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ADB:Wettstein, Johann Rudolf (Baseler Bürgermeister)

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Artikel „Wettstein, Johann Rudolf“ von Franz Fäh in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 240–248, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wettstein,_Johann_Rudolf_(Baseler_B%C3%BCrgermeister)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:35 Uhr UTC)
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Wettstein: Bürgermeister Johann Rudolf W. von Basel, geboren am 27. October 1594, † am 12. April 1666, der hervorragendste, schweizerische Staatsmann des 17. Jahrhunderts. – Wettstein’s unmittelbare Vorfahren waren schlichte Unterthanen der hohen Obrigkeit zu Zürich; sie hatten sich zu Russikon, in der Vogtei Kyburg, haushablich eingerichtet und galten als brave, unbescholtene Leute. 1579 verließen Jakob und Heinrich, die wanderlustigen Söhne des Johann W. ihre Heimath, um sich „um mehrerer Kommlichkeit willen“ an fremden, unbekannten Orten umzusehen. Jakob W. ließ sich in Basel nieder; gleich im ersten Jahre seines Aufenthaltes erwarb er sich das Bürgerrecht der Stadt, wurde wenig später Kellermeister am großen Spital und rückte nachmals in die geachtete Stellung eines Spitalmeisters vor. Er starb im J. 1615.

Den Spitalmeister W. überlebten seine wackere Hausfrau Magdalena, geb. Betzler und fünf Söhne. Des Hauses Jüngster war unser Johann Rudolf. Der muntere, begabte Knabe durchlief sämmtliche Classen der trefflich geleiteten Schule auf Burg (des Gymnasiums) und kam hierauf ins Welschland, zunächst auf die städtische Kanzlei in Yverdon, dann nach Genf. Kaum war er aus der Fremde nach Basel heimgekehrt, schloß er – 17 Jahre alt – mit der merklich ältern Jungfrau Anna Maria Falkner den Ehebund und etablirte sich hierauf als „kaiserlicher Notarius“. Allein es folgten nun wider Erwarten recht kümmerliche Tage; das Einkommen war gering, und die allzu energische Ehehälfte war nicht dazu geeignet, Dürftigkeit geduldig zu ertragen. Da ging es denn nicht lange, so kam dem jungen Eheherrn seine Häuslichkeit also unbehaglich vor, daß er Familie und Vaterstadt verließ und als ein angeworbener Kriegsmann in die Fremde zog. Im Dienste der Republik Venedig hielt er sich zunächst in Bergamo, dann in Venedig selber auf. Mit dem Hauptmanns-Brevet ausgestattet, kehrte W. Ende 1616 nach Basel zurück und war nun energischer denn zuvor bestrebt, auf dem Boden der Heimath sich aufrecht zu erhalten. Bald wurde der tüchtige junge Mann zu öffentlichen Diensten herangezogen. Schon vor der Venedigerreise war W. durch die Rebleutenzunft, der er angehörte, in den Großen Rath gewählt worden; nunmehr wurde er Beisitzer am Stadtgericht, wenig später Rathsherr, d. h. Mitglied des kleinen Rathes, dann Verordneter zur Münze und zugleich Pfleger des Gotteshauses Gnadenthal und Hauptmann im Aeschenquartier. Und W. erzeigte sich in Führung dieser Aemter also umsichtig, gewissenhaft und treu, daß ein Aufwärtsschreiten auf dem eingeschlagenen Weg durchaus gegeben war. 1624 wurde ihm die Verwaltung der Landvogtei Farnsburg übertragen; zwei Jahre später rief die baslerische Obrigkeit den Farnsburger Vogt zurück und ernannte ihn zum Obervogt im nahegelegenen Riehen, und kurze Zeit darauf wurde W. zugleich Dreizehnerherr, d. h. er wurde als einer der neun Räthe gewählt, die zusammen mit den beiden Bürgermeistern und Oberstzunftmeistern das wichtigste Amtscollegium innerhalb des damaligen Gemeinwesens bildeten. Aber auch weiterhin wurde W. durch das Vertrauen seiner Mitbürger „ausnemend hervorgezogen“. Im Juni 1635 erfolgte seine Wahl zum Oberstzunftmeister, und genau ein Jahrzehnt später tritt er uns als der höchstgestellte Mann des Standes, als Basels Bürgermeister, entgegen. Und W. war in seiner Sorge [241] für das Wohl des engern Gemeinwesens, dem er angehörte, allezeit unermüdlich. In nahezu allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung, und insbesondere auch auf dem Gebiet des Kirchenwesens und der Schule, arbeitete er mit hervorragendem Eifer und Erfolg.

Aber diese nächsten Pflichten erschöpften seine reichen Kräfte bei weitem nicht. Zur Zeit, da W. zur Bürgermeisterwürde kam, hatte er sich bereits auch an den gemeineidgenössischen Angelegenheiten also umgesehen und hervorgethan, daß er als einer der angesehensten Männer der Eidgenossenschaft der dreizehn Orte gelten konnte.

