Herodes/Herodes Antipas
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Die beiden den Herodesnamen als Individualnamen führenden Söhne Herodes’ I. » | |||
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Herodes Antipas (eigentlich Iulius Herodes, s. S. 19), Sohn Herodes’ I. aus seiner Ehe mit der Samariterin Malthake, jünger als sein Bruder Archelaos, da dieser und nicht er zu den ältesten Söhnen seines Vaters gezählt wird (Joseph. bell. Iud. I 646. 664. II 21; ant. Iud. XVII 226, auch 146 [νεώτατος ist hier wohl nicht mit Rücksicht auf alle Söhne Herodes’ I., sondern nur auf die hier genannten gesagt]; vgl. ferner Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG III 353f.]: hier nur als νεώτερος bezeichnet. Demgegenüber muß natürlich die Reihenfolge in der genealogischen Aufzählung bei Joseph. bell. I 562; ant. Iud. XVII 20, wo Antipas vor Archelaos erscheint, zurücktreten). Der Altersunterschied zu Archelaos kann aber nur sehr unbedeutend gewesen sein – also auch er wohl noch vor oder um 20 v. Chr. geboren –, da er nach dem ersten Unterricht in der Heimat (s. den act. apost. XIII 1 erwähnten σύντροφος des Herodes Antipas) von seinem Vater zusammen mit Archelaos zur Vollendung seiner Erziehung nach Rom geschickt worden ist (Joseph. ant. Iud. XVII 20). Seinem ganzen Auftreten nach ist er denn auch im J. 4 v. Chr., zur Zeit des Todes seines Vaters, bereits einigermaßen erwachsen gewesen.
Auch Herodes Antipas ist wie seine Brüder Archelaos und Philippos noch vor dem Tode des Vaters aus der römischen Hauptstadt nach Palästina zurückgekehrt, da uns für das J. 4 v. Chr. eine Reise des Herodes Antipas von dort nach Rom bezeugt ist (Joseph. bell. Iud. II 20; ant. Iud. XVII 224). Diese Reise wurde durch den Streit um die Erbfolge nach Herodes’ I. Tode veranlaßt. Dieser hatte nämlich nach dem Sturz seines ältesten Sohnes Antipatros etwa zu Beginn des J. 4 v. Chr. ein drittes Testament gemacht, durch das er Antipas zu seinem Nachfolger in der βασιλεία bestimmte (Joseph. bell. Iud. I 646; ant. Iud. XVII 146. 188). Kurz vor seinem Tode hatte der König jedoch dieses wieder umgestoßen und Antipas nur zum Teilfürsten, zum Tetrarchen von Galiläa und Peräa, ernannt, während die jüdische βασιλεία, d. h. die Oberherrschaft auch über die Länder des Antipas seinem älteren Bruder Archelaos zugedacht war (Joseph. bell. Iud. I 664. 668; ant. Iud. XVII 188). Diese letzten Bestimmungen des Königs bedurften freilich, ehe sie wirksam werden konnten, der Bestätigung durch Augustus (s. z. B. Joseph. bell. Iud. II 2. 35; ant. Iud. XVII 202. 209. 247 und hierzu die staatsrechtlichen Ausführungen auf S. 65f.). Um sie einzuholen, hat sich Archelaos als der designierte Chef des Hauses schleunigst, sobald es ihm die innere Lage des Landes zu gestatten schien, nach Rom begeben.
Eile schien besonders not zu tun, da Antipas nicht gewillt war, die letzte Anordnung des Vaters anzuerkennen und sich Archelaos zu fügen. Er [176] ist zu seinem Widerstande vor allem ermutigt worden durch seine Tante Salome und andere Angehörige des Königshauses und hat alle Anerbietungen, sich in Güte mit seinem Bruder zu einigen, abgelehnt. So hat auch er eilends die Reise nach Rom angetreten, um persönlich vor dem Kaiser seine Ansprüche auf die βασιλεία zu vertreten (Joseph. bell. II 20f.; ant. Iud. XVII 224–226). Auch seine Mutter Malthake hat sich schließlich für ihn entschieden (s. Joseph. bell. Iud. II 21; ant. Iud. XVII 225. Die Stellen bell. Iud. II 15, bezw. ant. Iud. XVII 219 sprechen nur von ihrem Anschluß an Archelaos auf der Reise nach Kaisareia, nicht auf der nach Rom; so und nicht, wie Brann Diss. 14 will, löst sich die scheinbare Aporie der Stellen). Von den alten Räten seines Vaters waren für seine Sache gewonnen der Rhetor Eirenaios, der seine Interessen in Rom vertreten sollte, und Ptolemaios, der Bruder des Nikolaos von Damaskos. Auch Nikolaos selbst, der freilich auf Seiten des Archelaos stand, scheint ihm wohlwollend gegenübergestanden zu haben und hat auch anscheinend zu einer Verständigung der Brüder geraten (Nikol. frg. 5). Er erkannte offenbar die Gefahr, die beiden Brüdern von der Intrigantin Salome nebst den anderen Verwandten, sowie von Seiten des jüdischen Volkes drohte, welche alle die vollständige Zerstückelung des jüdischen Reiches zur Begründung eigener kleiner Herrschaften, bezw. die direkte Einordnung in das römische Provinzialregiment erstrebten (Joseph. bell. Iud. II 15, 22; ant. Iud. XVII 220. 227). Salome dürfte überhaupt wohl vornehmlich in der Hoffnung, aus dem Streite der Brüder für sich selbst Vorteile bei Augustus zu erlangen, Herodes Antipas gegen Archelaos aufgestachelt haben; in Rom, wo sie ihre und der ihrigen Ziele offen enthüllte, hat sie jedenfalls anfangs Antipas nicht unterstützt (Nikol. frg. 5: οὐ τῷ νεωτέρῳ [sc. Antipas] συναγωνιζόμενοι. Joseph. bell. Iud. II 22; ant. Iud. XVII 227 nimmt mit seinen anderslautenden Bemerkungen, nach denen Salome in Rom sofort für Antipas eingetreten sei, die spätere Entwicklung voraus). So hat denn auch bei den ersten Verhandlungen, die über die Nachfolge vor Augustus geführt wurden, ihr Sachwalter, ihr Sohn Antipatros, die Sache des Antipas gegenüber den Ansprüchen des Archelaos zwar als die bessere hingestellt, ist aber allem Anschein nach nicht positiv für ihn eingetreten (s. bell. Iud. II 23–36 [in § 24 wird auch ausdrücklich die besondere Klageschrift der Salome hervorgehoben]; ant. Iud. XVII 228–247. Die hier mitgeteilte Erwiderung des Nikolaos gegen Antipatros richtet sich denn auch nicht gegen diesen als den Vertreter der Ansprüche des Antipas, und Nikolaos selbst berichtet in seiner Selbstbiographie, daß er gegen[177] Herodes Antipas überhaupt nicht aufgetreten sei, frg. 5 auf p. 354. Ewald IV 588 und Schürer I³ 419 urteilen hier nicht richtig). Von Antipas’ Bemühungen in Rom erfahren wir nur, daß auch er ein Promemoria dem Kaiser eingereicht hat (Joseph. ant. Iud. XVII 229).
Wie und ob hierüber verhandelt worden ist, wird uns, obwohl uns die Bemühungen der anderen Gegner des Archelaos, der Salome und ihrer Gruppe, sowie der Abgesandten des jüdischen Volkes, genau geschildert werden (s. S. 168f.), nicht berichtet; auch der Sachwalter des Antipas, Eirenaios, verschwindet in unserer Tradition ganz. Hieraus etwa den Schluß zu ziehen, daß er mit seinen Ansprüchen bald zurückgetreten sei, erscheint mir nicht angängig; denn wir müssen Josephus entnehmen, daß Salome und die Ihrigen, als sie die Aussichtslosigkeit ihrer eigenen Hoffnungen erkannten, sich schließlich für Antipas erklärt haben (siehe vorher). Das in unseren Quellen uns entgegentretende völlige Zurücktreten des Antipas in Rom ist wohl vielmehr quellenkritisch zu erklären. Der Darstellung des Josephus über die Vorgänge in Rom liegt, wenn auch nicht direkt, Nikolaos von Damaskos zugrunde, und dieser hat eben offenbar nur die Verhandlungen vor Augustus, in denen er selbst mitgewirkt hat – gegen Antipas hat er ja nicht gesprochen – näher geschildert. Immerhin erscheint es nicht ausgeschlossen, daß infolge der Bemühungen des Nikolaos noch vor der Entscheidung des Kaisers eine Einigung der beiden Brüder erfolgt ist (bei den letzten Verhandlungen vor Augustus werden als Gegner des Nikolaos die jüdischen Gesandten, welche bei Augustus die volle Beseitigung der Herrschaft der Herodeer erstreben, und die Gruppe der Verwandten erwähnt, aber nicht eine Gruppe des Antipas, Joseph. bell. Iud. II 82; ant. Iud. XVII 302).
Durchgedrungen ist Antipas mit seinen Ansprüchen auf die βασιλεία bei Augustus jedenfalls nicht. Dieser hat vielmehr damals das jüdische Königtum wieder beseitigt. Für diese Stellung schien ihm offenbar keiner der streitenden Brüder geeignet, und durch die Beseitigung war auch der Hauptzankapfel aus der Welt geschafft. Antipas erhielt von dem Erbe des Vater das, was dieser ihm zuletzt bestimmt hatte, die beiden Landschaften Galiläa und Peräa mit dem Titel Tetrarch (Jos. bell. Iud. II 94f.; ant. Iud. XVII 318. Der βασιλεύς-Titel wird ihm fälschlich nur Matth. XIV 9; Marc. VI 14 und 22 beigelegt, während das Neue Testament ihn an anderen Stellen richtig als Tetrarchen bezeichnet, Matth. XIV 1; Luk. III 1 und 19. IX 7; act. Apost. XIII 1). Der Steuerbetrag aus dem Herodes Antipas zugewiesenen Besitz, der allerdings nicht geschlossen zusammenlag, war auf 200 Talente (das Talent zu 10 000 attischen Drachmen, s. auch S. 91) geschätzt. Die Beseitigung der jüdischen βασιλεία bedeutet für ihn einen Vorteil, da bei ihrem Fortbestehen sein eigenes Regiment dem Träger der βασιλεία unbedingt unterstellt gewesen wäre (Nikol. frg. 5 auf p. 353 spricht denn auch davon, daß Archelaos nach der ὅλη ἀρχή strebt, und setzt sie dem Begriff βασιλεία gleich; s. auch vor allem S. 166), wie etwa früher die Tetrarchie des Pheroras [178] dem Herodes I. (s. S. 122), während er jetzt ganz selbständig dastand.
