MKL1888:Gerichtstag
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[172] Gerichtstag, Tag, an welchem vor einem Gericht, sei es überhaupt oder sei es in einem bestimmten Rechtsverfahren, Verhandlungen stattfinden, im letztern Fall gleichbedeutend mit Termin. In der frühern Zeit, als es ständige Gerichte noch nicht gab, fanden nur an zum voraus bestimmten, durch längere Zwischenräume getrennten Tagen gerichtliche Verhandlungen statt.