Neuere Literatur zur Geschichte Frankreichs im Mittelalter (DZfG Bd. 10)
Die Zahl der 1892 erschienenen Werke über Französische Geschichte ist ausserordentlich gross. Wie in meinen früheren Berichten beginne ich mit der bibliographischen Literatur.
I. Bibliographie und Quellenkunde. Das Personal des Staatsarchivs, das mangels einer etwas energischen Leitung lange literarisch unthätig war, hat sich nun endlich entschlossen, die Publication der Inventare dieser reichhaltigen Sammlung wieder aufzunehmen. Die Ende 1891 erschienene allgemeine Uebersicht[1] gibt von Gruppe zu Gruppe den Hinweis auf die wichtigsten Bestände an. So summarisch es ist, wird das Werk wirklichen Nutzen bringen, und es bietet Gewähr für die Zukunft. Wenn die Verwaltung alles erfüllt, was der Direktor des Archivs in der Einleitung des neuen Repertoriums verspricht, so wird Frankreichs Hauptarchiv sehr rasch das Versäumte nachgeholt haben; nur einige Jahre werden dazu nöthig sein.
Wenn eines Tages erst der Specialkatalog über die Hauptabtheilungen des eben genannten Archivs fertig ist, dürfte der vom Unterrichtsministerium herausgegebene Handschriftenkatalog[2] so ziemlich werthlos werden; zur Zeit aber kann er den Forschern zur Orientirung über die einzelnen Abtheilungen dienen. – Der Catalogue sommaire du musée des archives[3] ist nur ein Auszug des grossen Kataloges vom Jahre 1872. Das beachtenswerthe Vorwort rührt von J. Guiffrey her.
Der Handschriftenkatalog der Französischen Bibliotheken schreitet, dank der Fürsorge des Unterrichtsministeriums, ununterbrochen fort. Im Jahre 1892 sind erschienen: Band VI der Bibl. de l’Arsenal, hrsg. von H. Martin (Schlussband; Register und Einleitung [130] stehen noch aus); Band IX derselben Bibliothek von Funck-Brentano[4] (Inventaire des archives de la Bastille); und von den Departementalbibll. Band XIV: Marseille, hersg. von Abbé Albanès[5]. – Der Conservator der Bibliothek zu Avignon, Labande, hat bis zur Fertigstellung des Specialkataloges eine allgemeine Uebersicht über den Handschriftenbestand seiner Bibliothek veröffentlicht[6]. – Es bestand schon lange die Absicht, den Handschriftenkatalog der Nationalbibliothek einer Neubearbeitung auf neuer Grundlage zu unterziehen, aber der Plan zu dem Unternehmen soll erst noch endgültig festgestellt werden, und im Jahre 1892 ist nur ein von Omont zusammengestelltes Verzeichniss der 1891 neu erworbenen Handschriften[7] und der Schluss des Kataloges der Spanischen und Portugiesischen Handschriften[8] von Morel-Fatio erschienen. – Von weiteren Arbeiten, die sich auf Beschreibung von Handschriften in Archiven und Bibliotbeken beziehen, erwähne ich an erster Stelle Hauréau’s Notices et extraits de quelques manuscrits de la bibl. nationale[9]. Die im letzten Jahre erschienenen Bände IV und V behandeln den Inhalt von etwa 150 Codices des Nouveau fonds latin. Der gelehrte Verfasser, der hier gewissermassen sein literarisches Testament niederlegt, bietet dem Publikum in diesem streng wissenschaftlichen Werke die Früchte seiner langjährigen Erfahrung und eingehenden Kenntniss der Lateinischen Literatur des Mittelalters. – Grandmaison’s Abhandlung über die Sammlungen Gaignières’[10] liegt nunmehr abgeschlossen vor. Die vorzügliche Untersuchung bietet viel Neues über das Leben und die Schriften dieses eifrigen Sammlers, dem wir die Erhaltung so vieler für die Geschichte Frankreichs äusserst werthvoller Denkmäler verdanken. Man kann ihn den Vater der Französischen Archäologie nennen, gleichwie André Duchesne der Vater der Französischen Historiographie gewesen ist.
Ch. V. Langlois fährt in den Notices et extraits mit der Untersuchung der mittelalterlichen Formelbücher fort[11]. Im 34. Bande behandelt er ein Formelbuch des Prämonstratenserordens, dann drei Formelbücher aus Orléans, die der Zeit der Könige Philipp August und des hl. Ludwig angehören. Es sind Sammlungen, die für die äussere wie die innere Geschichte der Zeit gleich hohen Werth besitzen.
[131] In meinem letzten Berichte habe ich Heft 1 der Archives de l’histoire de France von Langlois und Stein angezeigt. Das 1892 erschienene 2. Heft[12] enthält das Verzeichniss der wichtigsten in den Stadt-, Stiftungs- und Privatarchiven ruhenden Schätze. Wir erhalten hier von den handschriftlichen Quellen zur Französischen Geschichte ein ausgezeichnetes Repertorium, das nach den Quellen gearbeitet ist und dem jetzigen Stande der Dinge entspricht. – An weiteren wissenschaftlichen bibliographischen Werken seien noch genannt: eine Abhandlung P. Durrieu’s über Französische Handschriften in Deutschen Bibliotheken[13], worin der Verfasser besonders Bilderhandschriften beschreibt, dann die von F. Mély und E. Bishop bearbeitete Bibliographie der gedruckten Inventare[14], die von Wichtigkeit für Sittengeschichte und Archäologie ist und ausser Frankreich auch England berücksichtigt, endlich eine Bibliographie der Werke A. de Montaiglon’s[15], der als Professor an der École des Chartes wirkte, bearb. und hrsg. von ehemaligen Schülern dieses hervorragenden Lehrers. Es gibt kaum historische oder archäologische Fragen, denen Montaiglon während einer langen und arbeitsreichen Gelehrtenlaufbahn nicht nahe getreten wäre, und er hat auch fast über jede etwas Neues zu sagen gehabt und individuelle Ansichten geäussert. Um so mehr muss man es bedauern, dass er kein abgeschlossenes Werk hinterlassen hat, was freilich das Schicksal vieler Französischer wie Deutscher Gelehrten ist.
II. Allgemeine Geschichte, Verfassungs- und Culturgeschichte. 1. Von ganz allgemein gehaltenen Werken kann ich hier nur die mit zahlreichen Abbildungen ausgestattete neue Auflage der 1879 erschienenen Geschichte Frankreichs von V. Duruy[16] anführen. Das glänzend geschriebene Werk zeigt sich mit den neuesten Forschungsergebnissen nicht immer hinlänglich vertraut. – Von grösserer Bedeutung verspricht die unter Leitung von Lavisse und Rambaud herausgegebene Allgemeine Geschichte vom 4. Jahrhundert bis auf unsere Zeit[17] zu werden. Dem Unternehmen mag es vielleicht ein wenig an Einheitlichkeit fehlen, dafür steht es aber durchweg auf der Höhe der modernen Forschung, indem jede Abtheilung einem Specialforscher zur Bearbeitung übertragen wurde. Das ist heutzutage
[132] wohl auch nur noch der einzige Weg, um ein derartiges Werk zu schaffen. Es wird selbst einem Gelehrten von umfassenden Kenntnissen nicht möglich sein, die gesammten Erscheinungen der wissenschaftlichen Literatur vollkommen genug zu beherrschen, um überall etwas Abschliessendes bieten zu können. Ist aber der Verfasser ein Mann von lebhafter Vorstellungskraft, so kann er sich leicht zu phantastischen Schilderungen hinreissen lassen, wie solche sich leider in Michelet’s Geschichtswerk finden, das im Ganzen genommen doch noch die beste Französische Geschichte ist, die wir haben.
Ueber die Auffassung des mittelalterlichen Staatensystems hat F. Lot mit A. Leroux in der RH eine interessante Polemik gehabt, auf die wir mit einigen Worten eingehen müssen. Leroux hat in einem bemerkenswerthen Aufsatz über das Französische Königthum und das Heilige Römische Reich[18] einen raschen Ueberblick über die politischen Ideen des Mittelalters gegeben und dabei zu zeigen versucht, wie das Capetingische Königthum nach dem Sturze der Staufer sich bemühte, die Idee des Heiligen Reiches für seine Zwecke auszubeuten. Lot[19] hat nun einige Behauptungen Leroux’ einer ziemlich herben Kritik unterzogen und vor allem die von jenem vorgebrachte Thatsache bestritten, dass das Kaiserthum während des ganzen Mittelalters ein Germanisches Gepräge gehabt habe. Auf diese Einwürfe ist dann von Leroux noch eine Replik erschienen[20]. Die Lectüre der Acten dieses Streites hinterlässt den Eindruck, als ob die beiden Gegner allzu systematisirend und bisweilen allzu bestimmt in ihren Behauptungen gewesen wären.
2. Rechts- und Verfassungsgeschichte. Luchaire’s Handbuch der Französ. Rechts- und Verfassungsgeschichte[21] ist ein sehr brauchbares Werk, wenn auch nicht alle Capitel von gleichem Werthe sind, ein Fehler, der bei einem solchen Stoff unvermeidlich ist. Der Verfasser ist im allgemeinen gut orientirt und hat es verstanden, unter den verschiedenen von seinen Vorgängern aufgestellten Systemen eine richtige Wahl zu treffen. In der Darstellung der königlichen Verwaltung und einigen anderen Materien stützt sich die Arbeit auf die eigenen Forschungen des Herausgebers. Im ganzen genommen ist es also ein empfehlenswerthes Buch. – Breiter angelegt, aber nicht so geschlossen und genau, ist Band IV der Französischen Rechts- und Verfassungsgeschichte von Glasson[22]. Der Band [133] bietet eine tiefgehende Schilderung des Lehenswesens, wobei dem Verfasser die Kenntniss der meisten gedruckten und handschriftlichen Quellen zu gute kommt. Glasson ist der erste, der diesen Gegenstand in seinem ganzen Umfang zusammenhängend behandelt hat. Zu tadeln ist die Weitschweifigkeit der Darstellung und die unklare Ausdrucksweise, welche die Arbeit wenig anziehend erscheinen lassen. Auf alle Fälle liegt ein bemerkenswerther Versuch vor und der erste Schritt zu einer synthetischen Behandlung des Stoffes, an die sich noch keiner ernstlich herangewagt hat.
Marcel Fournier’s Geschichte der Rechtswissenschaft in Frankreich, von der kürzlich zunächst der 3. Band ausgegeben wurde[23], zieht die Ergebnisse aus desselben Autors Edition der Universitätsstatuten. Auch in dem neuen Bande finden wir die Vorzüge und Schwächen des Verfassers wieder. Umfassendes Wissen und Kenntniss der mannigfachsten Einzelheiten mit Flüchtigkeit und einer gewissen Hast in der Darstellung, die der Stil nur zu deutlich verräth; manche Capitel sind fast nur recht und schlecht zusammengestellte Notizen. Doch bietet das Buch auf alle Fälle viel des Neuen, und wenn sich der Verfasser einmal dazu entschliessen wollte, seine Arbeiten etwas mehr auszufeilen, würde er ein Werk von hervorragendem und bleibendem Werthe für die Geschichte der Rechtswissenschaft schaffen können.
Ganz anders bietet sich die Arbeit von Guilhiermoz dar, die unter dem Titel Enquêtes et procès bei Picard erschienen ist[24]. Sie ist die Frucht langjährigen Studiums und reiflicher Ueberlegung. Die Schrift gibt ein ganz neues, flott entworfenes Bild der Thätigkeit des Pariser obersten Gerichtshofes im 14. Jahrhundert. Eingehend behandelt der Verfasser die beliebteste Form der damaligen Rechtspflege, den Inquisitionsprocess, veröffentlicht mehrere Handbücher für das gerichtliche Verfahren aus jener Zeit, die von Inquisitionscommissaren verfasst sind, und legt sie unter Zuhilfenahme von Processacten aus. Die feine Arbeit, in der keiner Schwierigkeit ausgewichen ist, zeichnet sich durch eine angenehme Diction aus und ist so anziehend geschrieben, als es bei einem solchen Stoffe nur möglich ist. Es ist, kurz gesagt, ein Werk ersten Ranges. – Droit de marché nennt man ein heute noch in einem Theile des nördlichen Frankreichs [134] geltendes Recht, das Lefort[25] einer wissenschaftlichen Untersuchung unterzogen hat. Dieses Recht besteht in einem Pachtvertrag, dessen Eigenthümlichkeit darauf beruht, dass er nicht auf Zeit abgeschlossen, sondern ein immerwährender ist und dass der Verpächter dem Pächter nicht aufkündigen kann. Letzterer, kraft seines Contractes sogen. Untereigenthümer des Grundstückes, kann vielmehr über sein Pachtrecht frei verfügen, ohne der Zustimmung des wirklichen Besitzers, des Obereigenthümers, zu bedürfen. Unbekannten Ursprungs und von der officiellen juristischen Literatur lebhaft angefochten, wird das Recht doch noch in einigen Bezirken der Picardie geübt, und die Rechtsprechung war bis jetzt noch nicht im Stande, es zu beseitigen. – Wir besitzen alte Sammlungen gerichtlicher Entscheidungen, die von hohem Werthe für die Geschichte des Rechts und der Rechtswissenschaft sind. Fagniez[26] hat eine solche Sammlung aus dem 15. Jahrhundert untersucht, die ausschliesslich aus den Registern des Châtelet de Paris schöpft; sie ist eine Quelle ersten Ranges für die Geschichte der alten Coutume de Paris vor ihrer schriftlichen Redaction.
