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RE:Iulius 143

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Caesar, L. Oheim des Triumvirs M. Antonius, cos. 64 v. Chr.
Band X,1 (1918) S. 468471
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143) L. Iulius Caesar, Sohn des L. Nr. 142 (L. f. auf dem Denar und der Inschrift aus Ilion) und der Fulvia (Cic. Cat. IV 13 mit Schol. Gronov. z. d. St. 413 Or. = 290 Stangl; vgl. de domo 184), Bruder der Iulia (s. u.) und daher Oheim des Triumvirs M. Antonius (zahlreiche Belege besonders in den Berichten über sein Ende), mit dem Dictator Caesar so entfernt verwandt, daß ihre Beziehungen zueinander nicht sehr groß [469] waren (propinquus Lactant. div. inst. I 15, 30). Seine Ämterlaufbahn begann er als Münzmeister vielleicht unter dem Consulat seines Vaters 664 = 90 (Babelon Monn. de la rép. rom. II 5 und Grueber Coins of the rom. rep. in the Brit. Mus. I 209f. gegen Mommsen Münzw. 567 nr. 187; Trad. Blacas II 393 nr. 199: Denar mit Aufschrift: L. Iuli[us] L. f. Caesar). 677 = 77 war er Quaestor der Provinz Asien und nahm an dem großen Feste der Athena von Ilion teil, zugleich als Patron der Stadt, welche Würde er von seinem Vater ererbt hatte (Inschrift aus Ilion: Brückner bei BrücknerTroja und Hion II 454f. = Dittenberger Or. Gr. 444 = IGK IV 197 Z. 4f.). Nachdem er zwischen 680 = 74 und 687 = 67 die Praetur bekleidet hatte, bewarb er sich 689 = 65 mit der sichern Aussicht auf Erfolg um das Consulat (Cic. ad Att. I 1, 2). Er führte es 690 = 64 gemeinsam mit C. Marcius Figulus (Töpferstempel CIL I 786 = XI 6673, 11. Tessera Bull. d. Inst. 1884, 11. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Cassiod. Cic. ad Att. 12, 1; Mur. 71; Sulla 56; Pis. 8. Sall. Cat. 17, 1. Ascon. Pis. p. 6; tog. cand. p. 73. Dio XXXVII ind. 6, 4. 10, 1) und beantragte wahrscheinlich den wichtigen Senatsbeschluß gegen die politischen Vereine, da Cic. Mur. 71 hierbei nur ihn nennt (später beide Consuln Pis. 8 und Ascon. z. d. St. p. 6, vgl. Kornemann o. Bd. IV S. 405ff.). 691 = 63 war er zusammen mit dem späteren Dictator Caesar Duumvir perduellionis in dem Prozeß des C. Rabirius (Dio XXXVII 27, 2; vgl. Liebenam o. Bd. V S. 1799f.). Bei der Senatsverhandlung über die verhafteten Catilinarier am 5. Dezember machte es großen Eindruck, daß er unter Hinweis auf das Schicksal, das sein mütterlicher Großvater M. Fulvius Flaccus und dessen Söhne im J. 623 = 121 gehabt hatten (o. Bd. VII S. 242f. Herm. XLVII 164. 177), die Todesstrafe für alle forderte, obgleich der angesehenste von ihnen P. Lentulus Sura (o. Bd. IV S. 1401) der Mann seiner Schwester Iulia (s. u.) war (Cic. Cat. IV 13 mit Schol. Gronov. p. 413 Or. = 290 Stangl; Phil. II 14. VIII 1; ad Att. XII 21, 1), und obgleich er als Augur auch zu anderen Corneliern gute Beziehungen hatte (zu dem Flamen Martialis L. Lentulus Niger etwa 690 = 64 nach Macrob. Sat. III 13, 11 und zu dem Augur Faustus Sulla 691 = 63 nach Cic. Sulla 55). 