seyn die erste Evangelische Prediger allhie gewesen / D. Caspar Creutziger / Fridericus Myconius, vnd Johann Pfeffinger. Es starb hernach An. 40. den 19. Augusti besagter Hertzog Heinrich / vnd succedirte jhm sein Sohn / Hertzog Moritz / welcher der Professorum zu Leipzig Besoldung verbesserte; der Hohen-Schul das Pauliner Closter einraumte / auch fünff Dörffer / vnd andere Güter / an Holtzungen / Fischereyen / vnd dergleichen / verehrte; vnd vber das 600. Scheffel Korn Leipzigischer Maß zu Erhaltung der Oeconomi, vnd gemeiner Tische / für arme Studenten / verordnete / vnnd viel Stipendia stifftete.

Anno 1547. im Jenner belagerte Churfürst Johann Friederich von Sachsen Leipzig / weil sein Vetter / hochgedachter Hertzog Moritz / es mit dem Keyser / wider jhn / hielte: da dann die Vorstätte / vnd andere Gebäw vmb die Statt herumb / von den Moritzischen selbsten / abgebrant worden seyn. In der Statt ward einer Jungfraw / auffm Newmarckt / mit einer eysern Kugel von 48. Pfunden schwer / rückling die lincke Hüffte verletzt / vnnd der lincke Arm abgeschossen / hat aber noch 52. Jahr hernach gelebt. Vnd hat solche Belagerung den 27. Jener ein Ende genommen / vnnd ist Leipzig vngewonnen blieben / ohnangesehen / vber die eingeworffene Fewerkugeln / bey 14. tausend / vnd mehr Schüsse hinein geschehen / weilen / wie man gesagt / die Obersten / so ein grosses Gut in der Statt hatten / sich zum Sturm nicht bequemen wolten. Der Belagerten seynd ohngefehr 196. geblieben / dem Churfürsten aber in die 700. Soldaten. Anno 1553. gereth ein Schneider Gesell zu Leipzig / welcher das hochwürdige Sacrament verachtet hatte / in Verzweiffelung / fähet an zu brüllen / vnnd zu schreyen / er were ewig deß Teuffels. Vnd ehe man es innen worden / hat er sich zum Fenster hinauß gestürtzt / vnd zu tode gefallen.

An. 1561. den 24. Augusti / hielt Churfürstens Moritzen Tochter Anna / mit Wilhelms / Printzen von Vranien / Grafen zu Nassaw / allhie auffm Rathhausse / Hochzeit 7. gantzer Tage. Vnd sind damals beysammen gewesen 6292. Pferde / haben verfüttert an Habern 13000. Scheffel / verspeisset an Weitzen 4000. Scheffel / außgetruncken 3600. Eymer Wein / vnnd 1600. Faß Bier.

Anno 1576. hat in Thomas Freunds Hause am Marckt gelegen / ein schön groß Hirschgeweih / so in einer Stuben viel Jahr lang angenagelt gewesen / angefangen zu bluten / vnnd in 3. Tagen bey einer [121] Kannen Blut von sich gegeben. An 1582. im Septembr. haben 2. Todengräber zu Großzchocher / durch zauberey / ein groß Sterben gemacht / in dem sie vielen / durch ein Gifft Pulver / von Kröten / Schlangen / vnd Molchen / zugerichtet / vergeben. Sind mit glüenden Zangen gerissen / gerädert / vnd auffs Rad gelegt worden: jhre zauberische Weiber aber / vnd Schwieger / so mancherley / vnd erschreckliche Wetter gemacht / auch mit dem Teuffel lange Zeit gebulet / hat man zu Pulver verbrandt. Auch ist bald darauff noch im selbigen Monat der Todtengräber zu Leipzig justificirt worden / weil er / neben seinem Knechte / gleicher Gestalt / drey Gifft Pulver von Kröten / Schlangen / vnd Molchen zugerichtet / deren eines schwartz / das ander gelb / das dritte roth gewesen / vnnd damit er / der Meister 22. Personen vergeben / der Knecht aber 6. Personen mit solchem ertödtet.