Von Abhandlungen specielleren Inhalts sind folgende zu erwähnen:
Froidevaux, ein Schüler von Fustel de Coulange, hat in einer Dissertation die Lex Francorum Chamavorum behandelt[27] und darin gewisse Theorien seines berühmten Lehrers aufs Neue vertreten. Der 1. Abschnitt, der das Gesetz selbst vom juristischen Standpunkt aus untersucht, bringt am meisten Neues. In der Frage der Entstehung folgt der Autor Sohm, er sieht in der Lex eine im Jahre 802 oder 803 aufgezeichnete Unterweisung über die Gewohnheitsrechte des Amorgaus, in dem er das Hamaland, also einen Theil des früher von den Chamav. Franken bewohnten Gebietes erkennt.
Die Beantwortung der interessanten Frage, wie und warum Rechtsgelehrte im 14. Jahrhundert zur Zeit der Thronstreitigkeiten zwischen Frankreich und England dazu gekommen sind, sich auf die Lex Salica zu berufen, haben in neuester Zeit zwei Gelehrte versucht. Viollet in einem Vortrag, den er in der Académie des inscriptions gehalten hat[28], und G. Monod in der Revue Critique[29]. Beide sind zu demselben Resultat gelangt. Erst seit der Regierung Charles’ V. [135] citiren die Französischen Juristen das Salische Gesetz, um den Ausschluss der Plantagenets von der Thronfolge in Frankreich zu rechtfertigen, und im darauf folgenden Jahrhundert gilt es so fest wie ein Glaubensartikel, dass dies Gesetz, das Niemand wirklich gelesen hatte, die Frauen von der Nachfolge auf dem königlichen Thron ausschliesse. – Mit dem Gesandtschaftswesen im Mittelalter beschäftigen sich zwei Arbeiten Maulde’s, die beide interessante Bemerkungen enthalten; ein Vortrag in der Académie des inscriptions[30] über die Stellung und Vollmachten der Gesandten und ein Aufsatz[31] über die Redaction der ihnen ertheilten Instructionen.
3. Wirthschaftsgeschichte. Das bewegliche Vermögen in der Geschichte betitelt sich eine Abhandlung des Vicomte d’Avenel[32]. Ihn beschäftigten, wie schon so viele vor ihm, die Schwankungen, die der Geldwerth seit dem Mittelalter in Frankreich erlitten hat. D’Avenel hat viel Material zusammengestellt und ist zu einigen ziemlich neuen Ergebnissen gelangt. So liefert er den Beweis, dass die Entwertung des Geldes nicht ununterbrochen vor sich ging, sondern dass es Zeiten der Krisen gegeben hat, in denen der Geldwerth leicht anzog, endlich dass diese Krisen auf die allgemeine Politik Frankreichs einen ganz bemerkenswerthen Einfluss gehabt haben. So verheisst der Aufsatz eine Behandlung der Wirthschaftsgeschichte, die bis jetzt noch von Niemandem unternommen und nur in England und Deutschland in leichten Umrissen angedeutet ist.
Ferner sei erwähnt eine Sammlung von Urkunden betreffend die Finanzverwaltung von Karl VII. bis zu Franz I., herausgegeben von Jacqueton[33]. Sie enthält gut ausgewählte Muster verschiedener Actenstücke finanziellen Inhalts aus jener noch wenig bekannten Zeit und bietet die Ansätze zu einer Geschichte des königlichen Haushalts unter Ludwig XI. und seinen beiden nächsten Nachfolgern.
Das Münzwesen Galliens in der Merovingischen Zeit ist Gegenstand eines in jeder Hinsicht bedeutenden und originellen Werkes. Ich meine damit aber nicht die oberflächliche und kritiklose Arbeit A. de Belfort’s[34], sondern Prou’s Katalog der Merovingischen Münzen im Pariser Münzcabinet[35]. Die Einleitung bringt eine durchweg interessante, zum Theil neue und kritisch bedeutende Geschichte des Münzwesens der Fränkischen Zeit. Dem Verfasser ist es [136] gelungen, mehrere bisher dunkel gebliebene Punkte aufzuhellen; er bringt annehmbare Vorschläge zur Lösung vieler derartiger kleiner Räthsel und beurtheilt in treffender Weise die Werke seiner Vorgänger.
4. Universitätsgeschichte. Von M. Fournier’s Statuten der Französischen Universitäten im MA[36] ist soeben der dritte und letzte Band erschienen. Der Herausgeber hat auf diesen Band, der die Universitäten des 15. Jahrhunderts behandelt, etwas mehr Sorgfalt als auf die vorangehenden verwandt, aber von Vollkommenheit ist, wie man zugeben muss, diese breit angelegte Arbeit weit entfernt. H. Denifle[37] und E. Châtelain, die auf dem gleichen Gebiete wie Fournier thätig sind, haben ohne Mühe seine recht unvorsichtigen Angriffe zurückweisen können, und sie haben gezeigt, dass, wenn auch ihr vorzügliches Urkundenbuch der Pariser Universität einen oder den anderen Fehler aufweist, doch unzählige ungleich gröbere Irrthümer sich in Fournier’s Arbeit finden.
5. Zur Sittengeschichte sind einige interessante Arbeiten zu erwähnen: ein Aufsatz von G. Bapst über die geistlichen Schauspiele des Mittelalters[38], aus dem wir ersehen, welchen Platz diese Volksvorstellungen in den öffentlichen Vergnügungen des 15. und 16. Jahrhunderts einnahmen; die von J. Pichon und G. Vicaire besorgte Publication eines „Viandier“, das von Guillaume Tirel gen. Taillevent[39], dem Küchenchef Karls V. und Karls VI., herrührt und interessante Einzelheiten über eine ganze sehr merkwürdige Seite des socialen Lebens bietet; dann noch eine von A. Longnon als Einleitung zu den Oeuvres complètes de Villon[40] geschriebene vollständige Biographie dieses grossen Dichters, des zeitlich ersten unter den Schriftstellern der Bohème; endlich die sehr bemerkenswerthen, auf ungedrucktem Material beruhenden Untersuchungen M. Schwob’s über den Lebenswandel, den der Autor des Grand Testament in seinen ersten Jahren geführt hat[41]. – Von Lenient’s Buch über die patriotische Dichtung[42] kann man nicht rühmen, [137] dass der Autor die neuen Erscheinungen kennt. Die in ganz unpassendem Ton geschriebene Arbeit kann unmöglich ernst genommen werden. Sie ist nur anzuführen, um das Gelehrtenpublicum vor jeder Anwandlung zu bewahren, ihr auch nur die geringste Beachtung schenken zu wollen.
III. Geschichte einzelner Perioden. 1. Aelteste Zeit. Kelten und Einführung des Christenthums. Bladé hat all’ das Wenige zusammengestellt, das man von den Iberern weiss[43], jenem Volke geheimnissvoller Herkunft, das einmal die grössere Hälfte Mitteleuropas bewohnte. Auch er kommt zu dem bereits längst angenommenen Resultat, dass die heutigen Basken die directen, nicht romanisirten Nachkommen dieser Urbevölkerung sind. – Das in neuer Auflage erschienene Werk von Al. Bertrand „La Gaule avant les Gaulois“[44] bietet in ansprechender Form eine Uebersicht über die Ergebnisse der modernen Archäologen. Doch wird man einige recht anfechtbare Ansichten finden, so vor allem die vom Verfasser aufgestellte Unterscheidung zwischen Kelten und Galliern. – Wissenschaftlich bedeutender ist die Arbeit von Arbois de Jubainville über die Gallischen Namen bei Cäsar und Hirtius[45]. Im ersten unter Mitwirkung von Ernault und Dottin bearbeiteten Hefte behandelt der gelehrte Keltist nur die auf -rix endigenden Namen. Das beachtenswerthe Werk enthält eine Fülle von Thatsachen und Forschungsergebnissen. – J. Havet, durch eine Bemerkung Hièvre’s, Bibliothekars in Poitiers, auf ebendasselbe Forschungsgebiet geführt, hat in der Revue archéologique[46] eine Abhandlung über das Schicksal des Gallischen Wortes icoranda veröffentlicht, womit man Oertlichkeiten und Flussläufe bezeichnete, die an der Grenze zweier Keltischer Gaue lagen. Das Wort hat im Französischen die Formen Ingrande, Aigurande, Yngrande und noch andere mehr oder minder abweichende angenommen. Der Aufsatz ist von Werth für das Studium der Geographie des alten Galliens. – Ein Aufsatz A. de Barthélemy’s[47] behandelt die Anfänge des Gallischen Münzwesens im Norden des heutigen Frankreich und den Zug der Handelsstrassen, denen die Münzsorten folgten.
Ueber die Einführung des Christenthums in Gallien ist wieder eine in jeder Hinsicht bedeutende Abhandlung des Abbé [138] Duchesne zu nennen[48]. Der Verfasser räumt darin endgültig mit all den confusen und schlecht verdauten Ansichten über den heiligen Martial von Limoges auf und thut dar, dass, während Gregor von Tours diesen Heiligen im 3. Jahrhundert leben lässt, man erst im 9. Jahrhundert ihn als Apostel bezeichnet und zu einem Schüler des heiligen Petrus gemacht hat. – Unter dem Titel „Nouveau recueil des inscriptions chrétiennes de la Gaule antérieure au 8. siècle“[WS 1][49] hat Leblant einen höchst interessanten Anhang zu seinem berühmten Corpus veröffentlicht. Es herrscht hier dieselbe Gelehrsamkeit, dieselbe Zuverlässigkeit aller Angaben, dieselbe Kritik, milde gegenüber den geschichtlichen Persönlichkeiten, unerbittlich gegen Legendenbildung und falsche Verherrlichung. – Erwähnt sei hier endlich noch die Dissertation J. Lahargou’s, „De schola Lerinensi aetate merovingica“[50].
2. Merovingische Zeit. In den von einigen Freunden Fustel’s de Coulanges herausgegebenen Nouvelles recherches sur quelques problèmes d’histoire[51] sind dieser Epoche mehrere Aufsätze gewidmet; ich nenne Untersuchungen über einige strittige Punkte in den leges barbarorum, z. B. über die lex Chamavorum, über das Capitulare von Kiersy und über die Titulatur der Merovingischen Könige. In letzterem Aufsatz bekämpft Fustel, man weiss nicht recht warum, ohne der Frage sonst die mindeste Bedeutung beizulegen, die vor einigen Jahren von J. Havet aufgestellte Theorie über den bekannten Ausdruck vir inluster, wofür nach Havet durchweg viris inlustribus zu lesen ist. Der Verfasser des vorliegenden Berichtes hat die Frage neuerdings untersucht[52] und ist nach eingehender Prüfung der für beide Ansichten vorgebrachten Argumente zu dem Schlusse gelangt, dass die Einwürfe Fustel’s jedes thatsächlichen Untergrundes entbehren und dass er Havet’s Aufstellung nicht zu erschüttern vermocht hat. Ja, einige von Fustel’s Einwendungen zeigen eine für diesen erlesenen Geist sehr merkwürdige Unkenntniss der Grundregeln der Diplomatik und eine ganz erstaunliche Voreingenommenheit.
