MKL1888:Handelsrat
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[96] Handelsrat, s. v. w. Handelskammer; Mitglied einer solchen; auch s. v. w. Kommerzienrat; in Frankreich ein 1831 nur für das Interesse des Handels, 1853 im Interesse von Landwirtschaft und Industrie erweitertes Kollegium (conseil supérieur du commerce, de l’agriculture et de l’industrie), welches aus Beamten und Vertretern von Handel, Industrie und Landwirtschaft zusammengesetzt ist, um, ähnlich wie die Handelskammern (s. d.) und der preußische Volkswirtschaftsrat (s. d.), Fragen der Gesetzgebung und der Verwaltung vorzubereiten und zu begutachten. In Bayern heißen Handelsräte die Vertretungen des Handelsstandes in kleinen Bezirken, welche keine Handelskammern haben.