Antipas hat im Anschluß an seine Einsetzung als Tetrarch seinen Namen geändert (dies geht ganz deutlich aus Josephus hervor, der zugleich mit der Übernahme der Herrschaft durch Antipas den Namen Antipas nicht mehr anwendet, vgl. auch bes. bell. Iud. II 167); er hat jetzt ebenso wie sein Bruder Archelaos den Namen Herodes angenommen, d. h. die Brüder erheben den Herodes-Namen zum Dynastienamen, zu einem Attribut des selbständigen Herrschers (der bescheidenere Philippos, der dritte der zur Herrschaft gelangten Söhne Herodes’ I., hat sich auch hier zurückgehalten). Sie knüpfen hierbei an an die Traditionen der großen hellenistischen Dynastien[1]. Die Münzen des Herodes Antipas (über sie Madden Coins of the Jews 118ff.) und die dem Tetrarchen errichteten Inschriften (Dittenberger Syll. [or.] I 416. 417) zeigen uns, daß wenigstens im offiziellen Gebrauch der alte Individualname Antipas ganz geschwunden ist (auch das Neue Testament gebraucht ihn niemals).
Der Regierungsantritt des Herodes Antipas fällt etwa um die Mitte des J. 4 v. Chr. (Branns [307 und vorher 253ff.] Ansatz auf 3 v. Chr. ist nicht zu halten, da Antipas, ebenso wie seine Brüder seine Regierungsjahre erst von dem Zeitpunkte der Bestätigung durch den Kaiser gezählt haben kann und wir durch Annahme des J. 3 v. Chr. als Anfangsjahr auf ein falsches Endjahr der Regierung geführt würden, s. u. Anders als Brann muß man auch gerade annehmen, daß die Entscheidung des Kaisers gefallen ist, noch bevor in Rom der Aufstand der Juden in vollem Umfang bekannt geworden war [ant. Iud. XVII 251 verglichen mit 222 zeigt klar, daß in Rom bisher nur der während der Abwesenheit der Brüder zwischen Ostern und Pfingsten ausgebrochene Aufstand von Varus gemeldet worden war], denn sonst hätte Nikolaos in seiner Gegenrede gegen die dem Archelaos feindlichen Gesandten der Juden [Joseph. bell. Iud. II 92; ant. Iud. XVII 315f.] diesen Aufstand besonders verwertet).
Das erste bedeutendere Ereignis aus der Regierung des Herodes Antipas, das wir sicher datieren können, fällt ins J. 6 n. Chr. Da Josephus von ihm ganz schweigt und wir nur kurze Andeutungen bei Strabon XVI p. 765 und Cassius Dio LV 27 besitzen, ist es bisher, soweit ich sehe, noch niemals berücksichtigt worden. Strabon erzählt in seinem kurzen Exkurs über Herodes I. und seine Söhne auch von dem Testament des Königs: ‚μερίδας αὐτοῖς (sc. Söhne) ἀποδούς‘. Er erwähnt dann die τιμή dieser Söhne, sowie der Salome und deren Tochter Berenike durch Augustus, wobei er unbedingt die Bestätigung des Testaments des alten H., und vor allem die Einsetzung der genannten Personen in eigene Herrschaften, d. h. die Ereignisse des J. 4 v. Chr.[179] im Auge haben muß. Das Glück der Söhne – es kann sich nur um Archelaos, Antipas und Philippos handeln – hat jedoch nach Strabon nicht angedauert: sie sind angeklagt worden und der eine d. h. Archelaos (s. S. 172f.) ist auch im Anschluß an die Anklage nach Gallien verbannt worden, während die beiden anderen – Antipas und Philippos – ‚θεραπείᾳ πολλῇ μόλις εὕροντο κάθοδον, τετραρχίας ἀποδειχδείσης ἑκατέρῳ‘. Aus der letzten Bemerkung darf nun auf keinen Fall geschlossen werden, daß die beiden überhaupt erst damals im Anschluß an die Anschuldigungen ihre Tetrarchien erhalten haben. Dies würde unserem ganzen sonstigen Wissen, aber auch der Darstellung Strabons selbst widerstreiten, der ja vorher von der τιμή aller Söhne gesprochen hat. Es ist also hieraus nur zu folgern, daß man Herodes Antipas und Philippos damals ihre Tetrarchien gelassen hat, daß sie in deren Besitz neu bestätigt worden sind; dies hat allerdings Strabon, da er hier zugleich eine genauere Angabe über die vorher erwähnte τιμή der Söhne nachholen will, nicht ganz glücklich ausgedrückt (vgl. übrigens Joseph. ant. Iud. XVIII 27 und hierzu S. 181). Wir erfahren also aus Strabon, daß zusammen mit Archelaos auch Herodes Antipas und Philippos im J. 6 n. Chr. vor Angustus angeklagt worden sind, daß sie sich jedoch anders als der älteste Bruder haben rechtfertigen können, und daß ihnen die Rückkehr in ihre Reiche gestattet worden ist. Freilich geschah dies μόλις, was auf den Ernst der Situation hinweist, und θεραπείᾳ πολλῇ.
Vielleicht gestattet uns nun Cassius Dio durch seine Angabe über den Grund der Verbannung des Archelaos: ‚αἰτίαν τινὰ ἀπὸ τῶν ἀδελφῶν λαβών‘, ein Urteil, worin unter anderem diese θεραπεία bestanden hat. Sollten etwa die Brüder, um sich selbst zu retten, alle Schuld auf Archelaos geschoben haben? Es erhebt sich natürlich sofort die Frage, worin die gegen Antipas und seine Brüder erhobene Anschuldigung bestanden hat; die gleichzeitige Anklage und Entscheidung, sowie das allem Anschein nach erfolgte Abwälzen der Anklage auf einen weisen uns darauf hin, daß ein und dieselbe Beschuldigung gegen alle erhoben worden sein muß. Joseph. bell. Iud. II 111; ant. Iud. XVII 342ff. gibt nun als Grund für die Anklage und Verurteilung des Archelaos nur die Klagen seiner Untertanen wegen seines tyrannischen Regiments. Man kann hiergegen als einzigen Grund jedoch schon an und für sich Bedenken hegen. Die außergewöhnlich brüske Art des Vorgehens des Augustus gegen Archelaos – der jüdische Gesandte am römischen Hofe wurde angewiesen, seinen Herrn schleunigst zur Verantwortung nach Rom zu bringen, einer direkten Aufforderung wurde dieser garnicht mehr gewürdigt – verstärkt alsdann die Bedenken noch beträchtlich, daß allein die Bedrückung der Untertanen zu dem Vorgehen mit all seinen Folgen geführt habe. Da schließlich der Grund des Josephus der soeben aufgestellten Forderung einer alle Brüder in gleicher Weise treffenden Beschuldigung nicht gerecht wird (s. auch bezüglich des Regiments des Philippos das uneingeschränkte Lob bei Joseph. ant. Iud. XVIII 106f.), so darf man wohl annehmen, daß Josephus auch hier, wie er überhaupt über das Regiment der Herodessöhne nur [180] ganz aphoristisch berichtet[2], nicht ausreichend orientiert gewesen ist; es muß vielmehr zu der Anschuldigung[181] der Untertanen des Archelaos noch etwas anderes als Anklagegrund hinzugetreten, vielleicht durch jene ausgelöst worden sein. Als solcher Anklagegrund würde nun die Annahme, daß Archelaos seine Pflichten als römischer Vasallenfürst nicht genügend erfüllt, daß er den Geboten der römischen Regierung, die natürlich nicht allein die mehr oder weniger tyrannische Behandlung der Juden betrafen, entgegengehandelt hat, eine an sich befriedigende Lösung darstellen; man würde auch eine Stütze für diese Auffassung in den von Josephus allerdings nur auf die grausame Behandlung der Juden gemünzten Worte (ant. Iud. XVII 342): μάλιστα ἐπεὶ ἔγνωσαν (sc. die Juden) αὐτὸν (sc. Archelaos) παραβεβηκότα τὰς ἐντολὰς αὐτοῦ (sc. Augustus) κτλ. finden können.
Wir hätten also anzunehmen, daß auch über das Wohlverhalten des Herodes Antipas und seines Bruders Philippos ernste Bedenken in Rom aufgestiegen sind, daß darob auch gegen diese beiden die Anklage erhoben worden ist, daß sie sich aber, wenn auch unter Preisgabe des Bruders gerechtfertigt hätten und so in ihren Herrschaften von neuem bestätigt worden sind. (Möglicherweise darf man als einen wenn auch unklaren Hinweis auf alle diese Vorgänge die Worte bei Joseph. ant. Iud. XVIII 27 fassen, welche sich an die Erzählung von der Einziehung des Reiches des Archelaos anschließen: Ἡρώδης [sc. Antipas] δὲ καὶ Φίλιππος τετραρχίαν ἑκάτερος τὴν ἑαυτοῦ παρειληφότες καθίσταντο vgl. bell. Iud. II 167. Ich möchte auch noch auf ein koptisches apokryphes Evangelienfragment [s. Revillout Journ. asiat. X. Sér. V 443ff.] hinweisen, demzufolge Herodes Antipas seinen Bruder, den Tetrarchen Philippos, der hier fälschlich für H., den Mann der Herodias steht, bei Tiberius denunziert haben soll, worauf der Kaiser diesen zum Verlust all seines Besitzes verurteilt habe. Ob sich hierin vielleicht eine Erinnerung an das Vorgehen des Herodes Antipas gegen Archelaos wiederspiegelt?). Ob Herodes Antipas wirklich irgendwie schuldig gewesen ist, läßt sich leider ebensowenig ermitteln wie die spezielleren Gründe der Anklage gegen ihn.
Nach außen hat sich jedoch Herodes Antipas auf jeden Fall auch schon unter Augustus als der dem Kaiserhause ergebene Vasall erwiesen. So hat er die Ortschaft Bethramphtha in Peräa, welche bei dem großen jüdischen Aufstande im J. 4 v. Chr. [182] teilweise zerstört worden war, bei ihrer Wiederherstellung und ihrem Ausbau als Grenzfestung gegen die Araber nach der Gemahlin des Kaisers Livias genannt und sie später nach dem Tode des Augustus pflichtschuldigst entsprechend der Namensänderung der Kaiserin in Iulias umgetauft (Joseph. bell. II 59. 168; ant. Iud. XVII 277. XVIII 27 und bezüglich des Namens Schürer II⁴ 214f.). Da es sich hier um die Wiederherstellung eines zerstörten Ortes handelt, wird man diesen Bau ganz in den Beginn seiner Regierung setzen dürfen. In dieselbe Zeit dürfte dann auch der Wiederaufbau des in demselben großen Aufstande durch Varus niedergebrannten und entvölkerten Sepphoris in Galilaea fallen, das Antipas zugleich als Festung zur Sicherung der Grenzen Galiläas ausbaute, sich zu seiner Hauptstadt erkor und vielleicht in Kaiserstadt (Αὐτοκρατορίς) umtaufte (Joseph. bell. II 68; ant. Iud. XVII 289. XVIII 27. vita 37 und weiteres über den Ort bei Schürer II⁴ 210ff.).