Anno 1589. vnd 90. haben die Calvinisten sich allhie herfürgethan. Den 5. Septembr. ist darauff allda ein groß Erdbeben gewesen. Anno 1591. den 16. Junij / am Montag früh vnter der Predigt / in der Kirchen zu S. Niclas / hat eine vermeinte Jungfraw / vornehmes Geschlechts / in jhrem Stuhl / ein Kind zur Welt gebracht / vnd mit sich anheimb getragen. Nach Churfürsts Christiani I. Todte / reformirte der Herr Administrator, Hertzog Friederich Wilhelm zu Sachsen wider allhie / vnd wurden / die Calvinisten fortgeschafft; darunder D. Christoph Gundermann von Kala in Thüringen bürtig / eingesetzter Pfarrer zu S. Thomas allhie gewesen / den man auff das Schloß gefänglich Anno 91. genommen / dessen schwangere Haußfraw darüber in die Melancholey gerathen / vnd sich den 24. Jenner / deß folgenden 92. Jahrs / an das Seil / so den Bratenwender gezogen / vnbesinter weise gehenckt / vnnd den Geist auffgeben / ehe man jhr zu Hülffe kommen können. Ihn hat man hernach auff freyen Fuß gestelt / weil er seinen Irrthumb bekant / vnnd vmb Verzeyhung gebetten / auch einen Reverß von sich geben / vnd zu Kala ein Privat Leben anzustellen selber sich erklärt hat. In dem gedachten 92. Jahr den 26. Jun. ist ein Buchbinder allhie gestorben / der 103. Jahr alt worden. Es hat sich hernach ein grosse Auffruhr in Leipzig / wider Adolph Weinhaussen / vnnd andere Calvinisten / Anno 93. erregt / deren Häuser das Gesindlein gestürmet / Fenster ein-hergegen den Haußrath auff die Gassen geworffen / theils Sachen hinweg genommen / vnnd sonsten vbel verfahren / vnd muste der Rath die Calvinische Bürger außschaffen. Endlich ward der Tumult gestilt 4. von den Auffrührern geköpfft; andere sonsten gestrafft.

An. 1599. den 25. Junij / Abends vmb 6. Vhr / hat ein Hirschgeweyh / so vber Erharts / eines Botten / Haußthür im Saugäßlein gegen der Gassen angemacht gewesen / angefangen zu bluten. An. 1600. den 25. Mertzen / erstach allhie ein Schrifftgiesser einen Buchdrucker Gesellen. Der Thäter ward ergriffen / vnd eingesatzt / den aber eine Magd loß gebetten / vnnd ist Er endlich an diesem Orth / nach etlichen Jahren / natürlichen Todes gestorben. Anno 1603. ist bey Herren Friederich Meyern / in der Grimmischen Gassen / ein Kind zum Fenster hinauß gefallen / hat aber keinen Schaden genommen. Anno 1604. den 13. Mertzen / ward einer / so stumm seyn wollen / vnnd falsche Bettelbrieff gehabt / zur Staupe gestrichen. Anno 1607. den 2. Hornung / hat ein Gerber mit einer Braut an jhrem Hochzeit Tage getantzet / vnd sie vnvorsichtig wider eine Seule geschwencket / daß sie in 8. Tagen hernach gestorben. Anno 1608. den 1. Mertzen / ist die newe Botten Ordnung (einer schreibt / daß ein schwartze Taffel offentlich angehenckt seye / in welcher alle Pferdte / so zu verleyhen / alle Gutscher / alle Geschworne / vnnd vngeschworne Botten / auffgeschrieben stehen / vnd deme / so verreiset / ein Zeichen beygesteckt werde / damit man sehen könne / was für Pferdte / Gutschen / oder Botten / verhanden / sich deren Notturfftiglich zu gebrauchen / vom Rath allhie publicirt / vnnd das Posthauß an die Wage gebawet worden.) Den 9. Maij [122] hernach / hat sich ein Knabe von 15. Jahren gehenckt. Anno 1609. den 14. Hornung / ward ein alter Bettler von 85. Jahren / Ehebruchs halben / enthauptet. Den 4. Tag deß Christmonats / in diesem Jar / hat die allhiesige löbliche Hohe-Schul / als die gleich an dem Tage vor 200. Jahren auffgerichtet worden / ein Jubeljahr gehalten.

