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MKL1888:Gerichtstafel

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gerichtstafel“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Gerichtstafel“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 7 (1887), Seite 172
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Gerichtstafel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 172. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gerichtstafel (Version vom 28.04.2021)

[172] Gerichtstafel, diejenige Tafel, welche in den Gerichtslokalitäten zum Anheften gerichtlicher Verfügungen und Bekanntmachungen bestimmt ist, um solche zur Kenntnis des Publikums zu bringen, z. B. Subhastationen, Konkurseröffnungen, Aufgebote u. dgl. Derartige Bekanntmachungen erfolgen allerdings in der Regel auch gleichzeitig in öffentlichen Blättern, doch ist in manchen Fällen, z. B. bei der öffentlichen Ladung (s. d.), der Anschlag an die G. zur Legalität des Verfahrens erforderlich. Dasselbe gilt bei dem Aufgebot (s. d.).