In der Pracht, die er hierbei entfaltete, erwies sich der Tetrarch schon als der echte Sohn seines Vaters. Diese Bauten sind aber immerhin Nützlichkeitswerke, welche die dem Lande durch den großen Aufstand geschlagenen Wunden heilen und es nach außen sichern sollten; dagegen ist allein als Ausfluß seiner echt herodeischen Prachtliebe seine bedeutendste Schöpfung zu fassen, der Bau einer neuen Reichshauptstadt in der besten Gegend Galiläas, am See Genezareth, der Stadt Tiberias (über sie Schürer II⁴ 216ff.). Der Name weist uns für die Zeit ihrer Erbauung auf die Regierung des Tiberius hin, und es ist nicht ausgeschlossen, daß die Gründung bereits ins J. 17 n. Chr. zu setzen ist[3].
Die Gründung von Tiberias ist jedoch nicht nur als Bekundung der Prachtliebe, sondern auch nach verschiedenen anderen Seiten hin für Herodes Antipas sehr bezeichnend: sie zeigt den Sohn ganz auf den Bahnen des Vaters. So dokumentiert die Benennung der neuen Hauptstadt nach dem Kaiser so recht deutlich die besondere Loyalität des Tetrarchen gegen diesen. Josephus (ant. Iud. XVIII 36) erwähnt denn auch gerade bei der Erzählung der Gründung von Tiberias ausdrücklich, daß Herodes Antipas mit Tiberius besonders eng liiert, ja wohl direkt befreundet gewesen sei. Dieses nahe Verhältnis zu dem Kaiser ist dann bis zu dessen Tode erhalten geblieben, So hat z. B. Tiberius den Tetrarchen benutzt, um sich inoffiziell über die Verhandlungen des syrischen Statthalters Vitellius mit den Parthern im J. 36 n. Chr. unterrichten zu lassen (Joseph. ant. Iud. XVIII 104. Sollte etwa die Luk. XXII 12 berichtete Gegnerschaft des Pontius Pilatus zu Herodes Antipas auf ähnliche Berichte[183] über das Tun des Pilatus zurückzuführen sein?). Wir erfahren ferner, daß in demselben Jahre der jüdische Herrscher seine Niederlage gegen die Araber sofort dem Kaiser gemeldet hat, der unverzüglich seine Unterstützung anordnete (§ 115). Ebenso ist es für das Verhältnis des Tetrarchen zum Kaiser bedeutsam, daß Tiberius die Anklage Agrippas I. gegen ihn, die gleichfalls in das J. 36 n. Chr. fällt, ohne weiteres zurückgewiesen hat (Joseph. bell. Iud. II 178).
Außer für die äußere Politik ist die Gründung von Tiberias auch für die innere Politik, für die Stellung des Tetrarchen zum Judentum und zum Hellenismus, sehr kennzeichnend. So hat er sich bei ihr ohne weiteres über gewichtige, der Gründung entgegenstehende Bestimmungen des jüdischen Gesetzes (Verunreinigung der jüdischen Bewohner durch an der Baustätte befindliche alte Gräber) hinweggesetzt; er hat in Tiberias zum Greuel der Frommen mit Tierbildern geschmückten prächtigen königlichen Palast (Joseph. vita 65ff.), und auch ein Stadion erbaut (Joseph. bell. Iud. II 618. III 539; vita 92. 331) und der doch wohl von Anfang an vornehmlich von Juden bewohnten Stadt eine echt hellenistische Verfassung mit βουλή und den einschlägigen Beamten gegeben.
Die Einrichtung der Hauptstadt als echt griechische πόλις zeigt uns schon die Beibehaltung der hellenistischen Verwaltungsmaximen des Vaters (s. S.110ff. u. 157). Herodes Antipas hat bei dieser Stadtgründung aber auch im übrigen nicht anders als alle hellenistischen Herrscher gehandelt; so hat er wie diese Zwang angewandt, um die nötigen Bewohner aus anderen Orten heranzuziehen, und auch den Bürgern den für die hellenistischen Ortschaften üblich gewordenen Zwang auferlegt, in der neuen Heimat bleiben zu müssen (s. Kuhn Über d. Entsteh. d. Städte d. Alten 427. Rostowzew Stud z. Gesch. d. Kolonats 305f.). Gerade die Zwangsbestimmungen sind zumeist nicht richtig gewertet worden, sodaß man den Charakter der Bevölkerung zu minderwertig eingeschätzt und hiernach auch das ganze Vorgehen des Tetrarchen nicht richtig beurteilt hat. Das, was über die Aufnahme von ἄποροι und sogar von Sklaven von Josephus berichtet wird, ist übrigens mit Vorsicht aufzunehmen, da die Tendenz der hier zugrundeliegenden Quelle für Herodes Antipas nicht günstig ist (wieder ein Moment, das gegen die Verwertung von Memoiren des Antipas durch Josephus spricht, vgl. S. 180*). Die übliche Wiedergabe des Wortes ἄποροι (Keim 44. Brann 314. Schürer I³ 433) mit ‚Bettler‘ geht zudem viel zu weit; man hat in ἄποροι vielmehr einen terminus technicus der hellenistischen Verwaltungspraxis, das Gegenstück zu den εὔποροι, zu sehen, d. h. Leute, welche den für Liturgien erforderlichen, durch den Besitz bestimmter Vermögenskategorien bedingten πόρος nicht besaßen (s. schon Otto Priest. u. Tempel im hellen. Ägypten II 185, 5, und jetzt Wilcken Papyruskunde I 1, 343).
Die neue Hauptstadt hat der Tetrarch sich auch als seine Münzstätte gewählt (s. bei Madden Coins of the Jews 119f. die Münzen mit der Aufschrift des Reverses ‚Tiberias‘, die man als direkte Stadtmünzen von Tiberias [s. Schürer II⁴ 219] nicht fassen darf, da sich sonst bei Berücksichtigung [184] des argumentum e silentio die Aporie ergäbe, daß unter Tiberius zwar nicht Herodes Antipas, wohl aber seine Hauptstadt geprägt haben würde).
Die neue jüdische Stadt in ihrer echt griechischen Form bedeutet selbstverständlich an und für sich schon einen Schlag ins Gesicht des strengen Judentums, und dieser mußte noch verstärkt werden, da man in ihr eine bewußte Nebenbuhlerin von Jerusalem, der immer noch, wenigstens im strengen Sinne, einzigen jüdischen Stadt, sehen mußte (Sebaste in Samarien und Kaisareia galten ja als solche nicht).
Die Zuneigung des Tetrarchen zu griechischer Kultur und seine Verbindung mit dem Griechentum beweisen alsdann auch zwei griechische Ehreninschriften. Die eine von der Insel Kos zeigt uns, daß Herodes Antipas die Insel wohl gelegentlich einer seiner Romreisen besucht haben muß und bei einem Koer abgestiegen ist (Dittenberger Syll. [or.] I 416; seine Datierung der Entstehung der Gastfreundschaft, auf die Agrippafahrt des ersten Herodes im J. 14 v. Chr. ist wegen des damaligen Alters des Tetrarchen – er war noch ein kleiner Knabe – ausgeschlossen). Der Besuch war augenscheinlich eine Folge der Vorliebe seines Vaters für die Insel (Joseph. bell. Iud. I 423). Die andere in Delos gefundene Inschrift (Dittenberger Syll. [or.] I 417) weist uns auf irgendwelche, uns leider nicht näher bekannte Verdienste des Tetrarchen um diese Insel hin, für die Athen und die Delier ihren Dank abstatten.
So ist es auch verständlich, daß Herodes Antipas den religiösen Bewegungen im Judentum seiner Zeit, wie der von Johannes dem Täufer entfachten messianischen Bewegung und Jesus’ Auftreten, religiös ganz indifferent gegenübergestanden zu haben scheint. Denn sein Vorgehen gegen Johannes hat mit Religion nichts zu tun (Marc. VI 20 ist tendenziöse Erfindung); man wird vielmehr Joseph. ant. Iud. XVIII 108 Glauben schenken dürfen, daß die Furcht, das Auftreten des Täufers könnte zu politischen Unruhen führen, allein die Gefangensetzung des Johannes veranlaßt hat. Diese Furcht wird alsdann besonders begreiflich, wenn man die Angabe der Synoptiker, Johannes habe die zweite Ehe des Fürsten scharf getadelt (Matth. XIV 3f. Marc. VI 17. Luk. III 19), hiermit verbindet; wer so frei redete, mußte als ein besonders gefährliches Element erscheinen (die Evangelien irren natürlich, wenn sie diesen Tadel, also ein rein persönliches Moment, als den einzigen Grund für das Vorgehen des Tetrarchen hinstellen. Eine Vereinigung ihrer Angaben und der des Josephus hat auch schon Schürer I³ 437f. versucht. Für die Zuverlässigkeit des Josephusberichtes tritt auch, wie ich nachträglich sehe, Dibelius Die urchristl. Überlief. von Johann. dem Täuf. 120ff. [s. auch S. 85f. 138] ein; sein vollständiges Verwerfen der Angabe der Evangelien erscheint mir jedoch nicht begründet).
Wie man ferner die Stellung des Fürsten zu Jesus später in christlichen Kreisen beurteilt hat, zeigt vor allem die Erzählung Luk. XXI 17ff., wonach der Tetrarch die feindselige Haltung der Juden zu Jesus zur Zeit von dessen Prozeß durchaus nicht geteilt haben soll (für sein früheres Verhalten gegenüber Jesus s. Näheres in meinem[185] Art. Herodianoi in Pauly-Wissowas Real-encyklop. Suppl.-Heft II 201. Ob Luk. XIII 31f. wirklich, wie viele wollen [so auch noch Schürer I³ 442f.], für Herodes Antipas’ Stellung zu Jesus etwas ausgibt, ist sehr zweifelhaft, da selbst, wenn man den Vorgang als ganz historisch faßt, die Pharisäer ganz von sich aus mit der Feindschaft des Tetrarchen gedroht haben können).
Als Zeichen der religiösen Gleichgültigkeit des Tetrarchen ist auch seine zweite Ehe, die mit seiner Schwägerin und Nichte Herodias, zu werten, da diese allen Juden als blutschänderisch und somit als grobe Gesetzesverletzung gelten mußte.
Andererseits hat freilich Herodes Antipas durchaus nicht mit dem Judentum gebrochen, sondern den Zusammenhang mit ihm gerade nach außen betont. So dürfte wohl noch von ihm die besonders prächtige Synagoge in Tiberias herrühren (Joseph. vita 277). Zu großen jüdischen Festen in Jerusalem ist er wohl regelmäßig erschienen (Luk. XXIII 7ff.; Joseph. ant. Iud. XVIII 121; auch 241). Er mag auch einer der vier Söhne seines Vaters gewesen sein, die nach Philon leg. ad Gaium § 38 Gegenvorstellungen bei Pontius Pilatus gegen die Anbringung der den Juden anstößigen goldenen Schilde am königlichen Palast zu Jerusalem erhoben haben (s. S. 202), und schließlich hat er es ebensowenig wie sein Bruder Archelaos und im Gegensatz zu seinem Bruder Philippos gewagt, seine Münzen mit einem Bildnis zu versehen, dies trotz seiner völligen Ergebenheit gegen das kaiserliche Regiment. Einen Schritt vorwärts, der von den jüdischen Münzgewohnheiten abführte, scheint er erst ganz gegen Ende seiner Regierung getan zu haben: aus seinem letzten Regierungsjahr (39/40 n. Chr.) sind Münzen, die wenigstens den Namen des Kaisers Gaius tragen, erhalten (Madden a. a. O. 121f.); diese Änderung dürfte jedoch allein als Ausfluß seiner damaligen Politik, die Gaius auf alle Weise für sich und seine Wünsche zu gewinnen bestrebt war (s. im folgenden), aufzufassen sein.
