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MKL1888:Gerichtsverfassung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gerichtsverfassung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Gerichtsverfassung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 7 (1887), Seite 172
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Gerichtsverfassung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 172. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gerichtsverfassung (Version vom 28.04.2021)

[172] Gerichtsverfassung, der Inbegriff der Grundsätze, welche sich auf die Art der Gerichte, deren Unter- und Überordnung (Instanzenzug), Zuständigkeit und Besetzung sowie auf die Rechte und Pflichten der dabei mitwirkenden Personen (einschließlich der Staatsanwaltschaft) beziehen. Für das Deutsche Reich ist eine einheitliche G. durch das 27. Jan. 1877 publizierte Gerichtsverfassungsgesetz und die sonstigen Justizgesetze herbeigeführt worden (s. Gerichtsordnung).