Anno 1610. erstach ein Kammacher Gesell seinen Meister / darumb / daß er jhm seine Tochter nicht zur Ehe geben wollen. Anno 1612. den 24. Jenner / hat sich ein Studiosus Iuris in der Pauliner Kirche / der Ehe halben / offentlich von einer loß geschworen. Anno 1613. den 10. Hewmonats / ist ein Kind in der Nicolstrassen / zum gülden Horn / in der Badstuben / weil es auß Vnachtsamkeit deß Gesinds allein gelassen worden / ertruncken. Hergegen Anno 1617. den 29. Hewmonats / ist ein Kind auff dem Schuhhause / von 6. Jahren zum Fenster herunter auff die Gassen gefallen / aber ohne Schaden wider auffgehoben worden. In diesem Jahr ist auch das Evangelisch Jubelfest allhie gehalten worden / den 31. Weinm. 1. vnd 2. Winter-Monats; so folgende 6. Tag die Hohe Schul continuirt / vnnd sich also dieses Fest den 8. Novembris geendet hat. Anno 1618. den 9. Maij / felt ein Kutscher mit der Kutschen / vnnd zwey Pferdten / in den Stattgraben / zwischen dem Grimmischen Thor / vnd der Hällischen Pastey / hat aber weder er / noch die Pferde / Schaden genommen. Hernach aber den 6. Weinmonats / als in der Grimmischen Gassen / ein Haußknecht / mit zweyen Pferden / auß einem Hofe reiten wollen / ist daselbst ein Brunn / so verdeckt / vnnd vberplastert gewesen / vnversehens eingangen / also / daß der Knecht mit den Pferden hinein gefallen / davon der eine todt blieben / der Knecht aber sehr beschädiget / neben dem andern Pferde / wider lebendig herauß gezogen worden. In diesem Jahr ist allhie auch ein Allmosen von Hauß zu Hauß eingesamblet worden / zu Auffbawung einer Lutherischen Kirchen / im Gülcherlande. Vnd haben die Gelt-Sambler zusammen bracht 1100. Gulden. Anno 1619. ward von E. E. Rath den Nachtwächtern allhie anbefohlen / gegen Morgen / nach geschehener Ankündigung der Stunde / die Wort zu singen: Der Tag vertreibt die finstere Nacht / jhr lieben Christen seyd munter vnnd wacht / vnd lobet GOtt den Herren. Anno 1621. den 20. Maij / am H. Pfingsttage / hat es Schwefel geregnet / so an vielen Orten eygentlich gesehen worden. Anno 1622. den 3. Hornung / ist ein Kind von 5. Jahren von dem Liecht / so dessen Hämbdlein / auß Vnvorsichtigkeit der Magd / erreichet / vnnd angezündet / dermassen verbrand worden / daß es darüber deß Todts seyn müssen. Den 28. Augusti / ist in der Sacristey zu S. Niclas / ein Vnehelicher getauffet worden / seines Alters im 15. Jar. Den 2. Herbstmonats / frühe vor 7. Vhren setzen zwey Wilde Schweine bey dem Viehoffe durchs Wasser / vnd lauffen der Statt zu. Das eine wil durch die Schlippe am Thombthor setzen / wird daselbst gefangen / vnd dem Burgermeister also lebendig vberantwortet: das andere leufft zum Thor hinein in die Statt vbern Marckt / durch die Brodbäncke / vnnd andere Gassen / endlich zum Hällischen Thor hinauß vnd kompt davon. Anno 23. ist ein Kannengiesser Gesell von Raute auß der Schlesien bürtig / welcher sich für einen Freyherren von Schellendorff außgeben / aber in Warheit ein Dieb gewesen / gehenckt worden.