Wir haben auch trotz seines Sturzes keinen Grund an der Aufrichtigkeit seiner steten willfährigen Treue gegen die römische Regierung zu zweifeln. Diese war für ihn in den späteren Jahren seiner Herrschaft um so notwendiger, als er damals des Schutzes Roms gegenüber einem äußeren Feinde, dem Nabatäerkönig Aretas IV., sehr bedurfte. Daß der Tetrarch sich diese gefährliche Feindschaft zugezogen hatte, daran war er ganz allein schuld; Familiengeschichte und Geschichte der äußeren Politik verknüpfen sich bei ihm verhängnisvoll miteinander. In der ersten Zeit seiner Regierung hat nämlich Herodes Antipas mit den arabischen Feinden seines Vaters durchaus freundschaftlich gestanden; hatte er doch eine Tochter des Araberkönigs geheiratet (Joseph. ant. Iud. XVIII 109. Clermont-Ganneau Rec. d'arch. orient. II 378 [s. auch Dalman Neue Petraforsch. 106f.] vermutet, daß diese Tochter Phasael geheißen habe, doch ist diese Vermutung recht unsicher; s. meinen Art. Huldu in Pauly-Wissowas Realencyklop. Bd. VIII 2553). Für den an das Nabatäergebiet grenzenden Tetrarchen, der nur über eine geringe Macht verfügte, mußte ja die Sicherung vor den Arabern [186] ein Hauptziel seiner äußeren Politik sein, und die Verschwägerung mag ihm als das einfachste Mittel dazu erschienen sein.
Man darf die Heirat und damit die Inaugurierung einer araberfreundlichen Politik wohl so ziemlich in den Beginn der Regierung des Herodes Antipas setzen; denn er soll bereits lange Zeit verheiratet gewesen sein (Joseph. ant. Iud. XVIII 109), als er zur Auflösung seiner Ehe und zu seiner zweiten Ehe mit seiner Schwägerin und Nichte Herodias, der Frau seines Bruders Herodes (s. S. 199ff.) schritt. Es erfaßte ihn zu dieser bei einem Besuche in deren Hause, den er aus Anlaß einer Romreise abstattete, eine so wilde Leidenschaft, die von ihr auch erwidert wurde (s. S. 204), daß er nicht nur alle Rücksicht auf seinen Bruder und auf das jüdische Gesetz vergaß, sondern sogar auch mit seiner bisherigen auswärtigen Politik brach. Herodias entschloß sich nämlich zwar auf sein Drängen, ihren bisherigen Gemahl zu verlassen und eine neue Ehe mit ihm einzugehen, aber nur unter der Bedingung, daß er seine bisherige Gemahlin verstoße; eine zweite Gemahlin wollte die stolze Frau bei ihrem Gatten nicht neben sich dulden. Nach der Rückkehr aus Rom ist die neue Ehe geschlossen worden. Die Araberin, die von den Abmachungen mit Herodias erfahren hatte, hat es aber zu der Schmach der Verstoßung nicht kommen lassen, sondern sie hat ihrerseits ihren Gatten heimlich verlassen und sich zu ihrem Vater begeben (Joseph. ant. Iud. XVIII 109–112). Sie ist hierbei von dem Kommandanten der jüdischen Grenzfeste Machairus und den nabatäischen στρατηγοί im arabischen Grenzgebiet unterstützt worden. (Die vielbehandelte Frage, wem damals Machairus gehört hat, ist durch die neue Lesung Nieses in § 112 erledigt, s. Schürer I³ 436, 20.) Man braucht sich nicht darüber zu wundern, daß die Fürstin dem jüdischen Kommandanten Weisung gegeben hat, alles für eine Wüstenreise Nötige vorzubereiten, und daß die nabatäischen Strategen ihrerseits die weiteren Vorbereitungen hierfür im voraus getroffen haben. Man darf eben diese Reise nicht als offene Flucht auffassen, sondern die Frau wird ihrem Manne gegenüber, um von ihm ohne Schwierigkeit loszukommen, einfach eine Reise in die Heimat zu ihrem Vater vorgeschützt haben und nicht eine an sich wenig wahrscheinliche Reise nach Machairus.
Die Zeit dieser Trennung und der zweiten Ehe ist nun sehr strittig; von Keim 45 wird sie z. B. erst in das J. 34 n. Chr. gesetzt, andere wie Brann 411ff. nehmen als terminus ante quem das J. 24 n. Chr. an und Grätz III 1⁵ 315, 2 denkt schließlich sogar an die ersten Jahre der Regierung des Tiberius. Keims Ansatz auf 34 n. Chr., der sich auf die Anordnung in der Darstellung des 18. Buches der antiquitates stützt, wobei er eine genaue Chronologie bei Josephus als selbstverständlich voraussetzt (ähnlich wie Keim [s. folgend.] argumentiert offenbar Wellhausen 347) wird schon dadurch hinfällig, daß eine solche im 18. Buche nicht vorliegt, da die scheinbaren zeitlichen Verknüpfungen verschiedener Ereignisse mit ‚κατὰ τοῦτον τὸν χρόνον, τότε, ἐν τούτῳ‘ nur Verlegenheitsphrasen des Josephus bedeuten (s. o. S. 180*). Es ist ferner gegenüber Keim[187] zu beachten, daß Josephus nur den Ausbruch des Streites zwischen Herodes Antipas und dem Araberkönige in die Zeit um 34 n. Chr. legt[4] (ant. Iud. XVIII 109), und daß er ausdrücklich die Ehescheidung nicht als Anlaß des Krieges, sondern nur als ἀρχὴ ἔχθρας zwischen den beiden Herrschern bezeichnet (§ 113; s. hierzu auch Brann 410, 2] und den Kriegsausbruch, der tatsächlich im J. 36 n. Chr. erfolgt ist, vielmehr mit Grenzstreitigkeiten in Verbindung bringt. Wieviel Zeit zwischen der ἀρχὴ ἔχθρας und dem Ausbruch von Feindlichkeiten verstrichen ist, läßt sich aus der Darstellung des Josephus auch nicht im entferntesten erschließen[5]. Ein Zwang, die ἀρχὴ ἔχθρας und den Krieg nicht zu lange voneinander zu trennen, scheint mir nicht vorhanden (anders z. B. Keim 44; aber auch v. Gutschmid Kl. Schrift. II 317f.). Josephus’ aphoristische Darstellung, in der zudem in § 113 gerade eine Lücke ist, besagt nur, daß die durch die Heirat beseitigte alte arabisch-jüdische Feindschaft durch die Trennung der Ehe wieder aufgelebt ist, und daß nun wieder die Möglichkeit zu Verwicklungen vorhanden war. Daß aber aus dieser Möglichkeit ein Krieg schon nach kurzer Zeit hat entstehen müssen, ist durchaus nicht sicher, zumal der Araberkönig doch nicht nur mit Herodes Antipas, sondern vor allem mit dessen Schützer, der römischen Regierung zu rechnen hatte; es kann somit ebensowohl eine ganze Reihe von Jahren vergangen sein, bis der Feindschaftsgrund zum Ausbruch eines Krieges geführt hat.
Wir müssen also unter Ausschaltung der Anordnung der Ereignisse bei Josephus nach anderen Anzeichen für die Zeit der Ehetrennung suchen. [188] Einen etwas früheren terminus ante quem als das Jahr 36 n. Chr., das Jahr des Ausbruches des Araberkrieges, liefern uns die Lebensschicksale Agrippas I., der vor seiner Reise nach Italien im J. 36 n. Chr. (Joseph. ant. Iud. XVIII 126 und dazu Schürer I³ 330f.), die Unterstützung seiner Schwester Herodias erhalten hat, und zwar zu einer Zeit, wo diese bereits mit Herodes Antipas verheiratet war. Josephus’ Bericht über das Leben Agrippas I. vor 36 n. Chr. (ant. Iud. XVIII 143ff.) ist jedoch chronologisch so ungenügend fundiert, daß die Zeit des Angehens der Schwester sich nicht näher feststellen läßt (so auch v. Gutschmid a. a. O. II 319f., der den Versuch Branns 411ff., das J. 24 n. Chr. als den betreffenden Zeitpunkt festzulegen, mit Recht zurückweist; Brann hat jedoch wieder seinerseits Keims 44 Ansatz auf 34 n. Chr. mit Recht abgewiesen; für weiteres s. den Art. Iulius Agrippa I.). Nun liegt aber zwischen dem Angehen der Schwester und Agrippas Ankunft in Italien im Frühjahr 36 n. Chr. ein Aufenthalt in Tiberias, ein anscheinend immerhin längeres Verweilen bei dem syrischen Statthalter L. Pomponius Flaccus, der spätestens zu Beginn 35 n. Chr., vielleicht aber schon 34 oder gar 33 n. Chr. gestorben ist (s. Schürer I³ 332f.), ferner ein Aufenthalt in Ptolemais und schließlich die mit allerlei größeren Hindernissen und dem Umweg über Alexandrien verbundene Italienfahrt; also darf man wohl auf Grund der Chronologie des Lebens Agrippas I. mit Sicherheit den terminus ante quem für die zweite Heirat der Herodias auf den Beginn der 30er Jahre herabrücken.
