Topographia Sueviae: Ravenspurg
Diese ReichsStatt im Algöw / vnnd an dem Fluß Schuß / in einem lustigen Thal / so mit Weinbergen vmbgeben / gelegen / vnd beyder Religionen ist / soll erstlich Gravenspurg / von dem alten Flecken Gravenaw / darauß sie erwachsen / geheissen haben: Vnd Anno 1100. erstlich mit Mawren vmbgeben worden seyn. Hat ein Schloß / oder Land-Hauß / so zur Landvogtey gehörig / vnd Oesterreichisch ist / so ausserhalb der Mawer auf einem Hügel gelegen. Der Vmbkreyß der Statt / vergleicht sich mit Reutlingen. Der Theil / so etwas höher ligt / hat Weingärten. Gegen Morgen ist das Oberthor / vnd daselbst ein enges Thal / in welchem die Vorstatt Oelschwang: Item / die Papyrmühl / vnd Wasserstuben / auß welcher 140. Brunnen in die Statt geleytet werden. Gegen Mittag ist das Kästlinsthor; gegen Abend / da man auf Costnitz reyset / das Vnderthor / vnd das Mettelinsthor / vnd daselbst die Vorstatt
[T44][157] Pfannenstiel; allda auff einen Büchsenschuß der Fluß Schuß in einem weiten vnnd lustigen Thal vorüber rinnet. Gegen Mitter-Nacht ist das Frawenthor / von der nahend gelegenen Kirchen also genant / auff welcher Seiten nicht weit von der Statt / das berühmbte vnd reiche Kloster Weingarten / sambt den Flecken Altorff gelegen ist / da die Straß nach Biberach / Memmingen / etc. gehet: Gegen Mittag siehet man die Weiß- oder Minderow / so Weinwachs hat / vnnd sich gegen dem Bodensee erstreckt. Gegen obgedachtem Schloß / oder Landhauß über / ist ein gar hoher alter Thurn / der Meelsack / vnd im Mitten der Statt / auch ein hoher Thurn / der Bläserthurn genandt / den Anno 1552. der Wind vmbgeworffen / an dessen statt ein newer erbawet worden / daran / vnter andern gelesen wird:
Zu einem Wunder allhie steht geschriben /
Daß der Blaser ist lebendig blieben.
Dann als gemelter Thurn eyngefallen / so ist dem Wächter vnd Blaser auff demselben nichts geschehen; aber sein Sohn von 16. Jaren alt / ist geblieben / vnnd sein schwangers Weib den dritten Tag hernach gestorben. Es hat feine Kirchen in der Statt / als vnser Frawen / vnd S. Jodoco, vnd der Evangelischen: Ein Carmeliten / vnd S. Clarae Klöster / vnd der Capuciner ausser der Statt; ein stattliches Spital zum Heiligen Geist in der Statt / auch andere Kirchlein / als / zu Sanct Leonhard / S. Christina / vnnd Sanct Georgen / ausser derselben; wie auch Allmußkasten / Lazareth / vnd feinen Freudhoff / oder Gotts-Acker. Ein wolgebawtes Rathhauß / Kauff- vnd Waghauß / Speicher / Zeughauß / etc. vnd vor dem gedachten Frawenthor / ein schönen offnen Platz / mit fruchtbaren Bäumen besetzt / da es / sonderlich im Frühling / sehr lustig zu spatzieren ist. Vnd laufft durch die Statt ein lustiger Bach. Die Abgestorbene Graffen von Werden- vnnd Heiligenberg haben Smalneck für eine Herrschafft der Statt Ravenspurg verkaufft / wiewol sie keine hohe Oberkeit hat / sondern mitten in der Landvogtey Schwaben hoher Obrigkeit ligt. Der Rath ist meistentheils der Römisch-Catholischen Religion zugethan / vnnd der Statt Monatlicher einfacher Anschlag zum Römerzug / drey zu Roß / viertzig zu Fuß / oder 196. fl. Vnd zum Vnderhalt deß Cammer-Gerichts Jährlich / nach dem erhöheten Anschlag / 112. fl. 32. Kreutzer / den Thaler zu 69. Kr. gerechnet. Anno 1211. hat die Ritterschafft deß Lands Schwaben einen Turnier allhie gehalten. Im Stättkrieg ist Ravenspurg Anno 1389. von den Hertzogen auß Bäyern / vnnd andern belägert worden. In diesem Teutschen Krieg hat dise Statt auch viel außgestanden. Vid. Crusius in Annal. Grasserus in der Schatzkammer vom Thurnier / Acta Publica, & Relationes.