Als der Stand Basel 1501 eidgenössisch geworden, war ihm kraft seines Bundesbriefes die besondere Aufgabe zugefallen, „stille zu sitzen“ und auf Vermittlung und Frieden hinzuwirken, wenn sich unter den eidgenössischen Bundesbrüdern je Streitigkeiten erheben sollten. Gelegenheit, dieser Aufgabe gerecht zu werden, bot sich zu keiner Zeit so reichlich, wie in der ersten Häfte des 17. Jahrhunderts. Jenseits der schweizerischen Grenzen der gewaltige Streit zwischen habsburgischer Kaisermacht und katholischem Wesen auf der einen, ständischer Selbstherrlichkeit und Protestantenthum auf der andern Seite, und im Schweizerlande selber in unmittelbaren Nachwirkungen dieser großen, äußeren Gegensätze die katholischen und protestantischen Glieder des eidgenössischen Bundes in gegenseitigem, tiefem Mißtrauen und allezeit eifersüchtig darauf angelegt, einander Macht und Vortheil abzuringen. Da that es denn angesichts des verderblichen äußeren Krieges und der steten Gefahr, in denselben mitverwickelt zu werden, doppelt Noth, daß wackere Eidgenossen beider Parteien sich zusammenfanden, und ihre Brüder laut und energisch ermahnten, nicht durch traurige Sonderpolitik und unselige Zersplitterung das gemeinsame Vaterland ins Verderben hineinzustoßen. In diesem Sinne wirkten, getreu dem Inhalt ihres Bundesbriefes, insonderheit die Basler und unter allen Baslern keiner mit so großem Erfolge, wie unser Johann Rudolf W. Seit dem Anfang der Dreißiger Jahre des 17. Jahrhunderts erscheint W. regelmäßig auf den Conferenzen der evangelischen Orte und den gemeineidgenössischen Tagsatzungen als einer von zwei Gesandten, die Basel wie jeder andere Stand abzuordnen hatte. Die erste eidgenössische Angelegenheit, in der sich W. im Sinne einer versöhnlichen Politik bethätigte, bildete der „Span“ zwischen Zürich und den fünf Orten wegen der Ehegerichtsbarkeit und der Kirchensätze in den siebenörtischen Unterthanengebieten Thurgau und Rheinthal. Deutlicher indessen trat W. hervor, als wenig später der Schwedenkönig Gustav Adolf unter Hinweis auf das von habsburgischer Seite angestrebte allgemeine Dominat die Eidgenossen durch seinen Gesandten Christoph Ludwig Rasche freundlich aufmuntern ließ, mit der Krone Schweden ein rechtmäßig Bündniß einzugehen. Unter dem Gegendrucke, der vom Wiener Hofe her sich alsobald verspüren ließ, lehnte zwar die Eidgenossenschaft in ihrer Gesammtheit das Schweden-Bündniß dankend ab. Aber bei der weitgehenden Neigung, die Bern und Zürich für einen Zusammenschluß mit Schweden zeigten, wagte es Rasche, seine Allianzvorschläge bei den evangelischen Orten der Eidgenossenschaft zu erneuern. Eine gefährliche Lockung; es steht wol außer Zweifel, daß ein offener Sonderbund der evangelischen Eidgenossen einer factischen Auflösung des ohnehin locker genug gefügten dreizehnörtigen Staatenbundes gleichgekommen wäre. Man widerstand der Lockung; im April 1632 wurde das schwedische Anerbieten durch die evangelischen Orte zwar nicht förmlich abgelehnt, wol aber „verlentzt“, d. h. der Schwede wurde auf ein ander Mal vertröstet. Und diese glückliche Wendung war, zwar nicht etwa ausschließlich, wol aber zum guten Theil der Haltung der Stände Basel und Schaffhausen zuzuschreiben. [242] Besonders eifrig aber hatte sich W. der wichtigen Sache angenommen. Ihm fiel denn auch die Aufgabe zu, das Antwortschreiben der dreizehn Orte an den Schwedenkönig zu entwerfen, der nach Ablehnung seiner Vorschläge die Eidgenossen in energischem, nahezu gereiztem Tone aufgefordert hatte, eine neutrale Stellung einzunehmen.