Die Chronologie des Lebens Johannes’ des Täufers gestattet alsdann eine weitere Begrenzung, da gegen die Richtigkeit der Angabe bei Luk. III 1, Johannes sei im J. 28/9 n. Chr. aufgetreten[6], ein durchschlagender Einwand, der eine Abänderung des Datums um mehrere Jahre nötig machte, nicht erhoben werden kann[7]. Denn schon nach[189] dem bisher Ausgeführten ist Keims (Geschichte Jesu I 621ff. III 484ff.) Versuch abzuweisen, Johannes’ Hinrichtung ins J. 34 n. Chr. anzusetzen, da er zum Teil basiert ist auf der falschen Voraussetzung, daß die Verstoßung der arabischen Gemahlin des Herodes Antipas, dessen Heirat mit Herodias und der Krieg mit Aretas zeitlich eng zusammengehörende Ereignisse seien. Aber auch die andere Voraussetzung Keims, daß das Volk die Niederlage des Tetrarchen im Araberkriege als göttliche Strafe nur dann mit der Hinrichtung des Täufers habe in Verbindung bringen können (so Joseph. ant. Iud. XVIII 116), wenn die beiden Vorgänge möglichst nahe aufeinander gefolgt seien, hat nichts Zwingendes; denn derartige kausale Verknüpfungen pflegen auch zwischen zeitlich weiter entfernt liegenden Ereignissen von der Mit- und Nachwelt hergestellt zu werden (s. Schürer I³ 444; übrigens handelt es sich hier garnicht um ein allgemeines Volksurteil, sondern nur τινὲς τῶν Ἰουδαίων haben so geurteilt, was der Auffassung Keims noch mehr jede Grundlage entzieht). Johannes’ Auftreten wird nun von den Synoptikern nicht nur in die Zeit der Ehe des Herodes Antipas mit der Herodias verlegt, sondern sein ganzes Geschick ist nach ihnen mit dieser Heirat so eng verknüpft (Matth. XIV 3ff. Marc. VI 17ff. Luk. III 19f.), daß man, mag man auch gegen das Einzelne ihres Berichtes skeptisch sein, den zeitlichen Ansatz für den Täufer unbedingt für die Datierung der Ehe verwerten darf und für diese somit als weiteren terminus ante quem das Ende der 20er Jahre erhält. Man darf jedoch nicht, wie dies zumeist geschieht, auch den Abschluß der Ehe gerade in diese Zeit setzen, weil Johannes nach der evangelischen Tradition die blutschänderische Ehe des Tetrarchen scharf getadelt habe. Denn Johannes [190] kann in seinen Bußpredigten ein solches das Volk natürlich sehr erregendes Verhalten seines Fürsten sehr wohl auch noch lange nach der Verheiratung zur Sprache gebracht haben, zumal das Faktum noch allen vor Augen stand, und gegen die allgemeine Auffassung spricht auch entscheidend ein bisher noch nicht für die Chronologie gewertetes Moment in der Erzählung des Josephus über die Eheirrung, nämlich die Angabe, daß sie in die Zeit einer Romreise des Herodes Antipas falle.
Diese Reise, die den Zweck hatte, wichtige Angelegenheiten in der Hauptstadt zu erledigen – das Nähere wird uns leider von Joseph. ant. Iud. XVIII 111 nicht angegeben – kann nur in der Zeit bis 26 n. Chr., dem Jahre, in dem Tiberius für immer die Hauptstadt verlassen hat, erfolgt sein. Denn daß der Tetrarch Italien, aber nicht seinen Gönner Tiberius aufgesucht, sondern diesen geschnitten hätte, erscheint mir ausgeschlossen. Vielleicht darf man nun diese Reise und damit den Eheskandal sogar in den Anfang der Regierung des Kaisers setzen. Grätz a. a. O. ist hierfür schon eingetreten im Anschluß an die Darstellung des Josephus ant. Iud. XVIII 136 in seiner Genealogie der Herodeer, in der die zweite Heirat der Herodias, d. h. die mit Herodes Antipas, an ihre erste durch die Worte angeschlossen wird: ‚καὶ αὐτοῖς (sc. Herodias und Herodes, ihr erster Gemahl) Σαλώμη γίνεται, μεθ' ἧς τὰς γονὰς Ἡρωδιάς... γαμεῖται‘ den Herodes Antipas. In der Formel ‚μεθ' ἧς τὰς γονὰς‘ eine reine mechanische Übergangsformel zu sehen (hierfür spricht sich Brann a. a. O. 352ff. aus) scheint mir in Anbetracht der Stelle, wo sie sich befindet, der knappgefaßten, aber auch mit einigen wenigen sachlichen Angaben versehenen Genealogie ungehörig; Josephus muß vielmehr eine bestimmte Absicht mit ihr verbunden haben, und so bleibt denn wohl keine andere Erklärung, als daß bald nach der Geburt der Tochter – der Ehebruch der Herodias wird dadurch noch verschlimmert – die zweite Heirat der Herodias erfolgt sei.
Für die Zeit der Geburt der Salome liegen allerdings keine ganz sicheren Anhaltspunkte vor. Die bisherigen Ansätze 10 n.Chr. (Keim 47 und v. Gutschmid a. a. O. 319) oder z. B. auch schon 2 n. Chr. (Brann a. a. O. 359, 1) beruhen auf unsicheren Schätzungen des Geburtsjahres ihrer Mutter (s. S. 203), und der einzige vorhandene Anhaltspunkt ist nur mit Vorsicht zu verwenden. Denn die Erzählung bei Marc. VI 21ff., die von Matth. XIV 6ff. übernommen worden ist, von dem Tanz der Salome als κοράσιον bei der Geburtstagsfeier ihres Stiefvaters, für welchen sie auf Betreiben der Herodias als Lohn das Haupt Johannes des Täufers von dem Tetrarchen verlangt und auch – freilich nur ungern – erhält, unterliegt vielen Bedenken. Sie bietet eine Reihe einzelner falscher Angaben, die erst von Matthäus berichtigt werden[8], aber auch der ganze Inhalt hat so stark novellenartigen[191] Charakter, daß man sehr wohl in ihr die legendarische Ausgestaltung der Hinrichtung des Täufers sehen kann (Dibelius a. a. O. 77ff. charakterisiert die Erzählung als eine ‚märchenhafte Anekdote über Herodes‘). Immerhin ist in ihr die allgemeine Situation ganz richtig gezeichnet, und insofern hat es methodisch kein Bedenken, die eine Voraussetzung, auf der die ganze Erzählung beruht, das Vorhandensein einer noch jugendlichen Tochter der Herodias zur Zeit des Todes des Täufers, um das Jahr 29 n. Chr., als historische Tatsache anzunehmen. Man würde also die Geburt der Salome kaum viel unter 14/5 n.Chr. herunterrücken dürfen, denn sonst würde ihre Bezeichnung als κοράσιον durch die Evangelien, zumal wenn man die frühe Entwicklung der Orientalinnen in Betracht zieht, nicht mehr zu Recht bestehen[9].
Ein Moment, das zwingend gegen diesen Ansatz spricht, scheint es mir nicht zu geben (s. auch S. 203), und wir hätten mit ihm einen, wenn auch hypothetischen, terminus post quem gewonnen, nach dem, und zwar nicht längere Zeit nach ihm, die Heirat der Herodias mit Herodes Antipas stattgefunden haben würde. Setzt man diese, und damit die Romreise des Tetrarchen, in den Beginn der Regierung des Tiberius, dann wäre auch der Grund für diese Reise festgestellt; der Vasallenfürst wollte dem neuen Kaiser selbst huldigen (so auch Grätz a. a. O.), und auf dieser Huldigungsreise würde sich dann auch offenbar das enge Verhältnis zwischen Herodes Antipas und Tiberius angesponnen haben. Es scheint übrigens, als ob koptische apokryphe Evangelienfragmente (s. Revillout a. a. O. 443–448) gerade auf das J. 15 n. Chr. einen Besuch des Herodes Antipas bei Tiberius ansetzen, bei dem jener seinen Bruder H., den Mann der Herodias (es wird allerdings auch hier fälschlich als dieser erste Gemahl der Herodias der Tetrarch Philippos genannt, s. S. 199f.), bei dem Kaiser denunziert habe. So verworren hier auch alles ist, so erscheint es doch nicht ausgeschlossen, daß uns hier eine gute chronologische Tradition für den Besuch vorliegt.
Die Verbindung mit Herodias, die dem Tetrarchen lange Zeit das Glück seines Lebens erschienen sein mag, hat ihm später eine empfindliche Niederlage eingetragen und ihn schließlich sogar seine Herrschaft gekostet. Seit der Trennung der Ehe mit der arabischen Prinzessin war die alte Feindschaft der Nabatäer gegen die Juden wieder aufgelebt, und wenn sie sich nicht bald im offenen Kampfe geäußert hat, so dürfte Herodes Antipas dies [192] allein seinem römischen Schutzherrn zu verdanken haben. Nach langen Jahren ist es dann jedoch zu Grenzstreitigkeiten um die Landschaft Galaaditis gekommen (Joseph. ant. Iud. XVIII 113 u. hierzu Schürer I³ 445, 36 nach Vorgang von Keim) und endlich im J. 36 n. Chr. anscheinend ganz überraschend sogar zum Kriege. Die Araber glaubten wohl damals auf einen Erfolg hoffen zu können, weil Rom durch den Kampf mit dem Könige Artabanos III. von Parthien voll in Anspruch genommen zu sein schien und der Tetrarch gerade zu den Verhandlungen über die Beilegung dieses Krieges abwesend gewesen sein dürfte (s. im folg.). Der Feldherr des Herodes Antipas ist in diesem Kriege völlig besiegt worden, und sein Herr hat daraufhin sofort die Intervention des Kaisers angerufen, obwohl Aretas wohl aus Furcht vor Rom, das gerade den Parthern gegenüber freie Hand erhalten hatte, gegen sein Land nicht weiter vorgegangen zu sein scheint.
Tiberius hat trotz dieses Zurückstoppens wegen des eigenmächtigen Angriffs des nabatäischen Vasallenfürsten dem syrischen Statthalter Vitellius die sofortige Eröffnung des Angriffskrieges gegen diesen befohlen. Im Frühjahr 37 n. Chr. ist dies auch geschehen, Vitellius hat eigentlich bei seinem Vormarsch gegen Petra mit seinen Truppen, bei denen sich auch Herodes Antipas befand, Judäa durchziehen wollen, hat dann jedoch auf Bitten der Juden, die das drohende Erscheinen der mit den Kaiserbildern geschmückten römischen Standarten erregte, hiervon Abstand genommen und hat sich allein mit dem Tetrarchen nach Jerusalem begeben, um in der Provinz, deren Statthalter Pontius Pilatus soeben abgesetzt worden war, nach dem Rechten zu sehen[10]. Zu dem römischen[193] Angriffskriege und zu der Sicherung des Tetrarchen vor seinen gefährlichen Feinden ist es jedoch nicht mehr gekommen; Tiberius starb, als noch Vitellius in Jerusalem weilte, und dieser hat darob, da seine Vollmacht erloschen sei, den Feldzug aufgegeben, was ihm sehr willkommen gewesen sein mag (Joseph. ant. Iud. XVIII 113–115. 120–125).
Denn seit dem J. 36 n. Chr. stand er mit Herodes Antipas auf schlechtem Fuße. Damals hatte der Tetrarch bei den Friedensverhandlungen zwischen Rom und Parthien eine Rolle gespielt; er hatte bei ihnen den Unparteiischen abgegeben. Bei ihm waren nämlich die beiderseitigen Unterhändler, Vitellius und der Partherkönig Artabanos III., zusammengetroffen; da keiner des anderen Gebiet betreten wollte, hatte der jüdische Fürst mitten auf einer Brücke über [194] den die feindlichen Länder trennenden Euphrat ein Zelt aufgeschlagen, damit gleichsam auf seinem Grund und Boden die Verhandlungen geführt werden könnten. Über ihren Erfolg hatte er dann eilends noch vor Vitellius an Tiberius berichtet und sich so diesen, der sich hierdurch zurückgesetzt fühlte, zum Feinde gemacht (Joseph. XVIII 101–105; s. hierzu Täubler a. a. O. 39, der vor allem die Richtigkeit des Ansatzes dieses Ereignisses noch unter Tiberius, und nicht erst unter Gaius, erwiesen hat). Unter Gaius hat sich jedoch nach Joseph. ant. Iud. XVIII 105 für Vitellius Gelegenheit geboten, sich an Herodes Antipas zu rächen; man darf also wohl annehmen, daß jener, der sich bei dem neuen Kaiser auf jede Weise lieb Kind zu machen suchte (Tac. ann. VI[195] 32. Cass. Dio LIX 27), den Tetrarchen bei Gaius angeschwärzt und so der Anklage Agrippas’ I. gegen seinen Schwager vorgebaut hat.
