u. des heiligen Geistes zu ertheilen.
3.) Ob die Sclaven bey der Taufe examinirt werden u. ein gewisses Glaubens-Bekenntniß ablegen?
In Ansehung des Glaubens-Bekenntnißes, so ist solches schon im vorhergehenden Satz beantwortet. Was aber das Examen betrift, so geschiehet solches privatim zu verschiedenen malen. Dann es wird mit den Sclaven lange Zeit vorher, ehe sie fähig gefunden werden, dieses Sacrament der heiligen Taufe ertheilt zu krigen, auf eine wahre Herzens-Veränderung bey ihnen angetragen. Wenn wir nun an ihnen das wahrnehmen u. es wirklich dazu kommt, daß der Tag bestimmt ist, da ihnen das Sacrament der Taufe soll ertheilt werden, so wird jeder den Tag vorher privatim gesprochen, u. darauf des Sonntags, ehe sie in die Kirche gebracht werden, weil gemeiniglich eine Anzahl zugleich die heilige Taufe empfangen, werden sie vorher zusammen gerufen in Gegenwart ihrer Lehrer, wie auch einer Anzahl aus ihrer Nation gläubiger Männer,
: Gemein-Nachrichten 1765,2. , Herrnhut 1765, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.110_Gemein-Nachrichten_1765,2.pdf/140&oldid=- (Version vom 11.10.2024)