Topographia Sueviae: Memmingen
Ein ReichsStatt im Algöw / deren Monatlicher Anschlag ist vier zu Roß / fünfftzig zu Fuß / oder zweyhundert acht vnd viertzig Gülden: Vnd zum Vnterhalt deß CammerGerichts / jährlich / nach dem erhöchten Anschlag / 260 Gülden / den Thaler zu 69. Kreutzer zu raiten: Vor diesem 156. Gülden. Thomas Lyrer von Ranckwyl / in seinem Teutschen Schwäbischen Chronico / so An. 1133. am ersten abgeschrieben / vnnd zu Vlm Anno 1486. anfangs gedruckt worden / will / daß jhr Name daher komme / weiln sich manches Mensch da nehre. Theils nennen sie Mannmenge / von der Menger der Männer. Theils vermeynen / sie habe vor Zeiten Gronenfurd / oder Grünenfurt / oder Grünenwerd / geheissen / vnnd sey vmbs Jahr Christi 777. noch ein Dorff gewesen. Theils halten sie vor deß Antonini, vnd der Notitiae Imperii Vemania, vnd Vimania. Sie ligt in einer lustigen Ebne / sechs Meilen von Vlm / vnd zehen von Augspurg / dardurch ein Bach von lauterem Brunnenwasser rinnet / so nicht
[T39][129] gefrieret / vnd hat man nicht gar wiet zur Iler. Gibt Traidreiche Aecker / vnd schöne Gärten herumb. Hat einen guten gesunden Lufft / 7. Thor / darunter fünff grosse / vnnd der Einlaß. Hat auf einer Seiten einen Moraß / so sie bevestiget; ist auch sonsten wol verwahret; vnd jhr innerer Vmbkreyß nicht viel kleiner / als Vlm. Ist von Häusern wol gebawet / vnnd werden die Gassen sauber gehalten. Gibt auch alte Geschlechter allda / auß denen / vnd der Gemeind / der Rath (so der Augspurgischen Confession zugethan) bestehet / welcher zu seinen ordentlichen privilegirten Richtern erster Instantz / die Stätte Augspurg / Vlm / Ravenspurg / Biberach / oder Kempten / hat / auß deren eine die von Memmingen selber erwöhlen. So ist auch die Statt / vnd Burgerschafft / wider Rothweil / Westphälisch / vnd alle andere Gericht / befreyet. Sie mögen auch Aechter / vnd Vberächter in jhrer Statt auffnehmen / wann sie allein die Justitz administriren / so dergleichen in die Acht erklräte convenirt werden. Vnd dieses / wegen eines Käyserlichen Privilegii von Anno 1471. hat zwölff Zünfften. Solle vor Zeiten / ehe sie an das Reich kommen / vnter den Graffen von Ilergöw / den Guelphen / vnd Bäyern / gewesen seyn. Es wird da gut Papyr gemacht. Ist auch vor dem jetzigen Krieg daselbst ein grosser Handel mit Leinwadt / Gölschen / vnd Barchet getrieben worden. Es seyn da zwey Klöster / der Augustiner / vnd der Nonnen: Item / ein reiches Anthonier Hauß. Die Evangelischen haben zwo Kirchen / zu S. Martin / vnd vnser Frawen / vnnd ein feine Schul. Hat zween Spitäl / darunter der eine vor diesem reich gewesen / darein / wie auch in das Hauß zu den drey Königen / erlebte Personen genommen werden: Ausser der Statt hatte es auch zwey arme Häuser / für Siechen / vnd andere. Vnnd hat obgedachtes Spital / zum Heyligen Geist allhie / An. 1010. Heinrich / Herr zu Weissenhorn / Graf zu Mawerstätten / Praesident deß obern SchwabenLands / fundieret. Es ligt nahend bey der Statt die Carthauß Buchsheim / von den drey Edlen von Ellerbach gestifftet.