Was den obgedachtn Flecken Altorff anbelanget / so dem Hauß Oesterreich gehört / vnd daselbst das Landgericht in Schwaben ist / vnd der Herr Landvogt in Ober vnd VnterSchwaben / so der Zeit ein Graf von KönigsEck / sein Residentz hat / vnnd der bey einer kleinen halben Meil von Ravenspurg gelegen: So ist derselbe in den Historien wolbekandt / als der vor Zeiten berümbte Graffen gehabt / von welchen etliche Hertzogen in Bäyern / deß Welphischen Stammens / vnd noch die jetzige Hertzoge von Braunschweig / vnd Lüneburg / herkommen seyn: Vnd haben die alten Guelphen in dem bey diesem vhralten Marcktflecken gelegenem sehr vornehmen / vnd reichen Kloster Weingarten / in S. Oßwalds Cappellen / jhr Begräbnuß. Vide Brusch. in Chronol. Monast. Germ. Reinerus Reineccius in Pr. Origin Brandeb. Munst. in Cosm. & Crus. in Annal. Suev. Wehner. in pract. observat. voc. Rechtburgen / pag. 558. vermeynt / es were Ravenspurg erstlich Rafenburg / für Rachenburg / genandt worden / dieweil allda / vor Zeiten / vnnd auch noch / allwegen ein allgemeines Landgericht / oder Mallus generalis, gehalten worden.
Anno 1646. ward sie / zum Theil von den Schwedischen außgeplündert / vnnd sonsten vbel allda gehauset. Anno 47. ward sie belagert / aber von den Schwedischen beschützt / vnnd geschah der Abzug den 8. 18. Augusti. Den 10. 20. hernach / ist das / nächst vor der Statt / auff dem Berg / liegendes Oesterreichisches Schloß durch sie / die Schwedischen / in den Brand gesteckt worden; vnd hierauff / den 21. 31. dieses Monats / [158] die Schwedische Besatzung / auff empfangenen Befelch / von hinnen wieder ab- vnd hergegen Herr Obrist Caspar allda eingezogen. Anno 49. den fünff vnd zwantzigsten Maji / Alten Calenders haben / zu Lindaw / die Käyserl. vnd Craiß-Fürstl. Herren subdelegirte Commissarien, auch wegen dieser Statt / dem Instrumento Pacis gemäß / die Execution vorgenommen / daß nämblich / so viel die Politica anbelangt / hinfüro das kleine / oder tägliche Raths-Collegium, in 16. Personen / als: 2. Burgermeister / 4. Geheimen / vnnd 10. andern Personen; das Stattgericht aber in 12. Assessorn, neben einem Statt-Amman: so dann der Gemeinds Rath / auff 22. Pesonen / bestehen / vnd in allen dreyen / wie auch allen andern gemeiner Statt Aembtern / eine durchgehende Gleichheit / zwischen beyden Religions-Verwandten gehalten / vnnd parinumero ersetzt werden sollen. Die zween Burgermeister sollen alle 4. Monat alterniren; vnd ist von jeder Religion ein Statt Amman geordnet / zwischen welchem alle 4. Monat der gestalt alternirt werden solle / daß / wann ein Catholischer Burgermeister im Ampt ist / alsdann ein Augspurgischer ConfessionsVerwandter das Statt-AmmanAmpt führen / vnnd solches auch / wann ein Augspurgischer Confessions-Verwandter Burgermeister das Ampt trägt / mit dem Catholischen Statt-Amman reciproce gehalten werden solle. In Auffnehmung newer Burger / soll kein Vnderscheid der Religion wegen / gehalten werden. Zum Andern / Ecclesiastica belangende / weiln die Catholischen An. 1624. das Chor der Carmeliter Kirchen; die Evangelischen aber / das lange Hauß inngehabt / soll es dabey verbleiben. Das newerbawte Kirchlein / oder Auditorium, zum H. Creutz / haben den 1. Janu. An. 1624. die Evangelischen würcklich inngehabt; daher die Catholischen jhnen solches lassen. Die Kirchendiener sollen in der Anzahl / wie sie An. 24 gewesen / bestellt / vnd / auß dem publico Aerario besoldet werden: Wie auch der newe Mägdlein Schulmeister; Item der KnabenSchulmeister / vnd sein Provisor / der Augspurg. Confession / sampt seinem gnugsamben eygenen Hauß / vnd bequemer Gelegenheit. Jeder Theil mag auch einen Organisten / vnd Balgtretter / seiner Religion / halten. Dürfftige / Presthaffte / vnd Krancke / Junge / vnd Alte Mann- vnnd Weibs-Personen / sollen / ohne Vnderschied / dero Religion / in den Spital-Siechen-Seel- vnd Bruderhauß / auch andere Spenden / auffgenommen / vnd gleichlich vnderhalten / auch die Augspurg. Confessionsverwandte / von jhren Predigern liberè besucht / etc. werden. Die Feyr- vnd Festtäge / auch die Fasttäge / sollen die Evangelischen halten / wie es mit den Evangelischen zu Augspurg verglichen worden.