Topographia Sueviae: Lindaw
Diese ReichsStatt gehet ein wenig hinein in den Bodensee / vnd ligt in einer Insul / darzu man vom Land vber ein gemawerte Brücken / so zweyhundert vnnd neuntzig Schritt lang ist / kommen kan. Ihr Vmbkreyß war / vor der newen jetzigen Bevestigung /
[T37][121] viertausend vierhundert vnd fünfftzig Schritt. Von Bregentz biß gen Lindaw / an die Brück / seyn drey tausendt ein hundert fünff vnd zwantzig Klaffter / oder sieben tausend dreyhundert vnnd dreyssig Schritt / wie einer gehet / sieben Werckschuh für eine Klaffter gerechnet: Jtem / ein vnd zwantzig tausend achthundert ein vnd sechtzig Werckschuh von Bregentz gen Lindaw zur See. Stumpfius sagt: Sey ein ringe (Schweitzerische) Meil Wegs vnter Bregentz / vnd vnter dem Wasser Leublach gelegen: Von Morgen hat sie dz Algöw / vom Abend das Schweitzerland / von Mittag / Graubünten / vnd von Mitternacht Schwaben. Theils führen den Nahmen von den vielen Lindenbäumen her / so vmb das Münster gepflantzet worden: (wie dann auch die Statt grüne Linden in einem weissen Schild führet.) Theils vom Anländen deß Grafen Adelberti von Rorbach / Käysers Caroli M. Verwandten / als er auf dem Bodensee in grosser Gefahr gewesen / vnnd doch endlich in diser Jnsul angeländet / die er auch daher Lendaw / Lendoam, oder Lendaugiam genandt / vnd das Kloster allhie vmbs Jahr Christi 810. zu erbawen angefangen habe / darin lauter Adeliche Personen / vnnd gantz frey seyn / vnd daher Freyfrawen genant werden / die gar keinen Orden / oder besondere Kleydung tragen / allein zu Chor gehen / die sichen Zeit lesen vnd singen / vnd wann sie wollen / sich verheuraten mögen / deren Aebbtissin der Zeit Namens Anna Christina / eine Fürstin deß Reichs / vnd der Römisch-Catholischen Religion zugethan ist / vnd jren Reichs-Anschlag besonders / auch ein Käyserliche Freyung: Jtem / viel Freyheiten / den Blutbann / vnd Macht zu Müntzen hat.
Es weiset ein Rodel / oder alturbar Büchlein vber deß Dorffs Riedoschingen in der Baar / Gerechtigkeiten sagendt / klärlichen auß: Daß / wann ein Vogtherr solchen Dorffs sterb / vnnd ein anderer gen Lindaw komme / allda von einer Fraw Aebtissin / die von jrem Stifft herrührende Lehen solcher Vogtey zu empfahen / daß hochgedachte Fraw Aebbtissin / jhme die Schlüssel / einen Tag / vnd eine Nacht / vber Wein / vnd Brodt / geben soll / wie der Autor deß Dißcurß von den Reichsvögten / am 106. Blat bezeuget. Jn dieses Klosters prächtigen Kirch seyn die Pfeiler / oder Säulen / jede von einem gantzen Stein Vnd hat solches Kloster Vrsach geben / daß hernach eine Statt dahin erbawet worden ist. Welche Statt erstlich vnter besagtem deß Grafen Adelberti, Rhätischen Herrn / vnd Landsfürsten hierumb / als eines deß Keyserl. Fränckischen Hoffs Dienstmanns (so deß Geschlechts der Graffen von Altorf solle gewest seyn) Kloster / so Keyser Ludovicus II. Anno 856. oder 66. bestättiget / gewesen / hernach an die Hertzogen in Schwaben / vnd endlich an das Reich kommen; von welchem / sonderlich dem Käyser Rudolpho I. sie mit vielen Privilegiis begabt / vnd wider der Aebtissin Sententz versehen worden / daß die Lindawer / nach ihrem Belieben / Burgermeister / vnd Amman / erwöhlen möchten / so mit dem Rath die Jurisdiction