Topographia Braunschweig Lüneburg: Von dem Fürstenthumb Grubenhagen in gemein
Dem Fürstenthumb Grubenhagen ist solcher Nahme gegeben worden / von dem alten darin belegenen Schloß Grubenhagen / dasselbe wie Johannes Letznerus in seiner Dasselischen Chronick lib. 4. cap. 8. vnd Bünting in dem Braunschweigischen Chronico p. m. 224. schreiben / hat vor Alters einem Adelichen Geschlechte der Gruben genant / zugehöret. Als aber einer dieses Geschlechts Cuno Gruben Ritter / welcher auff dem Grubenhagen gewohnet / durch eine Verbrechung in der Fürsten zu Braunschweig Vngnade gefallen / hat Hertzog Albrecht der Grosse / als damahliger Ober- Erb- vnd Lehenherr der Gruben Burghauß auff dem Grubenhagen / mit zugehöriger Gerechtigkeit / im Jahr Christi 1272. eingenommen / vnd daselbst eine Zeitlang Hoff gehalten. Es seyn zwar die Gruben / durch vielfältige Fürbitte der andern Ganerben von Adel / wiederumb zu ihrer BurgMansGerechtigkeit kommen / das Geschlechte aber ist durch Absterben deß letzten Hanß Gruben / im Jahr 1305. gantz erloschen.
Dieses Fürstenthumbs Grubenhagen situm vnd Gelegenheit betreffend / wird dasselbe von dem Stifft Hildesheim / dem Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttelischen vnd Calenbergischen theils / vnd dem Eichsfelde / fast an allen seiten vmbschlossen / vnd ist dasselbe zum ersten also abgetheilet / vnd zu einem absonderlichen Fürstenthumb gemachet / wie nach Absterben vorhochgedachtes Hertzog Albrechten deß Grossen / seine Söhne dessen hinterlassene Lande vnter sich vertheilet / vnd dem ältisten Hertzog Heinrichen dem Wunderlichen genant / dieser Ort Landes zum Theil worden. Inmassen dann dieses Fürstenthumb nicht weniger als andere / auff Reichs- vnd Kraißtägen seine session vnd votum, auch absonderliche Reichs- vnd Kraiß-Anschläge hat / imgleichen seine Land-Stände in Praelaten / von Adel / vnd Stätten bestehend.
Der Grund vnd Bodem dieses Landes ist gut / vnd zum Ackerbaw vnd Viehezucht gar bequem. Das beste Kleinot desselben aber seyn die herrlichen Bergwercke / auß welchen jährlich eine grosse menge Ertze gebrochen / vnd Silber / Eisen / Kupffer / Bley / vnd andere Metallen davon gemachet werden. Darzu kommen die stattliche Forste vnd Holtzungen / welche gleichfalls ein zimliches eintragen.
An Flüssen / Strömen vnd Bächen / die theils darin entspringen / theils durch vnd neben her fliessen / hat es auch keinen Mangel. Die vornehmsten vnd namhafftesten seyn die Leina / Ilme / Innerste / Rume / Oker / vnd andere mehr / deren bey jedwedes Orts Beschreibung gedacht wird.
Die Hauptstatt dieses Fürstenthumbs ist die Statt Eimbeck / nechst welcher folget die Statt Osterroda / vnd andere Bergstätte / als Claußthal / Altenau / S. Andreas Berg / Lauterberg / Elbingroda / etc. Die Fürstliche Residentz ist bey Lebzeiten der letzten Hertzogen von Grubenhagen gewesen auff dem Schloß zum Hertzberge. Sonsten seyn noch andere feine Fürstliche Schlösser vnd Ampthäuser darinnen / als Schartzfeld / Kahlenburg / Rotenkirchen / Rudolffshausen / Saltz der Helden / auff denen theils die damahligen Hertzogen von Grubenhagen ebenmässig ihre Hoffstatt vor Zeiten gehabt haben.
