Zum Inhalt springen

MKL1888:Festungsarrest

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Festungsarrest“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Festungsarrest“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 6 (1887), Seite 188
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Festungsarrest. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 188. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Festungsarrest (Version vom 16.10.2022)

[188] Festungsarrest, s. v. w. Festungshaft (s. d.); im frühern preußischen Militärstrafensystem die Form, in welcher die Festungsstrafe (s. d.) gegen Offiziere zur Vollstreckung kam. Sie bestand in einfacher Freiheitsentziehung; Selbstbeköstigung und Beschäftigung mannigfachster Art waren gestattet; Offiziere verloren dabei den halben Gehalt, und bei einjähriger Dauer zählte die Strafzeit nicht als Dienstzeit. Auch gegen Portepeeunteroffiziere, Offiziersaspiranten und Einjährig-Freiwillige war diese Strafe zulässig durch Strafumwandlung an Stelle der Festungsstrafe, wo nicht die Degradation der Art des Vergehens wegen notwendig war. Die kürzeste zulässige Dauer der Strafe war sechs Wochen.