Auf dem Gebiete der hierher gehörigen Specialforschung ist ziemlich viel gearbeitet worden. Vor einigen Jahren hatte Kohler, indem er nachwies, dass die Vita der hl. Genoveva von Paris [139] historisch werthlos sei, zu zeigen versucht, dass diese Vita doch dem Anfang des 6. Jahrhunderts angehöre. Nun tritt Krusch[53] gegen ihn auf und sucht zu beweisen, dass die fragliche Vita nicht früher als im 8. Jahrhundert entstanden sein kann. Eine Replik gegen die streng wissenschaftliche und sehr eingehende Beweisführung seines Gegners wird Kohler wohl nicht umgehen können. – Eine Stelle aus der Vita des heiligen Lupus von Troyes, eines Zeitgenossen der Schutzheiligen von Paris, behandelt Le Clert[54]. – Die von Jadart herausgegebene Bibliographie, betreffend das Leben und den Cult des heiligen Remigius von Reims[55], ist in der Aufzählung der gedruckten Abhandlungen fast vollständig; für die Handschriften hätte der Autor seine Nachforschungen etwas weiter ausdehnen können. – Kurth wurde durch die Vorstudien zu seinem Werke über die epischen Ueberlieferungen der Merovingerzeit veranlasst, die Geschichte der Königin Brunhilde von neuem zu untersuchen; er versucht[56], alle für Brunhilde ungünstigen Erzählungen Pseudo-Fredegar’s in das Gebiet der Fabel zu verweisen und schildert sie als herrschsüchtig, aber nicht durchaus grausam. Diese Lobrede dürfte wohl kaum Anklang finden. – Pfister behandelt abermals das Formularium Marculfi[57] und gelangt in eingehender Untersuchung zu dem Ergebniss, dass das Formular in der Diöcese Metz um 650 niedergeschrieben ist, dass der Verfasser seine Arbeit den Bischöfen der Stadt Metz, Landerich und Clodulf, gewidmet hat und dass er wahrscheinlich mit jenem Marculfus Cellerarius des Klosters Salicis identisch ist, dessen die Vita des heiligen Columban von Jonas von Bobbio gedenkt. Dies sind zwar neue und beachtenswerthe Gesichtspunkte, aber die ältere Annahme, wonach das Formular in Neustrien zusammengestellt wurde, erscheint uns, wenn auch freilich etwas erschüttert, doch noch nicht endgültig abgethan. – Bladé setzt seine weitläufigen, aber nach mancher Richtung hin interessanten Studien über das erste Herzogthum Aquitanien im 7. und 8. Jahrhundert fort[58]. Der Verfasser zieht in ausgedehntem Masse die Urkunden heran und prüft sie sehr minutiös; seine Darstellung würde aber gewonnen haben, wenn sie von jeder Polemik gegen seine Vorgänger entlastet wäre.
[140] 3. Karolingische Zeit. Wer sich über die Beziehungen zwischen dem päpstlichen Stuhle und den Fränkischen Königen während dieser Epoche genauer informiren will, wird mit Vortheil das ausführliche, auf juristischer und historischer Grundlage ruhende Werk Weyl’s[59] benutzen. Dasselbe bietet eine gediegene Forschung über die kirchliche Gesetzgebung in ihrem Verhältniss zum öffentlichen Recht.
Dümmler’s Aufsatz im Neuen Archiv zur Lebensgeschichte Alcuin’s[60] ist aus Vorarbeiten für die Ausgabe der Briefe in den Monum. Germ. erwachsen; andere Alcuinstudien hat der Verfasser in den Abhandlungen der Berliner Akademie vorangehen lassen[61]. – Ueber einen anderen Mitarbeiter Karl’s des Grossen bei seinem grossartigen Unternehmen der Wiederbelebung der Wissenschaften in Europa, den Bischof Theodulf von Orléans, handelt ein unlängst erschienenes Buch Ch. Cuissart’s[62]. Was wir über den Mann wissen, ist ausreichend verwerthet, ausserdem eine interessante Untersuchung über die bischöfliche Verwaltung im 8. und 9. Jahrhundert gegeben.
Fustel’s de Coulanges nachgelassenes Buch über die Umbildung des Königthums unter den Karolingern[63] ist ein nach Anlage und Form der Darstellung bewunderungswürdiges Werk. Seit Montesquieu und Guizot hat in Frankreich kein Historiker so glänzend geschrieben. Die Auffassung des Verfassers ist zwar nicht durchweg neu, im allgemeinen jedoch zutreffend; für die Einzelheiten aber wird man mancherlei Vorbehalt zu machen haben. Fustel war Systematiker und geneigt, die seiner a priori gefassten Meinung widersprechenden Quellen unbewusst zu vernachlässigen, auf die ihm günstigen aber zu viel Werth zu legen. Desshalb sind seine Werke auch für weniger geschulte Geister besonders gefährlich. Vermögen sie schon wissenschaftlich gereifte Männer zu beeinflussen, um wie viel mehr können sie dann erst Neulinge irre führen. – Keary’s Arbeit über die Wikinger in der abendländischen Christenheit[64] bietet ein sonderbares Gemisch von Wahrem und Falschem. Wer sich mit Französischer Geschichte befasst, wird sie jedoch benutzen müssen, allerdings mit Vorsicht, denn der Autor fasst diese Einfälle der Nordländer zu sehr als einen Kampf des Heidenthums gegen das Christenthum auf, während die Frage viel einfacher liegt. – Zum Schlusse [141] erwähne ich noch die eingehende und sorgfältige Untersuchung P. Viollet’s über die Frage, ob Hugo Capet zur Thronfolge berechtigt gewesen sei[65]. Auch in dieser Abhandlung entfaltet der Autor seine gewohnten Vorzüge der energischen Erfassung und Durchdringung des Stoffes.
4. Zeit der ersten Capetinger. 10. und 11. Jahrhundert. F. Lot, einem jüngeren Schüler der Ecole des Chartes, verdanken wir ein durch neue Ergebnisse und Kritik ausgezeichnetes Buch über die letzten Karolinger[66]. Sorgfältig hat er alle Quellen, die wir über den Staatsstreich des Jahres 987 und seine Vorgeschichte besitzen, durchforscht und mit grosser Sicherheit und Einsicht kritisch verwerthet. Manche seiner Urtheile sind freilich nicht unangefochten geblieben, speciell auch seine Ansicht über Hugo Capet, dessen Bedeutung er vielleicht doch zu gering veranschlagt; doch wird man den Werth dieser aus den Quellen geschöpften Arbeit, die vieles Neue und in manch’ wichtiger Frage Klarheit bringt, nicht in Abrede stellen.
Bouchard le Vénérable, Graf von Vendôme, Melun und Corbeil, war einer der Rathgeber und Getreuen Hugo Capet’s. Das Leben dieses Mannes wurde einige fünfzig Jahre später von einem Mönch von St.-Maur-des-Fossés, Namens Odo, beschrieben. Eine neue Ausgabe dieser wichtigen Quelle hat jetzt Bourel de la Roncière[67] veranstaltet. Obgleich Odo erst spät ans Werk ging, hatte er doch ziemlich viele Quellen zur Verfügung, vor allem die Urkunden seiner Abtei; er hat damit eine Erbauungsschrift zu Stande gebracht ohne besonderen historischen Werth, aber vom Standpunkt der Historiographie aus immerhin bemerkenswerth als Zeugniss eines gewissen kritischen Sinnes. So hat er versucht, das Incarnationsjahr der von ihm benutzten Urkunden, die nur das Regierungsjahr geben, zu bestimmen. Wenn er sich auch in seinen Berechnungen des öfteren geirrt hat, so muss man doch seinen guten Willen anerkennen.
Ueber den Geschichtschreiber Radulphus Glaber sind mehrere neue Arbeiten zu notiren: an erster Stelle ein kleiner glänzend geschriebener, aber oberflächlicher Aufsatz von Gebhart[68]. Verfasser untersucht den seelischen Zustand des Burgundischen Mönches und betont besonders die bei ihm so auffallende Neigung zum Aberglauben. – E. Petit[69] hat die Entstehungszeit der verschiedenen [142] Theile der Chronik Rudolf’s, von dem er annimmt, dass er aus Auxerre selbst gebürtig sei, zu bestimmen versucht. Einige seiner Resultate werden anzufechten sein, aber in mehreren Punkten verdienen P.’s Ansichten, da sie von einem vorzüglichen Kenner der älteren Geschichte und der Geographie Burgunds vorgetragen werden, Beachtung. Am Schluss wendet er sich gegen einige von H. Kuypers, dem letzten Biographen Rudolf’s, in seinen „Studien über Rudolf den Kahlen“[70] aufgestellte Behauptungen.
Als einer der ersten im Mittelalter wagte Berengar von Tours das Hauptmysterium der katholischen Religion, die Transsubstantiation, zu leugnen, und er scheint – so viel dürfte wenigstens aus einem Artikel Schnitzer’s[71] hervorgehen – trotz aller Drohungen bis zu seinem Tode seiner Ueberzeugung treu geblieben zu sein. – W. Broecking[72] setzt die Abfassung des berühmten Tractates „De coena“ zwischen 1076 und 1078 an. – L. Huberti’s Buch über Gottesfrieden und Landfrieden[73] ist eine werthvolle Arbeit, die beste, die bis jetzt über diese eigenartige und für das Mittelalter ganz besonders charakteristische Institution erschienen ist. Die Frage ist in Frankreich wenig beachtet worden; denn ein älteres Buch von Semichon (1869 erschienen) ist voller Irrthümer und falscher Gesichtspunkte. Desshalb wird das Werk Huberti’s in Frankreich wie in Deutschland gleich willkommen sein. Es ist vielleicht nicht besonders geschickt geschrieben, aber dafür enthält es eine riesige Menge von grossentheils neuen oder nur wenig bekannten Thatsachen. – Hierher gehören auch die von Wasserschleben veröffentlichten Quellen[74], nämlich drei Urkunden, die sich auf den Gottesfrieden in der Diöcese Reims im 11. Jahrhundert beziehen.
Für die Geschichte Frankreichs wie Italiens ist die von Abbé Delarc besorgte neue Ausgabe der Ystoire de li Normant des Amatus von Monte Cassino[75] gleich bedeutend. Bisher hatte man von dieser merkwürdigen und fesselnden Quelle keine kritische Ausgabe; denn die von Champollion-Figeac[76] genoss keinerlei Ansehen. Delarc’s Arbeit ist beachtenswerth. Er hat einen lesbaren Text gegeben und ihn mit Verständniss commentirt und beurtheilt. Mit Hilfe der zahlreichen Noten kann man sich eine ungefähre Vorstellung von jenen aus Raubzügen hervorgegangenen Heldenfahrten machen, die mit der Begründung mehrerer blühender Staaten in Süditalien [143] und Sicilien endeten. – Von Bedeutung für das 11. Jahrhundert dürfte endlich noch Lucien Auvray’s Beschreibung der Originalhandschrift der sehr wichtigen Chronik des heiligen Sergius von Angers[77] sein. Das Original, das man bereits für verloren gab, befindet sich im Vatican. Marchegay und Mabille hatten sich bei ihrer Edition der Chronik[78] noch mit einer Abschrift André Duchesne’s begnügen müssen.
5. Zwölftes Jahrhundert. Ein junger, inzwischen verstorbener Schüler der Ecole des Hautes études, Compain, hatte, wie im letzten Bericht erwähnt, die Briefe des berühmten Gotfried von Vendôme zum Gegenstand seiner letzten Studien gemacht. Leider kam er nicht mehr dazu, die Entstehungszeit dieser kostbaren Schriftstücke zu bestimmen. Nun hat Sackur sich dieser Mühe unterzogen[79] und die Streitschriften des bedeutenden Schriftstellers in chronologische Ordnung zu bringen versucht. – Pirenne’s früher erwähnte Ausgabe der Lebensbeschreibung Karl’s des Guten von Galbert de Bruges ist allgemein gelobt worden. Da er aber (ohne übrigens darauf Gewicht zu legen) die Behauptung aufgestellt hatte, dass die seiner Zeit von den Bollandisten besorgte Ausgabe eine verstümmelte sei, so hat er sich die Angriffe der heutigen Bollandisten zugezogen[80]. Der Erfolg ist aber nicht auf Seite der Angreifer gewesen. In Belgien, Frankreich und Deutschland hat man sich für Pirenne erklärt, und die Bollandisten hätten besser gethan, diese Fehde nicht zu beginnen.
Ueber den heiligen Bernhard, die fraglos hervorragendste Persönlichkeit des 12. Jahrh., ist an erster Stelle die Bibliographia Bernardina L. Janauschek’s[81] anzuführen, das vollständigste Repertorium der Literatur über Leben und Schriften des Heiligen. – Wir nennen noch Abbé Jobin’s Buch „St. Bernard et sa famille“[82]; Abbé Vacandard hat es in der Revue des questions historiques[83] besprochen.