Andreas Brunnerus sagt libro duodecimo Annalium Boicorum, pag 297 daß Hertzog Friederich auß Schwaben / Anno 1130. Altorff / Ravenspurg / vnd Memmingen / Altvätterliche der Welfen Sitz / in dem Krieg / den er mit Hertzog Heinrichen dem Hoffärtigen auß Bäyern geführt / mit Fewer / vnd Schwerdt verwüstet habe. Hergegen Hertzog Heinrich / im folgenden Jahr / sein Kriegsvolck in deß Hertzogs Friederichs Gräntzen geführt / vnnd weiter / als vber Stauffen gangen / vnd alles verheeret; Vlm aber / welches sich von der vorigen / durch jhn beschehener / Verwüstung noch nicht erholt / damaln zufrieden gelassen habe.
Anno 1631. zu Anfang deß Junij / ward diese Statt von den Fürstenbergischen mit Accord / hernach vmb das Ende deß 1632. Jahrs von den Schwedischen / vnnd dann den fünfften vnd fünffzehenden Aprilis Anno 1634. auch mit Accord von dem Schwedischen Feldmarschall Gustav Horn eyngenommen; in welchem Standt sie biß in den Sommer deß 1635. Jahrs geblieben / da sie sich auch zu dem Pragerischen Fridensschluß accommodiert / vnd das Schwedisch Wallsteinisch Regiment zum Theil außgezogen ist / zum Theil bey den Käyserischen sich vntergestellet hat.
Anno 1646. ist Memmingen von beyden Cronen / Franckreich / vnd Schweden / 5. Tag lang / starck beschossen worden; weil sich aber die Bäyrischen darinn wol gehalten / ist man wider abgezogen. An. 1647. ist dise Statt / vermög der Vlmischen Waffen Anstandts Tractaten / der Cron Schweden / mit seiner Maß / eingehändigt; hernach von den Keyserisch- vnd Chur-Bäyr. in die 9. wochen lang belägert / vnd endlich mit Accord wider erobert worden. Von solcher Belagerung hat einer hernach also berichtet: Es ist die Statt an einer Seiten so zugerichtet / vnd zerfetzet / daß es ein Elend anzusehen: Die Gefahr / so man darinnen außgestanden / ist nicht außzusprechen. War es Abend / so danckten die Memminger Gott / daß Er sie auß deß Todtes Rachen gerissen war es Morgen / so hatten sie jhm abermal zu dancken / daß sie noch lebten: dann sie jhr Leben Tag vnd Nacht in jhren Händen getragen. Die letzte Tag der Belägerung / hat Gott jhnen ein Exempel fürgestellt / was jhnen die neun Wochen vber hätte geschehen [130] können / wann Er mit seiner Barmhertzigkeit nicht ob denselben gehalten hätte / in dem 5. Personen in einer Stuben / 6. Schenckel abgeschlagen wurden / da doch zuvor die Granaten / die mit Hauffen hinein geworffen worden / vnd gar viel Häuser / sehr hefftig niedergeschlagen / vnnd zerschmettert / fast keinem Menschen Schaden gethan haben. Biß hieher dieser. Der Schwedisch Obrister Prezinski / oder Prisinski / ein Polack / war Commendant damaln allhie / so endlich die Statt / auf getroffenen guten Accord / für sich / vnnd die Seinige / den 14. 24. Novemb. Dieses 47. Jahrs / auffgeben hat. Sihe / was von solcher Belagerung / mit Vmbständen / in den Tomum 6. deß Theatri Europaei kommen ist. Anno 49. ist / vermög General-Frieden-Schlusses / die Chur-Bäyrische Besatzung allhie außgezogen. Stengelius gedencket deß Schotten Closters Sanct Nicolai nahend Memmingen / in seiner Mantissa. Reusnerus & Dresserus, de Urbib. Imp. & German. Munsterus in Cosmogr. Crusius in Annalib. Suevic. Wehnerus ad Ordin. Rotvvil. part. 2. tit. 5. fol. 113. Limnaeus de jure publ. lib. 7. c. 33. & Acta Publica.