Anno 24. im Aprilen / hette ein Weib / so Ehebruch begangen / sollen gericht werden. Dieweil aber dero Ehemann jhr verziehen / vnd sie loß gebetten / ist die / den Ehestand zu Ehren / mit der ordentlichen Straffe verschonet / vnd deß Lands ewig verwiesen worden / vnnd hat jhr der Mann folgen müssen. Ein Kind ist zum Fenster hinauß auff den Kopff gefallen; hat jhm aber solcher Fall / durch Gottes wunderbare Hülf / nichts geschadet. Im Hewmonat / haben die Notarii ein Collegium, oder Bruderschafft / vntereinander angerichtet / sonderliche Ordnung gemacht / auch eigene Leichentücher / vnnd eine Lade geschaffet / darein zu gesatzter Zeit ein jeglicher an Gelde [123] ein gewisses erleget. Vnd werden in solche Fraternitet nicht allein Notarii, sondern auch Doctores, vnd Magistri, nach eines jeden Beliebung / auffgenommen. Im Herbst Monat haben allhie acht fürnehme Doctores Theologiae, wegen deß / von den Würtenbergischen Theologis, erhobenen Disputats von der Allgegenwart Christi nach seiner Menschheit / einen Convent gehalten / vnnd denselben Streit durch eine außführliche Schrifft erörtert. Nach dem Michelsmarckt / ist / wegen eines Glücks-Topff / ein Auffruhr entstanden. Den 8. Weinmonats vexirte sich ein Lehrjunge mit der Mume / oder KindsAemel / im Hause / hielt jhr ein Pistol für / so geladen / vnnd erschoß sie auff der stätte. Ward eingesetzt / aber endlich / nach dem er im Gefängnuß gesteupet / wider loß gelassen. Anno 1625. den 16. Hornung / ist ein Oesterreichischer alter Freyherr / mit Namen Andreas Danredel / welcher / vmb seines Eifers willen vber die Evangelische Religion / auß Oesterreich vertreiben / allhier gestorben / vnd in die Pauliner Kirche begraben worden. den 3. Maij / zu Mittag / vmb 2. Vhr / hat man in der Lufft weisse Würmer sehen fliegen / in grosser Menge / vnd sehr dicke in einander. Den 22. Hewmonats / hat sich ein Gastwirth / von einer in der Pauliner Kirchen loß geschworen / daß er nemblich sie nicht fleischlich erkandt / nicht geschwängert / noch jhr die Ehe zugesaget. Ist also von derselben Weibs-Person zwar loß gesprochen worden; aber / ehe noch das Jahr verflossen / gestorben. Den 10. Augusti / hat ein Bauer einen andern Bauren / in dem Weinkeller am Goldhan Gäßlein / mit der Hand ins Gesichte geschlagen / daß er alsbald davon gestorben. Der Thäter ward eingesetzet / endlich mit Ruten gesteupet / vnd deß Landes ewig verwiesen. In diesem Jahr hat die Statt Leipzig auch 2. Ochsen- vnd Viehmärckt vom Churfürsten erlangt; vnd hat ein Braunschwieger / Brewhan zu brawen angefangen / welcher gar wol gerathen.