Für die Zeit Ludwig’s VII. führe ich Hirsch, Studien zur Geschichte König Ludwig’s VII.[84] an. Die Schrift umfasst das Leben dieses Fürsten von seiner Geburt 1119 an bis zum Jahre 1160. – Auf dieselbe Zeit bezieht sich das zweibändige Werk von Miss Norgate, [144] England under the angevin kings[85], das fast ebenso sehr die Französische wie die Englische Geschichte berücksichtigt; es ist, wie die Verfasserin selbst erklärt, die Geschichte des Angiovinischen Reiches, wozu eben beinahe der vierte Theil Frankreichs gehörte. – Das Gleiche gilt für die in Versen geschriebene Biographie Guillaume le Maréchal’s, von der P. Meyer soeben für die Société de l’histoire de France den 1. Band[86] veröffentlicht hat. Guill. le Maréchal, in den Diensten Heinrich’s II. von England, verbrachte einen guten Theil seines bewegten Lebens auf dem Continent, und sein Biograph kam desshalb oft in die Lage, das Capetingische Königthum zu erwähnen. – Ehe wir uns der Regierung Philipp August’s zuwenden, ist noch ein biographischer Artikel Delehaye’s zu erwähnen über Peter von Pavia[87], Canonicus von Chartres und Gesandten Alexander’s III., der während der Französisch-Englischen Streitigkeiten zur Zeit des Thomas Becket’schen Handels eine wichtige Rolle spielte.
6. Philipp August und Ludwig VIII. L. Delisle hat sich um die Wissenschaft von neuem verdient gemacht, indem er für die Nationalbibliothek eine noch nicht veröffentlichte Französische Chronik aus dem 13. Jahrhundert erworben hat. Im letzten Literaturbericht[88] habe ich diese Entdeckung bereits erwähnt. Die Chronik, die den Zeitraum vom Fall Trojas bis zum Jahr 1217 umfasst, soll im 24. Band der „Historiens de France“ vollständig publicirt werden. Inzwischen hat nun Petit-Dutaillis den zeitgenössischen Theil, der die Regierung Philipp August’s behandelt, untersucht[89]. Sein Ergebniss ist, dass die neuentdeckte Quelle eng mit der merkwürdigen, seiner Zeit von Fr. Michel veröffentlichten Geschichte der Normandie verwandt, jedoch in vielen Punkten auch von ihr unabhängig ist. So enthält sie einen sehr ausführlichen und interessanten Bericht über die Schlacht von Bouvines. – Ueber die gemeinsamen Quellen Guido’s von Bazoches und seines Fortsetzers und Plagiators Alberich’s von Troisfontaines hat Lippert abermals einen Aufsatz veröffentlicht[90], worin er die Stellen nachweist, die die beiden Chronisten aus Flodoard, aus Lambert’s von St. Omer Genealogia comitum Flandriae und aus den in Foigny entstandenen Genealogien entlehnt haben. – Froidevaux hat sich in seiner interessanten Lateinischen Dissertation[91] mit den paar Quellen beschäftigt, welche der von Philipp [145] August berufenen Reichsversammlungen Erwähnung thun, und mit der Stellung, die diese Versammlungen damals einnahmen. Die Schrift enthält beachtenswerthe Bemerkungen über die so verwickelten Anfänge der grossen Organe der königlichen Regierung (des Parlaments und der Chambre des comptes) und über die Pairsversammlung.
Von kleinen Abhandlungen sind noch einige zu nennen: Cartellieri behandelt die Jugendzeit Philipp August’s[92]. – Thoison publicirt eine noch nicht edirte Urkunde von 1213 für den Ort Fromont[93]. – D. d’Aussy weist nach, dass Philipp II. im Jahre 1194 nicht nach der Saintonge gekommen ist[94].
Unter der Regierung Philipp August’s spielt der berüchtigte Krieg gegen die Albigenser, worüber mehrere Arbeiten zu verzeichnen sind, an erster Stelle die Publication des Chartulars des heiligen Dominicus durch Balme[95], ein etwas weitläufiges Werk, das aber sehr sorgfältig gearbeitet ist und die Früchte langjähriger Forschungen bietet. Zum ersten Male seit Echard sind hier die Bestandteile zu einer Biographie des Stifters des Predigerordens methodisch und kritisch gesammelt. – Der Professor am Athenäum zu Ostende, Friederichs, hat die Lebensgeschichte Robert le Bougre’s, des ersten Grossinquisitors von Frankreich, bearbeitet[96]. Ursprünglich Anhänger der ketzerischen Secte, woher auch sein Beiname le Bougre, verliess er sie bald und verfolgte nunmehr seine früheren Glaubensgenossen mit ausserordentlicher Wildheit. Seine mitleidslose Thätigkeit krönte er durch ein Autodafé von 180 Personen in Mont-Aimé. Kurz darauf entzog Gregor IX., der wohl einen Rückschlag fürchten mochte, dem allzueifrigen Diener seine Vollmachten. – Abbé Douais hat mehrere Bruchstücke aus dem Inquisitionsverfahren des 13. Jahrhunderts gegen die Ketzer im südlichen Frankreich veröffentlicht[97]. – Preger hat über die Organisation der Waldenserkirchen geschrieben[98]. – Bérard endlich hat eine Geschichte der Waldenser herausgegeben[99], ein Werk ohne wissenschaftlichen Werth. Der Verfasser ist mit dem Stand der Frage durchaus nicht vertraut und lässt sich in seiner Sprache zu bedauerlichen Uebertreibungen hinreissen. Immerhin muss auf das Buch [146] desswegen aufmerksam gemacht werden, weil es Reproductionen von Stichen des berühmten Buches von Léger enthalt, in denen die entsetzlichen Martern, die die Waldenser im 17. Jahrhundert erleiden mussten, dargestellt sind.
7. Ludwig der Heilige und seine Nachfolger. Für die Regierungszeit des heiligen Ludwig ist die Ernte des Jahres 1892 ziemlich dürftig. Ganz in erster Reihe steht jedoch ein interessanter Artikel Fr. Delaborde’s über den berühmten Geschichtschreiber Joinville[100]. Der Verfasser, der eine Geschichte der Familie vorbereitet, entrollt ein in jeder Hinsicht neues Bild von dem Leben des bedeutenden Schriftstellers. – A. Thomas hat ein Französisches Lied über die Schlacht von Taillebourg[101], dessen Text uns in einem Manuscript zu Modena erhalten ist, von neuem veröffentlicht und commentirt. – Stein hat einige Nachrichten über einen militärischen Befehlshaber des heiligen Ludwig, nämlich Henri de Courances, Marschall von Frankreich, gesammelt[102], über den bislang sehr wenig bekannt war. Er fiel 1268 in der Schlacht von Tagliacozzo. – Ch. V. Langlois[103] hat ein allegorisches Lateinisches Gedicht abgedruckt, das im Jahre 1281 von einem sonst nicht bekannten Geistlichen, Namens Petrus, verfasst wurde. Das rhythmische Gedicht ist eine breite Satire auf alle Classen der Gesellschaft, die der Verfasser in Sünden und Laster versunken sieht. Die Sprache ist ärmlich und die Form elend; gleichwohl verdienen einige Züge beachtet zu werden. – Von C. Piton ist ein Buch „Les Lombards en France et à Paris“[104], erschienen. Er hat es verstanden, über diese Handelsleute, von denen viele eine wichtige Rolle in der Französischen Finanzgeschichte gespielt haben, eine Menge von Einzelheiten aus den verschiedensten Quellen zusammenzubringen. Die Arbeit ist verworren und schlecht geschrieben, bietet aber viel Interessantes und in mehr als einer Hinsicht Neues.
Die Schlacht von Courtrai nimmt die Belgischen Gelehrten noch weiter in Anspruch. Funck-Brentano hatte, wie früher erwähnt[105], geglaubt nachweisen zu können, dass die Flandern ihren überraschenden Erfolg nur einer Kriegslist verdankten, die zwar an sich vollkommen erlaubt war, aber gegen die ritterliche Sitte verstiess. Pirenne hat die Streitfrage wieder aufgenommen[106]. Wenn man die volksthümliche Version der Flandern zurückweise, dürfe man der [147] Version der Franzosen auch nicht mehr Glauben schenken. Im Grunde und trotz einiger Abweichungen, die aber mehr scheinbar als thatsächlich sind, sind die beiden Gegner einer Verständigung ziemlich nahe.
A. Henry[107] hat einige neue Urkunden über Wilhelm von Plaisians, Minister Philipp’s des Schönen, gesammelt und sein Heimathland und die Reihenfolge der von ihm bekleideten Aemter sorgfältig bestimmt.– Omont veröffentlicht[108] vier noch unedirte Briefe, die er in einer Handschrift der Marciana in Venedig gefunden hat; sie stammen aus den Jahren 1325, 1332 und 1334 und ermangeln nicht eines gewissen Interesses. – Derselbe liefert[109] drei sehr merkwürdige Stücke über einen Plan zur Vereinigung der beiden Kirchen, der unter Karl IV., dem Schönen, im Jahre 1327 ausgedacht wurde. – Endlich müssen wir ein paar Worte über ein sehr beachtenswerthes Werk von Lecoy de la Marche sagen: „Die politischen Beziehungen Frankreichs zu dem Königreich Mallorka“[110]. Der Gegenstand ist ausserordentlich interessant und berührt ebenso die Spanische wie die Französische Geschichte, er bildet ein sehr merkwürdiges Capitel aus den diplomatischen Beziehungen der beiden Staaten. Dass Lecoy diese doch weit zurückliegenden Dinge nicht immer unbefangen beurtheilt hat, dass die Form des Werkes oft zugleich anspruchsvoll und ermüdend ist, wird man nicht leugnen können. Aber ungeachtet dieser Fehler, deren sich der Autor niemals hat enthalten können, steckt in diesen beiden Bänden eine beträchtliche Arbeit; der Verfasser hat darin viele neue Thatsachen von grösster Wichtigkeit an’s Licht gezogen.
8. Die ersten Valois, das 14. Jahrhundert. Wir gelangen nun zu dem hundertjährigen Kriege, der wie immer seit etwa 30 Jahren den bevorzugten Gegenstand der Studien Französischer Gelehrter bildet. Zum Theil verdanken wir dieses bemerkenswerthe Resultat S. Luce, dem im December 1892 verstorbenen Herausgeber des Froissart und Verfasser einer vorzüglichen Geschichte von Du Guesclin. Zunächst ist eine Lateinische Chronik zu erwähnen, die Moranvillé zum ersten Male herausgibt[111]. Der bis jetzt allein vorliegende 1. Band umfasst die Jahre 1270–1325. Die Compilation, die in einer einzigen, jetzt in Bern befindlichen Handschrift vorliegt, ist schon [148] gar oft citirt und bemerkt worden; verdient sie es, ans Tageslicht zu gelangen? Die Sache kann zweifelhaft erscheinen, denn das Werk scheint in der Form, wie wir es besitzen, unmittelbar aus dem Französischen übersetzt zu sein und liefert nur wenige zugleich neue und sichere Einzelheiten über die ersten Jahre des 14. Jahrhunderts. Gleichwohl wird die Publication Moranvillé’s vom literarischen Gesichtspunkt aus grosse Dienste leisten; sie wird vielleicht ermöglichen, endgültig die Abhängigkeit der verschiedenen Flandrischen Chroniken, die bis jetzt so unvollständig erforscht sind, festzustellen.
Die meisten der Schriften über den hundertjährigen Krieg haben Einzelheiten aus der politischen und der Verwaltungsgeschichte Frankreichs behandelt. Eine kurze Liste, möglichst chronologisch angeordnet, möge hier folgen: Finanzberichte an Philipp VI.[112]; sie stammen aus dem J. 1344 und geben einen kurzen, für den König selbst bestimmten Ueberblick über die Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres. – Der Geschichtschreiber Du Guesclin’s, S. Luce, hat neue Documente über die Rolle des späteren Connétable bei der Belagerung von Rennes im J. 1357 gefunden[113] und derselbe Verfasser hat dem Bericht über die Schlacht von l’Ecluse, wie ihn die aus dem 14. Jahrh. stammende Chronik von Pierre Cochon liefert, einige fördernde Bemerkungen gewidmet[114]. Der Verrath, den Johann von Vervins, Herr von Bosmont, ein Sprössling des Hauses Coucy, im J. 1347 beging, erregte seiner Zeit grossen Lärm; Moranvillé hat[115] den Hauptgrund dieses Verrathes, der Laon beinahe in die Hände der Engländer fallen liess, aufgedeckt. – Ch. de Puymaigre gibt einige bemerkenswerthe Nachrichten über die Beziehungen zwischen dem Französischen Hofe und König Johann von Böhmen, der bei Crecy als echter Ritter fallen sollte[116]. – S. Luce beweist in dem letzten von ihm veröffentlichten Aufsatze[117], dass der anonyme Lateinische Bericht über den Tod König Karl’s V., den Hauréau zum ersten Male herausgegeben hat, das Werk des berühmten Philipp von Mézières ist, und dass derselbe mit einigen von der Vorsicht gebotenen Abänderungen von Christine von Pisa in ihrem „Buch der Thaten Karl’s V.“ benutzt worden ist. – Jorga hat in einer Handschrift der Bibliothèque de l’Arsenal eine Anzahl Briefe gefunden[118], die denselben [149] Philipp von Mézières zum Verfasser haben, diese räthselhafte, von den Burgundischen Geschichtschreibern des 15. Jahrhunderts so grausam verleumdete Persönlichkeit, die noch nicht der Gegenstand einer ausführlichen Biographie gewesen ist. Die Sammlung ist unter den Augen Philipp’s selbst angelegt, und sie liefert viele eigenartige Aufschlüsse über die kirchliche Entwicklung und die Europäische Politik in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. – De La Borderie hat einige Details über das Ende der berühmten Johanna von Montfort zusammengestellt[119], der wohlbekannten Heldin, die um 1343 wahnsinnig wurde und ihre letzten Lebensjahre in England zubrachte, wo sie zwischen 1370 und 1377 starb.