Diese ist im J. 39 n. Chr. erfolgt (über sie Joseph. bell. Iud. II 181–183; ant. Iud. XVIII 240–253. Für die Chronologie s. Schürer I³ 448, 46; man kann auch die Nennung des im J. 39/40 n. Chr. gestorbenen Partherkönigs Artabanos III. als angeblichen Bundesgenossen des Tetrarchen zur Zeit seines Sturzes für sie verwerten). Die Anklage sollte ein Paroli sein gegenüber dem Bestreben des Herodes Antipas, bei dem neuen Kaiser anstatt des bisherigen Tetrarchentitels den Königstitel zu erlangen und so mit Agrippa I., den Gaius zum βασιλεύς ernannt hatte, auf eine Stufe zu kommen. Von sich aus hätte der Tetrarch diesen Plan freilich nicht aufgegriffen; er wurde ihm vielmehr durch seine ehrgeizige Gemahlin Herodias direkt aufgezwungen, da dieser der höhere Titel des Bruders, dem sie einst durch die Stellung als ἀγορανόμος von Tiberias ein Gnadenbrot verschafft hatte (Joseph. ant. Iud. XVIII 149), als er als tief verschuldeter Abenteurer die Welt durchzog, keine Ruhe ließ. Herodes Antipas hat daher auf seine alten Tage noch einmal eine Reise nach Italien angetreten, begleitet von Herodias, um dem Kaiser persönlich sein Anliegen vorzutragen. Man hoffte durch die nötigen Geldspenden Gaius für seine Wünsche geneigt zu machen, und versuchte auch sonst alles, um dem Kaiser möglichst zu schmeicheln; s. die schon erwähnten Münzen aus dem J. 39 n. Chr. mit dem Namen der Gaius, der von einem Lorbeerkranz umgeben ist. Agrippa I. war jedoch nicht gewillt, den Königstitel mit einem andern, mit dem er sich zudem früher während seiner Wirksamkeit in Tiberias völlig überworfen hatte (Joseph. ant. Iud. XVIII 150), zu teilen, und da er fürchten mußte, daß Gaius, in dessen Regierung ja Geld alles bedeutete, den Schätzen des Tetrarchen erliegen würde, so erhob er in einem Schreiben eine Anklage auf Hochverrat gegen diesen (Joseph. bell. Iud. II 183 spricht fälschlich davon, daß Agrippa persönlich die Anklage vertreten habe; dies beruht auf flüchtigem Exzerpieren aus der Quelle, s. ant. Iud. XVIII 247). Er beschuldigte ihn des früheren Einverständnisses mit Sejan – schon dies genügt, um die Haltlosigkeit der ganzen Anklage zu erkennen – und der Verschwörung gegen Gaius mit dem Partherkönig Artabanos; als Beweis wurde auf die Unmasse des von Herodes Antipas angehäuften Kriegsmaterials verwiesen.
In Bajä sind gleichzeitig die Bitte des Tetrarchen und die Anklage Agrippas vor Gaius zur Verhandlung gekommen; Agrippa triumphierte. Die Verhandlung gegen Herodes Antipas scheint mehr oder weniger eine Farce gewesen zu sein. Denn schon allein auf das Eingeständnis des großen Waffenvorrats, dessen Anschaffung sich durch die wohl immer noch drohende Arabergefahr einwandsfrei erklärt, soll die Verurteilung des Tetrarchen erfolgt sein, bei der Gaius wohl nicht allein seinem Freunde Agrippa, sondern noch mehr seinem Geldbeutel zuliebe gehandelt hat; gerade die großen Aufwendungen des Vasallenfürsten werden seine Geldgier gereizt haben. Dieser wurde seiner Länder und seines Vermögens verlustig erklärt und zu ewiger Verbannung [196] nach Lugdunum Convenarum in Gallien am Nordabhang der Pyrenäen (s. zu der Ortsbestimmung Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 399, 1, der richtig die differierenden Angaben des bell. Iud. II 183 und der ant. Iud. XVIII 253 vereinigt hat) verurteilt; in die Verbannung ist ihm auch Herodias freiwillig gefolgt. Hier ist er auch gestorben, ohne Nachkommen zu hinterlassen; die Zeit seines Todes ist uns nicht bekannt (der Versuch Schürers I³ 449, 7, auf Grund von Cass. Dio LIX 8 die Hinrichtung des Verbannten durch Gaius festzustellen, beruht auf einem Mißverständnisse; so schon richtig Willrich Klio III 304, 1).
Herodes Antipas wird vielfach (so z. B. von Brann 306) vor allem als ein ruhiger, schlaffer, sogar träger Mensch beurteilt, aber wohl nicht mit Recht. Seine Bewerbung um den Thron im J. 4 v. Chr., mag auch Salome ihn hierzu ermutigt haben, zeigt uns eigentlich schon deutlich das Gegenteil – wie anders verhält sich z. B. sein Bruder Herodes (s. S. 201), aber auch sein ganzes Verhalten in der Zeit des Tiberius – es sei nur an seine umgehende Berichterstattung über die römischen Parthererfolge oder an sein rücksichtsloses Handeln bei der Gewinnung der Herodias erinnert – spricht gegen diese Charakteristik. Besondere Tatkraft und Energie wie sein Vater hat er allerdings wohl nicht besessen. So finden wir ihn gegen Ende seines Lebens, als er sich zu der Bittreise zu Gaius entschließt, sehr stark unter dem Einflusse seiner Frau stehen, und dies soll nach Joseph. ant. Iud. XVIII 246 auch sonst der Fall gewesen sein, aber man soll auch hieraus keine zu weitgehenden Folgerungen ableiten. Denn gerade die Salomeerzählung der Evangelien – der Zweifel an ihrer Geschichtlichkeit hindert ihre Verwertung in diesem Zusammenhange nicht – setzt keine unbedingte Fügsamkeit des Tetrarchen gegenüber den Wünschen seiner Frau voraus; sie kann vielmehr nur durch List ihr Ziel erreichen. Auch der Widerstand, den er nach der vollkommen glaubhaften Schilderung des Josephus den hochfliegenden Königsplänen der Herodias trotz seiner großen Liebe zu ihr entgegengesetzt hat (ant. Iud. XVIII 241ff.), spricht gegen einen von Haus aus schlaffen und stark phlegmatischen Menschen. Josephus (ant. Iud. XVIII 245) charakterisiert ihn allerdings als ἀγαπῶν τὴν ἡσυχίαν (vgl. hierzu bell. Iud. II 182), aber bei diesem Urteil handelt es sich doch um den altgewordenen Fürsten, der sich in seinen alten Tagen auf große neue Unternehmungen, wie die Königspläne der Herodias, nicht mehr einlassen will, dessen vielleicht nie besonders entwickelter Ehrgeiz völlig befriedigt ist. Für das Gesamturteil darf also die Josephusstelle, mag sie auch für den gealterten Herrscher ganz zu Recht bestehen, kaum verwertet werden, ebensowenig wie man aus dem Nichtvorgehen seines ältesten Bruders Antipatros gegen ihn, als dieser im J. 5 v. Chr. die beiden anderen Brüder Archelaos und Philippos bei dem Vater anschwärzt, schließen darf, daß Antipatros ihn für zu unbedeutend gehalten habe und nur deswegen sich nicht auch gegen ihn gewandt habe. Denn es kann dies ebensogut eine Folge eines klugen, den Antipatros täuschenden Verhaltens des Antipas gewesen sein. Ein solches kann auch, abgesehen von der Erkenntnis seiner gegenüber Archelaos[197] geringeren Tatkraft sehr wohl der Grund gewesen sein, um dessentwillen seinerzeit im J. 4 v. Chr. Salome und die jüdischen Gesandten geneigt waren, im Notfalle für ihn gegen Archelaos einzutreten. Antipas würde dann also schon in seiner Jugend der schlaue ‚Fuchs‘ gewesen sein, als den ihn der Evangelist Lukas (XIII 32) uns charakterisiert. Seiner Schlauheit, die sich freilich mit unwürdiger Kriecherei mischte, hatte er es dann auch wohl vor allem zu verdanken, daß er im J. 6 n. Chr. die gefährliche Anklage vor Augustus glücklich überstand. Seine Klugheit tritt uns ferner in seiner ersten Heirat mit der arabischen Prinzessin entgegen, er beweist sie uns in der geschickten Behandlung eines Mannes wie Tiberius, den er ganz für sich zu gewinnen versteht, und sie spricht sich schließlich auch in dem Mißtrauen aus, mit dem er, der doch nur vom Hörensagen das Treiben des neuen Kaisers Gaius kennt, diesen und seine Kreise betrachtet hat (Joseph. ant. Iud. XVIII 245). Ein echter Herodeer war er auch in seiner maßlosen, sich über jede Sitte hinwegsetzenden Leidenschaftlichkeit und Sinnlichkeit, für die seine Heirat mit Herodias ein vollgültiger Beweis ist. Diese Heirat zeigt uns auch seine Rücksichtslosigkeit in hellem Lichte, für die wohl auch das Preisgeben seines Bruders Archelaos im J. 6 n. Chr. verwertet werden darf. Auch Ausschweifungen ist er stark ergeben gewesen; er hat sich vor allem beim Trunk leicht fortreißen lassen (Joseph. ant. Iud. XVIII 150. Matth. XIV 6ff. Marc. VI 21ff.). Dagegen scheint er keine grausame Natur gewesen zu sein; die ihm an sich nicht geneigten Evangelisten (s. z. B. Luk. III 19) machen ihm keine derartigen Vorwürfe, sondern sie entlasten ihn sogar bezüglich der Hinrichtung des Täufers (Marc. VI 26: περίλυπος γενόμενος ὁ βασιλεύς, vgl. Matth. XIV 9).