Der erste Landesfürst / welcher es als ein absonderliches Fürstenthumb regieret / ist / wie vor gemeldet / gewesen / Hertzog Heinrich der Wunderliche / welcher im Jahr Christi 1279. nach beschehener Theilung / die Regierung angetretten / vnd biß auffs Jahr 1332. geführet / in welchem Er auff dem Hause zu Saltz der Helden gestorben / von dannen nach Eimbeck gebracht / vnd in S. Alexandri Stifftskirchen Fürstlich zur Erden bestattet worden. Mit seiner Gemahlin Frawen Agnesen / Landgraff Albrechts zu [24] Thüringen / vnd Marckgrafen zu Meissen Tochter / hat Er vier Söhne vnd vier Töchter gezeuget / vnter welchen der dritte vnd letzte Sohn / Hertzog Heinrich / vnd Hertzog Ernst / nach ihres Herrn Vattern tödtlichen Hintritt / die Regierung übernommen / vnd ingesampt geführet. Zu welcher Zeit Hertzog Heinrich ableibig worden / findet man nicht eigentlich verzeichnet / Hertzog Ernst aber / vnd seine Gemahlin Fraw Agnes / Graff Heinrichen zu Eberstein Tochter / seyn im Jahr 1344. beyde zum Grubenhagen gestorben / vnd zu Eimbeck in S. Alexanders Stifft begraben. Deren Sohn Hertzog Albrecht / ist in der Regierung gefolget / vnd als Er dieselbe bey 53. Jahr verwaltet / vnd das Schloß Saltz der Helden / zu dem Fürstenthumb Grubenhagen gebracht / Anno 1397. auff demselben gestorben / vnd in besagter Stifftskirchen beygesetzt. Sein Bruder Hertzog Friederich / hat nach Ihm die Regierung wieder angenommen / vnd zu Osterrode seinen Fürstlichen Hoff gehalten. Ist Anno 1404. gestorben / hinter sich verlassend einen Sohn / Hertzog Otto genant / welcher gleich seinem Herrn Vattern / nur 7. Jahr die Regierung geführet / vnd im Jahr 1411. tödtlich abgangen. Seines Vattern Brudern / Hertzog Albrechten Sohn / Hertzog Erich / ist Ihm an der Regierung gefolget / welche Er 20. Jahr lang rühmlich verwaltet / vnd Anno 1431. gestorben. Ihm ist gefolget sein Sohn Hertzog Heinrich der Dritte / Grubenhagischer Linie / hat 38. Jahr regieret / vnd Anno 1469. sein Leben geendiget. Nach seinem Absterben ist sein Bruder Hertzog Albrecht der Ander / zur Landesfürstlichen Regierung kommen / vnd derselben bey 22. Jahr lang vorgestanden / biß Er Anno 1490. diese Welt gesegnet. Da denn sein Sohn Hertzog Philip / Ihm nachgefolget / die Regierung bey die 60. Jahr mit grossem Ruhm verwaltet / auch mit seiner Gemahlin Fraw Catharinen / Graff Ernsten zu Manßfeld Tochter / neun Kinder / als sechs junge Herren / vnd drey Fräwlein erzeuget. Dieser Hertzog Philip hat im Jahr 1522. den Reichstag zu Wormbs mit besuchet / da Er D. Martinum Lutherum seel. gehöret / seiner Lehr vnd Bekäntnuß beygepflichtet / vnd dieselbe in seinem Fürstenthumb in Kirchen vnd Schulen predigen vnd lehren lassen. Im Jahr 1551. ist Er auff dem Schloß Hertzberg Todes verfahren / von dannen nacher Osterode gebracht / vnd in S. Aegidii Kirchen daselbst zur Erden bestattet. Sein ander Sohn (weil der erste verstorben) ist Ihm in der Regierung gefolget / vnd nach dem Er derselben biß ins Jahr 1567. vorgestanden / ohn Männliche Leibes Erben mit Tode abgangen / seinem Herrn Brudern Hertzog Wolffgangen die Landesfürstliche Regierung hinterlassend / welche derselbe bey 22. Jahr rühmlich verwaltet / endlich aber im Jahr 1595. diese Welt gesegnet. Sein Herr Bruder / Hertzog Philip / auff welchen die Regierung durch diesen Todesfall alleine kommen / ist Ihm nicht lange hernach gefolget / vnd im Jahr 1596. den 4. Aprilis, gleichfalls seliglich verschieden / vnd also / weiln alle diese Herren Gebrüdere keine Fürstliche Erben Männlichen Geschlechts hinter sich verlassen / diese Fürstliche Linie gäntzlich außgangen / vnd erloschen. An eben demselben Tage / wie Hertzog Philip mit Tode abgangen / hat weyland Herr Heinrich Julius / postulirter Bischoff deß Stiffts Halberstatt / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / Wolffenbüttelischen theils / durch seine auff solchen fall dazu Deputirte / das erledigte Fürstenthumb in Besitz nehmen lassen. Weiln aber die Herren Hertzogen Braunschweig Lüneburg / Zellischer / Harburgischer vnd Dannenbergischer Linie / als nähere Anverwandten / das Fürstenthumb vor sich behauptet. So ist die Sache zum Proceß am Keyserlichen Hofe gedien / welcher dahin außgeschlagen / daß hochernanten Fürstlichen Zellischen / Harburgischen vnd Dannenbergischen Linien / durch eine obsiegliche Vrtheil / das Fürstenthumb zuerkant worden. Darauff es im Jahr 1617. von weyland Herrn Hertzog Christian / erwöhlten Bischoffen deß Stiffts Minden / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / regierenden Herrn deß Fürstenthumbs Lüneburg / in Besitz genommen / vnd Sr. Fürstl. Gn. von den Stifftern / dem Adel / Stätten / vnd allen Aemptern vnd eingesessenen Vnterthanen / die [25] Huldigung gehöriger massen geleistet worden; Von welcher Zeit an dieses Fürstenthumb bey Sr. Fürstl. Gn. Nachfolgern an der Regierung / nach dem die Fürstliche Harburgische vnd Dannenbergische Linie / durch absonderliche auffgerichete Fürstliche Verträge davon gäntzlich abgefunden / beständig verblieben / vnd heutiges Tages dem Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Christian Ludwigen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / für seinen Landesfürsten erkennet. Inmassen dann S. Fürstl. Gn. gleich dero Herren Vorfahren / dero Land-Drost vnd Rähte dahin verordnet / welche die Regierung daselbst / biß an Sr. Fürstl. Gn. vnd dero verordnete Haupt-Regierung zu Zell / führen / vnd deß Landes Wolfahrt beachten müssen.