Die neuen kritischen Untersuchungen von Leroux über die politischen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland von 1378–1461[120] bilden einen wichtigen Beitrag zur Geschichte der Europäischen Diplomatie während dieser langen Periode; der Verfasser schreibt in der Provinz, aber er hat lange in Deutschland gearbeitet und beherrscht die ganze Literatur über den Stoff vorzüglich. Dieser letztere ist wenig anziehend, denn bis auf Karl VII. findet man keinen Fürsten, der klare politische Anschauungen hätte, und die Geschichte kann nur unerklärliche Schwankungen in der Politik aller dieser Herrscher verzeichnen. Man muss es Leroux um so mehr Dank wissen, dass er es versuchte, in dieses Chaos ein wenig Ordnung zu bringen. – Noël Valois erforscht in einer besonderen Abhandlung[121] eine der Episoden aus den Beziehungen der beiden Länder, die Gesandtschaft, die Wenzel im Jahre 1381 an Karl VI. schickte, um ihn zu veranlassen, die Sache Clemens’ VII. aufzugeben. – Derselbe Forscher sucht nachzuweisen[122], aus welchen persönlichen Gründen Ludwig von Anjou, der vorübergehend einen überwiegenden Einfluss auf seinen Neffen ausübte, der Partei des Avignonesischen Papstes ergeben war. – Endlich behandelt Jarry in einer umfangreichen Abhandlung[123] die „Voie de fait“, den Plan eines Kriegszuges, den die Parteigänger Clemens’ VII. kurze Zeit hegten, um Clemens in Rom einzusetzen, ein Plan, der eine gewaltsame Einmischung in die Italienischen Verhältnisse bedeutet hätte. – Frankreich beschäftigt sich auch sonst, mehr als für seine eigene Ruhe gut ist, mit den Italienischen Angelegenheiten, [150] und über die Politik der Valois erhalten wir in Folge dessen reichen Aufschluss durch die ausgezeichnete Ausgabe der Briefe des Coluccio Salutati, die man Novati verdankt[124]. Diese ausserordentlich sorgfältige Ausgabe lässt die Theilausgabe, die im 18. Jahrhundert erschien, vergessen und endgültig unbrauchbar werden.
Dann liegen zwei Aufsätze über die Wirren im Anfang der Regierungszeit Karl’s VI. vor. Zunächst eine Untersuchung von Portal über den Aufstand der Tuchins in der Languedoc 1382–84[125]. Es war dies eine einfache Landstreichererhebung, durch die unglücklichen Zeitverhältnisse und die Erpressungen der Verwaltungsbeamten hervorgerufen, nicht einmal ein Bauernaufstand. – Seinerseits gibt Moranvillé[126] einige neue Einzelheiten über das Ende eines berühmten, von Froissart oft genannten Bandenführers, dessen Thaten der Chronist bisweilen bewundert, des Mérigot Marchès. Gefangen genommen und dem König ausgeliefert, wurde er in Paris im Juli 1391 hingerichtet. – Endlich wollen wir daran erinnern, dass der Historiker mit Nutzen die Dichtungen von Eustache Deschamps verwerthen kann, deren vollständige Herausgabe die Société des anciens textes français unternommen hat; der 7. Band, von G. Raynaud vorbereitet, ist 1892 erschienen[127].
9. Fünfzehntes Jahrhundert. Delisle macht Mittheilung von einer neuen Handschrift der berühmten sogen. Bürgerchronik von Paris, die für die Geschichte der Wirren im Anfang des 15. Jahrhunderts so wichtig ist[128]; die Handschrift liefert übrigens nur unbedeutende Varianten zu dem früher von Tuetey veröffentlichten Texte. – Wichtiger ist die Veröffentlichung eines in Versen geschriebenen Pamphlets vom Jahre 1406, die Moranvillé[129] besorgt hat. Die von Feindschaft gegen die damaligen Landesherren sehr erfüllte Schrift gewährt uns einen Einblick in die Anfänge der reformatorischen Bewegung, die auf die Erhebung des Jahres 1413 hinauslaufen und dank den Volksleidenschaften so traurig misslingen sollte. Die Erläuterung von Moranvillé steigert in jeder Hinsicht das Interesse für diese sehr wichtige Quelle. – Wir nennen noch den 1. Band der Werke Robert Blondel’s, den Héron für die Société de l’Hist. de Normandie herausgegeben hat[130]. Es wird dies die abschliessende [151] Ausgabe werden, die für diesen ausgezeichneten Historiker bisher gefehlt hat. – Jarry berichtet[131], wie Johann ohne Furcht die zum Konstanzer Concil abgeordneten Gesandten des Königs von Frankreich aufheben liess.
Der bekannte Dominicaner S. Vincent Ferrier durchreiste im Jahre 1416 den ganzen Süden von Frankreich, überall die Volksmassen erregend und begeisternd; das Itinerar dieses berühmten Predigers ist soeben mit Hilfe von Archivalien durch A. Thomas und F. André sorgfältig hergestellt worden[132].
Der berühmte Dichter Karl von Orléans wurde bekanntlich bei Azincourt gefangen und blieb bis 1440 in Haft. Von 1421 an hatte man versucht, seine Freilassung zu bewerkstelligen; Jarry hat diese fruchtlosen Verhandlungen dargestellt[133].
A. Thomas behandelt in einem ausgezeichneten Artikel[134] die Generalstände unter Karl VII.; fünf Mal berief dieser Fürst die Vertreter des gesammten Frankreich, aber nur ein einziges Mal (in Chinon, 1428) konnte, da die Vertreter des Südens widerstrebten, diese Gesammtversammlung wirklich abgehalten werden; bei den übrigen Zusammenkünften walteten nur die Abgeordneten der Langue d’oil ihres Amtes, während die Languedoc in fast jedem Jahre ihre Sonderversammlungen hatte. – Die Studie über Johanna Paynel zu Chantilly, von Siméon Luce[135], liefert zahlreiche Einzelheiten über die Englisch-Französischen Kriege im Oisethale. – L. Merlet[136] handelt über das Leben Katharina’s von Thouars, die ihren Gatten, den berüchtigten Gilles de Rais, überlebt hat. – Endlich veröffentlicht P. Perret[137] die merkwürdige Rede, die im Jahre 1453 der Gesandte der Florentiner Signorie, Angelo Acciajuoli, an König Karl VII. gerichtet hat; es ist dies ein Actenstück ersten Ranges für die Geschichte der Französischen Politik in Italien.
Die Geschichte der Jeanne d’Arc beschäftigt noch fortwährend die Französischen Gelehrten. Zuerst ist eines fast mystischen Buches von J. Doinel[138] zu gedenken. Der Autor schliesst auf die objective Wirklichkeit der Geistererscheinungen; es ist unnöthig, diese These zu discutiren; das Uebernatürliche existirt für den Historiker nicht. – Angeregt durch einen Essay von James Darmesteter, beschäftigt sich [152] F. Rabbe[139] mit Jeanne d’Arc in England und beweist in einer Reihe von Auszügen und Analysen, die chronologisch angeordnet sind, dass die Englischen Historiker ihren alten Hass erst im 17. Jahrhundert vergessen haben, und dass sie alle bis zum Jahr 1662 Johanna als eine Hexe und als ein Weib von schlechtem Lebenswandel betrachtet haben, die ihre Erfolge einem mit den höllischen Mächten geschlossenen Pacte verdankt. – Luce[140] publicirt zwei noch nicht edirte Urkunden über die Beziehungen zwischen der Heldin und dem berühmten Bruder Richard, der auf sie einen so mächtigen Einfluss ausübte. – Die Belagerung von Orléans, die keineswegs den Gipfelpunkt der Laufbahn der Pucelle bedeutete, ist Gegenstand einer sehr interessanten und ganz neuen Arbeit gewesen. Es ist die von L. Jarry besorgte Veröffentlichung des Ausgabenregisters der Englischen Armee vor Orléans[141]. Dieses sorgfältig mit Anmerkungen versehene Schriftstück gibt uns einen interessanten Ueberblick über die Mittel, deren sich die Belagerer bedienten, um das Bollwerk des Hofes von Bourges zu bezwingen. Dank ihm kennen wir genau den Effectivbestand und das Budget der Landesfeinde. – Jeny und Lanéry d’Arc geben uns über Jeanne d’Arc in Berry[142] neue Aufschlüsse. – Endlich hat Boucher de Molandon von neuem die Biographie Wilhelm Erard’s, eines Richters der Pucelle und zwar eines derjenigen, die in diesem schmählichen Process die hässlichste Rolle spielten, gezeichnet[143].
Ueber die Regierung Ludwig’s XI. wurde im Jahre 1892 wenig veröffentlicht. H. Witte behandelt[144] die Politik Ludwig’s XI. in Lothringen und im westlichen Deutschland; er zeigt, wie es dieser Fürst verstanden hat, die Abwesenheit Karl’s des Kühnen, der in der Schweiz beschäftigt war, zu benutzen, um demselben eine Menge unversöhnlicher Feinde zu schaffen. – H. Sée hat die Beziehungen Ludwig’s XI. zu den Städten seines Königreiches zum Gegenstand seiner Doctorschrift[145] gemacht. Dieselbe ist ein wichtiger Beitrag [153] zum Studium des so widerspruchsvollen Charakters dieses gleichzeitig schlauen, behutsamen und unbesonnenen Monarchen, der seine Erfolge nur seiner Beharrlichkeit verdankt. Ein despotischer König wusste er doch seinen Bürgern zu schmeicheln und schön zu thun, wenn es ihm die Sache zu fordern schien, aber allemal, wenn seine Interessen nicht in’s Spiel kamen, zeigte er sich viel mehr als Gegner, denn als Freund der localen Freiheiten.
De Maulde-la-Clavière setzt die Veröffentlichung seiner Geschichte Ludwig’s XII.[146] fort; der 3. Band umfasst die Jahre 1494–98; der Verfasser behandelt darin hauptsächlich Italienische Dinge, in die der Herzog von Orléans während dieser vier Jahre mithandelnd verwickelt war. Damit liegt diese lange Einleitung zur persönlichen Regierung Ludwig’s XII. vollendet vor; trotz vieler Fehler verspricht das Werk eine wenn nicht abschliessende, so doch in mehr als einer Beziehung neue Geschichte dieser von den Schriftstellern so verschieden beurtheilten Regierung zu werden.
Abgesehen von einem kleinen Artikel Pélissier’s über die Beziehungen Ludwig’s XII. zur Bretagne[147] haben sich die Historiker überhaupt nur mit der Italienischen Politik dieses Fürsten befasst. Wir nennen gleichfalls von Pélissier eine Studie über die Politik des Markgrafen von Mantua während des Kampfes zwischen Ludwig Sforza und dem Französischen Könige[148].