Kaum war die Schweden-Angelegenheit aus Abschied und Tractanden gefallen, that sich eine neue Gefahr hervor. Die mit dem evangelischen Theil der Eidgenossenschaft verbündete Stadt Mülhausen hatte sich, durch die Kriegsnoth hart bedrängt, hülfeheischend an die Schweizerfreunde gewendet, und die vier evangelischen Städte entschlossen sich im Herbst 1632, einen Zusatz von 200 Mann nach Mülhausen abzufertigen. Da begab es sich, daß das bernische Zusätzer-Contingent auf seinem Wege durch die Solothurner Klus durch leidenschaftlich erregte Bauern angegriffen und zum Theil niedergemetzelt wurde. Die Kunde von diesem „Kluser-Morde“ bewirkte neuerdings eine gewaltige Erbitterung und führte zu einem bösen Streite, zunächst zwischen den direct betheiligten Obrigkeiten von Bern und Solothurn, und in der Folge auch – da beide streitenden Theile auf Rückhalt bei den Glaubensgenossen rechneten – zwischen den katholischen und evangelischen Orten insgemein. Zu Anfang des Jahres 1633 stand man unmittelbar vor dem allgemeinen Bürgerkriege. Dem Einflusse des edlen Herzogs von Rohan und der redlichen Arbeit der „Unparteiischen“ war es zuzuschreiben, daß das Unheil abgewendet wurde. Bei den Unparteiischen aber treffen wir in allererster Linie W. Nicht an einer einzigen von den vielen Conferenzen und Tagsatzungen, die der Kluser-Handel erfordert, hatte sich W. vermissen lassen. Drei Mal war er, um zum Frieden zu reden, nach Bern und Solothurn gereist, und an dem „Projecte“, das zur Erledigung des Streites aufgestellt und in letzter Linie von beiden Theilen gutgeheißen wurde, hatte er in ganz hervorragender Weise mitgearbeitet.

Inzwischen hatte sich der äußere Krieg unheimlich nahe an die Grenzen der Eidgenossenschaft heranbegeben; insonderheit hatte Basel, zumal von Anfang 1633 an, aus Anlaß des unaufhörlichen Kriegsgeplänkels in den unmittelbar angrenzenden Gebieten unsäglich Vieles zu erdulden. Begreiflich, daß da Männer vom Schlage eines W. beständig in Anspruch genommen wurden, Gefahr und Schaden zu verringern oder abzuwenden. Das Schwerste trat im Herbst des Jahres 1633 ein: die Führer des spanisch-ligistischen Heeres waren mit ihren Scharen von Konstanz und Schaffhausen her rheinabwärts bis nach Laufenburg vorgedrungen. Von hier theilte der Graf von Altringen dem Basler Rathe mit, daß er Willens sei, den Weg ins Elsaß über baslerisches Territorium zu nehmen. Sofort wurde W. nach Laufenburg abgeordnet; den Durchmarsch vermochte zwar der Abgeordnete trotz eifrigen Bemühens nicht zu hindern, wol aber vollzog sich die aufregende Begebenheit ohne wesentliche Schädigung der Stadt. Freilich fehlte es nachwärts nicht an Stimmen auf Seite der Schwedischen und ihrer Freunde, welche darauf hinwiesen, Basel habe dem Durchmarsch der Kaiserlichen nur lässig gesteuert, und habe durch solche Lässigkeit die Neutralität hintangesetzt. Lauter noch wurde indessen dieser Vorwurf von entgegengesetzter Seite gegen Basel erhoben, als zu Anfang 1638 der Herzog Bernhard von Weimar mit seinem Kriegsvolk aus dem Gebiete des bischöflich-baslerischen Jura bei „Nacht und Nebel“ gänzlich unversehens über Basel gegen die rheinischen Waldstätte vordrang. Aber die Basler wehrten sich gegen diese unverdienten Zulagen, und insonderheit ließ sich W. aufs äußerste angelegen sein, Basels guten Ruf aufrecht zu erhalten. Auf der gemeineidgenössischen Tagsatzung vom März 1639, die auf besonderen Wunsch des Kaisers war einberufen worden, wurde des Weimarischen Durchmarsches und seiner Folgen wegen eine [243] ausführliche schriftliche Entschuldigung Basels eingelegt, welche alle erhobenen Verdächtigungen maßvoll und bestimmt zugleich zurückwies. Die Entschuldigung stammte aus Wettstein’s Feder.

Wir sehen, W. hatte im Verlaufe der dreißiger Jahre zu Gunsten Basels und des gemeineidgenössischen Wesens manch ein reiches Tagewerk gethan. Und W. fehlte es auch weiterhin an Arbeit nicht. Zu Anfang der vierziger Jahre sehen wir ihn eifrig damit beschäftigt, die bäuerliche Bewegung einzudämmen, die im Emmenthal und Aargau emporgekommen war, als die bernische Obrigkeit den Unterthanen eine neue Steuer auferlegte, und wenig später tritt uns W. als Obmann in einem an sich zwar unbedeutenden aber langwierigen und verwickelten Streite entgegen, der sich – einer Schuldforderung wegen – zwischen bernischen Bürgern und der Stadt Genf erhoben hatte. Hierauf folgten ein paar stille Jahre; dann legte W. die Hand an dasjenige seiner Werke, das seinen Namen am weitesten getragen hat.