frey exercirten: Aber in wichtigern Sachen / als der Religion / Bündnuß / Krieg / ohne Vorwissen deß gantzen Volcks / vnd 8. Zunfftmeister / nichts fürnehmen solten / damit nicht ein Tyranney / oder Auffruhr / entstünde. Andere sagen: Daß sich die Lindawer von Graf Haugen von Bregentz mit 42. Marck halb Gold / vnnd halb Silber / ledig kaufft / vnd in die Jnsul / wo das Frawenkloster gelegen / begeben / vnd zu demselben Häuser gebawet haben / biß dise Statt endlich darauß worden. Der Ort da sie vorhin gewohnt / vnd der vor der Jnsul biß an den See herab erbawet gewesen / vnd Eschach geheissen hatte / war abgebronnen. Bey dem Thor / darvon die Brück hinüber ans Land gehet / sihet man noch einen wunder alten Thurn / so heutigs Tags die Heydenmawer genandt wird. Die Pfarrkirch ist zu S. Stephano. Der Spital ist sehr mächtig an Gut / vnd Leibeygenen Leuthen. So hat es auch schöne Gebäw in der Statt / vnd ist der Lufft allda gesundt / weil der Wind seinen freyen Gang hat; vnd ist der Orth für sich selbst gar lustig / vnd bequem gelegen / also / daß er etwan / der grossen Niderlag halber / allerhand Wahren / vnd grossen Wochenmarckt / so es vor diesem Krig allhie gehabt / dz Schwäbische Venedig ist genant worden. Es hat auch vil Brunnen in der Statt von gesundem Wasser / vnd vmb die Statt gegen Mitternacht Aecker / Wiesen / Gärten / Weinberg / vnnd viel Dörffer. [122] So ist auch an dem Orth / so von der Statt vnderschieden / vnnd eygentlich die Jnsul genant / vnd von Fischern / Schiffern / vnd Webern / bewohnt wirdt / ein zimlicher Weinwachs. Der Rath / Gericht / vnd Gemeinds-Rath / oder die 3. corpora, auch die Burgerschafft / seyn meistentheils der Augsp. Confession zugethan / deren Monatlicher einfacher Anschlag zum Römerzug ist 196. fl. hatte vor diesem auch ein wolgerüstes Zeughauß. Mit den Benachbarten hat die Statt etwan viel Strittigkeiten deß Forsts / vnd Landmarchen halber gehabt, wie dann nicht weit vnter Lindaw / der weyland schöne Fleck Wasserburg am See / in der Grafen von Montfort Gebiet / gelegen. An. 948. hat Hertzog Hermann zu Schwaben / Lindaw / man weiß nicht / auß was Vrsachen / in den Brand gesteckt. Anno 1390. oder 96. war Auffruhr allhie / vnd bekamen die Zunfftmeister im Rath den Vorzug / nach dem zuvor sie 3. vnderschiedliche Brünste außgestanden. Anno 1532. ward allhie ein Kalb auß einer Kuh geschnitten / das hatte zwey Häupter / acht Füß / vnnd nur einen Leib. Anno 1626. erhube sich allhie eine Strittigkeit zwischen dem Rath / vnnd etlichen auß den Bürgern. Vnd obwoln solche Vnruh gegen dem Ende dieses Jahrs / durch Zuthun etlicher ReichsStätt / gestillet worden; so ist doch / zu Verhütung fernern Auffstands / deß gemeinen Manns / wider die Obrigkeit / Fürkommung allerhand Vngelegenheiten / bey diesen Kriegsläufften / vnnd sonders zweiffels / anderer Vrsachen halben mehr / ein Gubernator / oder Commendant mit einer Käyserlichen Guarnison / in die Statt gelegt / vnd dieselbe seithero gewaltig fortificirt worden. Bruschius de Monaster. German. Stumpfius in der Schweitzer-Chronick / Munsterus in Cosmogr. Crusius in Annal. Suev. Reusnerus & Dresserus de Urbibus, Gulerus in Rhetia, & Besoldus in Thes. practico, litera I. itemque Relationes variae.