Überhaupt tritt uns aus den Evangelien nicht das Bild eines direkt schlechten Regenten entgegen (das stärkste gegen ihn bei Luk. VII 19), und auch die Angaben des Josephus führen zu keinem anderen Urteil. Es ist auch zu beachten, daß Agrippa in seiner Anklage vor Gaius das innere Regiment des Herodes Antipas nicht als Anklagegrund verwertet hat. Allerdings dürfte er seine Untertanen mit Steuern stark belastet haben, da sonst der große Reichtum, über den er trotz seiner Prachtliebe am Ende seines Lebens verfügte (Joseph. ant. Iud. XVIII 243ff.), sich [198] kaum erklären ließe. Die Sorge für sein Reich zeigen uns seine Bauten zu Beginn seiner Regierung, für sie sprechen ferner seine arabische Heirat und zum Schluß seiner Regierung sein eifriges Rüsten gegen die drohende Arabergefahr. Als verständiger, die Realitäten gut abschätzender Politiker tritt er uns dann vor allem in seiner römischen Politik, der Politik der unbedingten Ergebenheit gegenüber der Allmacht Roms, entgegen. Nur zweimal hat er als Politiker versagt, beidemal fortgerissen von seiner Leidenschaft zu der Frau: seine Heirat mit Herodias hat nicht nur durch die Trennung seiner ersten Frau von ihm seine mühsame Araberpolitik zu nichte gemacht, sondern sie hat ihn, indem er seine Politik dem Ehrgeiz der Herodias auch in der Folgezeit unterordnete, sogar schließlich sein Reich gekostet. So ist das Glück seines Lebens sein Unglück geworden. Ein seines bedeutenden Vaters unwürdiger Sohn ist Herodes Antipas anscheinend nicht gewesen; auch daß ein Mann wie Tiberius ihn besonders geschätzt hat, spricht zu seinen Gunsten.
Neuere Literatur[11]. Ewald Gesch. des Volk. Israel IV³ 585ff. V³ 99ff. Hausrath Neutestam. Zeitgesch. I 284ff. 292ff. 329ff. Grätz Gesch. d. jüd. Volk. III 1⁵ 246ff. 268f. 279f. 315f. 320f. Schürer Gesch. d. jüd. Volkes I³ 418ff. 431ff. Wellhausen Israel. u. jüd. Gesch.⁶ 339f. 346ff. Keim s. Antipas in Schenkels Bibellexik. III 42ff. Brann De Herodis, qui dicitur, magni filiis patrem in imperio secutis I, Bresl. Diss. 1873, 13ff. (Diss. zitiert) u. Monatsschr. f. Gesch. und Wissensch. des Judent. XXII 305ff. Prosop. imp. Rom. II 141 nr. 109; Encykl. bibl. II 2030f. s. Antipas; Diction. de la bible III 647ff. s. Hérode Antipas.
- ↑ *) So hat auch z. B. der spätere König Seleukos III. Kallinikos, als er, der nicht für den Thron bestimmt war, zur Regierung gelangte, seinen Individualnamen Alexandros abgelegt, s. Euseb. Chron. I 253; vgl. ferner Strack Dynast. d. Ptolem. 7ff.
- ↑ *) Zwei der Hauptquellen des Josephus für Herodes I., Nikolaos von Damaskos und der jüdische Anonymus, haben offenbar beide diese Zeit nicht behandelt, und der von ihm auch in diesen späteren Abschnitten noch verwertete anonyme Universalhistoriker hat eben ausführlichere Angaben nicht enthalten (über die genannten Quellen s. meine Bem. auf S. 4ff.). Die weitere Verwertung des Universalhistorikers nimmt auch Wachsmuth Einleit. i. d. Stud. d. alt. Gesch. 445 an unter Verweis auf Joseph. ant. Iud. XVIII 54. Für ihn spricht auch die durchaus sachliche, nicht chronologische Gruppierung der Tatsachen in den der Regierung der einzelnen Herodessöhne gewidmeten Abschnitten (diese Anordnung auch schon von Ewald V 105,1 als bemerkenswert hervorgehoben) und der ganze Charakter der Darstellung des Josephus mit ihren großen, offenbar durch die Quelle und durch Materialmangel für das eigentliche Thema bedingten Exkursen über nichtjüdische Geschichte und dem ganz verunglückten Versuch, die sachlich geordnete Darstellung der Quelle in eine chronologisch orientierte Erzählung umzuwandeln (s. z. B. ant. Iud. XVIII 106, wo ein Ereignis des J. 34 n. Chr., der Tod des Tetrarchen Philippos, durch τότε an Vorgänge des J. 36 n. Chr. angeknüpft wird; ferner ant. Iud. XVIII 109ff., wo zeitlich weit auseinanderliegende Ereignisse durch ein einleitendes ἐν τούτῳ auf das J. 34 n. Chr. gestellt werden [vgl. hierzu S. 186] und s. auch die Bemerkungen über § 90, wo sogar bereits ein Ereignis des J. 37 n. Chr. vorausgenommen ist [S. 192*]. Schließlich ist für die ganze Darstellungsform, wenn es sich hierbei auch um kein Ereignis aus der jüdischen Geschichte handelt, besonders kennzeichnend die Verknüpfung des Todes des parthischen Königs Phraates IV. im J. 3/2 v. Chr., durch ‚κατὰ τοῦτων τὸν χρόνον‘ mit Vorgängen aus der Regierungszeit des Tiberius, s. § 39 gegenüber § 35–38. Dieselbe Art der ungenügenden chronologischen Verknüpfung findet sich bei Josephus auch in den vorhergehenden Büchern, wodurch die Neueren immer wieder irregeleitet worden sind; nur an den bekanntesten Beleg sei hier erinnert, an die früher allgemein übliche falsche Ansetzung des Hohenpriesters Iochanan, des persischen Statthalters Bagoas usw. unter Artaxerxes III. statt unter Artaxerxes II. [dies haben uns die aramäischen Papyri von Elephantine erkennen lassen, s. Sachau Aram. Papyr. nr. 1ff.]; sie ist gegenüber den ausdrücklichen Angaben des Textes bei Joseph. ant. Iud. XI 297 allein im Vertrauen auf die falsche chronologische Angabe in § 304 vorgenommen worden. S. auch den 2. Abschnitt: Herodes I. passim. Die Bedeutung dieser Anknüpfungsprinzipien ist für die Quellenanalyse bei Josephus bisher noch nicht erkannt worden). Täubler (Die Parthernachr. bei Joseph., Berl. Dissert. 1904, 58ff.) nimmt freilich z. B. für die in diesem Zusammenhang gebotenen parthischen Nachrichten selbständige Verwertung der Primärquellen, so auch die von ,Memoiren des Herodes Antipas‘, durch Josephus an. Dies ist jedoch unbedingt verfehlt. Denn hätte Josephus wirklich ein Werk wie Memoiren des Antipas WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt vorgelegen, dann würde er es doch nicht nur in einem einzigen Falle, bei dem Friedensschluß Roms mit dem Partherkönige Artabanos, herangezogen, sondern auch sonst verwertet haben; von einer eingehenderen Kenntnis des Lebens des Antipas findet sich aber im übrigen auch nicht die geringste Spur, wenn man von dem Bericht über die Verbannung des Tetrarchen absieht, der aber als inhärierender Teil der Agrippaerzählung aufzufassen ist und seiner Tendenz nach nicht auf Memoiren des Antipas zurückgehen kann (Joseph. ant. Iud. XVIII 240ff.). Die direkte Benützung von Antipasmemoiren, aber auch von etwas Ähnlichem, durch Josephus ist also zu streichen; die eine wirklich genaue Schilderung in § 101ff. muß ihm demnach vielmehr gerade indirekt zugeflossen sein. Welches hier die Primärquelle ist, bleibe noch unentschieden.
- ↑ *) Joseph. bell. Iud. IV 168; ant. Iud. XVIII 36–38. Mit Schürer II⁴ 217 aus der Einordnung der Gründungserzählung bei Josephus nach Angaben über das J. 26 n. Chr. irgend einen chronologischen Schluß zu ziehen ist ungehörig, da Josephus hier keine chronologische Darstellung bietet, sondern Sachabschnitte aneinanderreiht, die uns nur eine chronologische Anordnung vorspiegeln (s. S. 180*). Daher sind allein die Münzen von Tiberias für die Datierung zu verwerten; sie sind allerdings nicht eindeutig.
- ↑ *) Die Gliederung dieses den Streit zwischen Herodes Antipas und Aretas IV. und seine Ursachen erzählenden Abschnittes ist etwa ähnlich der Gliederung der vorhergehenden §§ 96–105, wo die römisch-parthischen Streitigkeiten der J. 34–36 n. Chr. berichtet werden; dadurch, daß man den Aufbau als ein Schema erweist, wird er weiter gesichert. In beiden Fällen wird der Erzählung gleichsam eine Überschrift vorausgeschickt, in dem einen Falle ‚Tiberius bereit Frieden mit den Parthern zu schließen‘, in unserem ‚Kampf zwischen Herodes Antipas und Aretas‘. Es folgt dann in beiden Fällen zuerst eine Darlegung, wieso es zu den durch die Überschriften in Aussicht gestellten Ereignissen gekommen ist, und dann erst wird das eigentliche Thema behandelt (vgl. § 113 in unserem Falle, § 101 in dem anderen; wie ich nachträglich sehe, hat bereits Täubler a. a. O. 38 richtig erkannt, daß in § 96 und 101 dasselbe Ereignis berichtet wird, das nach seiner Auffassung von Josephus verdoppelt wird). Vgl. S. 126 Anm.
- ↑ **) Als Parallele sei auf Joseph. ant. Iud. XVIII 39–52 verwiesen, wo Josephus im Anschluß an die Erwähnung des Todes des parthischen Königs Phraates IV. die parthische Geschichte, sowohl für einige Zeit vor dem Tode, als auch für die folgenden 20 Jahre bietet, und wo niemand aus der Darstellung des Josephus folgern könnte, daß sie etwa 30 Jahre umfaßt (vor allem würde man die 10 letzten Jahre [§ 46ff.] unbedingt nur als eine kurze Zeit einschätzen).
- ↑ *) Das von Dibelius a. a. O. 50f. auch als möglich angenommene J. 26/7 n. Chr. ist ausgeschlossen, da die Regierungsjahre des Tiberius niemals schon von 11 n. Chr. an gerechnet worden sind.