IV. Localgeschichte. 1. Nordfrankreich (Flandern, Artois, Picardie). d’Herbomez[149] hat sich von neuem mit der Geschichte der Bisthümer von Tournay und Noyon während der Jahrhunderte, wo beide vereinigt waren (532–1146), beschäftigt; er erforscht die Gründe ihrer Trennung im 12. Jahrhundert. – Derselbe setzt seinen Aufsatz über die politische Geographie von Tournaisis fort[150]. – Für Saint-Omer müssen wir die Geschichte der Armbrustschützen von St. Georg von dem Abbé Bled erwähnen[151], eine interessante Arbeit, die auf den Archivalien dieser alten Körperschaft beruht, ferner einen Aufsatz von Pagart d’Hermansart über die pensionirten Rathsmitglieder von Saint-Omer[152] und die 1. Lieferung des 3. Bandes der
[154] Urkunden von Saint-Bertin[153], die der Abbé Haigneré nach dem grossen, im vorigen Jahrhundert durch D. Charles Dewite, den letzten Archivar des Klosters, zusammengestellten Chartular veröffentlicht. – Die Geschichte von Béthune von dem Abbé Cornet[154] ist kein durchaus befriedigendes Werk; der Autor ist über die letzten Arbeiten zur Municipalgeschichte nicht ausreichend unterrichtet, dafür hat er die Archivalien dieser kleinen Stadt gewissenhaft ausgebeutet und macht eine Menge von werthvollen und sicheren Angaben zur Social- und Wirthschaftsgeschichte von Béthune seit dem 14. Jahrhundert. – Das Urkundenbuch der Abtei von Bourbourg, herausgegeben von I. de Coussemaker[155], ist natürlich von eng begrenztem Interesse. Man findet jedoch dort etwa hundert Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts, die für die Culturgeschichte dieses Theiles des Flandrischen Küstenstriches ihren Werth haben. – Paul Tierny behandelt die Prévôté von Montreuil[156]. Diese heute in völligem Verfall begriffene Stadt war im 14. Jahrhundert voll Leben und Regsamkeit; sie war durch den Vertrag von Brétigny nicht ausdrücklich an die Engländer abgetreten, und Tierny veröffentlicht das lange Memorandum des königlichen Sachwalters, das an die Räthe Eduard’s III. gerichtet ist: ein merkwürdiges Stück, voll von Aufschlüssen über die Lehensgeographie von Ponthieu und seinen Enclaven. – Thierry d’Hireçon, ein Rath der Gräfin Mahaut von Artois und während einiger Monate im Jahre 1328 Bischof von Arras, ist eine merkwürdige Persönlichkeit; Richard, der ehemalige Archivar von Pas-de-Calais, hatte sich über ihn und seine Beziehungen viele Notizen gesammelt und hat daraus einen interessanten Artikel verfertigt[157], voll neuer und anregender Einzelheiten über die Bewirthschaftung der Landgüter und über das Ackerbauwesen von Artois im 14. Jahrhundert. – E. Mennesson veröffentlicht[158] die Freibriefe von Vervins aus den Jahren 1168, 1238 und 1573; der Text derselben ist sehr interessant, aber die Anmerkungen des Herausgebers sind ungenügend und voller Irrthümer. – Endlich enthält der im Jahre 1891 erschienene
[155] 1. Band einer neuen Zeitschrift für die Picardie[159] viele gute Aufsätze über diese Provinz, theils archäologische, theils historische; wir nennen nur eine Studie von Durand über die berühmten Chorstühle der Cathedrale von Amiens, eine andere desselben Verfassers über die Kirche von Beauval, und eine Mittheilung des Abbé Le Sueur über die Herrschaft Fontaine, unter deren Herren sich einer, mit Namen Aleaume, beim Kreuzzug von 1204 auszeichnete.
2. Ostfrankreich (Champagne, Lothringen, Franche-Comté und Bourgogne). Das Werk des Abbé Gabriel über Verdun im 11. Jahrhundert[160] ist sehr gut gemeint; es ist die Biographie eines der wenigen Prälaten, die muthig die Partei des Kaiserthums gegen das Papstthum ergriffen, Bischof Dietrich’s von Verdun. Unglücklicherweise ist der Verfasser in der Literatur über das Thema gar nicht bewandert, er scheint nicht nur die in Deutschland erschienenen Arbeiten über den Investiturstreit nicht zu kennen, sondern auch nicht die geschätztesten und neuesten Französischen Werke über denselben Gegenstand.
In der Reihe der topographischen Lexika ist das Marne-Departement[161] das Werk A. Longnon’s, und damit ist gesagt, dass der Band zu den besten dieser nützlichen Sammlung gehört. – Der Abbé L. Marcel hat eine sehr sorgfältige Bibliographie der liturgischen Bücher der Diöcese von Langres angefertigt[162], es ist bekannt, wie erwünscht derartige Arbeiten sind und welchen Gewinn die Geschichte des Mittelalters aus solchen Untersuchungen über die katholische Liturgie zieht. – Derselbe Verfasser hat die Kalligraphie und die Miniatur in Langres am Ende des 15. Jahrhunderts[163] behandelt, er beschreibt in diesem Werkchen ein schönes Exemplar der Postillen des Nicolaus von Lyra, das im Jahre 1472 für den Bischof Guy Bernard angefertigt wurde, einen vornehmen Bücherfreund, von dessen Büchern jetzt viele in Poitiers sind. – Givelet, Jadart und Demaison setzen die Herausgabe des archäologischen Repertoriums für den Bezirk von Reims[164] fort; die 9. Lieferung, die 1892 veröffentlicht wurde, umfasst [156] den Canton Ay. – A. Roserot liefert einige Zusätze zu den Abtslisten von Beaulieu, Clairvaux und Larrivour, wie sie von den Verfassern der Gallia Christiana aufgestellt sind[165]. – Auch die Revue de Champagne et de Brie ist für die Geschichte dieser Provinz heranzuziehen; zu erwähnen sind daraus hauptsächlich: eine kurze anonyme Mittheilung über die Priorei von la Presle sur Ecry, heute Asfeld, der das Urkundenbuch dieses Hauses beigegeben ist; das historische Repertorium der Haute Marne von Roserot[166]; das Leben der hl. Osmanna, von Gui de Châtres, dem Abt von Saint-Denis im 14. Jahrhundert, herausgegeben von D. Plaine u. s. w.
Der 4. Band der Geschichte der Herzöge von Burgund von E. Petit[167] berichtet über 35 Jahre, vom Tode des Herzogs Hugo III. bis zu dem der Herzoginwitwe Alix von Vergy. Man wird dort viele neue Aufklärung finden über die Kriege zwischen Hugo IV. und seinen mächtigen Nachbarn, den Grafen von der Champagne, über die Beziehungen dieses Lehnsträgers zu der Krone von Frankreich, endlich über die Betheiligung der Herzöge von Burgund an der Liga des Französischen Adels gegen die Prälaten unter Ludwig dem Heiligen. – Derselbe Gelehrte entwirft in einem anderen Buche[168] ein sehr interessantes Bild von dem Zustand dieses Theiles des Königreiches von 1398–1424, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, da die Grafschaft Tonnerre durch den Herzog von Burgund zum Nachtheil des Hauses von Chalon eingezogen wurde. – Die Waldgesetzgebung in Burgund ist jetzt nach theoretischen Gesichtspunkten durch R. Saleilles[169] erforscht worden; eine Sammlung von Rechnungsauszügen aber, die sich wie Belege zu dem Artikel von Saleilles ausnehmen, gibt E. Picard[170]. – Der alte Schatz der Cathedrale von Auxerre wurde im 16. Jahrhundert von protestantischen Schaaren geplündert; heute haben private Schenkungen erlaubt, einen neuen zu schaffen, und die Sakristei dieser Kirche enthält eine Anzahl merkwürdiger archäologischer und historischer Denkmale. Das Inventar dieser Sammlung ist neuerdings von Bonneau, Monceaux und Molard aufgestellt worden[171], und der Letztgenannte hat die Geschichte der alten Sammlung, die heute unrettbar verloren ist, im Einzelnen erzählt. [157] – Für Auxerre nennen wir noch die Geschichte der Dominikaner von D. Chapotin[172]. – Die Geschichte der Abtei von Saint-Pierre le Vif in Sens hat das Thema einer grossen Abhandlung von dem Abbé Bouvier gebildet[173]; der ältere Theil dieser Arbeit ist im Bull. crit. (1892 Nr. 7) von dem Abbé Duchesne sehr richtig beurtheilt worden. – Zum Schluss dieses Ueberblickes über die Werke, die sich mit Burgund befassen, verweisen wir auf die Arbeit von Bulliot und Thiollier über den Cultus des hl. Martin in Autunois[174], die für die Geschichte des langen Kampfes zwischen dem Heidenthum und dem Christenthum sehr wichtig ist.
Für die Franche-Comté nennen wir den 2. Band der Geschichte der Abtei und des Landes Saint-Claude vom Pater Benoit[175], ein ganz unklares und wirklich gar zu kritikloses Machwerk. Es ist grösstentheils nur ein weitschweifiges und wortreiches Gutachten, das überall auf die Aufsätze des Advocaten Christin zu Gunsten der Leibeigenen von Saint-Claude zurückgreift. Schon seit lange ist die Streitfrage gegen Pater Benoit entschieden.
3. Paris und Ile de France. F. Bournon setzt die Veröffentlichung seiner Berichtigungen zu Lebeuf’s Pariser Stadt- und Diöcesangeschichte[176] fort. Die 2. Lieferung ist soeben erschienen. Es ist eine beachtenswerte Arbeit, aber man muss bedauern, dass der sehr unberechtigte Ruf des Werkes von Lebeuf, das weit unter den kritischen Abhandlungen desselben Schriftstellers steht, den Verfasser veranlasst hat, diese ermüdende und ein wenig veraltete Form von Zusätzen zu einem oft unzuverlässigen Text auszuwählen; er hätte vielleicht besser daran gethan, die Arbeit ganz von vorn aufzunehmen und ihr eine etwas zeitgemässere Form zu geben. Allerdings würde Bournon fur eine so angelegte Arbeit keinen Verleger gefunden haben; es liegt das an der Geschäftsroutine der Buchhändler und an der Geistesträgheit des Publicums.
[158] Der 2. Band der Geschichte von Paris von E. de Menorval[177] ist soeben erschienen; er reicht von 1380 bis 1589; man findet darin immer Parteilichkeit, aber Liebe zur Sache und Interesse. – In den Abhandlungen der Gesellschaft zur Geschichte von Paris theilt L. Auvray aus Handschriften der Königin Christine einige merkwürdige Urkunden über die Abtei von Saint-Magloire mit, die vom 11. bis ins 13. Jahrhundert reichen[178]. – Cadier und Couderc veröffentlichen dort[179] ein Lehenszinsbuch und ein Urkundenregister der Kirche Saint-Merry, ersteres von 1307, die Urkunden von 1156–1265, Coyecque das Inventar der Sakristei des Hôtel-Dieu[180], das 1254 angelegt wurde. – Endlich macht B. Prost[181] merkwürdige Angaben über die Goldschmuckgeschenke, die den Königen und Königinnen von Frankreich und den fremden Fürsten bei ihrem Einzug in Paris von 1424–1563 dargebracht wurden. – E. Chatelain, der Mitarbeiter von Pater Denifle, beschreibt ein Urkundenregister der Englischen und Deutschen Nation an der Pariser Universität, das neuerdings die Nationalbibliothek erworben hat[182]; die Archivalien der Deutschen Nation sind damit nun vollständig, und allein diese Nation hat das Material zu einer fortlaufenden Geschichte hinterlassen. – Omont hat eine Bittschrift der Universität an den Papst um Gründung eines Orientalischen Collegs wieder aufgefunden und veröffentlicht[183]. Das Actenstück stammt aus der Mitte des 14. Jahrhunderts; man plante die Gründung eines Collegs von Missionären zur Bekehrung der Ungläubigen. – Endlich erwähnen wir noch eine Schrift von R. Chancerel[184] über die Apotheker und die alte medicinische Facultät.
Die Geschichte von Beauvais und seinen communalen Einrichtungen von Labande ist im ganzen eine vorzügliche Arbeit[185], die Frucht langer und sorgfältiger Forschungen. Das Werk würde gewonnen haben, wenn der Autor etwas mehr Sorgfalt auf die Form verwandt und den Umfang ein wenig eingeschränkt hätte. Aber so wie es ist, macht es dem jungen Autor und seinen Lehrern alle Ehre. – Zu der im vorigen Bericht[186] erwähnten Veröffentlichung der [159] Règle de l’Hôtel-Dieu de Pontoise durch L. Legrand sei hier noch nachgetragen, dass diese Regel ungefähr aus dem Jahre 1258, der Zeit der Errichtung jenes Hauses, stammt. Ludwig der Heilige hat dasselbe gegründet und dazu einen Theil der Busse verwendet, die er dem Herrn von Coucy für einen Rechtsbruch auferlegt hatte. – Die Abtei von Saint-Denis hatte zahlreiche Besitzungen in Grossbritannien, und ihr Archiv enthält einige Angelsächsische Urkunden; sechs dieser Stücke hat soeben W. H. Stevenson[187] untersucht und für gefälscht erklärt. – Müller und E. de Rozière veröffentlichen[188] das Gerichtsbuch des Amtsbezirkes von Senlis aus den Jahren 1340–41; es ist dies ein ausserordentlich merkwürdiger Text, eines der ältesten in Frankreich erhaltenen Kanzleiregister.
