Topographia Superioris Saxoniae: Wurtzen
Diese an der Mulda / vnd 3. Meylen von Leipzig gelegene Statt / hat vor Zeiten eygene Graven gehabt / deren der letzte Esick geheissen / der vmbs Jahr 983. oder 84. ohne Erben gestorben / vnnd ist folgends dieser Orth an das Bistumb Meissen kommen; dessen Vorsteher allhie viel Hoff gehalten / vnnd hat der eylffte Bischoff / so allda Anno 1118. begraben worden / auch ein Collegiat-Kirche daselbsten gestifftet / vnnd angerichtet; vnd Johannes von Salhusen / oder Salhausen / der Rechten Doctor / so Anno 1488. zum Bischoff zu Meissen erwöhlet / vnnd Anno 1518. in gemelter Kirchen begraben worden / hat das Schloß Anno 1597. da angelegt / vnd außm Grund gebawet; sein Nachfolger / Johannes von Schleinitz / aber / solches / wie auch die Statt / als sie vom Fewer Schaden gelitten / wider ernewert. Ist jetzt ein Chur-Sächsisch Hauß / vnnd sonders Ampt / wiewol noch daselbst ein besondere Stifftische Regierung gehalten wird. Besiehe Petrum Albinum, in der Meißnischen Chronic / tit. 22. fol. 286. vnd Dresserum, im Stättbuch. Zun Zeiten Keyser Heinrichs deß Andern / oder Heyligen / als seine Gehülffen / die Lutitier Wenden / bey Wurtzen vber die Muldau / die sich ergossen hatte / vbersetzen wolten / ist ihnen ihr Fahne / darin ein Abgöttisch Bilde einer Göttin formiret war / nebenst 50. der ihrigen vom Strom ergriffen / vnd ersäufft worden; wie beym Dithmaro lib. 7. Chron. zu lesen. Es haben sich dieser Statt / Anno 1632. den 12. Octobris / 18. Keyserische Reuter bemächtiget. Folgends kamen auch die Schweden hieher / welche im Jahr 1637. mehr als Türckisch allda gehauset / vnnd endlich / im Aprilen / die Statt verbrant; wie in der Wurtzischen Creutz- vnd Marterwoch / vnd im Schwedischen Störenfried lit. D. vnd E. zu lesen. Vnd gleichwol so bliebe diese abgebrante Statt vor ihnen nicht sicher; sondern sie setzten derselben Anno 39. wider zu. Vnd das folgende 1640. Jahr / locketen die Schwedisch Königsmärckische das arme sich noch da auffhaltende Volck auff das Schloß / vnnd was nicht gutwillig dahin gienge / wurde dahin getrieben; vnnd darauff / was noch vbrig in der Statt war / geplündert. Also ward den 4. Martii Anno 1643. die Statt von den Schwedischen Reutern / an allem wider gantz rein außgeplündert. Das Bier allhie wird von theils gelobt.