Topographia Superioris Saxoniae: Lützen
A. Leipziger oder Oberthor. B. Schießporte. C. das Rahthauß. D. S. Vitus. E. Lützkenthor. F. Das Schloß. G. Knoblochs thor. H. S. Wolfgangus.
[131]Ist vorhin ein kleines Stättlein / sampt einem schönen Schloß / ins Stifft Merseburg / so jetzt Chur-Sachsen hat / mit den Gerichtsstühlen / Marck Ranstadt / vnd Eißdorff / gehörig / gewesen: Aber jetzt ist es abgebrandt / vnnd hat es damit gleiche Meynung / wegen der gemeinen Gebäw / als hieoben mit Lummitsch. Liegt auff der Strassen / zwischen Leipzig / vnd Weissenfels / von jedem Ort 2. Meylen. Vor der Schlacht / die Keyser Heinrich der Erste mit den Vngarn bey Merseburg gehalten / schlugen sie / die Vngarn / ihre Wagenburg auff / bey dem Dorffe Scolen / neben dem Walde / der Scoltzig genant / nicht weit vom Stättlein Lützen / da man noch auff den heutigen Tag die auffgeworffene Gräben / findet / saget die Braunschweigische Chronic / am 47. Blat. Bey diesem Stättlein ist Anno 1632. den 6. 16. Novembris / das blutige Treffen / zwischen dem König in Schweden Gustavo Adolpho, vnd dem Keyserlichen Generalissimo, Hertzog Albrechten von Friedland / vorgangen; in welchem Er / der König / vnd / mit Ihme / Fürst Ernst von Anhalt / neben vornehmen Obristen / vnnd viel dapffern Kriegsleuthen / geblieben: vnd ist / auff der Keyserischen seyten / auch der General / vnd Graff Gottfried Heinrich von Pappenheimb / mit einer Dratkugel / in die Hüfft geschossen worden / davon er den andern Morgen frühe vmb 3. Vhr / auff dem Schloß zu Leipzig / so die Keyserischen damals innen hatten / mit grossem Schmertzen / wie man berichtet hat / verschieden. Siehe den 2. Tom. Th. Europ. fol. 630. seq. vnnd Bog. Philip. [132] Kemnitium im 1. Theyl deß Königlichen Schwedischen in Teutschlandt geführten Kriegs / von dieser Schlacht / vnnd deß Königs Tode: da er auch am 467. Blat saget / daß von dem obgedachten Generalen vnnd Feldmarschallen Pappenheimb geschrieben werde / daß er vber 100. Narben von Wunden / so er von seinem Feind empfangen / am Leib getragen habe. Es hat das vbrige / so damalen vom Brand / durch den Friedländer anbefohlen / vberblieben / folgends / als sich im Christ Monat Anno 1640. Schweden allhie befunden / zum theil auch herhalten müssen. Was zu andern Zeiten da geschehen seyn mag / davon haben wir keinen eygentlichen Bericht.