4. Westfrankreich (Normandie, Bretagne, Anjou und Maine). Tardif ist andauernd mit Vorarbeiten für den 2. Band seiner Ausgabe des alten Gewohnheitsrechtes der Normandie beschäftigt; seiner abschliessenden Arbeit ist eine Studie über einen einzelnen Punkt eben dieses Gewohnheitsrechtes vorangegangen: ein Aufsatz von A. Colin[189] über die Rechte der Eheleute. – Die Statuten der Universität Caen sind im 3. Bande der Sammlung von M. Fournier gedruckt; eine erwünschte Ergänzung bietet das Inventar des Universitätsarchivs, das von A. Benet, einem Architekten in Calvados, bearbeitet ist[190]. Ein Theil der Stücke, namentlich das berühmte Matrologium oder Inventar, ist im Wortlaut veröffentlicht, und die Textwiedergabe in der Publication Benet’s ist im allgemeinen viel reiner als in der Sammlung von Fournier.
A. de La Borderie hält eine freie Vorlesung über Geschichte der Bretagne an der Facultät von Rennes und hat den Grundriss derselben veröffentlicht[191]; der Verfasser kennt die von ihm behandelte Periode (938–1364) vortrefflich und sein kurzer Abriss ist das Ergebniss langjähriger eigener Forschungen. – M. Fournier, der im 3. Bande seiner Statutensammlung die Quellen der erst im 15. Jahrhundert entstandenen Universität zu Nantes veröffentlicht, hat die Geschichte und die näheren Umstände der Gründung dieser Universität behandelt[192]. – Endlich veröffentlicht La Borderie die noch unedirte [160] Vita eines gewissen St. Efflam, einer wahrscheinlich legendarischen Persönlichkeit, deren Biographie nicht vor dem 12. Jahrhundert niedergeschrieben ist[193]. Der Herausgeber sieht darin jedoch eine Erinnerung an die grossen Bretonischen Auswanderungen des 6. Jahrhunderts.
In Le Mans zeigt man ein Haus, das man das der Königin Bérengère nennt, während es in Wahrheit aus dem 15. Jahrhundert stammt; es ist neuerdings restaurirt und vor gänzlichem Verfall gesichert worden. R. Triger hat die Geschichte dieses Hauses in einem interessanten kleinen Artikel[194] aufgezeichnet. Es wurde im 15. Jahrhundert von einer Bürgerfamilie von Le Mans, genannt die Véron, erbaut. – P. Piolin schildert die Geschichte des christlichen Theaters in Maine[195]; es ist ein interessantes Buch, das sich den Studien von G. Bapst über die Mysterien in Paris an die Seite stellen lässt.
Im Mittelalter nannte man die Grenzgebiete zwischen Anjou, der Bretagne und Poitou, Grenzländer dieser Provinzen (pays limitrophes); für sie galt eine besondere, sehr merkwürdige Gesetzgebung, die jetzt von E. Chénon behandelt worden ist[196]; dieselbe war ausserordentlich verwickelt und sehr beschwerlich, sie wurde durch die Revolution abgeschafft, eine Reform, die den Bauern zu gute kam, diese aber nicht hinderte, sich am Krieg in der Vendée zu betheiligen.
5. Mittelfrankreich (Poitou, Auvergne etc.). Für Poitou können wir nur die Chroniken von Poitiers von A. Barbier erwähnen[197]; es ist eine Sammlung von etwas verwirrten Mittheilungen über die Sitten und das sociale Leben in dieser Stadt am Ende des Mittelalters. – Der von A. Leroux unter dem Titel „Archives historiques de Limousin“[198] veröffentlichte Band enthält nur wenige mittelalterliche Quellen; wir nennen namentlich die Ordensregel und das Seelenmessenregister der Abtei von Ternes und einige sehr merkwürdige Satzungen frommer Brüderschaften, zum Theil aus dem 15. Jahrhundert. – Derselbe hat eine kleine Rathschronik von [161] Limoges für die Jahre 1370–1671 veröffentlicht[199], die einige merkwürdige Nachrichten zur Localgeschichte enthält. – Guibert hat einige Spuren von Collectiveigenthum in Limousin für das 13. Jahrhundert nachgewiesen[200]. – Der Abbé Duchesne, der seine Studien über die alten Heiligenleben fortsetzt, behandelt die Thaten der in Limoges verehrten hl. Valerie[201]; der Text dieser „Actes“ ist verhältnissmässig jung, doch gibt der gelehrte Verfasser zu, dass die hl. Valerie existirt haben kann; ihr Grab befand sich in der Krypta von St. Martial, lange vor Abfassung dieser Legende. – Endlich erwähnen wir die von Abbé Douais besorgte Publication Lateinischer Texte über die Predigermönche von Limoges[202]; er hat sie den Sammlungen des Bernard Gui in der Toulouser Bibliothek entnommen.
Für die anderen Provinzen Mittelfrankreichs sei die Geschichte des Gebietes von Villequiers in Berry von M. de Laugardière genannt[203]; es ist dies mehr eine Sammlung von Notizen als ein Buch, und der Autor hat den Fehler begangen, seine Ansicht über Ursprungsfragen abgeben zu wollen, deren Schwierigkeiten er nicht zu kennen scheint.
Die Geschichte der Cistercienserabtei Fontaine-Jean[204] von dem Abbé Jarossay ist besonders für die Geschichte des berühmten Hauses von Courtenay interessant. – De Flamaret veröffentlicht fünf Urkunden des Collegiatstifts von Taunay in Nivernais[205]. – Endlich hat Teilhard de Chardin festgestellt, an welchem Zeitpunkt man in Clermont und in Montferrand in der Auvergne bis zur Reform Karl’s IX. das Jahr beginnen liess[206]; wie ihre Amtsgenossen im grössten Theil des Südens, scheinen die Notare der Auvergne den Annunciationsstyl angewandt zu haben.
6. Südwestfrankreich (Guyenne und Gascogne). Zuallererst erwähnen wir den Freibrief für Beauregard, eine Ortschaft in Périgord blanc, vom Jahre 1286[207]. – Wichtiger ist die Veröffentlichung von G. Charrier über die Schöffen von Bergerac[208]; es sind [162] darin die Verhandlungen der städtischen Behörde ausgezogen; der bisher allein erschienene 1. Band umfasst die Jahre 1352–1485. – Ducom behandelt seinerseits die Communalgeschichte von Agen bis zum Vertrag von Brétigny[209]; es ist eine gewissenhafte Arbeit, auf Grund des reichen städtischen Archivs, das schon Magen und Tholin gewürdigt haben. – Die Geschichte der Stadt und Herrschaft Sainte-Bazeille von dem Abbé Alis[210] ist eine gute Provinzialmonographie, sorgfältig gearbeitet und anspruchslos geschrieben; sie bietet ein gutes Beispiel für die unbestreitbaren Fortschritte der historischen Studien in Frankreich seit etwa 20 Jahren. – Mehrere Werke und Aufsätze liegen vor über die Gascogne im allgemeinen. Zuerst eine Studie von Bladé[211] über die politische Geographie des südwestlichen Gallien nach dem Anonymus von Ravenna; der Verfasser kommt zu dem Schlusse, dass die Gasconia dieses Autors mit dem ersten Herzogthum Aquitanien zusammenfällt. – Ph. Lauzun behandelt[212] die Schlösser der Gascogne am Ende des 13. Jahrhunderts; seine Abhandlung bildet die Vorrede und den vorweggenommenen Commentar zu seiner illustrirten Publication, die von der Société des archives historiques de Gascogne geplant ist. – In den Publicationen dieser selben Gesellschaft hat La Plagne-Barris seine Arbeit über die Gascognischen Siegel des Mittelalters beendet[213]; die 3. und letzte Lieferung umfasst die Siegel der Städte und Bürger und das Supplement. – In derselben Serie erscheinen die Rathsrechnungen der Stadt Riscle, herausgegeben von Parfouru und Carsalade du Pont. Der soeben erschienene 2. Band[214] umfasst die Jahre 1485–1507; man erfährt daraus vielerlei über die sehr unruhige Geschichte von Armagnac in dieser Epoche. – Endlich nennen wir zum Schluss die Publication über die Anstalten von Bayonne, die von der städtischen Verwaltung unternommen ist[215]; es ist ein stattlicher schöner [163] Band, in Anlage und Ausführung nach dem Muster der ähnlichen Sammlungen von Bordeaux.
7. Südfrankreich (Languedoc und Nachbarländer). Von allgemeinen Werken nennen wir zuerst die aus paläographischen Uebungen am katholischen Institut in Toulouse hervorgegangene Publication[216]. Der Leiter ist Abbé Douais; der Band umfasst Texte, die ein wenig aufs Gerathewohl ausgewählt, von denen aber manche für die Geschichte von Südfrankreich nicht uninteressant sind. – Ueber Toulouse selbst ist nur eine Kirchspielgeschichte von dem Abbé Julien zu erwähnen[217], ein interessantes Werk, aus dem man ersieht, wie der Clerus dieser Stadt mit Hilfe der frommen Bruderschaften im 13. und 14. Jahrhundert dahin gelangte, seinen durch den Albigenserkrieg stark erschütterten Einfluss wieder herzustellen und wie er aus dem einst zum Aufruhr geneigten Toulouse eine bis zur Intoleranz und zum Fanatismus katholische Stadt zu machen wusste. – Im Folgenden nennen wir mehrere locale Rechtsaufzeichnungen aus der Languedoc: zunächst von Escazeaux[218] im Departement Tarn-et-Garonne aus dem J. 1271; dann von Merville, 1307–59, herausgegeben durch den Abbé Douais[219]; von Goudourville in Agenais in Vulgärsprache, 1278, herausgegeben von Rébouis[220]; von Réalmont, 1272–1342, herausgegeben durch Portal[221]. – Die ältesten vorhandenen Documente über die alte Cistercienserabtei Loc-Dieu sind zu einem Bande vereinigt worden[222]. Die meisten haben nur ein ziemlich eng begrenztes Interesse. – Eine tüchtige Arbeit von E. Martin[223] beschäftigt sich mit der sehr alten Familie der Guillem, Herren von Clermont-de-Lodève, die mit den ersten Familien des Königreichs in Verbindung standen und vom 13.–16. Jahrhundert eine gewisse politische Rolle spielten. – Endlich erwähnen wir das Bauurkundenbuch von Pont Saint-Esprit, [164] herausgegeben von L. Bruguier-Roure[224], wovon die 3. Lieferung 1892 erschienen ist.
Für Roussillon nennen wir einige durch Abbé Douais[225] mitgetheilte Urkunden über das Walten der Inquisition in diesem Lande vom 14.–16. Jahrhundert, und kurze Bemerkungen von Vidal über die Aebte des berühmten Klosters von Cuxa[226]. – Endlich erinnern wir daran, dass Brutails in einer Broschüre[227] über die Frage von Andorra die vordem durch Baudon von Mouy zu Gunsten der Kirche von Urgel aufgestellten Theorien zurückgewiesen hat; er beweist, dass die Rechte Frankreichs auf dieses kleine Gebiet ganz unzweifelhaft sind.
8. Südostfrankreich (Provence, Dauphiné und Savoyen). Das Werk von Lenthéric über die Rhone[228] ist recht beachtenswerth, aber nur ein Theil davon ist historisch und das ist gerade nicht der beste. Der Verfasser, ein Brücken- und Wegebauingenieur, kennt besser die Naturgeschichte dieses Thales, wo er grosse Arbeiten geleitet hat. Man kann das Werk gleichwohl den Historikern empfehlen, zumal in unserer Zeit, wo die prähistorische Epoche geradezu ein historisches Studiengebiet geworden ist. – Von P. Fabre veröffentlicht[229], liegt eine Berechnung der kirchlichen Zehntenabgaben vor, die von 1178–1283 in sechs Diöcesen des alten Königreichs Arelat erhoben wurden.
E. Bondurand, Archivar von Gard, veröffentlicht das Gewohnheitsrecht von Tarascon[230], einen sehr wichtigen Text des 14. Jahrhunderts. – Deloche beschäftigt sich in einer langen Abhandlung mit der Geschichte von Saint-Rémy im Mittelalter[231]. – Die Geschichte des Fürstenthums Oranien von Pontbriant[232] ist vornehmlich die Geschichte des Landes unter der Herrschaft der Nassauer; der auf [165] das Mittelalter bezügliche Theil ist kurz und von sehr geringem Werth. – Endlich nennen wir eine grosse Studie von Cais de Pierlas über das Hauptlehen von Châteauneuf in den Seealpen[233], eine sehr interessante Arbeit über die Lehensverhältnisse dieses in Frankreich wenig gekannten Landes.
