ADB:Strauß, Gottfried
Kurfürst von Sachsen, ebenso der Fürst von Anhalt den Hofrathstitel verliehen; auch wurde er zum Beisitzer des Consistoriums, dann des Schöffengerichtes, endlich zum Mitglied des obersten Gerichtshofes des Königreiches Polen ernannt. 1706 von einer hartnäckigen Krankheit ergriffen, erlag er dieser trotz sorgsamster Behandlung seines Bruders, Oberarztes in Wittenberg, nach wenigen Wochen in einem Alter von 65 Jahren. Die feierlichen Exequien erfolgten am 9. Mai, wozu der Universitätsrector Dr. Wilhelm Berger die Angehörigen der Hochschule in herkömmlicher Weise mittels Programms einlud, in dem der Verstorbene mit dem römischen Juristen Servius Sulpicius verglichen wird. – St. bekleidete während seiner akademischen Laufbahn viermal das Rectorat, zwölfmal das Decanat der juristischen Facultät, und hatte in erfolgreicher Weise die Förderung der geistigen und materiellen Interessen der Hochschule im Auge. Er war dreimal verheirathet. Die erste Ehe schloß er 1674 mit Anna Martha, Tochter des Hauptpastors Gumprecht zu Bautzen, die zweite 1685 mit Regina Sophia, Tochter des Rechtsgelehrten Wilhelm Leyser, die dritte mit Johanna Barbara Börner, Wittwe des Hofraths und Professors Kaspar Ziegler in Leipzig. Als Schriftsteller hat er sich auf Gelegenheitsschriften und Dissertationen beschränkt, von welch’ letzteren Zedler’s Encyklopädie aus den Jahren 1661–68 gegen 70 meist civilrechtlicher Natur aufzählt.
Strauß: Gottfried St., Jurist und Rechtslehrer, geb. am 28. Aug. 1641 in Wittenberg, † am 6. März 1706 daselbst. Der Vater Benedict lebte als Richterbeamter in Wittenberg, die Mutter Anna Maria war eine Tochter des dortigen Rentmeisters … Gottfried besuchte das Gymnasium, dann die Universität seiner Vaterstadt, und setzte das juristische Studium in Leipzig eifrig fort. 1666 erwarb er an dieser Hochschule die Würde eines Doctors beider Rechte, ertheilte jungen Adeligen Repetitorien über öffentliches und bürgerliches Recht, und nahm hierauf nach damaligem Brauche Anwaltspraxis. 1672 wurde St. in Leipzig außerordentlicher Professor der Rechte und noch im nämlichen Jahre in die Juristenfacultät aufgenommen. Schon im nächsten Jahre (1673) erhielt er als ordentlicher Professor den Lehrstuhl für Institutionen, 1685 den für Pandekten, 168 . den des Codex, 1690 der Decretalen, und rückte zum Ordinarius der Facultät vor. Inzwischen hatten ihm 1678 der- Zedler’s Universal-Lexikon s. v. Strauß. – Nova liter. German. anni 1706 coll. p. 321.