In Münster und Osnabrück trat man, des langen Haders müde, zu einem Friedenscongreß zusammen. Kaum war die Kunde von diesem Ereigniß nach dem Schweizerlande vorgedrungen, so wurde hier schon der Gedanke ausgesprochen, es möchte wol rathsam sein, darnach zu trachten, daß mit besagtem Congresse die eidgenössischen Interessen in irgend einer Weise wahrgenommen werden. Der Gedanke ging von Basel aus und wurzelte zunächst in der unerfreulichen Erfahrung, daß das Reichskammergericht zu Speyer mehr denn einmal sich herausgenommen hatte, baslerische Angehörige in Rechtsanständen nach Speyer vorzuladen, während doch die Stadt Basel kraft kaiserlicher Gunst schon vor Jahrhunderten jedes äußeren Gerichtszwangs war entledigt worden. In der That wurde im November 1645 der französische Prinzipalgesandte auf dem Friedenscongresse, der Herzog von Longueville, im Namen der dreizehn eidgenössischen Orte schriftlich gebeten, für die Exemtion vom Kammergerichte einzutreten. Der Herzog antwortete freundlich, sprach aber zugleich die Ansicht aus, es möchte wol gut sein, wenn eine besondere schweizerische Abordnung auf dem Congreß erschiene. In diesem Augenblicke tritt W. auf. Mit größter Umsicht und Ausdauer sucht er die Gedanken dieser Abordnung bei den Eidgenossen populär zu machen. Er begegnet der lauen Haltung der Evangelischen, dem Widerwillen der katholischen Eidgenossen und des französischen Gesandten Caumartin in Solothurn, und doch erreicht er endlich, daß wenigstens die evangelischen Orte den Gedanken definitiv erfassen. Die Wahl des Abgeordneten bleibt dem Stande Basel überlassen: der Basler Rath ersucht den Bürgermeister W., „die Mühewaltung gutwillig auf sich zu nehmen und die Legation zu verrichten“.

Am 4. December 1646, früh morgens, begab sich W. mit dem Gefolge – seinem Sohne, einem weiteren Verwandten und zwei Dienern – auf die Reise. Auf stattlichem Fahrzeug ging es unter mancherlei Gefahr und Nöthen flußabwärts bis Wesel; von hier auf schlechten Wegen über Land: voran der Bürgermeister auf einem Rößlein; hinterdrein ein Fuhrmann mit einem armseligen Bauernkarren, den zwei Ackergäule zogen, und in dem Karren saß auf dem Gepäck des Herrn das dienende Gefolge. So hielt am 18. December 1646 der schweizerische Abgesandte seinen Einzug in die Congreßstadt Münster. Und W. begab sich alsobald an seine Arbeit. Zunächst suchte er die französischen Gesandten Longueville und d’Avaux, dann die kaiserlichen Gesandten Trauttmansdorf und Volmar auf. Ueberall freundliches Entgegenkommen, insbesondete auch bei den erwähnten kaiserlichen Herren, die dem schlichten Eidgenossen wider dessen Erwarten gleich von Anfang an ein ehrliches Wohlwollen entgegenbrachten. Durch Volmar’s Vermittlung wurde die Exemtions-Angelegenheit zunächst ans [244] kurmainzische Directorium in Münster geleitet. Freilich stieß W. hier auf große Schwierigkeiten; durch unablässiges Bemühen gelang es ihm indessen, sein Geschäft so weit zu fördern, daß Ende Januar 1647 ein willfähriger Entscheid des kurfürstlichen Collegiums gesichert schien. Nun mußte das Tractandum an die Reichsräthe in Osnabrück weitergeboten werden. Hurtig raffte W. seine Siebensachen zusammen und reiste in die Residenz der Herren. Wiederum traf hier W. zunächst auf eine unerfreuliche Stimmung. „Viel Köpf, viel Sinn“, so sagten achselzuckend die kaiserlichen Gönner Wettstein’s. Die Herren Schweden Oxenstiern und Salvius, auf deren Gunst W. gerechnet hatte, dachten nur an ihre eigene Sache; auch der Franzose d’Avaux war inzwischen kühl geworden: freundliche Worte, keine Thaten. Aber der kluge Eidgenosse ließ sich nicht abschrecken; wochenlang harrte er geduldig aus; mit unerschütterlichem Gleichmuth ging er von einem großen Herrn zum andern, ließ sich vertrösten, abweisen – und kam immer wieder. Seinen Unmuth leitete er ins Tagebuch und in intime Briefe ab; der Welt zeigte er sein immer gleiches, freundliches Gesicht; kurz, er erwies sich in jeglichem Thun und Lassen als ein ausgemachter Diplomat. So kam es, daß nun im kurfürstlichen Collegium einstimmig, im Collegium der Reichsräthe mit Mehrheit ein günstiger Entscheid durchgesetzt wurde. Der Entscheid kam in der Form eines gemeinsamen Reichsgutachtens an den Kaiser ans Tageslicht und besagte, es sei den Schweizern die erbetene Exemtions-Erklärung zu ertheilen. Freilich konnten wiederum Wochen verstreichen, bis die kaiserliche Resolution und Antwort zur Stelle war.