Im Jahr 1647. kam der Gefürsten Aebtissin allhie / Frawen Annae Christinae / geborner Hundpissin von Waldtrams / Buch / standthaffte Rettung / vnnd Beweisung der hohen Fürstlichen Freyheit: vnd Herrligkeiten / mit dem König Ludwig in Teutschland / Caroli Magni Einckel / vnnd Ludovici Pii Sohn / den vhralten Fürstlichen Freystifft Lindaw begabet / etc. intitulirt, in fol. in dem Gräflichen Marckt Embs gedruckt wider den Autorem der Gründlichen Außführung der ReichsStatt Lindaw / die ohnversehens abgelößte ReichsPfandtschafft betreffendt / herauß / darinn / vnder andern gesagt wird / es hätte solches Closter Albertus Sacri Palatii Comes, & Palatii Magister in Rhaetia, ein Sohn Graf Hunfrids / Herrens in Histerreich / vnd Churer Rhetien / gestifftet / vnnd sein Bruder Mangoldus vermehret: Die auch Anno 841. das Spital zu Lindaw gestifftet hätten: Jtem / daß dieser Stifft mit einem ReichsVogt / von Anbegin / durch die Römische Käyser / versehen worden / folgendts / zun Zeiten Käyser Sigmunds / hätte die Statt Lindaw solche Vogtey an sich gebracht / vnd biß auffs Jar 1628. behalten: Jn welchem Käyser Ferdinandus II. diese ReichsPfandtschafft abgelößt / vnd sey solche Vogtey Anfangs Herrn Grafen von Montfort / folgends Anno 38. Tyrol vberlassen worden: Wiewol die Statt / bey den General-FriedensTractaten / anjetzo / die Restitution derselben suchen thue. Jn dem Vertrag Anno 1571. gemacht / habe sich der Stifft deß Hochgerichts gäntzlich begeben / aber nicht / daß ein erwöhlte Aebtissin / den ersten Maleficanten vom Todt zu erledigen / Macht habe. Jtem / daß in einer Brunst / entweder Anno 948. oder 1048. deß besagten Stiffts Documenta, ausser deß einigen Ludwigischen Privilegij, also im Rauch aufgangen seyn / daß so gar der vorigen Aebbtissinnen / so auff die 200. Jahr regirt / Namen verlohren worden. Vnnd was daselbst mehrers stehet. Limnaeus schreibet tomo quarto de jure publico pag. 519. so einer vom Adel seine Tochter in dieses Fürstliche Stifft thue / so sey Er vmb die Pfründte nichts hinein zu geben schuldig / vnnd so eine Chorfraw mit Todt abgehet / so fällt jhr Verlassenschafft hinauß an jhre Erben / weiln sich die Chorfrawen verheurathen mögen. Es ist der Frawen Aebbtissin Anschlag Monatlich / zur SchwäbischenCraiß Cassa 20. Gulden / vnd zu Vnderhaltung deß Cammergerichts Jährlich nach der Erhöhung 62. Gulden / [123] oder wie ich in einer geschriebenen Verzeichnuß gelesen habe / 62. Gulden / 32. Kreutzer. Was aber die Statt betrifft / so ist ihr Monatlicher ReichsAnschlag 196. Gulden / vnd zum CammerGericht Jährlich / 166. Gülden / oder wie in der erwehnten Verzeichnuß stehet 166. Gulden / 42. Kreutzer. 5 Heller / den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet. Vor wolgedachter Herr Limnaeus behält noch die alte CammerGebür / nämblich 100. Gulden / der auch sagt / daß in der obangedeuten Außführung der Statt Lindaw / die vnversehens abgelößte ReichsPfandschafft betreffend / pag. 40. vnd 565. stehe / daß Crusius, vnnd Dresserus, geirrt / in dem sie geschrieben / Lindaw habe vor Zeiten / vnder die Aebbtissin deß Closters allhie gehört: Jtem / es sey diese Statt in acht Zünffte / vnnd den Sunffzen / oder Geschlechtern / alt (vielleicht Ald / das ist / oder / wie