Anno 1627. solte ein Hochzeit gehalten / vnd eine Jungfraw mit einem Buchdrucker Gesellen zusammen geben werden; der Bräutigam aber ist aussenblieben. Es haben gleichwol / ob schon der Kirchgang nit gehalten worden / die Hochzeit Gäste der Braut geschenkt / vnnd sich bey der angestelten Mahlzeit lustig erzeiget. Den 1. Aprilis hielte Landgraff Georg zu Hessen Beylager / mit deß Churfürsten von Sachsen ältisten Tochter / Fräwlein Sophia Eleonora / zu Torgaw / vnnd wurden folgends von Ihr Churfürstl. Durchleucht. hieher auff Leipzig begleit. Den 2. Wintermonats hat der Thürner zu S. Thomas / einen Wilden Seeraben / so grösser / als sonst ein gemeiner Rabe / auff dem Ganche desselben Thurns gefangen. Die grosse Orgel in der Pauliner Kirchen / davon 2. Meister / wegen der Gespenste / ablassen musten / wird von dem dritten / wiewol auch nicht ohne Vexirung der Gespänste / gantz renoviret in diesem Jahr. man sagt / es sollen die Mönche / so wegen der veränderten Religion auß diesem Closter weichen müssen / das vorige Werck durch jhre zauberey also zugerichtet haben / damit es nicht mehr könte gebraucht werden. Es hat aber endlich der Teuffel weichen müssen. Anno 29. brachte der Herr Churfürst von Sachsen viel Wilpret mit sich auß der Harde / vnd vnder denselben auch einen Damhirsch / der hatte am Geweihe 38. Enden / vnd lange schwartze Haar am Bauch. Es werden sonsten in diesen Landen dergleichen Hirsche nicht gefunden / ist auch / wie man sagt / zuvor kein solcher gefangen worden / weil das hochlöbliche Hauß Sachsen gestanden. Den 12. Christmonats ist M. Iohannes Fridericus, der Griechischen vnd Lateinischen Spraach / auch der Historien offentlicher Lehrer allhie am Steine gestorben / so gewogen 14. Loth. Anno 1630. im Ostermarckt / seyn allhie zu sehen gewesen / ein Weib / das kunte mit den Füssen neen / schreiben / essen / trincken / vnd Geld zehlen; Ein Kind von einem Jahr / welches vber den gantzen Leib häricht / vnnd einen Bart am Maul / auch zun Ohren herauß lange Haar gehabt; Item 2. Momomet 1. Meerschwein / vnd ein Löffelgans. In diesem Jahr ward wider ein Evangelisches [124] Jubelfest / wegen vor hundert Jahren zu Augspurg vbergebner Evangelischen Bekandnuß / allhie gehalten / den 25. 26. vnnd 27. Junij; welches von der Hohen-Schul noch viel Tag hernach continuirt worden. Anno 1631. im Hornung ward allhie der grosse Evangelische Convent gehalten / dabey sich beede Churfürsten / Sachsen / vnd Brandenburg / neben andern Fürsten / in der Person befunden. In diesem Jahr / zu Außgang deß Augusti / ist General Tilly vor Leipzig geruckt / vnnd hat diese Statt den 6. Septembris mit Beding erobert. Vnd haben damaln die Vorstätte / weilen die Kriegsverständige in der Statt selbsten etliche gefährliche Oerter zu ruiniren vor rahtsamb befunden / durch Fewer gewaltig herhalten müssen Den 7. diß / hat sich auch der Gebiettiger im Schloß / Iohann Vopelius mit Accord ergeben. Diesen Tag ist die nahmhaffte Schlacht / zwischen dem König in Schweden / vnd dem Tilly / nahend dieser Statt / gehalten worden / darinn die Keyserischen vnden gelegen / vnnd der König das Feld erhalten. Es hat sich befunden / daß in dieser Schlacht auff der Tillyschen seyten bey acht tausendt / auff der Schwedischen fast 700. vnnd auff der Chur-Sächsischen seyten in 2000. todt blieben. In den Quartieren aber seynd der Verwundten auch viel gestorben / also / daß auffs wenigste auff beyden theylen ohngefähr fünffzehen tausend Mann / darunder viel fürnehme Obersten / vnd andere Hohe / vnd Nider-Officirer / vmkommen. Der Churfürst hat / den 13. Septembris / Statt / vnd Schloß / Leipzig / vnd Pleissenburg / mit Accord wider einbekommen. Aber das folgende 32. Jahr kamen beede den 22. vnd 23. Weinmonats wider an den Keyserlichen Generalissimum, Hertzogen von Friedland / vnd zwar auch durch Vbergab / vnd Beding. Als aber die Schwedischen die Schlacht bey Lützen / darin der König geblieben / wider den besagten von Friedland / den 6. WinterMonats / erhalten / so haben sich / den 10. diß / die Chur-Sächsischen der Statt Leipzig / durch einen Anschlag / wider bemächtigt: aber das Schloß / oder die Vestung Pleissenburg / hat biß auff den 3. Christmonats gehalten / da endlich die Keyserischen / auff getroffenen Accord / außgezogen: nach dem / durch das Schiesen in der Statt viel Schaden geschehen; vnd die Burgerschafft grosse Trangsaal außgestanden hatte.

