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Topographia Superioris Saxoniae: Naumburg

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Topographia Germaniae
Naumburg
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 141–143.
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[T41]
[141]
Naumburg.

Von dieser Bischofflichen an der Sala (dagegen vber die Vnstrut darein fält) gelegnen Statt / schreibet offterwehnter Nehel / am 239. Blat / deß Drucks in 12. also: Vor alters ist auch Naumburg / eine Reichs-Statt / vnnd zu Düringen gerechnet gewesen: weil aber die Statt disseits der Sal liegt so wol das Bistumb jenseits wenig Gerechtigkeit hat / so wird es jetzo mehrertheils dem Osterland / oder Meissen / zugeschrieben. In der Vorrede vber das Concordien Buch / wird Naumburg in Döringen gesetzt. Laurentius Peccenstein part. 3. Theatri Saxon. fol. 172. sagt; der Situs seye / wie Merseburg; wiewol Naumburg mehr in Thüringen / als auff dem Osterländischen Boden gelegen. Andere melden / daß der Fluß Sala da mache die Gräntz zwischen Thüringen / vnd Meissen. Es heißt aber Naumburg so viel / als ein newe Burg / Novum Burgum, oder Neopyrgum; wie Dresserus meldet. Dann Landgraff Ludwig der Eyserne in Thüringen / vnnd Hessen / hat erstlich ein gar weites Schloß allhie erbawt / welches Keyser Fridericus I. gesehen / vnd allein Mauren daran gemangelt: welche aber der Landgraff innerhalb 3. Tagen zu verfertigen versprochen: vnd als es der Keyser nicht glauben wollen / hat er seine Graven / Edelleuth / vnnd Vnderthanen / geschwind zusammen gebracht / vnnd sie in grosser Anzahl vmb das Schloß / in der Schlachtordnung / vnnd allwegen wo ein Thurn hette seyn sollen / einen vornehmmen Herren gestelt / vnd darauff den Keyser zum Fenster hinauß diese Mawren besichtigen lassen / so ihme auch sehr wol gefallen hat; wie hievon / auß Dressero, beym Mich. Piccarto decad. 13. observ. Politico-histor. cap. 2. wie auch beym Bange / in der Thüringischen Chronick / p. 62. b. seq. weitläufftiger zu lesen. Es ist folgents ein rechtes Schloß Anno 1170. da gebawet worden / so jetzt darnider liegt. Vnd bey solchem ist / sonders zweiffels / hernach [142] die Statt auffkommen; welche folgends das halbe Bistumb / vnnd auch der vornehme Jahrmarckt / so Jährlich auff Petri, vnd Pauli, allhie gehalten wird / berühmbt gemacht haben. Sonsten finden wir / daß allhie zu sehen der Dom; Item die Pfarr- oder Stattkirchen auff dem Marckt / vnd S. Moritz-Kirchen in der Vorstatt / vorm Saltzthor. Ausser der Statt aber / vnd nit weit davon / liegt das ansehenliche Closter Porte / oder Pforte / das ist / der Zugang zum Himmel; welches Anno 1131. oder 34. gebawt / vnd vom Churfürsten Mauritio zu Sachsen Anno 1543. zu einer Fürsten- oder Landschul / gemacht worden / daß 150. Knaben darin vnderhalten werden solten. In einer geschriebnen Thüringischen Chronic stehet / daß Ernestus Brotauff ein Büchlein von diesem Closter geschrieben habe: vnnd daß darin diese Verß gelesen werden:

Mirantur multi pariter Iuvenes et adulti,
Vnde sit haec porta quibus aut fundantibus orta,
Filius est
Ortwein / quem post necat unus Eberschwein.

In dem obgedachten Domb seyn noch 12. Dombherren von Adel / aber der Augspurgischen Confession zugethan: deren auch die Statt selbsten ist. Es seyn allhie viel vornehme Sachen fürgangen / deren wir allein etliche erzehlen wollen. Dann / zugeschweigen daß Keyser Adolph diese Statt zerstört; vnnd daß Anno 1454. der dritte Theyl von derselben / sampt dem Rahthauß / vnd der Wage / abgebronnen / viel Leuth erstickt; vnnd grosser Schade da gesehehen; So ist sie in den Jahren 1473. 87. vnd 1518. durchs Fewer fast gantz verderbt worden. Anno 1560. war allhie ein vornehme Zusammenkunfft der Evangelischen Fürsten / vnd Stände / wegen deß Tridentinischen Concilii. Anno 1632. den 29. Octobris / haben die Schwedischen / den Keyserischen / diese Statt / so sie zuvor / wie auch Anno 1631. eingenommen / wider entzogen / vnd sich der König auß Schweden hernach selbsten da gelagert / als er von Thonauwerth / durch Nördlingen / Dünckelspühl / Rotenburg / Vffenheimb / Kitzingen / Schweinfurth / Königshofen / Schleusingen / Ilmenau / Arnstat / Erfurt / vnnd Buttstatt / dahin kommen war. Obgedachtes Closter Porte / oder Pforte / ausser der Statt / ward damaln / zu Anfang deß Novembris / von den Finnen / die solches für Römisch-Catholisch hielten / auß Irrthumb / fast in Grund verderbt. An. 1636. hat deß Schwedischen Feldmarschallen Banners Volck / mit plündern / schänden der Weibspersonen / vnd andern Feindseeligkeiten / gar vbel allhie gehauset; vnd die Statt hernach im Christmonat dieses Jars wider eingenommen.

Anno 1640. hat ein Schwedisch-Königsmärckische Partey die besagte Schul Pfordten geplündert / vnnd vier tausendt Reichsthaler / von der Statt Naumburg gefordert.

Anno 1642. den 14. Septembr. liesse Herr General Köingsmarck / als er abermals der Orten ankame / Naumburg beschiessen / vnnd / nach geschossener Presse Sturm anlauffen. Aber der Obrist Goldacker hielte sich in der Statt so mannlich / das Er mit ziemblichem Verlust / von dannen nacher Erfurt ziehen muste. Anno 44. lagen die Schwedischen in 1600. starck allhie / daher wegen in mangel Lebensmittel / viel Burger ihre Häuser stehen liesen / vnd außtratten / wie in Tom. 5. Theat. Eur. fol. 328. a. berichtet wird.

Was endlich das Bistumb allie anbelangt / so der Zeit der Herr Churfürst zu Sachsen verwalten läst / vnnd / das hieher von Zeitz Anno 1028. zum theil transferirt worden ist; so wird vnden in Beschreibung der Statt Zeitz / davon geredt werden. Für dißmal wollen wir allein hören / was obgemelter Nehel am 256. vnnd folgenden Blat saget: Naumburg hat die Haupt-Kirch: Aber zu Zeitz ist ein Collegiat-Stifft / vnd die Residentz; zu Schkölen hat es auch ein klein Gestifft. Zu dem Bistum Naumburg gehören die Aempter / Schönburg / Saleck / Hainßburg / Crossen / vnnd Breitingen; dem Domb-Capitul Osterfeld. Bey Naumburg ist das fürnembste Closter gewesen S. Geörgen; vnd bey Zeitz [143] Bosa. Biß hieher Nehel. Jetztgedachtes vor Naumburg gelegnes herrliches Benedictiner Closter / S. Geörgen / solle Ecbertus, oder Eckenbrecht / weyland / der Ander / ein Marggraff von Landsperg im Osterland / Keysers Henrici IV. Feind gestifftet haben.