MKL1888:Handelsprivilegien
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[96] Handelsprivilegien, die Vorrechte, welche einer Stadt, Gesellschaft oder Person oder einer Klasse (z. B. den Juden im Mittelalter, welche Geld auf Zins ausleihen durften) für Handelszwecke eingeräumt werden. Das territorial zersplitterte Deutschland war sehr reich an den mannigfachsten H. Sie bestanden in Monopolsrechten, Stapelrechten, Umschlagsrechten u. a. Dabei war eine Reihe von Vorschriften über die Benutzung der Handelsstraßen im Schwange. Auch nennt man H. die Vorrechte, welche ein Staat einem andern vor dritten Staaten in Bezug auf den Handelsverkehr zugestanden werden.