Topographia Braunschweig Lüneburg: Schartzfels
Das Hauß vnd Schloß Schartzfels / zu der Graffschafft Lauterberg / vnd also zum Fürstenthumb Grubenhagen gehörig / ist vorne in oder an dem Hartzwalde / vff einem hohen Berge / vnd zwar vff einem eintzigen grossen Stein oder Felsen (der vff 80. Werckschuhe hoch über die Erden oder über den Berg außstehet) gelegen / hat zweene Plätze / vnd ist zu dem obern Platze vnd rechten Schlosse gar keinen Zugang / als durch eine lange vnd fast hocherbawete / auch in der höhe mit einer Zugbrücken verwahrete steinern Treppen / vnd stehet für dem Schlosse vnd obern Platze / vff dem Felsen / ein alter / vnd von eitel grossen Quadersteinen erbaweter sehr grosser / dicker vnd starcker Thurn / ohne Dachung / welcher so wol als das Schloß mit nottürfftiger Guarnison / vnd gnugsamen metallinen / auch eisernen grossen Stücken vnd Mörseln versehen / daß also solch Hauß oder Schloß nach der Situation / vnd deß Ortes Gelegenheit / eine zimbliche gute Bergvestung ist / die auch bey diesen langgewehrten Böhmischen vnd Teutschen Kriegen noch niemals / so wenig auch für dero Zeit / vnd bey den alten schweren Vffruhren vnd Fehden jemahls / so viel man Nachricht haben kan / erstiegen oder erobert worden / Vnd sagt man von dem erstgemelten Thurn / daß vff demselben keine Dachung über eine Nacht gelassen vnd geduldet werde / vnd solches der Vrsachen / daß Keyser Heinrich der Vierdte zu deß domahlig vf Schartzfels wohnenden Grafen von Lauterberg Frawen heimliche vnzimliche Liebe getragen / vnd darumb den Grafen in anno 1080. zu sich ins Closter Pölde erfodert / vnd mit einiger Werbung an entlegene Ort verschicket / darauff durch Anstifften / Raht / Hülff vnd Practic eines Münches im Closter Pöhlde / (der ein Nigromanta) neben demselben sich heimlich vffs Schloß verfüget / vnd die Edlen Frawen durch List bewältiget / vnd ihrer Ehren beraubet. Da dann ein Geist oder Teuffelsgespenste (welches am hohen Thurn vnd Schloß / auch in der Küchen / sich vorhin enthalten / mehrmahls hören lassen / vnd viel Gauckelspiels getrieben / doch ohne der Menschen Beleidigung) durch den Thurn in die Lufft gefahren / die Dachung von dem Thurn mit weggenommen / vnd in der Lufft geschryen haben solte / daß an der verübeten bösen Vnthat der Münch mehr / als der Keyser / schuldig wäre / vnd hätte nach dero Zeit keine Dachung vff dem gedachten Thurn bleiben können / der Münch aber wäre hernacher Zeit seines Lebens immer trawrig gewesen / vnd niemals mehr rechten oder frölichen Gesichts gesehen worden / auch diese Vnthat die vornehmste Vrsach gewesen der grossen Feindschafft vnd Widerwillens / so damals zwischen Keyser Heinrichen dem Vierdten / vnd Marggraff Ebbrechten dem Jüngern zu Sachsen / (deme die gedachte Gräfin mit naher Blutfreundschafft [184] verwandt) welches dann biß an ihr beeder Ende gewäret / vnd grosse beschwerliche Kriege vnd Landesverheerungen veranlasset.
In welchen Jahren vnd zu welchen Zeiten / auch von weme das Hauß Schartzfels erbawet / davon findet man gar keine Nachricht / daß es aber zimlich alt sey / ist daher abzunehmen / daß wie in den Historien zu lesen / ohngefehr vmbs Jahr Christi 930. Bodo Graff zu Lauterberg / vnd Herr zum Schartzfels / seinen Sitz darauff gehabt.
Dann / wie vor bereget / dieses Hauß vor Alters zu der Graffschafft Lauterberg gehörig / vnd selbigen Grafen / welche von den alten Königen vnd Hertzogen zu Sachsen damit belehnet worden / zuständig gewesen / biß auff Absterben der beyden letzten Grafen / Heisen vnd Otten / Hertzog Friederich zu Braunschweig Lüneburg / Grubenhagischer Linie / als damahliger Lehenherr / so wol die übrige Graffschafft / als auch das Hauß Schartzfels / an sich genommen. Wie solches beym Letznero in der Dasselischen Chronick pag. 88. zu lesen.
Es ist diese Graffschafft hernachmals den Grafen von Hohnstein Pfandsweise eingethan / Sie auch endlich gar damit belehnet worden. Als aber deren Geschlecht durch Absterben deß letzten Graff Ernsten / im Jahr 1593. ebenmässig abgangen / ist die Graffschafft wiederumb an vorhochbemeldete Hertzogen kommen / vnd bey deren Nachfolgern / biß zu gegenwertiger Zeit / geruhiglich verblieben.