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RE:Iulius 144

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Caesar, L. Sohn von Nr. 143, Unterfeldherr des Statthalters P. Attius Varus
Band X,1 (1918) S. 471472
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144) L. Iulius Caesar, Sohn von Nr. 143, scheint sich im J. 700 = 54 mit der Absicht getragen zu haben, den M. Aemilius Scaurus wegen Erpressungen in Sardinien vor Gericht zu ziehen (Cic. ad Att. IV 17, 5). Im Anfang von 705 = 49 entfaltete er, obgleich noch jung (adulescens Caes. bell. civ. I 8, 2, iuvenis Suet. Caes. 75, 3) und höchstens Quaestorier (vgl. Ciceros Geringschätzung ad Att. VII 13 a, 2), eine lebhafte Geschäftigkeit, indem er sich zur Vermittlung zwischen Pompeius und seinem mächtigen Verwandten C. Caesar förmlich drängte und zusammen mit dem Praetor L. Roscius Fabatus den ganzen Januar hindurch beständig zwischen den beiderseitigen Hauptquartieren unterwegs war (Caes. bell. civ. I 8, 2ff. 10, 1ff. Cic. ad Att. VII 13 a, 2. 14, 1. 16, 2. 17, 2. 18, 2. 19. VIII 12, 2. Dio XLI 5, 2ff., vgl. Vonder Mühll u. Bd. I A. S. 1122f.). Nach dem Scheitern dieser Friedensverhandlungen schlug er sich auf die Seite des Pompeius and wurde nach Afrika geschickt. Er sollte mit zehn Schiffen als Unterfeldherr des Statthalters P. Attius Varus im Sommer dieses Jahres die Durchfahrt zwischen Afrika und Sizilien [472] bewachen, zog sich aber bei dem Herannahen der Transportflotte Curios in eiliger Flucht von Clupea nach Hadrumetum und dann landeinwärts zu der Hauptmacht zurück (Caes. bell. civ. II 23, 3 [L. Caesar filius wie Cic. fam. IX 7, 1]. Dio XLI 41, 2). Gegen Freigelassene und Sklaven des Dictators, die in seine Hände fielen, zeigte er große Grausamkeit und verwirkte dadurch den Anspruch auf dessen Milde (Suet. Caes. 75, 3). Er war im April 708 = 46 bei Cato in Utica als Proquaestor, empfing dessen letzte Aufträge und zog dann an der Spitze der Stadtbewohner dem Sieger entgegen, um dessen Gnade zu erflehen (bell. Afr. 88, 3. 6f. 89, 3. Plut. Cato min. 66, 1f. Dio XLIII12, 3). Er erhielt zwar Verzeihung, wurde aber bald darauf beseitigt, nach der Behauptung der Caesarianer gegen den Willen des Dictators (Suet. Caes. 75, 3; vgl. bell. Afr. 89, 4), nach der der Pompeianer auf seinen heimlichen Befehl (Cic. fam. IX 7, 1 von Ende Mai. Dio a. O.).