W. begab sich nach Münster zurück; ihm lag, nachdem nun sein erstes Geschäft auf so gute Wege gekommen war, alles daran, gleich noch ein zweites Unternehmen in Gang zu setzen. Vor seiner Abreise aus der Schweiz war wol auch davon die Rede gewesen, es müßte als eine köstliche Errungenschaft erachtet werden, wenn es gelänge, auf dem Congresse mit Hülfe der Franzosen den Einschluß der Eidgenossenschaft in den allgemeinen Frieden zu erwirken. Diesem Ziele steuerte nunmehr W. zu. Freilich waren seine Vollmachten äußerst mangelhaft; er war ja nur der Abgeordnete der evangelischen Orte. Aber der weitsichtige Mann hatte sich von Anfang an an dieses Hemmniß nicht gekehrt, er hatte – mit Vorwissen seiner Gönner Trauttmansdorf und Volmar – schon bis anhin je und je zu verdecken gesucht, daß er nur der Abgeordnete eines Theils der Eidgenossen sei, und er hatte, wie wir gesehen, erreicht, daß die beiden Collegien dem Kaiser die Exemtions-Erklärung nicht etwa nur für Basel oder die evangelischen Orte allein, sondern für gesammte Eidgenossenschaft empfahlen. Und also gedachte W. auch weiterhin zu handeln, war ja doch, was er in selbstlosester Weise unternahm, ein gutes Werk, das seinem ganzen Vaterlande nur Segen, keinen Nachtheil bringen konnte. Wiederum begab sich W. zunächst an die Franzosen heran, dann an die Schweden; wiederum wurde er durch Worte wochenlang hingehalten, all’ den wechselnden Stimmungen der hohen Herren preisgegeben; nur die Kaiserlichen erzeigten sich stetig wohlwollend. Schließlich erreichte aber W. nach tausend Mühen, daß die Franzosen, die er nunmehr mit seiner zähen Freundlichkeit sozusagen auf Schritt und Tritt verfolgte, den Bevollmächtigten der übrigen Mächte vorschlugen, es möge ein besonderer Artikel in das Friedensinstrument aufgenommen werden, der die Unabhängigkeits- und Exemtions-Erklärung der Schweiz enthalte. Die Schwedischen und Kaiserlichen waren einverstanden. So war denn endlich das schwierigste erreicht; aber Eines freilich fehlte immer noch: die kaiserliche Antwort. So ersuchte denn der vorsichtige Schweizer schließlich noch um eine bindende schriftliche Erklärung, daß der Exemtions-Artikel dem Friedensinstrumente auch dann einverleibt werde, wenn der allgemeine Friedensschluß erfolge, bevor die Resolution vom Wienerhofe [245] eingetroffen sei. Auch das gelang; die „Assurance“ wurde dem Gesandten eingehändigt. Nun war’s genug, der Schweizer konnte an die Heimkehr denken.

Was hatte doch der wackere Mann, seit er von Basel hergekommen, für sein Vaterland erarbeitet, erlitten und erduldet. Wir haben die Schwierigkeiten angedeutet, die ihm bei den Congreßherren entgegengetreten; wir haben erwähnt, wie spärlich seine Vollmacht beschaffen gewesen. Schwere Unannehmlichkeiten, und doch nur ein Theil von allen: durch seine fleißigen Relationen mit der Heimath hatte er erfahren müssen, daß man vielerorts im Vaterlande, selbst in der Vaterstadt, seinem Wirken wenig Erfolg zutraue; sein Bemühen, sich nachträglich eine allgemeine legale Vollmacht zu verschaffen, war umsonst gewesen; man murrte, daß der Gesandte allzulange ferne bleibe, zu viel Geld verbrauche. Und doch hatte sich W. über die Maßen eingeschränkt, hatte mit den dürftigsten „Losamenten“ und kärglicher Ernährung vorlieb genommen, trotzdem er wochenlang körperlich leidend war und sich oft gezwungen sah, das Bett zu hüten, im Bette sitzend auf unterlegtem Brette seine Correspondenz zu führen. Und zu alledem schlimme Nachrichten von seiner Familie: seine eigene Oekonomie gefährdet, ja seine brave Hausfrau durch eine tückische Krankheit dahingerafft. Und doch dieses selbstlose, treue Ausharren, diese Anstrengung, diese Arbeit, wahrlich eine Leistung, die nicht ohne Rührung und Bewunderung kann betrachtet werden.