700 = 54 erwartete man, daß M. Aemilius Scaurus wegen Erpressnngen in Sardinien entweder von P. Valerius Triarius angeklagt werden würde (o. Bd. I S. 589) oder von L. Caesar (Cic. ad Att. IV 17, 5); da sich gewöhnlich junge Leute auf solche Weise die Sporen verdienten und Triarius, der die Klage wirklich erhob, zu diesen gehörte, so ist wohl auch unter L. Caesar nicht der Consular, sondern sein junger Sohn Nr. 144 zu verstehen, der sich als erblicher Patron der Sarden betrachten konnte (vgl. Nr. 135). Der Vater war 702 = 52 bei seinem Verwandten in Gallien als Legat und übernahm wahrend der gefährlichsten Krisis unter dessen Statthalterschaft den Schatz der narbonensischen Provinz (Caes. bell. Gall. VII 65, 1); er war noch Legat Anfang Januar 705 = 49 (Caes. bell civ. I 8, 2). Ob er sich nun, während sein Sohn auf die Seite des Pompeius trat, nur zurückzog oder ebenfalls zu Pompeins überging, [470] ist nicht leicht zu entscheiden. An einer verderbten Stelle eines Briefes des Pompeius aus Luceria vom 17. Februar will C. F. W. Müller (Rh. Mus. LIII 129) den Namen des L. Caesar vor dem des M. Marcellus einsetzen als die Namen der angesehensten Senatoren, die mit dem Rückzug nach Brundisium einverstanden waren (bei Cic. ad Att. VIII 12 A, 4), und hier könnte nur der Vater gemeint sein; aber die Konjektur ist zu gewagt und deshalb abzulehnen. Hervorgetreten ist Caesar allerdings in den nächsten Jahren nur einmal, als man den Dictator fast schon für tot hielt, und als sein Magister equitum M. Antonius nach eignem Belieben schaltete; damals, während des alexandrinischen Krieges 707 = 47 eilte Antonius zur Unterdrückung einer Meuterei unter den Legionen nach Campanien und übertrug den Schutz der Stadt gegen die gleichzeitig von dem Tribunen P. Dolabella angestifteten Unruhen dem L. Caesar als Stadtpraefekten; aber dieser sein Oheim war zu alt und zu schwach, um etwas auszurichten (Dio XLII 30, 1f.; vgl. Mommsen St.-R. I 668, 3). Nach der Ermordung Caesars sollen nach Lactant. inst. div. I 15, 30 dessen eigene Verwandten, der Schwiegervater L. Piso und L. Caesar gegen ein öffentliches Leichenbegängnis gewesen sein; doch hinsichtlich Pisos steht diese Angabe in entschiedenem Widerspruch zu Appian. bell. civ. II 566ff. (vgl. 598. Suet. Caes. 83, 1; o. Bd. III S. 1389, 51ff., wo dies nachzutragen ist), so daß sie auch hinsichtlich des L. Caesar kaum vollen Glauben verdient. Die Haltung des Antonius in der nächsten Zeit fand bei Caesar keine Billigung; am 2. Mai empfing er in Neapel, wo er krank lag, den Besuch Ciceros und sprach ihm mit dem Glückwunsch zu dem Verhalten des andern Consuls P. Dolabella seine Unzufriedenheit mit dem des Antonius aus (Cic. ad Att. XIV 17, 2. 