- ↑ **) Die Chronologie des Todestages Christi ist leider nicht so gesichert, als daß sie zur Berechnung der Zeit des Auftretens des Täufers mit Anspruch auf ein sicheres Ergebnis verwandt werden könnte. Es stehen sich bekanntlich hier die Angabe der Synoptiker: Freitag, der 15. Nisan, und die des Johannesevangeliums, die eine Stütze in einer von der sonstigen Darstellung des Marcus abweichenden Notiz bei Marc. XIV 1 findet (s. Wellhausen Das Evang. Marci 114f. 117ff.): Freitag, der 14. Nisan, gegenüber. Aber selbst wenn man sich für die eine oder die andere Tradition entscheidet, besteht noch die Schwierigkeit, das zu dem betreffenden Freitag gehörende Jahr zu ermitteln; mit irgendwelcher Sicherheit ist dies trotz Zuhilfenahme der Astronomie bisher noch nicht gelungen. Vgl. die über die Schwierigkeiten ausgezeichnet orientierenden Darlegungen von Schmiedel Protest. Monatshefte VIII 325ff. gegenüber den für ein genaues Jahr eintretenden, in manchem jedenfalls direkt fehlerhaften Ausführungen WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt von Achelis Nachr. Gött. Gesellsch. Phil.-hist. Kl. 1902, 707ff. (s. hierzu Achelis Christl. Welt 1903, 382) und Preuschen Ztschr. f. d. neutest. Wissensch. V 1ff.; vgl. auch Sickenberger Bibl. Zeitschr. III 203. Die jüngste mir nachträglich bekannt gewordene Behandlung der Frage von J. Bach Monatstag und Jahr des Todes Christi (1912) bietet nichts entscheidendes Neues, und begeht sogar einen grundlegenden Irrtum, da sie glaubt die Angaben der Synoptiker und des Johannes auf denselben Tag vereinen zu können. Es scheint ja freilich, als wenn von den für Jesus’ Todesjahr in Betracht kommenden Jahren der Statthalterschaft des Pontius Pilatus das J. 30 n. Chr. besonders viel für sich hätte (s. hierzu jetzt auch Harnacks S.-Ber. Akad. Berl. 1912, 673ff. chronologische Fixierung des ‚Tages von Damaskos‘ im Leben des Paulus), aber selbst wenn dieses feststände, so würde immer noch nicht die Schwierigkeit ganz gelöst sein, wie sich Jesus’ Auftreten zu dem des Täufers zeitlich verhalten hat. Denn es ist doch nur Vermutung, daß nach Lukas Jesus in demselben Jahre wie der Täufer aufgetreten und nach einjähriger Wirksamkeit gestorben sei; vgl. auch Joh. II 20f. Erst bei einwandsfreier Lösung auch dieser Schwierigkeit würde die Chronologie des Todestages Christi die Zeit des Auftretens und des Todes des Täufers mit Sicherheit bestimmen lassen.
- ↑ *) S. z. B. Brann a. a. O. 348ff. Auch Dibelius a. a. O. 77ff. hat sich mit Recht für die Priorität des Berichtes des Markus ausgesprochen. Einen besonders anschaulichen Parallelbericht bietet ein koptisches Evangelienfragment bei Revillout a. a. O. 449ff.
- ↑ *) Keims (47f.) Deutung der Salome als junge Witwe, die nach dem Tode ihres Gemahls Philippos an den Hof der Eltern zurückgekehrt sei, widerstreitet dem Begriff des κοράσιον und ist schon deshalb hinfällig. Man hat eben die Ehe der Salome erst etwa um 30 n. Chr. anzusetzen; die Heirat eines älteren Mannes von etwa 50 Jahren mit einem jungen Mädchen ist doch nicht etwas so Ungewöhnliches, daß man deshalb an der Überlieferung herumdeuteln müßte. In die Annahme der späten Heirat fügt sich übrigens auch die Kinderlosigkeit der ersten Ehe der Salome besonders gut ein (in ihrer zweiten Ehe hat sie ihrem Mann drei Söhne geboren).
- ↑ *) Die Absetzung des Pontius Pilatus wird zwar zumeist schon in die Zeit vor Ostern 36 n. Chr. gesetzt (nur Dobschütz Herzogs Realencykl. f. Theol. u. Kirche XV 398 s. Pontius Pilatus, auf den ich nachträglich aufmerksam wurde, hat sich für Anfang 37 n. Chr. ausgesprochen, allerdings ohne die Frage ganz zu erledigen; s. auch Peter N. Jahrb. f. kl. Altert. XIX 13). Man läßt sich jedoch hierbei durch eine von Josephus angerichtete Verwirrung täuschen, die mit der sachlichen Darlegungsweise des XVIII. Buches der antiquitates zusammenhängt. In dem Abschnitt über die Vorgänge in der römischen Provinz Judäa (§ 55ff.) berichtet Josephus gegen Ende (§ 89) die Absetzung des Pilatus durch Vitellius, der ihn zur Verantwortung nach Rom sendet: Pilatus ἠπείγετο dorthin, kommt aber dort erst nach dem Tode des Tiberius an (also frühestens etwa März–April 37 n. Chr.). Bei dem üblichen Ansatz für seine Absetzung hätte er, der sich sogar eilends nach Rom aufgemacht haben soll, über ein Jahr zu der Fahrt gebraucht, und diese lange Dauer ist, zumal er zur Verantwortung als Angeklagter hingeschickt wurde, so gut wie ausgeschlossen, da die Reise doch nicht allein von seinem Willen abhing (Cass. Dio LIII 15, 6, auf welche Stelle Dobschütz besonderen Wert legt, scheint mir in diesem besonderen Falle nicht von ausschlaggebender Bedeutung zu sein – es handelt sich bei ihr eben nicht um außergewöhnliche Verhältnisse –, wenn man auch an die hier berichtete WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt allgemeine gesetzliche Bedingung erinnern darf, daß von der Ankunft des Nachfolgers bis zur Rückkehr eines Beamten nach Rom höchstens drei Monate verfließen sollten). Auf Grund der Ankunftszeit und der Tatsache, daß Vitellius nach der Absetzung zur Zeit des jüdischen Passafestes nach Jerusalem kommt, um hier selbst alles zu ordnen, müßte man also schon geneigt sein, die Entsetzung erst in den Beginn des J. 37 n. Chr. zu setzen. Zu diesem Ansatze würde es dann auch durchaus passen, daß der offizielle Nachfolger des Pilatus nicht mehr von Tiberius, sondern erst von Gaius ernannt worden ist (ant. Iud. XVIII 237). Bei der bisherigen Datierung muß man dagegen annehmen, daß ein Interimistikum von über einem Jahre in der wichtigen Prokuratur von Judäa bestanden hat – denn der von Vitellius an Stelle des Pilatus eingesetzte Marcellus ist natürlich nicht als offizieller Prokurator zu betrachten: zu dessen Ernennung fehlten ja dem Vitellius die nötigen Kompetenzen. Für die Absetzung erst im J. 37 n. Chr. ist schließlich auch auf Eusebius’ Chronik ad a. 2042 zu verweisen, die den Amtsantritt in das J. 26/7 n. Chr. setzt; da nun Josephus eine 10jährige Amtsdauer überliefert, so kommen wir tatsächlich bei der Rechnung des Eusebius in den Beginn des J. 37 n. Chr. Eusebius weist allerdings in der hist. eccl. I 9 daraufhin, daß Josephus den Amtsantritt und damit eben auch die Entsetzung des Pilatus um ein Jahr früher datiere, d. h. es ist bereits im Altertum aus der Darstellung des Josephus derselbe falsche Schluß wie von den Neueren gezogen worden. Dieser Schluß ist nämlich bedingt durch die Annahme, daß Josephus im XVIII. Buche der antiquitates gut chronologisch darstelle; da er im § 122ff. einen Besuch des Vitellius in Jerusalem für das J. 37 n. Chr. berichte, so müsse dessen früher (in § 90) erwähnter Besuch in das J. 36 n. Chr. fallen. Die hier zugrunde liegende allgemeine Annahme glaube ich jedoch schon im Vorhergehenden als falsch nachgewiesen zu haben (s. S. 180*). Es wird zwar im Anschluß an den in § 90ff. geschilderten Besuch des Vitellius in Jerusalem ein Ereignis aus den römisch-parthischen Verwicklungen erzählt, das ins J. 36 n. Chr. fällt, aber in Verbindung mit diesem Ereignis, gleichsam unter dessen Überschrift, wird uns auch Früheres aus diesen Verwicklungen mitgeteilt (§ 96ff.). Es wird hieran dann ein Vorgang des J. 34 n. Chr. angeschlossen (§ 106ff.), und diesem folgt schließlich in § 109ff. die Behandlung der WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt Beziehungen zwischen Herodes Antipas und den Arabern, wobei bis etwa in die Regierung des Augustus zurückgegriffen wird. Diese werden dann bis in den April 37 n. Chr. dargestellt. Den Schluß bildet ein Besuch des Vitellius in Jerusalem zu einem großen jüdischen Feste, das kein anderes als das Passafest gewesen sein kann, da bei ihm Vitellius die Kunde von dem Tode des Tiberius erhält (§ 122–125; Täubler a. a. O. 41, 1). Bei dieser Sachlage darf man meines Erachtens aus der Stellung, die Josephus in seiner Erzählung dem ersten Besuch des Vitellius anweist, keine chronologischen Folgerungen ableiten, sondern muß die allgemeinen Gründe für den Ansatz der Absetzung des Pilatus ins J. 37 n. Chr. in den Vordergrund schieben und somit auch den in § 90ff. geschilderten Besuch des Vitellius auf das Passa 37 n. Chr. verlegen, d. h. es ist bei Josephus als Folge seines sachlichen Anordnungsprinzips derselbe Besuch des Vitellius zweimal erwähnt, das eine Mal bei der Schilderung der Ereignisse in Judäa, das andere Mal im Anschluß an den arabischen Feldzug. Erst bei dieser Gleichsetzung wird auch das Kommen des Vitellius nach Jerusalem aus Anlaß des arabischen Feldzuges, wobei er sogar sein Heer allein gegen den Feind vorrücken läßt, recht verständlich; infolge der Absetzung des Pontius Pilatus und bei dem Fehlen eines regelrechten Statthalters war eben seine Anwesenheit zur Regelung der jüdischen Verhältnisse dringend nötig. Gegen einen Aufenthalt des Vitellius im Frühjahr 36 n. Chr. in Judäa darf man übrigens auch die allgemeine politische Lage dieses Jahres anführen; der Kampf in Armenien und mit den Parthern dürfte gerade in dieser Zeit dem Vitellius kaum Zeit zu Inspektionsreisen gelassen haben. Eine Crux bleibt allerdings. Josephus berichtet nämlich sowohl bei dem sog. ersten, als auch bei dem sog. zweiten Besuch von der Absetzung des jüdischen Hohenpriesters durch Vitellius. Dies könnte man an und für sich sogar für die Dublierung des Besuches verwerten. Aber Josephus nennt an den beiden Stellen (§ 95 bezw. 123f.) verschiedene Namen, das zweitemal den Bruder des an der ersten Stelle genannten. Allein auf diese Namensverschiedenheit darf man wohl nicht zu viel geben, sondern wir haben aus ihr nur zu folgern, daß es verschiedene Traditionen über die Zeit der Einsetzung der beiden Brüder als Hohepriester gegeben hat, Traditionen, die uns beide vorliegen.
- ↑ *) Bei den Quellenangaben habe ich die Zonarasstellen über Antipas, da sie nur das gleiche wie Josephus bieten (s. S. 16), nicht angegeben, ebenso sind auch alle Stellen der Kirchenväter, da sie keine neuen Tatsachen ergeben, übergangen. Als ganz wertlos sind auch die einschlägigen Angaben bei Josephus Gorionides (s. hierüber z. B. Brann 463f.) nicht angegeben und erst recht nicht behandelt worden. Nach demselben Prinzip sind auch die anderen Artikel über die Nachkommen Herodes’ I. mit Belegen versehen.
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