Im December 1647 kehrte W. nach Basel zurück; unmittelbar vor seiner Abreise von Münster war noch die langersehnte kaiserliche Resolution eingetroffen; sie war im Sinne des Reichsgutachtens ausgefallen. Zum Friedensschlusse kam es freilich erst im October 1648; was W. erstrebt, war nun urkundlich festgestellt. Artikel 6 des osnabrückischen und Artikel 61 des münsterischen Friedensinstrumentes besagten, daß die „Stadt Basel und die übrigen Orte der Eidgenossenschaft im Besitze so gut wie völliger Freiheit und Exemtion vom Reiche und dessen Gerichten in keiner Weise unterworfen seien“. – Aber trotz Decret und Friedensbrief gaben sich die Herren vom Kammergericht zu Speyer noch nicht zufrieden. Sie stützten sich auf die Sympathieen der Reichsständischen, die ihrerseits geltend machten, sie hätten ihre Einwilligung zu dem bekannten Reichsgutachten nur unter gewissen Vorbehalten gegeben. So kam es, daß trotz der erneuten energischen Arbeit Wettstein’s und seines Agenten, des wackeren Dr. Valentin Heyder aus Lindau, das Kammergericht die Basler im Herbst des Jahres 1650 also belästigte, daß darüber ein lauter Unwille sich im ganzen Lande erhob. Die gemeineidgenössische Tagsatzung beschloß, mit „gesamter Hand des Vaterlandes Ehre zu retten“; sie ordnete W. und einen zweiten Schweizer, den am Wienerhof wohlbekannten Obersten Zwyer, direct an den Kaiser ab. Im December 1650 traf W. am kaiserlichen Hofe ein. Durch eifrige Besuche bei einflußreichen Männern des Hofes und durch Audienzen beim Kaiser erreichte er nach Ablauf einiger Wochen, daß ein äußerst scharf gehaltenes kaiserliches Mandat erlassen wurde, das den Herren zu Speyer bei kaiserlicher Ungnade und hoher Strafe vorschrieb, die Schweizer in Ruhe zu lassen. Wol versuchte das Kammergericht auch nach diesem Zeitpunkt gelegentlich einmal nach dem verlorenen Posten auszuschauen. Vergebliches Bemühen, die Exemtion und völlige Unabhängigkeit der Schweiz vom deutschen Reiche hatte sich zu einer völkerrechtlich anerkannten Thatsache ausgestaltet, die kein Mensch mit gesunden Sinnen mehr anzweifeln mochte. Und daß es so geworden, war wie wir gesehen, nahezu ausschließlich unserem W. zu verdanken.

W. war der angesehenste Mann im Schweizerland geworden, und auch die zähesten Zweifler waren jetzt mit ihrem Lobe nicht mehr kärglich. Es machte sich auch das Bedürfniß geltend, dem verehrten Manne äußere Zeichen des [246] Dankes zu erstatten. Schon unmittelbar nach dem Friedensschlusse hatte der Basler Rath zu Ehren des Bürgermeisters eine große Denkmünze herstellen lassen; sieben angesehene Basler Kaufherren überreichten dem Bürgermeister W. einen kostbaren Pokal; späterhin kam die Basler Obrigkeit W. auch in Ansehung der finanziellen Opfer, die ihm aus Anlaß des Congresses erwachsen, in angemessener Weise entgegen. Aber auch fremde Herren zeichneten W. aus. Der Herzog von Longueville hatte ihm eine goldene Kette mit seinem Bildnisse überreicht; ein gleiches hatte der Kaiser gethan; späterhin traf vom Wienerhofe ein prächtiger Pergamentbrief ein; er enthielt die Nachricht, daß W. durch die kaiserliche Majestät geadelt worden sei.

Die bösen Gegensätze, die innerhalb der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft sich zeigten, waren, wie wir gesehen, während des großen Krieges in den entscheidenden Momenten je und je zurückgedrängt worden. Sie traten nunmehr nach dem Kriege um so offener zu Tage und drängten unaufhaltsam nach einem ernsten Entscheide hin. Der Entscheid erfolgte, allerdings zunächst in ganz anderer Richtung, als man hätte vermuthen mögen. Es kam zum Bauernaufstand des Jahres 1653. Auch an dieser Begebenheit nahm W. den regsten Antheil. Wie gegen sich selber, war W. strenge auch gegen andere: er verlangte vom Herrn, daß er dem Unterthan sein Recht nicht schmälere, ihn nicht drücke, noch ausbeute; vom Unterthan forderte er Bescheidenheit, Gehorsam. In diesem Sinne hatte sich W. schon in der bäuerlichen Bewegung des Jahres 1641 vernehmen lassen; in diesem Sinne wirkte er auch jetzt; insonderheit suchte er die baslerischen Unterthanen auf der Landschaft, so lang es irgend gehen mochte, durch kluges Entgegenkommen zu gewinnen; als sie aber gleichwol in den allgemeinen Aufstand sich hineinbegaben, erwies er sich nach der Niederwerfung der Bauern als ein gestrenger Richter. – Der Bauernkrieg war eben erst zu Ende, da that sich aufs neue ein unglückseliger Streit hervor. Protestantische Familien, die in Arth haushablich saßen, hatten das Mißfallen der schwyzerischen Obrigkeit also auf sich gezogen, daß diese in leidenschaftlicher Erregung dazu schreiten wollte, „das Nest der gottlosen Vögel auszunehmen“. Da entzogen sich 38 Personen durch die Flucht einem harten Schicksal; sie fanden in Zürich Schutz und Unterkunft. Schwyz zog das Vermögen der Entflohenen ein und verlangte deren Auslieferung; Zürich hinwiederum verweigerte das Verlangte und forderte, daß Schwyz das eingezogene Vermögen herausgebe, den „freien Zug“ gewähre. Und da sich hinter beide streitenden Theile die Glaubensgenossen, hier die Orte, dort die Städte, stellten, wuchs die Erbitterung also mächtig an, daß auf beiden Seiten zum Kriege gerüstet wurde. Da war es denn wieder der wackere Basler Bürgermeister, der seine Stimme lauter und eindringlicher als irgend ein anderer Eidgenosse für den lieben Frieden erhob. Mit edler Wärme machte W. geltend, daß der Arther Handel nicht Ursache genug zu einem Kriege sei, „dadurch des Vaterlandes Ruh und etlicher 100 000 Seelen Wohlstand uff die Spitze gesetzt werd“. Die erhitzten Gegner waren indessen für solche Worte unempfindlich. Zu Anfang 1656 rückten die Zürcher durch die Berner unterstützt, gegen die Katholischen ins Feld, und es kam bei Vilmergen zu einer blutigen Begegnung. Es folgten dann schiedsrichterliche Verhandlungen, in denen W. als Obmann amtete. Nach unendlich saurer Arbeit kam der Friede zu Stande; aber was W. in den nun folgenden endlosen Berathungen über die Ausführung dieses Friedens leistete, stellt noch ein ungleich größeres Maß von Arbeit dar, als was er vor dem Frieden in dieser Angelegenheit gethan.

