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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Zennhausen

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72. Zennhausen.

Das Kloster besaß schon im 6. Jahre nach seiner Gründung Gefälle in Zennhausen und erhielt vom Kaiser Konrad III. gleich nach dessen Thronbesteigung während seines ersten Besuches in Nürnberg (vermuthlich auch in Heilsbronn) den oben I, 46 und beim 1. Abt Rapoto besprochenen Bestätigungs- und Schutzbrief d. d. Nürnberg, pridie kal. Aprilis 1138. Inhaltlich dieses Briefes nahm der Kaiser den Abt und das Kloster in seinen besondern Schutz, erklärte sich für den alleinigen Schirmvogt des Klosters, gewährte diesem unabhängige Gerichtsbarkeit und bestätigte demselben den Besitz aller seiner Güter, namentlich [376] in den fünf Ortschaften Weiterndorf, Ketteldorf, Cennehusen, Adelsdorf und Schußbach. Von diesen 5 Orten tragen 4 noch dieselben Namen. Dagegen heißt heutzutage kein Ort Cennehusen, Zennhausen. Daher die wiederholt ausgesprochene Vermuthung: einer der Orte in der Zenngegend, etwa Neuhof, möge ehemals Zennhausen geheißen, aber seinen Namen geändert haben. Dem ist nicht also. Zennhausen war ein unterhalb Neuhof gelegener Ort, über dessen Verhältnisse die heilsbronner Aufzeichnungen folgende Auskunft geben:

Über die Erwerbungen von Zehnten und Gefällen von dem Prädium und von der Kapelle in Zennhausen im Jahre 1169 ist beim 3. Abt Konrad berichtet worden. Zennhausen wird in der oben bei Mkt. Erlbach besprochenen Urkunde sine anno als villa bezeichnet, während die in derselben Urkunde neben Zennhausen genannten benachbarten Orte Muchen-, Wilhelmbs- und Breminrute vici genannt sind. Vermuthlich waren diese drei vici größer als Zennhausen, welches wohl nur aus einem einzigen Gute, hier villa, bestand. Die erst i. J. 1611 abgetragene Kapelle war schon i. J. 1169 dort vorhanden. In derselben wurde der Gottesdienst während der folgenden Jahrhunderte, wie in Adelsdorf, Ketteldorf und Münchzell, durch heilsbronner Mönche besorgt, und zwar durch den Probst von Neuhof und seinen Amtsgehilfen. Die Äbte verrechneten fortwährend Ausgaben für die Kapelle in Zennhausen, wie für die Kapellen in Adelsdorf, Ketteldorf und Münchzell. Die Pröbste von Neuhof verzeichnen in ihren Jahresrechnungen den Status der beiden Kapellen zu Neuhof und Zennhausen gesondert, z. B. in den Jahren 1472, 1482 und 1500: „In der Kapelle zu Neuhof 5 Ornate (casulae), 1 Kelch, 1 Missale, 2 Corporale etc.; in der Kapelle zu Zennhausen 2 Ornate, 1 Kelch, 1 Missale etc.“ Die Kapelle in Zennhausen bezog alljährlich einige kleine Renten. Noch i. J. 1530 verlieh der Abt Schopper „ein Wieslein bei Zennhausen, nicht weit von Neuhof, das jährlich zwei Pfund Zins an die Kapelle zu Zennhausen geben muß.“ Die Verminderung des Personalstandes im Kloster in Folge der Reformation [377] hatte zur Folge, daß man die Probstei Neuhof durch weltliche Beamte, Vögte, administriren lassen mußte; Mönche konnten nicht mehr dahin exponirt werden. Daher cessirten die Gottesdienste in Zennhausen. Die nicht mehr gebrauchte Kapelle wurde ruinos, ebenso die den Kirchhof umfassende Mauer. 1552 verkaufte der 31. Abt Heberlein den dem Kloster zinsbaren, 1/4 Morgen großen Kirchhof als Erblehen an Hans Büttner zu Neuhof mit der Auflage, einen Ortsgulden jährlich an das Kloster zu zahlen. Im Kaufbriefe bestimmte der Abt: „Trüge sich’s zu, daß solche Kapelle über kurz oder lang nach altem Brauche wieder versehen und damit wie zuvor gehalten werden sollte, so haben wir uns ausgedingt, denselbigen Brauch in keiner Weise zu hindern; alsdann wird diese Bewilligung und Erbschaft kraftlos.“ Der alte Brauch wurde nicht hergestellt, die Kapelle wurde baufällig, so daß, als die Kapelle zu Neuhof einer gründlichen Reparatur bedurfte, der dortige Vogt am 10. Januar 1611 beim Verwalter und Richter zu Heilsbronn Folgendes beantragte: „Vielleicht wird uns vergönnt, bei diesem guten Weg die alte Capell zu Zennhausen abzubrechen und anjetzo bei so mäßigem Wetter herauf über die Wiesen zu führen.“ Die Kapelle wurde nach Genehmigung dieses Vorschlages abgetragen, sonach nicht, wie die Sage geht, im 30jährigen Kriege von Kroaten zerstört. Auf Grund dieser Mittheilungen wird ein Lokalkundiger genau bestimmen können, wo die Kapelle stand und in welcher Richtung die Steine derselben über die Wiesen nach Neuhof transportirt worden sind. Die wohl nicht bedeutenden Gebäulichkeiten der villa scheinen gleichzeitig mit der Kapelle i. J. 1611 abgetragen und die dazu gehörigen Grundstücke anderen Güterkomplexen einverleibt worden zu sein. Nach Beendigung des 30jährigen Krieges ermittelten der Verwalter und der Richter von Heilsbronn auftragsgemäß den Stand in allen heilsbronnischen Orten des Amtes Neuhof. Bei Kappersberg in der Pfarrei Mkt. Erlbach bemerkten sie: „Dieser Weiler ist ganz ruinirt, daß man fast nicht sieht, wo er gestanden.“ Über Zennhausen bemerkten sie, wie sich von selbst versteht, nichts Derartiges, weil dieser Ort sammt [378] Kapelle schon vor dem Kriege verschwunden war; in ihren erst nach dem Kriege gefertigten Ortsverzeichnissen kommt daher der Name „Zennhausen“ gar nicht vor.

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