Für die Dauphiné nennen wir zuerst die Diplomatik des Peter Rivaz, eine von dem Abbé Ul. Chevalier veröffentlichte Sammlung[234]; man findet dort 223 Actenstücke aus den Jahren 542–1276, die sich alle auf den Südosten Frankreichs (Dauphiné und Savoyen) beziehen, im Wortlaut oder Auszug mitgetheilt. – Ferner nennen wir das Pataphium Viennensis ecclesiae, eine Aufzeichnung aller für diese Kirche vom 13.–16. Jahrhundert gemachten Stiftungen[235]; endlich das topographische Lexicon der Drôme von Brun-Durand[236], eine beachtenswerthe Arbeit, die aber hinter dem oben erwähnten Lexicon des Marnedepartements von Longnon in jeder Beziehung zurücksteht.
Siehe auch die Berichtigungen in Nachrichten und Notizen, S. 394.
Anmerkungen
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 64.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 65.
- ↑ Paris, Delagrave.
- ↑ Vgl. über beide Bände Bibliogr. ’92, 47 a; b und ’93, 50 b.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 47 d u. ’93, 50 c.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 52.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 43 d.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 51.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 49.
- ↑ Ch. de Grandmaison, Gaignières, ses correspondants et ses collections de portraits. Appendice. (BECh 53, 5–76.)
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 48 a.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 61. – Ueber Heft 1 vgl. DZG VII, 345.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 43 a.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 62.
- ↑ Bibliographie des travaux de M. A. de Montaiglon. Paris, Jouaust. 159 p. avec grav.
- ↑ V. Duruy, Hist. de France etc. Nouv. éd. Paris, Hachette. 4°. x 949 p. avec 625 grav. et 8 cartes. 23 fr.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 77.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 97 b.
- ↑ RH 50, 147–51.
- ↑ RH 50, 408–14.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 300.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 208.
- ↑ M. Fournier, Hist. de la science du droit en France III. Vgl. Bibliogr. ’92, 1732 den Spec.-Titel des Bandes.
- ↑ P. Guilhiermoz, Enquêtes et procès; étude sur la procédure et le fonctionnement du parlement au 14. siècle etc. Paris, Picard. 4°. xxxij 646 p. 20 fr.
- ↑ J. Lefort, La condition de la propriété dans le nord de la France: le droit de marché. Paris, Thorin. 232 p. 5 fr.
- ↑ Mémoires de la société de Paris XVII.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 210 a.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 240 f.
- ↑ 1892, Nr. 52.
- ↑ 10. Juni 1892.
- ↑ R. d’hist. dipl. 1892 Oct.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 1590 a.
- ↑ G. Jacqueton, Docc. relatifs à l’administration financière en France de Charles VII à François I, 1443–1523. Paris, Picard, xxxij 324 p. 6 fr.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 184.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 203.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 1730.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 1731.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 1897 b.
- ↑ J. Pichon et G. Vicaire, Le Viandier de Guillaume Tirel, dit Taillevent, enfant de cuisine de la reine Jehanne d’Evreux etc. (1326–1395). Paris, Leclerc & C. lxviij 180 p. 25 fr.
- ↑ Oeuvres complètes de F. Villon, publ. par A. Longnon. Paris, Lemerre, cxij 371 p. 10 fr.
- ↑ R 2 Mondes v. 15. Juli 1892.
- ↑ C. Lenient, La poésie patriotique en France au moyen-âge. Paris, Hachette. xx 459 p. 3 fr. 50.
- ↑ Association française pour l’avancement des sciences, session de Pau 1892.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 133.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 121.
- ↑ Sept.–Oct. 1892.
- ↑ Académie des inscrr. Juli–Aug. 1892.
- ↑ Annales du Midi Juli 1892.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 162.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 202.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 2550.
- ↑ A. Molinier, Les rois mérovingiens ont-ils porté le titre de „vir inluster“? Examen critique d’une nouvelle théorie. (RH 50, 273–81.)
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 199 c.
- ↑ Mém. de la Soc. acad. de l’Aube. Bd. 26.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 177 e.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’91, 2138.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 214 c.
- ↑ Annales de la faculté des lettres de Bordeaux. 1891, Nr. 4; 1892, Nr. 1, und Ann. du Midi Avril 1892.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 217.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 223 a.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’91, 2146 und DZG VII, 352.
- ↑ C. Cuissart, Théodulfe, évêque d’Orléans: sa vie et ses oeuvres. Orléans, Herluison. 355 p. 7 fr. 50.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 205.
- ↑ Vgl. DZG VI, 157 und Bibliogr. ’91, 1435 u. ’92, 202 d.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 240 f.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 200.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 237.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 247 e.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 247 k.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 247 g.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 259 c.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 257 a.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 259 u. ’93, 264.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 247 o.
- ↑ Soc. hist. de Normandie.
- ↑ Paris 1835.
- ↑ BECh 53, 438–44.
- ↑ Chroniques des églises d’Anjou. Paris 1869.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 2471. – Ueber Compain vgl. DZG VII, 354 u. Bibliogr. ’92, 257.
- ↑ Revue générale de Belgique 1892. – Ueber Pirenne’s Publication u. die dazu erschienenen Recensionen vgl. DZG VII, 354 u. Bibliogr. ’92, 276 c.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 320.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 317.
- ↑ RQH 51, 576–92.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 267 a.
- ↑ Lond., Macmillan.
- ↑ Vgl. DZG VII E 50 u. 52.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 265 f.
- ↑ DZG VII, 355.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 266 e.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 317 f.
- ↑ H. Froidevaux, De regiis conciliis Philippo II. Augusto regnante habitis. Paris, Hachette. 109 p.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 265 c.
- ↑ Bull. de la société de l’hist. de Paris, Mai–Juin.
- ↑ R. de Saintonge et d’Aunis 1892, Juli 1.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 320.
- ↑ Travaux de l’Université de Gand.
- ↑ Toulouse, Privat.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’90, 3741 u. ’92, 1719 d.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 2353.
- ↑ R 2 Mondes 1892 Dec. 1.
- ↑ Ann. du Midi, Juillet.
- ↑ Annales de la Société du Gâtinais. 1891. 3. Trimestre.
- ↑ RH 50, 281–308.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 430.
- ↑ DZG VII, 357.
- ↑ Comptes-rendus des séances de la comm. roy. d’hist. de Belgique V, 1.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 368 f.
- ↑ BECh 53, 258–63.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 455 o.
- ↑ Lecoy de la Marche, Les relations politiques de la France avec le royaume de Majorque. Paris, Leroux. 2 Bde. xiv 519, 580 p. 20 fr.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 341 b.
- ↑ Note sur des rapports financiers adressés à Philippe VI (BECh 53, 111–4).
- ↑ Acad. des inscrr. et belles-lettres 1891. Dec. 18 u. BECh 52, 614–18.
- ↑ Acad. des inscrr. et belles-lettres 1891, Dec. 23.
- ↑ BECh 53, 605–11.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 362 a und DZG VIII E 154.
- ↑ Corresp. 1892 Oct. 10.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 365 b.
- ↑ Acad. des inscrr. 1892 Juni 26. Vgl. DZG VIII E 139.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 403 und DZG VIII E 152.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 373 i und DZG VIII E 153.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 460 f.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 373 b und DZG VIII E 151.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 380.
- ↑ Annales du Midi 1892 Oct.
- ↑ BECh 53, 77–87. Vgl. DZG VIII E 151.
- ↑ Oeuvres complètes d’Eustache Deschamps, publ. par G. Raynaud. VII. Paris, Firmin-Didot. 388 p. 12 fr.
- ↑ BECh 53, 684–5.
- ↑ Mém. de la soc. de l’hist. de Paris. XVII.
- ↑ Vgl. DZG VIII E 165.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 455 h.
- ↑ Annales du Midi 1892, Jan., Juli u. Oct.
- ↑ Revue d’Anjou Tome XX.
- ↑ Annales du Midi 1892 Jan.
- ↑ Acad. des inscrr. 1892 April 8. u. 15. Vgl. DZG VIII E 168.
- ↑ Revue de Bretagne 1892 Febr.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 384 i.
- ↑ J. Doinel, Jeanne d’Arc, telle qu’elle est. Orléans, Herluison. 89 p. Vgl. DZG VIII E 165.
- ↑ F. Rabbe, Jeanne d’Arc en Angleterre. Paris, Savine. 377 p. 3 fr.50. Vgl. DZG VIII E 167.
- ↑ Acad. des inscrr. 1892 Febr. 5. Vgl. DZG VIII E 168.
- ↑ L. Jarry, Le compte de l’armée anglaise au siège d’Orléans. (Sep. a. Mém. de la soc. archéol. de l’Orléanais 1892.) Orléans, Herluison. 245 p. 4 fr.
- ↑ L. Jeny et P. Lanéry d’Arc, Jeanne d’Arc en Berry. Paris, Picard. 152 p. 3 fr. Vgl. DZG VIII E 167.
- ↑ Bulletin du Comité des travaux hist. 1891 Nr. 1. Vgl. DZG VIII E 166.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 396 a; b.
- ↑ H. Sée, Louis XI. et les villes. Paris, Hachette, xxij 428 p. 7 fr. 50.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’91, 2296.
- ↑ Annales de Bretagne, April 1892.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 400 c.
- ↑ Vergl. Bibliogr. ’92, 2170 d.
- ↑ BullSocBelge de géogr. 1892.
- ↑ O. Bled, Hist. des arbalétriers de Saint-Omer etc. S.-Omer, d’Homont. 189 p.
- ↑ Pagart d’Hermansart, Les conseillers pensionnaires de la ville de Saint-Omer etc. (Sep. a. Mém. des antiqu. de la Morinie XX.) S.-Omer, d'Homont. 61 p.
- ↑ Haigneré, Les chartes de Saint Bertin etc. S.-Omer, d’Homont. 4°. 120 p.
- ↑ E. Cornet, Hist. de Béthune. Béth., David, xv 680 u. xxix 516 p. 15 fr.
- ↑ I. de Coussemaker, Un cartulaire de l’abbaye de Notre-Dame de Bourbourg. Lille, Ducoulombier. xij 663 et 108 p.
- ↑ Paul Tierny, La prévôté de Montreuil etc. Paris, Picard.
- ↑ I. M. Richard, Thierry d’Hireçon, agriculteur artésien (BECh 53, 83–416; 571–604).
- ↑ Bulletin de la société archéol. de Vervins XIII.
- ↑ Mémoires de la société des antiquaires de Picardie.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’93, 262.
- ↑ A. Longnon, Dictionnaire topographique du département de la Marne etc. Paris, Hachette. 4°. lxxxv 387 p. 10 fr.
- ↑ L. Marcel, Les livres liturgiques du diocèse de Langres etc. Paris, Picard. xx 358 p. 8 fr.
- ↑ L. Marcel, La calligraphie et la miniature à Langres à la fin du XVe siècle. Paris, Picard.
- ↑ Ch. Givelet, H. Jadart et L. Demaison, Répertoire archéologique de l’arrondissement de Reims fasc. 9. Reims, Michaud. 361 p. 12 fr.
- ↑ Bulletin du Comité des travaux hist. 1890 nr. 1.
- ↑ Vgl. den letzten Lit.-Bericht in DZG VII, 345.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92, 286.
- ↑ E. Petit, Le Tonnerois sous Charles VI. et la Bourgogne sous Jean sans Peur. Auxerre, impr. de la Constitution. 73 p. – Vgl. auch DZG VIII E 183.
- ↑ NRHDroit 1892.
- ↑ Vgl. Bibliogr. ’92. 1540.
- ↑ Auxerre 1892.
- ↑ D. Chapotin, Études hist. sur la province dominicaine de France: Les Dominicains d’Auxerre. Paris, Picard. xij 421 p. 5 fr.
- ↑ H. Bouvier, Hist. de l’abbaye de S.-Pierre le Vif de Sens. (Sep. a. Bull. de la soc. des sciences de l’Yonne XLV.) Auxerre, Milon. 214 p.
- ↑ J. G. Bulliot et F. Thiollier, La mission et le culte de s. Martin, d’apr. les légendes etc. dans le pays éduen. (Mém. de la soc. éduenne XVIII et XIX.) Paris, Picard. 483 p. 15 fr.
- ↑ P. Benoit, Hist. de l’abbaye et de la terre de Saint-Claude. II. Paris, Picard. 1013 p. 20 fr.
- ↑ F. Bournon, Hist. de la ville et de tout le diocèse de Paris, par l’abbé Lebeuf. Rectifications et additions. Nr. 2. Paris, Champion, p. 245–430. 10 fr.
- ↑ E. de Menarval, Paris depuis ses origines. Paris, Didot.
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Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Schließendes Anführungszeichen fehlt.