17 a, 3 = fam. IX 4, 3). Am 24. Mai war er am Nemisee und wollte Cicero auf Wunsch des Brutus sprechen (Cic. ad Att. XV 4, 5, vgl. zu der Ortsangabe VI 1, 25 aus dem J. 704 = 50). Er neigte entschieden zu den Gegnern seines Neffen, nahm aber im September wegen andauernder Kränklichkeit an den Senatssitzungen nicht teil (Cic. fam. XII 2, 3 an Cassius). Als er Ende des Jahres wieder im Senat erschien, wurde auf seinen Antrag das Ackergesetz des L. Antonius für ungültig erklärt (Cic. Phil. VI 14). Auch im Anfang 711 = 43 hielt er bei der einmal ergriffenen Partei standhaft aus; nur den ganz übertriebenen Forderungen Ciceros und seiner Genossen trat er entgegen; so wurde auf seinen Antrag am 2. Februar die Kriegserklärung gegen Antonius dadurch gemildert, daß das Wort bellum in dem Senatsbeschluß durch tumultus ersetzt wurde (Cic. Phil. VIII 1f. 22; vgl. XII 18; fam. X 28, 3. XII 5, 2), und als es sich in der zweiten Hälfte Februar darum handelte, wer den Dolabella für seine Freveltaten in Asien zur Rechenschaft ziehen sollte, empfahl er anstatt des von Cicero vorgeschlagenen Cassius die Entsendung eines angesehenen neutralen Mannes, des P. Servilius Isauricus (Cic. Phil. XI 19; vgl. 20. 25). Bei dieser Haltung Caesars hoffte die Partei des Antonius, daß trotz seiner politischen Gegnerschaft die Rücksicht auf die Familienbande ihn von dem [471] Äußersten zurückhalten würde (Cic. Phil. XII 18 u. ö.); aber um die Zeit der Entscheidung bei Mutina (21. April) stimmte auch er anscheinend der Ächtung des Neffen als Feindes der Republik zu (Appian. bell. civ. IV 45. 158). Infolgedessen wurde auch ihm keine Schonung gewährt, als sich das Blatt wandte; auf der Ende des Jahres von den Triumvirn aufgestellten Proskriptionsliste stand sein Name an der zweiten Stelle hinter dem des Bruders des Lepidus; nur mit Mühe erlangte Iulia seine Schwester von Antonius die Begnadigung des Oheims, den Alter und Kränklichkeit ungefährlich machten (Liv. ep. CXX. Vell. II 67, 3. Sen. suas. 6, 7. Flor. II 16, 4. Oros. IV 18, 11. Auct. de vir. ill. 85, 3. Plut. Cic. 46, 2; Ant. 19, 2. 20, 2. Appian. bell. civ. IV 45. 156-158. Dio XLVII 6, 3. 8, 5). Die Szene zwischen Mutter und Sohn auf dem Forum in dem ausführlichen Berichte Appians erinnert ein wenig an die berühmtere, der Sage angehörige Szene zwischen Volumnia und Coriolan; auch ohnehin ist sie für ein abgekartetes Spiel gehalten worden. Caesar ist vielleicht als ,Wohltäter‘ in Athen geehrt worden (IG III 564); da die Ehreninschrift keinen Titel angibt, und ein Aufenthalt des Mannes im griechischen Osten nach seiner Quaestur nicht bekannt ist, bleibt die Beziehung und die Zeit unsicher. Neben seinen weltlichen Ämtern hatte Caesar lange Jahre hindurch eine Stelle im Augurenkollegium inne (Macrob. Sat. 30 III 13, 11 etwa aus seinem Consulatsjahr 690 = 64) und hinterließ ein Werk über Auguralrecht; angeführt wird er für derartige Probleme als L. Caesar bei Fest. 161 und Priscian. VIII 15. GL II 380, 3, als Iulius Caesar sexto decimo auspiciorum libro bei Macrob. Sat. I 16, 29 und als Caesar in auguralibus bei Priscian. VI 16 a. O. 270, 5. Diese dürftigen Fragmente verzeichnen Huschke Iurisprud. Anteiust. I⁶ 46f. und Bremer Iurisprud. Antehadr. I 106f. Ob ihnen noch das eines Iulius Caesar über die Herkunft seines Geschlechts bei Serv. (interpol.) Aen. I 267 beizugesellen ist, bleibt ganz fraglich (vgl. Norden Neue Jahrb. f. d. klass. Altert. VII 257, 5).