Um dieselbe Zeit richtete W. seine Aufmerksamkeit noch auf einen anderen Gegenstand. Es handelte sich um die Frage, ob der eidgenössische Bundesvertrag mit Frankreich, der nach annähernd fünfzigjähriger Dauer im J. 1651 [247] abgelaufen war, abermals zu erneuern sei. W. erachtete es als seine Pflicht, gegen diese Erneuerung aufzutreten. Er wies darauf hin, daß Bündnisse und Freundschaften mit benachbarten Völkern an sich wol als ein gut Ding anzusehen seien; aber der Bund, der mit Frankreich soll erneuert werden, sei ein schlechter Bund; denn er zwinge die Schweizer zu schnödem Söldnerdienste und gebe sie dadurch der Verachtung der fremden Nationen, und in erster Linie der Franzosen selber preis; der Bund sei ferner schlecht, weil er den Schweizern nichts Zuverlässiges biete: auf der Franzosen Schutz sei im Ernstfall nie zu zählen; das fremde Geld aber bringe dem Lande nichts als Uneinigkeit, Mißtrauen, den schändlichen Müssiggang. – Des treuen Warners Stimme wurde nicht beachtet; die Gier, sich „mit Louisblancs und weiten französischen Jüppen“ geziert zu sehen, wirkte also mächtig, daß im September 1663 die ganze dreizehnörtige Eidgenossenschaft aufs neue Bund und Freundschaft mit der Krone Frankreich schloß. „Unverantwortlich“, das war Wettstein’s letztes Wort in dieser Angelegenheit.

Nach dem Jahre 1663 war W. selten mehr auf einer Tagsatzung oder Conferenz zu treffen. Er hatte nun seine siebzig Jahre und viel Arbeit, Müh’ und Sorgen hinter sich; noch stand er zwar in voller Geistesfrische da; aber sein zu mancherlei Gebresten ohnehin veranlagter Körper hatte unter der Last der Jahre mächtig nachgegeben, und in seinem Gemüthe haftete der Eindruck manch einer herben Erfahrung. Es war zu Anfang des Jahres 1666, da wurde W., „der erfahrene Steuermann“ durch den Stand Basel noch einmal als Abgeordneter für eine Conferenz der evangelischen Eidgenossen bezeichnet. Der Abgeordnete versäumte die Conferenz; er war eben jetzt ein kranker Mann geworden. Noch folgte eine lange, ununterbrochene Leidenszeit, in der sich der brave Streiter auch als ein gottergebener Dulder erwies. Am 12. April 1666, am hohen Donnerstag, um die fünfte Stunde des Morgens, starb der Bürgermeister. Am Ostertage wurde W. unter Bezeugung hoher Ehren bestattet.