die Oberländr reden / ) Burgerstuben / außgetheilet; in ad. ad lib. 7. Vnd ad Capitulat. Caroli Quinti berichtet Er auß der obgedachten gründlichen Außführung / etc. daß vom Käyser Sigismunden / den Burgermeistern / Rath / vnnd Burgern der Statt zu Lindau / dise nachgeschriebene Gnad vnd Freyheit / gethan / vnd gegeben / als Sie Jhrer Mayestät Vorfahren / vnnd deroselbst / vierthalb hundert pfund Heller / zu jährlicher Stewer / biß daher gegeben / daß Sie / vnd Jhre Nachkommen / Burger zu Lindaw / Jhr Majestät vnd dero Nachkommen an dem Reich / zu solcher järlicher Stewer zweyhundert Pfundt Heller / vnd nicht mehr fürbaß geben / vnd zu geben pflichtig seyn sollen / laut privilegii de dato Costnitz / den ersten Mitwoch / nach vnsers Herrn Fronleichnams Tag / Anno 1415. Jm Jahr 1646. den 29. Decembr. alten Calenders / ist der Schwedische FeldMarschall / Herr Carl Gustaff Wrangel nach Eroberung Bregentz / in dem vor Lindaw außgebawten Capuciner Closter / zu recognosciren ankommen / darauff Er dann die Statt zu belägern vorgenommen / welche Belagerung auch biß auff den 24. Hornung / auch alten Calenders / deß Jahrs 47. gewähret hat: Wiewol Theils vom 26. sagen / da man völlig / vnnd zwar vnverrichter Sache / darvon wider abgezogen ist; ohnangesehen / Sie / die Statt / zu Wasser / vnd Land belägert gewesen / vnd man / dem Bericht nach / dieselbe damaln / wegen deß / zu Winters Zeit / sehr hinweg gefallenen Wassers / trucknen Fusses hätte vmbgehen können. Jn der Statt war / neben dem gewesten Ordinari Commendanten / Herrn Graffen zu Wolffeck / Freyherrn zu Waldburg / etc. Obrister / H. Eusebius von Crivelli / Freyherr / so den 13. 23. Jenner / deß besagten 1647. Jahrs / durch- vnnd hieher kommen. Es seyn / in Zeit dieser Belagerung / zu Lindaw / bey die siebenhundert sonderlich Frembde / vnnd Kinder / begraben worden; vnd wurde der Schaden / so der Statt geschehen / auff 200. tausendt Gülden geschätzt. Vnnd hat man vber solcher / in der Lufft ein fewriges Schwerdt gesehen; wie in dem Tomo Quinto Theatri Europaei stehet. Dieweil aber folgendts im Jahr 48. in dem auffgerichten General Reichsfrieden / geschlossen worden / daß die Statt Lindaw wider zu restituiren seye; deßwegen so seyn / im nachgehenden 49. Jahr / der beyden außschreibenden Herrn Craiß-Fürsten / Costantz / vnd Würtemberg / subdelegirte Herren Commissarien / hieher kommen / die Execution, dem Instrumento Pacis gemäß / allda an die Hand zunehmen; vnd ist hierauff die bißhero lange Jahr allhie gelegne Käyserliche Guarnison / oder Besatzung / ab- vnd außgeführt, vnnd hergegen die veste Statt / mit deroselben eygenem / vnd etwas geworbenen Volck / besetzt worden. Es haben sich auch die Jesuiter von dannen begeben / vnd hat die Statt die obgedachte Reichs-Pfandtschafft / den Kellerhoff / Vogtey / vnd die 4. Dorffschafften / den 5. 15. Maij / wider bekommen / vnd gleich darauff die Huldigung von jhnen angenommen. Sihe den 6. Tomum Theatri Europaei.
Es ligt nicht weit von der Statt das Schlößlein Giessen / sodem Spital allhie / zu Lindaw gehörig seyn solle / vnd welches die Schwedischen ein- jhnen aber die Käyserischen / den 7. 17. Augusti / Anno 1647. durch Vergleich / wider abgenommen haben. Der Fluß Argen laufft fürbey.