Anno 1633. den 15. Jener / ist Herr Polycarpus Leyser SS. Theol. D. vnd Superintendens allhie / im 46. Jahr seines Alters gestorben. Den 21. diß ward obgedachter Schloß-Hauptmann Iohannes Vopelius, welcher den Keyserischen die Vestung Pleissenburg allhie zweymal / ohne gebührlichen Widerstand / vbergeben / von hinnen nach Dreßden geführt / daselbst er den 6. Hornung enthauptet worden. Im Augusto dieses 1633. Jahrs ward Leipzig abermals von den Keyserischen / vnder dem Feldmarschallen Heinrich Holcken / hefftig belagert / jhr mit Fewerkugeln gewaltig zugesetzt / vnd grosser Schaden gethan / biß sich die Statt den 12. diß mit Accord ergeben. Vnd muste sie 85. tausend Reichsthaler / an Gelde / Geschmeide / Wahren / vnd Wechselbrieffen / für die Vniversität / gemeine Burgerschafft / vnd der Außländischen Kauffleuthe Güter / geben: vnd wurden gleichwol viel Vbelthaten von den Soldaten verübet / wurden auch viel Häuser gantz ausgeplündert / vnd so gar eines Burgermeisters / vnd etlicher Rathsherren / nit verschonet / hat auch theils Orten die lebendige Salva Guardia nichts geholffen. Den 14. diß / seyn 64. Häuser abgebronnen. Den 16. seyn die Keyserischen wider auß der Statt gezogen / weilen sie dem Schloß / in mangel grosser Stücke / nicht beykommen kunten / vnd bißher mit jhrem Schiesen wenig außgerichtet / vnd der newe Hauptmann darin / Herr Christoff von Trandorff / sich wol gehalten hatte. Den 18. Herbstmonats ward Herr D. Johannes Höpner allhie Superintendens / D. Christianus Lange aber Pfarrer zu S. Thomas / bald darauff Folgends ist die Pest / hernach aber ein wolfeyle Zeit erfolget.

Anno 1634. vmb den 9. Herbstmonats / haben die Rosen / vnd Kirschbäume / widervmb geblühet; auch haben sich auff dem Felde viel Mäuse gefunden / die das Korn / [125] vnd außgesäete Geträidig / sehr weggefressen. Den 17. Weinmonats ward die grosse Glock zu S. Niclas vmbgegossen / vnd wigt die Newe 114. Centner. Anno 35.im Hornung / als ein Chur-Sächsischer Kriegsbedienter in seinem Wohnort / welches er in der Catherstrassen gehabt / deß Tags vber sehr geflucht / vnd deß Teuffels offt erwehnet / ist jhme endlich zu Abends vber Tisch angst / vnd bange worden / daß er fast nicht bleiben können / sondern eylend auffgefahren / vnd gefragt / ob nicht die Anwesenden sehen / was vorhanden / es weren die Leibhäfftigen Teuffel da / die dringen auff jhn zu / als wolten sie jhn holen. Vnd als man jhm solches auß dem Sinn reden wollen / ist er doch in solcher Angst / vnnd Furcht / verharret / biß endlich einer auß den Predigern kommen / jhm auß Gottes Wort zugesprochen / mit jhm gebetet / vnd es endlich so weit bracht / daß solch Gesicht ihm auß den Augen kommen / vnnd verschwunden.

