wo
,
, …,
gewisse ganze Zahlen in
bedeuten. Endlich ist
,
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(76)
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für
,
,
, …;
,
,
, …,
. Nun genügt offenbar jede zu
prime ganze Zahl
des Körpers
einer Kongruenz von der Gestalt
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wo
eine bestimmte der Zahlen
,
, …,
und die
Exponenten
,
, …,
bestimmte ganze rationale Zahlen aus der Reihe
,
,
, …,
sind. Wegen der Kongruenzen (75) und (76) folgt daher:
. Der Ausdruck rechter Hand stellt, wenn
die Werte
,
, …,
und die Exponenten
,
, …,
unabhängig voneinander je die Werte
,
,
, …,
durchlaufen, genau
Zahlen dar, und diese sind, wie leicht ersichtlich, alle einander inkongruent nach
. Nun ist jede zu
prime Zahl in
, welche der Relativnorm
einer Zahl
in
kongruent nach
ist, notwendig einem Ausdruck dieser Gestalt nach
kongruent, und umgekehrt ist auch jeder Ausdruck von dieser Gestalt, wie man aus (75) entnimmt, der Relativnorm einer Zahl in
nach
kongruent. Mit Hilfe der Kongruenzen (73) erkennt man, daß zwei nach
kongruente, zu
prime Zahlen in
stets gleichzeitig Normenrest oder Normennichtrest nach
sind. Die Anzahl der Normenreste nach
, welche zu
prim und untereinander inkongruent nach
sind, ist also genau gleich
, d. i. gleich dem
-ten Teil der nach
möglichen inkongruenten, zu
primen Zahlen in
, und dieses Resultat kann sofort auf die Potenzen
mit Exponenten
ausgedehnt werden.
Von den übrigen möglichen Annahmen über
werde hier der Kürze wegen nur die einfachste behandelt; es werde nämlich
nach
zugrunde gelegt. Setzen wir dann
, so ist
eine durch
, aber nicht durch
teilbare ganze Zahl in
, und wenn wir berücksichtigen, daß
nach
wird, so erkennen wir durch eine leichte Rechnung die Richtigkeit der Kongruenzen
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(77)
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