Von dem außerordentlich reichhaltigen Material, das für eine gründliche und zuverlässige Würdigung Wettstein’s herangezogen werden muß, sei folgendes hier namhaft gemacht:
a) Gedrucktes: Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede, Bd. V, 2. Abth. und Bd. VI, 2. Abth. – Acta u. Handlungen, betreffend Gemeiner Eydgenoßschaft … 1651 (durch W. selbst druckfertig gelegt). – J. J. Moser, Die gerettete völlige Souverainté der löblichen Schweitzerischen Eydgenossenschaft … 1731. – (Huber,) Wohlverdientes Denkmal, Johann Rudolf Wettstein, dem Aelteren, ehemaligem Burgermeister des Freystandes Basel gestiftet … 1790 (enthält eine Anzahl Beilagen, von denen einzelne sonst nirgends zu finden sind). – Leu, Helvetisches Lexikon, Theil XIX und Supplm. – Rudolf Wetstein, Burgermeister von Basel, der Tugend und Wissenschaft liebenden Jugend gewidmet von der Stadtbibliothek (Zürich) auf das Neujahr 1808. – K. R. Hagenbach, Burgermeister Johann Rudolf W. auf dem westphälischen Frieden. Basler Neujahrsblatt 1830. – Gelzer, Die drei letzten Jahrhunderte d. Schweizergeschichte, Bd. II, 1838. – J. Burckhardt, Aus d. Jugendgeschichte d. Bürgermeisters Joh. Rud. W. Beiträge z. Gesch. Basels, Bd. I, 1839. – A. Heusler, Bürgermeister Wettstein’s eidgenössisches Wirken i. d. J. 1651–1666. Vortrag, 1843. – Th. Burckhardt, Bürgermeister Rud. W. auf d. Westphälischen Friedensversammlung. Basl. Neujahrsblatt 1849. – W. Th. Streuber, D. westphäl. Friedensschluß in seinen Folgen f. d. Schweiz. Basl. Taschenbuch 1851. – D. A. Fechter, Die im westphäl. Frieden ausgesprochene Exemtion d. Eidgenossenschaft vom Reiche, das Verdienst d. evangel. Städte u. Orte. Archiv f. Schweiz. Gesch. [248] Bd. 18, 1873. – A. v. Gonzenbach, Die schweiz. Abordnung an d. Friedenscongreß in Münster u. Osnabrück, 1880. – A. Burckhardt, Joh. Rud. W. auf d. westphäl. Friedenscongreß. Bilder aus d. Gesch. v. Basel. Heft 4, 1882. – A. v. Gonzenbach, Rückblicke auf die Lostrennung d. Schweiz. Eidgenossenschaft vom Reichsverband durch den Friedens-Congreß von Münster u. Osnabrück 1643–1648. Jahrbuch f. Schweiz. Gesch., Bd. X, 1885. – F. Fäh, Die Exemtion d. Schweiz nach d. westfäl. Friedens-Kongresse u. die zweite eidgenössische Abordnung 1649–1651. Beitr. z. Denkschrift d. Historischen u. Antiquarischen Gesellsch. z. Erinnerung an d. Bund d. Eidgenossen v. 1. Aug. 1291. 1891. – F. Fäh, Joh. Rud. W., ein Zeit- u. Lebensbild. Z. Säkularerinnerung. Basl. Neujahrsblätt. von 1894 u. 1895. –
b) Handschriftliches: Weitaus die wichtigste Quelle bildet der im Staatsarchiv Basel aufbewahrte Thesaurus diplomaticus Wetstenianus, eine Sammlung von Originalien u. Copien, welche in 13 starken Foliobänden zusammen 3077 Nummern zählt. – Im St.-A. Basel sind ferner zu finden diejenigen Acten, welche durch Tagsatzungsbeschluß vom Juli 1648 dem Stande Basel sind zugewiesen worden; sie bilden eine selbständige Abtheilung der „obern Registratur“ des Archivs; ebd.: (Bruckner,) Behandlung des Eydgenössischen Exemtions Geschäft auf dem Münsterischen Friedens Congreß. 2 Foliobände; ebd.: die Originalien von Wettstein’s Relationen über Tagsatzungen und Conferenzen von 1648–1666; eidgenössische Abschiedsschriften von 1525 bis 1674, in einem Bande vereinigt (mit Originalbriefen von W.); ferner: die äußerst wichtigen u. interessanten Briefe Wettstein’s an seinen Freund Rippel, aus der Congreßzeit, 2 Bde. u. v. a. m. – Auf der Universitätsbibliothek Basel findet sich das ausführliche Tagebuch Wettstein’s über seinen Aufenthalt in Münster u. Osnabrück; ebd. eine Briefsammlung v. Prof. W., dem Sohne d. Bürgermeisters, aus den Jahren 1634–1655.– Auf der Vaterländischen Bibliothek Basel ist an einschlägigem handschriftl. Material vorhanden: die Chroniken von Hotz u. Brombach; Basler Tagsatzungsinstructionen aus den Jahren 1644–1657; Wettstein’s Relation über die Tagsatzung vom Jan. 1645; Wettstein’s substanzliche Relation über den Aufenthalt in Münster; die Wiener Reise 1650/51, Bericht von Rud. Burckhardt, einem Begleiter Wettstein’s. Eine Reihe von Acten über die Exemtion. Wettstein’s Bedenken wegen der Erneuerung des französ. Bündnisses 1655 u. a. m. – Endlich sei darauf hingewiesen, daß sich noch eine Anzahl interessanter Wettstein-Relicten in baslerischem Privatbesitz befindet.