Anno 36. den 1. Maij / ist widerumb in dem Gebett nach der Predigt / vor den Keyser zu bitten angefangen worden. Den 25. Christmonats kam der newe Kriegs-Gebiettiger / Herr Obrist August Adolph von Trandorff / deß Schloßhauptmans Bruder / hieher. Darauff mit angehendem 1637. Jahr die Schwedischen / vnder jhrem Feldmarschallen / Johann Bannern / sich dieser Statt genähert / auch selbige auffgefodert; gleichwol den 4. Jenner bey Leipzig vorüber gezogen; aber den 12. diß wider darvor kommen / vnd die Statt ernstlich zu belagern angefangen / vnd mit Fewer-Kugeln / grossen Steinen / vnnd anderem Schiessen / derselben hefftig zugesetzt; welches dann die vierdte Belagerung in diesem jetzigen Krieg gewesen. Es hat bey dieser letzten auch die löbliche Vniversität / die gantze Zeit vber / grossen Schaden / vnd Vnglück / in allen Collegiis empfunden. Es vermögte aber Baner die Statt nicht zuerobern / sondern brach den 6. vnd 7. Hornung darvor wider auff / nach dem vor der Statt grosser Schade geschehen / auch deß Gotts Ackers nicht verschont worden / sondern man allda in den Schwibbögen die schöne Graffschrifften / vnnd Bilder / verwüstet / die Köpff / vnnd Hände / denselben abgeschlagen / die Decken / Gütter / vnnd das Taffelwerck herunter gerissen / vnnd verbrandt / auch der Todten nicht verschonet / sondern etliche derselben auffgegraben / vnd geplündert / vnd auß den Särgen geworffen / andere darein geleget / vnd sonsten viel Gräber durchwület / vnd durchsuchet: auch viel Gebäwde in dem Hospital gantz verderbet / alles zersehlagen / verbrandt / vnd zu nichte gemacht. Vnd diese bißher geführte Beschreibung der Statt Leipzig / ist auß Herren Tobiae Heydenreichs / gebornen Leipzigers / vnnd beyder Rechten Doctorn / Leipzigischen Chronick[WS 1] / so allhie Anno 1635. die Continuation aber derselben / im Jahr 37. beede in 4. gedruckt / genommen worden; darinn alles gar weitleuffig außgeführt / viel andere Geschichten mit eingebracht / die Belagerungen / sonderlich die jetztgedachte Vierte / vmbständlich von Tag zu Tag beschrieben / die Nahmen der Rectorn bey der Hohen-Schul (die im Jahr 2. mal / als auff S. Gallen / vnnd S. Georgen Tag erwöhlet werden) vom Anfang her; wie auch der Raths-Personen vom Jahr 1200. an; vnd dann eine Verzeichnus der Evangelischen Prediger / welche von der Zeit der Reformation / oder von Pfingsten deß 1539. Jahrs an / zu Leipzig / das H. Evangelium gepredigt haben / gesetzt werden; wir aber Vns allhie der Kürtze gebrauchen sollen / vnd wollen. Darzu noch folgendes zu thun / daß seydhero / nach dem die angezogene Chronick gedruckt / diese Statt zum fünfftenmal / nemblich An. 1642. vom Schwedischen Feldmarschallen / Herren Leonhard Torstensohn / den 17. 27. Octobris[WS 2] / zu belagern angefangen worden. Weil aber das Keyserliche Kriegvolck zum Entsatz ankommen / so geschach darauff den 23. diß / alten Calenders / abermahls bey Breitenfeld / fast an dem Ort / wo Anno 1631. ein gewaltige Schlacht; darinnen die Keyserische / vnd Chur-Sächsische / vnden lagen / vnd die Schwedischen obsigten; auch darauff die Belagerung der Statt Leipzig mit Ernst fortsetzten; da dann jhnen den 26. [126] Novembris / das Schloß / vnd den folgenden Tag / auch die Statt / vbergeben worden / vnd geschach den 28. diß / alten Calenders / der Chur-Sächsischen völliger Außzug.

Anno 1643. ward allhie / an der Newen Befestigung / für dem Grimmischen Thor / ernstlich gearbeitet; woselbsten man / vnder der Erden / einen Topff mit Geld / vnd in demselben / vber 3000. stück alt gemüntztes Silber gefunden / auff deren etlichen man noch die Jahrzahl erkennen / vnnd sehen können / was massen solche Müntz vber 800. Jahr alt gewesen.

Anno 1644. im Mertzen / ward Leipzig / von den Keyserischen / gleichsamb vmsingelt gehalten / vnd der schöne Kirchhoff allda gantz nidergerissen. Wer / von dieser Statt / auch andere Autores, zu lesen begert; der mag vnmaßgeblich / Dresserum, part. 5. Isagog. Histor. vom 355. biß auff das 392. Blat; Laurent. Peccenstein[WS 3] / im 3. Theyl Theatri Sax. vom 78. biß auffs 108. Blat. / D. Frölich lib. 3. part. 1. Viatorii, p. 415. (daselbst er saget / daß in dem obvermelten Awerbacher Hoff allhie folgende Verß stehen:

  1. Doctor Faustus zu dieser frist.
  2. Auß Awerbach Keller geritten ist.
  3. Auff einem Faß mit Wein geschwind.
  4. Welches gesehen viel Menschen Kind.
  5. Solchs durch sein subtil Kunst gethan.
  6. Vnnd deß Teuffels Lohn empfieng davon.)

Den 1. vnd 2. Theil deß Itinerarii Germaniae; P. Bertium lib. 3 Rerum German. p. 591. von der Leipzigischer Ersten Schlacht / Kemnitzium, im 1. Theyl deß Königlich-Schwedischen im Teutschland geführten Kriegs / fol. 211. seqq. auch von solcher / vnd andern Kriegshändeln / vnnd Geschichten / das Theatrum Europaeum Tom. 2. 3. 4. et 5. vnd von den Freyheiten der Hohen-Schul allhie / auch Ioan. Fridericum, in panegyrico seculari Acad. Lips. der Georg. Kirchberg. de Foro competente, th. 84 auffgeschlagen.

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[T36]

1. Pleissenburg, 2. Thomas werck und thor, 3. Barfüsser werck und thor, 4. Randstetter werck, 5. Randstetter Pastey und thor, 6. Hallisch werck und thor, 7. Hallische Pastey, 8. Grimsche werck und thor, 9. Petersch Pastey, 10. Petersch werck und thor, 11. Rathhauß, 12. S. Thomas Kirche, 13. S. Nicolaus Kirche, 14. S. Pauli Kirche, 15. Pauliner Collegium, 16. Das Grosse Collegium, 17. Das Neue Collegium, 18. Das Fürsten Collegium, 19. Vnser Frauen Collegium, 20. Der Vntere Zimmerhoff, 21. Das Zeughaus und Obere Zimmerhoff, 22. Petriner Collegium, 23. S. Petri Kirche, 24. Kornhauß, 25. Barfüsser Kirche, 26. Roß Mühle.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Tobias Heydenreich: Leipzigische Cronicke / Vnd zum Theil Historische Beschreibung der fürnehmen / vnd weitberühmbten Stadt Leipzig / Darinnen deroselben Vrsprung / Erbawung / vnd Zunemung […]. Gregor Ritzsch, Leipzig 1635, im VD17 unter der Nummer 23:236136T ULB Halle
  2. Vorlage: Ocobris
  3. siehe Lorenz Peckenstein